Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Mai 2026
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ProvenExpert: Sehr gut
200+ Kunden deutschlandweit beraten
Quelle: SGB VI, SGG, DRV-Statistik 2024
IHK-Nr. D-4YKP-487AL-84
Aktualisiert: Mai 2026
Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellst Du schriftlich oder online bei der Deutschen Rentenversicherung (Hauptformular R0100, Anlage R0210).
Voraussetzung: mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt (allgemeine Wartezeit)
und in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet (3-von-5-Regel, §43 SGB
VI). Wird Dein Antrag abgelehnt, hast Du 1 Monat Zeit für einen Widerspruch (§84 SGG). 2024 wurden
47,1 % aller Anträge abgelehnt.
Du bist krank, kannst nicht mehr arbeiten und der Antrag auf Erwerbsminderungsrente
liegt vor Dir. Fünfzehn Seiten Formular, dazu Anlagen, medizinische Unterlagen, Versicherungsverlauf. Und
die Frage im Hinterkopf: Reicht das alles?
Die Statistik macht es nicht leichter.
Fast jeder zweite Antrag wird abgelehnt. 2024 waren es 47,1 % von rund 491.000 Anträgen.
Wer abgelehnt wird, steht oft monatelang ohne Einkommen da. Krankengeld ist ausgelaufen, ALG I greift nur unter
bestimmten Bedingungen, Bürgergeld bedeutet einen weiteren Einkommensbruch.
Diese Seite zeigt Dir den gesamten Weg. Welche Voraussetzungen Du erfüllen musst,
welche Formulare Du brauchst, wie der Begutachtungsprozess läuft, was bei einer Ablehnung passiert und wie
Du die Wartezeit finanziell überbrückst. Ohne Behördendeutsch, mit konkreten Paragraphen und mit
den Zahlen, die wirklich gelten.
Bevor Du den Antrag überhaupt stellst, musst Du drei Prüfungen bestehen. Eine
medizinische und zwei versicherungsrechtliche. Alle drei muss die DRV abnicken, sonst wird abgelehnt.
Die allgemeine Wartezeit: 5 Jahre Einzahlung
Du brauchst mindestens 60 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten in der
gesetzlichen Rentenversicherung (§43 Abs. 1 SGB VI). Das sind 5 Jahre. Dazu zählen nicht nur
Pflichtbeiträge aus Arbeit, sondern auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Wehr- und Zivildienst sowie
freiwillige Beiträge. "Eingezahlt" im engeren Sinn musst Du also nicht in jedem Monat haben.
Die 3-von-5-Regel: 36 Monate Pflichtbeiträge
In den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung musst Du
mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet haben (§43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Das
ist die strengere Hürde. Wer längere Zeit selbstständig war oder pausiert hat, scheitert hier
oft.
Der 5-Jahres-Zeitraum verlängert sich allerdings durch sogenannte Anrechnungs- und
Berücksichtigungszeiten (§43 Abs. 4 SGB VI), zum Beispiel Krankheit, Arbeitslosigkeit,
Schwangerschaft, schulische Ausbildung oder Bezug einer anderen Rente. So bist Du nicht automatisch raus, nur
weil Du eine Weile nicht in die Rentenkasse eingezahlt hast.
Stundengrenzen: Volle und teilweise EM-Rente
Die Kernfrage des medizinischen Gutachtens lautet: Wie viele Stunden täglich kannst
Du noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten? Nicht in Deinem alten Beruf, sondern grundsätzlich in
irgendeiner Tätigkeit. Die Antwort entscheidet über den Rentenanspruch:
Stundengrenzen 2026 (§43 SGB VI)
Restleistungsvermögen
Anspruch
Rentenartfaktor
Weniger als 3 Stunden täglich
Volle EM-Rente
1,0
3 bis unter 6 Stunden täglich
Teilweise EM-Rente
0,5
6 Stunden und mehr täglich
Kein Anspruch
–
Seit der Rentenreform 2001
prüft die DRV nur noch das Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der bisherige
Beruf spielt keine Rolle mehr. Das ist der größte Unterschied zur früheren
Berufsunfähigkeitsrente und der häufigste Grund für Ablehnungen.
