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Krankengeld 2026

Wie hoch ist Dein Krankengeld?
Jetzt sofort berechnen.

Das GKV-Krankengeld beträgt 70% Deines Regelentgelts, maximal 90% Deines Nettos (§ 47 SGB V). Du bekommst es ab dem 43. Krankheitstag, für höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bei derselben Krankheit. Der Höchstbetrag 2026: rund 135,63 €/Tag.

70% des Regelentgelts
(Brutto-Basis)
135,63 € Höchstbetrag/Tag
(2026, BBG-abhängig)
78 Wochen maximale
Bezugsdauer
Tag 43 Ab hier zahlt
Deine Krankenkasse
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Werte Stand: 11.05.2026 Quellen: SGB V, EFZG, EStG IHK-Nr. D-4YKP-487AL-84
Aktualisiert: 11. Mai 2026

Krankengeld 2026: Was Dir wirklich zusteht

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sichert Dein Einkommen ab, wenn Du krank und arbeitsunfähig bist. Lies weiter: Auf dieser Seite erfährst Du, wie viel Du bekommst, wie lange und was danach kommt.


Wie hoch ist das Krankengeld 2026?

Definition: Krankengeld (GKV)

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 70% Deines Regelentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Du bekommst es ab dem 43. Krankheitstag. Es ist gedeckelt: maximal 90% Deines Nettoarbeitsentgelts, und nie mehr als der Tageshöchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze. Für 2026 sind das rund 135,63 € pro Kalendertag.

Die drei Kappungsgrenzen (§ 47 Abs. 1 SGB V)

Viele Texte nennen nur eine oder zwei Obergrenzen. Das Gesetz kennt tatsächlich drei kumulative Kappungsgrenzen:

Krankengeld 2026: Drei Kappungsgrenzen im Überblick

Kappung Grenzwert Rechtsgrundlage
70% des Regelentgelts (Brutto-Basis) Ausgangsbetrag § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Maximal 90% des Nettoarbeitsentgelts Netto-Cap § 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Maximal tatsächliches Nettoarbeitsentgelt aus dem Bemessungszeitraum Tatsächliches Netto § 47 Abs. 1 Satz 4 SGB V
Maximal kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze 135,63 €/Tag (2026) § 47 Abs. 6 SGB V + BBG 2026

Das Regelentgelt ist kein einfaches "3-Monats-Schnitt". Es basiert auf dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens den letzten 4 Wochen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Bei Monatslohn gilt 1/30 des letzten abgerechneten Kalendermonats als Tagessatz.

Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

Urlaubs- und Weihnachtsgeld der letzten 12 Monate fließt anteilig mit ein: 1/360 je Kalendertag wird Deinem Regelentgelt hinzugerechnet (§ 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V). Wer also im letzten Jahr 3.600 € Jahressonderzahlung erhalten hat, bekommt rechnerisch 10 € mehr pro Tag als Aufschlag auf das Regelentgelt. Allerdings greift der 90%-Netto-Cap auch hier, sofern die Einmalzahlungen überwiegend aus krankheitsabhängigen Vergütungsbestandteilen bestehen (BSG, 21.02.2006, Az. B 1 KR 11/05 R, BSGE 96, 72).

Der Höchstbetrag 2026

Krankengeld-Höchstbetrag 2026 (Living Values, Stand 11.05.2026)

Wert 2025 2026
Beitragsbemessungsgrenze KV/Monat 5.512,50 € 5.812,50 €
Krankengeld-Höchstbetrag/Tag rund 128,63 € rund 135,63 €
Krankengeld-Höchstbetrag/Monat rund 3.859 € rund 4.069 €

Berechnung: BBG 2026 (5.812,50 €/Monat) / 30 Tage x 70% = 135,63 €/Tag. Quelle: SV-Rechengrößen-VO 2026 + § 47 Abs. 1 + Abs. 6 SGB V.

Gut zu wissen: Das Krankengeld ist für alle gesetzlichen Krankenkassen identisch. Die Höhe und Dauer sind bundesgesetzlich geregelt (§ 47, § 48 SGB V). Krankenkassen können nur über Wahltarife (§ 53 Abs. 6 SGB V) und Service-Qualität differenzieren.

