Wie viel zahlst Du wirklich? Und wie viel kannst Du sparen?
Der Zusatzbeitrag ist der einzige Teil Deines Krankenkassenbeitrags, den Du selbst beeinflussen kannst. Die Spanne reicht 2026 von 2,18 % bis über 4 %. Das sind bis zu 770 € Unterschied pro Jahr als Angestellter.
2,9 %Durchschnitts-Zusatzbeitrag 2026 (BMG)
2,18 bis 4,39 %Spanne zwischen den Kassen
bis zu 770 €mögliche Ersparnis pro Jahr (Angestellte)
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Krankenkassen‒Zusatzbeitrag Check 2026
Der Zusatzbeitrag ist der einzige Teil Deines Kassenbeitrags, den Du selbst beeinflussen kannst. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 Prozent, die Spanne reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent. Dieser Vergleich zeigt Dir in Sekunden, welche Kasse bei Deinem Einkommen weniger kostet und wie viel Du pro Jahr sparen kannst.
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Nur für Selbstständige. Mit Krankengeld gilt der allgemeine Beitragssatz (14,6 %), ohne der ermäßigte (14,0 %).
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Dein Sparpotenzial beim Krankenkassenwechsel
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Zusatzbeitrag 2026: Was er kostet und wie viel Du
sparen kannst
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert:
Juli 2026
Der Zusatzbeitrag ist der größte Hebel, wenn Du Krankenkassen vergleichen
willst. Warum? Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % ist bei allen Kassen gleich. Den kannst
Du nicht beeinflussen. Aber der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Und genau hier liegt Dein
Sparpotenzial.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %
(BMG-Referenzwert). Manche Kassen liegen deutlich darunter, andere deutlich darüber. Für Dich bedeutet
das: Ein Kassenwechsel kann Dir als Angestellter bis zu ca. 770 EUR im Jahr sparen. Als
Selbstständiger sogar bis zu ca. 1.540 EUR.
Wie sich Dein Beitrag genau zusammensetzt und was Du konkret sparen kannst,
erfährst Du hier. Deine persönliche Ersparnis hast Du bereits oben im Vergleichsrechner gesehen.
Definition: Zusatzbeitrag 2026
Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Beitrag, den jede Krankenkasse selbst
festlegt. Er kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % dazu. Seit dem 1. Januar 2019 teilen sich
Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag hälftig (GKV-VEG). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag
2026 beträgt 2,9 % (BMG-Referenzwert).
💡 So berechnet sich Dein Beitrag
Dein Krankenkassenbeitrag besteht aus zwei Teilen:
Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (je 7,3 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Dieser
Anteil ist bei jeder Kasse identisch.
Zusatzbeitrag: Wird von jeder Kasse individuell festgelegt. Auch den teilen sich
Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.
Was heißt das für Dich? Du kannst am allgemeinen Satz nichts ändern.
Aber Du kannst eine Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag wählen. Und genau das bringt Dir bares Geld.
Wichtig: die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie liegt 2026 bei
69.750 EUR pro Jahr (5.812,50 EUR pro Monat). Das ist die Obergrenze für die
Beitragsberechnung. Verdienst Du mehr, wird nur bis zu dieser Grenze berechnet. Einkommen darüber ist
beitragsfrei.
Aber Achtung: Die BBG wird fast jedes Jahr angehoben. Steigt sie,
zahlst Du automatisch mehr, auch wenn Deine Kasse den Zusatzbeitrag gar nicht erhöht. Das passiert leise,
ohne Ankündigung Deiner Kasse.
📊 Zusatzbeiträge 2026: Alle großen Kassen auf
einen Blick
Wie stark sich die Kassen beim Zusatzbeitrag unterscheiden, zeigt die Übersicht.
Die Spanne reicht von 2,18 % bis über 4 %. Das sind bei einem Gutverdiener mehrere hundert Euro im Jahr.
*BKK firmus: Seit 10.04.2026
keine neuen Anträge aus SH, RP, BB, MV, SL, TH. Bestehende Mitglieder bleiben versichert. Quelle:
GKV-Spitzenverband, Stand Januar 2026.
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Dein Antrag dauert 3 Minuten. Deine neue Kasse kümmert sich um alles Weitere, auch
um die Kündigung Deiner alten Kasse. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten weiterhin.
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Nur für Selbstständige. Mit Krankengeld gilt der allgemeine Beitragssatz (14,6 %), ohne der ermäßigte (14,0 %).
Bitte fülle alle Pflichtfelder (*) aus.