Berufsanfänger-Sonderregel
Wer noch keine 5 Jahre in der Rentenversicherung war, ist nicht automatisch
ausgeschlossen. Für Berufsanfänger gilt eine Sonderregel (§53 Abs. 2 SGB VI): Wer innerhalb von 6
Jahren nach Ende der Schul- oder Berufsausbildung erwerbsgemindert wird und in den letzten 2 Jahren mindestens 1
Jahr Pflichtbeiträge geleistet hat, bekommt die volle EM-Rente, auch wenn die 5-Jahres-Wartezeit nicht
erfüllt ist. Achtung: Diese Sonderregel gilt nur für die volle EM-Rente, nicht
für die teilweise.
Welche Unterlagen brauchst Du für den Antrag?
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente besteht aus mehreren Formularen, die Du gemeinsam
einreichst. Alle Formulare bekommst Du kostenlos bei der DRV oder direkt online unter deutsche-rentenversicherung.de.
Direkt-Download: Komplettpaket bei der DRV
Die DRV bietet ein
Komplett-Formularpaket Erwerbsminderungsrente
als gebündelten Download an. Es enthält alle Pflichtformulare (R0100, R0210, R0215) plus die
KVdR-Anlage für die Krankenversicherung der Rentner. Damit vergisst Du nichts und ersparst Dir die
Sucherei nach den Einzelformularen.
Das Hauptformular. Wird für alle Rentenarten verwendet, also auch für die
EM-Rente. Hier trägst Du Stammdaten, Bankverbindung, Rentenantragsdatum und Krankenkasse ein.
Pflichtanlage zum R0100. Hier dokumentierst Du Deine Erkrankungen, behandelnde
Ärzte, Klinikaufenthalte und bisherigen Therapien. Diese Angaben sind die Basis für das
medizinische Gutachten.
Hier beschreibst Du in eigenen Worten, wie sich Deine Erkrankung im Alltag
auswirkt. Welche Tätigkeiten Dir noch möglich sind und welche nicht. Wichtiger Tipp:
Konkret und ehrlich beschreiben, nichts beschwichtigen.
4
Optional: Komplett-Formularpaket EM-Rente
Die DRV bietet ein vorkonfiguriertes Formularpaket speziell für EM-Rente an,
inklusive der Anlagen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). So vergisst Du nichts.
Online-Antrag: eAntrag der DRV
Du kannst den Antrag komplett digital stellen. Über den eAntrag der DRV führt
Dich ein Online-Assistent durch alle Formulare. Du brauchst Deine Versicherungsnummer und eine Authentifizierung
(Personalausweis mit eID-Funktion, Aufenthaltstitel oder Signaturkarte). Vorteile: Du kannst zwischenspeichern
(bis zu 30 Tage), Dokumente direkt hochladen und das Eingangsdatum ist sofort dokumentiert.
Diese Belege solltest Du beilegen
Ärztliche Befunde und Atteste der letzten Jahre, möglichst chronologisch sortiert
Klinik- und Reha-Berichte aller stationären Aufenthalte
Aktueller Bericht des Hausarztes mit Diagnoseliste und Verlauf
Medikamentenliste mit Wirkstoffen und Dosierung
Liste behandelnder Fachärzte mit Adressen und Schweigepflichtentbindung
Versicherungsverlauf der DRV (kannst Du vorher kostenlos anfordern)
Arbeitgeberbescheinigung bei laufendem Beschäftigungsverhältnis
Tipp: Eine kostenlose Konten- und Versicherungsverlaufklärung
kannst Du jederzeit bei der DRV beantragen. Damit prüfst Du vorab, ob die DRV alle Beitragszeiten korrekt
erfasst hat. Fehlerhafte oder fehlende Zeiten sind ein häufiger Grund für versicherungsrechtliche
Ablehnungen.
Der Weg zum Antrag: Von der Krankheit zur Entscheidung
Der typische Weg in die EM-Rente läuft über drei Phasen. Wer den Ablauf kennt,
ist besser vorbereitet und stellt den Antrag zum richtigen Zeitpunkt.
