Zu finden auf Deinem Rentenbescheid (siehe rote Markierung):
Hast Du bereits privat vorgesorgt? Trage Deine bestehende Absicherung ein.
< 3 Stunden/Tag arbeitsfähig
3-6 Stunden/Tag arbeitsfähig
~43% aller Anträge auf EM-Rente werden abgelehnt
☝ Schiebe den Regler oder tippe auf ein Szenario, um Deine Lücke im Balken zu sehen.
Wird Dein EM-Antrag abgelehnt, bekommst Du nicht nur keine Rente. Du baust auch keine weiteren Rentenpunkte auf. Bürgergeld zahlt seit 2023 keine Rentenbeiträge mehr. Jedes Jahr ohne Beiträge fehlt Dir später in der Altersrente.
Das bedeutet: Ohne private Vorsorge steuerst Du bei Ablehnung nicht nur in eine sofortige Einkommenslücke, sondern auch in die Altersarmut.
Dein Arbeitgeber zahlt Dein volles Gehalt weiter.
Die Krankenkasse zahlt, kann Dich aber per §51 SGB V jederzeit auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen (10-Wochen-Frist). Reagierst Du nicht, endet das Krankengeld. Die Rentenversicherung darf diesen Reha-Antrag in einen EM-Rente-Antrag umdeuten.
Was wäre, wenn Du Deine Einkommenslücke aus eigener Tasche decken müsstest?
Und in den nächsten 0 Jahren darfst Du definitiv nicht berufsunfähig werden.
Deine Gesundheitsakte wächst mit jedem Arztbesuch. Jede Diagnose, jede Therapie, jedes Medikament wird dokumentiert, und als Patient weißt Du oft gar nicht, was genau diagnostiziert bzw. abgerechnet wurde. Mit steigendem Alter wird nicht nur der Abschluss teurer, sondern irgendwann gar nicht mehr möglich. Versicherer prüfen Deine komplette Krankenhistorie. Je länger Du wartest, desto mehr Einträge und desto höher das Risiko, dass Dich kein Versicherer mehr annimmt.
Schau Dir die Rechnung oben an: Um Deine Einkommenslücke aus einem Depot zu decken, müsstest Du jahrzehntelang einen hohen Betrag sparen und darfst währenddessen nicht berufsunfähig werden. Eine Versicherung schützt Dich ab dem ersten Monat. Das Depot braucht Jahrzehnte, um denselben Schutz zu bieten.
Statistisch wird jeder Vierte im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig, durchschnittlich mit 44 Jahren. Die häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen (34,5%), gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats. Das betrifft alle Berufe, nicht nur körperlich Arbeitende.
Der Preis hängt von drei Faktoren ab: Deinem Gesundheitsstatus, Deinem Alter und Deinem Beruf. Welcher Versicherer Dich annimmt und zu welchen Konditionen, lässt sich erst nach einer Analyse Deiner Gesundheitsakte sagen. Deshalb ist der erste Schritt: Gesundheitsakte anfordern und von einem Spezialisten prüfen lassen. Erst dann können realistische Konditionen ermittelt werden.
Niemand rechnet damit, plötzlich nicht mehr arbeiten zu können. Doch die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Dieser Erwerbsminderungsrechner zeigt Dir schwarz auf weiß, wie hoch Deine Erwerbsminderungsrente im Ernstfall wäre, wenn Du durch Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kannst. Und wie groß die Einkommenslücke zwischen Deiner EM-Rente und Deinem bisherigen Einkommen wirklich ist.
Wir rechnen ehrlich: Du siehst nicht nur ein Ergebnis, sondern drei auf einmal. Volle Erwerbsminderung, teilweise Erwerbsminderung und die Ablehnung Deines Antrags. Denn rund 43 % aller EM-Anträge werden von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Die meisten Menschen wissen das nicht.
Du entscheidest, wie genau wir rechnen. Wähle Deinen Modus:
Der schnellste Weg zu Deiner Einkommenslücke bei Erwerbsminderung.