Achtung: Kein "Mindest-Krankengeld"

Das SGB V enthält keine explizite gesetzliche Untergrenze für das Krankengeld. Wer sehr wenig verdient, bekommt auch ein sehr niedriges Krankengeld, weil es am tatsächlichen Regelentgelt hängt. Das GKV-Krankengeld ist kein steuerfinanziertes Bürgergeld, sondern eine beitragsfinanzierte Lohnersatzleistung.


Wie lange bekommst Du Krankengeld?

Das Gesetz unterscheidet zwei Phasen bei Krankheit. Erst zahlt Dein Arbeitgeber, dann zahlt Deine Krankenkasse. Und irgendwann ist Schluss.

Zeitstrahl: Von Krankheit bis Aussteuerung

1
Tag 1 bis Tag 42: Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber Dein Arbeitgeber zahlt Dein volles Gehalt weiter. Grundlage: § 3 Abs. 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz). Voraussetzung: Du bist mindestens 4 Wochen in dem Arbeitsverhältnis beschäftigt (§ 3 Abs. 3 EFZG). Bei Tarifvertrag können längere Fristen gelten.
2
Ab Tag 43: Krankengeld von Deiner Krankenkasse Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die GKV. Du bekommst Krankengeld nach § 47 SGB V: 70% Deines Regelentgelts, höchstens 90% Deines Nettos, höchstens 135,63 €/Tag (2026). Deine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bleibt erhalten, solange Du Krankengeld beziehst (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
3
Nach 78 Wochen: Aussteuerung Bei derselben Krankheit zahlt die GKV höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren, gerechnet vom ersten Krankheitstag an (§ 48 Abs. 1 SGB V). Nach Ablauf: Aussteuerung. Dann sind andere Leistungsträger gefragt (EM-Rente, ALG I, § 145 SGB III).

Der 3-Jahres-Bezugsrahmen: Was bedeutet "dieselbe Krankheit"?

Die 78-Wochen-Grenze gilt nur für "dieselbe Krankheit". Das ist ein Rechtsbegriff: Zeitlich nacheinander auftretende Erkrankungen gelten als "dieselbe Krankheit", wenn sie auf ein medizinisch nicht ausgeheiltes Grundleiden zurückgehen (BSG, 21.06.2011, Az. B 1 KR 15/10 R).

Wer zum Beispiel wegen einer chronischen Rückenerkrankung in Folge immer wieder krankgeschrieben wird, kann die 78 Wochen schneller erreichen als gedacht, weil alle AU-Zeiten dieses Grundleidens zusammengerechnet werden. Bei zwei völlig unterschiedlichen Krankheiten beginnt ein neuer 3-Jahres-Rahmen.

Wichtig: Verletztengeld zählt für die 78-Wochen-Frist mit

Wer nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld (SGB VII) bezogen hat: Diese Zeit wird auf die 78-Wochen-Frist angerechnet. Das gilt als Rückausnahme zur allgemeinen Nicht-Anrechnungsregel (§ 48 Abs. 3 Satz 3 SGB V). Wer also 20 Wochen Verletztengeld bezogen hat und danach wieder krank wird (dieselbe Ursache), hat rechnerisch nur noch 58 Wochen GKV-Krankengeld vor sich.

Wann entsteht ein neuer Anspruch nach Aussteuerung?

Nach einer Aussteuerung wegen derselben Krankheit gibt es einen neuen Anspruch auf GKV-Krankengeld, wenn bei erneuter Arbeitsunfähigkeit folgendes gilt (§ 48 Abs. 2 SGB V):

  • Du bist zu diesem Zeitpunkt wieder mit Krankengeld-Anspruch versichert
  • Du warst in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig
  • Du warst erwerbstätig oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt

Krankengeld-Rechner 2026: Höhe sofort berechnen

Der Rechner unten gibt Dir eine erste Orientierung. Er berechnet den Tagessatz nach der Standardformel (§ 47 SGB V). Einmalig gezahlte Sonderzahlungen sind nicht einbezogen. Für eine genaue Berechnung braucht Deine Krankenkasse Deinen letzten Entgeltnachweis.