Vom Krankenbett zum Bescheid: 3 Phasen
1
Phase 1: Lohnfortzahlung (6 Wochen)
In den ersten 6 Wochen einer Erkrankung zahlt Dein Arbeitgeber Dein volles Gehalt
weiter (§3 EFZG). Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung musst Du
spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorlegen, wenn die Krankheit länger als drei
Kalendertage dauert (§5 EFZG). Manche Arbeitgeber verlangen ein Attest bereits ab dem ersten
Tag, das ist arbeitsvertraglich zulässig. Krankengeld der Krankenkasse beginnt erst nach Ablauf
der 6 Wochen Lohnfortzahlung.
2
Phase 2: Krankengeld (bis zu 72 Wochen)
Ab Woche 7 zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von rund 70 % Deines
Bruttoeinkommens, maximal 90 % Deines Nettos (§47 SGB V). Maximaldauer: 78 Wochen
(abzüglich der 6 Wochen Lohnfortzahlung) innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung.
3
Phase 3: EM-Antrag oder Reha
Wenn absehbar wird, dass Du nicht mehr in den Beruf zurückkehrst, stellst Du
den Antrag auf EM-Rente. Oft läuft das über den Umweg eines Reha-Antrags, der bei
Misserfolg automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt wird (§116 SGB VI).
⚠ §51 SGB V: Die Reha-Aufforderung der Krankenkasse
Nach spätestens 6 Monaten Krankengeld kann Dich Deine Krankenkasse auffordern, einen Reha-Antrag zu
stellen (§51 SGB V). Wer nicht reagiert oder den Antrag verweigert, verliert das Krankengeld. Diese
Aufforderung ist gesetzlich vorgesehen.
Stellst Du den Reha-Antrag und die Reha bringt keinen Erfolg, gilt der Antrag automatisch als Antrag auf
EM-Rente (§116 SGB VI). Das ist wichtig für den Rentenbeginn: Das Datum des Reha-Antrags
zählt dann rückwirkend als Rentenantrags-Datum, was Dir bei der Nachzahlung helfen kann.
Wenn Du wissen willst, wie hoch Deine EM-Rente in jeder dieser Phasen wäre, hilft
Dir der Erwerbsminderungsrechner. Er
zeigt Brutto- und Nettowerte und vergleicht beide EM-Stufen.
Ablehnungsquote: 47,1 % aller Anträge werden abgelehnt
⚠ Fast jeder zweite Antrag wird abgelehnt
2024 wurden 47,1 % aller EM-Rente-Anträge abgelehnt. Bei rund 491.000 Anträgen
waren das etwa 231.000 Ablehnungen. Die Quote liegt seit 2001 nie unter 42 %, zeitweise auch bei 45 %. Die
Tendenz: stabil hoch.
Die DRV veröffentlicht keine Aufschlüsselung danach, ob Anträge medizinisch oder
versicherungsrechtlich abgelehnt werden. Eine offizielle Bearbeitungsdauer-Statistik gibt es ebenfalls
nicht. Erfahrungswerte liegen bei 3 bis 6 Monaten für unkomplizierte Fälle.
Die häufigsten Ablehnungsgründe
Die DRV gliedert Ablehnungsgründe in drei Kategorien. Die genaue Verteilung ist
nicht öffentlich verfügbar, aus VdK-Beratungspraxis und IAQ-Forschung sind aber drei Hauptmuster
bekannt:
1. Medizinische Gründe: Der Gutachter bescheinigt Dir mehr als 6
Stunden Restleistungsvermögen pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das ist der häufigste Grund.
Erkrankungen werden als nicht gravierend genug bewertet oder bestimmte Befunde im Gutachten nicht ausreichend
berücksichtigt. Genau das kritisiert der Sozialverband VdK in seiner Beratungspraxis regelmäßig.
2. Versicherungsrechtliche Gründe: Die Wartezeit von 5 Jahren ist
nicht erfüllt oder die 3-von-5-Regel scheitert. Das trifft oft Selbstständige, Hausfrauen oder
Menschen mit längeren Erwerbspausen.