Für alle, die es genauer wissen wollen.
Du hast Deinen Rentenbescheid oder Deine jährliche Renteninformation vor Dir liegen?
Dein Alter beeinflusst zwei wichtige Dinge bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente:
Erstens die Zurechnungszeit. Das funktioniert so: Wer jung erwerbsgemindert wird, hat natürlich weniger Jahre eingezahlt. Damit die Rente trotzdem nicht winzig ausfällt, rechnet die Deutsche Rentenversicherung so, als hättest Du bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten (Stand 2026) weiter eingezahlt. Diese Zurechnungszeit erhöht Deine EM-Rente spürbar. Je jünger Du bist, desto mehr Jahre werden Dir „geschenkt".
Zweitens der Abschlag auf die Erwerbsminderungsrente: Wer vor dem Alter von 65 in die EM-Rente geht, bekommt einen Abzug von 0,3 % pro Monat (höchstens 10,8 %). Wichtig: Das Referenzalter ist 65, nicht 67. Die 67 gilt nur für die reguläre Altersrente.
Dein Einkommen ist die Grundlage für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente.
Dein monatliches Bruttogehalt vor allen Abzügen. Steht ganz oben auf Deiner Gehaltsabrechnung.
Die Jahre, in denen Du in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Findest Du auf Deiner jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Zusätzliche Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni. Diese fließen in die Berechnung Deiner Entgeltpunkte ein. Falls Du keine bekommst, lass den Wert einfach auf 0.
Der Betrag, der in Deinem Rentenbescheid oder auf Deiner jährlichen Renteninformation steht. Du findest ihn unter „Rente wegen voller Erwerbsminderung" oder „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung". Der Erwerbsminderungsrechner braucht diesen Wert, um das Ergebnis so genau wie möglich zu berechnen, ohne Schätzungen oder Umwege über Entgeltpunkte.
Als Elternteil zahlst Du weniger in die Pflegeversicherung. Ohne Kinder: 4,20 %. Mit einem Kind: 3,60 %. Jedes weitere Kind senkt den Satz weiter (bis 2,60 % ab 5 Kindern). Jeder gesparte Euro erhöht Deine Netto-Erwerbsminderungsrente.
Falls Du Kirchenmitglied bist, fällt Kirchensteuer auf die Einkommensteuer an (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %). Der Rechner berücksichtigt das in der Berechnung. Wer keiner Kirche angehört, wählt „Keine (0 %)".
Der Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse. Durchschnitt 2026: 2,9 %. Findest Du auf Deiner Gehaltsabrechnung. Auch als Rentner zahlst Du Krankenkassenbeiträge auf die Erwerbsminderungsrente. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt davon die Hälfte.
Hast Du bereits privat vorgesorgt? Trage Deine bestehende Absicherung ein. Der Betrag wird direkt von Deiner Einkommenslücke abgezogen.
Der Erwerbsminderungsrechner berechnet aus Deinen Angaben Deinen Absicherungsgrad und zeigt Dir über einen Farbbalken (rot, gelb, grün), wie gut Du geschützt bist.
Anders als bei der Altersrente steht bei der Erwerbsminderungsrente nicht fest, was Du bekommst. Es gibt drei mögliche Ausgänge, und der Rechner zeigt Dir alle drei gleichzeitig:
Du kannst weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten. Du erhältst die volle EM-Rente. Das ist das „beste" Ergebnis im Ernstfall. Trotzdem bekommst Du damit oft nur einen Bruchteil Deines bisherigen Einkommens.
Du kannst noch 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten. Die Rente beträgt genau die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Die Idee dahinter: Den Rest sollst Du durch Teilzeit-Arbeit dazuverdienen. In der Praxis finden viele keinen passenden Teilzeit-Job.
Rund 43 % aller EM-Anträge werden abgelehnt. Ergebnis: 0 € Rente. Du fällst auf ALG I und danach auf Bürgergeld. Und seit 2023 zahlt das Bürgergeld keine Rentenbeiträge mehr. Jedes Jahr ohne Beiträge fehlt Dir später bei der Altersrente.
