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Krankengeld nach 6 Wochen 2026

Was passiert, wenn Du länger als
6 Wochen krank bist?
Hier ist die klare Antwort.

Bis Tag 42 zahlt Dein Arbeitgeber Deinen vollen Lohn weiter (§ 3 EFZG). Ab Tag 43 übernimmt Deine Krankenkasse und zahlt Krankengeld: 70 % Deines Brutto, maximal 90 % Deines Netto und gedeckelt auf rund 135,63 €/Tag in 2026. Maximal 78 Wochen pro Krankheit innerhalb von 3 Jahren.

42 Tage Lohnfortzahlung
durch Arbeitgeber
Tag 43 Krankengeld
der Krankenkasse
135,63 € Höchstbetrag/Tag
2026, rund
78 Wochen maximale Bezugsdauer
pro 3-Jahres-Rahmen
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Werte Stand: 17.05.2026 Quellen: SGB V, EFZG, BAG IHK-Nr. D-4YKP-487AL-84
Aktualisiert: 17. Mai 2026

Bis Tag 42 zahlt der Arbeitgeber. Ab Tag 43 die Krankenkasse.

Wenn Du krank wirst, läuft das in zwei Stufen ab. Die ersten 6 Wochen (also bis zum Kalendertag 42) zahlt Dein Arbeitgeber Deinen vollen Brutto-Lohn weiter. Das nennt sich Entgeltfortzahlung und steht in § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG.

Ab dem Tag 43 wechselt der Bezahler. Jetzt übernimmt Deine gesetzliche Krankenkasse und zahlt Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V. Damit Du das Geld bekommst, muss Deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich bescheinigt sein und die Kasse muss davon wissen. Wie die Meldung genau funktioniert, klärt der nächste Block.

Lohnfortzahlung vs. Krankengeld auf einen Blick

Lohnfortzahlung ist das, was Dein Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen weiterzahlt: 100 % Deines vereinbarten Brutto-Lohns, ganz normal als Gehalt.

Krankengeld ist die Folgeleistung der Krankenkasse ab Woche 7. Die Höhe ist anders berechnet: 70 % Deines Brutto-Regelentgelts, gedeckelt auf maximal 90 % Deines Nettos und auf einen kalendertäglichen Höchstbetrag.

Das heißt für Dich: im Geldbeutel macht der Wechsel einen spürbaren Unterschied. Wie groß die Lücke ist, rechnen wir weiter unten mit konkreten Zahlen aus.

Voraussetzung: 4 Wochen im Job

Lohnfortzahlung gibt es nicht ab Tag 1 im neuen Job. Nach § 3 Abs. 3 EFZG entsteht der Anspruch erst, wenn Dein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung 4 Wochen bestanden hat. In dieser Wartezeit zahlt die Krankenkasse Krankengeld direkt von Anfang an, falls Du arbeitsunfähig wirst.

Heißt konkret: Wer im neuen Job in den ersten 4 Wochen krank wird, bekommt vom Arbeitgeber kein Geld, dafür aber sofort Krankengeld von der Kasse. Das ist die einzige typische Situation, in der Du Krankengeld auch ohne vorherige 6-Wochen-Lohnfortzahlung bekommen kannst.

Was, wenn dieselbe Krankheit zurückkommt?

Kommt dieselbe Krankheit nach einigen Monaten wieder, entstehen 6 neue Wochen Lohnfortzahlung nicht automatisch. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG nennt zwei Wege, wie ein neuer Anspruch entsteht:

  • Weg 1: Mindestens 6 Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit vor der neuen Erkrankung.
  • Weg 2: Seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit sind 12 Monate vergangen.

Erfüllt Dein Fall keinen dieser zwei Wege, läuft die 6-Wochen-Lohnfortzahlung als Fortsetzung der ersten Krankheit. Du bekommst dann nur die Wochen, die im ersten Anlauf noch nicht verbraucht waren. Diese Regel hängt eng mit dem Begriff "Einheit des Verhinderungsfalls" zusammen, den das Bundesarbeitsgericht 2016 präzisiert hat. Mehr dazu in der FAQ am Ende der Seite.

