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Krankentagegeld 2026

Schließe Deine Einkommens-Lücke.
Auch ohne Gesundheitsfragen.

Wer länger als 6 Wochen krank ist, bekommt nur 70 % seines Bruttos als Krankengeld. Das sind im Schnitt 20-40 % weniger Netto auf dem Konto. Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen schließt diese Lücke - für alle künftigen Krankheitsphasen, auch mit Vorerkrankungen. Hier findest Du den Höhe-Rechner, einen Vergleich der 3 Tarife und den direkten Online-Abschluss.

20-40 % Einkommens-Lücke
nach 6 Wochen (je nach Einkommen)
Tag 43 ab hier zahlt
Krankentagegeld
3 Tarife ohne Gesundheitsfragen
direkt vergleichbar
100 % Online-Abschluss
in wenigen Minuten
Enrico Fischer, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO (Maklerregister D-4YKP-487AL-84) Werte Stand: 13.05.2026 Qüllen: AVB der 3 Anbieter, § 47 SGB V

Deine Einkommens-Lücke berechnen

Brutto und Netto vom Lohnzettel eingeben. Wir zeigen Dir, wie viel Geld Dir bei längerer Krankheit pro Tag fehlt - und welche 3 Tarife diese Lücke schließen.

Regelmäßiges Monatsbrutto, ohne Urlaubs-/Weihnachtsgeld + Boni
Auszahlung laut Lohnzettel, regulärer Monat ohne Sonderzahlungen
Summe Urlaubs-/Weihnachtsgeld + Boni der letzten 12 Monate. Erhöht das Krankengeld nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V anteilig (1/360 pro Tag).

Bitte Brutto und Netto eingeben. Netto muss kleiner als Brutto sein.

Dein voraussichtlicher Krankengeld-Tagessatz
-- Brutto-Krankengeld
EUR pro Kalendertag
-- Brutto-Krankengeld
EUR pro Monat (30 Tage)
-- Auszahlbetrag
EUR pro Tag (nach RV/AV/PV)
-- Auszahlbetrag
EUR pro Monat

Brutto-Krankengeld nach § 47 SGB V: Minimum aus 70% Brutto, 90% Netto, tatsächlichem Netto und kalendertäglicher BBG (2026: 193,75 EUR). Vom Brutto-Krankengeld zieht die Krankenkasse die Arbeitnehmer-Anteile für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (Bemessungsbasis: 80% des Regelentgelts, § 232a SGB V). Der KV-Beitrag entfällt. Mit Sonderzahlungs-Eingabe nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V (1/360-Logik). Deine Krankenkasse berechnet den genaün Wert anhand Deiner Entgeltnachweise.

Deine Lücke - und die 3 Tarife, die sie schließen
Dein Netto vor Krankheit -- EUR/Monat
Krankengeld (Auszahlung, geschätzt) -- EUR/Monat
Deine Lücke -- EUR/Monat

Diese Lücke kannst Du mit einem Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen schließen - auch mit Vorerkrankungen. Wer schwer krank war oder ist, bekommt für Jahre keinen Tarif mit Gesundheitsfragen mehr abgeschlossen. Diese 3 Tarife hier sichern Dich auch jetzt noch ab, für alle künftigen Krankheitsphasen.

3 Krankentagegeld-Tarife ohne Gesundheitsfragen im Vergleich

Alle drei Tarife zahlen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, richten sich ausschließlich an GKV-versicherte Arbeitnehmer und funktionieren ohne aufwendige Gesundheitsprüfung. Der Unterschied liegt in den Details: Höhe des Tagessatzes, Aufnahmealter, Laufzeit-Flexibilität und wie lang der Tarif im Leistungsfall zahlt. Wer seinen Vertrag jetzt aufbaut, sichert sich für alle künftigen Krankheitsphasen ab, solange er noch versicherbar ist.

Wer schwer krank war oder ist, bekommt für Jahre keinen Tarif mit Gesundheitsfragen mehr abgeschlossen. Diese 3 Tarife hier sichern Dich auch jetzt noch ab, für alle künftigen Krankheitsphasen.

Tabelle nach links oder rechts wischen, um alle Spalten zu sehen.