3. Mitwirkungspflichten: Gutachtertermine werden nicht wahrgenommen,
Unterlagen nicht eingereicht, Schweigepflichtentbindungen verweigert. Die DRV darf den Antrag dann allein
deshalb ablehnen.
Was tun, wenn Dein Antrag abgelehnt wird?
Wichtig: Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Du hast nach Erhalt des Bescheids
genau 1 Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen (§84 SGG). Verpasst Du diese Frist, wird der
Bescheid bestandskräftig. Was Du jetzt tun solltest:
Akteneinsicht beantragen: Du hast das Recht, das medizinische Gutachten zu sehen, das zur
Ablehnung geführt hat.
Widerspruch fristgerecht einlegen: Erstmal formlos schriftlich. Die Begründung kann
nachgereicht werden.
Hilfe holen: Sozialverband (VdK, SoVD) oder spezialisierter Rentenberater. Mehr dazu im
nächsten Abschnitt.
Neue medizinische Befunde sammeln: Aktuelle Atteste, Berichte von Fachärzten,
eventuell ein Gegengutachten.
Widerspruch und Klage: Deine Rechtsmittel
Wenn die DRV Deinen Antrag ablehnt, beginnt der zweite Teil des Verfahrens. Hier hast Du
zwei Stufen: zuerst den Widerspruch, danach die Klage vor dem Sozialgericht.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids bei der
DRV eingehen (§84 SGG). Schriftlich oder zur Niederschrift in einer DRV-Auskunfts- und Beratungsstelle. Die
Begründung kann später nachgereicht werden, der formlose Widerspruch reicht zunächst zur
Fristwahrung.
Erfolgsquote im Widerspruchsverfahren: rund 20 %
Etwa jeder fünfte Widerspruch hat Erfolg. Klingt wenig, ist aber
realistisch, weil viele Widersprüche ohne neue medizinische Befunde eingelegt werden. Die DRV prüft im
Widerspruchsverfahren in der Regel ihre eigenen Gutachten erneut, manchmal wird ein Zweitgutachten eingeholt.
Klage vor dem Sozialgericht
Wird auch der Widerspruch abgelehnt, kannst Du innerhalb eines Monats nach Zugang des
Widerspruchsbescheids Klage beim Sozialgericht erheben (§87 SGG). Wichtig:
Gerichtskostenfrei: Alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgericht,
Landessozialgericht, Bundessozialgericht) sind gerichtskostenfrei (§183 SGG).
Anwalt nicht zwingend: Du kannst Dich selbst vertreten, einen Sozialverband beauftragen
oder einen Anwalt einschalten.
Verfahrensdauer: Im Bundesdurchschnitt rund 13 Monate (Destatis 2024). Bei EM-Verfahren
liegen die Werte oft bei 15 bis 20 Monaten, regional unterschiedlich (SG Aachen ca. 12 Monate, SG Hamburg
bis zu 20 Monate).
Wer hilft Dir bei Widerspruch und Klage?
Du musst diesen Weg nicht allein gehen. Vier Anlaufstellen mit unterschiedlichen
Konditionen:
DRV-Beratungsstellen: Komplett kostenlos. Helfen beim Ausfüllen, klären
Versicherungsverläufe und beraten zu Ansprüchen. ABER: Sie vertreten Dich nicht im
Widerspruchsverfahren gegen die DRV selbst.
Sozialverband VdK: Ca. 6 bis 9 Euro Mitgliedsbeitrag pro Monat (je nach Landesverband,
Stand Anfang 2026). Mit rund 2,3 Mio. Mitgliedern der größte Sozialverband. Kostenlose
Sozialrechtsberatung und Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren für Mitglieder.
Sozialverband SoVD: Rund 8 Euro Mitgliedsbeitrag pro Monat (Einzelperson). Vergleichbare
Leistungen wie der VdK, regional unterschiedlich stark vertreten.