Tag 43 ist eine Rechen-Operationalisierung

"Ab Tag 43" hört sich nach einem klaren gesetzlichen Stichtag an. Tatsächlich gibt es im Gesetz keinen Paragraphen, der "Tag 43" als Begriff nennt. Der Stichtag ergibt sich rechnerisch aus zwei Normen:

  • § 3 EFZG sagt: 6 Wochen Lohnfortzahlung. 6 mal 7 Tage sind 42 Kalendertage.
  • § 44 SGB V sagt: Anspruch auf Krankengeld besteht bei bestehender Arbeitsunfähigkeit. Wenn die Lohnfortzahlung am Ende von Tag 42 ausläuft, beginnt der Krankengeld-Anspruch ab Tag 43.

Wichtig zu wissen: Die 78-Wochen-Bezugsgrenze für Krankengeld zählt nicht ab Tag 43, sondern ab dem ersten Tag Deiner Arbeitsunfähigkeit. Heißt: Die 6 Wochen Lohnfortzahlung werden auf die 78 Wochen Krankengeld mit angerechnet. Wie das in der Praxis aussieht, klärt der Block "Bezugsdauer" weiter unten.

Zusammenfassung: Was sich an Tag 43 ändert

  • Bezahler: Arbeitgeber → Krankenkasse
  • Höhe: 100 % Brutto → 70 % Brutto, gedeckelt
  • Rechtsgrundlage: § 3 EFZG → § 44 SGB V
  • Aktiv werden musst Du: Lohnfortzahlung automatisch → Krankengeld nur, wenn lückenlose AU-Bescheinigung vorliegt und Kasse rechtzeitig informiert ist
  • 78-Wochen-Zähler: läuft seit Tag 1 Deiner Arbeitsunfähigkeit, nicht erst ab Tag 43

Wird Krankengeld nach 6 Wochen automatisch gezahlt?

Kurze Antwort

Nein. Krankengeld kommt nicht automatisch. Du musst eine lückenlose ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben und Deine Krankenkasse innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit informieren. Ohne diese zwei Voraussetzungen ruht der Anspruch nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V.

Klingt streng, ist aber in der Praxis machbar. Heute läuft die Meldung in den meisten Fällen über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die Dein Arzt direkt an die Krankenkasse übermittelt. Trotzdem solltest Du wissen, was im Hintergrund passiert. Denn wenn etwas schiefläuft, hängt Dein Geld davon ab.

Was Du konkret tun musst, damit Krankengeld zahlt

1
Zum Arzt gehen und Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen

Die AU ist die Voraussetzung. Ohne ärztliche Feststellung gibt es kein Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V.

2
Krankenkasse innerhalb 1 Woche informieren

Über die eAU passiert das in der Regel automatisch durch den Arzt. Prüfe sicherheitshalber bei der Kasse, ob die Meldung angekommen ist.

3
Folge-AU lückenlos halten

Wenn Du länger krank bist, brauchst Du Folge-Bescheinigungen ohne Lücke dazwischen. Auch ein einziger unattestierter Werktag kann den Anspruch unterbrechen.

4
Auf die Auszahlung warten

Krankengeld wird typischerweise rückwirkend zum Monatsende überwiesen. Wer Mitte des Monats arbeitsunfähig wird, sieht das Geld also erst einige Wochen später.

⚠ 1-Wochen-Frist ist entscheidend

Geht die Meldung nicht rechtzeitig ein, ruht der Krankengeldanspruch nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. Das heißt: kein Geld für die Zeit, in der die Kasse nichts weiß. Wer die eAU durch den Arzt nicht prüft, riskiert Lücken in der Auszahlung.

Das ist die formale Seite. Bleibt die Frage: Wie viel Geld kommt eigentlich an, wenn alles richtig läuft?


Wie hoch ist Krankengeld nach 6 Wochen? 70 % brutto, max. 90 % netto, gedeckelt 2026

Krankengeld klingt nach einer einzigen Zahl, ist aber das Ergebnis von drei kumulativen Kappungsgrenzen. Das heißt: Drei Regeln greifen gleichzeitig, und es zählt immer die niedrigste. Plus eine vierte Grenze auf Tagesbasis, die aus der Beitragsbemessungsgrenze kommt.

Hier ist die formal saubere Reihenfolge nach § 47 Abs. 1 SGB V:

1. Kappungsgrenze: 70 % Regelentgelt

Das Krankengeld beträgt 70 % Deines erzielten regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Das Regelentgelt ist nicht Dein Jahreseinkommen, sondern Dein Tagesverdienst nach einer festgelegten Formel.