Kriterium AXA Krankengeld easy Höchster Tagessatz im Vergleich + kein Diagnose-Lookback bei Vorerkrankungen HanseMerkur KTS Keine besondere Wartezeit + zeitlich unbegrenzte Auszahlung Münchener Verein Tarif 380 Altersrückstellungen = langfristig beitragsstabiler
Max. Tagessatz 30 EUR/Tag
(5-EUR-Schritte, einziger Tarif > 20 EUR)
20 EUR/Tag
(4 Stufen: 5/10/15/20 EUR)
20 EUR/Tag
(1-EUR-Schritte, 5-20 EUR)
Karenzzeit ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit
Höchstaufnahmealter bis 65 Jahre (Neuabschluss)
Bei Weiterbeschäftigung über 67 hinaus: Vertragsverlängerung des bestehenden Vertrags bis max. 75 Jahre möglich (VVG § 196).
bis 50 Jahre
(keine Verlängerungsoption)
bis 60 Jahre (Neuabschluss)
Verlängerung des bestehenden Vertrags nach VVG § 196 möglich (Tarif-spezifische Detail-Prüfung).
Personenkreis GKV-Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch GKV-Arbeitnehmer mit Lohnfortzahlungsanspruch GKV-Arbeitnehmer mit Lohnfortzahlungsanspruch
Auszahldaür max. 72 Wochen je Krankheit
(an GKV-Krankengeld gekoppelt; endet mit GKV-Aussteuerung)
zeitlich unbegrenzt
(zahlt auch nach GKV-Aussteuerung weiter)
zeitlich unbegrenzt
(zahlt auch nach GKV-Aussteuerung weiter)
Verzicht auf Kündigungsrecht Ja
(AXA verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht; außerordentliche Kündigung bleibt nach gesetzlichen Bestimmungen möglich, z.B. bei Zahlungsverzug oder arglistiger Täuschung)
Nein
(Versicherer kann in ersten 3 Jahren kündigen)
Nein
(nur bei gleichzeitiger PKV-Vollversicherung beim MV)
Mindestlaufzeit keine
(monatlich kündbar, 15 Tage Frist)
2 Versicherungsjahre
(dann jederzeit mit 3 Monaten Frist kündbar)
1 Versicherungsjahr
(Kündigung bis 30.09. für Jahresende)
Allgemeine Wartezeit 3 Monate
(entfällt bei Unfall)
3 Monate
(entfällt bei Unfall und best. Infektionskrankheiten)
3 Monate
(entfällt bei Unfall; auch per Attest innerhalb 14 Tage)
Besondere Wartezeit (Psyche/Zahn) 3 Monate
(keine eigenständige besondere Wartezeit; allgemeine gilt)
keine besonderen Wartezeiten
(USP: auch Psyche/Zahn ab 1. Tag nach allg. Wartezeit)
8 Monate
(für Psychotherapie, Zahnbeh., Zahnersatz, Kieferorth.)
Altersrückstellungen Nein (Risikobeitrag)
(Beitrag steigt mit Altersgruppen-Wechsel)
Nein (Risikobeitrag)
(Beitrag steigt zum 44. und 54. Lebensjahr)
Ja
(kein Beitragsanstieg durch Altern; langfristig stabiler)
KT bei Kinderkrankheit Ja
(sofern Kind GKV-versichert; Altersgrenze 12 J., bei Behinderung ohne Altersgrenze; AXA zahlt wenn GKV-Kinderkrankengeld gezahlt wird, sofort ohne Karenzzeit)
Nein Nein
(MV zahlt kein KTG bei Krankheit eines Kindes)
Berufskrankheiten eingeschlossen 📝 Nicht explizit erwähnt
(koppelt an GKV-Leistung, die BK-Fälle erfasst)
Ja
(Berufskrankheiten und Berufsunfälle explizit eingeschlossen, AVB Seite 98)
📝 Nicht erwähnt
(in den validierten AVB-Qüllen kein Eintrag)
Vorerkrankungs-Klausel Kein Diagnose-Lookback
Nur laufende AU bei Vertragsabschluss ist ausgeschlossen. Wer in Behandlung war, aber aktüll nicht arbeitsunfähig ist: vollständig versichert.
12-Monate-Behandlungs-Lookback
Ausschluss für Erkrankungen mit ärztl./therapeut. Behandlung in letzten 12 Monaten. Erlischt wenn innerhalb 24 Monate kein ursächl. Versicherungsfall eintritt.
12 Monate Behandlung ODER 21 Tage AU in 3 Jahren
Doppelter Ausschlussgrund. Klausel gilt nur für Versicherungsfälle innerhalb der ersten 24 Monate nach Vertragsbeginn.
Direkt online abschließen AXA online abschließen HanseMerkur online abschließen Münchener Verein online abschließen
AXA Krankengeld easy Höchster Tagessatz + kein Diagnose-Lookback
Max. Tagessatz 30 EUR/Tag (5-EUR-Schritte, einziger >20 EUR)
Karenzzeit ab Tag 43
Aufnahme bis 65 Jahre (Neuabschluss; Verlängerung des Bestandsvertrags bis 75 möglich)
Personenkreis GKV-Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch
Auszahldaür max. 72 Wochen je Krankheit (an GKV gekoppelt)
Verzicht Kündigung Ja - AXA verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht (außerordentliche Kündigung bleibt möglich)
Mindestlaufzeit Keine - monatlich kündbar
Allg. Wartezeit 3 Monate (entfällt bei Unfall)
Bes. Wartezeit Nur allgemeine 3 Monate (keine separate)
Altersrückst. Nein (Risikobeitrag)
KT Kinderkrankheit Ja - sofort, ohne Karenzzeit (sofern Kind GKV-versichert, Altersgrenze 12 J.)
Berufskrankheiten Nicht explizit erwähnt im AVB
Vorerkrankungen Kein Diagnose-Lookback - nur laufende AU ausgeschlossen
HanseMerkur KTS Keine besondere Wartezeit + zeitlich unbegrenzt
Max. Tagessatz 20 EUR/Tag (4 Stufen: 5/10/15/20 EUR)
Karenzzeit ab Tag 43
Aufnahme bis 50 Jahre
Personenkreis GKV-Arbeitnehmer mit Lohnfortzahlungsanspruch
Auszahldaür Zeitlich unbegrenzt - auch nach GKV-Aussteuerung
Verzicht Kündigung Nein
Mindestlaufzeit 2 Versicherungsjahre
Allg. Wartezeit 3 Monate (entfällt bei Unfall + Infektionskrankheiten)
Bes. Wartezeit Keine besonderen Wartezeiten - USP
Altersrückst. Nein (Risikobeitrag; Anstieg 44./54. Lj.)
KT Kinderkrankheit Nein
Berufskrankheiten Ja - explizit im AVB eingeschlossen
Vorerkrankungen 12-Monate-Behandlungs-Lookback; erlischt nach 24 Monaten ohne ursächl. Schadensfall
Münchener Verein Tarif 380 Altersrückstellungen = langfristig beitragsstabiler
Max. Tagessatz 20 EUR/Tag (1-EUR-Schritte, 5-20 EUR)
Karenzzeit ab Tag 43
Aufnahme bis 60 Jahre (Neuabschluss; Verlängerung des Bestandsvertrags nach VVG § 196 möglich)
Personenkreis GKV-Arbeitnehmer mit Lohnfortzahlungsanspruch
Auszahldaür Zeitlich unbegrenzt - auch nach GKV-Aussteuerung
Verzicht Kündigung Nein, kein Verzicht (Ausnahme nur bei gleichzeitiger MV-PKV-Vollversicherung)
Mindestlaufzeit 1 Versicherungsjahr
Allg. Wartezeit 3 Monate (entfällt bei Unfall oder Attest innerhalb 14 Tage)
Bes. Wartezeit 8 Monate (Psychotherapie, Zahnbeh., Zahnersatz, Kieferorth.)
Altersrückst. Ja - kein Beitragsanstieg durch Altern (einziger Tarif im Vergleich)
KT Kinderkrankheit Nein - kein KTG bei Kinderkrankheit (MV zahlt kein KTG wenn das Kind krank ist)
Berufskrankheiten Nicht erwähnt (in validierten AVB-Qüllen)
Vorerkrankungen 12 Mon. Behandlung ODER 21 Tage AU in 3 Jahren. Klausel gilt nur für erste 24 Monate nach Vertragsbeginn.