Registrierte Rentenberater: Honorar nach RVG. Eine Erstberatung kostet bis zu 190 Euro, ein
gesamtes EM-Rente-Verfahren typischerweise 500 bis 700 Euro plus MwSt. Bei erfolgreichem Widerspruch
erstattet die DRV die Kosten oft.
Für die meisten Betroffenen ist die VdK- oder SoVD-Mitgliedschaft die
wirtschaftlichste Lösung: niedriger Beitrag, langfristige Beratung und kompetente Vertretung. Wer eine
schnelle Einschätzung braucht oder besonders komplexe Fälle hat, ist beim spezialisierten
Rentenberater gut aufgehoben.
Was passiert, während Du wartest?
Bearbeitungsdauer 3 bis 6 Monate, bei Widerspruch und Klage gerne 1 bis 2 Jahre
zusätzlich. Die entscheidende Frage: Wovon lebst Du in dieser Zeit? Das
Krankengeld ist nach spätestens 78 Wochen ausgeschöpft (sogenannte Aussteuerung). Hier kommt
die Nahtlosigkeitsregelung ins Spiel.
Nahtlosigkeitsregelung §145 SGB III
Wenn Dein Krankengeld endet, Du aber wegen Krankheit nicht arbeiten kannst, bekommst Du nahtlos ALG I.
Die Agentur für Arbeit muss Dich auch dann betreuen, wenn Du objektiv noch nicht wieder
arbeitsfähig bist (§145 SGB III).
Voraussetzung: Du hast einen EM-Antrag gestellt oder dieser ist noch in Bearbeitung. Du erhältst dann
ALG I, ohne dass Du der üblichen Verfügbarkeitspflicht voll nachkommen musst.
ALG I als Brücke zur Rente
ALG I beträgt 60 % Deines früheren Nettoeinkommens (mit Kindern 67 %). Die
Maximaldauer hängt vom Alter ab: 12 Monate für unter 50-Jährige, gestaffelt bis zu 24 Monate
für über 58-Jährige. Wichtig: ALG I-Bezugszeiten zählen für Deine Rente, weil die
Bundesagentur Beiträge an die DRV abführt.
Bürgergeld: Die doppelte Lücke
Wenn ALG I ausläuft, bevor über Deinen EM-Antrag entschieden ist, landest Du
im Bürgergeld. Hier wird es finanziell doppelt schmerzhaft:
⚠ Bürgergeld: Die Falle, die viele übersehen
Bürgergeld-Bezugszeiten erhöhen seit 2011 Deine Rentenhöhe nicht mehr (keine Entgeltpunkte).
Vor dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 hat der Bund Rentenbeiträge für ALG-II-Bezieher gezahlt, das
wurde gestrichen. Die Zeiten gelten zwar weiterhin als Anrechnungszeiten (relevant z.B. für die
35-Jahres-Wartezeit für vorzeitige Altersrente), bringen aber keine zusätzliche Rente mehr. Wer
längere Zeit Bürgergeld bezieht, reisst damit eine zusätzliche Lücke in seine
Altersrente.
Konkret: Eine Person, die vom 50. bis zum 60. Lebensjahr Bürgergeld bezieht, verliert rund 10
Entgeltpunkte. Bei einem Rentenwert von 42,52 Euro (Stand 01.07.2026) entspricht das etwa
425 Euro weniger Rente pro Monat. Für das ganze Rentnerleben gerechnet ein
fünfstelliger Betrag.
Genau deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für die meisten Berufstätigen die
wichtigste Absicherung neben der Krankenversicherung.
EM-Rente 2026: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Wartezeit: mindestens 5 Jahre Einzahlungen (§43 SGB VI)
3-von-5-Regel: 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren
Volle EM-Rente: unter 3 Stunden/Tag arbeitsfähig
Teilweise EM-Rente: 3 bis unter 6 Stunden/Tag arbeitsfähig
Hauptformular: R0100 (mit Anlage R0210 und Selbsteinschätzungsbogen R0215)
Online-Antrag: über eAntrag der DRV (eservice-drv.de)
Ablehnungsquote 2024: 47,1 % (bei rund 491.000 Anträgen)
Widerspruchsfrist: 1 Monat (§84 SGG)
Erfolgsquote Widerspruch: rund 20 %
Klage: kostenlos in allen Instanzen (§183 SGG), Verfahrensdauer ca. 13 bis 20
Monate
Bearbeitungsdauer: Erfahrungswert 3 bis 6 Monate (keine offizielle DRV-Statistik)
Wie hoch wäre Deine EM-Rente überhaupt?