Unter den drei Karten kannst Du per Klick zwischen den Szenarien wechseln. Das Balkendiagramm, die Einkommenslücke und alle weiteren Berechnungen passen sich sofort an.
Der gestapelte Balken zeigt Dir das Verhältnis zwischen Einkommen und Absicherung auf einen Blick:
Der rot gestreifte Lücken-Balken pulsiert bewusst. Er soll deutlich machen: Diese Versorgungslücke ist real und betrifft jeden Monat.
Über dem Ergebnis siehst Du eine Zahl, die die meisten unterschätzen: den gesamten Fehlbetrag bis zur Regelaltersrente mit 67. Das ist nicht nur die monatliche Einkommenslücke, sondern der Gesamtbetrag, der Dir über alle verbleibenden Jahre zusammen fehlt. Bei einer Lücke von 800 € pro Monat über 27 Jahre sind das über 250.000 €.
Wie groß Deine gesamte Versorgungslücke im Alter wird, kannst Du mit dem Rentenlückenrechner im Detail berechnen.
Diese Sektion zeigt Dir ein Risiko, das fast niemand auf dem Schirm hat. Wird Dein EM-Antrag abgelehnt, bekommst Du nicht nur keine Rente. Du baust auch keine weiteren Rentenpunkte auf. Bürgergeld zahlt seit 2023 keine Rentenbeiträge mehr.
Der Erwerbsminderungsrechner berechnet für Dich, wie viele Entgeltpunkte Dir pro Jahr verloren gehen und was das für Deine spätere Altersrente bedeutet. Das Ergebnis: Ohne private Vorsorge steuerst Du bei einer Ablehnung nicht nur in eine sofortige Einkommenslücke, sondern langfristig auch in Altersarmut.
Der Rechner zeigt Dir den typischen Einkommensverlauf nach einer Diagnose in drei Phasen:
Dein Arbeitgeber zahlt 100 % Deines Gehalts weiter. In dieser Phase ändert sich für Dich finanziell nichts.
Danach übernimmt Deine Krankenkasse. Du bekommst rund 70 % Deines Bruttogehalts als Krankengeld. Das klingt erstmal nach einer langen Absicherung, aber hier lauert ein Fallstrick, den viele nicht kennen:
Deine Krankenkasse kann Dich nach §51 SGB V jederzeit auffordern, innerhalb von 10 Wochen einen Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Das ist keine freundliche Bitte, sondern eine verbindliche Aufforderung. Reagierst Du nicht fristgerecht, kann die Kasse Dein Krankengeld einstellen.
Der entscheidende Punkt: Die Rentenversicherung darf diesen Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umwandeln. Du hast dann keinen Einfluss mehr darauf. Plötzlich stehst Du in einem EM-Verfahren, das Du gar nicht angestoßen hast.
Warum machen Krankenkassen das? Weil jeder Monat Krankengeld sie Geld kostet. Sobald Du in der EM-Rente bist, zahlt die Rentenversicherung und nicht mehr die Krankenkasse. Es ist also ein finanzieller Anreiz für die Kasse, Dich so schnell wie möglich aus dem Krankengeld herauszubekommen.
Für Dich bedeutet das: Der Übergang vom Krankengeld zur Erwerbsminderungsrente kann deutlich schneller kommen, als Du denkst. Und wenn Du zu diesem Zeitpunkt keine private Absicherung hast, fällst Du von 70 % Deines Gehalts auf einen Bruchteil.
Hier greifen die drei Szenarien. Der Erwerbsminderungsrechner zeigt Dir den prozentualen Anteil Deines bisherigen Einkommens, den Du in jedem Fall noch hättest. Bei Ablehnung (ca. 43 % der Fälle): 0 € EM-Rente, Abrutsch in ALG I und danach Bürgergeld.