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Die TUI BKK führt mit 2,50 %, dicht gefolgt von der
hkk mit 2,59 %. Die TK liegt mit 2,69 % knapp
dahinter. Bei den regionalen Kassen führt die
BKK firmus mit 2,18 %, nimmt aber seit dem
10.04.2026 in sechs Bundesländern keine neuen Anträge mehr an. Am anderen Ende stehen Kassen mit
über 4 %, wie die BKK24 (4,39 %) oder die IKK Brandenburg und Berlin (4,35 %).
Aber der Zusatzbeitrag ist nur ein Teil der Gleichung. Kassen unterscheiden sich auch
bei Zusatz- und Satzungsleistungen. Manche bezuschussen Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder
sportmedizinische Untersuchungen. Vergleiche deshalb immer beides: Beitrag und Leistungen. Unser
Vergleichsrechner oben zeigt Dir beides auf einen Blick.
⚡ Welche Kassen haben 2026 den Beitrag erhöht?
Rund 45 Kassen haben zum 1. Januar 2026 ihren Zusatzbeitrag angehoben.
Wenn Deine Kasse dabei ist und Du noch in der 12-monatigen Bindungsfrist nach einem kürzlichen Wechsel
bist, hast Du ein Sonderkündigungsrecht: Die Bindungsfrist entfällt, und Du kannst
mit der regulären 2-Monats-Frist sofort wechseln.
Bist Du schon länger als 12 Monate bei Deiner Kasse? Dann kannst Du ohnehin
jederzeit mit der normalen Frist wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht brauchst Du dafür nicht.
Alle Details zu den Fristen und Deinen persönlichen Wechseltermin findest Du auf
unserer Seite Kündigungsfrist Krankenkasse 2026. Dort
berechnet unser Kündigungsfrist-Rechner Deinen frühesten Wechseltermin sofort.
💰 Wie viel spare ich beim Kassenwechsel als
Angestellter?
Die Formel ist einfach: Du nimmst die Differenz zwischen dem Zusatzbeitrag Deiner
aktuellen und Deiner neuen Kasse, teilst durch 2 (weil Dein Arbeitgeber die andere Hälfte zahlt) und
rechnest das auf Dein Bruttoeinkommen hoch.
Rechenbeispiel: Die teuerste Kasse im Rechner (BKK24) hat einen
Zusatzbeitrag von 4,39 %. Die günstigste (BKK firmus, seit 10.04.2026 nicht in allen Bundesländern
verfügbar) liegt bei 2,18 %. Die Differenz beträgt 2,21 Prozentpunkte.
Dein Anteil: 2,21 % ÷ 2 = 1,105 %
Bei einem Einkommen an der BBG (5.812,50 EUR/Monat): 5.812,50 × 1,105 % = ca. 64 EUR
pro Monat
Auf das Jahr gerechnet: bis zu ca. 770 EUR Ersparnis
Verdienst Du weniger als die BBG, fällt die Ersparnis entsprechend geringer aus.
Aber selbst bei 3.500 EUR brutto sind es schnell mehrere Hundert Euro im Jahr.
🏢 Doppelte Ersparnis für Selbstständige
Als Selbstständiger hast Du keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt.
Du trägst den Zusatzbeitrag komplett allein (§ 250 Abs. 2 SGB V). Das klingt erst mal nach Nachteil.
Aber beim Kassenwechsel dreht sich das um: Dein Sparpotenzial ist doppelt so hoch.
Rechenbeispiel: Gleiche Kassen wie oben (BKK24 mit 4,39 % vs. BKK
firmus mit 2,18 %, seit 10.04.2026 nicht in allen Bundesländern verfügbar). Die Differenz von 2,21
Prozentpunkten sparst Du als Selbstständiger komplett. Keine Division durch 2.
Bei einem Einkommen an der BBG (5.812,50 EUR/Monat): 5.812,50 × 2,21 % = ca. 128 EUR
pro Monat
Auf das Jahr gerechnet: bis zu ca. 1.540 EUR Ersparnis
Das ist echtes Geld, das Du jeden Monat mehr in der Tasche hast.
⚠ Zusatzbeitrag ist nicht alles
Der Zusatzbeitrag bestimmt, wie viel Du zahlst. Aber nicht, was Du bekommst. Die gesetzlichen Leistungen sind
bei allen Kassen identisch (§§ 11-68c SGB V). Unterschiede gibt es nur bei Zusatz- und
Satzungsleistungen: zum Beispiel Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder
Reiseschutzimpfungen.
Vergleiche deshalb immer beides: Beitrag und Leistungen.