Krankengeld-Rechner 2026

Brutto und Netto vom Lohnzettel eingeben, optional Sonderzahlungen ergänzen. Alle drei Kappungsgrenzen nach § 47 SGB V werden berücksichtigt.

Regelmäßiges Monatsbrutto, ohne Urlaubs-/Weihnachtsgeld + Boni
Auszahlung laut Lohnzettel, regulärer Monat ohne Sonderzahlungen
Summe Urlaubs-/Weihnachtsgeld + Boni der letzten 12 Monate. Erhöht das Krankengeld nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V anteilig (1/360 pro Tag).

Bitte Brutto und Netto eingeben. Netto muss kleiner als Brutto sein.

Dein voraussichtlicher Krankengeld-Tagessatz
-- Brutto-Krankengeld
€ pro Kalendertag
-- Brutto-Krankengeld
€ pro Monat (30 Tage)
-- Auszahlbetrag
€ pro Tag (nach RV/AV/PV)
-- Auszahlbetrag
€ pro Monat

Brutto-Krankengeld nach § 47 SGB V: Minimum aus 70% Brutto, 90% Netto, tatsächlichem Netto und kalendertäglicher BBG (2026: 193,75 €). Vom Brutto-Krankengeld zieht die Krankenkasse die Arbeitnehmer-Anteile für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab (Bemessungsbasis: 80% des Regelentgelts, § 232a SGB V). Der KV-Beitrag entfällt. Mit Sonderzahlungs-Eingabe nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V (1/360-Logik). Deine Krankenkasse berechnet den genauen Wert anhand Deiner Entgeltnachweise.

Deine Einkommenslücke im Krankheitsfall
Dein Netto vor Krankheit -- €/Monat
Krankengeld (Auszahlung, geschätzt) -- €/Monat
Deine Lücke -- €/Monat

Diese Lücke kannst Du oft kostengünstig mit einer privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung überbrücken. Für hauptberuflich Selbstständige ist außerdem der GKV-Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V eine Alternative. Welcher Weg zu Dir passt, hängt von Deiner Situation ab.


Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Gesetzliche Grundlage (§ 44 Abs. 1 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt werden. "Arbeitsunfähig" ist dabei ein Rechtsbegriff: Du bist unfähig, Deine konkret zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuüben. Krank sein allein reicht nicht.

Voraussetzungen im Überblick

  • GKV-Pflichtversichert oder freiwillig versichert mit Krankengeld-Anspruch
  • Ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit: Ein Arzt stellt die AU fest
  • Meldepflicht: Du musst die AU Deiner Krankenkasse innerhalb einer Woche melden (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V), sonst ruht der Anspruch. Bei elektronischer AU-Übermittlung (eAU) durch den Vertragsarzt ist das seit 2021 gesetzlich geregelt. Das Ruhen trifft Dich nicht, wenn Dein Arzt die Übermittlung versäumt (BSG, 30.11.2023, Az. B 3 KR 23/22 R)
  • Mindestens 4 Wochen im Arbeitsverhältnis (Wartezeit für Lohnfortzahlung nach § 3 Abs. 3 EFZG)

Wer hat keinen Anspruch?

Bestimmte Personengruppen sind von vornherein vom Krankengeld-Anspruch ausgeschlossen (§ 44 Abs. 2 SGB V):

  • Familienversicherte (z.B. mitversicherte Kinder, nicht berufstätige Partner)
  • Studenten (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)
  • Bestimmte Rentner
  • Hauptberuflich Selbstständige ohne Wahlerklärung (Details: nächste Sektion)
  • Bezieher von Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Hinzuverdienst während Krankengeld-Bezug

Wer während des Krankengeld-Bezugs hinzuverdient: Der Anspruch ruht "soweit und solange" Du beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhältst (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Das bedeutet anteiliges Ruhen, kein vollständiges Erlöschen. Ein Minijob (versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV) löst in der Regel kein Ruhen aus, weil das Entgelt für den Arbeitnehmer nicht beitragspflichtig ist. Bei beitragspflichtiger Teilzeit ruht das Krankengeld anteilig. Du bist verpflichtet, Hinzuverdienst Deiner Krankenkasse zu melden.