2. Kappungsgrenze: max. 90 % Netto

Das berechnete Brutto-Krankengeld darf 90 % Deines Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Wer im realen Leben sehr viele Lohnabzüge hat, kommt also nicht auf 70 % vom Brutto, sondern wird durch das Netto gedeckelt.

3. Kappungsgrenze: tatsächliches Nettoarbeitsentgelt

Das berechnete kalendertägliche Krankengeld darf das sich aus dem Arbeitsentgelt ergebende kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen (§ 47 Abs. 1 Satz 4 SGB V). Ein Sicherheitsnetz gegen Konstellationen, in denen die 90-%-Regel doch über das tatsächliche Netto schießen würde.

Und obendrauf kommt eine vierte Grenze, die ohne Bezug zu Deinem persönlichen Lohn gilt: der Höchstbetrag pro Kalendertag. Er ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 47 Abs. 6 SGB V).

Höchstwerte Krankengeld 2026

Das ist die kalendertägliche Obergrenze, die ohne Bezug zu Deinem Einzel-Gehalt greift. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, bekommt nicht 70 % seines tatsächlichen Tageslohns, sondern diesen gedeckelten Höchstsatz.

Wert 2026 Quelle
Beitragsbemessungsgrenze KV/Monat 5.812,50 € SV-Rechengrößen-VO
Beitragsbemessungsgrenze KV/Jahr 69.750 € SV-Rechengrößen-VO
Krankengeld-Höchstbetrag/Tag rund 135,63 € § 47 Abs. 6 SGB V + BBG
Krankengeld-Höchstbetrag/Monat (Tagessatz × 30) rund 4.069 € abgeleitet aus LV-2

Rechenweg: Monats-BBG 5.812,50 € geteilt durch 30 Tage ergibt eine kalendertägliche BBG von 193,75 €. Davon 70 % sind rund 135,63 €. Das ist der absolute Tageshöchstsatz für Krankengeld 2026.

Welcher Lohn zählt für die Berechnung?

Für das Regelentgelt zählt das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte Brutto-Arbeitsentgelt (§ 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Bei Monatslohn ist das also Dein letzter abgerechneter Monat, mindestens aber Deine letzten vier abgerechneten Wochen.

⚠ Mythos: "Bemessung aus den 3 Monaten vor AU"

Diese Aussage liest man oft online, hat aber keine gesetzliche Grundlage. Korrekt ist nach § 47 Abs. 2 SGB V: der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, bei Monatslohn also der letzte abgerechnete Kalendermonat (1/30 davon pro Tag), bei kürzeren Abrechnungen mindestens die letzten 4 abgerechneten Wochen.

Was ist mit Weihnachtsgeld und Bonus?

Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen nicht aus der Berechnung. Sie werden über die 1/360-Hinzurechnung nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V berücksichtigt. Die Summe der einmalig gezahlten Arbeitsentgelte der letzten 12 Kalendermonate vor Arbeitsunfähigkeit wird durch 360 geteilt und pro Kalendertag zum Regelentgelt addiert.

Beispiel: 3.600 € Sonderzahlungen in den letzten 12 Monaten machen 10 €/Tag, die obendrauf zum Regelentgelt kommen. Das hebt das Krankengeld leicht an, hilft Hochverdienern aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ab da greift der Höchstbetrag-Deckel.


Beispielrechnung: Wie viel Krankengeld bekommst Du konkret?

Du kennst Dein Netto-Gehalt. Es kommt jeden Monat aufs Konto. Krankengeld ist eine andere Geschichte: Es wird vom Brutto berechnet, dann werden bestimmte Sozialabgaben abgezogen, und am Ende landet ein Betrag auf dem Konto, der deutlich unter dem Netto-Lohn liegt, den Du gewohnt bist.

Hier ist die Mechanik in drei Schritten. Damit Du die Zahlen für Deinen Einzelfall ungefähr abschätzen kannst.

So entsteht Dein Netto-Krankengeld

  1. Brutto-Tagessatz ermitteln: Dein Monats-Brutto geteilt durch 30 Tage.
  2. 70 % davon nehmen: Das ist Dein Brutto-Krankengeld pro Tag (§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V).
  3. Versicherten-Anteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abziehen: Diese SV-Beiträge gehen vom Krankengeld ab. Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge sind während des Krankengeldbezugs beitragsfrei (§ 224 SGB V) und werden direkt von der Kasse getragen.

