Erwerbsminderungsrechner 2026: Berechne Deine EM-Rente und Einkommenslücke

Erwerbsminderungsrente berechnen: Finde heraus, was Dir im Ernstfall wirklich bleibt

Erwerbsminderung muss weder ein Schreckgespenst sein noch schlaflose Nächte bereiten. Im Gegenteil: Es ist ein großartiges Gefühl, endlich schwarz auf weiß zu sehen, wo Du im Ernstfall wirklich stehst.
Mit diesem Rechner siehst Du in wenigen Klicks, was bei voller EM-Rente, teilweiser EM-Rente und bei Ablehnung passiert. Drei Szenarien, eine klare Antwort: Reicht Deine Absicherung oder nicht?
Das erwartet Dich: 3 Szenarien auf einen Blick (volle EM, teilweise, Ablehnung) ✅ Einkommenslücke in Euro (monatlich + Gesamtfehlbetrag bis 67) ✅ Absicherungs-Check (BU/GF einrechnen, Rang-System)
Arbeiter vor Einkommens-Loch und Ablehnungsbescheid; Familie am Strand mit Tresor für sicheres Einkommen.
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Alles zur Erwerbsminderungsrente 2026

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Du suchst eine schnelle Antwort?

Schau in die FAQ weiter unten. Dort findest Du kurze, klare Antworten auf die häufigsten Fragen zur Erwerbsminderungsrente.

Erwerbsminderungsrechner

So legst Du los: Trage einfach Deine Werte ein und probiere Dich aus. Nichts ist in Stein gemeißelt. Du wirst sehen: Es wird Dir richtig elicht fallen, den Regler zu schieben und live zu sehen wo Du wirklich stehst und was Du eventuell verbessern kannst..
Kleiner Tipp: Falls Du mal bei einem Feld kurz nicht weiterweißt, nutze das kleine „Fragezeichen“ daneben. Wenn Du genau wissen willst, wie alles funktioniert oder wie wir die Zahlen berechnen, scrolle einfach unter den Rechner. Dort habe ich Dir eine leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt.
Deine Arbeitskraft 0 €
Ungeschützt
Einkommenslücke 0 €

Wähle Deinen Rechenweg

Deine Daten

Jahre
Info: Das entspricht ca. 3.695 € Brutto.
Jahre
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni etc.
Tipp: Der Betrag steht in Deinem Rentenbescheid oder auf der jährlichen Renteninformation.

Zu finden auf Deinem Rentenbescheid (siehe rote Markierung):

Beispiel Rentenbescheid mit markierter EM-Rente Bild-Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Info: Das entspricht ca. 3.695 € Brutto.
Keine Kinder
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
4 Kinder
5+ Kinder
Keine (0%)
Bayern/BaWü (8%)
Andere (9%)

Dein Absicherungs-Check

Hast Du bereits privat vorgesorgt? Trage Deine bestehende Absicherung ein.

Dein Ergebnis

Bis zur Regelaltersrente (67) fehlen Dir insgesamt: 0 €

Volle EM

< 3 Stunden/Tag arbeitsfähig

Brutto-Rente: 0 €
Netto-Rente: 0 €
Einkommenslücke: – €

Teilweise EM

3-6 Stunden/Tag arbeitsfähig

Brutto-Rente: 0 €
Netto-Rente: 0 €
Einkommenslücke: – €

Antrag abgelehnt

~47% aller Anträge auf EM-Rente werden abgelehnt

Brutto-Rente: 0 €
Netto-Rente: 0 €
Einkommenslücke: – €
47% der EM-Anträge abgelehnt

☝ Schiebe den Regler oder tippe auf ein Szenario, um Deine Lücke im Balken zu sehen.

Aktuelles Netto: 0 €
EM-Rente 0 €
Absicherung 0 €
Lücke 0 €
EM-Rente (Netto)
Private Absicherung
Einkommenslücke

Die versteckte Gefahr: Doppel-Lücke

Wird Dein EM-Antrag abgelehnt, bekommst Du nicht nur keine Rente. Du baust auch keine weiteren Rentenpunkte auf. Bürgergeld zahlt seit 2011 keine Rentenbeiträge mehr. Jedes Jahr ohne Beiträge fehlt Dir später in der Altersrente.

Das bedeutet: Ohne private Vorsorge steuerst Du bei Ablehnung nicht nur in eine sofortige Einkommenslücke, sondern auch in die Altersarmut.

Was passiert, wenn Du krank bist?

1
6 Wochen Lohnfortzahlung
100% Gehalt

Dein Arbeitgeber zahlt Dein volles Gehalt weiter.

2
bis zu 72 Wochen Krankengeld
~70% vom Brutto

Die Krankenkasse zahlt, kann Dich aber per §51 SGB V jederzeit auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen (10-Wochen-Frist). Reagierst Du nicht, endet das Krankengeld. Die Rentenversicherung darf diesen Reha-Antrag in einen EM-Rente-Antrag umdeuten.

3
dauerhaft EM-Rente
Volle EM: 0%
Teilweise EM: 0%
Ablehnung (~47%): 0 € · ALG I, danach Bürgergeld

„Ich spare lieber selber“

Was wäre, wenn Du Deine Einkommenslücke aus eigener Tasche decken müsstest?

Deine monatliche Lücke: 0 €
Jahre bis zur Rente: 0
Benötigtes Kapital: 0 €
Nötige Sparrate (bei 7% p.a.): 0 €/Monat

Und in den nächsten 0 Jahren darfst Du definitiv nicht berufsunfähig werden.

Häufige Zweifel an einer Absicherung

Deine Gesundheitsakte wächst mit jedem Arztbesuch. Jede Diagnose, jede Therapie, jedes Medikament wird dokumentiert, und als Patient weißt Du oft gar nicht, was genau diagnostiziert bzw. abgerechnet wurde. Mit steigendem Alter wird nicht nur der Abschluss teurer, sondern irgendwann gar nicht mehr möglich. Versicherer prüfen Deine komplette Krankenhistorie. Je länger Du wartest, desto mehr Einträge und desto höher das Risiko, dass Dich kein Versicherer mehr annimmt.

Schau Dir die Rechnung oben an: Um Deine Einkommenslücke aus einem Depot zu decken, müsstest Du jahrzehntelang einen hohen Betrag sparen und darfst währenddessen nicht berufsunfähig werden. Eine Versicherung schützt Dich ab dem ersten Monat. Das Depot braucht Jahrzehnte, um denselben Schutz zu bieten.

Statistisch wird jeder Vierte im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig, durchschnittlich mit 47 Jahren. Die häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen (rund 38%), gefolgt von Krebs (19%) und Erkrankungen des Bewegungsapparats (16%). Das betrifft alle Berufe, nicht nur körperlich Arbeitende.

Der Preis hängt von drei Faktoren ab: Deinem Gesundheitsstatus, Deinem Alter und Deinem Beruf. Welcher Versicherer Dich annimmt und zu welchen Konditionen, lässt sich erst nach einer Analyse Deiner Gesundheitsakte sagen. Deshalb ist der erste Schritt: Gesundheitsakte anfordern und von einem Spezialisten prüfen lassen. Erst dann können realistische Konditionen ermittelt werden.

Dein EM-Profil auf einen Blick

EM-Rente (Netto)
Volle EM 0 €
Teilweise EM 0 €
Ablehnung 0 €
Einkommenslücke – €
Fehlbetrag bis 67 0 €
Absicherungsgrad 0%

Was jetzt wichtig ist

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Erwerbsminderungsrechner 2026: Anleitung und Eingabewerte

Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert: 28. März 2026

Du willst wissen, was Dir im Ernstfall wirklich bleibt. Wenn Krankheit oder Unfall Dich aus dem Job reißen, zahlt der Staat eine Erwerbsminderungsrente (kurz: EM-Rente). Aber wie viel ist das genau? Unser Erwerbsminderungsrechner zeigt es Dir in wenigen Minuten.

Der Rechner berechnet drei Szenarien gleichzeitig: volle Erwerbsminderung, teilweise Erwerbsminderung und Ablehnung. Für jedes Szenario siehst Du Deine Netto-EM-Rente nach allen Abzügen und Deine monatliche Einkommenslücke. Kein anderer EM-Rente Rechner im Netz bietet Dir diesen direkten Drei-Wege-Vergleich.

In dieser Anleitung erfährst Du Schritt für Schritt, welche Werte Du eingibst, welchen Modus Du wählst und wie Du die Ergebnisse liest. Los geht's.

„Die Leute glauben, der Staat fängt sie auf. Wenn sie sehen, dass die EM-Rente gerade mal 25% vom Netto ausmacht, können sie es gar nicht glauben.“

Enrico Fischer, Der Finanzsportler

📝 Erwerbsminderungsrente berechnen in 4 Schritten

So nutzt Du den Rechner

1
Ausgangslage eingeben

Trag Dein Alter und Dein Einkommen ein. Der Rechner braucht diese beiden Werte als Basis für Deine Erwerbsminderungsrente.

2
Absicherungs-Check

Hast Du bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder eine Grundfähigkeitsversicherung? Trag die monatliche Leistung ein. So siehst Du, wie viel Deine private Vorsorge abdeckt.

3
Drei Szenarien vergleichen

Der Rechner zeigt Dir gleichzeitig: volle EM-Rente, teilweise EM-Rente und komplette Ablehnung. So erkennst Du sofort, welches Szenario Dich am härtesten trifft.