Was wäre, wenn Du Deine Einkommenslücke aus eigener Tasche decken müsstest? Der Erwerbsminderungsrechner macht die Rechnung auf:
Und dann die Pointe: In den nächsten X Jahren darfst Du definitiv nicht berufsunfähig werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Dich ab dem ersten Monat. Das Depot braucht Jahrzehnte, um denselben Schutz zu bieten.
Der Erwerbsminderungsrechner greift die vier häufigsten Unsicherheiten auf und gibt Dir direkt Antworten:
Das klingt erstmal vernünftig, hat aber einen Haken: Deine Gesundheitsakte wächst mit jedem Arztbesuch. Jede Diagnose, jede Therapie, jedes Medikament wird dort dokumentiert. Und als Patient weißt Du oft gar nicht, was genau diagnostiziert oder abgerechnet wurde. Ein harmloser Arztbesuch kann in Deiner Akte einen Eintrag hinterlassen, der Jahre später zum Problem wird.
Versicherer prüfen Deine komplette Krankenhistorie, typischerweise die letzten 5 bis 10 Jahre. Je länger Du wartest, desto mehr Einträge sammeln sich an und desto höher ist das Risiko, dass ein Versicherer Dich nur mit Ausschlüssen, mit Zuschlägen oder gar nicht mehr annimmt. Mit steigendem Alter wird nicht nur der Beitrag teurer, sondern ab einem gewissen Punkt ist ein Abschluss schlicht nicht mehr möglich.
Die Idee, selbst ein Depot aufzubauen statt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, klingt auf den ersten Blick clever. Aber schau Dir die Zahlen im Depot-Check oben an: Um Deine Einkommenslücke bei Erwerbsminderung aus eigener Kraft abzudecken, müsstest Du über Jahrzehnte einen hohen Betrag pro Monat zurücklegen.
Und das Entscheidende: In der gesamten Ansparphase bist Du ungeschützt. Wirst Du morgen berufsunfähig, ist das Depot leer. Eine Versicherung schützt Dich ab dem ersten Monat, egal ob Du sie seit einem Jahr oder seit zwanzig Jahren hast. Das Depot braucht Jahrzehnte, um denselben Schutz zu bieten. Es ist kein Entweder-oder. Ein Depot für die Altersvorsorge ist sinnvoll. Aber es ersetzt keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.
Dieses Gefühl ist menschlich, aber die Statistik zeichnet ein anderes Bild. Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig, im Durchschnitt mit 44 Jahren. Die häufigste Ursache sind nicht Unfälle oder körperliche Belastung, sondern psychische Erkrankungen (34,5 % aller Fälle). Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats. Das betrifft alle Berufe: Ob Du am Schreibtisch sitzt, auf der Baustelle arbeitest oder im Krankenhaus Dienst schiebst. Ein Burnout, eine Depression oder ein Bandscheibenvorfall kann jeden treffen, unabhängig von Alter oder Berufsgruppe.
Eine pauschale Antwort gibt es leider nicht. Der Beitrag hängt von drei Faktoren ab: Deinem aktuellen Gesundheitszustand, Deinem Alter und Deinem Beruf. Was viele nicht wissen: Welcher Versicherer Dich überhaupt annimmt und zu welchen Konditionen, lässt sich erst nach einer Analyse Deiner Gesundheitshistorie sagen.
Deshalb ist der sinnvollste erste Schritt: Deine Patientenakte bei der Krankenkasse anfordern und von einem unabhängigen Spezialisten prüfen lassen. Auf dieser Basis kann dann ermittelt werden, welche Versicherer infrage kommen und was die Absicherung konkret kosten würde. Das vermeidet böse Überraschungen im Antragsprozess. Wie dieser Prozess genau funktioniert, erfährst Du auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung.
Am Ende fasst der Erwerbsminderungsrechner alles in einer Übersichtskarte zusammen:
Wie bei einem Levelsystem steigst Du mit zunehmender Absicherung auf:
Sobald Du scrollst, erscheint eine Leiste am oberen Bildschirmrand. Sie zeigt Dir drei Werte:
So hast Du die wichtigsten Zahlen immer im Blick, ohne zurückscrollen zu müssen.