Mechanik am Beispiel: 100 € Brutto-Krankengeld

Auf 100 € Brutto-Krankengeld werden für ein Mitglied mit Kindern rund 12,3 % Versicherten-Anteil abgezogen. Das ergibt rund 87,70 € Netto-Krankengeld.

Für ein Mitglied ohne Kinder ab 23. Lebensjahr kommt der Pflege-Kinderlosenzuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten dazu, der vom Mitglied allein getragen wird (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Versicherten-Anteil rund 12,6 %, Netto-Krankengeld rund 87,40 €.

Lohnsteuer fällt nicht an, weil Krankengeld nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerfrei ist. Aber Achtung: es unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, was Deinen Steuersatz für übrige Einkünfte erhöhen kann. Das klärt sich erst bei Deiner Steuererklärung.

Krankengeld 2026 nach Brutto-Monatslohn (Pauschalrechnung)

4 typische Verdiener-Szenarien, jeweils Pauschalrechnung mit 12,3 % Versicherten-Anteil (Mitglied mit Kindern). Wer den Pflege-Kinderlosenzuschlag zahlt, liegt rund 0,3 Prozentpunkte darunter.

Brutto/Monat Brutto-Tagessatz 70 % Brutto-KG/Tag Netto-KG/Tag Netto-KG/Monat
2.500 € 83,33 € 58,33 € 51,16 € rund 1.535 €
3.500 € 116,67 € 81,67 € 71,62 € rund 2.149 €
5.000 € 166,67 € 116,67 € 102,32 € rund 3.070 €
7.000 € (über BBG) 233,33 € 135,63 € (BBG-Cap) 118,95 € rund 3.569 €

Beim 7.000-€-Szenario greift der Höchstbetrag-Deckel: Statt 70 % vom tatsächlichen Tagessatz (das wären 163,33 €) gibt es nur den BBG-gedeckelten Tagessatz von rund 135,63 € (§ 47 Abs. 6 SGB V).

⚠ Pauschalrechnung, kein individueller Bescheid

Die obigen Werte sind Beispielrechnungen. Im Einzelfall können sie abweichen, weil Steuerklasse, individueller Zusatzbeitrag Deiner Kasse, Sonderzahlungen mit 1/360-Hinzurechnung und die 90-%-Netto-Kappung Dein konkretes Krankengeld nach oben oder unten verschieben.

Auch regionale Sonderregeln können Auswirkungen haben: In Sachsen erhöht sich der Arbeitnehmer-Anteil der Pflegeversicherung um 0,5 Beitragssatzpunkte (§ 58 Abs. 3 SGB XI). Das senkt das Netto-Krankengeld dort gegenüber den Werten in der Tabelle leicht ab. Auch hier gilt: individueller Wert kann abweichen.

Für eine genaue Berechnung Deines konkreten Falls nutze den Krankengeld-Rechner auf der Hauptseite. Dort kannst Du Steuerklasse, Zusatzbeitrag und individuelle Werte eintragen.

Genaue Berechnung für Deinen Fall: Steuerklasse und Zusatzbeitrag berücksichtigen, individuelles Netto-Krankengeld bekommen.

Krankengeld berechnen

Wie lange zahlt die Kasse? 78 Wochen pro 3-Jahres-Rahmen

Krankengeld läuft nicht endlos. Bei derselben Krankheit beträgt die Bezugsdauer maximal 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an (§ 48 Abs. 1 SGB V). Das ist der Rahmen, in dem Du Krankengeld bekommen kannst, bevor die Kasse Dich aussteuert.

78 Wochen brutto, in der Praxis oft 72 Wochen Auszahlung

Die 78-Wochen-Frist startet mit dem ersten Tag Deiner Arbeitsunfähigkeit (§ 48 Abs. 1 SGB V). Nicht erst mit Tag 43, wenn das Krankengeld beginnt. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber laufen also in den 78-Wochen-Korridor mit hinein.

Das heißt: In der Praxis bekommst Du oft nur 72 Wochen Krankengeld ausgezahlt (78 minus 6 Wochen Lohnfortzahlung). Der gesetzliche Rahmen bleibt aber 78 Wochen.

Zeitstrahl bei einer Krankheit

Tag 1
Arbeitsunfähigkeit beginnt

Der 78-Wochen-Zähler läuft ab heute (§ 48 Abs. 1 SGB V).

