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VIACTIV Zusatzbeitrag 2026: 4,19 % im GKV-Vergleich

4,19 Prozent.
So hoch ist Dein Zusatzbeitrag bei der VIACTIV BKK 2026.

Die VIACTIV BKK (Sitz Bochum) liegt 2026 mit 4,19 % Zusatzbeitrag rund 1,3 Prozentpunkte ueber dem amtlichen GKV-Durchschnitt von 2,9 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz ergibt sich ein VIACTIV-Gesamtbeitrag von 18,79 %. Was das konkret fuer Dein Brutto bedeutet, wo Du sparen kannst und welcher Wahltarif-Sonderfall fuer Selbststaendige wichtig ist, zeige ich Dir auf dieser Seite.

4,19 % Zusatzbeitrag VIACTIV
ab 01.01.2026
18,79 % 14,6 % allgemein
+ 4,19 % Zusatz
+29 € pro Monat ggue. GKV-Schnitt
(bei 4.500 € Brutto, paritaetisch)
01.01.2026 Satzung VIACTIV BKK
18. Nachtrag
Persoenlich von Enrico, Versicherungsmakler (IHK) Stand: 08.06.2026 Quellen: VIACTIV-Satzung 18. Nachtrag, BMG, BMAS, SGB V Paragraph 34d Abs. 1 GewO · IHK-Reg.-Nr. D-4YKP-487AL-84

Aktualisiert: 08.06.2026
VIACTIV Zusatzbeitrag 2026 im Detail

Du suchst eine klare Antwort auf eine sehr konkrete Frage: Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der VIACTIV 2026, und was bedeutet das für Deinen Geldbeutel? Diese Seite ist die Tiefen-Antwort. Hier findest Du den genauen Wert, die Aufschlüsselung, eine Beispielrechnung und die Historie der letzten acht Jahre. Wenn Du danach den VIACTIV-Gesamtüberblick sehen willst, führt der Weg in die VIACTIV-Übersicht.

Springe direkt zu dem Abschnitt, der Dich am meisten interessiert:

Direkt-Antwort: Wie hoch ist der VIACTIV Zusatzbeitrag 2026?

Der VIACTIV Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 4,19 Prozent. Das ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der VIACTIV BKK (Sitz Bochum), einer bundesweit geöffneten Betriebskrankenkasse. Er gilt seit dem 01.01.2026 und ist im allgemeinen GKV-Beitrag inbegriffen.

Klartext für Deine Einordnung: Mit 4,19 Prozent liegt die VIACTIV rund 1,29 Prozentpunkte über dem amtlichen GKV-Durchschnitt von 2,9 Prozent, den das Bundesministerium für Gesundheit für 2026 als Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V bekannt gegeben hat. Das ist eine bewusste Aussage, keine Schönfärberei. Was Dich dieser Unterschied konkret pro Monat kostet, rechne ich Dir weiter unten in VIACTIV im Vergleich aus.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Allgemeiner Beitragssatz GKV (Paragraph 241 SGB V): 14,6 Prozent

VIACTIV Zusatzbeitrag 2026 (Paragraph 9 Satzung, 18. Nachtrag): 4,19 Prozent

VIACTIV Gesamtbeitrag 2026: 18,79 Prozent (14,6 plus 4,19)

GKV-Durchschnitt 2026 (BMG-Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V): 2,9 Prozent

Wichtig für Dich: Den Zusatzbeitrag trägst Du nicht alleine. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz von 2019 teilen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Wer also den vollen VIACTIV-Beitrag von 18,79 Prozent gerechnet hat, kommt am Ende auf seinen tatsächlichen Eigenanteil von 9,395 Prozent auf das Bruttogehalt. Wie sich das konkret in Euro umrechnet, zeigt Dir die Beispielrechnung weiter unten.

Wie setzt sich der VIACTIV-Krankenkassenbeitrag zusammen?

Du siehst auf Deiner Gehaltsabrechnung einen Posten "Krankenversicherung" und fragst Dich, wie der entsteht. Völlig nachvollziehbar, denn der Beitrag besteht aus mehreren Bausteinen, die nirgendwo zusammen ausgewiesen werden. Hier ist die saubere Aufschlüsselung für die VIACTIV 2026, damit Du jeden Euro nachvollziehen kannst.

Baustein 1: Der allgemeine Beitragssatz (gleich bei allen Kassen)

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich fixiert auf 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts. Er steht in Paragraph 241 SGB V und gilt für jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Egal ob VIACTIV, TK, Barmer oder AOK, dieser Anteil ist identisch.