Wir rechnen ehrlich. Die Ergebnisse des Erwerbsminderungsrechners berücksichtigen die tatsächlichen Abzüge auf Deine EM-Rente:
Tipp: Nutze die kleine Hilfe-Funktion (?) neben jedem Eingabefeld. Dort erklären wir kurz und verständlich, was in welches Feld gehört.
Der Erwerbsminderungsrechner arbeitet mit den aktuellen Werten der Deutschen Rentenversicherung (Stand: Februar 2026) und dem Steuertarif 2026. Er liefert eine fundierte Schätzung. Dinge wie Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Ausbildung, Versorgungsausgleich bei Scheidung oder Sonderregelungen werden nicht einzeln berücksichtigt. Der genaueste Weg ist der Bescheid-Modus, weil dort der offizielle DRV-Wert direkt einfließt. Für alle anderen Fälle gilt: Die Ergebnisse sind eine gute Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich der offizielle Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Ja, dieser Erwerbsminderungsrechner ist komplett kostenlos, anonym und braucht keine Anmeldung. Alle Berechnungen finden direkt in Deinem Browser statt. Es werden keine Daten an einen Server übertragen, gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Beim Schließen der Seite sind alle Eingaben weg.
Bei voller Erwerbsminderung kannst Du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten. Du bekommst die volle Erwerbsminderungsrente. Bei teilweiser Erwerbsminderung kannst Du noch 3 bis 6 Stunden arbeiten und bekommst genau die Hälfte. Die Idee dahinter: Den Rest sollst Du durch Teilzeit-Arbeit verdienen.
Weil der Ausgang Deines EM-Antrags nicht feststeht. Rund 43 % aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt. Der Rechner zeigt Dir alle drei möglichen Ergebnisse, damit Du vorher weißt, was auf Dich zukommen kann. Genau deshalb solltest Du Dich immer für den schlimmsten Fall absichern: die Ablehnung. Denn nur wenn Deine Absicherung auch dann greift, wenn der Staat nicht zahlt, bist Du wirklich auf der sicheren Seite.
Die Zurechnungszeit ist ein Bonus bei der EM-Rente. Wer jung erwerbsgemindert wird, hat weniger Jahre eingezahlt. Damit die Erwerbsminderungsrente trotzdem nicht zu niedrig ausfällt, rechnet die DRV so, als hättest Du bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten (2026) weitergearbeitet. Das erhöht Deine EM-Rente, besonders wenn Du jung bist.
Wer vor dem Alter von 65 Jahren in die Erwerbsminderungsrente geht, bekommt einen Abzug von 0,3 % pro Monat, den die Rente früher beginnt. Der maximale Abschlag beträgt 10,8 % (36 Monate mal 0,3 %). Das Referenzalter ist 65, nicht 67. Die 67 gilt nur für die reguläre Altersrente.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt nur einen Bruchteil Deines bisherigen Einkommens. Selbst bei voller Erwerbsminderung bleibt eine erhebliche Einkommenslücke. Dazu kommt: Für alle ab Jahrgang 1961 prüft die DRV nur, ob Du irgendeine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst, nicht ob Du Deinen gelernten Beruf ausüben kannst. War ein Chirurg bisher als Chirurg tätig und kann nicht mehr operieren, aber noch am Empfang arbeiten, gilt er für die Deutsche Rentenversicherung als nicht erwerbsgemindert. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt dagegen Deinen konkreten Beruf.
Entgeltpunkte (auch Rentenpunkte genannt) spiegeln Dein Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten wider. Wer genau den Durchschnitt verdient, erhält pro Jahr einen Entgeltpunkt. Die Formel lautet: Dein Jahresbrutto geteilt durch das Durchschnittsentgelt. Im Detail-Rechner werden Deine tatsächlichen Beitragsjahre und Sonderzahlungen berücksichtigt, um die Entgeltpunkte möglichst genau zu ermitteln. Diese Punkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (40,79 € seit Juli 2025) ergeben Deine monatliche Erwerbsminderungsrente.