Krankengeld für Selbstständige: Zwei Wege, beide mit 3-Jahres-Bindung

Wer hauptberuflich selbstständig ist, hat in der GKV keinen automatischen Krankengeld-Anspruch. Es gibt aber zwei unterschiedliche Wege zum Schutz:

Selbstständige: Anspruch mit Wahlerklärung oder Wahltarif

Weg Rechtsgrundlage Bindungsfrist Prämie
Weg 1: Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V (Verweis auf § 53 Abs. 8 Satz 1) 3 Jahre Im Beitrag enthalten (keine Zusatzprämie)
Weg 2: Wahltarif der Krankenkasse § 53 Abs. 6 SGB V 3 Jahre Zusatzprämie, kassenspezifisch

Weg 1: Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V

Du erklärst gegenüber Deiner Krankenkasse, dass Deine Mitgliedschaft den Krankengeld-Anspruch umfassen soll. Das ist formlos möglich. Wichtige Details:

  • Die Wahlerklärung wirkt nicht rückwirkend. Bist Du beim Eingang der Erklärung schon arbeitsunfähig, gilt sie erst ab dem ersten Tag nach Ende dieser Arbeitsunfähigkeit (§ 44 Abs. 2 Satz 4 SGB V).
  • Die Bindungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 44 Abs. 2 Satz 2 SGB V verweist auf § 53 Abs. 8 Satz 1 SGB V). Das ist beim Kassenwechsel relevant: Du bleibst 3 Jahre an die Wahlerklärung gebunden.

Weg 2: Wahltarif Krankengeld (§ 53 Abs. 6 SGB V)

Viele Krankenkassen bieten einen eigenen Krankengeld-Wahltarif an. Dieser gilt ergänzend oder als Alternative zur Wahlerklärung. Wichtige Details:

  • Bindungsfrist: 3 Jahre (§ 53 Abs. 8 Satz 1 SGB V)
  • Sonderregel: Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V) gilt für Mitglieder im Abs.-6-Wahltarif nicht. Wer im Krankengeld-Wahltarif steckt, kann bei einer Beitragserhöhung nicht einfach per Sonderkündigungsrecht wechseln.
  • Die Kassenspezifität beachten: Konditionen und Prämien variieren von Kasse zu Kasse.

Selbstständige: Kein pauschaler Ausschluss, aber aktive Planung nötig

Wer selbstständig ist und noch keine Wahlerklärung abgegeben hat, hat im Krankheitsfall keinen GKV-Krankengeld-Anspruch. Das betrifft besonders Gründer in den ersten Monaten. Als Alternative kann ein PKV-Krankentagegeld (über einen eigenständigen Zusatzvertrag) oder der GKV-Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V den Einkommensschutz übernehmen. Beide Wege haben jeweils eigene Voraussetzungen und können separat genutzt werden.


Krankengeld bei Arbeitslosen (§ 47b SGB V)

Wer Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht und krank wird, bekommt kein Krankengeld nach dem normalen § 47 SGB V. Stattdessen gilt § 47b SGB V: Das Krankengeld entspricht der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes.

Wichtige Klarstellung: Kein Krankengeld als Aufstockung

Krankengeld und ALG I laufen nicht parallel. Das Gesetz (§ 156 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) ordnet das vollständige Ruhen des ALG-I-Anspruchs an, solange Krankengeld bezogen wird. Es gibt keine "Aufstockungsregel" im Sinne von: Krankengeld + Differenz aus ALG I. Das ist ein verbreiteter Irrtum.