Wichtig zu wissen: Was diese Tarife NICHT abdecken

Diese Tarife schließen Behandlungen aus, die bereits vor Vertragsbeginn erforderlich waren:

  • AXA Krankengeld easy: Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn bereits eingetreten sind (laufende Arbeitsunfähigkeit). Kein klassischer Diagnose-Lookback. Wer in Behandlung ist, aber aktüll arbeitsfähig ist: vollständig versichert.
  • HanseMerkur KTS: Krankheiten oder Unfallfolgen, wegen derer in den letzten 12 Monaten vor Vertragsbeginn ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Der Leistungsausschluss erlischt nach 24 Monaten, wenn kein ursächlich zusammenhängender Versicherungsfall eingetreten ist.
  • Münchener Verein Tarif 380: Behandlungen in den letzten 12 Monaten ODER mehr als 21 Tage Arbeitsunfähigkeit insgesamt in den letzten 3 Jahren vor Vertragsbeginn. Auch dieser Ausschluss gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn eintritt und ursächlich mit der bekannten Erkrankung zusammenhängt.

Hinweis zum Direktabschluss: Wenn Du den Online-Abschluss bei einem der drei Versicherer wählst, läuft der Vertragsabschluss ohne meine Maklerbearbeitung ab. Die gesetzliche Beratungs- und Dokumentationspflicht des Versicherers bleibt davon unberührt. Wer eine persönliche Bedarfsanalyse vor Abschluss möchte, kann jederzeit ein kostenloses Erstgespräch buchen.

Was ist Krankentagegeld?

Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die Dir für jeden Tag Deiner Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Tagessatz zahlt. Es springt ein, wenn das gesetzliche Krankengeld nach der Lohnfortzahlung nicht Dein volles Nettoeinkommen ersetzt. Und das tut es in fast keinem Fall.