Tag 42
Lohnfortzahlung endet

Letzter Tag voller Brutto-Lohn vom Arbeitgeber (§ 3 EFZG).

Tag 43
Krankengeld startet

Die Krankenkasse zahlt, soweit AU-Bescheinigung und Meldung passen.

Tag 546
Ende der 78-Wochen-Frist

78 × 7 = 546 Kalendertage seit Tag 1 der Arbeitsunfähigkeit. Wer durchgehend AU war, bekommt für die letzten rund 72 Wochen Krankengeld. Danach: Aussteuerung.

Verlängert eine zweite Krankheit die Bezugsdauer?

Nein. Wer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit zusätzlich an einer anderen Krankheit erkrankt, bekommt dadurch keine längere Krankengeld-Bezugsdauer. Das Gesetz sagt klar: "Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert" (§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V).

Das hängt mit dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls zusammen, den das Bundesarbeitsgericht 2016 präzisiert hat. Mehr dazu in der FAQ.

Wann gibt es einen neuen 78-Wochen-Anspruch?

Ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit entsteht nach § 48 Abs. 2 SGB V nur unter drei kumulativen Voraussetzungen:

  1. Der 3-Jahres-Rahmen ist abgelaufen.
  2. Du warst mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig.
  3. Du warst in dieser Zeit erwerbstätig oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend.

Fehlt eine dieser drei Voraussetzungen, gibt es bei einem Rückfall der gleichen Krankheit keinen neuen 78-Wochen-Anspruch. Bei einer komplett anderen Krankheit startet die Zählung dagegen mit einem eigenen 78-Wochen-Rahmen.

Verletztengeld wird angerechnet

Wer wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Verletztengeld bekommt, soll dadurch keine zusätzlichen 78 Wochen Krankengeld-Bezugsdauer für dieselbe Krankheit gewinnen. § 48 Abs. 3 SGB V rechnet Verletztengeld-Zeiten daher auf die 78-Wochen-Krankengeld-Frist mit an.

Was passiert nach Aussteuerung?

Wer das 78-Wochen-Ende erreicht und immer noch arbeitsunfähig ist, fällt aus dem Krankengeldbezug heraus. Das nennt sich Aussteuerung. Drei mögliche Anschluss-Wege:

  • Erwerbsminderungsrente, wenn die Voraussetzungen nach SGB VI erfüllt sind.
  • Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (sogenannte Nahtlosigkeitsregelung im SGB III), wenn Reha oder EM-Rente noch nicht entschieden sind.
  • Privates Krankentagegeld, wenn Du es vorab abgeschlossen hast. Es zahlt auch nach Ablauf der gesetzlichen Bezugsdauer weiter.

Die Details zu Aussteuerung und Anschluss-Optionen kommen in einem eigenen Spoke. Wer privates Krankentagegeld vergleichen möchte, findet das auf unserer Seite zum Krankentagegeld-Vergleich.


Was bedeutet das für Dein Einkommen?

Du bist Dein monatliches Netto-Gehalt gewohnt. Es deckt Miete, Lebenshaltung, Sparrate, Versicherungen. Wenn Du krank wirst, läuft das in den ersten 6 Wochen ungestört weiter, weil Dein Arbeitgeber den vollen Brutto-Lohn fortzahlt.

Ab Tag 43 ändert sich das. Statt 100 % Brutto kommt Krankengeld in Höhe von 70 % Deines Brutto-Regelentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V), abzüglich Versicherten-Anteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Wer rechnet, kommt schnell auf den entscheidenden Punkt: Im Netto-Vergleich landet das Krankengeld typisch bei rund 50 bis 60 Prozent Deines gewohnten Netto-Lohns. Bei Hochverdienern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist die Lücke noch größer, weil der Tages-Höchstbetrag von rund 135,63 € deckelt.

Deine Einkommens-Lücke ab Tag 43 (Beispielrechnung)

3 typische Verdiener-Szenarien. "Lücke" zeigt den monatlichen Unterschied zwischen Deinem gewohnten Netto-Lohn und dem Netto-Krankengeld. Pauschalrechnung mit 12,3 % Versicherten-Anteil (Mitglied mit Kindern, ohne Berücksichtigung von Steuerklasse und Zusatzbeitrag).