📈 Ersparnis clever investieren: Was aus Deinem Geld
werden kann
Angenommen, Du sparst durch den Kassenwechsel 40 EUR im Monat. Das ist schön, aber
was passiert, wenn Du dieses Geld nicht ausgibst, sondern investierst? Zum Beispiel in einen ETF-Sparplan mit
durchschnittlich 7 % Rendite pro Jahr:
Nach 10 Jahren: ca. 6.900 EUR
Nach 20 Jahren: ca. 20.800 EUR
Nach 30 Jahren: ca. 48.800 EUR
Aus einem einfachen Kassenwechsel wird so ein echter Baustein für Deine Altersvorsorge. Gerade wenn Du früh anfängst, arbeitet der
Zinseszins-Effekt (Deine Gewinne erzeugen selbst wieder Gewinne) für Dich.
Du willst wissen, wie groß Deine Rentenlücke ist und wie viel Du
zusätzlich brauchst? Unser Rentenlückenrechner zeigt es Dir in
wenigen Sekunden.
Sparpotenzial beim Kassenwechsel: Angestellte vs. Selbstständige
Bruttoeinkommen
Ersparnis Angestellte
Ersparnis Selbstständige
3.000 EUR/Monat
bis zu ca. 398 EUR/Jahr
bis zu ca. 795 EUR/Jahr
4.000 EUR/Monat
bis zu ca. 530 EUR/Jahr
bis zu ca. 1.061 EUR/Jahr
5.812,50 EUR/Monat (BBG)
bis zu ca. 770 EUR/Jahr
bis zu ca. 1.540 EUR/Jahr
über BBG (z.B. 7.000 EUR)
bis zu ca. 770 EUR/Jahr
bis zu ca. 1.540 EUR/Jahr
Basis: Differenz BKK24 (4,39 %)
vs. BKK firmus (2,18 %, seit 10.04.2026 in sechs Bundesländern keine neuen Anträge). Angestellte:
Differenz ÷ 2 (paritätisch seit 2019). Einkommen über der BBG wird nicht verbeitragt.
Bereit für den Wechsel? Scrolle nach oben zum Vergleichsrechner.
72 Kassen im Vergleich, Deine persönliche Ersparnis in Euro, Antrag in 3 Minuten. Und falls Du wissen
willst, wann Du frühestens wechseln kannst: Kündigungsfrist berechnen.
❓ Häufige Fragen zum
Zusatzbeitrag
Was genau ist dieser Zusatzbeitrag überhaupt?
Der Zusatzbeitrag ist der einzige Teil Deines Krankenkassenbeitrags, den Du
selbst beeinflussen kannst. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung
liegt bei 14,6 % und ist bei allen Kassen gleich. Den teilen sich Arbeitnehmer und
Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag dagegen ist der variable Teil, den jede Kasse
selbst festlegt. Genau hier entscheiden sich die Unterschiede zwischen teuer und günstig. Der
Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 % (BMG-Referenzwert), doch die Kassen weichen davon nach
oben und unten ab. Da der gesetzliche Leistungskatalog bei allen Kassen identisch ist (§§
11-68c SGB V), sagt ein hoher Zusatzbeitrag nichts über die Leistungsqualität aus. Er spiegelt
vielmehr die Wirtschaftlichkeit, die Mitgliederstruktur und die Rücklagen Deiner Kasse wider. Weil
der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % fest steht und bei jeder Kasse identisch ist, bleibt
der Zusatzbeitrag der einzige Stellhebel für Deine Beitragshöhe. Wechselst Du zu
einer Kasse mit niedrigem Zusatzbeitrag, bekommst Du also die gleichen Pflichtleistungen für
weniger Geld pro Monat.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für 2026?
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 % (BMG-Referenzwert).
Die Spanne reicht von 2,18 % (BKK firmus) bis 4,39 % (BKK24). Wichtig bei der
BKK firmus: Sie nimmt seit dem 10.04.2026 keine neuen Anträge aus Schleswig-Holstein,
Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Thüringen mehr an,
Bestandsmitglieder bleiben aber versichert. Auch die IKK Brandenburg und Berlin liegt mit
4,35 % im oberen Bereich. Die günstigsten bundesweit geöffneten Kassen sind die
TUI BKK mit 2,50 %, die hkk mit 2,59 % und die TK mit 2,69 %. Die DAK liegt bei 3,20 %, die Barmer bei
3,29 %. Rund 45 Kassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 01.01.2026 angehoben. Falls
Deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht hat, greift für Dich ein Sonderkündigungsrecht: Die
sonst geltende 12-monatige Bindungsfrist entfällt, und Du kannst mit der regulären Frist von
zwei Monaten die Kasse wechseln. Genau diese Differenz zwischen den Kassen ist Dein
Sparpotenzial, und der Wechsel steht Dir bei einer Erhöhung sofort offen.