Die korrekte zeitliche Abfolge:

  1. Während des Krankengeld-Bezugs: ALG-I-Anspruch ruht vollständig (§ 156 Abs. 1 Nr. 1 SGB III)
  2. Nach Aussteuerung aus dem Krankengeld: Dann erst kann ALG I nach § 149 SGB III beginnen (60% / 67% des Leistungsentgelts), falls die Anwartschaft erfüllt ist
  3. Sonderfall § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung): Wer nach Aussteuerung noch nicht wieder arbeitsfähig ist (AU besteht fort), aber mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten könnte, kann ALG I über die Nahtlosigkeitsregelung beziehen. Das ist eine eigenständige Anspruchsbasis, keine Aufstockung

Kinderkrankengeld 2026 (§ 45 SGB V)

Bist Du GKV-versichert mit Krankengeld-Anspruch und Dein Kind ist krank? Dann hast Du einen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Voraussetzungen:

  • Ärztliches Attest über die Notwendigkeit der Betreuung (nicht nur Krankheit)
  • Keine andere Person im Haushalt kann das Kind betreuen
  • Das Kind ist GKV-versichert (ein PKV-versichertes Kind begründet keinen Anspruch)
  • Das Kind ist unter 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen

Kinderkrankengeld-Tage 2026 (§ 45 Abs. 2a SGB V)

Konstellation 2026 (gesetzlich befristet) Ab 2027 (Regelwert)
Je Kind, je Elternteil 15 Arbeitstage 10 Arbeitstage
Je Kind, alleinerziehend 30 Arbeitstage 20 Arbeitstage
Gesamtgrenze, je Elternteil (alle Kinder) 35 Arbeitstage 25 Arbeitstage
Gesamtgrenze, alleinerziehend (alle Kinder) 70 Arbeitstage 50 Arbeitstage

Achtung: Erhöhte Tage gelten nur für 2026

§ 45 Abs. 2a SGB V nennt ausdrücklich "Kalenderjahr 2026". Ohne ein Folgegesetz gelten ab dem 1. Januar 2027 wieder die Regelwerte (10/20/25/50 Tage). Diese Seite wird zum Jahreswechsel geprüft und aktualisiert.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt. Der genaue Euro-Betrag hängt von der Beitragsbemessungsgrenze 2026 und Deinem konkreten Entgelt ab. Deine Krankenkasse berechnet ihn auf Basis Deines Entgeltnachweises.

Selbstständige ohne Wahlerklärung: Das Kinderkrankengeld setzt einen Krankengeld-Anspruch voraus. Wer als Selbstständiger keine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V abgegeben hat, bekommt auch kein Kinderkrankengeld.


Was passiert nach 78 Wochen? Aussteuerung erklärt

Nach 78 Wochen Krankengeld-Bezug wegen derselben Krankheit endet der GKV-Anspruch. Das nennt sich "Aussteuerung". Die Krankenkasse zahlt nichts mehr, und ein rückwirkendes Krankengeld gibt es nicht.

Was jetzt wichtig ist: Es gibt mehrere Folge-Optionen, je nach Situation:

Folgeoptionen nach Aussteuerung

Option Voraussetzung Leistung
Erwerbsminderungsrente (DRV) Wartezeit 60 Monate (davon 36 Monate Pflichtbeiträge). Volle EM-Rente bei Restleistungsfähigkeit unter 3h/Tag, teilweise EM-Rente bei 3 bis unter 6h/Tag Im Bestand durchschnittlich rund 1.027 €/Monat (DRV-Jahresbericht 2024). Individuell abhängig vom Versicherungsverlauf.
Arbeitslosengeld I (§ 149 SGB III) Anwartschaftszeit erfüllt (mind. 12 Monate versicherungspflichtig in den letzten 30 Monaten). Verfügbarkeit für Arbeitsvermittlung 60% (67% mit Kind) des Leistungsentgelts. 6-24 Monate je nach Anwartschaft und Alter.
Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) AU besteht fort, Restleistungsfähigkeit mind. 15 Std/Woche, parallel DRV-Antrag läuft ALG I nach normaler Berechnung (§ 149 SGB III). Eigenständige Anspruchsbasis, keine Aufstockung zum Krankengeld.
Keine Anschlussleistung Wenn keine der Voraussetzungen greift Einkommenslücke ohne SGB-Schutz. Eigenverantwortliche Absicherung nötig.

Gut zu wissen: PKV-Krankentagegeld aus einem eigenständigen Zusatzvertrag kann über die GKV-Aussteuerung hinaus laufen. Es ist eine vertragliche Leistung mit eigenem Rechtsrahmen, getrennt vom GKV-Krankengeld-Anspruch. Details zu Tarifen findest Du in der Rubrik Krankentagegeld.