4
Handlungsplan ableiten

Unter den Ergebnissen findest Du Deinen monatlichen Fehlbetrag bis zur Altersrente. Damit weißt Du genau, wie groß Deine Lücke wirklich ist.

Prüfe Deine Werte direkt: Gib Deine Daten oben im Rechner ein und vergleiche die drei Szenarien.

🎯 Drei Modi: Welcher Rechenweg passt zu Dir?

Der Erwerbsminderungsrechner bietet Dir drei verschiedene Wege, Deine EM-Rente zu berechnen. Je nachdem, wie viele Daten Du zur Hand hast, wählst Du den passenden Modus.

⚡ Schnell-Check (30 Sekunden): Gib nur Dein Alter und Dein Einkommen ein. Der Rechner schätzt Deine Entgeltpunkte (das sind Deine gesammelten Rentenpunkte) automatisch. Ideal für einen ersten Überblick ohne Papierkram.

🧮 Detail-Rechner (3 Minuten): Hier gibst Du Bruttoeinkommen, Beitragsjahre und Sonderzahlungen ein. Zusätzlich kannst Du Kinderzahl, Kirchensteuer und den Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse angeben. Das Ergebnis zeigt Dir Brutto- und Netto-EM-Rente mit allen Abzügen.

⚖️ Bescheid-Modus (genaueste Methode): Trag die Brutto-EM-Rente aus Deinem Rentenbescheid ein. Der Rechner berechnet daraus Dein persönliches Netto. Das ist die präziseste Berechnung, weil der Bescheid-Wert alle Deine Versicherungszeiten enthält. Diesen Modus findest Du bei keinem anderen Rechner im Netz.

Gib Deine Daten oben im Rechner ein und wähle den Modus, der zu Dir passt.


❓ Häufige Fragen zu den Eingabewerten

Was bedeuten die Eingabewerte?

Alter: Dein Alter bestimmt zwei Dinge. Erstens die Zurechnungszeit. Das ist eine fiktive Verlängerung Deiner Versicherungszeit bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten (Stand 2026). Die Rentenversicherung tut so, als hättest Du bis dahin weiter eingezahlt. Zweitens bestimmt Dein Alter den Abschlag. Der beträgt maximal 10,8 %. Nur wer zwischen 62 und dem Referenzalter von 65 Jahren erwerbsgemindert wird, zahlt weniger Abschlag.

Einkommen: Dein monatliches Gehalt, brutto oder netto. Der Rechner rechnet automatisch um. Im Schnell-Check werden daraus Deine Entgeltpunkte geschätzt. Die Formel: Jahreseinkommen geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten.

Beitragsjahre (nur Detail-Rechner): So viele Jahre hast Du in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Die Zahl steht auf Deiner Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Sonderzahlungen (nur Detail-Rechner): Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni. Sie fließen in die Berechnung Deiner Entgeltpunkte ein. Ohne Sonderzahlungen lass das Feld auf 0.

Brutto-EM-Rente lt. Bescheid (nur Bescheid-Modus): Diesen Betrag findest Du in Deinem Rentenbescheid unter „Rente wegen voller Erwerbsminderung“. Nimm den neuesten Bescheid. Der Rentenwert ändert sich jährlich, ab 01.07.2026 liegt er bei 42,52 €.

Kinder, Kirchensteuer, Zusatzbeitrag: Was muss ich eintragen?

Kinder unter 25: Wichtig für die Pflegeversicherung (PV). Rentner zahlen den PV-Beitrag allein. Ohne Kinder und ab 23 Jahren: 4,20 % (inklusive 0,60 % Zuschlag für Kinderlose). Mit mindestens einem Kind: 3,60 % (Eltern-Basissatz). Jedes weitere Kind unter 25 senkt den Satz um 0,25 %. Das Minimum liegt bei 2,60 %, ab 5 Kindern unter 25.

Achtung bei älteren Kindern: Wird ein Kind 25, entfällt der kinderbezogene Abschlag. Dein PV-Satz steigt dann wieder auf 3,60 %.

Kirchensteuer: In Bayern und Baden-Württemberg: 8 %. In allen anderen Bundesländern: 9 %. Gehörst Du keiner Kirche an? Dann wähle „Keine (0 %)“.

Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 % (BMG-Referenzwert). Die Spanne reicht von ca. 2,2 % bis über 4 %. Du findest Deinen Satz auf der Gehaltsabrechnung oder der Website Deiner Kasse.

Wie lese ich die Ergebnisse richtig?

Das Balkendiagramm zeigt Dir auf einen Blick, wie viel von Deinem Einkommen abgesichert ist. Jede Farbe hat eine Bedeutung:

  • Amber/Orange: Deine Netto-EM-Rente. So viel landet auf Deinem Konto.
  • Grün: Deine private Absicherung (z. B. BU oder Grundfähigkeitsversicherung).
  • Rot gestreift (pulsierend): Deine Einkommenslücke. So viel fehlt Dir jeden Monat.
  • Ziellinie: Dein aktuelles Netto-Einkommen als Vergleichswert.

Unter den drei Szenario-Karten wechselst Du per Klick zwischen voller EM, halber EM und Ablehnung. Der Balken und alle Zahlen passen sich sofort an.

Was zeigt das EM-Profil und der Rang?

Am Ende fasst der Rechner alles auf einer Profilkarte zusammen. Du siehst: Deine Netto-EM-Rente für alle drei Fälle, Deine Einkommenslücke, den Fehlbetrag bis 67 und Deinen Absicherungsgrad.

Der Rang zeigt Dir, wie gut Du geschützt bist:

  • 🚨 Ungeschützt (0–19 %): Keine oder kaum Absicherung.
  • 🛡️ Teilabgesichert (20–49 %): Ein Anfang, aber es gibt noch Lücken.
  • 📈 Auf gutem Weg (50–74 %): Eine solide Basis.
  • 💪 Vorsorge-Profi (75–99 %): Fast komplett geschützt.
  • 🏆 Schutzschild-Held (100 %): Deine Einkommenslücke ist voll abgesichert.
Was ist die fixierte Leiste?

Sobald Du nach unten scrollst, erscheint oben eine fixierte Leiste. Sie zeigt drei Werte auf einen Blick:

  • Deine Arbeitskraft: So viel ist Deine Arbeitskraft in Euro wert (Gesamtwert bis zur Rente).
  • Dein Rang: Wie gut bist Du abgesichert? Mit Fortschrittsbalken.
  • Deine Einkommenslücke: So viel würde Dir jeden Monat fehlen.

Die Leiste bleibt sichtbar, egal wo Du Dich auf der Seite befindest. So hast Du Deine wichtigsten Werte immer im Blick.

🚀 Quick-Start: Welcher Modus passt zu Dir?

Modus Eingaben Ideal für
⚡ Schnell-Check Alter + Einkommen Ersten Überblick in 30 Sekunden
🧮 Detail-Rechner Brutto, Beitragsjahre, Kinder, Kasse Genaue Brutto- und Netto-Berechnung
⚖️ Bescheid-Modus Brutto-EM-Rente aus dem Bescheid Höchste Genauigkeit mit persönlichen Zeiten

Erwerbsminderungsrente 2026: Was ist das und wer bekommt sie?

Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert: 28. März 2026

Stell Dir vor: Du wirst krank oder hast einen Unfall. Du kannst nicht mehr arbeiten. Dein Gehalt fällt weg. In diesem Moment soll die Erwerbsminderungsrente (kurz: EM-Rente) einspringen.

Doch hier kommt das Problem. Der Staat prüft nicht, ob Du Deinen Beruf noch ausüben kannst. Er prüft nur, ob Du überhaupt irgendeine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt schaffst. Deinen Beruf schützt er nicht. Und fast jeder Zweite wird abgelehnt.

Deshalb ist es so wichtig, dass Du verstehst, was Dir zusteht. Auf dieser Seite erfährst Du, wer die EM-Rente bekommt, welche Voraussetzungen gelten und warum sie allein meistens nicht reicht.

Definition

Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Rente für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Aktuell beziehen rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland eine EM-Rente. Jedes Jahr kommen etwa 172.000 neue Fälle dazu. Der durchschnittliche Zahlbetrag für Neuzugänge liegt bei rund 1.041 € pro Monat (nach Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuern).

⚠️ Wie viele Menschen bekommen eine Erwerbsminderungsrente?

Die Zahlen zeigen, wie verbreitet das Risiko ist. Jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig (GDV, 2024). Das betrifft alle Berufe, nicht nur körperlich anstrengende.

Aktuell bekommen rund 1,8 Millionen Menschen eine EM-Rente. Pro Jahr kommen etwa 172.000 Neuzugänge hinzu. Der Durchschnitt dieser neuen EM-Renten liegt bei rund 1.041 € im Monat. Klingt nach wenig? Für die meisten reicht das nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Und es wird noch schwieriger: Im Jahr 2024 wurden rund 491.000 Anträge auf EM-Rente gestellt. Davon wurden 47,1 % abgelehnt. Fast die Hälfte aller Antragsteller geht also leer aus.

⚠ Ablehnungsquote beachten

47,1 % aller EM-Rentenanträge wurden 2024 abgelehnt. Selbst wenn Du krank bist und nicht arbeiten kannst, ist eine Bewilligung nicht sicher. Lass Deinen Antrag deshalb immer von einem Sozialverband oder Rentenberater prüfen.