Wird Dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, erhältst Du 0 € EM-Rente. Du fällst zunächst auf Arbeitslosengeld I, danach auf Bürgergeld. Seit 2023 werden aus Bürgergeld keine Rentenbeiträge mehr gezahlt. Das bedeutet: Neben der sofortigen Einkommenslücke verlierst Du auch Rentenpunkte für Deine spätere Altersrente. Der Erwerbsminderungsrechner berechnet diese „Doppel-Lücke" für Dich. Gegen eine Ablehnung kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Du willst tiefer einsteigen? Klicke auf ein Thema, um mehr zu erfahren. Alle Angaben basieren auf den aktuellen Regelungen und Werten der Deutschen Rentenversicherung (Stand 2026).
Nicht jeder, der krank wird, bekommt automatisch eine Erwerbsminderungsrente. Du musst drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen:
Du musst mindestens 5 Jahre (60 Monate) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dabei zählen nicht nur Pflichtbeiträge aus Arbeit, sondern auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen und freiwillige Beiträge.
In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Das ist die Hürde, an der viele scheitern. Wichtig zu wissen: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, ist weiterhin rentenversicherungspflichtig. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt in dieser Zeit Pflichtbeiträge, die 3-von-5-Regel bleibt also erfüllt. Problematisch ist dagegen der Bezug von Bürgergeld: Seit 2023 fließen aus Bürgergeld keine Rentenbeiträge mehr. Wer länger Bürgergeld bezieht oder aus anderen Gründen nicht eingezahlt hat, kann diese Bedingung verfehlen.
Sonderregel für Berufsanfänger: Wer innerhalb von 6 Jahren nach dem Ende einer Ausbildung erwerbsgemindert wird, braucht nur 1 Jahr Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren. Das schützt junge Arbeitnehmer, die noch nicht lange eingezahlt haben.
Hier entscheidet sich, ob Du volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente bekommst:
Wichtig: Für alle ab Jahrgang 1961 gilt: Die Deutsche Rentenversicherung prüft nicht, ob Du Deinen erlernten Beruf noch ausüben kannst. Es zählt nur, ob Du irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst. Ein Chirurg, der nicht mehr operieren kann, aber noch am Empfang arbeiten könnte, gilt für die DRV als nicht erwerbsgemindert. Für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gelten aus Vertrauensschutzgründen günstigere Regeln: Sie können eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, wenn sie ihren erlernten oder zuletzt dauerhaft ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. In der Praxis betrifft dieser Vertrauensschutz 2026 nur noch Personen ab 65 Jahren. Für alle Jüngeren gilt: Nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Deinen konkreten Beruf.
Viele glauben, nach dem Krankengeld kommt direkt die Erwerbsminderungsrente. In der Realität gibt es dazwischen eine Lücke, die ohne die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung nach Paragraph 145 SGB III existenzbedrohend wäre.
Dein Krankengeld endet nach maximal 78 Wochen. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft aber oft noch. Die DRV braucht für die Prüfung, Gutachten und Entscheidung mehrere Monate. In dieser Zeit hättest Du ohne Regelung kein Einkommen.
Normalerweise bekommst Du Arbeitslosengeld I nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Die Nahtlosigkeitsregelung hebt diese Bedingung auf: Du bekommst ALG I, obwohl Du krank bist, während Dein EM-Antrag läuft. Das ALG I beträgt 60 Prozent Deines letzten Nettogehalts (67 Prozent mit Kindern). Aber: Auch dieses ALG I ist zeitlich begrenzt. Die Bezugsdauer richtet sich nach Deinem Alter und Deinen Vorversicherungszeiten. Für jüngere Versicherte sind das maximal 12 Monate, für ältere maximal 24 Monate. Wenn die DRV bis dahin nicht entschieden hat, läuft das ALG I aus.
Damit die Nahtlosigkeitsregelung greift, musst Du zwei Dinge tun:
Wichtig: Das ALG I aus der Nahtlosigkeitsregelung wird später mit der EM-Rente verrechnet. Wird Dein EM-Antrag bewilligt, zahlt die DRV die Rente rückwirkend. Das bereits gezahlte ALG I wird dann abgezogen. Du bekommst also nicht beides parallel.