Konkret: Dein Arbeitgeber zahlt Dir bei Krankheit bis zu 6 Wochen (42 Tage) Deinen vollen Lohn weiter. Was danach kommt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), aber nur einen Teil Deines Einkommens. Krankentagegeld schließt genau diese Lücke.

Dabei ist Krankentagegeld nicht dasselbe wie das Krankengeld Deiner Kasse, nicht dasselbe wie das Krankenhaustagegeld und auch kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Jede dieser drei Absicherungen hat ihren eigenen Anwendungsfall. Unten findest Du die Abgrenzungen im Detail.

Definition: Krankentagegeld

Krankentagegeld zahlt für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit, unabhängig vom Behandlungsort (zuhause oder Krankenhaus). Es gleicht die Lücke aus, die durch das gesetzliche Krankengeld nach Paragraph 47 SGB V entsteht (70 Prozent Brutto, maximal 90 Prozent Netto, maximal ca. 135,63 EUR pro Tag im Jahr 2026 - das sind 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze von 193,75 EUR).

Wie entsteht diese Lücke? Das gesetzliche Krankengeld ist durch drei Grenzen gekappt: Es berechnet sich aus 70 Prozent Deines Bruttoeinkommens, darf aber höchstens 90 Prozent Deines Nettoeinkommens betragen. Dazu kommt eine absolute Obergrenze: die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die 2026 bei 5.812,50 EUR pro Monat liegt. Wer mehr verdient, bekommt trotzdem nur Krankengeld auf Basis der BBG. In der Praxis bedeutet das: Viele Arbeitnehmer verlieren bei längerer Krankheit 30 bis 50 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens. Wer Miete, Raten oder Unterhalt zu zahlen hat, spürt das schnell.


Krankentagegeld vs. Krankengeld: Was ist der Unterschied?

Viele verwechseln die beiden Begriffe, weil der Unterschied auf den ersten Blick klein klingt. Er ist es nicht. Hier die klare Gegenuberstellung:

Aspekt Krankengeld (GKV) Krankentagegeld (privat)
Wer zahlt? Gesetzliche Krankenkasse Privater Versicherer (AXA, HanseMerkur, Münchener Verein)
Höhe 70 Prozent Brutto, max. 90 Prozent Netto, max. 135,63 EUR pro Tag (2026) Vereinbarter Tagessatz (5 bis 30 EUR ohne Gesundheitsfragen)
Beginn Ab Tag 43 (nach Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber) Ab Tag 43 (Standard, kann tarifvertraglich später einsetzen)
Daür Maximal 78 Wochen je Krankheit innerhalb von 3 Jahren (Paragraph 48 SGB V) Je Tarif: AXA an GKV-Daür gekoppelt (72 Wochen); HanseMerkur und Münchener Verein zahlen auch nach GKV-Aussteuerung weiter
Typische Lücke 30 bis 50 Prozent Netto-Einbruch bei vielen Arbeitnehmern Schließt die Lücke teilweise oder vollständig für künftige Krankheitsphasen

Warum deckt das GKV-Krankengeld nicht 100 Prozent des Nettos?

Das liegt an drei gesetzlichen Kappungsgrenzen aus Paragraph 47 SGB V, die zusammenwirken:

  • 70-Prozent-Bruttogrenze: Das Krankengeld berechnet sich aus 70 Prozent Deines letzten Bruttoentgelts, nicht aus dem Netto.
  • 90-Prozent-Nettogrenze: Das errechnete Krankengeld darf nicht mehr als 90 Prozent Deines letzten Nettoeinkommens betragen. Wer in der Berechnung mehr hätte, wird auf 90 Prozent gekappt.
  • BBG-Deckel: Die Berechnung endet an der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 EUR pro Monat). Wer mehr verdient, bekommt trotzdem nur Krankengeld bis zur BBG.

Kombiniert ergeben diese drei Grenzen für die meisten Arbeitnehmer eine spürbare Einkommenslücke. Wer den genaün Betrag für sein eigenes Einkommen ausrechnen will, hilft der Krankentagegeld-Rechner weiter oben.


Krankentagegeld vs. Krankenhaustagegeld

Auch hier verwechseln viele die Produkte, weil die Namen ähnlich klingen. Der Unterschied ist aber entscheidend für den Absicherungsnutzen:

Krankenhaustagegeld zahlt nur dann, wenn Du tatsächlich stationär im Krankenhaus liegst. Es wird oft als Komfortleistung vermarktet, um ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung zu finanzieren. Wer 3 Wochen zuhause mit einem Bandscheibenvorfall liegt, bekommt kein Krankenhaustagegeld.

Krankentagegeld zahlt an jedem Tag der Arbeitsunfähigkeit, ganz unabhängig davon, ob Du im Krankenhaus oder zuhause bist. Du bekommst Deinen vereinbarten Tagessatz, egal ob Du ambulant behandelt wirst oder stationär aufgenommen bist.

