BKK firmus Mitglied werden: 10 von 16 Bundesländern 2026
10 von 16 Bundesländern offen.
6 sind gesperrt. So findest Du heraus, ob Du wechseln kannst.
Die BKK firmus (Betriebskrankenkasse mit Sitz in Bremen) ist seit der BAS-Entscheidung 04/2026 nur noch in 10 von 16 Bundesländern aufnahmebereit. In sechs Bundesländern ist sie für Neuanmeldungen geschlossen, Hamburg hat einen Sonderstatus nach § 144 Abs. 3 SGB V. Wer schon Mitglied ist, behält den Vertrag in jedem Bundesland. Welches Bundesland offen ist, ob Wohnort oder Arbeitsstätte zählt und welche bundesweiten Alternativen es gibt, zeige ich Dir auf dieser Seite.
(Neuanmeldung)
BAS 04/2026
§ 144 Abs. 3 SGB V
in den 10 offenen BL
Aktualisiert: 10.06.2026
BKK firmus Bundesländer 2026 im Detail
Du suchst eine klare Antwort auf eine sehr konkrete Frage: In welchen Bundesländern kann ich aktuell Mitglied der BKK firmus werden? Diese Seite ist die Tiefen-Antwort. Hier findest Du die offizielle Liste der 10 offenen und der 6 gesperrten Bundesländer, den Hamburg-Sonderstatus, den Bestandsschutz und die bundesweiten Alternativen, falls Dein Bundesland gesperrt ist. Wenn Du den BKK-firmus-Gesamtüberblick willst, führt der Weg in die BKK-firmus-Übersicht.
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Direkt-Antwort: In welchen Bundesländern ist die BKK firmus 2026 aufnahmebereit?
Die BKK firmus ist 2026 in 10 von 16 Bundesländern aufnahmebereit. Konkret offen für Neuanmeldungen sind: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In sechs Bundesländern ist die Kasse für Neuanmeldungen geschlossen. Grundlage ist die Entscheidung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) von 04/2026, übernommen in den 35. Nachtrag zur BKK-firmus-Satzung mit Stand 01.05.2026.
In jedem dieser 10 offenen Bundesländer bekommst Du den BKK-firmus-Standard: den Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent, den Cash-Sportbonus von 30 Euro und die PZR-Erstattung von 100 Euro (NEU 2026). Bist Du in einem der gesperrten Bundesländer ansässig, ist die BKK firmus für Dich aktuell nicht wählbar, dann führt der Weg zu einer bundesweit offenen Alternative (mehr dazu in der Decision-Matrix weiter unten).
Die wichtigsten Werte auf einen Blick
BKK firmus aufnahmebereit: 10 von 16 Bundesländern
BKK firmus gesperrt für Neuanmeldungen: 6 von 16 Bundesländern
Hamburg: Sonderstatus § 144 Abs. 3 SGB V (Aufnahme erlaubt, BAS-Einzelfallvorbehalt)
Rechtsgrundlage: § 173 SGB V + BAS-Entscheidung 04/2026 (35. Nachtrag zur Satzung, Stand 01.05.2026)
Wichtig: "bundesweit geöffnet" ist überholt
Bis ins Frühjahr 2026 hat die BKK firmus selbst mit "bundesweit geöffnete Krankenkasse" geworben. Seit der BAS-Entscheidung 04/2026 stimmt das so nicht mehr. Aktuell sind 10 von 16 Bundesländern offen, 6 sind gesperrt, Hamburg hat einen Sonderstatus. Wer Dir heute noch "bundesweit geöffnet" sagt, arbeitet mit veralteten Unterlagen. Maßgeblich ist der 35. Nachtrag zur Satzung vom 01.05.2026.
Die 10 offenen Bundesländer im Überblick
In den folgenden 10 Bundesländern kannst Du 2026 als Neumitglied in die BKK firmus aufgenommen werden. Maßgeblich ist Dein Wohnort oder Deine Arbeitsstätte (mehr dazu im Aufnahme-Prüfen-Abschnitt). Heimat-Bundesland der BKK firmus ist Bremen, dort sitzt die Hauptverwaltung.