Diesen Punkt kennen die wenigsten: Wenn Du eigentlich nur teilweise erwerbsgemindert bist (3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig), aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findest, kannst Du trotzdem die volle Erwerbsminderungsrente bekommen.
Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt nur die Hälfte der vollen EM-Rente. Die Idee des Gesetzgebers: Den Rest verdienst Du durch Teilzeit-Arbeit dazu. Aber was, wenn es keinen passenden Teilzeit-Job gibt? Dann funktioniert dieses Modell nicht. Die Rechtsprechung nennt das die "konkrete Betrachtungsweise": Es wird nicht nur abstrakt geprüft, ob Du theoretisch arbeiten könntest, sondern konkret, ob der Arbeitsmarkt für Dich offen ist.
Findet die Agentur für Arbeit keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz für Dich, gilt der Arbeitsmarkt als "verschlossen". In diesem Fall bekommst Du die volle Erwerbsminderungsrente statt nur der halben. Das ist in der Praxis häufiger als man denkt, besonders in ländlichen Regionen oder bei speziellen gesundheitlichen Einschränkungen.
Der Haken: Eine volle EM-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt wird immer befristet, auch nach 9 Jahren. Denn theoretisch könnte sich die Arbeitsmarktsituation ändern. Außerdem bist Du in dieser Situation besonders abhängig vom Arbeitsmarkt. Ändert sich die Lage, fällst Du zurück auf die halbe Rente. Eine private Absicherung fängt genau dieses Risiko auf.
Seit Januar 2023 gelten deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente. Die alten starren Grenzen (früher nur 6.300 Euro pro Jahr bei voller EM) wurden durch dynamische Formeln ersetzt, die an die Bezugsgröße gekoppelt sind.
Die Hinzuverdienstgrenze berechnet sich nach der Formel: 3/8 der monatlichen Bezugsgröße mal 14. Bei einer Bezugsgröße von 3.955 Euro im Jahr 2026 ergibt das eine jährliche Grenze von 20.763,75 Euro. Das entspricht rund 1.730 Euro pro Monat.
Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente gibt es eine individuelle Grenze, die sich nach den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Kalenderjahre berechnet. Es gilt aber eine Mindestgrenze: 6/8 der monatlichen Bezugsgröße mal 14. Für 2026 sind das mindestens 41.527,50 Euro pro Jahr, also rund 3.460 Euro pro Monat.
Anders als früher wird die Rente bei Überschreitung nicht komplett gestrichen. Stattdessen werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet. Verdienst Du also 1.000 Euro über der Grenze, wird Deine Rente um 400 Euro gekürzt. Die Rente fällt erst dann komplett weg, wenn der Hinzuverdienst so hoch ist, dass die Anrechnung die gesamte Rente aufzehrt.
Was viele nicht wissen: Die Erwerbsminderungsrente wird in den meisten Fällen zunächst befristet bewilligt. Du bekommst sie also nicht automatisch dauerhaft.
Eine Erwerbsminderungsrente wird in der Regel für maximal 3 Jahre bewilligt. Vor Ablauf musst Du einen Verlängerungsantrag stellen. Die DRV prüft dann erneut, ob die Erwerbsminderung noch besteht. In der Praxis bedeutet das: Erneute ärztliche Untersuchungen und Gutachten.
Nach insgesamt 9 Jahren Befristung muss die Rente unbefristet gewährt werden, wenn die Erwerbsminderung weiterhin besteht. Das steht in Paragraph 102 Absatz 2 SGB VI. In der Praxis heißt das: Dreimal befristet für je 3 Jahre, danach unbefristet.
Sofort unbefristet wird die Rente nur, wenn von Anfang an klar ist, dass keine Besserung zu erwarten ist. Das betrifft vor allem schwere, dauerhafte Erkrankungen oder Behinderungen. Achtung: Bei einer vollen EM-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt (siehe Thema "Teilweise erwerbsgemindert, aber kein Job?" oben) bleibt die Befristung auch nach 9 Jahren bestehen.