Krankentagegeld ist deshalb die umfassendere Absicherung gegen den Einkommensausfall. Krankenhaustagegeld kann sinnvoll als Ergänzung sein, wenn Du bestimmte Komfortleistungen während eines Krankenhausaufenthalts absichern möchtest. Die Basis-Absicherung gegen den Einkommensverlust liefert aber nur das Krankentagegeld.

Wichtig zu wissen

Wer beide Produkte kombinieren möchte, sollte beachten: Die meisten Krankentagegeld-Tarife (darunter AXA KG easy, AVB Paragraph 3) enthalten ein Kombinationsverbot mit anderen Tarifen, die ebenfalls Krankentagegeld zahlen. Krankenhaustagegeld (ohne AU-Komponente) ist davon nicht betroffen. Im Zweifel vor Abschluss prüfen.


Wer braucht Krankentagegeld?

Krankentagegeld ist keine Versicherung, die jeder braucht. Aber es gibt Lebenssituationen, in denen die Einkommenslücke bei längerer Krankheit schnell existenziell wird. Die vier häufigsten Situationen:

Angestellte nach 6 Wochen Krankheit

Wer in einem festen Arbeitsverhältnis ist, bekommt 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach springt die GKV ein, aber eben nur mit Krankengeld. Wer Miete, Autokredit oder Unterhalt zu bedienen hat, merkt die Lücke sofort.

Familien mit Hauptverdiener

Wenn ein Haushaltseinkommen wegbricht, sind nicht nur Ersparnisse betroffen. Auch laufende Kosten für Kinder, Wohnen und Lebensführung müssen weiter finanziert werden. Die Lücke trifft die ganze Familie.

Selbstständige & Freiberufler (alternativer Weg)

Die 3 Tarife auf dieser Seite sind reine Arbeitnehmer-Tarife. Alle 3 Versicherer setzen ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit 6 Wochen Lohnfortzahlung voraus. Selbstständige brauchen eine andere Lösung: ein eigenständiges PKV-Krankentagegeld oder eine GKV-Wahlerklärung nach Paragraph 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V. Hier passen die 3 vorgestellten Tarife nicht. Wenn Du selbstständig bist und Beratung dazu brauchst, melde Dich gerne für ein Erstgespräch.

Geringverdiener mit knappem Budget

Der absolute Betrag der Lücke ist zwar kleiner, aber der prozentuale Anteil am Budget oft größer. Wer wenig verdient, hat selten ausreichende Rücklagen für mehrere Monate Einkommensausfall. Schon 10 bis 15 EUR pro Tag können hier den entscheidenden Unterschied machen.

Welcher der drei Tarife zu Deiner Situation passt, siehst Du auf einen Blick in der Vergleichstabelle weiter oben.


Krankentagegeld: Wann ist es sinnvoll?

Eine Versicherung ist dann sinnvoll, wenn der abgesicherte Schaden für Dich nicht einfach aufzufangen ist. Bei Krankentagegeld sind das drei klassische Situationen:

Wenn die Einkommenslücke nicht durch Ersparnisse gedeckt ist. Das gesetzliche Krankengeld deckt nur einen Teil Deines bisherigen Einkommens. Wer keine Rücklagen für 3 bis 18 Monate Einkommensausfall hat, steht bei längerer Krankheit schnell vor echten Problemen. Stell Dir vor, Du wärst für mehrere Wochen krank. Reichen Deine Ersparnisse, um das aufzufangen?

Wenn Dein Beruf ein erhöhtes AU-Risiko hat. Körperlich belastende Berufe (Handwerk, Pflege, Sport), aber auch Berufe mit hohem psychischen Druck haben statistisch längere Krankheitsphasen. Wer einmal lange krank war, weiß wie schnell es gehen kann. Damit Dir das nicht erneut passiert, ist eine Absicherung für künftige Fälle sinnvoll.

Wenn Du gerade keine normale Krankentagegeld-Versicherung mit Gesundheitsfragen mehr abschließen kannst. Wer eine chronische Erkrankung hat, wer in den letzten Jahren längere Krankheitsphasen hatte oder wer aktüll krank ist: Die meisten klassischen Tarife lehnen den Antrag sofort ab oder schließen die Erkrankung daürhaft aus. Dann sind die 3 Tarife ohne Gesundheitsfragen oft die einzige Möglichkeit.

Wer schwer krank war oder ist, bekommt für Jahre keinen Tarif mit Gesundheitsfragen mehr abgeschlossen. Diese 3 Tarife hier sichern Dich auch jetzt noch ab, für alle künftigen Krankheitsphasen.


Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen: Was bedeutet das wirklich?

