Aktualisiert: 08.06.2026
VIACTIV Zusatzbeitrag 2026 im Detail
Du suchst eine klare Antwort auf eine sehr konkrete Frage:
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der VIACTIV 2026, und was bedeutet das für Deinen Geldbeutel?
Diese Seite ist die Tiefen-Antwort. Hier findest Du den genauen Wert, die Aufschlüsselung, eine
Beispielrechnung und die Historie der letzten acht Jahre. Wenn Du danach den VIACTIV-Gesamtüberblick sehen
willst, führt der Weg in die VIACTIV-Übersicht.
Springe direkt zu dem Abschnitt, der Dich am meisten interessiert:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Der VIACTIV Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 4,19 Prozent. Das ist
der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der VIACTIV BKK (Sitz Bochum), einer bundesweit
geöffneten Betriebskrankenkasse. Er gilt seit dem 01.01.2026 und ist im allgemeinen GKV-Beitrag inbegriffen.
Klartext für Deine Einordnung: Mit 4,19 Prozent liegt die VIACTIV
rund 1,29 Prozentpunkte über dem amtlichen GKV-Durchschnitt von 2,9 Prozent, den das
Bundesministerium für Gesundheit für 2026 als Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V bekannt gegeben hat.
Das ist eine bewusste Aussage, keine Schönfärberei. Was Dich dieser Unterschied konkret pro Monat kostet,
rechne ich Dir weiter unten in VIACTIV im Vergleich aus.
Wichtig für Dich: Den Zusatzbeitrag trägst Du nicht alleine. Seit dem
GKV-Versichertenentlastungsgesetz von 2019 teilen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig
(Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Wer also den vollen VIACTIV-Beitrag von 18,79 Prozent gerechnet hat, kommt
am Ende auf seinen tatsächlichen Eigenanteil von 9,395 Prozent auf das Bruttogehalt. Wie
sich das konkret in Euro umrechnet, zeigt Dir die Beispielrechnung weiter unten.
Du siehst auf Deiner Gehaltsabrechnung einen Posten "Krankenversicherung" und fragst
Dich, wie der entsteht. Völlig nachvollziehbar, denn der Beitrag besteht aus mehreren Bausteinen, die
nirgendwo zusammen ausgewiesen werden. Hier ist die saubere Aufschlüsselung für die VIACTIV 2026, damit Du
jeden Euro nachvollziehen kannst.
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich fixiert auf 14,6 Prozent
des beitragspflichtigen Bruttogehalts. Er steht in Paragraph 241 SGB V und gilt für jede gesetzliche
Krankenkasse in Deutschland. Egal ob VIACTIV, TK, Barmer oder AOK, dieser Anteil ist identisch.
Der Zusatzbeitrag ist der Hebel, mit dem jede Kasse ihre eigene Finanzlage steuert.
Bei der VIACTIV liegt er 2026 bei 4,19 Prozent. Rechtsgrundlage ist Paragraph 242 SGB V,
der den Kassen erlaubt, einen kassenindividuellen Satz festzulegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag
aller Kassen wird einmal jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit als Referenzwert nach Paragraph 242a
SGB V veröffentlicht. Für 2026 beträgt dieser Durchschnitt 2,9 Prozent.
Beide Bausteine zusammen ergeben den VIACTIV-Gesamtbeitrag 2026:
14,6 plus 4,19 ergibt 18,79 Prozent. Das ist der Satz, den die VIACTIV auf Dein
beitragspflichtiges Brutto anwendet.
Und jetzt kommt der Teil, der oft vergessen wird:
Diesen Gesamtbeitrag trägst Du nicht allein. Bist Du sozialversicherungspflichtig
angestellt, zahlt Dein Arbeitgeber die Hälfte. Das gilt seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom
01.01.2019 nicht nur für den allgemeinen Satz, sondern auch für den Zusatzbeitrag (Paragraph 249 Absatz 1
SGB V). Bis Ende 2018 lag der Zusatzbeitrag komplett bei Dir. Heute ist er paritätisch.
Praktisch heisst das: Von den 18,79 Prozent gehen
9,395 Prozent als Arbeitnehmer-Anteil direkt von Deinem Brutto ab und
9,395 Prozent zahlt Dein Arbeitgeber obendrauf. Du siehst auf Deiner Abrechnung nur den
Arbeitnehmer-Anteil.