Du weißt jetzt, wie der Antrag funktioniert. Jetzt fehlt noch eine Frage: Wie hoch wäre Deine
EM-Rente überhaupt? Und reicht sie, um Deinen Lebensstandard zu halten?
Unser Rechner zeigt Dir Deine persönliche EM-Rente in weniger als 2 Minuten. Mit Brutto, Netto und der
Lücke zu Deinem jetzigen Einkommen. Drei Szenarien (volle EM, teilweise EM, Ablehnung), inklusive
Netto-Berechnung.
Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Mai 2026. Er
stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.
Verbindliche Auskunft zu Deinem konkreten Fall erteilt die Deutsche Rentenversicherung
(drv.de, kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800), ein
registrierter Rentenberater nach RDG oder ein Sozialverband wie
VdK oder SoVD. Eine Beratung zu gesetzlichen Sozialleistungen darf ich als
Versicherungsmakler aus rechtlichen Gründen (Rechtsdienstleistungsgesetz) nicht erbringen.
Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung,
Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d GewO Dein
Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für
Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.
Häufige Fragen zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Wo stelle ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente?
Den Antrag stellst Du bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Drei Wege stehen Dir offen:
Online über den eAntrag (eservice-drv.de), schriftlich per Post
oder persönlich in einer DRV-Auskunfts- und Beratungsstelle. Du kannst den Antrag
auch über Deine Gemeinde stellen, die ihn dann an die DRV weiterleitet. Pflichtformular ist immer
das R0100, dazu die Anlage R0210 zur Feststellung der Erwerbsminderung.
Wann gilt ein Reha-Antrag als Rentenantrag?
Ein Reha-Antrag wird automatisch in einen EM-Rente-Antrag umgewandelt, wenn die Reha keinen Erfolg
verspricht oder hatte (§116 Abs. 2 SGB VI). Wichtig: Das Datum des Reha-Antrags zählt dann
rückwirkend als Rentenantrags-Datum. Das ist vorteilhaft für die Nachzahlung, weil die Rente
ab diesem früheren Zeitpunkt rechnet. Für Versicherte ist es also häufig sinnvoll, zuerst
den Reha-Antrag zu stellen, bevor sie direkt die EM-Rente beantragen.
Was passiert, wenn mein EM-Antrag abgelehnt wird?
Du hast nach Erhalt des Bescheids 1 Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen
(§84 SGG). Versuche, vorher Akteneinsicht zu beantragen, um die Begründung der Ablehnung zu
kennen. Hilfe bekommst Du beim VdK, SoVD oder bei spezialisierten Rentenberatern. Solange Dein Antrag
(auch im Widerspruchs- oder Klageverfahren) läuft, hast Du in der Regel Anspruch auf ALG I
über die Nahtlosigkeitsregelung (§145 SGB III). Ein Widerspruch hat im Schnitt rund 20 %
Erfolgschance.
Wie lange dauert ein Klageverfahren beim Sozialgericht?
Im Bundesdurchschnitt dauert ein Verfahren am Sozialgericht rund 13 Monate (Destatis
2024). Bei EM-Rente-Klagen liegen die Werte meist höher, im Schnitt 15 bis 20 Monate. Es gibt
regionale Unterschiede: Das SG Aachen kommt im Mittel auf 12 Monate, das SG Hamburg auf bis zu 20
Monate. Verfahren in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sind gerichtskostenfrei
(§183 SGG). Du kannst Dich selbst vertreten oder über einen Sozialverband oder Anwalt
vertreten lassen.
Bekomme ich ALG I, wenn mein EM-Antrag noch läuft?