"Ohne Gesundheitsfragen" klingt nach: Einfach abschließen, sofort geschützt. So einfach ist es nicht. Die Versicherer kompensieren das Fehlen der klassischen Gesundheitsprüfung durch zwei andere Mechanismen: pauschale Risikozuschläge in den Beiträgen und sogenannte Moratorium-Klauseln.

Eine Moratorium-Klausel bedeutet: Du wirst zwar aufgenommen, aber Erkrankungen, die Du schon hattest und wegen derer Du in einem bestimmten Zeitraum vor Vertragsschluss in ärztlicher Behandlung warst, sind in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss von der Leistung ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist gilt normaler Versicherungsschutz auch für diese Erkrankungen.

Entscheidend ist deshalb immer: Du sicherst Dich vor künftigen Krankheitsphasen ab, nicht vor dem aktüllen Fall. Wer heute krank ist und morgen Krankentagegeld abschließt, hat für die laufende Erkrankung keinen Schutz. Aber für alle Krankheitsphasen, die danach kommen.

Hier unterscheiden sich die drei Tarife deutlich in ihrer konkreten Klausel-Logik:

AXA KG easy

AXA schließt nur laufende Arbeitsunfähigkeit bei Vertragsabschluss aus, keinen Diagnose-Lookback. Wer bereits wegen einer Krankheit in ärztlicher Behandlung war, aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht arbeitsunfähig ist, hat vollständigen Versicherungsschutz. Das ist ein echtes Alleinstellungsmerkmal: Es gibt keinen Zeitraum, in dem vergangene Diagnosen gegen Dich verwendet werden. (AVB KG easy, Paragraph 2 Abs. 2)

HanseMerkur KTS

HanseMerkur schließt Erkrankungen aus, wegen derer Du in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurdest. Dieser Ausschluss erlischt automatisch, wenn innerhalb von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn kein neür Versicherungsfall aus dieser Erkrankung eintritt. (AVB KTS, Tarif-Seite II. Leistungen)

Münchener Verein Tarif 380

Der Münchener Verein kombiniert zwei Ausschluss-Gründe: (1) Ärztliche oder therapeutische Behandlung in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn, oder (2) mehr als 21 Tage insgesamt arbeitsunfähig in den letzten 3 Jahren vor Versicherungsbeginn. Auch dieser Ausschluss erlischt nach 24 Monaten, wenn kein neür Versicherungsfall aus dieser Ursache eintritt. (Produktsteckbrief, Gesundheitserklärung)

Was "ohne Gesundheitsfragen" konkret heisst

Diese Tarife schützen Dich vor künftigen Krankheitsphasen, nicht vor dem aktüllen Fall. Wer gerade arbeitsunfähig ist, bekommt für diese laufende AU keine Leistung. Wer danach wieder gesund wird und zu einem späteren Zeitpunkt erneut erkrankt, ist versichert.

Trotzdem ist das für Dich oft die einzige Möglichkeit, überhaupt eine Krankentagegeld-Absicherung zu bekommen, wenn Du bereits Vorerkrankungen hast.


Krankentagegeld: Privater Zusatz oder PKV-Volltarif?

Die 3 Tarife auf dieser Seite (AXA KG easy, HanseMerkur KTS, Münchener Verein Tarif 380) sind PKV-Zusatztarife für GKV-Versicherte. Sie setzen voraus, dass Du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert bist und als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung hast. Sie ersetzen nicht Deine GKV, sondern ergänzen sie.

PKV-Vollversicherte haben ein anderes Konstrukt. Wer vollständig privat krankenversichert ist, schließt ein Krankentagegeld meistens direkt innerhalb des PKV-Tarifs oder als separaten Bestandteil beim gleichen Anbieter ab. Die Logik ist anders, die Konditionenlage oft günstiger, weil der Versicherer das Gesamtpaket übersieht. Wer in die PKV wechselt, sollte das Krankentagegeld-Modul dort direkt mit abschließen.

Für GKV-Versicherte gilt: Die klassischen PKV-Krankentagegeld-Tarife (mit Gesundheitsprüfung) sind im Schadensfall meist leistungsfähiger, aber nur zugänglich, wenn Du gesund bist. Die 3 Tarife hier sind der Weg für alle, die gerade keine volle Gesundheitsprüfung bestehen würden oder wollen.

Mehr zum gesetzlichen Krankengeld Deiner Krankenkasse, zu Bezugsdaür, Berechnung und Grenzfällen findest Du im Artikel Krankengeld der Krankenkasse.

Häufige Fragen zum Krankentagegeld 2026

Was ist Krankentagegeld?

Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die Dir ab dem 43. Krankheitstag einen frei gewählten Tagessatz (z. B. 10 EUR/Tag) auszahlt. Es schließt die Lücke zwischen Deinem Nettogehalt und dem niedrigeren gesetzlichen Krankengeld, das Deine GKV zahlt.