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| Bundesland | Code | Status | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | BW | offen | aufnahmebereit für Neumitglieder |
| Bayern | BY | offen | aufnahmebereit für Neumitglieder |
| Berlin | BE | offen | aufnahmebereit für Neumitglieder |
| Bremen | HB | offen | aufnahmebereit, Sitz der BKK firmus |
| Hamburg | HH | Sonderstatus | Aufnahme erlaubt mit BAS-Einzelfallvorbehalt nach § 144 Abs. 3 SGB V |
| Hessen | HE | offen | aufnahmebereit für Neumitglieder |
| Niedersachsen | NI | offen | aufnahmebereit für Neumitglieder |
| Nordrhein-Westfalen | NW | offen | aufnahmebereit für Neumitglieder |
| Sachsen | SN | offen | aufnahmebereit für Neumitglieder |
| Sachsen-Anhalt | ST | offen | aufnahmebereit für Neumitglieder |
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Quelle: § 1 Abs. 2 BKK-firmus-Satzung, 35. Nachtrag vom 01.05.2026, in Verbindung mit der BAS-Genehmigungslage 04/2026.
In jedem dieser Bundesländer giltst Du als neues Mitglied gleich. Es gibt keine Bundesland-spezifischen Beitragssätze oder Wartezeiten. Sobald Du in einem der zehn Bundesländer wohnst oder arbeitest, kannst Du den vollen BKK-firmus-Tarif nutzen. Den Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick findest Du auf der entsprechenden Übersichtsseite, wenn Du den Markt-Vergleich ziehen willst.
Die 6 gesperrten Bundesländer (BAS-Entscheidung 04/2026)
In sechs Bundesländern ist die BKK firmus 2026 für Neuanmeldungen geschlossen. Wer dort wohnt oder arbeitet und keinen anderen Anknüpfungspunkt in einem offenen Bundesland hat, kann aktuell nicht eintreten. Die Sperre wurde mit der BAS-Entscheidung 04/2026 in den 35. Nachtrag zur Satzung übernommen.
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| Bundesland | Code | Status | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Brandenburg | BB | gesperrt | seit 04/2026, nur Bestandsmitglieder |
| Mecklenburg-Vorpommern | MV | gesperrt | seit 04/2026, nur Bestandsmitglieder |
| Rheinland-Pfalz | RP | gesperrt | seit 04/2026, nur Bestandsmitglieder |
| Saarland | SL | gesperrt | seit 04/2026, nur Bestandsmitglieder |
| Schleswig-Holstein | SH | gesperrt | seit 04/2026, nur Bestandsmitglieder |
| Thüringen | TH | gesperrt | seit 04/2026, nur Bestandsmitglieder |
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Quelle: § 1 Abs. 2 BKK-firmus-Satzung, 35. Nachtrag vom 01.05.2026, in Verbindung mit der BAS-Genehmigungslage 04/2026.
Das Problem für Dich, wenn Du in einem dieser sechs Bundesländer wohnst: Du kannst die BKK firmus aktuell nicht wählen, auch wenn der Beitragssatz attraktiv wäre. Der Druck wächst, weil der GKV-Durchschnitt 2026 bei 3,1 Prozent liegt (IW-Kurzbericht 33/2026, Q1-Ist), während die BKK firmus 2,18 Prozent verlangt. Die Lösung ist ein direkter Blick auf bundesweit offene Alternativen mit ähnlichem Beitragsniveau (siehe Decision-Matrix unten).
Eine kleine Ausnahme: Hast Du Deinen Wohnort in einem gesperrten Bundesland, aber Deine Arbeitsstätte in einem offenen Bundesland (zum Beispiel Pendler aus Schleswig-Holstein nach Hamburg/Bremen oder aus Brandenburg nach Berlin), reicht das laut § 173 SGB V regelmäßig für die Aufnahme. Der nächste Abschnitt zum Hamburg-Sonderstatus zeigt einen besonderen Fall, und der Abschnitt "Aufnahme prüfen" erklärt die Wohnort/Arbeitsstätte-Logik im Detail.
Hamburg-Sonderstatus nach § 144 Abs. 3 SGB V
Hamburg fällt unter keine der beiden Kategorien "offen" oder "gesperrt", sondern hat einen Sonderstatus. Rechtsgrundlage ist § 144 Abs. 3 SGB V. Praktisch heißt das: Die BKK firmus ist in Hamburg aufnahmebereit, aber das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat sich einen Einzelfallvorbehalt vorbehalten. Im Regelfall wirst Du ohne Probleme aufgenommen, in seltenen Fällen kann das BAS eine Einzelfallprüfung anstoßen.