Ja, über die Nahtlosigkeitsregelung §145 SGB III. Wenn Dein Krankengeld endet
und Dein EM-Antrag noch nicht entschieden ist, springt die Agentur für Arbeit ein. Du erhältst
ALG I, ohne dass Du der üblichen Verfügbarkeitspflicht voll nachkommen musst. ALG I
beträgt 60 % Deines früheren Nettoeinkommens (67 % mit Kindern). Die Bezugsdauer hängt
vom Alter ab: 12 Monate unter 50, gestaffelt bis 24 Monate ab 58 Jahren. ALG I-Bezugszeiten zählen
für Deine spätere Altersrente.
Verliere ich Rentenpunkte, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Ja.
Seit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 zahlt der Bund keine Rentenbeiträge mehr für ALG-II- und Bürgergeld-Bezieher.
In dieser Zeit sammelst Du keine Entgeltpunkte. Beispiel: Wer 10 Jahre lang Bürgergeld bezieht,
verliert rund 10 Entgeltpunkte und damit etwa 408 Euro Rente pro Monat (Stand 2026). Über 20 Jahre
Rentenbezug summiert sich das auf einen fünfstelligen Betrag. Genau deshalb ist es wichtig, den Weg
in die EM-Rente möglichst über ALG I (Nahtlosigkeitsregelung) abzukürzen, weil ALG
I-Bezugszeiten für die Rente zählen.
Deine nächsten Schritte
Du hast jetzt einen kompletten Überblick über den Weg vom Antrag bis zur
Entscheidung. Drei konkrete Empfehlungen, wie Du jetzt weitermachst:
1. Versicherungsverlauf prüfen. Fordere kostenlos eine Konten- und
Versicherungsverlaufklärung bei der DRV an. So siehst Du, ob alle Beitragszeiten korrekt erfasst sind.
Fehlende Zeiten sind ein häufiger Grund für versicherungsrechtliche Ablehnungen.
2. EM-Rente berechnen. Auf der EM-Rechner-Seite gibst Du Deine Werte ein und siehst
Deine persönliche EM-Rente in Brutto und Netto. Inklusive der Versorgungslücke zu Deinem jetzigen
Einkommen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele erst dann ein Thema,
wenn sie selbst oder jemand in ihrem Umfeld erkrankt. Für Menschen, die bereits auf dem Weg zur
Erwerbsminderungsrente sind, kommt sie dann meist zu spät. Eine BU lässt sich nur abschließen,
solange man noch gesund ist.
Wenn es Menschen in Deinem Leben gibt, die Dir wichtig sind, ein Partner, Kinder oder
gute Freunde, kann das hier ein Anlass sein, mit ihnen in Ruhe darüber zu sprechen. Vorausschauend zu
entscheiden, solange noch Zeit dafür ist, fühlt sich anders an als unter Druck reagieren zu
müssen.
Wer in der EM-Rente landet, hat in der Regel deutlich weniger finanziellen Spielraum als
vorher. Was in dieser Phase oft mehr hilft als ein Sparplan, ist ein nüchterner Blick auf die laufenden
Kosten: Strom- und Gastarife prüfen, alte oder doppelte Versicherungen kündigen, Vertragsfristen
kennen. Manchmal stecken da zwei- oder dreistellige Beträge pro Monat, die niemandem nutzen.
Falls trotzdem noch Spielraum bleibt, gewinnt das Thema Altersvorsorge an Bedeutung. Die
EM-Rente endet mit Erreichen des Rentenalters und wird durch die reguläre Altersrente ersetzt, die wegen
der oft kürzeren Beitragszeit meist deutlich niedriger ausfällt.
Ein allgemeiner Hinweis zum Schluss: Egal ob es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, einen Versicherungs-Check oder die
private Altersvorsorge geht, lohnt sich das Gespräch mit jemandem, der das Thema beruflich macht und den
Markt überblickt. Falls Du dazu Fragen hast oder jemand in Deinem Umfeld einen Ansprechpartner sucht,
kannst Du Dich gerne an mich wenden. Ich unterstütze Euch da so gut ich es nur kann.
Der Finanzsportler
Enrico Fischer
Jesuitenstraße 26
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler