Aktualisiert: Mai 2026
Du fragst Dich, wie hoch die Erwerbsminderungsrente in Deinem Fall ausfallen würde und
was das in der Realität bedeutet. Die offizielle DRV-Statistik liefert die Zahl:
1.041 Euro im Schnitt netto, bei Neuzugängen 2024.
Davon Miete oder Pflegekosten, Strom, Lebensmittel und alle übrigen monatlichen
Ausgaben. Für die meisten Menschen reicht das nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das
Bestandsmittel von 1.027 Euro liegt sogar 354 Euro unter der Armutsrisikogrenze (1.381 Euro für
eine alleinstehende Person, Bundesschnitt 2024).
Diese Seite zeigt Dir die Zahlen für 2026, aufgeschlüsselt nach voller und teilweiser
EM, nach Männern und Frauen, nach Bestand und Neuzugang. Plus den Vergleich zur Altersrente und die Entwicklung
der letzten zehn Jahre.
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In Deutschland beziehen rund 1,8 Millionen Menschen eine
Erwerbsminderungsrente. 2024 kamen 171.732 Neuzugänge dazu, davon 92.769 Frauen und 78.963 Männer. Die
durchschnittliche Höhe der EM-Rente unterscheidet sich deutlich, je nachdem ob man Bestand oder Neuzugang
betrachtet.
Auffällig: Bestand und Neuzugang liegen mit nur 14 Euro Differenz
ungewöhnlich nah beieinander. Normalerweise sind Bestandsrenten deutlich niedriger als Zugangsrenten, weil sie
auf älteren Bescheiden mit härteren Abschlägen beruhen. Die geringe Lücke ist ein Effekt des
Bestandsverbesserungszuschlags nach §307i SGB VI, der seit Juli 2024 für ältere EM-Renten greift und Beträge bis
zu 7,5 Prozent zusätzlich gewährt.
Bei der EM-Rente unterscheidet die Deutsche Rentenversicherung zwei Stufen, abhängig vom
Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§43 SGB VI). Diese Stufen entscheiden über die Höhe der
Rente.
Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle EM-Rente. Sie wird
nach der vollen Rentenformel berechnet (Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × 1,0). 2024 lag der
Durchschnitt bei 1.099 Euro netto im Monat.
Wer 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt die teilweise EM-Rente. Der
Rentenartfaktor halbiert die Rente. 2024 lag der Durchschnitt bei 611 Euro netto im Monat.
Mathematisch sollten 611 Euro genau die Hälfte von 1.222 Euro sein. Tatsächlich liegt
das Verhältnis bei 56 Prozent. Die Erklärung: Versicherungsverläufe von Menschen mit teilweiser EM und voller EM
unterscheiden sich. Wer voll erwerbsgemindert ist, war oft schon länger eingeschränkt arbeitsfähig und hat
dadurch in den letzten Jahren weniger eingezahlt. Das senkt die volle EM überproportional.
Anteilsmäßig ist die teilweise EM die Ausnahme: Rund 88 Prozent aller
Neuzugänge 2024 entfielen auf die volle EM, nur etwa 12 Prozent auf die teilweise. Die meisten EM-Bescheide
bedeuten also komplette Erwerbsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Bei den Neuzugängen 2024 erhielten Männer im Schnitt 1.078 Euro, Frauen
1.010 Euro. Das sind 68 Euro pro Monat oder 6,7 Prozent Differenz. Die Ursachen sind die
gleichen wie bei der Altersrente, nicht spezifisch für die EM-Rente.
Auffällig ist eine Besonderheit, die selten thematisiert wird:
Im Bestand der vollen EM-Renten erhalten Frauen im Schnitt mehr als Männer. Die Erklärung dafür
liegt in der Geschichte der Rentenabschläge. Die alten EM-Renten von Männern wurden über lange Zeiträume mit den
vollen 10,8 Prozent Abschlag berechnet, dazu kamen kürzere Zurechnungszeiten vor den Reformen 2014 und 2018.
Diese Bestandsrenten ziehen den Männerschnitt nach unten. Frauen, die später erwerbsgemindert wurden,
profitieren von den verbesserten Reform-Werten.