Brutto/Monat Netto-Lohn (typ.) Netto-KG/Monat Monatliche Lücke
2.500 € rund 1.870 € rund 1.535 € rund 335 € / Monat
3.500 € rund 2.470 € rund 2.149 € rund 321 € / Monat
5.000 € rund 3.300 € rund 3.070 € rund 230 € / Monat
7.000 € (über BBG) rund 4.350 € rund 3.569 € (BBG-Cap) rund 781 € / Monat

Netto-Lohn-Werte sind grobe Faustformel-Schätzungen (Steuerklasse I, ohne Kinder). Für eine genaue Berechnung Deines Falls den Krankengeld-Rechner nutzen. Die Lücke ist eine Beispiel-Größenordnung, kein verbindlicher Wert.

Was Du gegen die Lücke tun kannst

Du hast zwei sinnvolle Hebel, um Dein Einkommen für den Krankheitsfall abzusichern. Den ersten kannst Du sofort kostenlos durchrechnen. Den zweiten besprichst Du am besten mit einem Versicherungsmakler.

1. Genau ausrechnen, wie viel bei Dir ankommt

Mit Steuerklasse, Zusatzbeitrag und individuellem Brutto. Der Krankengeld-Rechner zeigt Dir Dein konkretes Netto-Krankengeld und die Lücke zum Lohn.

Krankengeld berechnen

2. Die Lücke privat absichern

Eine private Krankentagegeld-Versicherung zahlt zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld und schließt die Netto-Lücke. Sie greift ab einem von Dir gewählten Tag (z.B. ab Tag 43 oder erst nach 6 Monaten) und kann über die 78 Wochen hinaus weiterzahlen.

Krankentagegeld vergleichen

Damit ist die wichtigste Frage geklärt: Du weißt jetzt, was kommt, was Du tun musst und wie groß die Lücke ist. Bleibt eine letzte Sektion mit Detailfragen.


Häufige Fragen zu Krankengeld nach 6 Wochen

Sechs der häufigsten Detailfragen, die in der Beratung immer wieder auftauchen. Klicke auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Wie hoch ist das Krankengeld nach 6 Wochen genau?

Krankengeld beträgt 70 % Deines Brutto-Regelentgelts, gedeckelt durch zwei Netto-Grenzen und einen kalendertäglichen Höchstbetrag (§ 47 Abs. 1 SGB V).

  • 70 % vom Brutto-Regelentgelt
  • Maximal 90 % vom berechneten Netto-Arbeitsentgelt
  • Maximal das tatsächliche kalendertägliche Netto-Arbeitsentgelt
  • Maximal rund 135,63 €/Tag in 2026 (Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze, § 47 Abs. 6 SGB V)

Vom Brutto-Krankengeld werden noch Versicherten-Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, in Krankenversicherung und Pflegeversicherung bist Du während des Krankengeldbezugs beitragsfrei (§ 224 SGB V).

Was passiert, wenn ich 1 Tag arbeite und dann wieder krank werde?

Die Antwort hängt davon ab, ob es dieselbe Krankheit oder eine andere Krankheit ist. Zwei verschiedene Doktrinen greifen:

Fall A: andere Krankheit, "Einheit des Verhinderungsfalls"

Wenn Du während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit zusätzlich an einer anderen Krankheit erkrankst, gibt es keine neuen 6 Wochen Lohnfortzahlung. Das Bundesarbeitsgericht hat das 2016 entschieden (BAG, Urteil vom 25.05.2016, Az. 5 AZR 318/15). Im Wortlaut: "Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG auf die Dauer von sechs Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat."

Wichtig: Die "Einheit" gilt nur, solange Du zwischendurch nicht arbeitsfähig warst. Wenn Du z.B. eine Erkältung hattest, einen Tag gearbeitet hast und dann wegen einer anderen Krankheit ausfällst, ist die erste Erkältung beendet und Du hast für die neue Krankheit einen eigenen 6-Wochen-Anspruch.

Fall B: dieselbe Krankheit, "Fortsetzungserkrankung"

Kommt dieselbe Krankheit nach einer Pause zurück, gilt § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG. Ein neuer 6-Wochen-Anspruch entsteht nur, wenn:

  • Du 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst, ODER
  • seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit 12 Monate vergangen sind.