📋 Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Die EM-Rente bekommt nicht jeder automatisch. Du musst zwei Bedingungen erfüllen, bevor die DRV überhaupt Deine Gesundheit prüft.

Erste Bedingung: Allgemeine Wartezeit. Du musst mindestens 5 Jahre (also 60 Monate) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dazu zählen auch Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege.

Zweite Bedingung: Die 3-von-5-Regel. In den letzten 5 Jahren vor dem Antrag musst Du mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet haben (§43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Das bedeutet: Du musst in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre lang gearbeitet und eingezahlt haben.

Erst wenn beide Bedingungen erfüllt sind, prüft die DRV Deine gesundheitliche Situation. Dann entscheidet sie anhand der Stundengrenzen, ob Du eine volle oder teilweise EM-Rente bekommst. Wichtig: Die Stunden beziehen sich nicht auf Deinen bisherigen Job, sondern auf irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

  • Volle EM-Rente: Du kannst weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten, egal in welchem Job (§43 Abs. 2 SGB VI).
  • Teilweise EM-Rente: Du kannst 3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeiten, egal in welchem Job (§43 Abs. 1 SGB VI).
  • Keine EM-Rente: Du kannst 6 Stunden oder mehr arbeiten. Dann gilt: Du bist erwerbsfähig.

⏱️ Stundengrenzen auf einen Blick

Die folgende Tabelle zeigt Dir, welche EM-Rente Du je nach Restarbeitsfähigkeit bekommst.

Arbeitsvermögen pro Tag EM-Rente Gesetzliche Grundlage
Weniger als 3 Stunden Volle EM-Rente §43 Abs. 2 SGB VI
3 bis unter 6 Stunden Teilweise EM-Rente §43 Abs. 1 SGB VI
6 Stunden oder mehr Keine EM-Rente Erwerbsfähig

„Die Leute glauben, der Staat fängt sie auf. Wenn sie sehen, dass die EM-Rente gerade mal 25% vom Netto ausmacht, können sie es gar nicht glauben.“

Enrico Fischer, Der Finanzsportler


🔄 Von der EU-Rente zur Erwerbsminderungsrente

Wer nach „EU-Rente“ sucht, meint fast immer die heutige EM-Rente. Der Name hat sich geändert, weil der Staat das System zum 1. Januar 2001 komplett umgebaut hat. Die folgenden Accordions erklären Dir, was sich geändert hat und warum das für Dich wichtig ist.

Was war die alte EU-Rente?

Bis Ende 2000 gab es zwei Renten bei Erwerbsminderung: die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) und die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente).

Für die EU-Rente galt eine Faustregel: Wer weniger als etwa 2 Stunden am Tag arbeiten konnte, bekam sie. Eine starre gesetzliche Grenze gab es nicht. Die Gerichte entschieden im Einzelfall.

Die BU-Rente war anders: Dort zählte Dein erlernter Beruf. Konntest Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben, bekamst Du die BU-Rente. Du durftest nur auf gleichwertige Tätigkeiten verwiesen werden.

Zum 1. Januar 2001 wurden beide Renten abgeschafft und durch die heutige volle und teilweise EM-Rente ersetzt.

Was hat sich durch die Reform 2001 geändert?

Berufsschutz gestrichen: Früher zählte Dein erlernter Beruf. Seit 2001 ist das vorbei. Die DRV prüft nur noch, ob Du irgendeine Arbeit auf dem Arbeitsmarkt ausüben kannst. Ein Ingenieur kann auf eine Pförtnerstelle verwiesen werden.

Feste Stundengrenzen eingeführt: Weniger als 3 Stunden = volle EM-Rente. 3 bis unter 6 Stunden = teilweise EM-Rente. Das ist klarer als die alte Faustregel.

Abschläge eingeführt: Wer vor dem Alter von 65 eine EM-Rente bekommt, muss mit Abzügen von bis zu 10,8 % rechnen (§77 SGB VI). Die alte EU-Rente kannte solche Abschläge nicht.

Befristung als Standard: Die EM-Rente wird in der Regel zuerst für maximal 3 Jahre bewilligt (§102 SGB VI). Nach 9 Jahren wird sie normalerweise unbefristet (§102 Abs. 2 SGB VI). Ausnahme: Sogenannte Arbeitsmarktrenten bleiben auch nach 9 Jahren befristet.

Wer hat noch den alten Berufsschutz?

Nur Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, können noch den alten Berufsschutz nutzen (§240 SGB VI). Bei ihnen zählt der erlernte Beruf noch teilweise mit.

Dieser Schutz läuft allerdings aus. Der Jahrgang 1961 erreicht Mitte 2027 die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 6 Monaten. Danach gibt es niemanden mehr mit Berufsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was bedeutet das für Dich? Wenn Du nach 1960 geboren bist, hast Du keinen Berufsschutz. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb die einzige Möglichkeit, Deinen konkreten Beruf abzusichern.

Die EM-Rente fängt nur einen Teil Deines Einkommens auf. Wie groß Deine Lücke wirklich ist, zeigt Dir unser Rechner oben. Und falls Du wissen willst, wie Deine gesamte Altersvorsorge aussieht, nutze den Rentenlückenrechner. Für den Schutz Deines konkreten Berufs informiere Dich auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Erwerbsminderungsrente berechnen 2026: Die Formel und alle Bausteine

Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert: 28. März 2026

Die Rentenformel sieht auf den ersten Blick kompliziert aus. Vier Bausteine, Fachbegriffe wie „Entgeltpunkte“ und „Zugangsfaktor“, dazu Sonderregeln für Abschläge. Viele geben an dieser Stelle auf und verlassen sich blind auf den Rentenbescheid.

Dabei kannst Du Deine Erwerbsminderungsrente berechnen, wenn Du die vier Bausteine einzeln verstehst. In wenigen Minuten weißt Du, wie die Formel funktioniert und welche Stellschrauben Deine Rente beeinflussen.

Genau das machen wir jetzt. Schritt für Schritt erklären wir jeden Baustein. Dazu bekommst Du alle aktuellen Rechengrößen für 2026 und ein konkretes Rechenbeispiel.

Die Rentenformel

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor

🧮 Wie werden Entgeltpunkte berechnet?

Entgeltpunkte (kurz: EP) sind Dein Rentenkonto in Punkten. Für jedes Jahr, in dem Du arbeitest und Beiträge zahlst, bekommst Du Punkte. Verdienst Du genau so viel wie der Durchschnitt aller Versicherten, erhältst Du 1,0 Entgeltpunkte für dieses Jahr.

Die Formel ist einfach: Dein Jahresbrutto geteilt durch das Durchschnittsentgelt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt liegt 2025 bei 50.493 € und 2026 bei 51.944 €.

Es gibt eine Obergrenze. Dein Gehalt wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berücksichtigt. Die BBG liegt 2026 bei 101.400 € pro Jahr (8.450 € pro Monat). Damit sind maximal etwa 1,95 Entgeltpunkte pro Jahr möglich (101.400 ÷ 51.944).

Entgeltpunkte berechnen in 3 Schritten

1
Jahresbrutto ermitteln

Nimm Dein Bruttojahresgehalt. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen mit.

2
Durch Durchschnittsentgelt teilen

Teile Dein Jahresbrutto durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres. Für 2026 sind das 51.944 €.

3
Ergebnis ablesen

Das Ergebnis ist Dein EP-Wert für dieses Jahr. Beispiel: 51.944 € Brutto ÷ 51.944 € Durchschnitt = 1,0 EP.

Du kennst Deine Entgeltpunkte nicht? Kein Problem. Der Detail-Rechner in unserem Rentenlückenrechner berechnet Deine Entgeltpunkte automatisch anhand Deines Bruttogehalts. Wähle dort einfach den Modus „Detail-Rechner (inkl. Rentenpunkte-Rechner)“.

⏳ Was ist die Zurechnungszeit?

Die Zurechnungszeit ist eine Art Bonus für junge EM-Rentner. Wirst Du zum Beispiel mit 40 erwerbsgemindert, hast Du erst wenige Jahre eingezahlt. Ohne Hilfe wäre Deine Rente sehr niedrig.

Deshalb tut die Rentenversicherung so, als hättest Du bis zu einem bestimmten Alter weiter eingezahlt. Dieses Alter liegt 2026 bei 66 Jahren und 3 Monaten (§253a SGB VI). Bis 2031 steigt es schrittweise auf 67 Jahre.

Während der Zurechnungszeit rechnet die DRV mit Deinem bisherigen Durchschnitts-EP. Hast Du zum Beispiel immer 1,0 EP pro Jahr gesammelt, bekommst Du auch für die Zurechnungszeit 1,0 EP pro Jahr gutgeschrieben.

Es gibt allerdings eine Schutzregel: die Vergleichsbewertung nach §73 SGB VI. Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob die letzten 4 Jahre vor der Erwerbsminderung Deinen Durchschnitt drücken. Falls ja, werden diese Jahre herausgerechnet. Das passiert oft bei Krankheitsphasen, in denen das Einkommen sinkt.

⚠ Gut zu wissen: Vergleichsbewertung §73

Die letzten 4 Jahre vor der Erwerbsminderung können herausgenommen werden. Die Rentenversicherung macht diese Günstigerprüfung automatisch. Warst Du in den letzten Jahren krank und hast weniger verdient, schadet Dir das nicht bei der EM-Rente.