Bei den Neuzugängen drehen sich die Verhältnisse wieder um. Männer erhalten dort im
Schnitt mehr, aus drei Gründen:
Dazu kommt: Frauen sind häufiger in Berufen tätig, die strukturell niedriger entlohnt
werden (Pflege, Erziehung, Verkauf, Reinigung). Die Höhe der EM-Rente ist letztlich ein Spiegel des gesamten
Erwerbslebens.
Die durchschnittliche EM-Rente ist in den letzten zehn Jahren um
rund 70 Prozent gestiegen, von 613 Euro in 2013 auf 1.041 Euro in 2024. Hauptursachen sind drei
Reformen, die jeweils die Zurechnungszeit verlängert oder einen pauschalen Zuschlag eingeführt haben.
Die Reform 2014 verlängerte die Zurechnungszeit erstmals deutlich.
Erwerbsgeminderte werden seither rentenrechtlich so behandelt, als hätten sie länger weitergearbeitet. Die
Reform 2018 hat diese Verlängerung erneut ausgedehnt. Heute reicht die Zurechnungszeit bis zum
Alter von 66 Jahren und 3 Monaten (Stand 2026, steigt bis 2031 auf 67 Jahre).
Der jüngste Schritt ist der
Bestandsverbesserungszuschlag nach §307i SGB VI. Wer seine EM-Rente vor Januar 2019 begonnen
hat, bekommt rückwirkend einen pauschalen Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent (je nach Rentenbeginn). Seit
Dezember 2025 ist dieser Zuschlag in Form persönlicher Entgeltpunkte fest in die Rentenformel integriert und
nimmt dauerhaft an Rentenanpassungen teil. Rund 3 Millionen Renten profitieren davon.
Trotz dieses deutlichen Anstiegs ist die EM-Rente strukturell nicht ausreichend, um den
Lebensstandard zu halten. Die Reformen haben die schlimmsten Härten abgemildert, die grundlegende
Versorgungslücke aber nicht geschlossen.
Eine EM-spezifische Lohnersatzquote wird von der DRV nicht veröffentlicht. Das im
Rentenversicherungsbericht regelmäßig ausgewiesene Sicherungsniveau (2024: 48 Prozent vor Steuern) bezieht sich
auf den Eckrentner mit 45 Beitragsjahren bei Durchschnittsverdienst und ist deshalb für die EM-Rente nicht
aussagekräftig. Die Versorgungslücke der EM-Rente lässt sich aber über die Armutsrisikogrenze
klar einordnen.
Konkret bedeutet das: Wer ausschließlich von der EM-Rente lebt und keine zusätzlichen
Einkünfte oder Vermögen hat, fällt im Schnitt in die Armutsrisikozone. Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist
und weiterhin nicht über das Existenzminimum kommt, hat Anspruch auf
Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach §41 ff. SGB XII (2026: Regelbedarf für Alleinstehende
563 Euro plus Wohnkosten plus weitere Mehrbedarfe).
Die Versorgungslücke ist umso größer, je höher das vorherige Einkommen war. Wer mit
5.000 Euro netto Familienlebenshaltung gewohnt war, fällt mit der EM-Rente auf einen Bruchteil zurück. Wer mit
1.800 Euro Netto gelebt hat, spürt die Reduktion auf 1.041 Euro deutlich, hat aber zumindest noch annähernd die
Hälfte.
Im direkten Vergleich der Bestandsrenten 2023 lag die durchschnittliche Altersrente bei
1.102 Euro im Monat, die EM-Rente bei 978 Euro. Die Differenz von 124 Euro ist überraschend gering, wenn man
bedenkt, dass EM-Bezieher meist deutlich kürzere Beitragszeiten haben.
Der wichtigste Grund, warum die EM-Rente nicht noch deutlich niedriger ausfällt als die
Altersrente, ist die Zurechnungszeit. Sie rechnet so, als hätte der EM-Bezieher bis zum Alter
von 66 Jahren und 3 Monaten weitergearbeitet, mit dem bisherigen Einkommensdurchschnitt. Ohne Zurechnungszeit
lägen viele EM-Renten bei einem Bruchteil dessen, was tatsächlich gezahlt wird.