Baustein 2: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (VIACTIV-spezifisch)

Der Zusatzbeitrag ist der Hebel, mit dem jede Kasse ihre eigene Finanzlage steuert. Bei der VIACTIV liegt er 2026 bei 4,19 Prozent. Rechtsgrundlage ist Paragraph 242 SGB V, der den Kassen erlaubt, einen kassenindividuellen Satz festzulegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen wird einmal jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit als Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V veröffentlicht. Für 2026 beträgt dieser Durchschnitt 2,9 Prozent.

Baustein 3: Der VIACTIV-Gesamtbeitragssatz

Beide Bausteine zusammen ergeben den VIACTIV-Gesamtbeitrag 2026: 14,6 plus 4,19 ergibt 18,79 Prozent. Das ist der Satz, den die VIACTIV auf Dein beitragspflichtiges Brutto anwendet.

VIACTIV Beitragssatz 2026 zusammengefasst

Allgemeiner Beitragssatz (Paragraph 241 SGB V) 14,60 %
VIACTIV Zusatzbeitrag 2026 (Paragraph 242 SGB V) 4,19 %
VIACTIV Gesamtbeitragssatz 2026 18,79 %

Und jetzt kommt der Teil, der oft vergessen wird: Diesen Gesamtbeitrag trägst Du nicht allein. Bist Du sozialversicherungspflichtig angestellt, zahlt Dein Arbeitgeber die Hälfte. Das gilt seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 nicht nur für den allgemeinen Satz, sondern auch für den Zusatzbeitrag (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bis Ende 2018 lag der Zusatzbeitrag komplett bei Dir. Heute ist er paritätisch.

Praktisch heisst das: Von den 18,79 Prozent gehen 9,395 Prozent als Arbeitnehmer-Anteil direkt von Deinem Brutto ab und 9,395 Prozent zahlt Dein Arbeitgeber obendrauf. Du siehst auf Deiner Abrechnung nur den Arbeitnehmer-Anteil.

Wie berechnest Du Deinen VIACTIV-Beitrag konkret?

Theorie ist gut, eine Rechnung ist besser. Wir nehmen ein realistisches Beispiel: Du arbeitest als Angestellter und verdienst 4.500 Euro brutto im Monat. Bist Du Mitglied der VIACTIV, ergibt sich Dein Beitrag in vier Schritten.

  1. Beitragspflichtiges Brutto bestimmen. Das ist Dein Monatsbrutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze (mehr dazu im nächsten Abschnitt). 4.500 Euro liegen deutlich unter der Grenze, also voll beitragspflichtig.
  2. Gesamtbeitragssatz anwenden. 18,79 Prozent von 4.500 Euro ergibt den vollen GKV-Beitrag.
  3. Arbeitnehmer-Anteil ermitteln. Davon trägst Du als Angestellter die Hälfte (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V), Dein Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte.
  4. Auf der Gehaltsabrechnung sichtbar. Nur Dein Arbeitnehmer-Anteil wird vom Brutto abgezogen.

Beispielrechnung VIACTIV 2026 (Angestellter, 4.500 Euro Brutto)

Beitragspflichtiges Brutto pro Monat 4.500,00 EUR
VIACTIV Gesamtbeitragssatz 18,79 %
Gesamtbeitrag pro Monat (4.500 x 18,79 %) 845,55 EUR
Davon Arbeitnehmer-Anteil (hälftig) 422,78 EUR
Davon Arbeitgeber-Anteil (hälftig) 422,78 EUR
Dein Eigenanteil pro Monat 422,78 EUR

Heisst konkret: Bei 4.500 Euro Brutto siehst Du auf Deiner Abrechnung rund 423 Euro Krankenversicherungsbeitrag. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung, die über einen eigenen Beitragssatz läuft und nicht zum VIACTIV-Beitrag gehört. Mehr dazu im Abschnitt Pflegeversicherung als Sonderfall.

Diese Beispielrechnung ist eine Grössenordnung. Die tatsächlichen Werte hängen von Deiner Lohnsteuerklasse, etwaigen geldwerten Vorteilen und der konkreten Beitragsberechnung Deines Arbeitgebers ab. Bei voller Beitragspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich die obige Näherungsrechnung als belastbare Grössenordnung.

Du willst sehen, wie sich Dein Beitrag bei einer anderen Kasse verändert? Im GKV-Vergleichsrechner kannst Du Deinen VIACTIV-Beitrag direkt gegen 72 andere Kassen 2026 stellen.

