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Zusatzbeitrag Krankenkasse 2026


Wie viel zahlst Du wirklich? Und wie viel kannst Du sparen?

Der Zusatzbeitrag ist der einzige Teil Deines Krankenkassenbeitrags, den Du selbst beeinflussen kannst. Die Spanne reicht 2026 von 2,18 % bis über 4 %. Das sind bis zu 770 € Unterschied pro Jahr als Angestellter.

Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · April 2026

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Zusatzbeitrag 2026: Was er kostet und wie viel Du sparen kannst

Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert: April 2026

(Klicke auf ein Kapitel, um dorthin zu scrollen.)


Der Zusatzbeitrag ist der größte Hebel, wenn Du Krankenkassen vergleichen willst. Warum? Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % ist bei allen Kassen gleich. Den kannst Du nicht beeinflussen. Aber der Zusatzbeitrag unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Und genau hier liegt Dein Sparpotenzial.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 % (BMG-Referenzwert). Manche Kassen liegen deutlich darunter, andere deutlich darüber. Für Dich bedeutet das: Ein Kassenwechsel kann Dir als Angestellter bis zu ca. 770 EUR im Jahr sparen. Als Selbstständiger sogar bis zu ca. 1.540 EUR.

Wie sich Dein Beitrag genau zusammensetzt und was Du konkret sparen kannst, erfährst Du hier. Deine persönliche Ersparnis hast Du bereits oben im Vergleichsrechner gesehen.

Definition: Zusatzbeitrag 2026

Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Beitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Er kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % dazu. Seit dem 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag hälftig (GKV-VEG). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 % (BMG-Referenzwert).

💡 So berechnet sich Dein Beitrag

Dein Krankenkassenbeitrag besteht aus zwei Teilen:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (je 7,3 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Dieser Anteil ist bei jeder Kasse identisch.
  • Zusatzbeitrag: Wird von jeder Kasse individuell festgelegt. Auch den teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.

Was heißt das für Dich? Du kannst am allgemeinen Satz nichts ändern. Aber Du kannst eine Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag wählen. Und genau das bringt Dir bares Geld.

Wichtig: die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie liegt 2026 bei 69.750 EUR pro Jahr (5.812,50 EUR pro Monat). Das ist die Obergrenze für die Beitragsberechnung. Verdienst Du mehr, wird nur bis zu dieser Grenze berechnet. Einkommen darüber ist beitragsfrei.

Aber Achtung: Die BBG wird fast jedes Jahr angehoben. Steigt sie, zahlst Du automatisch mehr, auch wenn Deine Kasse den Zusatzbeitrag gar nicht erhöht. Das passiert leise, ohne Ankündigung Deiner Kasse.


📊 Zusatzbeiträge 2026: Alle großen Kassen auf einen Blick

Wie stark sich die Kassen beim Zusatzbeitrag unterscheiden, zeigt die Übersicht. Die Spanne reicht von 2,18 % bis über 4 %. Das sind bei einem Gutverdiener mehrere hundert Euro im Jahr.

Bundesweit geöffnete Krankenkassen: Zusatzbeitrag 2026

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2026 Veränderung zu 2025
TUI BKK2,50 %± 0
hkk2,59 %+ 0,40
Audi BKK2,60 %+ 0,20
Techniker Krankenkasse (TK)2,69 %+ 0,24
WMF BKK2,85 %+ 0,40
HEK (Hanseatische)2,89 %+ 0,39
∅ Durchschnitt2,90 %
BKK Linde2,99 %± 0
DAK-Gesundheit3,20 %+ 0,40
Bertelsmann BKK3,20 %± 0
Debeka BKK3,25 %± 0
Barmer3,29 %± 0
Salus BKK3,29 %+ 0,30
Die Continentale BKK3,33 %± 0
IKK gesund plus3,39 %± 0
IKK classic3,40 %± 0
BKK Gildemeister Seidensticker3,40 %± 0
R+V BKK3,49 %+ 0,53
mkk – meine krankenkasse3,50 %± 0
Novitas BKK3,60 %+ 0,62
Bahn-BKK3,65 %+ 0,25
BIG direkt gesund3,69 %+ 0,30
Pronova BKK3,70 %+ 0,50
KKH3,78 %± 0
vivida bkk3,79 %± 0
BKK ProVita3,79 %+ 0,90
SBK3,80 %± 0
BKK VerbundPlus3,89 %± 0
Mobil Krankenkasse3,89 %± 0
SECURVITA3,90 %± 0
Heimat Krankenkasse3,90 %+ 0,80
BKK Pfalz3,90 %± 0
energie-BKK3,98 %+ 1,00
VIACTIV Krankenkasse4,19 %+ 0,92
IKK – Die Innovationskasse4,30 %± 0
Knappschaft4,30 %− 0,10
BKK244,39 %± 0

Quelle: GKV-Spitzenverband, Stand Januar 2026. Sortiert nach Zusatzbeitrag aufsteigend.