Einkommenslücke nach Aussteuerung

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liegt deutlich unter einem typischen Nettolohn vor der Erkrankung. Der individuelle Unterschied hängt von Deiner Erwerbsbiografie und den Entgeltpunkten ab. Eine konkrete Eurozahl lässt sich hier nicht nennen, weil die EM-Rente individuell berechnet wird. Ein Blick in den DRV-Rentenauskunft-Service lohnt sich frühzeitig.


Krankengeld und Steuern: Der Progressionsvorbehalt

Krankengeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG. Du zahlst keine Einkommensteuer auf das Krankengeld selbst. Aber es gibt einen wichtigen Nebeneffekt: den Progressionsvorbehalt.

Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG)

Der Steuersatz auf Dein übrigens Einkommen kann steigen, wenn Du Krankengeld bezogen hast. Das Finanzamt berechnet fiktiv, welchen Steuersatz Du hättest, wenn das Krankengeld steuerpflichtiges Einkommen wäre. Dieser höhere Steuersatz gilt dann für Dein tatsächlich zu versteuerndes Einkommen (ohne das Krankengeld). Das Krankengeld selbst bleibt steuerfrei.

Wie stark der Effekt ist, hängt von Deinem übrigen Einkommen und der Höhe des Krankengeldes ab. Konkrete Eurozahlen-Beispiele lassen sich hier nicht allgemeingültig nennen, weil die Berechnung individuell ist. Du gibst das Krankengeld in Deiner Steuererklärung an (Anlage N). Steuersoftware (z.B. WISO, Buhl) berechnet den Progressionsvorbehalt automatisch. Im Zweifel hilft ein Steuerberater.

Steuererklärungspflicht beachten

Wer im Laufe eines Jahres Krankengeld bezogen hat, kann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Die Lohnsteuerbescheinigung Deines Arbeitgebers und die Leistungsbescheinigung Deiner Krankenkasse brauchst Du dafür.


Häufige Fragen zum Krankengeld 2026

Wie hoch ist das Krankengeld 2026?

Das Krankengeld beträgt 70% Deines Regelentgelts, höchstens 90% Deines Nettoarbeitsentgelts und nie mehr als den Tageshöchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze. Dieser Höchstbetrag liegt 2026 bei rund 135,63 € pro Kalendertag (rund 4.069 €/Monat). Grundlage: § 47 Abs. 1 SGB V + Beitragsbemessungsgrenze 2026 (5.812,50 €/Monat). Wer weniger verdient, bekommt entsprechend weniger: Der tatsächliche Betrag hängt von Deinem letzten abgerechneten Entgelt ab.

Wie lange bekommt man Krankengeld?

Du bekommst Krankengeld von Deiner Krankenkasse ab dem 43. Krankheitstag (die ersten 42 Tage übernimmt Dein Arbeitgeber per Lohnfortzahlung). Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen pro 3-Jahres-Bezugsrahmen bei derselben Krankheit, gerechnet ab dem ersten Krankheitstag (§ 48 Abs. 1 SGB V). Bei verschiedenen Krankheiten beginnt ein neuer Rahmen. Kommt eine weitere Krankheit während der Arbeitsunfähigkeit hinzu, verlängert das die 78 Wochen nicht.

Wann bekomme ich Krankengeld?

Du bekommst Krankengeld, sobald die Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber endet, also in der Regel ab dem 43. Krankheitstag. Voraussetzungen: Du bist GKV-pflichtversichert (oder freiwillig versichert mit Krankengeld-Anspruch), Du hast eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit, und Du hast die AU Deiner Krankenkasse gemeldet. Ohne Meldung innerhalb einer Woche ruht der Anspruch (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Deine Krankenkasse hat eine gesetzliche Beratungspflicht (§ 44 Abs. 4 SGB V): Du kannst aktiv Beratung einfordern, was Dir zusteht.

Bekommen Selbstständige Krankengeld?