BBG, JAEG und Mindesteinkommen 2026

Die VIACTIV-Beitragsberechnung kennt zwei Grenzen: eine Obergrenze, ab der kein zusätzliches Einkommen mehr verbeitragt wird, und eine Untergrenze, die für Freiwillig-Versicherte und Selbstständige gilt. Dazu kommt die JAEG, die Schwelle zwischen GKV-Pflicht und PKV-Wechselrecht.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Krankenversicherung 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat, das sind 69.750 Euro im Jahr. Das ist die Obergrenze für die Beitragsberechnung. Verdienst Du mehr, wird der Anteil über dieser Grenze nicht mehr verbeitragt. Die Werte stammen aus der Sozialversicherungs-Rechengrössenverordnung 2026 (BMAS).

Konkret: Wer 8.000 Euro Brutto verdient, zahlt seinen VIACTIV-Beitrag nur auf die ersten 5.812,50 Euro. Der maximale VIACTIV-Gesamtbeitrag pro Monat liegt damit bei 5.812,50 mal 18,79 Prozent gleich 1.092,17 Euro, davon fällt für Angestellte die Hälfte (546,09 Euro) als Eigenanteil an.

Versicherungspflichtgrenze (JAEG) 2026

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, das sind 6.450 Euro pro Monat. Erst wenn Dein Jahresbrutto diese Grenze überschreitet, kannst Du als Angestellter überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln (Paragraph 6 Absatz 1 SGB V). Die JAEG ist NICHT mit der BBG zu verwechseln: Die JAEG ist die Wechselschwelle Richtung PKV, die BBG ist die Beitragsobergrenze für die Berechnung in der GKV.

Mindesteinkommen für freiwillig Versicherte 2026

Bist Du freiwillig in der VIACTIV versichert (zum Beispiel als hauptberuflich Selbstständiger oder als Mitglied mit Einkommen über der JAEG), gilt ein Mindesteinkommen von rund 1.318,33 Euro pro Monat. Das entspricht einem Drittel der Bezugsgrösse 2026 von 3.955 Euro im Monat (47.460 Euro im Jahr). Auch wenn Dein tatsächliches Einkommen niedriger liegt, wird der Beitrag mindestens auf diesen Wert berechnet.

Konkret heisst das: Der Mindestbeitrag eines freiwillig in der VIACTIV Versicherten 2026 liegt bei 1.318,33 mal 18,79 Prozent gleich rund 247,72 Euro pro Monat für Kranken- und Zusatzbeitrag zusammen, ohne Pflegeversicherung. Selbstständige zahlen ebenfalls auf das Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat (1/3 der Bezugsgrösse). Eine pauschale Existenzgründer-Ermässigung existiert in der GKV nicht. Bist Du Selbstständiger ohne Arbeitgeberzuschuss, trägst Du diesen Betrag in voller Höhe selbst (Paragraph 250 Absatz 2 SGB V).

BBG und besondere JAEG nicht verwechseln

Die BBG KV (5.812,50 Euro pro Monat) ist zahlenmässig zufällig identisch mit der besonderen JAEG für PKV-Bestandsfälle (gilt nur für Personen, die am 31.12.2002 versicherungsfrei und privat versichert waren, Paragraph 6 Absatz 7 SGB V). Beide Werte sind zahlenmässig gleich, regeln aber völlig unterschiedliche Sachverhalte. Lass Dich davon nicht verwirren, für die allermeisten ist nur die allgemeine JAEG von 77.400 Euro relevant.

Pflegeversicherung als Sonderfall: Was kommt zusätzlich auf Dich zu?

Du fragst Dich vielleicht, warum Deine Gehaltsabrechnung neben dem KV-Posten noch eine "PV"-Zeile zeigt. Die Pflegeversicherung ist ein eigener Sozialversicherungszweig, organisatorisch oft an die Krankenkasse angedockt (bei der VIACTIV ist es die VIACTIV-Pflegekasse), aber rechtlich und finanziell separat. Sie ist kein Bestandteil des VIACTIV Zusatzbeitrags.

Seit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) vom 01.01.2025 sind die Pflegeversicherungs-Beitragssätze nach Kinderzahl gestaffelt. Das ist neu im Vergleich zu den früher pauschalen 3,4 Prozent und 4,0 Prozent. Hier sind die aktuell gültigen Sätze 2026:

Tabelle hat 3 Spalten, bitte horizontal wischen

Situation Beitragssatz 2026 Rechtsgrundlage
Kinderlos ab 23 Jahren 4,2 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 1 Kind (Basissatz) 3,6 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 2 Kindern (unter 25) 3,35 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 3 Kindern (unter 25) 3,10 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 4 Kindern (unter 25) 2,85 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 5 oder mehr Kindern (unter 25) 2,60 % SGB XI, PUEG 2025

Tabelle hat 3 Spalten, bitte horizontal wischen

Wichtig für Deine Planung: Die Abschläge ab dem zweiten Kind gelten nur, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist. Ist das älteste Kind über 25, fällt der zugehörige Abschlag weg und Dein PV-Beitrag steigt entsprechend. Der Basissatz von 3,6 Prozent für Eltern mit mindestens einem Kind bleibt dagegen lebenslang.