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Regional geöffnete Krankenkassen: Zusatzbeitrag 2026

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2026 Veränderung zu 2025
BKK firmus*2,18 %± 0
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland2,47 %± 0
BKK Faber-Castell & Partner2,48 %+ 0,30
BKK Public2,50 %+ 0,20
AOK Bayern2,69 %± 0
BKK PFAFF2,78 %± 0
BKK SBH2,79 %± 0
AOK Sachsen-Anhalt2,89 %+ 0,39
∅ Durchschnitt2,90 %
AOK Niedersachsen2,98 %+ 0,28
SKD BKK2,98 %+ 0,50
AOK Hessen2,98 %+ 0,49
AOK NordWest2,99 %+ 0,20
AOK Baden-Württemberg2,99 %+ 0,39
BKK Freudenberg2,99 %+ 0,50
AOK Plus (Sachsen/Thüringen)3,10 %± 0
Bosch BKK3,18 %+ 0,50
BKK VDN3,19 %± 0
AOK Rheinland/Hamburg3,29 %+ 0,30
AOK Bremen/Bremerhaven3,29 %+ 0,80
BKK Euregio3,39 %± 0
BKK Akzo Nobel3,39 %± 0
ZF BKK3,40 %± 0
BKK exklusiv3,49 %+ 1,10
BKK Technoform3,49 %± 0
AOK Nordost3,50 %± 0
Die Bergische3,79 %+ 0,84
BKK Diakonie3,80 %± 0
mhplus Krankenkasse3,86 %+ 0,57
IKK Südwest3,87 %+ 0,62
BKK DürkoppAdler3,88 %± 0
BKK Melitta HMR3,90 %+ 0,40
BKK Scheufelen3,99 %+ 0,59
BKK Wirtschaft und Finanzen3,99 %± 0
IKK Brandenburg und Berlin4,35 %± 0
BKK Werra-Meißner4,35 %+ 0,96
BKK Herkules4,38 %± 0

*BKK firmus: Seit 10.04.2026 keine neuen Anträge aus SH, RP, BB, MV, SL, TH. Bestehende Mitglieder bleiben versichert. Quelle: GKV-Spitzenverband, Stand Januar 2026.

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Die TUI BKK führt mit 2,50 %, dicht gefolgt von der hkk mit 2,59 %. Die TK liegt mit 2,69 % knapp dahinter. Bei den regionalen Kassen führt die BKK firmus mit 2,18 %, nimmt aber seit dem 10.04.2026 in sechs Bundesländern keine neuen Anträge mehr an. Am anderen Ende stehen Kassen mit über 4 %, wie die BKK24 (4,39 %) oder die IKK Brandenburg und Berlin (4,35 %).

Aber der Zusatzbeitrag ist nur ein Teil der Gleichung. Kassen unterscheiden sich auch bei Zusatz- und Satzungsleistungen. Manche bezuschussen Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder sportmedizinische Untersuchungen. Vergleiche deshalb immer beides: Beitrag und Leistungen. Unser Vergleichsrechner oben zeigt Dir beides auf einen Blick.


⚡ Welche Kassen haben 2026 den Beitrag erhöht?

Rund 45 Kassen haben zum 1. Januar 2026 ihren Zusatzbeitrag angehoben. Wenn Deine Kasse dabei ist und Du noch in der 12-monatigen Bindungsfrist nach einem kürzlichen Wechsel bist, hast Du ein Sonderkündigungsrecht: Die Bindungsfrist entfällt, und Du kannst mit der regulären 2-Monats-Frist sofort wechseln.

Bist Du schon länger als 12 Monate bei Deiner Kasse? Dann kannst Du ohnehin jederzeit mit der normalen Frist wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht brauchst Du dafür nicht.

Alle Details zu den Fristen und Deinen persönlichen Wechseltermin findest Du auf unserer Seite Kündigungsfrist Krankenkasse 2026. Dort berechnet unser Kündigungsfrist-Rechner Deinen frühesten Wechseltermin sofort.


💰 Wie viel spare ich beim Kassenwechsel als Angestellter?

Die Formel ist einfach: Du nimmst die Differenz zwischen dem Zusatzbeitrag Deiner aktuellen und Deiner neuen Kasse, teilst durch 2 (weil Dein Arbeitgeber die andere Hälfte zahlt) und rechnest das auf Dein Bruttoeinkommen hoch.

