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Monatliche EM-Rente (brutto) = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor
Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente folgt vier Bausteinen. Du brauchst Dein Einkommen, Deine Beitragsjahre und Dein Alter. Daraus ergibt sich eine Zahl, die deutlich niedriger ausfallen kann, als Du erwartest.
Dieser Artikel zeigt Dir die Formel und rechnet sie an drei realen Beispielen durch. Eine Bürokauffrau mit 45 Jahren, eine Erzieherin in Teilzeit mit 50 Jahren und ein IT-Fachmann mit 55 Jahren. Du siehst Schritt für Schritt, wie die Berechnung läuft und was am Ende netto übrig bleibt.
Du willst Deine eigenen Zahlen eintippen? Im Erwerbsminderungsrechner gibst Du Alter, Einkommen und Beitragsjahre ein und siehst sofort Dein persönliches Ergebnis. Drei Szenarien (volle EM, teilweise EM, Ablehnung), inklusive Netto-Berechnung und Einkommenslücke.
Die Formel hat vier Bausteine. Jeder davon beeinflusst das Ergebnis.
1. Entgeltpunkte spiegeln wider, wie Dein Einkommen im Vergleich zum deutschen Durchschnittsverdienst lag. Wer genau den Durchschnitt verdient hat (2026: 51.944 EUR/Jahr), bekommt pro Beitragsjahr 1,0 Entgeltpunkte. Wer mehr verdient hat, bekommt mehr. Wer weniger verdient hat, bekommt weniger. Bei einer Erwerbsminderung werden zusätzlich die Punkte für die Zurechnungszeit berechnet, also die Zeit von heute bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten (§253a SGB VI). Diese Zeit gilt so, als hättest Du weitergearbeitet.
2. Zugangsfaktor ist 1,0 wenn Du mit 65 Jahren in Rente gehst. Wer früher in die EM-Rente muss, bekommt einen Abschlag. Pro Monat vor dem 65. Geburtstag sind das 0,3 Prozent, maximal 10,8 Prozent (§77 SGB VI). Wer jünger als 62 ist, wird so behandelt, als wäre der Rentenbeginn mit 62 Jahren. Der Zugangsfaktor beträgt dann 0,892.
3. Aktueller Rentenwert legt fest, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. Seit Juli 2025 sind es 40,79 EUR. Ab Juli 2026 steigt der Rentenwert voraussichtlich auf 42,52 EUR (+4,24 %). Der Wert gilt bundeseinheitlich, Ost und West sind seit Juli 2023 angeglichen.
4. Rentenartfaktor bestimmt, ob Du die volle oder die halbe Rente bekommst. Bei voller Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden Arbeitsfähigkeit täglich) ist er 1,0. Bei teilweiser Erwerbsminderung (3 bis unter 6 Stunden) ist er 0,5. Die teilweise EM-Rente ist damit exakt die Hälfte der vollen.
Profil: 42.000 EUR Jahresbrutto (3.500 EUR/Monat), 23 Beitragsjahre (Berufsbeginn mit 22 Jahren). Volle Erwerbsminderung.
42.000 EUR ÷ 51.944 EUR (Durchschnittsentgelt 2026) = 0,81 EP pro Jahr
23 Beitragsjahre × 0,81 EP = 18,63 EP
Von 45 Jahren bis 66 Jahre 3 Monate = 21,25 Jahre Zurechnungszeit. EP dafür: 21,25 × 0,81 = 17,21 EP
18,63 + 17,21 = 35,84 EP gesamt
Mit 45 Jahren liegt der Rentenbeginn vor dem 62. Geburtstag. Es gilt der maximale Abschlag: Zugangsfaktor = 0,892 (entspricht 10,8 % Abschlag nach §77 SGB VI).
35,84 EP × 0,892 × 40,79 EUR × 1,0 (volle EM) = ca. 1.303 EUR brutto/Monat
Krankenversicherung Rentneranteil: 8,75 % × 1.303 EUR = ca. 114 EUR. Pflegeversicherung (kinderlos): 4,20 % × 1.303 EUR = ca. 55 EUR. Sozialabgaben gesamt: ca. 169 EUR. Der steuerpflichtige Anteil (Besteuerungsanteil 2026: 84 %) liegt knapp über dem Grundfreibetrag (12.348 EUR/Jahr), die Steuer fällt mit ca. 10 EUR/Monat gering aus.
Vereinfachte Beispielrechnung. Persönliche Abweichungen durch individuelle Beitragszeiten, Sonderzahlungen oder Kindererziehungszeiten sind möglich.
Die Zurechnungszeit ist hier der entscheidende Hebel. Ohne sie wären es nur 760 EUR brutto. Weil die DRV die künftigen Jahre hinzurechnet, verdoppelt sich die Rente fast. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Selbst mit Zurechnungszeit bleiben von einem Nettoeinkommen von etwa 2.400 EUR nur rund 1.124 EUR übrig. Das ist eine Versorgungslücke von über 1.200 EUR pro Monat.