Erfüllt Dein Fall keinen dieser zwei Wege, wird die neue Krankschreibung als Fortsetzung der alten gerechnet. Du bekommst dann nur den Rest der ursprünglichen 6 Wochen.

Wann wird Krankengeld überwiesen?

In der Regel rückwirkend zum Monatsende. Wer Mitte des Monats arbeitsunfähig wird, sieht das erste Krankengeld also einige Wochen später auf dem Konto.

Damit die Auszahlung funktioniert, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Lückenlose ärztliche AU-Bescheinigung
  • Meldung an die Krankenkasse innerhalb 1 Woche (über eAU in der Regel automatisch durch den Arzt)
  • Folge-AU-Bescheinigungen ohne Lücke dazwischen

Tipp: Frage bei Deiner Krankenkasse nach, wann Dein konkretes Auszahl-Datum ist. Manche Kassen zahlen rund 10 Tage nach Monatsende, andere früher.

Bekomme ich als Rentner Krankengeld nach 6 Wochen?

Das hängt von Deinem Renten-Typ ab. § 50 SGB V trennt klar zwischen Anspruchsende und Kürzung:

  • Vollrente wegen Alters (Regelaltersrente oder vorgezogene Vollrente): Anspruch auf Krankengeld endet ab Rentenbeginn (§ 50 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Kein Krankengeld mehr neben der Vollrente.
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung: Ebenfalls Anspruchsende ab Rentenbeginn.
  • Altersteilrente oder Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Krankengeld läuft weiter, wird aber um den Renten-Zahlbetrag gekürzt (§ 50 Abs. 2 SGB V).

Konkret heißt das: Wer in Regelaltersrente geht, bekommt ab dem Rentenbeginn kein Krankengeld mehr. Wer eine Teilrente bezieht, behält den Krankengeldanspruch, sieht aber netto weniger, weil die Teilrente abgezogen wird.

Bekomme ich Krankengeld auch als Selbstständiger?

Hauptberuflich Selbstständige sind von der gesetzlichen Krankengeld-Regelung ausgeschlossen, sofern sie nicht aktiv etwas tun. Es gibt zwei Wege zum Krankengeld:

  • Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V: Du erklärst gegenüber Deiner Krankenkasse, dass Deine Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Dann gilt das normale Krankengeld ab Tag 43.
  • Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V: Ein kassen-spezifischer Tarif mit eigener Prämie, der den Krankengeld-Anspruch früher entstehen lassen kann (z.B. ab Tag 15) oder höher gestaltet.

Wichtig zur Bindung: Beide Optionen haben eine Mindestbindungsfrist von 3 Jahren (§ 53 Abs. 8 Satz 1 SGB V). Innerhalb dieser Frist kann ein Kassenwechsel erschwert sein. Und: Wer im Krankengeld-Wahltarif nach Abs. 6 ist, kann das gesetzliche Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nicht nutzen (§ 53 Abs. 8 Satz 2 SGB V). Das ist ein zentraler Beratungs-Punkt vor Abschluss.

Geht die Wahlerklärung der Krankenkasse während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit zu, wirkt sie erst ab dem Tag nach Ende der AU (§ 44 Abs. 2 Satz 4 SGB V). Heißt: Karenz vorausplanen, nicht im Krankheitsfall nachholen.

Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?

Nach 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren endet der gesetzliche Krankengeldanspruch. Das nennt sich Aussteuerung. Ein neuer Anspruch wegen derselben Krankheit entsteht erst dann wieder, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind (§ 48 Abs. 2 SGB V):

  • Der 3-Jahres-Rahmen ist abgelaufen.
  • Du warst mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig.
  • Du warst in dieser Zeit erwerbstätig oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend.

Mögliche Anschluss-Wege nach Aussteuerung:

  • Erwerbsminderungsrente (bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, nach SGB VI)
  • Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (Nahtlosigkeitsregelung im SGB III)
  • Privates Krankentagegeld (zahlt auch nach Ablauf der gesetzlichen Bezugsdauer weiter)

Die Details zu Aussteuerung und Anschluss-Optionen kommen in einem eigenen Spoke. Wer privates Krankentagegeld vergleichen möchte, findet das auf der Seite Krankentagegeld-Vergleich.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 17. Mai 2026. Alle Werte und Paragraphen-Verweise wurden gegen Primärquellen verifiziert (gesetze-im-internet.de, Deutsche Rentenversicherung, Bundesarbeitsgericht, GKV-Spitzenverband, BMAS). Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft. Die methodische Validierung folgte einem mehrstufigen Audit-Prozess mit getrennten Quellenkontrollen.