Rechenbeispiel: Die teuerste Kasse im Rechner (BKK24) hat einen Zusatzbeitrag von 4,39 %. Die günstigste (BKK firmus, seit 10.04.2026 nicht in allen Bundesländern verfügbar) liegt bei 2,18 %. Die Differenz beträgt 2,21 Prozentpunkte.

  • Dein Anteil: 2,21 % ÷ 2 = 1,105 %
  • Bei einem Einkommen an der BBG (5.812,50 EUR/Monat): 5.812,50 × 1,105 % = ca. 64 EUR pro Monat
  • Auf das Jahr gerechnet: bis zu ca. 770 EUR Ersparnis

Verdienst Du weniger als die BBG, fällt die Ersparnis entsprechend geringer aus. Aber selbst bei 3.500 EUR brutto sind es schnell mehrere Hundert Euro im Jahr.


🏢 Doppelte Ersparnis für Selbstständige

Als Selbstständiger hast Du keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Du trägst den Zusatzbeitrag komplett allein (§ 250 Abs. 2 SGB V). Das klingt erst mal nach Nachteil. Aber beim Kassenwechsel dreht sich das um: Dein Sparpotenzial ist doppelt so hoch.

Rechenbeispiel: Gleiche Kassen wie oben (BKK24 mit 4,39 % vs. BKK firmus mit 2,18 %, seit 10.04.2026 nicht in allen Bundesländern verfügbar). Die Differenz von 2,21 Prozentpunkten sparst Du als Selbstständiger komplett. Keine Division durch 2.

  • Bei einem Einkommen an der BBG (5.812,50 EUR/Monat): 5.812,50 × 2,21 % = ca. 128 EUR pro Monat
  • Auf das Jahr gerechnet: bis zu ca. 1.540 EUR Ersparnis

Das ist echtes Geld, das Du jeden Monat mehr in der Tasche hast.

⚠ Zusatzbeitrag ist nicht alles

Der Zusatzbeitrag bestimmt, wie viel Du zahlst. Aber nicht, was Du bekommst. Die gesetzlichen Leistungen sind bei allen Kassen identisch (§§ 11-68c SGB V). Unterschiede gibt es nur bei Zusatz- und Satzungsleistungen: zum Beispiel Zuschüsse für Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder Reiseschutzimpfungen.

Vergleiche deshalb immer beides: Beitrag und Leistungen.


📈 Ersparnis clever investieren: Was aus Deinem Geld werden kann

Angenommen, Du sparst durch den Kassenwechsel 40 EUR im Monat. Das ist schön, aber was passiert, wenn Du dieses Geld nicht ausgibst, sondern investierst? Zum Beispiel in einen ETF-Sparplan mit durchschnittlich 7 % Rendite pro Jahr:

  • Nach 10 Jahren: ca. 6.900 EUR
  • Nach 20 Jahren: ca. 20.800 EUR
  • Nach 30 Jahren: ca. 48.800 EUR

Aus einem einfachen Kassenwechsel wird so ein echter Baustein für Deine Altersvorsorge. Gerade wenn Du früh anfängst, arbeitet der Zinseszins-Effekt (Deine Gewinne erzeugen selbst wieder Gewinne) für Dich.

Du willst wissen, wie groß Deine Rentenlücke ist und wie viel Du zusätzlich brauchst? Unser Rentenlückenrechner zeigt es Dir in wenigen Sekunden.


Sparpotenzial beim Kassenwechsel: Angestellte vs. Selbstständige

Bruttoeinkommen Ersparnis Angestellte Ersparnis Selbstständige
3.000 EUR/Monat bis zu ca. 398 EUR/Jahr bis zu ca. 795 EUR/Jahr
4.000 EUR/Monat bis zu ca. 530 EUR/Jahr bis zu ca. 1.061 EUR/Jahr
5.812,50 EUR/Monat (BBG) bis zu ca. 770 EUR/Jahr bis zu ca. 1.540 EUR/Jahr
über BBG (z.B. 7.000 EUR) bis zu ca. 770 EUR/Jahr bis zu ca. 1.540 EUR/Jahr

Basis: Differenz BKK24 (4,39 %) vs. BKK firmus (2,18 %, seit 10.04.2026 in sechs Bundesländern keine neuen Anträge). Angestellte: Differenz ÷ 2 (paritätisch seit 2019). Einkommen über der BBG wird nicht verbeitragt.

Bereit für den Wechsel? Scrolle nach oben zum Vergleichsrechner.