📉 Wie hoch sind die Abschläge?

Warum gibt es überhaupt Abschläge? Die Rentenversicherung rechnet damit, dass Du bis zum Rentenalter einzahlst und dann Rente beziehst. Wenn Du früher aufhören musst, bekommst Du die Rente über einen längeren Zeitraum ausgezahlt. Als Ausgleich dafür kürzt die DRV jede einzelne Monatsrente. Je früher Du die EM-Rente bekommst, desto höher der Abschlag.

Konkret: Wer vor dem Referenzalter von 65 Jahren eine EM-Rente bekommt, muss mit Abschlägen rechnen. Pro Monat vor dem 65. Geburtstag werden 0,3 % abgezogen (§77 SGB VI).

Der maximale Abschlag ist bei 10,8 % gedeckelt. Das entspricht 36 Monaten mal 0,3 %. Wer mit 62 oder jünger erwerbsgemindert wird, zahlt also immer den vollen Abschlag von 10,8 %. Wer mit 63 erwerbsgemindert wird, zahlt weniger, weil nur noch 24 Monate bis 65 fehlen.

Wichtig: Unter 62 Jahren wird so gerechnet, als wärst Du genau 62. Der Zugangsfaktor beträgt dann 0,892 (das ist 1,0 minus 0,108).

Es gibt eine Ausnahme: die 40-Jahre-Regel (§77 Abs. 4 SGB VI). Hast Du mindestens 40 Jahre Pflichtbeiträge, sinkt das Referenzalter von 65 auf 63. Die Deckelung greift dann schon ab 60 statt ab 62. Wer also früh angefangen hat zu arbeiten, bekommt geringere Abschläge.


📊 Rechengrößen 2026 auf einen Blick

Die folgende Tabelle zeigt Dir alle Werte, die Du brauchst, um Deine Erwerbsminderungsrente zu berechnen. Alle Werte gelten für 2026.

📋 Erwerbsminderungsrente 2026: Alle Rechengrößen

Rechengröße Wert 2026
Rentenwert (aktuell, seit 1.7.2025) 40,79 €
Rentenwert (ab 1.7.2026) 42,52 € (+4,24 %)
Durchschnittsentgelt (vorläufig) 51.944 €
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat)
Maximale EP pro Jahr ca. 1,95
Zurechnungszeit-Ende 66 Jahre 3 Monate
Abschlag pro Monat vor 65 0,3 %
Maximaler Abschlag 10,8 % (36 Mon.)
Rentenartfaktor volle EM 1,0
Rentenartfaktor teilweise EM 0,5
Ost-West-Unterschied Keiner (bundeseinheitlich seit 1.7.2023)

🔢 Rechenbeispiel: Volle EM-Rente mit 40 Jahren

Zahlen sagen mehr als Formeln. Das folgende Beispiel zeigt Dir Schritt für Schritt, wie die Berechnung funktioniert. Klicke auf das Accordion, um die Details zu sehen.

Rechenbeispiel aufklappen: Volle EM-Rente mit 40 Jahren

Ausgangslage: 40 Jahre alt, 18 Beitragsjahre, Durchschnittsverdiener (1,0 EP pro Jahr).

Schritt 1: Entgeltpunkte aus Beitragszeiten

  • 18 Jahre × 1,0 EP = 18,0 EP

Schritt 2: Entgeltpunkte aus Zurechnungszeit

  • Zurechnungszeit: Alter 40 bis 66 Jahre 3 Monate = 26,25 Jahre
  • 26,25 Jahre × 1,0 EP = 26,25 EP

Schritt 3: Gesamt-EP

  • 18,0 + 26,25 = 44,25 EP

Schritt 4: Zugangsfaktor bestimmen

  • Alter 40 liegt unter 62. Deckelung greift: Es wird gerechnet wie mit 62.
  • 62 bis 65 = 36 Monate × 0,3 % = 10,8 % Abschlag
  • Zugangsfaktor: 1,0 − 0,108 = 0,892

Schritt 5: Brutto-EM-Rente berechnen

  • Rentenartfaktor volle EM: 1,0
  • Rentenwert (aktuell): 40,79 €
  • 44,25 × 0,892 × 40,79 × 1,0 = ca. 1.610 € brutto/Monat

Ab Juli 2026 mit neuem Rentenwert:

  • Rentenwert ab 1.7.2026: 42,52 €
  • 44,25 × 0,892 × 42,52 × 1,0 = ca. 1.678 € brutto/Monat

Und die teilweise EM-Rente?

  • Rentenartfaktor teilweise EM: 0,5
  • Die teilweise EM-Rente ist genau die Hälfte der vollen.
  • Aktuell: ca. 1.610 ÷ 2 = ca. 805 € brutto/Monat
  • Ab Juli 2026: ca. 1.678 ÷ 2 = ca. 839 € brutto/Monat

Vereinfachte Beispielrechnung. Die tatsächlichen Werte hängen von Deinen persönlichen Versicherungszeiten ab.

Du willst Deine eigene EM-Rente berechnen? Gib Deine Daten oben im Erwerbsminderungsrechner ein und sieh sofort, was Dir zusteht. Falls Du wissen willst, was nach Steuern und Abgaben übrig bleibt: Das erfährst Du im Abschnitt Was bleibt netto von der EM-Rente?

Volle Erwerbsminderungsrente 2026: Volle vs. teilweise EM-Rente im Vergleich

Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert: 28. März 2026

Die Erwerbsminderungsrente hat zwei Stufen: voll und teilweise. Welche Du bekommst, hängt davon ab, wie viele Stunden am Tag Du noch arbeiten kannst. Das klingt einfach. Ist es aber nicht.

Denn die teilweise Erwerbsminderungsrente ist genau die Hälfte der vollen. Bei einem Durchschnitt von rund 1.099 € für die volle EM-Rente bleiben bei der Teilrente nur etwa 550 €. Davon kann niemand leben. Und selbst die volle Rente deckt bei den meisten nur einen Bruchteil des bisherigen Gehalts.

Hier erfährst Du, worin sich die beiden Stufen unterscheiden, was Du hinzuverdienen darfst und warum die EM-Rente allein fast nie reicht.

📊 Volle vs. teilweise EM-Rente auf einen Blick

Merkmal Volle EM-Rente Teilweise EM-Rente
Restarbeitsvermögen Weniger als 3 Std./Tag 3 bis unter 6 Std./Tag
Gesetzliche Grundlage §43 Abs. 2 SGB VI §43 Abs. 1 SGB VI
Rentenartfaktor 1,0 0,5
Verhältnis Voller Betrag Genau die Hälfte
Durchschn. Zahlbetrag 2024 Rund 1.099 €/Monat Rund 550 €/Monat

Zahlbeträge nach Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuern.

❓ Wann bekommst Du die volle Erwerbsminderungsrente?

Die volle Erwerbsminderungsrente bekommst Du, wenn Du weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kannst (§43 Abs. 2 SGB VI). Das ist die strengste Stufe. Du musst so stark eingeschränkt sein, dass quasi keine regelmäßige Arbeit mehr möglich ist.

Der Rentenartfaktor (ein Rechenwert in der Rentenformel) liegt bei der vollen EM-Rente bei 1,0 (§67 SGB VI). Du bekommst also den vollen Betrag, den die Rentenformel für Dich ergibt. Durchschnittlich liegt die volle EM-Rente bei rund 1.099 € im Monat (nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuern). Dieser Wert ist höher als der Gesamtdurchschnitt von 1.041 €, weil dort auch die niedrigeren teilweisen EM-Renten mit einfließen.

Wichtig zu wissen: Sogenannte Arbeitsmarktrenten bleiben auch nach 9 Jahren befristet. Eine Arbeitsmarktrente bekommt, wer zwar 3 bis 6 Stunden arbeiten könnte, aber keinen passenden Arbeitsplatz findet. In diesem Fall zahlt die DRV die volle statt der teilweisen EM-Rente. Aber eben dauerhaft auf Zeit.

📊 Was ist die teilweise Erwerbsminderungsrente?

Die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt für alle, die noch 3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeiten können (§43 Abs. 1 SGB VI). Du bist also eingeschränkt, aber nicht so stark wie bei der vollen EM-Rente.

Der Rentenartfaktor beträgt hier nur 0,5 (§67 SGB VI). Das bedeutet: Die teilweise EM-Rente ist genau die Hälfte der vollen. Bei einem Durchschnitt von 1.099 € für die volle Rente sind das also rund 550 € im Monat.

Die Idee dahinter: Du sollst nebenbei noch in Teilzeit arbeiten. Doch in der Praxis finden viele Betroffene keinen passenden Teilzeitjob. Dann stehst Du mit 550 € da.

⚠ Aus der Beratungspraxis

Schwer krank und trotzdem abgelehnt. Ein Mandant hatte eine Bypass-OP, litt an Depressionen und hatte drei Bandscheibenvorfälle. Die Deutsche Rentenversicherung hat den EM-Rentenantrag trotzdem abgelehnt. Der Grund: Er könnte theoretisch noch leichte Arbeit verrichten.

Das zeigt: Auch schwere Erkrankungen führen nicht automatisch zur Erwerbsminderungsrente. Die DRV prüft nicht Deinen Beruf, sondern ob Du überhaupt irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst.

💰 Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente 2026

Seit 2023 gibt es keine monatlichen Hinzuverdienstgrenzen mehr. Stattdessen gelten Jahresgrenzen. Das gibt Dir mehr Flexibilität bei der Verteilung Deines Einkommens über das Jahr.

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente darfst Du bis zu 20.763,75 € im Jahr hinzuverdienen. Das sind rechnerisch etwa 1.730 € pro Monat. Allerdings ist es eine Jahresgrenze. Du kannst also in einem Monat mehr und in einem anderen weniger verdienen.

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die Mindestgrenze bei 41.527,50 € im Jahr. Wer vorher gut verdient hat, kann eine höhere individuelle Grenze haben.

Was passiert bei Überschreitung? Es werden 40 % des übersteigenden Betrags auf Deine Rente angerechnet. Du verlierst also nicht sofort die ganze Rente, sondern nur einen Teil.

Gut zu wissen: Seit 2024 gibt es eine Erprobungsphase (§43 Abs. 7 SGB VI). In der Regel läuft sie 6 Monate. In dieser Zeit kannst Du testen, ob Du wieder arbeiten kannst. Deine EM-Rente läuft währenddessen weiter. Die Dauer ist nicht starr. Sie kann im Einzelfall kürzer oder länger sein.


🛡️ Warum die EM-Rente allein nicht reicht

Viele Menschen glauben: „Wenn ich krank bin, brauche ich weniger Geld.“ Das Gegenteil ist der Fall. Wer ernsthaft erkrankt, hat oft höhere Kosten: Fahrten zur Klinik, Zuzahlungen für Medikamente, mögliche Umbauten in der Wohnung. Dazu kommt: Dein Partner oder Deine Partnerin arbeitet vielleicht weniger, um Dich zu unterstützen. Das Familieneinkommen sinkt also doppelt.

Dazu kommt ein weiteres Problem: Seit 2001 gibt es keinen Berufsschutz mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für alle ab Jahrgang 1961 ist er komplett weg (§240 SGB VI). Die DRV prüft nicht, ob Du Deinen erlernten Beruf noch ausüben kannst. Sie prüft nur, ob Du irgendeine Arbeit schaffst. Ein Ingenieur kann auf eine Pförtnerstelle verwiesen werden.

Genau hier setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an. Bei den meisten Tarifen am Markt gilt: Kannst Du Deinen Beruf zu mindestens 50 % voraussichtlich 6 Monate nicht mehr ausüben, zahlt die BU. Das ist Marktpraxis bei den meisten Anbietern, kein gesetzlich festgelegter Standard. Aber es zeigt den entscheidenden Unterschied: Die BU schützt Deinen konkreten Beruf. Die EM-Rente tut das nicht.

So zeige ich meinen Kunden den Unterschied in der Beratung

❌ Verlauf A: Ohne BU
  • Du hast Dein volles Gehalt
  • Kein Schutz bei Berufsunfähigkeit
  • Bei voller EM ca. 50 % Deines Nettos
  • Bei teilweiser EM ca. 25 % Deines Nettos
  • Kein Berufsschutz seit Jahrgang 1961
  • DRV kann auf jede Tätigkeit verweisen
✅ Verlauf B: Mit BU
  • Du hast etwas weniger Gehalt
  • Dafür 80 % Deines Nettos abgesichert
  • BU zahlt auch wenn die DRV ablehnt
  • Dein konkreter Beruf ist geschützt
  • BU-Leistung kommt zusätzlich zur EM-Rente

Stell Dir zwei Verläufe vor, A und B. Bei B hast Du jeden Monat etwas weniger Gehalt, aber 80 % Deines Nettos sind abgesichert. Wenn Du die beiden Szenarien nebeneinander siehst, wird der Unterschied sofort klar. Verlauf A fühlt sich heute besser an. Verlauf B fängt Dich auf, wenn es darauf ankommt.

Wie groß Deine persönliche Lücke zwischen EM-Rente und Deinem Gehalt ist, zeigt Dir unser Rechner oben. Wenn Du Deinen Beruf gezielt absichern willst, findest Du alle Infos auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Erwerbsminderungsrente brutto netto 2026: Was bleibt nach Abzügen?

Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert: 28. März 2026

Du kennst jetzt Deine Brutto-Rente. Aber brutto ist nicht netto. Von Deiner EM-Rente gehen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und möglicherweise Steuern ab.

In diesem Abschnitt erfährst Du, welche Abzüge auf Dich zukommen. Jeder einzelne Posten wird verständlich erklärt.

Wir gehen Schritt für Schritt durch: Erst die Krankenversicherung, dann die Pflegeversicherung, dann die Steuer. Am Ende siehst Du an einem Rechenbeispiel, was von 1.000 € brutto übrig bleibt.

🏥 Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag?

Von Deiner EM-Rente zahlst Du den allgemeinen Beitragssatz von 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Deiner Kasse. Die andere Hälfte des Zusatzbeitrags übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Genauso zahlt die DRV auch ihren Anteil am allgemeinen Beitragssatz.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 % (BMG-Referenzwert). Du trägst davon die Hälfte, also 1,45 %. Dein Gesamtanteil an der Krankenversicherung beträgt damit 7,3 % + 1,45 % = 8,75 %.

Tipp: Je niedriger der Zusatzbeitrag Deiner Kasse, desto mehr bleibt netto übrig. Vergleiche die Kassenbeiträge mit unserem GKV-Vergleichsrechner.

Definition

Seit dem 1. Januar 2019 teilen sich Rentner und DRV den Krankenversicherungsbeitrag paritätisch (also zu gleichen Teilen). Das gilt durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz. Vorher mussten Rentner den Zusatzbeitrag komplett allein zahlen.

👶 Wie viel Pflegeversicherung zahlst Du?

Die Pflegeversicherung zahlst Du als Rentner komplett allein. Die DRV übernimmt hier keinen Anteil (§59 Abs. 1 SGB XI). Das ist ein wichtiger Unterschied zur Krankenversicherung.

Der Beitragssatz hängt davon ab, ob Du Kinder hast. Ohne Kinder (ab 23 Jahren) zahlst Du 4,20 %. Darin steckt ein Kinderlosenzuschlag von 0,60 %, der lebenslang entfällt, sobald Du Elternteil bist.

Mit Kindern liegt der Basissatz bei 3,60 %. Ab dem zweiten Kind sinkt der Satz um je 0,25 % (bis zum fünften Kind). Dieser Abschlag entfällt aber einzeln, wenn das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird.

Pflegeversicherung: Beitragssätze nach Kinderzahl

Die folgende Tabelle zeigt Deinen PV-Beitragssatz je nach Lebenssituation. Du trägst diesen Satz als Rentner allein.

Situation Beitragssatz Hinweis
Kinderlos (ab 23) 4,20 % inkl. 0,60 % Zuschlag (entfällt lebenslang bei Eltern)
1 Kind 3,60 % Basissatz
2 Kinder 3,35 % Abschlag 0,25 %
3 Kinder 3,10 % Abschlag 2 × 0,25 %
4 Kinder 2,85 % Abschlag 3 × 0,25 %
5+ Kinder 2,60 % Abschlag 4 × 0,25 % (Maximum)

💰 Wie wird die EM-Rente besteuert?

Ob Du Steuern zahlst, hängt von der Höhe Deiner Rente ab. Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 % Deiner Brutto-Rente steuerpflichtig (§22 EStG). Die restlichen 16 % sind Dein Rentenfreibetrag.

Dieser Besteuerungsanteil steigt jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Das hat das Wachstumschancengesetz seit 2023 festgelegt. Wer 2027 in Rente geht, versteuert bereits 84,5 %.

Steuern fallen aber erst an, wenn Dein steuerpflichtiger Anteil den Grundfreibetrag von 12.348 € pro Jahr übersteigt (§32a EStG). Liegt Deine Rente darunter, zahlst Du 0 € Einkommensteuer. Der niedrigste Steuersatz (Eingangssteuersatz) beginnt bei 14 % (§32a EStG).

⚠ Achtung: Rentenfreibetrag wird eingefroren

Dein Rentenfreibetrag von 16 % wird im auf den Rentenbeginn folgenden Kalenderjahr als fester Euro-Betrag berechnet und dann lebenslang eingefroren. Er wächst danach nie wieder mit.

Das bedeutet: Jede spätere Rentenerhöhung ist zu 100 % steuerpflichtig. Mit der Zeit zahlst Du also immer mehr Steuern, obwohl Dein Freibetrag gleich bleibt.

⛪ Kirchensteuer: Wann fällt sie an?

Bist Du Mitglied einer Kirche, kommt noch die Kirchensteuer dazu. Sie wird auf Deine Einkommensteuer berechnet. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer. Zahlst Du keine Einkommensteuer (weil Deine Rente unter dem Grundfreibetrag liegt), fällt auch keine Kirchensteuer an.


📊 Rechenbeispiel: Von 1.000 € brutto zu netto

Das folgende Beispiel zeigt Dir Schritt für Schritt, was von einer Brutto-Rente von 1.000 € im Monat übrig bleibt. Annahmen: kinderlos, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Rentenbeginn 2026.

Brutto-Netto-Rechnung: EM-Rente 1.000 €/Monat

1
Brutto-Rente

Dein Ausgangswert: 1.000 € pro Monat.

2
Krankenversicherung: 8,75 %

7,3 % allgemeiner Anteil + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag von 2,9 %) = 87,50 € Abzug.