Profil: 20.400 EUR Jahresbrutto (1.700 EUR/Monat, Teilzeit), 28 Beitragsjahre. Teilweise Erwerbsminderung (3 bis unter 6 Stunden Arbeitsfähigkeit täglich).
20.400 EUR ÷ 51.944 EUR = 0,39 EP pro Jahr
28 Beitragsjahre × 0,39 EP = 10,92 EP
Von 50 Jahren bis 66 Jahre 3 Monate = 16,25 Jahre. EP dafür: 16,25 × 0,39 = 6,34 EP
10,92 + 6,34 = 17,26 EP gesamt
Mit 50 Jahren: Zugangsfaktor = 0,892. Teilweise EM: Rentenartfaktor = 0,5 (die Hälfte der vollen Rente).
17,26 EP × 0,892 × 40,79 EUR × 0,5 = ca. 314 EUR brutto/Monat
Krankenversicherung: 8,75 % × 314 EUR = ca. 27 EUR. Pflegeversicherung (2 Kinder, Satz 3,35 %): ca. 11 EUR. Steuern: keine, weit unter Grundfreibetrag.
Vereinfachte Beispielrechnung. Persönliche Abweichungen durch individuelle Beitragszeiten möglich.
Das Ergebnis zeigt ein strukturelles Problem: Teilzeit plus teilweise Erwerbsminderung ergibt eine Rente, die weit unter dem Existenzminimum liegt. Wer in Teilzeit arbeitet, sammelt weniger Entgeltpunkte. Die teilweise EM-Rente halbiert diesen ohnehin niedrigen Wert noch einmal.
Wer mit 50 Jahren teilweise erwerbsgemindert ist, kann theoretisch noch arbeiten gehen (3 bis 6 Stunden täglich). In der Praxis ist das oft schwierig, weil geeignete Stellen fehlen oder die Erkrankung das nicht zulässt. Die Rente allein reicht nicht.
Genau für solche Fälle gibt es die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn Du Deinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Sie schaut nicht auf Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern auf Deinen konkreten Beruf. Das ist der entscheidende Unterschied zur gesetzlichen EM-Rente.
Profil: 66.000 EUR Jahresbrutto (5.500 EUR/Monat), 35 Beitragsjahre. Volle Erwerbsminderung.
66.000 EUR ÷ 51.944 EUR = 1,27 EP pro Jahr
35 Beitragsjahre × 1,27 EP = 44,45 EP
Von 55 Jahren bis 66 Jahre 3 Monate = 11,25 Jahre. EP dafür: 11,25 × 1,27 = 14,29 EP
44,45 + 14,29 = 58,74 EP gesamt
Mit 55 Jahren: Rentenbeginn vor dem 62. Geburtstag. Zugangsfaktor = 0,892.
58,74 EP × 0,892 × 40,79 EUR × 1,0 = ca. 2.137 EUR brutto/Monat
Krankenversicherung: 8,75 % × 2.137 EUR = ca. 187 EUR. Pflegeversicherung (1 Kind, Satz 3,60 %): ca. 77 EUR. Steuerpflichtig (84 % von 25.644 EUR): 21.541 EUR. Abzüglich Grundfreibetrag 12.348 EUR = 9.193 EUR zu versteuern. Steuer ca. 120 EUR/Monat (vereinfacht, ohne Kirchensteuer).
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Kirchensteuer. Persönliche Abweichungen möglich.
Das Ergebnis ist auf den ersten Blick besser als in Beispiel 1. Aber schau Dir die Versorgungslücke an: 5.500 EUR Bruttoeinkommen minus 1.753 EUR Nettorente = 3.747 EUR monatliche Lücke. Je höher das Einkommen, desto größer ist die absolute Lücke. Die EM-Rente ersetzt bei hohen Einkommen nur einen kleinen Bruchteil des früheren Lebensstandards.
Was viele nicht wissen: Der Rentenlückenrechner zeigt Dir nicht nur die Lücke, sondern auch, wie viel Kapital nötig wäre, um sie zu schließen.
Die folgende Tabelle zeigt für verschiedene Bruttobeträge, was nach Abzügen übrig bleibt. Die Berechnung gilt für kinderlose Rentner, durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %), Rentenbeginn 2026, ohne Kirchensteuer.
| Brutto/Monat | Sozialabgaben (12,95 %)* | Steuer ca.** | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| 800 EUR | 104 EUR | 0 EUR | 696 EUR |
| 1.000 EUR | 130 EUR | 0 EUR | 870 EUR |
| 1.200 EUR | 155 EUR | 0 EUR | 1.045 EUR |
| 1.400 EUR | 181 EUR | 23 EUR | 1.196 EUR |
| 1.600 EUR | 207 EUR | 55 EUR | 1.338 EUR |
| 1.800 EUR | 233 EUR | 93 EUR | 1.474 EUR |
| 2.000 EUR | 259 EUR | 138 EUR | 1.603 EUR |
* KV-Anteil Rentner: 7,30 % allgemeiner Beitragssatz + 1,45 % halber Zusatzbeitrag (bei 2,9 % Zusatzbeitrag) = 8,75 %. PV kinderlos (ab 23): 4,20 %. Gesamt: 12,95 %.