Bei einem Bruttoeinkommen von 4.500 Euro und einem Kind ergibt sich der PV-Gesamtbeitrag aus 4.500 mal 3,6 Prozent gleich 162 Euro pro Monat. Davon trägst Du als Arbeitnehmer paritätisch die Hälfte (1,8 Prozent, also 81 Euro), Dein Arbeitgeber die andere Hälfte (Paragraph 58 Absatz 1 SGB XI). Ausnahme Sachsen: dort trägst Du 2,3 Prozent (rund 103 Euro), der Arbeitgeber 1,3 Prozent (Paragraph 58 Absatz 3 SGB XI). Bist Du kinderlos und mindestens 23 Jahre alt, kommt ein vom Arbeitnehmer allein zu tragender Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten dazu (4,2 Prozent statt 3,6 Prozent, Paragraph 55 Absatz 3 SGB XI).

Du möchtest die VIACTIV-Marke insgesamt einordnen, mit Leistungen, Bonusprogramm, SportCheck und Wahltarifen? Den vollständigen VIACTIV-Markenüberblick findest Du auf der VIACTIV-Übersichtsseite.

Historie: VIACTIV Zusatzbeitrag 2019 bis 2026

Wenn Du wissen willst, ob die VIACTIV eher stabil ist oder oft an der Beitragsschraube dreht, hilft ein Blick zurück. Hier ist die Beitragshistorie der VIACTIV von 2019 bis 2026 im Vergleich zum amtlichen GKV-Durchschnitt. Beide Werte beziehen sich auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, nicht auf den Gesamtbeitrag.

Eine Besonderheit der VIACTIV: Sie hat den Zusatzbeitrag mehrfach innerhalb eines Jahres angepasst. Das siehst Du in der Spalte "Änderung im Jahr". Wer 2024 Mitglied war, hat innerhalb von acht Monaten drei verschiedene Beitragssätze erlebt.

Tabelle hat 4 Spalten, bitte horizontal wischen

Jahr VIACTIV Zusatzbeitrag Änderung im Jahr GKV-Durchschnitt (BMG)
2019 1,70 % / 1,20 % Senkung zum 01.04.2019 0,9 %
2020 1,20 % keine 1,1 %
2021 1,60 % Erhöhung zum 01.01.2021 1,3 %
2022 1,60 % keine 1,3 %
2023 1,60 % keine 1,6 %
2024 1,60 % / 1,99 % / 3,27 % 2 Erhöhungen (01.04. + 01.11.) 1,7 %
2025 3,27 % keine 2,5 %
2026 4,19 % Erhöhung zum 01.01.2026 2,9 %

Tabelle hat 4 Spalten, bitte horizontal wischen

Hinweis zur Spalte "GKV-Durchschnitt 2025": Der tatsächlich gewichtete Mittelwert 2025 lag bei 2,9 Prozent (GKV-Spitzenverband), der gesetzliche BMG-Schätzwert nach Paragraph 242a SGB V bei 2,5 Prozent. Hier verwenden wir den BMG-Schätzwert als gesetzlich definierten Vergleichsmassstab.

Was Du aus dieser Tabelle ablesen kannst: Die VIACTIV hat von 2021 bis März 2024 vier Jahre den Zusatzbeitrag bei 1,60 Prozent stabil gehalten. Damit lag sie in dieser Phase teils knapp über, teils gleichauf, teils sogar leicht unter dem GKV-Durchschnitt. Ab April 2024 ging es dann in drei Stufen nach oben: erst auf 1,99 Prozent, dann zum November auf 3,27 Prozent und schliesslich zum 01.01.2026 auf den heutigen Wert von 4,19 Prozent.

Diese drei Erhöhungen innerhalb von rund 21 Monaten waren keine VIACTIV-spezifische Sonderentwicklung allein, sondern fielen in die angespannte Finanzlage der gesamten GKV im Jahr 2024/2025, die in fast allen Kassen zu Beitragsanpassungen geführt hat. Allerdings hat die VIACTIV die Erhöhungen früher und steiler vorgenommen als der Marktschnitt, weshalb sie 2026 mit 4,19 Prozent deutlich über dem GKV-Schnitt von 2,9 Prozent liegt.

Heisst für Deine Einordnung: Die VIACTIV ist nicht mehr im Niedrigpreis-Segment. Wer 2019 bis 2023 zur VIACTIV gewechselt ist, hat damals gerechnet, dass er bei einer der stabilen Mittelfeld-Kassen landet. Heute zahlt er deutlich über dem Marktschnitt. Ob das für Dich okay ist, hängt davon ab, wie wichtig Dir die VIACTIV-Leistungen wie SportCheck, Bonusprogramm und Wahltarife sind. Den Gesamtüberblick findest Du in der VIACTIV-Übersicht.