Wie viel Geld kann ich wirklich sparen?
Das hängt von Deinem Einkommen und Deinem aktuellen Zusatzbeitrag ab. Als
Angestellter an der Beitragsbemessungsgrenze kommen bis zu ca. 770 Euro pro Jahr zusammen.
Das liegt daran, dass Du den Beitrag paritätisch mit Deinem Arbeitgeber teilst, die Differenz
zwischen teurer und günstiger Kasse also durch zwei geteilt wird. Als Selbstständiger zahlst
Du den Zusatzbeitrag allein und kommst deshalb auf bis zu ca. 1.540 Euro pro Jahr. Je
größer der Abstand zwischen Deiner jetzigen Kasse und einer Kasse mit niedrigem
Zusatzbeitrag, desto mehr sparst Du: Bei einer Spanne von 2,18 % bis 4,39 % ist der Hebel
beträchtlich. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird allerdings nicht
verbeitragt, mehr als das Maximum kommt also nicht zusammen. Unser Vergleichsrechner oben
zeigt Dir Deinen exakten Euro-Betrag für Deine Situation sofort an. Diese Ersparnis kannst Du
direkt in Deinen Vermögensaufbau stecken.
Zahle ich den Zusatzbeitrag allein?
Als Angestellter nein. Seit dem Jahr 2019 wird der Zusatzbeitrag hälftig
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, genauso wie der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %.
Beide Teile des Beitrags teilst Du Dir also paritätisch mit Deinem Arbeitgeber.
Dein Arbeitgeber (oder bei Rentnern die Rentenversicherung) übernimmt jeweils die Hälfte. Das
wirkt sich direkt auf Deine Ersparnis beim Wechsel aus: Deshalb kommt bei einem Kassenwechsel als
Angestellter eine Ersparnis von bis zu ca. 770 Euro pro Jahr zusammen. Die Differenz zwischen der teuren
und der günstigen Kasse wird durch zwei geteilt, weil auch Dein Arbeitgeber die Hälfte dieser
Differenz spart. Bei Dir landet also nur die Hälfte der Beitragsersparnis, und genau
diesen reinen Netto-Anteil zeigt Dir unser Rechner an. Als Selbstständiger dagegen trägst Du
den Zusatzbeitrag komplett allein, ohne Arbeitgeberanteil. Dafür ist Dein Sparpotenzial doppelt so
hoch und kann bis zu ca. 1.540 Euro pro Jahr erreichen.
Gibt es eine Obergrenze (Beitragsbemessungsgrenze)?
Ja. Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze (69.750 Euro brutto pro
Jahr in 2026, also 5.812,50 Euro pro Monat), zahlt Beiträge nur bis zu dieser Grenze. Aber gerade
dann lohnt sich der Krankenkassenwechsel am meisten, weil Du den maximalen Hebel auf den Beitragssatz
hast. Wer sogar über der Versicherungspflichtgrenze liegt (77.400 Euro pro Jahr), kann auch einen
Wechsel in die private Krankenversicherung prüfen.
Ich bin selbstständig. Lohnt sich ein Kassenwechsel für mich besonders?
Ja, sogar doppelt. Als Selbstständiger zahlst Du den kompletten Beitrag allein, weil es keinen
Arbeitgeber gibt, der die Hälfte übernimmt. Das bedeutet: Jeder Prozentpunkt Unterschied beim
Zusatzbeitrag wirkt sich bei Dir doppelt so stark aus wie bei Angestellten.
Konkret: Verdienst Du an oder über der Beitragsbemessungsgrenze, kannst Du
durch einen Kassenwechsel bis zu ca. 1.540 EUR pro Jahr sparen. Außerdem: Als
hauptberuflich Selbstständiger kannst Du jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.
Hinweis zu diesem Artikel
Information, keine Rechtsberatung
Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juli 2026. Er
stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.
Verbindliche Auskunft zu Deinem GKV-Beitrag oder Kassenwechsel erteilt Deine Krankenkasse oder die
Verbraucherzentrale. Für die individuelle PKV-Beratung, Tarifwechsel und Anbieter-Vergleich stehe
ich als Versicherungsmakler zur Verfügung.
Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung,
Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d GewO Dein
Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für
Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.
Quellenverzeichnis
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offiziellen Quellen.