3
Pflegeversicherung: 4,20 %

Kinderlos ab 23 Jahren, inklusive 0,60 % Zuschlag = 42,00 € Abzug.

4
Einkommensteuer prüfen

Steuerpflichtiger Anteil: 84 % von 12.000 € (1.000 € × 12) = 10.080 € pro Jahr. Das liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Ergebnis: 0 € Einkommensteuer.

5
Netto-Rente

1.000 € − 87,50 € − 42,00 € = ca. 870 € pro Monat.

Vereinfachte Beispielrechnung. Die tatsächlichen Werte hängen von Deiner Kasse, Deiner Kinderzahl und Deinem Gesamteinkommen ab.

Was ändert sich bei höherer Brutto-Rente?

Bei höheren Brutto-Renten ändern sich zwei Dinge. Erstens: Die Sozialabgaben (KV und PV) steigen proportional mit. Bei 1.500 € brutto zahlst Du z.B. 131,25 € KV und 63,00 € PV (kinderlos).

Zweitens: Ab einer bestimmten Höhe kommt die Einkommensteuer dazu. Der steuerpflichtige Anteil bei 1.500 € brutto wäre 84 % von 18.000 € = 15.120 € pro Jahr. Das liegt über dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Auf die Differenz von 2.772 € fällt dann Einkommensteuer an, beginnend beim Eingangssteuersatz von 14 %.

Unser Erwerbsminderungsrechner berechnet Dir das Ergebnis für Deine persönliche Situation. Steuerliche Auswirkungen hängen von Deiner individuellen Lage ab. Frage im Zweifel Deinen Steuerberater.

Berechne jetzt mit dem Rechner oben, wie viel netto von Deiner EM-Rente bleibt. Und falls Du Deinen Zusatzbeitrag senken willst, vergleiche die Kassen mit dem GKV-Vergleichsrechner. Für den Blick auf Deine gesamte Vorsorge hilft Dir der Rentenlückenrechner.

BG-Rente und Erwerbsminderungsrente 2026: Was wird angerechnet?

Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert: 28. März 2026

Wer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erwerbsgemindert wird, kann eine Rente von der Berufsgenossenschaft (BG-Rente) bekommen. Kommt gleichzeitig eine Erwerbsminderungsrente dazu, hast Du zwei Renten auf einmal. Klingt erstmal gut. Aber die Deutsche Rentenversicherung rechnet beide Leistungen gegeneinander.

Das Ergebnis kann hart sein: Deine EM-Rente wird gekürzt. Im schlimmsten Fall bleibt von ihr gar nichts übrig. Die Regeln dafür stehen in §93 SGB VI.

Doch es gibt Schutz. Ein Freibetrag sichert Dir einen Teil der BG-Rente. Außerdem wird eine private Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt nicht angerechnet.

🏥 Was ist die BG-Rente?

Die BG-Rente ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit. Du bekommst sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.

Voraussetzung: Deine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit, also wie stark Deine Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist) muss mindestens 20 % betragen (§56 SGB VII). Erst ab diesem Grad zahlt die Berufsgenossenschaft.

Definition

Die BG-Rente (Verletztenrente) wird nach §56 SGB VII gezahlt. Bei einer MdE von 100 % bekommst Du die Vollrente. Sie beträgt zwei Drittel Deines JAV (Jahresarbeitsverdienst, also Dein Bruttoverdienst im Jahr vor dem Unfall). Bei niedrigerer MdE wird anteilig gezahlt.

⚖ Werden beide Renten verrechnet?

Ja. Wenn Du BG-Rente und EM-Rente gleichzeitig beziehst, prüft die Rentenversicherung, ob die Summe einen Grenzbetrag übersteigt. Ist das der Fall, wird nur die EM-Rente gekürzt. Deine BG-Rente bleibt immer in voller Höhe bestehen.

Dabei gibt es einen Freibetrag. Er schützt einen Teil Deiner BG-Rente vor der Anrechnung. Je höher Dein MdE-Grad, desto höher dieser Freibetrag.

Wie genau funktioniert das? Schauen wir uns die drei Schritte an.

🧮 Rechenbeispiel: Freibetrag bei MdE 40 %

Der Freibetrag errechnet sich aus einem Faktor mal dem aktuellen Rentenwert. Die Faktoren stehen in einer Tabelle in §93 Abs. 2a SGB VI, sortiert nach MdE-Grad.

Bei MdE 40 % gilt der Faktor 6,20:

  • Bis 30.06.2026: 6,20 × 40,79 € = 252,90 € Freibetrag pro Monat
  • Ab 01.07.2026: 6,20 × 42,52 € = 263,62 € Freibetrag pro Monat

Dieser Betrag Deiner BG-Rente wird bei der Anrechnung nicht berücksichtigt. Er ist geschützt.


📋 Wie läuft die Anrechnung ab?

Die Anrechnung nach §93 SGB VI folgt drei klaren Schritten.

Anrechnung in 3 Schritten

1
Freibetrag berechnen

Der Freibetrag wird aus dem MdE-Faktor und dem aktuellen Rentenwert ermittelt (§93 Abs. 2a SGB VI). Dieser Teil der BG-Rente ist geschützt und wird nicht angerechnet.

2
Grenzbetrag ermitteln

Der Grenzbetrag beträgt 70 % des JAV geteilt durch 12, multipliziert mit dem Rentenartfaktor. Bei voller EM-Rente ist der Faktor 1,0. Bei teilweiser EM-Rente 0,5.

3
Prüfung und Kürzung

Übersteigt die Summe aus EM-Rente und anrechenbarer BG-Rente (nach Abzug des Freibetrags) den Grenzbetrag? Dann wird nur die EM-Rente gekürzt. Die BG-Rente bleibt immer ungekürzt.

Wichtig: Es gibt einen Mindestgrenzbetrag. Die Summe aus EM-Rente und BG-Rente darf nie unter den Grenzbetrag gekürzt werden (§93 Abs. 3 Satz 2 SGB VI).

⚠ Achtung: EM-Rente kann auf null sinken

Ist Deine BG-Rente hoch genug, kann die EM-Rente komplett auf null gekürzt werden. Du bekommst dann nur noch die BG-Rente.

Umso wichtiger ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird nicht angerechnet und bleibt Dir in voller Höhe erhalten.

💼 Wird eine private BU-Versicherung angerechnet?

Nein. §93 SGB VI gilt nur für Leistungen der Sozialversicherung. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist keine Sozialversicherung. Sie wird deshalb nicht auf Deine EM-Rente angerechnet.

Das ist einer der wichtigsten Gründe für eine private BU. Ich empfehle Dir: Prüfe Deinen BU-Schutz rechtzeitig.

Warum wird die private BU nicht angerechnet?

Die Anrechnung nach §93 SGB VI betrifft ausschließlich Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Dazu gehören die BG-Rente (gesetzliche Unfallversicherung) und die EM-Rente (gesetzliche Rentenversicherung).

Eine private BU-Versicherung ist ein privatrechtlicher Vertrag. Sie läuft unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb darf die Rentenversicherung diese Leistung nicht bei der Anrechnung berücksichtigen.

Du kannst also EM-Rente, BG-Rente und private BU gleichzeitig beziehen. Die private BU bleibt Dir in voller Höhe erhalten.

Wie hoch Deine EM-Rente ohne BG-Anrechnung ausfällt, zeigt Dir unser Rechner oben. Und wenn Du Dich zusätzlich absichern willst: Unser BU-Vergleich zeigt Dir passende Tarife für Deine Situation.

Krankengeld endet, was dann? Der Übergang zur Erwerbsminderungsrente 2026

Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert: 29. März 2026

Du bist krank. Nach ein paar Wochen sinkt Dein Einkommen. Nach ein paar Monaten sinkt es noch weiter. Und irgendwann steht die Frage im Raum: Was passiert jetzt mit meinem Geld?

Die meisten wissen nicht, wie schnell der Einkommenseinbruch kommt. Vom vollen Gehalt über Krankengeld bis zur EM-Rente vergehen oft nur wenige Monate. Jede Phase bringt weniger Geld als die vorherige.

Hier siehst Du den genauen Ablauf. Phase für Phase. Mit konkreten Zahlen und Fristen.

Dein Einkommen bei langer Krankheit: 3 Phasen

1
Lohnfortzahlung (6 Wochen)

Dein Arbeitgeber zahlt 100 % Deines Gehalts weiter.

2
Krankengeld (bis zu 72 Wochen)

Deine Krankenkasse zahlt 70 % brutto, maximal 90 % netto. Minus Sozialabgaben.

3
EM-Rente oder Ablehnung

Falls bewilligt: ein Bruchteil Deines früheren Einkommens. Falls abgelehnt: 0 € Rente.

💵 Phase 1: Wie lange zahlt Dein Arbeitgeber weiter?

6 Wochen lang bekommst Du Dein volles Gehalt. Das regelt §3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG). In dieser Zeit ändert sich finanziell nichts für Dich.

Aber Vorsicht bei einem neuen Job: In den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses hast Du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wirst Du in dieser Zeit krank, fällst Du direkt ins Krankengeld.

🏥 Phase 2: Wie viel Krankengeld bekommst Du?

Nach den 6 Wochen übernimmt Deine Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 % Deines Bruttogehalts. Es darf aber nicht mehr als 90 % Deines Nettogehalts sein. Die Kasse zahlt immer den niedrigeren Betrag.