Sonderfälle: Minijob, Studierende, Familie, Rentner, Selbstständige

Nicht jeder zahlt seinen VIACTIV-Beitrag auf das volle Bruttogehalt. Wer in einem dieser Sonderfälle steckt, für den gelten eigene Regeln.

Minijobber (520/556-Euro-Beschäftigung)

Als Minijobber bist Du nicht GKV-pflichtversichert über den Minijob. Den Krankenversicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber pauschal an die Minijob-Zentrale (13 Prozent für gewerbliche Minijobs, 5 Prozent für Privathaushalte). Du selbst zahlst aus dem Minijob keinen eigenen GKV-Beitrag. Deine Versicherung läuft entweder über eine Familienversicherung, über eine Hauptbeschäftigung oder als freiwillige Mitgliedschaft.

Studierende

Studierende sind in der GKV über die studentische Krankenversicherung pflichtversichert, mit eigenem reduziertem Beitragssatz. Der VIACTIV Zusatzbeitrag von 4,19 Prozent gilt auch für Studierende, wird aber auf einen pauschalen niedrigen BAföG-Bedarfssatz angewendet, nicht auf das tatsächliche Einkommen. Konkrete Werte für Dein Semester rechne ich Dir auf Anfrage durch, da sich die Sätze fast jährlich ändern.

Familienversicherung

Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder als Kind eines VIACTIV-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Beitrag. Du bist beitragsfrei mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen die Einkommensgrenze von 565 Euro pro Monat nicht überschreitet (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB V, das entspricht einem Siebtel der Bezugsgrösse von 3.955 Euro pro Monat). Bei reinem Minijob-Einkommen gilt eine erhöhte Grenze von 603 Euro pro Monat (gekoppelt an den Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro pro Stunde).

Liegst Du über dieser Grenze, fällst Du aus der Familienversicherung heraus und musst Dich selbst gesetzlich oder privat versichern. Genau dann wird der VIACTIV Zusatzbeitrag für Dich relevant.

Rentner (KVdR)

Bist Du Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wird der VIACTIV-Beitrag auf Deine gesetzliche Rente angewendet. Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent trägst Du paritätisch mit der Deutschen Rentenversicherung. Den VIACTIV Zusatzbeitrag auf die Rente trugst Du bis Ende 2018 noch allein. Seit dem 01.01.2019 gilt auch hier die paritätische Tragung: die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte (Paragraph 249a SGB V). Auf Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zahlst Du den Zusatzbeitrag dagegen weiterhin allein.

Selbstständige (freiwillig versichert)

Als Selbstständiger in der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft zahlst Du den vollen VIACTIV-Gesamtbeitrag (18,79 Prozent) auf Dein nachgewiesenes Einkommen, mindestens aber auf das Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat (1/3 der Bezugsgrösse). Einen Arbeitgeberanteil bekommst Du nicht. Du trägst die kompletten 18,79 Prozent selbst. Verdienst Du sehr unregelmässig, kannst Du beim halbjährlichen Einkommensnachweis eine Korrektur beantragen.

Mehr zur VIACTIV-Familienversicherung mit allen Voraussetzungen, Altersgrenzen und Ausnahmen findest Du auf der VIACTIV-Übersichtsseite.

VIACTIV im Vergleich, Wechsel und die Wahltarif-Warnung

Mit 4,19 Prozent Zusatzbeitrag liegt die VIACTIV 2026 rund 1,29 Prozentpunkte über dem GKV-Durchschnitt von 2,9 Prozent. Im breiten Marktvergleich der aktuell 93 gesetzlichen Krankenkassen ist sie damit deutlich über dem Marktschnitt einzuordnen. Spannender als die abstrakte Prozent-Aussage ist die Frage: Was kostet Dich das konkret pro Monat?

Konkretes Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 4.500 Euro pro Monat und voller Beitragspflicht zahlst Du als Angestellter hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Die Mehrkosten gegenüber einer Durchschnittskasse berechnen sich aus (1,29 Prozentpunkte geteilt durch 2) mal 4.500 Euro gleich rund 29 Euro pro Monat aus Deiner Tasche. Auf das Jahr gerechnet sind das rund 348 Euro Mehrkosten ggü. einer Kasse mit Durchschnittsbeitrag. Das ist die ehrliche Einordnung. Ob Dir die VIACTIV-Leistungen wie SportCheck, Bonusprogramm und Wahltarife diesen Aufpreis wert sind, ist eine persönliche Abwägung.