Hauptberuflich Selbstständige haben in der GKV keinen automatischen Krankengeld-Anspruch. Es gibt zwei Wege zur Absicherung: Erstens die Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V), die kostenlos und formlos möglich ist. Zweitens ein Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V, den die meisten Krankenkassen anbieten (mit eigener Prämie). Beide Wege haben eine Bindungsfrist von 3 Jahren und wirken nicht rückwirkend für bereits laufende Arbeitsunfähigkeit. Alternativ gibt es das PKV-Krankentagegeld als eigenständige Absicherung außerhalb der GKV.

Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?

Nach 78 Wochen bei derselben Krankheit endet der GKV-Krankengeld-Anspruch (Aussteuerung nach § 48 Abs. 1 SGB V). Danach gibt es mehrere mögliche Anschlussleistungen: Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung (volle EM bei Restleistungsfähigkeit unter 3 Std/Tag, teilweise EM bei 3 bis unter 6 Std/Tag, Wartezeit 60 Monate), Arbeitslosengeld I nach § 149 SGB III (60% / 67% des Leistungsentgelts, falls Anwartschaft erfüllt), oder die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III (eigenständige Anspruchsbasis, wenn AU fortbesteht aber Restleistungsfähigkeit mind. 15 Std/Woche). Krankengeld und ALG I laufen nicht parallel: § 156 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ordnet vollständiges Ruhen des ALG-I-Anspruchs während des Krankengeld-Bezugs an.

Ist Krankengeld steuerfrei?

Ja, das Krankengeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG. Du zahlst keine Einkommensteuer auf den Krankengeld-Betrag selbst. Allerdings gilt der Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG: Das Finanzamt berücksichtigt das Krankengeld bei der Berechnung Deines Steuersatzes. Das kann dazu führen, dass der Steuersatz auf Dein übrigens Einkommen (z.B. Teilzeitgehalt im selben Jahr) steigt. Das Krankengeld selbst wird dabei nicht besteuert. Du solltest das Krankengeld in Deiner Steuererklärung angeben (Anlage N).

Wer berechnet mein Krankengeld?

Deine gesetzliche Krankenkasse berechnet das Krankengeld auf Basis Deiner Entgeltnachweise. Sie benötigt dafür in der Regel eine Entgeltbescheinigung Deines Arbeitgebers. Die Berechnungsformel ist gesetzlich festgelegt (§ 47 SGB V): 70% des Regelentgelts aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, maximal 90% Deines Nettos, maximal der Tages-Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze (2026: rund 135,63 €/Tag). Du kannst eine Probeberechnung mit dem Rechner oben auf dieser Seite durchführen. Den genauen Betrag bestätigt Dir die Krankenkasse schriftlich.


Rechtlicher Hinweis

Stand dieser Seite: 11. Mai 2026. Alle Werte (Beitragsbemessungsgrenze, Höchstbetrag, Kinderkrankengeld-Tage) wurden gegen Primärquellen verifiziert: SGB V (gesetze-im-internet.de, Abruf 09.05.2026), SV-Rechengrößen-VO 2026 (DRV 08.10.2025 + BGBl), BMAS-PM Mindestlohn 29.10.2025. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel geprüft.

Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Informationen und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für eine auf Deinen Fall zugeschnittene Beratung zu Krankengeld-Ansprüchen wende Dich bitte an Deine Krankenkasse direkt, an einen Sozialverband oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Dienstleistungen und Beratungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) werden von Enrico Fischer nicht erbracht.

Maklerstatus: Enrico Fischer ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, eingetragen im Vermittlerregister der IHK unter der Nummer D-4YKP-487AL-84 (abrufbar unter vermittlerregister.info). Er ist nicht ausschließlich für einen Versicherer tätig und arbeitet als Bindeglied zwischen Dir und dem Markt.

Quellenverzeichnis: § 44, § 44a, § 45, § 47, § 47b, § 48, § 49, § 50, § 53, § 192 SGB V; § 3 EFZG; § 3 Nr. 1 Buchst. a, § 32b EStG; § 145, § 149, § 156 SGB III; SV-Rechengrößen-VO 2026; BSG 21.06.2011 B 1 KR 15/10 R; BSG 21.02.2006 B 1 KR 11/05 R (BSGE 96, 72); BSG 30.11.2023 B 3 KR 23/22 R.

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