Bei Frauen kann die EM-Rente sogar höher liegen als die Altersrente,
wie die Tabelle zeigt. Das hat zwei Gründe: Die Zurechnungszeit greift bei früh erwerbsgeminderten Frauen
besonders stark. Und die Altersrente von Frauen leidet überproportional unter Teilzeit und Erwerbspausen, was
bei der EM-Rente durch die Zurechnungszeit teilweise abgefedert wird.
Wichtig: Wenn die EM-Rente in eine Altersrente übergeht, gilt der
Besitzschutz nach §88 SGB VI. Solange zwischen dem Ende der EM-Rente und dem Beginn der
Altersrente höchstens 24 Kalendermonate liegen (bei nahtlosem Übergang, dem Regelfall, ist diese Bedingung
erfüllt), werden die Entgeltpunkte der EM-Rente als Mindestwert für die Altersrente
lebenslang garantiert. Die reguläre Altersrentenberechnung greift nur dann, wenn sie
höhere Entgeltpunkte ergibt. Konkret: Die Altersrente kann durch diesen Besitzschutz niemals niedriger
ausfallen als die zuvor bezogene EM-Rente.
Wie hoch ist die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente 2026?
Bei den Neuzugängen 2024 lag der Durchschnitt bei rund 1.041 Euro netto im Monat (nach
Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungs-Anteile). Im Bestand aller laufenden EM-Renten beträgt der
Schnitt 1.027 Euro. Die Werte für 2026 sind noch nicht statistisch erfasst, aber durch die
Rentenanpassung im Juli 2026 (voraussichtlich +4,24 Prozent) sollten beide Werte um etwa 40 bis 45 Euro
steigen.
Wie viel beträgt die teilweise EM-Rente im Durchschnitt?
Bei Neuzugängen 2024 lag der Durchschnitt der teilweisen EM-Rente bei
rund 611 Euro netto im Monat. Mathematisch ist die teilweise EM die Hälfte der vollen
EM (Rentenartfaktor 0,5 statt 1,0). Faktisch beträgt sie etwa 56 Prozent der vollen EM, weil sich die
Versicherungsverläufe der beiden Gruppen unterscheiden. Wer keine geeignete Teilzeitarbeit findet, kann
die teilweise EM-Rente als Arbeitsmarktrente auf eine volle EM-Rente aufgestockt
bekommen. Grundlage ist die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 43 SGB VI (konkrete
Betrachtungsweise bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt). Die Agentur für Arbeit stellt das
Arbeitsmarktgutachten aus, die Aufstockung und Auszahlung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung.
Warum ist die EM-Rente bei Frauen niedriger?
Bei den Neuzugängen 2024 lag die EM-Rente von Frauen mit 1.010 Euro im Schnitt 68 Euro unter der von
Männern (1.078 Euro). Die Ursachen sind dieselben wie bei der Altersrente: häufigere
Teilzeitarbeit, Erwerbspausen durch Familienzeiten und das nach wie vor bestehende
Lohngefälle zwischen den Geschlechtern. Interessant: Im Bestand der vollen EM-Renten erhalten Frauen
sogar etwas mehr als Männer (1.055 Euro vs. 1.032 Euro), weil viele alte Männerrenten aus der Zeit
harter Rentenabschläge den Männerschnitt nach unten ziehen.
Was ist der Bestandsverbesserungszuschlag und wer bekommt ihn?
Der Bestandsverbesserungszuschlag (§307i SGB VI) ist ein pauschaler Zuschlag auf bereits laufende
EM-Renten. Wer seine EM-Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat, bekommt einen Aufschlag
von 7,5 Prozent. Wer sie zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen hat, erhält 4,5 Prozent. Seit
Dezember 2025 ist der Zuschlag fest in die Rentenformel als zusätzliche Entgeltpunkte
integriert. Er wird automatisch von der DRV gewährt, ohne Antrag, und nimmt dauerhaft an
Rentenanpassungen teil. Rund 3 Millionen Renten profitieren davon (EM, Folge-Altersrenten und
Hinterbliebenenrenten).
Wie viel Prozent meines Einkommens ersetzt die EM-Rente?