Genau dafür gibt es den GKV-Vergleichsrechner, der Dir Deinen aktuellen Beitrag in zwei Minuten gegen 72 Kassen 2026 stellt. So siehst Du auf Basis Deines tatsächlichen Einkommens, wo Du am meisten sparst und wo zusätzliche Leistungen Dir mehr bringen als der reine Zusatzbeitrags-Unterschied.

Wann darfst Du Deine Krankenkasse wechseln?

Die Grundregel: Bist Du mindestens 12 Monate bei Deiner aktuellen Kasse, kannst Du jederzeit wechseln, auch zur VIACTIV oder von der VIACTIV weg. Das ist die Bindungsfrist nach Paragraph 175 Absatz 4 SGB V. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Heisst: Kündigst Du im Mai, wirst Du zum 31. Juli neues Mitglied bei der gewählten Kasse.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht Deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag, bekommst Du ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die 12-Monats-Bindung entfällt, die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Praktisch heisst das: Erklärst Du die Sonderkündigung bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals gilt, wechselst Du zwei Monate später zur neuen Kasse. Beispiel: Erhöht Deine Kasse den Beitrag zum 01.01., muss Deine Sonderkündigung bis 31.01. erklärt sein, der Wechsel wirkt zum 31.03.

Informiert Deine Kasse Dich verspätet über die Erhöhung (laut Hinweispflicht muss sie das mindestens einen Monat vorher tun), schützt Dich Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V: Auch eine später erklärte Sonderkündigung gilt dann als rechtzeitig. Du wirst durch die Verspätung Deiner Kasse nicht benachteiligt.

VIACTIV-Wahltarif Krankengeld: Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen!

Eine VIACTIV-Spezialität, die viele übersehen: Wer den VIACTIV-Wahltarif nach Paragraph 15 (Krankengeld) abgeschlossen hat, ist vom Sonderkündigungsrecht bei einer Zusatzbeitragserhöhung ausgeschlossen. Das steht so in der VIACTIV-Satzung in Paragraph 6 Absatz V (Verweis auf Paragraph 6 Absatz II Satzung), kombiniert mit der dreijährigen Mindestbindungsfrist nach Paragraph 15 Absatz XVI Satzung.

Konkret heisst das: Hast Du diesen Wahltarif laufen und die VIACTIV erhöht den Zusatzbeitrag (zuletzt zum 01.01.2026 von 3,27 auf 4,19 Prozent), kannst Du nicht über das normale Sonderkündigungsrecht aussteigen. Du musst die volle Mindestbindefrist von 3 Jahren abwarten, vorbehaltlich des eigenen Sonderkündigungsrechts nach Paragraph 15 Absatz XVII Satzung.

Diese Regelung trifft vor allem Selbstständige und KSK-Mitglieder, die den Krankengeld-Wahltarif als Einkommensschutz nutzen. Wer hier wechseln will, sollte den Schritt vorher rechtlich mit der VIACTIV prüfen.

Diese Sperre gilt grundsätzlich für alle gesetzlichen Krankenkassen mit Wahltarif Krankengeld nach Paragraph 53 Absatz 6 SGB V, nicht nur für VIACTIV. Die VIACTIV setzt sie in Paragraph 6 Absatz V und Paragraph 15 Absatz XVI ihrer Satzung um.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob die VIACTIV trotz höherem Beitrag für Dich die richtige Wahl ist oder ob ein Kassenwechsel sinnvoller wäre, lohnt sich ein Blick in den GKV-Vergleichsrechner. Auf der Beitrags-Achse lohnt sich auch der Marken-Quervergleich: HEK Zusatzbeitrag im Vergleich liegt bei 2,89 Prozent (knapp unter Schnitt) und HKK Zusatzbeitrag im Vergleich bei 2,59 Prozent (deutlich unter Schnitt). Beide Kassen sind ebenfalls bundesweit geöffnet.

Häufige Fragen zum VIACTIV Zusatzbeitrag

Wie hoch ist der VIACTIV Zusatzbeitrag 2026?

Der VIACTIV Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 4,19 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt das einen VIACTIV Gesamtbeitragssatz von 18,79 Prozent. Stand: 01.01.2026, Quelle Satzung VIACTIV BKK Paragraph 9 (18. Nachtrag).

Wer trägt den VIACTIV Zusatzbeitrag, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Beide. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bis Ende 2018 lag der Zusatzbeitrag komplett beim Arbeitnehmer (vor dem GKV-VEG). Heute gilt: Bei 4,19 Prozent VIACTIV Zusatzbeitrag zahlst Du 2,095 Prozent, Dein Arbeitgeber die anderen 2,095 Prozent. Bei freiwillig Versicherten ohne Arbeitgeber (zum Beispiel Selbstständigen) trägt das Mitglied den vollen Beitrag allein.