Brauche ich Krankentagegeld?

Das hängt von Deiner Einkommenssituation ab. Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent Deines Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettos, und ist nach oben bei rund 4.069 EUR im Monat gedeckelt (Brutto-Krankengeld 2026; nach Abzug der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungs-Beiträge bleibt weniger übrig). Wer mehr verdient oder keine Einkommenseinbussen verkraften kann, hat mit dem Krankentagegeld eine konkrete Absicherung für künftige Krankheitsphasen. Wer einmal länger krank war, weiß, wie schnell die Differenz zwischen Netto und Krankengeld spürbar wird.

Wann zahlt Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld zahlt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten 42 Tage deckt Dein Arbeitgeber per gesetzlicher Lohnfortzahlung (§ 3 EFZG), danach springt Deine GKV mit dem gesetzlichen Krankengeld ein. Genau zu diesem Zeitpunkt leisten alle drei Tarife (AXA KG easy, HanseMerkur KTS, Münchener Verein 380).

Voraussetzung ist zudem die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsabschluss. Diese entfällt bei Unfällen (bei allen drei Anbietern). Bei HanseMerkur entfällt sie zusätzlich bei bestimmten akuten Infektionskrankheiten.

Wie hoch ist mein Krankentagegeld?

Den Tagessatz wählst Du beim Abschluss selbst, ohne Gesundheitsfragen beantworten zu müssen:

  • AXA KG easy: 5 bis 30 EUR/Tag in 5-EUR-Schritten (einziger Tarif mit bis zu 30 EUR)
  • HanseMerkur KTS: 5, 10, 15 oder 20 EUR/Tag (4 Stufen)
  • Münchener Verein 380: bis 20 EUR/Tag (1-EUR-Schritte möglich)

Den individuell sinnvollen Betrag kannst Du mit dem Rechner oben ermitteln: Einkommenslücke berechnen, dann den Tagessatz wählen, der sie schließt.

Was bedeutet "ohne Gesundheitsfragen" wirklich?

Kein klassischer Gesundheitsfragebogen, kein Arztbericht, keine Risikoprüfung. Du gibst bei Antragstellung weder Diagnosen noch Behandlungsverläufe an.

Was es stattdessen gibt, sind sogenannte Moratorium-Klauseln: Erkrankungen, wegen derer Du in den letzten Monaten vor Vertragsbeginn ärztlich behandelt wurdest, sind vorübergehend vom Leistungsanspruch ausgeschlossen. Der Zeitraum variiert je Tarif: Bei HanseMerkur und Münchener Verein gilt eine 12-Monats-Behandlungsklausel (bei Münchener Verein zusätzlich eine 21-Tage-AU-Klausel über 3 Jahre vor Vertragsbeginn). AXA arbeitet ohne Diagnose-Lookback und schließt nur eine laufende Arbeitsunfähigkeit bei Vertragsschluss aus. Nach 24 Monaten ohne einschlägigen Versicherungsfall entfällt der HanseMerkur-/Münchener-Verein-Ausschluss vollständig.

Kurzum: Wer schon vor Jahren krank war und jetzt längerfristig gesund ist, kann sich für künftige Krankheitsphasen absichern, auch ohne klassische Gesundheitsprüfung zu bestehen.

Wer kann Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen abschließen?

Grundvoraussetzung für alle drei Tarife: GKV-versicherter Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit sechswöchigem Lohnfortzahlungsanspruch.

Darüber hinaus gelten tarif-spezifische Grenzen:

  • AXA KG easy: GKV-Arbeitnehmer (inkl. Auszubildende). Höchstaufnahmealter 65 Jahre.
  • HanseMerkur KTS: GKV-Arbeitnehmer laut AVB-Wortlaut. Höchstaufnahmealter 50 Jahre.
  • Münchener Verein 380: GKV-Arbeitnehmer. Höchstaufnahmealter 60 Jahre.

Nicht versicherbar: Selbstständige, PKV-Vollversicherte, Beamte und Studenten ohne Arbeitnehmerstatus.

Was deckt Krankentagegeld nicht ab?

Die wichtigsten Einschränkungen, die alle drei Tarife gemeinsam haben:

  • Vorerkrankungs-Ausschluss (Moratorium): Erkrankungen, die in den letzten 12 Monaten vor Vertragsbeginn ärztlich behandelt wurden, sind für die ersten 24 Monate ausgeschlossen. Bei Münchener Verein gilt zusätzlich: mehr als 21 Tage AU in den letzten 3 Jahren vor Vertragsbeginn führt zum Ausschluss der betreffenden Erkrankung.
  • Berufsunfähigkeit: Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit (mehr als 50% erwerbsunfähig) endet der Versicherungsschutz, mit einer Nachleistungsfrist von maximal 3 Monaten für bereits laufende Fälle.
  • Nur völlige Arbeitsunfähigkeit: Teilarbeitsunfähigkeit (z. B. Stufenweise Wiedereingliederung) wird nicht geleistet.
  • AXA-spezifisch: Ein Kombi-Verbot gilt: Du kannst kein weiteres Krankentagegeld bei einem anderen Versicherer abschließen (laut AXA AVB § 3 Abs. 1 a und § 5 Abs. 1 d).