Von diesem Krankengeld gehen noch Sozialabgaben ab: Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (jeweils Dein Arbeitnehmeranteil). Krankenversicherungsbeiträge zahlst Du während des Krankengeldbezugs nicht. Was am Ende auf Deinem Konto landet, ist also deutlich weniger als 70 % brutto.

Die Gesamtfrist für Krankengeld beträgt 78 Wochen (§48 SGB V). Abzüglich der 6 Wochen Lohnfortzahlung bleiben rund 72 Wochen Krankengeld. Das klingt lang. Aber es gibt einen Haken, den die meisten nicht kennen.

⚠ §51 SGB V: Reha-Aufforderung durch die Krankenkasse

Stellt ein Arzt fest, dass Du dauerhaft nicht arbeiten kannst, darf Deine Krankenkasse Dich auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Du hast dafür 10 Wochen Zeit. Das ist keine Bitte. Reagierst Du nicht, kann die Kasse Dein Krankengeld streichen.

Der entscheidende Punkt: Dieser Reha-Antrag gilt kraft Gesetzes als EM-Renten-Antrag (§116 SGB VI). Das ist keine Entscheidung der DRV, sondern eine gesetzliche Fiktion. Du hast darauf keinen Einfluss. Plötzlich steckst Du in einem Verfahren, das Du gar nicht wolltest.

Warum machen Krankenkassen das? Jeder Monat Krankengeld kostet die Kasse Geld. Sobald Du EM-Rente bekommst, zahlt die Rentenversicherung. Die Kasse spart also. Der Übergang vom Krankengeld zur Erwerbsminderungsrente kann deshalb viel schneller kommen, als Du denkst.

⚡ Phase 3: EM-Rente bewilligt oder abgelehnt?

Jetzt entscheidet die Deutsche Rentenversicherung. Falls Dein Antrag bewilligt wird, bekommst Du die volle oder teilweise EM-Rente. Wie viel das ist, zeigt Dir der Rechner oben.

Falls nicht? 47,1 % aller EM-Anträge werden abgelehnt (2024, bei 491.000 Anträgen). Fast jeder zweite Antrag. Dann bekommst Du 0 € EM-Rente.

Definition: Nahtlosigkeitsregelung (§145 SGB III)

Die Nahtlosigkeitsregelung sorgt dafür, dass Du bei laufendem EM-Antrag übergangslos ALG I bekommst. Das gilt auch, wenn Du wegen Krankheit gar nicht arbeiten kannst. Die Agentur für Arbeit springt ein, bis über Deinen Antrag entschieden ist.

Das ALG I überbrückt die Wartezeit. Aber was kommt danach? Wenn alle Ansprüche aufgebraucht sind, bleibt nur noch Bürgergeld. Und hier lauert ein Problem, das kaum jemand auf dem Schirm hat:

⚠ Die Bürgergeld-Falle: Doppelter Verlust

Seit 2011 zahlt der Staat keine Rentenversicherungsbeiträge mehr für Bürgergeld-Empfänger. Du lebst also nicht nur von weniger Geld, sondern sammelst auch keine Rentenpunkte mehr. Deine spätere Altersrente sinkt mit jedem Monat.


📊 „Mir passiert schon nichts“ - was sagt die Statistik?

Dieses Gefühl ist menschlich. Aber die Zahlen zeigen ein anderes Bild.

Berufsunfähigkeit in Zahlen

  • Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig.
  • Das Durchschnittsalter liegt bei 48 Jahren (GDV 2024).
  • Häufigste Ursache (private BU): Psychische Erkrankungen mit ca. 38 %.
  • Danach folgen: Krebs (19 %) und Bewegungsapparat (16 %).
  • Bei der gesetzlichen EM-Rente sind psychische Erkrankungen mit ca. 40 % sogar noch häufiger.

Burnout, Depression, Bandscheibenvorfall, Krebs. Das betrifft alle Berufe. Ob Büro, Baustelle oder Krankenhaus. Niemand ist davor sicher. Mit 48 Jahren hast Du noch fast 20 Jahre bis zur Regelaltersrente mit 67.

Was das finanziell bedeutet, zeigt Dir der Rechner oben. Und wie Du die Lücke mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schließen kannst, erfährst Du auf unserer BU-Seite.


⏳ „Ich mach das irgendwann“ - warum Warten teuer wird

Klingt vernünftig. Hat aber einen Haken: Deine Krankenakte wächst mit jedem Arztbesuch. Jede Diagnose, jede Therapie, jedes Medikament wird gespeichert. Und Versicherer prüfen Deine komplette Krankengeschichte. Meistens die letzten 5 Jahre ambulant, bis zu 10 Jahre stationär.

„Ich habe noch keine einzige saubere Krankenakte gesehen. Nicht eine. Jeder Kunde hatte bisher irgendwo Einträge, die später zu Problemen geführt hätten.“

Enrico Fischer, Der Finanzsportler

Und das Zitat ist keine Übertreibung. In praktisch jeder Akte stecken Einträge, die bei einem BU-Antrag Probleme machen. Ein häufiger Grund sind Mitnahmediagnosen. Dein Arzt hat Dir vor drei Jahren eine Depression diagnostiziert. Seitdem gehst Du nur noch wegen Erkältungen hin. Trotzdem wird die Depression bei jedem Besuch erneut abgerechnet. Ob sie noch besteht oder nicht, spielt keine Rolle. Und das passiert oft über Jahre hinweg, mit einer Vielzahl von Diagnosen.

Aber Mitnahmediagnosen sind nur ein Teil des Problems:

  • Verdachtsdiagnosen: Ein Verdacht reicht. Auch wenn er sich nie bestätigt hat, steht er in der Akte.
  • Falschdiagnosen: Ärzte sind auch nur Menschen. Manchmal werden Symptome falsch eingeordnet oder eine Diagnose wird gestellt, die so nicht zutrifft.
  • Abrechnungsdiagnosen: Um ein Medikament oder eine Therapie verschreiben zu können, muss der Arzt eine passende Diagnose abrechnen. Manchmal eine schwerere als Dein tatsächliches Problem. Oder er braucht überhaupt erst eine Diagnose, damit die Leistung abrechenbar ist, und trägt einfach irgendetwas ein.
  • Missverständnisse: Du beschreibst Deine Beschwerden. Der Arzt versteht etwas anderes darunter. Keiner macht absichtlich einen Fehler, aber was in der Akte landet, ist trotzdem falsch.

Das Grundproblem bei all dem: Du kannst es nicht wissen. Du siehst nicht, was der Arzt in Deine Akte schreibt. Aber der Versicherer liest alles. Und er bewertet jede einzelne Diagnose.

⚠ Je länger Du wartest, desto schwieriger wird es

Ein seriöser BU-Abschluss dauert Wochen bis Monate. Zuerst wird Deine komplette Gesundheitsakte gezogen und geprüft. Dann werden problematische Einträge geklärt, Atteste eingeholt und anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern gestellt. Erst dann zeigt sich, wer Dich zu welchen Bedingungen annimmt.

Viele Berater machen das in 30 Minuten. Das Ergebnis: Gesundheitsfragen werden unvollständig beantwortet, Diagnosen fehlen, und im Leistungsfall zahlt die Versicherung nicht. Solche Abschlüsse sind wertlos.

Je mehr Einträge sich in Deiner Akte ansammeln, desto aufwendiger wird der Prozess. Desto höher das Risiko für Ausschlüsse, Beitragszuschläge oder Ablehnung. Und mit jedem Lebensjahr steigt auch der Beitrag.

💰 „Ich spare lieber selber“ statt BU?

Klingt erstmal clever. Aber rechne es durch. Um Deine Einkommenslücke über Jahrzehnte selbst zu decken, brauchst Du ein riesiges Depot. Der Rechner oben zeigt Dir die nötige Sparrate bei 7 % Rendite pro Jahr.

„Die Kunden sagen, sie sparen selber. Dann rechnen wir das zusammen. 2.000, 3.000 Euro im Monat. Jeden Monat. 30 Jahre lang. Das schafft keiner.“

Das eigentliche Problem: Während Du sparst, bist Du ungeschützt. Wirst Du morgen berufsunfähig, ist das Depot leer. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Dich ab dem ersten Monat.

Ein Depot für die Altersvorsorge ist sinnvoll. Aber es ersetzt keine BU. Beides zusammen ist die richtige Strategie.


❌ Was passiert bei Ablehnung? Die versteckte Doppel-Lücke

Wird Dein EM-Antrag abgelehnt, bekommst Du 0 € Rente. Durch die Nahtlosigkeitsregelung (§145 SGB III) springt zunächst das ALG I ein. Aber wenn alle Ansprüche aufgebraucht sind, bleibt nur noch Bürgergeld.

Und hier kommt das Problem, das fast niemand kennt.

Bürgergeld: Doppelte Lücke bei Ablehnung

Seit 2011 zahlt der Staat keine Rentenversicherungsbeiträge mehr für Bürgergeld-Empfänger. Das bedeutet zwei Probleme gleichzeitig:

  • Problem 1 (sofort): Du lebst von Bürgergeld. Das ist ein Bruchteil Deines früheren Einkommens.
  • Problem 2 (später): Du sammelst keine Entgeltpunkte mehr. Jeder Monat ohne Beiträge senkt Deine spätere Altersrente.