Eine offizielle Lohnersatzquote für die EM-Rente wird von der DRV nicht veröffentlicht. Plausibel
berechnen lässt sich die Quote mit der eigenen Renteninformation: Die EM-Rente ergibt sich aus Deinen
bisherigen Entgeltpunkten plus der Zurechnungszeit, multipliziert mit Zugangsfaktor (meist 0,892 wegen
10,8 % Abschlag) und aktuellem Rentenwert. Faustregel: Wer ein durchschnittliches Einkommen von rund
51.944 Euro/Jahr hatte und zum Zeitpunkt der EM bereits 25 Beitragsjahre hatte, erhält eine EM-Rente,
die etwa 40 bis 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens ersetzt. Bei höheren Einkommen
liegt die Ersatzrate meist niedriger.
Bekomme ich nach der EM-Rente automatisch eine höhere Altersrente?
Die Altersrente kann nicht niedriger ausfallen als die zuvor bezogene EM-Rente. Grund
ist der Besitzschutz nach §88 SGB VI: Wenn die EM-Rente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten vor
Beginn der Altersrente weggefallen ist (also bei nahtlosem Übergang, dem Regelfall), werden die
Entgeltpunkte der EM-Rente als lebenslanger Mindestwert für die Altersrente garantiert. Nur wenn die
reguläre Altersrentenberechnung höhere Entgeltpunkte ergibt, wird der höhere Wert genommen. Im
Bundesschnitt 2023 lag die durchschnittliche Altersrente bei 1.102 Euro, die durchschnittliche EM-Rente
bei 978 Euro. Die Differenz von 124 Euro ist überraschend gering, weil die EM-Rente von der
Zurechnungszeit profitiert, die in der Altersrente keine Rolle spielt.
Die Durchschnittswerte sagen Dir nicht, was Du persönlich bekommen würdest. Zwei
konkrete Schritte, mit denen Du Deine eigene Zahl ermittelst:
1. Versicherungsverlauf prüfen. Fordere kostenlos eine Konten- und
Versicherungsverlaufsklärung bei der DRV an. So siehst Du, ob alle Beitragszeiten korrekt erfasst sind. Fehlende
Zeiten sind ein häufiger Grund dafür, dass die EM-Rente am Ende niedriger ausfällt als erwartet.
2. EM-Rente berechnen. Auf der EM-Rechner-Seite gibst Du Deine eigenen Werte ein und
siehst Deine persönliche EM-Rente in Brutto und Netto. Inklusive der Versorgungslücke zu Deinem jetzigen
Einkommen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele erst dann ein Thema, wenn sie
selbst oder jemand in ihrem Umfeld erkrankt. Für Menschen, die bereits auf dem Weg zur Erwerbsminderungsrente
sind, kommt sie dann meist zu spät. Eine BU lässt sich nur abschließen, solange man noch gesund ist.
Wenn es Menschen in Deinem Leben gibt, die Dir wichtig sind, ein Partner, Kinder oder
gute Freunde, kann das hier ein Anlass sein, mit ihnen in Ruhe darüber zu sprechen. Vorausschauend zu
entscheiden, solange noch Zeit dafür ist, fühlt sich anders an als unter Druck reagieren zu müssen.
Wer in der EM-Rente landet, hat in der Regel deutlich weniger finanziellen Spielraum als
vorher. Was in dieser Phase oft mehr hilft als ein Sparplan, ist ein nüchterner Blick auf die laufenden Kosten:
Strom- und Gastarife prüfen, alte oder doppelte Versicherungen kündigen, Vertragsfristen kennen. Manchmal
stecken da zwei- oder dreistellige Beträge pro Monat, die niemandem nutzen.
Falls trotzdem noch Spielraum bleibt, gewinnt das Thema Altersvorsorge an Bedeutung. Die
EM-Rente endet mit Erreichen des Rentenalters und wird durch die reguläre Altersrente ersetzt, die wegen der oft
kürzeren Beitragszeit meist deutlich niedriger ausfällt.
Ein allgemeiner Hinweis zum Schluss: Egal ob es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, einen Versicherungs-Check oder die
private Altersvorsorge geht, lohnt sich das Gespräch mit jemandem, der das Thema beruflich macht und den Markt
überblickt. Falls Du dazu Fragen hast oder jemand in Deinem Umfeld einen Ansprechpartner sucht, kannst Du Dich
gerne an mich wenden. Ich unterstütze Euch da so gut ich es nur kann.