Wann ändert sich der VIACTIV Zusatzbeitrag?

Den Zusatzbeitrag setzt die VIACTIV per Verwaltungsratsbeschluss fest und kann ihn jährlich oder unterjährig anpassen (Paragraph 242 SGB V). Die VIACTIV hat in den letzten Jahren mehrfach unterjährig angepasst (2024 sogar zweimal: am 01.04. und 01.11.), zuletzt zum 01.01.2026 von 3,27 auf 4,19 Prozent. Der nächste reguläre Anpassungstermin wäre demnach frühestens 01.01.2027, eine unterjährige Anpassung ist aber rechtlich möglich.

Was passiert, wenn die VIACTIV den Zusatzbeitrag erhöht?

Erhöht die VIACTIV den Zusatzbeitrag, hast Du grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die 12-Monats-Bindung entfällt, die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Die Sonderkündigung musst Du bis zum Ende des Monats erklären, in dem die Erhöhung erstmals wirkt. Der Wechsel zu einer anderen Kasse wird dann zwei Monate später wirksam. Informiert die VIACTIV Dich verspätet (Hinweispflicht: mindestens einen Monat vorher), verlängert sich Deine Frist entsprechend (Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V).

Wichtige Ausnahme bei VIACTIV: Wenn Du den VIACTIV-Wahltarif Paragraph 15 (Krankengeld) abgeschlossen hast, ist das Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen. Mehr dazu in der nächsten Frage.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag bei freiwilliger Versicherung bei der VIACTIV 2026?

Bei freiwilliger Versicherung gilt ein Mindesteinkommen von rund 1.318,33 Euro pro Monat (ein Drittel der Bezugsgrösse 2026 von 3.955 Euro). Auf diesen Mindestbetrag werden 18,79 Prozent VIACTIV-Gesamtbeitrag berechnet, was einen monatlichen Mindestbeitrag von rund 247,72 Euro ergibt, ohne Pflegeversicherung. Verdienst Du mehr, wird der Beitrag auf Dein tatsächliches Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat berechnet. Selbstständige tragen den Beitrag in voller Höhe allein (kein Arbeitgeberanteil).

Habe ich Sonderkündigungsrecht, wenn ich bei VIACTIV einen Wahltarif Krankengeld habe?

Nein, in diesem Fall ist das normale Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung ausgeschlossen. Wer den VIACTIV-Wahltarif nach Paragraph 15 (Krankengeld) abgeschlossen hat, fällt unter eine 3-jährige Mindestbindungsfrist (Paragraph 15 Absatz XVI der VIACTIV-Satzung). Diese Bindung schliesst die Anwendung des Sonderkündigungsrechts nach Paragraph 6 Absatz V (in Verbindung mit Paragraph 6 Absatz II) der Satzung aus. Eine Kündigung ist erst zum Ablauf der 3-Jahres-Bindung möglich, vorbehaltlich des eigenen Sonderkündigungsrechts nach Paragraph 15 Absatz XVII der Satzung. Diese Regelung trifft besonders Selbstständige und KSK-Mitglieder, die den Krankengeld-Wahltarif als Einkommensschutz nutzen. Diese Sperre gilt grundsätzlich für alle gesetzlichen Krankenkassen mit Wahltarif Krankengeld nach Paragraph 53 Absatz 6 SGB V, nicht nur für VIACTIV. Die VIACTIV setzt sie in Paragraph 6 Absatz V und Paragraph 15 Absatz XVI ihrer Satzung um.

Gilt der VIACTIV Zusatzbeitrag auch für Familienversicherte?

Nein. Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder als Kind eines VIACTIV-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Zusatzbeitrag. Du bist beitragsfrei mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen unter 565 Euro liegt (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB V). Bei reinem Minijob-Einkommen gilt die Grenze von 603 Euro pro Monat (gekoppelt an den Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro pro Stunde). Liegst Du darüber, fällst Du aus der Familienversicherung und der VIACTIV Zusatzbeitrag von 4,19 Prozent gilt für Dich auf Dein dann eigenes beitragspflichtiges Einkommen.