Für Dich als Bewerber aus Hamburg ist der Status faktisch wie "offen". Du stellst den Aufnahmeantrag direkt bei der BKK firmus, die Kasse prüft regulär, und der Vertrag kommt zustande. Sollte das BAS in seltenen Konstellationen einen Hinweis geben, bekommst Du das im Rahmen Deines Antrags mit. Der Sonderstatus hat keinen Einfluss auf den Beitragssatz, die Satzungsleistungen oder das Bonusprogramm.
Was § 144 Abs. 3 SGB V regelt
§ 144 Abs. 3 SGB V regelt die Aufsicht über betriebsbezogene Krankenkassen mit überregionaler Öffnung. Bei einer Kasse mit BKK-Wurzeln und bundesweiter Öffnungstendenz darf das BAS prüfen, ob die wirtschaftliche und versorgungsbezogene Lage eine Aufnahme im konkreten Bundesland trägt. In der Praxis ist die Aufnahme in Hamburg trotzdem die Regel.
Wer in Hamburg wohnt oder arbeitet, kann den Antrag also direkt stellen. Wer sich unsicher ist, ob sein konkreter Fall vom Einzelfallvorbehalt betroffen sein könnte, kann mich gern kurz ansprechen. In den meisten Fällen ist das nicht nötig.
Bestandsschutz: Bestehende Mitglieder behalten ihren Vertrag
Wer schon Mitglied der BKK firmus ist, muss sich keine Sorgen machen, auch nicht in einem der gesperrten Bundesländer. Die Bundesland-Sperre wirkt ausschließlich für Neuanmeldungen. Bestehende Mitgliedschaften bleiben in allen 16 Bundesländern in vollem Umfang erhalten. Rechtlich endet eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nur durch ausdrückliche Kündigung (§ 175 SGB V) oder durch automatischen Übergang (zum Beispiel in eine andere Pflichtversicherung, Wegfall der Familienversicherungs-Voraussetzungen).
Konkret: Bist Du Mitglied der BKK firmus und ziehst von Bremen nach Brandenburg um, bleibst Du Mitglied. Auch Deine Familienversicherten und Deine eigenen Kinder bleiben mitversichert, solange die rechtlichen Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Es gibt keinen Zwangswechsel und keine Sonderkündigung von Seiten der Kasse. Die Kasse darf bestehende Verträge wegen der Bundesland-Sperre nicht beenden.
Wann endet die Mitgliedschaft trotzdem
Eigene Kündigung: bei freiem Wahlrecht jederzeit nach Ablauf der 12-Monats-Bindung (§ 175 Abs. 4 SGB V)
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung: § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V, 12-Monats-Bindung entfällt
Übergang in andere Pflichtversicherung: automatisch (zum Beispiel neuer Arbeitgeber mit anderer Kasse)
Wegfall Familienversicherung: bei Überschreiten der Einkommensgrenze 565 Euro pro Monat (§ 10 SGB V)
Wer als Bestandsmitglied innerhalb der BKK firmus Bundeslandgrenzen überschreitet, bleibt also versichert. Das ist wichtig zu wissen, weil viele auf den ersten Blick befürchten, sie müssten sich nach einem Umzug nach Brandenburg, MV oder Rheinland-Pfalz eine neue Kasse suchen. Das stimmt nicht. Erst wenn Du selbst kündigst, läuft der Vertrag aus.
BAS-Rechtsgrundlage: § 173 SGB V und der Genehmigungsprozess
Die Frage, in welchen Bundesländern eine Krankenkasse aufnahmebereit ist, liegt nicht im Belieben der Kasse. Sie ist gesetzlich geregelt in § 173 SGB V. Der Paragraph definiert das Wahlrecht der Versicherten einerseits und die bedarfsorientierte Öffnungs- oder Schließungsmöglichkeit der Kasse andererseits. Aufsichtsbehörde für bundesweit tätige Kassen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit Sitz in Bonn.
Das Problem für viele Mitglieder: Die Genehmigungslage kann sich ändern. Die BKK firmus war jahrelang als "bundesweit geöffnete Krankenkasse" geführt. Im Frühjahr 2026 hat das BAS in Abstimmung mit der Kasse die regionale Aufnahmebereitschaft auf 10 von 16 Bundesländer eingegrenzt und das in den 35. Nachtrag zur BKK-firmus-Satzung mit Stand 01.05.2026 aufgenommen. Damit ist die Sperre rechtlich verbindlich.
Wie der BAS-Genehmigungsprozess läuft
1. Die Kasse beantragt beim BAS die Anpassung ihrer regionalen Aufnahmebereitschaft (Öffnung oder Schließung in einzelnen Bundesländern).
2. Das BAS prüft auf Basis von § 173 SGB V: Versorgungslage, wirtschaftliche Stabilität, Versichertenstruktur.
3. Bei Zustimmung wird die Anpassung in einem Nachtrag zur Satzung verankert. Bei der BKK firmus war das der 35. Nachtrag vom 01.05.2026.
4. Ab dem Wirksamkeitsdatum gilt die neue Bundesland-Karte rechtsverbindlich.
Die Lösung für Dich als Verbraucher: Du brauchst Dich um das BAS-Verfahren nicht selbst zu kümmern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung. Auf dieser Seite findest Du den Stand 01.05.2026. Sollte die BKK firmus die Liste der offenen Bundesländer in Zukunft anpassen, wird das in einem neuen Nachtrag dokumentiert. Über die offizielle BKK-firmus-Webseite und die BAS-Genehmigungsdatenbank kannst Du das jederzeit nachprüfen.
Bundesweite Alternativen: HKK, HEK und VIACTIV im Vergleich
Wenn Du in einem der sechs gesperrten Bundesländer wohnst und arbeitest, ist die BKK firmus für Dich aktuell nicht wählbar. Das ist ärgerlich, aber kein Drama. Es gibt drei bundesweit aufnahmebereite Krankenkassen, die das BKK-firmus-Niveau im Beitragssatz nah erreichen und zusätzlich eigene Stärken mitbringen. Die folgende Decision-Matrix hilft Dir, die Auswahl nach Deinem Bedarf zu treffen.
niedrigster Beitrag, Cash-Sportbonus, regionale Aufnahme (10 BL)
Betriebskrankenkasse firmus, Sitz Bremen
BKK firmus Profil im Detail
Niedriger Zusatzbeitrag bundesweit + starke Sportmedizin
Handelskrankenkasse, bundesweit
Ausgewogenes Bonusprogramm + Premium-ZV-Strecke
Hanseatische Krankenkasse, bundesweit
Maximaler Sportler-Fokus, SportCheck-USP, Partnerstudios
VIACTIV Krankenkasse, bundesweit
Wer aus einem gesperrten Bundesland kommt und vor allem auf den niedrigsten Beitragssatz schaut, fährt mit der HKK (2,59 Prozent) am nächsten am BKK-firmus-Niveau. Wer sich für ein starkes Bonusprogramm und eine Premium-Cross-Sell-Strecke mit Barmenia interessiert, ist bei der HEK richtig. Wer einen klaren Sportler-Fokus mit SportCheck und Partnerstudios sucht, fährt mit der VIACTIV am besten, auch wenn der Beitragssatz dort höher liegt.
Den vollen Marktvergleich mit allen Beitragssätzen findest Du im GKV-Vergleichsrechner. Den Marktüberblick zu allen Zusatzbeiträgen liefert die Seite Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick. Die jeweiligen Marken-Übersichtsseiten der drei Alternativen sind direkt verlinkt: HKK, HEK und VIACTIV.
Aufnahme prüfen: Wohnort oder Arbeitsstätte als Anknüpfungspunkt
Maßgeblich für die Aufnahme bei der BKK firmus ist nach § 173 SGB V, dass entweder Dein Wohnort oder Deine Arbeitsstätte in einem der 10 offenen Bundesländer liegt. Es reicht eines von beidem. Wer in einem gesperrten Bundesland wohnt, aber im benachbarten offenen Bundesland arbeitet, ist regelmäßig aufnahmeberechtigt.
Beispielszenarien:
- Pendler aus Brandenburg nach Berlin: Wohnort gesperrt, Arbeitsstätte offen, Aufnahme möglich.
- Pendler aus Schleswig-Holstein nach Hamburg: Wohnort gesperrt, Arbeitsstätte offen (Sonderstatus), Aufnahme regulär möglich.
- Pendler aus Rheinland-Pfalz nach Hessen oder NRW: Wohnort gesperrt, Arbeitsstätte offen, Aufnahme möglich.
- Selbstständige aus dem Saarland mit Hauptkundenkreis in Bayern: entscheidend ist der gewöhnliche Arbeitsort, im Zweifel Rücksprache mit der Kasse.
Wechsel-Mechanik: 12-Monats-Bindung und Sonderkündigung
Beim Wechsel zur BKK firmus gilt die normale GKV-Wechsel-Mechanik. Die Mindestbindung von 12 Monaten bei der aktuellen Kasse muss in der Regel erfüllt sein (§ 175 Abs. 4 SGB V). Ausnahme ist das Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V bei einer Beitragserhöhung Deiner bisherigen Kasse, dann entfällt die 12-Monats-Bindung. Die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt in beiden Fällen.
Reihenfolge beim Wechsel
Die richtige Reihenfolge ist wichtig, damit der Versicherungsschutz nicht reißt: Erst die neue Mitgliedschaft bei der BKK firmus beantragen, dann die alte Kasse kündigen. Sobald die BKK firmus Deinen Antrag bestätigt hat, läuft die Kündigung der alten Kasse über die BKK firmus oder über Dich selbst, je nach Vorgehen. Während des Übergangs besteht durchgängiger Versicherungsschutz, eine Versicherungslücke entsteht nicht.
Für die Antragstellung brauchst Du keinen Berg an Unterlagen: Personalien, Anschrift, bisherige Kasse, der Rest läuft elektronisch zwischen den Kassen. Den Online-Antrag findest Du am Ende dieser Seite. Mehr Detail zu Bindungs- und Kündigungsfristen erklärt die Seite Kündigungsfristen erklärt. Wenn Du parallel sehen willst, wie der Zusatzbeitrag aller Kassen aussieht, hilft Dir der Zusatzbeitrag-Überblick.
Was ändert sich bei einem Umzug?
Wer als bestehendes Mitglied der BKK firmus in eines der 6 gesperrten Bundesländer umzieht, behält den Vertrag. Der Bestandsschutz nach § 175 SGB V wirkt nur in eine Richtung: Neuanmeldungen aus gesperrten Bundesländern sind zwar geschlossen, ein bestehender Vertrag endet aber nicht automatisch durch einen Wohnortwechsel. Die Mitgliedschaft endet rechtlich nur durch eine aktive Kündigung oder durch einen Tatbestand, der das Versicherungsverhältnis beendet.
Umgekehrter Fall: Wer aktuell in einem gesperrten Bundesland wohnt, dort aber bald in ein offenes Bundesland umzieht, kann den Wechsel sinnvoll zeitlich mit dem Umzug verbinden. Die Aufnahmevoraussetzung nach § 173 SGB V ist mit dem neuen Wohnort erfüllt, die Wechsel-Reihenfolge bleibt dieselbe. Bei Unsicherheiten zur eigenen Situation lohnt sich ein kurzes Gespräch mit der BKK firmus oder mit mir als Versicherungsmakler.
Was tun, wenn der Aufnahmeantrag aus Versehen in einem gesperrten Bundesland gestellt wird?
Wenn der Antrag aus einem gesperrten Bundesland kommt und kein Anknüpfungspunkt zu einem offenen Bundesland besteht, lehnt die BKK firmus den Antrag ab. Das ist keine Schikane, sondern direkte Folge der BAS-Genehmigung, die das Geschäftsgebiet aufsichtsrechtlich definiert. In dem Fall lohnt sich der Blick auf die bundesweiten Alternativen aus dem Abschnitt oben. Wer beim Beitragsniveau bleiben will, findet bei der hkk mit 2,59 % den nächsten verfügbaren Wert.
Tipp aus der Praxis: Wer pendelt, sollte den Anknüpfungspunkt im Antrag klar dokumentieren. Eine kurze Notiz mit Arbeitsstätten-Adresse spart Rückfragen und beschleunigt die Bestätigung. Bei freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit ist der gewöhnliche Arbeitsort entscheidend, nicht der Sitz der Hauptkunden.
Wenn die Aufnahme aus formalen Gründen nicht möglich ist und der Beitragssatz das Hauptmotiv für den Wechsel war, sind die Alternativen aus dem Marken-Vergleich der nächste sinnvolle Schritt. Die hkk liegt mit 2,59 % bundesweit als nächstes verfügbares Niveau, danach folgt die HEK mit 2,89 %. Beide nehmen auch in den Bundesländern auf, in denen die BKK firmus seit der BAS-Entscheidung 04/2026 gesperrt ist. Die volle Tiefe zu jeder Kasse steht in den jeweiligen Marken-Profilen.
Häufige Aufnahme-Fehler vermeiden
Drei Fehler tauchen beim Wechsel zur BKK firmus häufiger auf, die alle vermeidbar sind. Erstens: alte Kasse zu früh kündigen, bevor die BKK firmus die neue Mitgliedschaft bestätigt hat. Das kann zu einer Versicherungslücke führen, falls die Aufnahme aus formalen Gründen scheitert. Korrekt ist umgekehrte Reihenfolge: erst Antrag bei der neuen Kasse, Bestätigung abwarten, dann alte Kasse kündigen.
Zweitens: Anknüpfungspunkt nicht eindeutig dokumentieren. Wer pendelt oder selbstständig arbeitet, sollte den Arbeitsort im Antrag klar benennen. Drittens: Sonderkündigungsrecht nicht nutzen, wenn die alte Kasse den Beitrag erhöht. Damit verfällt monatlich der Vorteil aus dem niedrigeren BKK-firmus-Beitrag, bis die 12-Monats-Bindung regulär abläuft.
Wer beim Wechsel auf Nummer sicher gehen will, kann den Antrag gemeinsam mit mir durchgehen. Die Aufnahmevoraussetzung lässt sich in zwei Minuten klären, der Online-Antrag dauert dann zusätzlich rund drei Minuten. Bei Versicherungslücken oder unklaren Pendler-Situationen lohnt sich der kurze Check vorab.
Letzter Praxis-Hinweis: Die BKK firmus prüft den Wohnort bzw. die Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Antragstellung. Spätere Änderungen werden separat behandelt und ändern nicht rückwirkend, dass die Aufnahme bei Antrag korrekt war.
Damit ist der Wechsel mechanisch sauber, der Beitragsvorteil läuft sofort und die Bundesland-Frage ist geklärt.
Häufige Fragen zu den BKK firmus Bundesländern
In welchen Bundesländern ist die BKK firmus 2026 aufnahmebereit?
Die BKK firmus ist 2026 in 10 von 16 Bundesländern für Neumitglieder offen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In sechs Bundesländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen) ist sie für Neuanmeldungen geschlossen. Hamburg hat einen Sonderstatus nach § 144 Abs. 3 SGB V (Aufnahme erlaubt, BAS-Einzelfallvorbehalt). Stand: BAS-Entscheidung 04/2026, 35. Nachtrag zur Satzung vom 01.05.2026.
Warum ist die BKK firmus nicht mehr bundesweit geöffnet?
Bis ins Frühjahr 2026 wurde die BKK firmus als bundesweit geöffnete Krankenkasse geführt. Mit der BAS-Entscheidung 04/2026 wurde die regionale Aufnahmebereitschaft auf 10 von 16 Bundesländern eingegrenzt und in den 35. Nachtrag zur BKK-firmus-Satzung mit Stand 01.05.2026 aufgenommen. Rechtsgrundlage ist § 173 SGB V (Wahlrecht der Versicherten und bedarfsorientierte Öffnung). Die alte Selbstbeschreibung "bundesweit geöffnet" ist damit überholt.
Was bedeutet der Hamburg-Sonderstatus nach § 144 Abs. 3 SGB V?
Hamburg fällt unter keine der beiden Kategorien "offen" oder "gesperrt", sondern hat einen Sonderstatus. Rechtsgrundlage ist § 144 Abs. 3 SGB V. Praktisch heißt das: Die BKK firmus ist in Hamburg aufnahmebereit, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) behält sich aber einen Einzelfallvorbehalt vor. In den meisten Fällen läuft die Aufnahme regulär. Der Status hat keinen Einfluss auf Beitragssatz, Satzungsleistungen oder Bonusprogramm.
Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn mein Bundesland gesperrt wird?
Wer schon Mitglied der BKK firmus ist, ist vom Bestandsschutz erfasst. Die Bundesland-Sperre wirkt ausschließlich für Neuanmeldungen. Bestehende Mitgliedschaften bleiben in allen 16 Bundesländern in vollem Umfang erhalten (§ 175 SGB V). Auch nach einem Umzug in ein gesperrtes Bundesland bleibst Du Mitglied. Es gibt keinen Zwangswechsel und keine Sonderkündigung von Seiten der Kasse. Familienversicherte und Kinder bleiben ebenfalls mitversichert, solange die rechtlichen Voraussetzungen weiter erfüllt sind.
Kann ich zur BKK firmus wechseln, wenn ich in einem gesperrten Bundesland wohne aber in einem offenen arbeite?
Ja, das ist nach § 173 SGB V regelmäßig möglich. Maßgeblich ist, dass entweder Dein Wohnort oder Deine Arbeitsstätte in einem der 10 offenen Bundesländer liegt. Wer in Brandenburg wohnt und in Berlin arbeitet, in Schleswig-Holstein wohnt und in Hamburg arbeitet, oder in Rheinland-Pfalz wohnt und in Hessen oder NRW arbeitet, ist aufnahmeberechtigt. Bei Selbstständigen entscheidet der gewöhnliche Arbeitsort. Im Zweifel reicht eine kurze Rücksprache mit der Kasse vor der Antragstellung.
Welche bundesweit offenen Alternativen zur BKK firmus gibt es?
Drei bundesweit aufnahmebereite Krankenkassen sind im Beitragsniveau nah an der BKK firmus oder bieten eigene Stärken: HKK 2,59 Prozent (Handelskrankenkasse, niedrigster Beitrag bundesweit, starke Sportmedizin), HEK 2,89 Prozent (Hanseatische Krankenkasse, Vorsorge-plus-Bonus bis 300 Euro, Barmenia-Cross-Sell), VIACTIV 4,19 Prozent (Sportler-Kasse, SportCheck-USP, Partnerstudios). Welche zu Dir passt, hängt von Deinem Bedarf ab. Die Decision-Matrix oben gibt Dir den ersten Anhaltspunkt. Tiefer einsteigen kannst Du über HKK, HEK und VIACTIV.
Wie läuft der Wechsel zur BKK firmus konkret ab?
Die richtige Reihenfolge ist: Erst die neue Mitgliedschaft bei der BKK firmus beantragen, dann die alte Kasse kündigen. Sobald die BKK firmus Deinen Antrag bestätigt hat, läuft die Kündigung der alten Kasse über die BKK firmus oder über Dich. Während des Übergangs besteht durchgängiger Versicherungsschutz, eine Versicherungslücke entsteht nicht. Die Mindestbindung von 12 Monaten muss in der Regel erfüllt sein (§ 175 Abs. 4 SGB V). Bei einer Beitragserhöhung Deiner bisherigen Kasse gilt das Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V, dann entfällt die 12-Monats-Bindung. Mehr Detail unter Kündigungsfristen erklärt.
Was ist das BAS und warum entscheidet es über die Bundesland-Sperre?
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit Sitz in Bonn ist die Aufsichtsbehörde für bundesweit tätige gesetzliche Krankenkassen. Es prüft auf Basis von § 173 SGB V die Anträge der Kassen auf Anpassung der regionalen Aufnahmebereitschaft (Öffnung oder Schließung in einzelnen Bundesländern). Maßstab sind Versorgungslage, wirtschaftliche Stabilität und Versichertenstruktur. Bei Zustimmung wird die Anpassung in einem Nachtrag zur Satzung verankert. Bei der BKK firmus war das der 35. Nachtrag vom 01.05.2026, der die Sperre in sechs Bundesländern rechtsverbindlich gemacht hat.
Bekomme ich in den 10 offenen Bundesländern den gleichen BKK-firmus-Tarif?
Ja. In allen 10 offenen Bundesländern gilt der gleiche BKK-firmus-Tarif: Zusatzbeitrag 2,18 Prozent, gleicher Leistungskatalog, gleiches Bonusprogramm, gleiche Satzungsleistungen. Es gibt keine Bundesland-spezifischen Beitragssätze oder regionalen Sondertarife. Konkrete Leistungen im Detail zeigen Dir die 2,18 Prozent Zusatzbeitrag, der Cash-Sportbonus 30 Euro und die PZR-Erstattung 100 Euro NEU 2026.