Theorie ist gut, eine Rechnung ist besser. Wir nehmen ein realistisches Beispiel: Du
arbeitest als Angestellter und verdienst 4.500 Euro brutto im Monat. Bist Du Mitglied der
VIACTIV, ergibt sich Dein Beitrag in vier Schritten.
- Beitragspflichtiges Brutto bestimmen. Das ist Dein Monatsbrutto bis zur
Beitragsbemessungsgrenze (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
4.500 Euro liegen deutlich unter der Grenze, also voll beitragspflichtig.
- Gesamtbeitragssatz anwenden. 18,79 Prozent von 4.500 Euro ergibt den vollen
GKV-Beitrag.
- Arbeitnehmer-Anteil ermitteln. Davon trägst Du als Angestellter die Hälfte (Paragraph
249 Absatz 1 SGB V), Dein Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte.
- Auf der Gehaltsabrechnung sichtbar. Nur Dein Arbeitnehmer-Anteil wird vom Brutto
abgezogen.
Heisst konkret: Bei 4.500 Euro Brutto siehst Du auf Deiner Abrechnung rund
423 Euro Krankenversicherungsbeitrag. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung, die über
einen eigenen Beitragssatz läuft und nicht zum VIACTIV-Beitrag gehört. Mehr dazu im Abschnitt Pflegeversicherung als Sonderfall.
Diese Beispielrechnung ist eine Grössenordnung. Die tatsächlichen Werte hängen von
Deiner Lohnsteuerklasse, etwaigen geldwerten Vorteilen und der konkreten Beitragsberechnung Deines
Arbeitgebers ab. Bei voller Beitragspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich die obige
Näherungsrechnung als belastbare Grössenordnung.
Die VIACTIV-Beitragsberechnung kennt zwei Grenzen: eine Obergrenze,
ab der kein zusätzliches Einkommen mehr verbeitragt wird, und eine Untergrenze, die für
Freiwillig-Versicherte und Selbstständige gilt. Dazu kommt die JAEG, die Schwelle zwischen GKV-Pflicht und
PKV-Wechselrecht.
Die
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat, das sind
69.750 Euro im Jahr. Das ist die Obergrenze für die Beitragsberechnung. Verdienst Du mehr, wird der Anteil
über dieser Grenze nicht mehr verbeitragt. Die Werte stammen aus der
Sozialversicherungs-Rechengrössenverordnung 2026 (BMAS).
Konkret: Wer 8.000 Euro Brutto verdient, zahlt seinen VIACTIV-Beitrag nur auf die
ersten 5.812,50 Euro. Der maximale VIACTIV-Gesamtbeitrag pro Monat liegt damit bei
5.812,50 mal 18,79 Prozent gleich 1.092,17 Euro, davon fällt für Angestellte die Hälfte
(546,09 Euro) als Eigenanteil an.
Die
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, das sind 6.450 Euro
pro Monat. Erst wenn Dein Jahresbrutto diese Grenze überschreitet, kannst Du als Angestellter überhaupt in
die private Krankenversicherung wechseln (Paragraph 6 Absatz 1 SGB V). Die JAEG ist NICHT mit der BBG zu
verwechseln: Die JAEG ist die Wechselschwelle Richtung PKV, die BBG ist die Beitragsobergrenze für die
Berechnung in der GKV.
Bist Du freiwillig in der VIACTIV versichert (zum Beispiel als hauptberuflich
Selbstständiger oder als Mitglied mit Einkommen über der JAEG), gilt ein
Mindesteinkommen von rund 1.318,33 Euro pro Monat. Das entspricht einem Drittel der
Bezugsgrösse 2026 von 3.955 Euro im Monat (47.460 Euro im Jahr). Auch wenn Dein tatsächliches Einkommen
niedriger liegt, wird der Beitrag mindestens auf diesen Wert berechnet.