Diese Seite vertieft den Beitrags-Aspekt der VIACTIV. Den vollständigen VIACTIV-Markenüberblick mit SportCheck, Bonusprogramm, Wahltarifen und Wechselweg findest Du auf der VIACTIV-Übersichtsseite. Wenn Du Dich speziell für das VIACTIV-Bonusprogramm interessierst oder den VIACTIV SportCheck nutzen willst, sind die jeweiligen Detail-Seiten in Vorbereitung. Für den direkten Marken-Vergleich auf der Beitrags-Achse lohnt sich der Blick auf die HEK: Mit 2,89 Prozent Zusatzbeitrag liegt die HEK 2026 0,01 Prozentpunkte unter dem GKV-Durchschnitt (die VIACTIV 1,29 Prozentpunkte drüber). Und die HKK mit 2,59 Prozent Zusatzbeitrag liegt 0,31 Prozentpunkte unter Schnitt, mehr dazu auf HKK Zusatzbeitrag 2026. Alle drei Kassen sind bundesweit geöffnet.

Alle VIACTIV-Details auf einer Seite: zur VIACTIV-Übersicht.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 08.06.2026. Stand der Werte: 01.01.2026. Alle VIACTIV-spezifischen Beitragswerte wurden gegen die offizielle Satzung der VIACTIV BKK (18. Nachtrag, gültig ab 01.01.2026), gegen die VIACTIV-Beitragsübersichten 2019 bis 2026 und gegen die VIACTIV-FAQ-Seite "beiträge-1" geprüft. Beitragssätze und Rechengrössen wurden gegen die Sozialversicherungs-Rechengrössenverordnung 2026 sowie gegen die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach Paragraph 242a SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit verifiziert. Historische VIACTIV-Werte sind zusätzlich gegen unabhängige Sekundärquellen (presseportal.de, krankenkasseninfo.de, Wikipedia) cross-gecheckt. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

VIACTIV-spezifische Quellen

  • Satzung VIACTIV BKK ab 01.07.2021 in der Fassung des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026): Paragraph 9 (Zusatzbeitragssatz 4,19 Prozent), Paragraph 6 (Mitgliedschaft, Sonderkündigungsrecht-Ausschluss bei Wahltarif), Paragraph 15 (Wahltarife, Bindungsfristen) - abrufbar im offiziellen VIACTIV-Download-Bereich
  • VIACTIV FAQ Beitragssatz 2026: viactiv.de/faq/beiträge-1 ("Seit dem 01.01.2026 beträgt der Beitragssatz der VIACTIV 18,79 Prozent")
  • VIACTIV-Beitragsübersichten 2019 bis 2025: archivierte Beitragsübersichts-Seiten pro Jahr (Cross-Beleg Historie), z.B. Beitragsübersicht 2024
  • VIACTIV-Pressemitteilung 16.12.2021: presseportal.de/pm/121326/5099900 ("Beitragssatz bleibt stabil")

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB V: Paragraph 175 (Wahl, Kündigung, Sonderkündigungsrecht), Paragraph 240 (Beitragsbemessung freiwillig Versicherte), Paragraph 241 (allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent), Paragraph 242 (kassenindividueller Zusatzbeitrag), Paragraph 242a (Festlegung durchschnittlicher Zusatzbeitrag durch BMG), Paragraph 249 Absatz 1 (paritätische Beitragstragung seit GKV-VEG 2019), Paragraph 249a (paritätische KV-Beitragstragung bei Rente), Paragraph 10 (Familienversicherung, Einkommensgrenze)
  • SV-Rechengrössenverordnung 2026: Beitragsbemessungsgrenze KV 5.812,50 EUR pro Monat (69.750 EUR pro Jahr), JAEG 77.400 EUR pro Jahr, Bezugsgrösse 47.460 EUR pro Jahr (3.955 EUR pro Monat) (BMAS, BGBl. I 2025)
  • SGB XI, PUEG (Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz vom 01.01.2025): Pflegeversicherungs-Beitragssätze 2026 gestaffelt nach Kinderzahl

Statistik und behördliche Datenquellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Festlegung durchschnittlicher Zusatzbeitrag nach Paragraph 242a SGB V (2,9 Prozent für 2026) - BMG-Übersichtsseite Beiträge
  • GKV-Spitzenverband Zusatzbeitrag-Übersicht: Zusatzbeitragssätze nach Kasse (Anzahl gesetzlicher Krankenkassen 93 Stand 01.01.2026; tatsächlich gewichteter Mittelwert)
  • Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Kurzbericht 33/2026: Vergleich BMG-Schätzwert vs. tatsächlicher gewichteter Mittelwert Q1 2026
  • BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrössenverordnung 2026

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V, insbesondere Paragraph 175, 240, 241, 242, 242a, 249, 249a, 10) und gesetze-im-internet.de/sgb_11 (SGB XI, Pflegeversicherung). Aktuelle Beitragssätze und Rechengrössen: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. SV-Rechengrössen 2026: bmas.de. VIACTIV-Beitrags- und Satzungsunterlagen direkt auf viactiv.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar und ist keine Rechts- oder Sozialberatung im Sinne des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für rechtliche Beratung wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband (VdK, SoVD).

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