72 Kassen im Vergleich, Deine persönliche Ersparnis in Euro, Antrag in 3 Minuten. Und falls Du wissen willst, wann Du frühestens wechseln kannst: Kündigungsfrist berechnen.


❓ Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag

Was genau ist dieser Zusatzbeitrag überhaupt?

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %) ist gesetzlich fixiert und bei allen Krankenkassen gleich. Den teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag ist der variable Teil, den jede Kasse selbst festlegt. Er ist Dein Hebel: Hier entscheiden sich die Unterschiede zwischen teuer und günstig. Da der gesetzliche Leistungskatalog bei allen Kassen identisch ist (§§ 11-68c SGB V), sagt ein hoher Zusatzbeitrag nichts über die Leistungsqualität aus. Er spiegelt vielmehr die Wirtschaftlichkeit, Mitgliederstruktur und Rücklagen Deiner Kasse wider.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für 2026?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 % (BMG-Referenzwert). Die Spanne reicht von 2,18 % (BKK firmus, seit 10.04.2026 in sechs Bundesländern nicht mehr für neue Anträge geöffnet) bis über 4 %. Die günstigste bundesweit geöffnete Kasse ist die TUI BKK mit 2,50 %, gefolgt von der hkk mit 2,59 %. Die TK liegt bei 2,69 %, die Barmer bei 3,29 % und die DAK bei 3,20 %. Genau diese Differenz ist Dein Sparpotenzial.

Wie viel Geld kann ich wirklich sparen?

Das hängt von Deinem Einkommen und Deinem aktuellen Zusatzbeitrag ab. Als Gutverdiener an der Beitragsbemessungsgrenze kommen schnell bis zu 770 Euro pro Jahr zusammen. Geld, das Du für 3 Minuten Aufwand geschenkt bekommst. Unser Vergleichsrechner oben zeigt Dir Deinen exakten Euro-Betrag sofort an. Und das Beste: Diese Ersparnis kannst Du direkt in Deinen Vermögensaufbau stecken, zum Beispiel in einen ETF-Sparplan.

Zahle ich den Zusatzbeitrag allein?

Nein. Seit dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt (GKV-Versichertenentlastungsgesetz). Dein Arbeitgeber (oder bei Rentnern die Rentenversicherung) übernimmt die Hälfte. Die Ersparnis, die Dir unser Rechner anzeigt, ist Dein reiner Netto-Anteil. Als Selbstständiger trägst Du den Zusatzbeitrag allerdings komplett allein, dafür ist Dein Sparpotenzial doppelt so hoch.

Gibt es eine Obergrenze (Beitragsbemessungsgrenze)?

Ja. Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze (69.750 Euro brutto pro Jahr in 2026, also 5.812,50 Euro pro Monat), zahlt Beiträge nur bis zu dieser Grenze. Aber gerade dann lohnt sich der Krankenkassenwechsel am meisten, weil Du den maximalen Hebel auf den Beitragssatz hast. Wer sogar über der Versicherungspflichtgrenze liegt (77.400 Euro pro Jahr), kann auch einen Wechsel in die private Krankenversicherung prüfen.

Ich bin selbstständig. Lohnt sich ein Kassenwechsel für mich besonders?

Ja, sogar doppelt. Als Selbstständiger zahlst Du den kompletten Beitrag allein, weil es keinen Arbeitgeber gibt, der die Hälfte übernimmt. Das bedeutet: Jeder Prozentpunkt Unterschied beim Zusatzbeitrag wirkt sich bei Dir doppelt so stark aus wie bei Angestellten.

Konkret: Verdienst Du an oder über der Beitragsbemessungsgrenze, kannst Du durch einen Kassenwechsel bis zu ca. 1.540 EUR pro Jahr sparen. Außerdem: Als hauptberuflich Selbstständiger kannst Du jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.


Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Mai 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.

Verbindliche Auskunft zu Deinem GKV-Beitrag oder Kassenwechsel erteilt Deine Krankenkasse oder die Verbraucherzentrale. Für die individuelle PKV-Beratung, Tarifwechsel und Anbieter-Vergleich stehe ich als Versicherungsmakler zur Verfügung.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.

Quellenverzeichnis

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus offiziellen Quellen.

Gesetze

Bundesministerien und Behörden

  • GKV-Spitzenverband – Zusatzbeiträge aller Kassen
  • BMG – Paritätische Finanzierung seit 2019
  • BMAS – SV-Rechengrößen 2026 (BBG, JAEG, Bezugsgröße)

Alle Quellen sind öffentlich zugänglich. Stand: April 2026.

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