Diese Tarife schützen Dich vor künftigen Krankheitsphasen, nicht vor bereits laufenden.

Wie lange wird Krankentagegeld gezahlt?

Das hängt entscheidend vom Tarif ab:

  • AXA KG easy: Zahlt solange die GKV Krankengeld leistet, maximal 72 Wochen je Krankheit innerhalb von 3 Jahren. Nach GKV-Aussteuerung (nach 78 Wochen Gesamtdauer inkl. Lohnfortzahlung) endet auch die AXA-Zahlung.
  • HanseMerkur KTS: Zeitlich nicht begrenzt, solange Arbeitsunfähigkeit besteht. HM zahlt auch nach GKV-Aussteuerung weiter.
  • Münchener Verein 380: Ebenfalls zeitlich nicht begrenzt, solange Arbeitsunfähigkeit besteht. MV zahlt auch nach GKV-Aussteuerung weiter.

Für längere Erkrankungen (Krebserkrankung, schwere Verletzung) bieten HanseMerkur und Münchener Verein daher den umfassenderen Schutz.

Kann ich Krankentagegeld kündigen?

Ja, alle drei Tarife können vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Mindestlaufzeiten unterscheiden sich:

  • AXA KG easy: Keine Mindestlaufzeit für den Versicherungsnehmer. AXA verzichtet zudem auf das ordentliche Kündigungsrecht (kein einseitiger ordentlicher Vertragsausstieg durch AXA). Die außerordentliche Kündigung bleibt nach gesetzlichen Bestimmungen möglich, z. B. bei Zahlungsverzug oder arglistiger Täuschung.
  • HanseMerkur KTS: Mindestlaufzeit 2 Versicherungsjahre. HM kann in den ersten 3 Jahren ordentlich kündigen.
  • Münchener Verein 380: Mindestlaufzeit 1 Versicherungsjahr, Kündigung bis 30.09. des Jahres.

Der Kündigungsverzicht von AXA ist ein konkreter Planungsvorteil: Du weißt, dass der Tarif nicht ordentlich abbestellt werden kann, solange Du Deine Prämien bezahlst und keine außerordentlichen Kündigungsgründe vorliegen.

Was passiert mit dem Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit?

Wenn Du den Arbeitnehmerstatus verlierst (z. B. durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses), endet die Versicherungsfähigkeit für diese Tarife. Was dann gilt:

  • Warst Du bereits arbeitsunfähig, bevor die Arbeitslosigkeit eingetreten ist: HanseMerkur zahlt noch maximal 3 Monate weiter. Gleiches gilt für AXA (Versicherungsverhältnis endet, laufender Fall wird noch max. 3 Monate nachgeleistet).
  • Erkrankst Du während Arbeitslosigkeit neu: Grundsätzlich kein Leistungsanspruch mehr, da die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt ist.

Planungshinweis: Diese Tarife sind für Deine aktiven Erwerbsjahre konzipiert. Die Absicherung für künftige Krankheitsphasen während eines stabilen Arbeitsverhältnisses ist ihr Kern-USP.

Was unterscheidet Krankentagegeld von Krankenhaustagegeld?

Der entscheidende Unterschied liegt im Auslöser:

  • Krankentagegeld zahlt bei jeder Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag, unabhängig davon, ob Du im Krankenhaus liegst oder zuhause. Eine ambulante Lungenentzündung, eine depressive Episode, ein Burnout: alles zählt.
  • Krankenhaustagegeld zahlt ausschließlich bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus. Wer zuhause krank ist und arbeitsunfähig, geht leer aus.

Für die meisten längeren Krankheitsphasen ist das Krankentagegeld die sinnvollere Absicherung, weil es die GKV-Lücke deckt, unabhängig vom Behandlungsort.

Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?

Nein, das private Krankentagegeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Du zahlst keine Einkommensteuer auf die Auszahlung selbst.

Es gilt jedoch der Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG: Das Krankentagegeld wird bei der Berechnung Deines individuellen Steuersatzes auf Dein sonstiges Einkommen berücksichtigt. Dein Steuersatz kann dadurch steigen, auch wenn das Krankentagegeld selbst steuerfrei bleibt. Das Krankentagegeld ist daher in der Steuererklärung anzugeben.

Steuerliche Details klärst Du am besten mit Deinem Steuerberater, da die Auswirkungen von der individuellen Einkommenssituation abhängen.

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