Gesetzliche Grundlagen

  • EFZG: § 3 Abs. 1 Satz 1 (6 Wochen Lohnfortzahlung), § 3 Abs. 1 Satz 2 (Fortsetzungserkrankung 6/12 Monate), § 3 Abs. 3 (4 Wochen Wartezeit)
  • SGB V: § 44 Abs. 1 (Anspruchsgrund Krankengeld), § 44 Abs. 2 Nr. 2 + Satz 4 (Wahlerklärung Selbstständige + Karenz bei laufender AU), § 47 Abs. 1 Sätze 1, 2, 4 (drei Kappungsgrenzen), § 47 Abs. 2 (Bemessungsgrundlage), § 47 Abs. 2 Satz 6 (1/360-Hinzurechnung Sonderzahlungen), § 47 Abs. 6 (BBG-Cap), § 48 Abs. 1 (78 Wochen pro 3-Jahres-Rahmen), § 48 Abs. 2 (neuer Anspruch nach 3 Jahren), § 48 Abs. 3 (Verletztengeld-Anrechnung), § 49 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5 (Ruhensgründe inkl. AU-Meldepflicht), § 50 Abs. 1 + 2 (Anspruchsende bei Vollrente, Kürzung bei Teilrente), § 53 Abs. 6 (Wahltarif Krankengeld), § 53 Abs. 8 Satz 1 + 2 (3-Jahres-Bindung, Wechselsperre-Sonderregel), § 175 Abs. 4 Satz 1 + 6 (Kreuzverweis im § 53 Abs. 8 Satz 2 zur Wechselsperre-Sonderregel), § 224 (Beitragsfreiheit während Krankengeldbezug)
  • SGB III: § 341 Abs. 2 (Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 2,6 %)
  • SGB XI: § 55 Abs. 1 (Pflegeversicherungs-Grundsatz 3,4 %), § 55 Abs. 3 (Kinderlosenzuschlag 0,6 Beitragssatzpunkte)
  • EStG: § 3 Nr. 1 Buchstabe a (Krankengeld steuerfrei), § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b (Progressionsvorbehalt)
  • SV-Rechengrößen-Verordnung 2026: Beitragsbemessungsgrenze KV 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr), Krankengeld-Höchstbetrag rund 135,63 €/Tag (BMAS-Pressemitteilung 18.12.2025; BGBl I)

Rechtsprechung

  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2016, Az. 5 AZR 318/15 (Einheit des Verhinderungsfalls bei Hinzutreten einer weiteren Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit, Wortlaut-Leitsatz und Kernsatz Rn. 13 aus der BAG-Direktquelle verifiziert)

Behörden und Statistik

  • Deutsche Rentenversicherung Bund: Rentenversicherungs-Beitragssatz 2026 (18,6 %), Pressemitteilung vom 18.12.2025
  • BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales): Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026
  • GKV-Spitzenverband: Krankenversicherungs-Finanzierungs-Grundsätze

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V), gesetze-im-internet.de/entgfg (EFZG), gesetze-im-internet.de/sgb_3 (SGB III), gesetze-im-internet.de/sgb_11 (SGB XI), gesetze-im-internet.de/estg (EStG). Aktuelle Werte und individuelle Auskunft: drv.de (Deutsche Rentenversicherung), bmas.de (BMAS), gkv-spitzenverband.de (GKV-Spitzenverband), bundesarbeitsgericht.de (BAG). Sozialverbände für externe Beratung: vdk.de (Sozialverband VdK Deutschland) und sovd.de (Sozialverband Deutschland SoVD).

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Mai 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.

Verbindliche Auskunft zu Deinem konkreten Krankengeld-Bezug, Auszahl-Terminen oder einer Wahlerklärung als Selbstständiger erteilt Deine Krankenkasse oder ein registrierter Rentenberater nach RDG. Bei Fragen zur sozialrechtlichen Einordnung helfen Sozialverbände wie VdK oder SoVD. Eine Beratung zu gesetzlichen Sozialleistungen darf ich als Versicherungsmakler aus rechtlichen Gründen (Rechtsdienstleistungsgesetz) nicht erbringen.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Krankentagegeld-Versicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.

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