** Besteuerungsanteil 2026: 84 % (§22 EStG). Grundfreibetrag 2026: 12.348 EUR/Jahr. Unter ca. 1.225 EUR brutto/Monat (84 % × 12 × 1.225 EUR = 12.348 EUR) fallen keine Steuern an.
Zwei Punkte zu den Abzügen, die viele überraschen:
Krankenversicherung: Rentner zahlen seit 2019 paritaetisch (GKV-Versichertenentlastungsgesetz). Das heißt: Den allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) teilen sich Rentner und DRV je hälftig. Beim Zusatzbeitrag gilt dasselbe. Dein Anteil beträgt 8,75 % (bei 2,9 % Zusatzbeitrag).
Pflegeversicherung: Hier trägt der Rentner den vollen Beitrag allein (§59 Abs. 1 SGB XI). Die DRV beteiligt sich nicht. Kinderlose zahlen 4,20 % (inkl. 0,60 % Zuschlag). Mit einem Kind sind es 3,60 %, mit zwei Kindern 3,35 %, mit drei Kindern 3,10 %.
Die volle Erwerbsminderungsrente (EU-Rente berechnung) folgt der Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × 1,0. Der Rentenartfaktor von 1,0 gilt, wenn Du weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kannst. Die Entgeltpunkte setzen sich aus Deinen Beitragszeiten und der Zurechnungszeit zusammen. Den Zugangsfaktor bestimmt Dein Alter bei Rentenbeginn: Unter 62 Jahren beträgt er 0,892 (maximaler Abschlag von 10,8 %). Der aktuelle Rentenwert liegt seit Juli 2025 bei 40,79 EUR.
Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist exakt die Hälfte der vollen Rente. Der Rentenartfaktor ist 0,5. Sie gilt bei 3 bis unter 6 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Alle anderen Bausteine (Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenwert) bleiben identisch. Das bedeutet: Wenn jemand eine volle EM-Rente von 1.300 EUR brutto erhält, würde bei identischer Versicherungshistorie die teilweise EM-Rente 650 EUR brutto betragen.
Die Zurechnungszeit (§59 SGB VI, §253a SGB VI) ist ein Bonus für früh erwerbsgeminderte Menschen. Wer jung krank wird, hat naturgemäß weniger Beitragsjahre. Die DRV rechnet deshalb so, als hättest Du bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten (Stand 2026, steigt bis 2031 auf 67 Jahre) weitergearbeitet. Die EP für diese Zurechnungszeit werden auf Basis Deines bisherigen Einkommensdurchschnitts berechnet. Je jünger Du bei Rentenbeginn bist, desto länger ist die Zurechnungszeit und desto mehr profitierst Du. Bei einer 45-Jährigen macht die Zurechnungszeit fast die Hälfte der gesamten Entgeltpunkte aus.
EU-Rente und EM-Rente meinen heute dasselbe. Die EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) war die Bezeichnung bis Ende 2000. Zum 1. Januar 2001 wurde sie durch die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ersetzt. Der wesentliche Unterschied zum alten System: Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft. Die EM-Rente prüft seither nur noch, ob Du irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst. Dein erlernter Beruf spielt keine Rolle mehr. Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen noch Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nach §240 SGB VI.
Ja, und zwar zu Deinen Gunsten. Die DRV prüft automatisch, ob die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung Deinen bisherigen Einkommensdurchschnitt senken (§73 SGB VI, Günstigerprüfung). Das ist typischerweise der Fall, wenn jemand in den letzten Jahren vor der EM weniger gearbeitet hat (Krankheit, Teilzeit). Falls diese vier Jahre Deinen Schnitt drücken, werden sie einfach herausgerechnet. Die DRV macht das automatisch, Du musst keinen Antrag stellen.
Die Beispiele zeigen: Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente nach Formel gibt Dir einen realistischen ersten Anhaltspunkt. Für Deine genaue Zahl brauchst Du Deine persönlichen Entgeltpunkte aus der Renteninformation der DRV.
Auf der EM-Rechner-Seite kannst Du Deine eigenen Werte eingeben. Der Rechner zeigt Dir Brutto- und Nettorente, alle drei Szenarien (volle EM, teilweise EM, Ablehnung) und die Einkommenslücke bis zum 67. Geburtstag.
Wenn Du wissen willst, wie groß Deine Versorgungslücke insgesamt ist und was sie im Laufe der Zeit kostet, hilft Dir der Rentenlückenrechner.
Und wenn Du wissen willst, wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Deine persönliche Lücke schließen kann, stehe ich Dir gerne für ein Gespräch zur Verfügung.