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Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert: April 2026
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Der Zusatzbeitrag ist der größte Hebel, wenn Du Krankenkassen vergleichen willst. Warum? Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % ist bei allen Kassen gleich. Den kannst Du nicht beeinflussen. Aber der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Und genau hier liegt Dein Sparpotenzial.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %. Manche Kassen liegen deutlich darunter, andere deutlich darüber. Für Dich bedeutet das: Ein Kassenwechsel kann Dir als Angestellter bis zu ca. 770 EUR im Jahr sparen. Als Selbstständiger sogar bis zu ca. 1.540 EUR.
Wie sich Dein Beitrag genau zusammensetzt und was Du konkret sparen kannst, erfährst Du hier. Deine persönliche Ersparnis hast Du bereits oben im Vergleichsrechner gesehen.
Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Beitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Er kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % dazu. Seit dem 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag hälftig (GKV-VEG). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 % (BMG-Referenzwert).
Dein Krankenkassenbeitrag besteht aus zwei Teilen:
Was heißt das für Dich? Du kannst am allgemeinen Satz nichts ändern. Aber Du kannst eine Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag wählen. Und genau das bringt Dir bares Geld.
Wichtig: die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie liegt 2026 bei 69.750 EUR pro Jahr (5.812,50 EUR pro Monat). Das ist die Obergrenze für die Beitragsberechnung. Verdienst Du mehr, wird nur bis zu dieser Grenze berechnet. Einkommen darüber ist beitragsfrei.
Aber Achtung: Die BBG wird fast jedes Jahr angehoben. Steigt sie, zahlst Du automatisch mehr, auch wenn Deine Kasse den Zusatzbeitrag gar nicht erhöht. Das passiert leise, ohne Ankündigung Deiner Kasse.
Die Formel ist einfach: Du nimmst die Differenz zwischen dem Zusatzbeitrag Deiner aktuellen und Deiner neuen Kasse, teilst durch 2 (weil Dein Arbeitgeber die andere Hälfte zahlt) und rechnest das auf Dein Bruttoeinkommen hoch.
Rechenbeispiel: Die teuerste Kasse im Rechner (BKK24) hat einen Zusatzbeitrag von 4,39 %. Die günstigste (BKK firmus, seit 10.04.2026 nicht in allen Bundesländern verfügbar) liegt bei 2,18 %. Die Differenz beträgt 2,21 Prozentpunkte.
Verdienst Du weniger als die BBG, fällt die Ersparnis entsprechend geringer aus. Aber selbst bei 3.500 EUR brutto sind es schnell mehrere Hundert Euro im Jahr.
Als Selbstständiger hast Du keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Du trägst den Zusatzbeitrag komplett allein (§ 250 Abs. 2 SGB V). Das klingt erst mal nach Nachteil. Aber beim Kassenwechsel dreht sich das um: Dein Sparpotenzial ist doppelt so hoch.
Rechenbeispiel: Gleiche Kassen wie oben (BKK24 mit 4,39 % vs. BKK firmus mit 2,18 %, seit 10.04.2026 nicht in allen Bundesländern verfügbar). Die Differenz von 2,21 Prozentpunkten sparst Du als Selbstständiger komplett. Keine Division durch 2.
Das ist echtes Geld, das Du jeden Monat mehr in der Tasche hast.
Der Zusatzbeitrag bestimmt, wie viel Du zahlst. Aber nicht, was Du bekommst. Die gesetzlichen Leistungen sind bei allen Kassen identisch (§§ 11-68c SGB V). Unterschiede gibt es nur bei Zusatz- und Satzungsleistungen: zum Beispiel Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder Reiseschutzimpfungen.
Vergleiche deshalb immer beides: Beitrag und Leistungen.
Angenommen, Du sparst durch den Kassenwechsel 40 EUR im Monat. Das ist schön, aber was passiert, wenn Du dieses Geld nicht ausgibst, sondern investierst? Zum Beispiel in einen ETF-Sparplan mit durchschnittlich 7 % Rendite pro Jahr:
Aus einem einfachen Kassenwechsel wird so ein echter Baustein für Deine Altersvorsorge. Gerade wenn Du früh anfängst, arbeitet der Zinseszins-Effekt (Deine Gewinne erzeugen selbst wieder Gewinne) für Dich.
Du willst wissen, wie groß Deine Rentenlücke ist und wie viel Du zusätzlich brauchst? Unser Rentenlückenrechner zeigt es Dir in wenigen Sekunden.
| Bruttoeinkommen | Ersparnis Angestellte | Ersparnis Selbstständige |
|---|---|---|
| 3.000 EUR/Monat | bis zu ca. 398 EUR/Jahr | bis zu ca. 795 EUR/Jahr |
| 4.000 EUR/Monat | bis zu ca. 530 EUR/Jahr | bis zu ca. 1.061 EUR/Jahr |
| 5.812,50 EUR/Monat (BBG) | bis zu ca. 770 EUR/Jahr | bis zu ca. 1.540 EUR/Jahr |
| über BBG (z.B. 7.000 EUR) | bis zu ca. 770 EUR/Jahr | bis zu ca. 1.540 EUR/Jahr |
Basis: Differenz BKK24 (4,39 %) vs. BKK firmus (2,18 %, seit 10.04.2026 in sechs Bundesländern keine neuen Anträge). Angestellte: Differenz ÷ 2 (paritätisch seit 2019). Einkommen über der BBG wird nicht verbeitragt.
93 Kassen, Deine persönliche Ersparnis in Euro, Wechsel in 3 Minuten. Und falls Du wissen willst, wann Du frühestens wechseln kannst: Kündigungsfrist berechnen.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %) ist gesetzlich fixiert und bei allen Krankenkassen gleich. Den teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag ist der variable Teil, den jede Kasse selbst festlegt. Er ist Dein Hebel: Hier entscheiden sich die Unterschiede zwischen teuer und effizient. Da der gesetzliche Leistungskatalog bei allen Kassen identisch ist (§§ 11-68c SGB V), ist ein hoher Zusatzbeitrag oft einfach nur der Preis für schlechtes Wirtschaften der Kasse.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %. Die Spanne reicht von 2,18 % (BKK firmus, seit 10.04.2026 in sechs Bundesländern nicht mehr für neue Anträge geöffnet) bis über 4 %. Die günstigste bundesweit verfügbare Kasse ist die hkk mit 2,59 %. Die TK liegt bei 2,69 %, die Barmer bei 3,29 % und die DAK bei 3,20 %. Genau diese Differenz ist Dein Sparpotenzial.
Das hängt von Deinem Einkommen und Deinem aktuellen Zusatzbeitrag ab. Als Gutverdiener an der Beitragsbemessungsgrenze kommen schnell bis zu 770 Euro pro Jahr zusammen. Geld, das Du für 3 Minuten Aufwand geschenkt bekommst. Unser Vergleichsrechner oben zeigt Dir Deinen exakten Euro-Betrag sofort an. Und das Beste: Diese Ersparnis kannst Du direkt in Deinen Vermögensaufbau stecken, zum Beispiel in einen ETF-Sparplan.
Nein. Seit dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt (GKV-Versichertenentlastungsgesetz). Dein Arbeitgeber (oder bei Rentnern die Rentenversicherung) übernimmt die Hälfte. Die Ersparnis, die Dir unser Rechner anzeigt, ist Dein reiner Netto-Anteil. Als Selbstständiger trägst Du den Zusatzbeitrag allerdings komplett allein, dafür ist Dein Sparpotenzial doppelt so hoch.
Ja. Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze (69.750 Euro brutto pro Jahr in 2026, also 5.812,50 Euro pro Monat), zahlt Beiträge nur bis zu dieser Grenze. Aber gerade dann lohnt sich der Krankenkassenwechsel am meisten, weil Du den maximalen Hebel auf den Beitragssatz hast. Wer sogar über der Versicherungspflichtgrenze liegt (77.400 Euro pro Jahr), kann auch einen Wechsel in die private Krankenversicherung prüfen.
Ja, sogar doppelt. Als Selbstständiger zahlst Du den kompletten Beitrag allein, weil es keinen Arbeitgeber gibt, der die Hälfte übernimmt. Das bedeutet: Jeder Prozentpunkt Unterschied beim Zusatzbeitrag wirkt sich bei Dir doppelt so stark aus wie bei Angestellten.
Konkret: Verdienst Du an oder über der Beitragsbemessungsgrenze, kannst Du durch einen Kassenwechsel bis zu ca. 1.540 EUR pro Jahr sparen. Außerdem: Als hauptberuflich Selbstständiger kannst Du jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offiziellen Quellen.
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Alle Quellen sind öffentlich zugänglich. Stand: April 2026.
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