Der Bürgergeld-Bezug zählt zwar als Anrechnungszeit (§58 SGB VI). Das erhält Deine Wartezeiten. Aber Entgeltpunkte, die Deine Rente erhöhen, bekommst Du nicht.

Ohne private Vorsorge hast Du bei einer Ablehnung also zwei Probleme: sofort weniger Geld und später eine niedrigere Altersrente. Wie groß Deine gesamte Versorgunglücke im Alter wird, zeigt Dir der Rentenlückenrechner.


Berechne jetzt mit dem Rechner oben, wie groß Deine Lücke wäre. Und dann prüfe, wie Du sie schließen kannst:

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente 2026

Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert: 29. März 2026

Viele suchen nach einem EM-Rente Rechner, einer EU-Rente Berechnung oder einem Erwerbsunfähigkeitsrente Rechner. Alle Begriffe meinen dasselbe: die Berechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Hier beantwortet Der Finanzsportler die häufigsten Fragen.

Was ist die Zurechnungszeit bei der EM-Rente?

Die Zurechnungszeit ist ein Bonus für junge EM-Rentner. Wer früh erwerbsgemindert wird, hat weniger Jahre in die Rente eingezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet deshalb so, als hättest Du bis 66 Jahre und 3 Monate (2026) weitergearbeitet.

Das erhöht Deine Erwerbsminderungsrente (kurz: EM-Rente). Je jünger Du bist, desto stärker wirkt dieser Bonus. Die Zurechnungszeit füllt also die Lücke zwischen Deinem letzten Beitrag und dem Referenzalter auf.

Warum wird ein Abschlag auf die EM-Rente berechnet?

Wer vor 65 Jahren in die EM-Rente geht, bekommt einen Abzug. Pro Monat vor dem 65. Geburtstag werden 0,3 % abgezogen (§ 77 SGB VI).

Der maximale Abschlag beträgt 10,8 %. Das sind 36 Monate mal 0,3 %.

Wichtig: Das Referenzalter für diesen Abzug ist 65 Jahre, nicht 67. Die 67 gilt nur für die reguläre Altersrente. Für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente zählt allein die 65.

Brauche ich eine BU, wenn ich EM-Rente bekomme?

Ja, in den meisten Fällen. Die gesetzliche EM-Rente ersetzt nur einen Bruchteil Deines Einkommens. Volle Erwerbsminderung bekommst Du erst, wenn Du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst (§ 43 Abs. 2 SGB VI).

Dazu kommt: Für alle ab Jahrgang 1961 prüft die DRV nur noch, ob Du irgendeine Arbeit ausüben kannst. Dein erlernter Beruf spielt keine Rolle mehr (§ 240 SGB VI). Ein Chirurg, der nicht mehr operieren kann, aber noch am Empfang sitzen könnte, gilt als nicht erwerbsgemindert.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt dagegen Deinen konkreten Beruf. Sie zahlt auch dann, wenn die DRV Deinen EM-Antrag ablehnt.

Wie werden Entgeltpunkte bei der Erwerbsminderungsrente berechnet?

Entgeltpunkte zeigen, wie Dein Einkommen im Vergleich zum Durchschnitt liegt. Wer genau den Durchschnitt verdient, bekommt pro Jahr einen Entgeltpunkt.

Die Formel: Dein Jahresbrutto geteilt durch das Durchschnittsentgelt (2026: 51.944 Euro). Verdienst Du zum Beispiel 40.000 Euro brutto, ergibt das rund 0,77 Punkte für dieses Jahr.

Für die Berechnung der EM-Rente werden alle gesammelten Punkte zusammengezählt. Dazu kommen die Punkte aus der Zurechnungszeit. Das Ergebnis mal dem aktuellen Rentenwert ergibt Deine monatliche Erwerbsminderungsrente. Der Rechner oben übernimmt diese Berechnung für Dich.

Was passiert, wenn mein EM-Antrag abgelehnt wird?

Bei einer Ablehnung bekommst Du 0 Euro EM-Rente. Das passiert nicht selten: 47,1 % aller Anträge wurden 2024 abgelehnt (491.000 Anträge insgesamt, Quelle: IAQ/DRV 2025).

Aber Du stehst nicht ohne Geld da. Solange Dein Widerspruch oder Deine Klage läuft, greift die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Du bekommst dann ALG I, auch wenn Du gerade nicht arbeiten kannst.

Nach dem ALG I folgt Bürgergeld. Wichtig: Bürgergeld zählt als Anrechnungszeit (§ 58 SGB VI). Dein EM-Schutz und Deine Wartezeiten bleiben erhalten. Aber Du sammelst keine neuen Entgeltpunkte.

Gegen eine Ablehnung kannst Du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).

Was ist der Unterschied zwischen EU-Rente und Erwerbsminderungsrente?

Die EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) war der Vorgänger der heutigen EM-Rente. Manche sagen auch „Arbeitsunfähigkeitsrente“. Seit der Reform am 1. Januar 2001 gibt es diesen Begriff offiziell nicht mehr.

Altes System (bis Ende 2000): Es gab die EU-Rente und die gesetzliche BU-Rente. Für die EU-Rente galt als Faustregel: weniger als ca. 2 Stunden arbeitsfähig pro Tag. Eine starre Stundengrenze gab es aber nicht.

Neues System (seit 2001): Es gibt die volle Erwerbsminderungsrente (weniger als 3 Stunden pro Tag) und die teilweise Erwerbsminderungsrente (3 bis unter 6 Stunden). Feste Stundengrenzen ersetzen die alte Faustregel.

Der größte Unterschied: Früher zählte Dein konkreter Beruf. Heute zählt nur noch, ob Du irgendeine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst. Ein Berufsschutz besteht nur noch als Übergangsregelung für Jahrgänge vor 1961 (§ 240 SGB VI).

Wird die BG-Rente auf die EM-Rente angerechnet?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Du gleichzeitig eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaft (BG-Rente) und eine EM-Rente beziehst, greift die Anrechnungsregel nach § 93 SGB VI. Übersteigt die Summe beider Renten einen Grenzbetrag, wird die EM-Rente gekürzt.

Aber: Nicht die gesamte BG-Rente wird angerechnet. Zuerst wird ein Freibetrag abgezogen (§ 93 Abs. 2a SGB VI). Dieser Freibetrag schützt den Ausgleich für Schmerzen und Einschränkungen. Er richtet sich nach Deinem MdE-Grad (Minderung der Erwerbsfähigkeit) und dem aktuellen Rentenwert.

In der Praxis fällt die Kürzung durch den Freibetrag oft geringer aus als erwartet. Manchmal entfällt sie sogar ganz. Die BG-Rente selbst bleibt immer ungekürzt.

Wie hoch ist die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe hängt von Deinen persönlichen Entgeltpunkten, der Zurechnungszeit und dem Abschlag ab. Bei teilweiser Erwerbsminderung (3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig) bekommst Du genau die Hälfte der vollen EM-Rente (§ 67 SGB VI, Rentenartfaktor).

Vom Ergebnis werden bis zu 10,8 % Abschlag abgezogen, wenn Du vor 65 in Rente gehst. Deshalb lohnt es sich, die eigene Erwerbsminderungsrente individuell zu berechnen. Durchschnittswerte sagen wenig über Deinen konkreten Fall aus.

Nutze den Rechner oben auf dieser Seite. Er zeigt Dir in wenigen Minuten, was Du bei voller EM-Rente, teilweiser EM-Rente oder Ablehnung erwarten kannst.


Quellen und Rechtsgrundlagen

Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert: 29. März 2026

Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf aktuellen Gesetzestexten, offiziellen Publikationen der Deutschen Rentenversicherung und Daten anerkannter Forschungsinstitute.

Gesetze

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Weitere offizielle Quellen

  • BMAS
    Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 Beitragsbemessungsgrenze, Bezugsgröße, Durchschnittsentgelt
    bmas.de
  • Angehörigenentlastungsgesetz Kein Unterhaltsrückgriff bei Einkommen unter 100.000 Euro
    bmas.de
  • BMG
    Zusatzbeitragssatz 2026 Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 % (BMG-Referenzwert)
    bundesgesundheitsministerium.de
  • GKV-Versichertenentlastungsgesetz Paritätische Krankenversicherung für Rentner seit 1. Januar 2019
    bundesgesundheitsministerium.de
  • IAQ
    Universität Duisburg-Essen: Ablehnungsquote EM-Rente 47,1 % Ablehnung bei 491.000 Anträgen (2024). Daten: DRV 2025
    sozialpolitik-aktuell.de (PDF)
  • GDV
    Berufsunfähigkeit in Zahlen Jeder Vierte wird berufsunfähig, Durchschnittsalter 47 Jahre
    gdv.de
  • Ursachen für Berufsunfähigkeit Psychische Erkrankungen, Krebs, Bewegungsapparat
    gdv.de
  • Destatis
    Sozialgerichte 2024 Verfahrensdauer 13,2 Monate im Bundesdurchschnitt
    destatis.de
  • BGBl.
    Haushaltsbegleitgesetz 2011 BGBl. I 2010, S. 1885 (Art. 19: RV-Beiträge bei ALG II seit 1. Januar 2011 gestrichen)

Alle Berechnungen im Erwerbsminderungsrechner basieren auf den oben genannten gesetzlichen Grundlagen und amtlichen Rechengrößen. Der Rechner ersetzt keine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung. Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Links wurden zuletzt im März 2026 geprüft.

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