Diese Seite vertieft den Bundesland-Aspekt der BKK firmus. Den vollständigen BKK-firmus-Markenüberblick mit Leistungen, Beitragssatz und Wechselweg findest Du auf der BKK-firmus-Übersichtsseite. Wenn Du in einem gesperrten Bundesland wohnst und eine bundesweit offene Alternative suchst, sind HKK Zusatzbeitrag 2,59 Prozent, HEK Zusatzbeitrag 2,89 Prozent und VIACTIV Zusatzbeitrag 4,19 Prozent die nächsten Anlaufstellen. Den Marktüberblick liefert der GKV-Vergleichsrechner und der Zusatzbeitrag-Überblick aller Kassen.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Stand dieser Seite: 10.06.2026. Stand der Werte: 01.05.2026 (BKK firmus Satzung 35. Nachtrag) und 04/2026 (BAS-Entscheidung). Die Liste der 10 offenen und 6 gesperrten Bundesländer wurde gegen die offizielle BKK-firmus-Satzung (35. Nachtrag vom 01.05.2026, § 1 Abs. 2), die BAS-Genehmigungslage 04/2026 sowie den BKK-firmus-Webauftritt (Stand 11.05.2026) geprüft. Die Rechtsgrundlagen § 144 Abs. 3, § 173 und § 175 SGB V wurden gegen die offizielle Fassung auf gesetze-im-internet.de verifiziert. Jährlich anzupassende Werte sowie die Bundesland-Karte werden bei jedem Satzungs-Nachtrag erneut geprüft.
BKK-firmus-spezifische Quellen
- BKK-firmus-Satzung 35. Nachtrag (Stand 01.05.2026): aufrufbar im offiziellen BKK-firmus-Download-Bereich (enthält § 1 Abs. 2 zur regionalen Aufnahmebereitschaft mit der Liste der 10 offenen Bundesländer und dem Hamburg-Sonderstatus)
- BKK firmus Web-Snapshot (Stand 11.05.2026): Aufnahmeprozess, Antragsweg, Zusammensetzung der 10 offenen Bundesländer
- Betriebskrankenkasse firmus, Sitz Bremen: offizielle Selbstauskunft der BKK firmus gemäß Satzung
Behördliche Genehmigungsgrundlage
- Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), Sitz Bonn: Genehmigung der regionalen Aufnahmebereitschaft nach § 173 SGB V. Entscheidung 04/2026 zur Begrenzung der BKK-firmus-Aufnahmebereitschaft auf 10 von 16 Bundesländer (übernommen in den 35. Nachtrag zur Satzung). Quelle: bundesamtsozialesicherung.de
Gesetzliche Grundlagen
- SGB V: § 144 Abs. 3 (Aufsicht über betriebsbezogene Kassen mit überregionaler Öffnung, Grundlage Hamburg-Sonderstatus), § 173 (Krankenkassenwahl und regionale Aufnahmebereitschaft, Grundlage BAS-Genehmigung), § 175 Abs. 4 (Kündigung, 12-Monats-Bindungsfrist, Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nach Satz 6), § 10 (Familienversicherung)
- Gesetzliche Wortlaute (gesetze-im-internet.de): § 144 SGB V, § 173 SGB V, § 175 SGB V
Marktdatenquellen für die Decision-Matrix
- GKV-Spitzenverband Zusatzbeitrag-Übersicht: Zusatzbeitragssätze nach Kasse (Werte für HKK 2,59 Prozent, HEK 2,89 Prozent, VIACTIV 4,19 Prozent, BKK firmus 2,18 Prozent)
- IW-Kurzbericht Nr. 33/2026 (Institut der deutschen Wirtschaft, Köln): Q1-2026-Ist-Schnitt Zusatzbeitrag 3,1 Prozent (gewichtet, mitgliederbasiert)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Bekanntmachung 10/2025: Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags 2026 nach § 242a SGB V auf 2,9 Prozent
Behördliche und gesetzliche Verweise
Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V, insbesondere § 10, § 144, § 173, § 175). Genehmigungsdatenbank der bundesweit tätigen Krankenkassen: bundesamtsozialesicherung.de (BAS). Aktuelle Beitragssätze: gkv-spitzenverband.de und bundesgesundheitsministerium.de. BKK-firmus-Satzungs- und Aufnahmeunterlagen direkt auf bkk-firmus.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.
Information, keine Rechtsberatung
Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar und ist keine Rechts- oder Sozialberatung im Sinne des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für rechtliche Beratung wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband (VdK, SoVD).
Verbindliche Auskunft zur konkreten Aufnahmemöglichkeit bei der BKK firmus, zu Deinem Bundesland-Status, zu Pendler-Konstellationen und zum Hamburg-Sonderstatus erteilt die BKK firmus selbst oder das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Für die individuelle GKV-Wechselberatung und den Anbieter-Vergleich stehe ich als Versicherungsmakler zur Verfügung.
Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht ausschließlich für einen einzelnen Versicherer.