Was passiert, wenn Deine Erwerbsminderungsrente so niedrig ist, dass Du davon nicht leben kannst? Dann greift die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach Paragraph 41 bis 46 SGB XII. Das ist eine Sozialleistung, die Dein Einkommen auf das Existenzminimum aufstockt.
Du kannst Grundsicherung beantragen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro pro Monat. Dazu kommen die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern sie angemessen sind. Das Sozialamt übernimmt auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, falls nötig.
Ein wichtiger Unterschied zur normalen Sozialhilfe: Bei der Grundsicherung werden Deine Kinder oder Eltern nicht zur Kasse gebeten, solange deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Das ist seit 2020 gesetzlich so geregelt und nimmt vielen die Angst, ihren Angehörigen zur Last zu fallen.
Wo beantragen? Nicht bei der DRV, sondern beim Sozialamt Deiner Stadt oder Gemeinde. Die Grundsicherung ist eine kommunale Leistung.
Rund 42 Prozent aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt. Das heißt aber nicht, dass Du das hinnehmen musst. Es gibt zwei Stufen, mit denen Du Dich wehren kannst.
Du hast einen Monat nach Zustellung des Ablehnungsbescheids Zeit, Widerspruch einzulegen. Das ist kostenlos und kann formlos schriftlich geschehen. Der Widerspruch wird von der DRV noch einmal geprüft. Die Erfolgsquote liegt bei rund 20 Prozent.
Wird auch der Widerspruch abgelehnt, kannst Du innerhalb von einem Monat Klage beim Sozialgericht einreichen. Der entscheidende Vorteil: Das Sozialgericht beauftragt eigene, unabhängige Gutachter. Im Widerspruchsverfahren verwendet die DRV dagegen ihre eigenen Gutachten. Diese unabhängige Begutachtung ist der Grund, warum die Erfolgsquote bei Klagen deutlich höher liegt.
Wichtige Fakten zur Klage:
Tipp: Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD unterstützen ihre Mitglieder kostenlos bei Widerspruch und Klage. Eine Mitgliedschaft kann sich allein dafür lohnen.
Wenn Du die Regelaltersgrenze erreichst (67 Jahre für alle ab Jahrgang 1964), endet Deine Erwerbsminderungsrente automatisch. Die DRV stellt Dich dann auf die reguläre Altersrente um. Einen Antrag musst Du dafür nicht stellen.
Theoretisch könnte die Altersrente niedriger ausfallen. Warum? Die Zurechnungszeit, die Dir bei der Erwerbsminderungsrente fiktive Beitragsjahre schenkt, entfällt bei der Altersrente. Wer mit 40 erwerbsgemindert wird und bis dahin nur 15 Jahre eingezahlt hat, bekommt bei der EM-Rente dank Zurechnungszeit so gerechnet, als hätte er bis 66 Jahre und 3 Monate (Stand 2026) eingezahlt. Bei der Altersrente zählen dagegen nur die tatsächlichen Beitragsjahre.
In der Praxis greift aber der Besitzschutz: Wenn Deine Altersrente rechnerisch niedriger wäre als Deine bisherige Erwerbsminderungsrente, bekommst Du trotzdem mindestens den gleichen Betrag. Du wirst also beim Übergang nicht schlechter gestellt. Voraussetzung ist, dass der Wechsel innerhalb von 24 Monaten nach Ende der EM-Rente erfolgt, was beim automatischen Übergang immer der Fall ist.
Was das für Dich bedeutet: Die Erwerbsminderungsrente definiert in der Praxis Dein Rentenniveau für den Rest Deines Lebens. Wer mit einer niedrigen EM-Rente startet, bleibt in den meisten Fällen auch bei der Altersrente auf diesem Niveau. Das macht die private Absicherung so wichtig, denn die Lücke besteht nicht nur bis 67, sondern oft dauerhaft.