Konkret heisst das: Der Mindestbeitrag eines freiwillig in der VIACTIV Versicherten
2026 liegt bei 1.318,33 mal 18,79 Prozent gleich rund 247,72 Euro pro Monat für Kranken-
und Zusatzbeitrag zusammen, ohne Pflegeversicherung. Selbstständige zahlen ebenfalls auf das
Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat (1/3 der Bezugsgrösse). Eine pauschale
Existenzgründer-Ermässigung existiert in der GKV nicht. Bist Du Selbstständiger ohne Arbeitgeberzuschuss,
trägst Du diesen Betrag in voller Höhe selbst (Paragraph 250 Absatz 2 SGB V).
Du fragst Dich vielleicht, warum Deine Gehaltsabrechnung neben dem KV-Posten noch
eine "PV"-Zeile zeigt. Die Pflegeversicherung ist ein eigener Sozialversicherungszweig, organisatorisch oft
an die Krankenkasse angedockt (bei der VIACTIV ist es die VIACTIV-Pflegekasse), aber rechtlich und
finanziell separat. Sie ist kein Bestandteil des VIACTIV Zusatzbeitrags.
Seit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) vom
01.01.2025 sind die Pflegeversicherungs-Beitragssätze nach Kinderzahl gestaffelt. Das ist neu im Vergleich
zu den früher pauschalen 3,4 Prozent und 4,0 Prozent. Hier sind die
aktuell gültigen Sätze 2026:
Wichtig für Deine Planung: Die Abschläge ab dem zweiten Kind gelten
nur, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist. Ist das älteste Kind über 25, fällt
der zugehörige Abschlag weg und Dein PV-Beitrag steigt entsprechend. Der Basissatz von 3,6 Prozent für
Eltern mit mindestens einem Kind bleibt dagegen lebenslang.
Bei einem Bruttoeinkommen von 4.500 Euro und einem Kind ergibt sich der
PV-Gesamtbeitrag aus 4.500 mal 3,6 Prozent gleich 162 Euro pro Monat. Davon trägst Du als
Arbeitnehmer paritätisch die Hälfte (1,8 Prozent, also 81 Euro), Dein Arbeitgeber die
andere Hälfte (Paragraph 58 Absatz 1 SGB XI). Ausnahme Sachsen: dort trägst Du 2,3 Prozent
(rund 103 Euro), der Arbeitgeber 1,3 Prozent (Paragraph 58 Absatz 3 SGB XI). Bist Du kinderlos und
mindestens 23 Jahre alt, kommt ein vom Arbeitnehmer allein zu tragender Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten dazu
(4,2 Prozent statt 3,6 Prozent, Paragraph 55 Absatz 3 SGB XI).
Wenn Du wissen willst, ob die VIACTIV eher stabil ist oder oft an der
Beitragsschraube dreht, hilft ein Blick zurück. Hier ist die
Beitragshistorie der VIACTIV von 2019 bis 2026 im Vergleich zum amtlichen GKV-Durchschnitt.
Beide Werte beziehen sich auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, nicht auf den Gesamtbeitrag.
Eine Besonderheit der VIACTIV: Sie hat den Zusatzbeitrag mehrfach
innerhalb eines Jahres angepasst. Das siehst Du in der Spalte "Änderung im Jahr". Wer 2024
Mitglied war, hat innerhalb von acht Monaten drei verschiedene Beitragssätze erlebt.
Hinweis zur Spalte
"GKV-Durchschnitt 2025": Der tatsächlich gewichtete Mittelwert 2025 lag bei 2,9 Prozent
(GKV-Spitzenverband), der gesetzliche BMG-Schätzwert nach Paragraph 242a SGB V bei 2,5 Prozent. Hier
verwenden wir den BMG-Schätzwert als gesetzlich definierten Vergleichsmassstab.
Was Du aus dieser Tabelle ablesen kannst: Die VIACTIV hat
von 2021 bis März 2024 vier Jahre den Zusatzbeitrag bei 1,60 Prozent stabil gehalten. Damit
lag sie in dieser Phase teils knapp über, teils gleichauf, teils sogar leicht unter dem GKV-Durchschnitt. Ab
April 2024 ging es dann in drei Stufen nach oben: erst auf 1,99 Prozent, dann zum November auf 3,27 Prozent
und schliesslich zum 01.01.2026 auf den heutigen Wert von 4,19 Prozent.
Diese drei Erhöhungen innerhalb von rund 21 Monaten waren keine VIACTIV-spezifische
Sonderentwicklung allein, sondern fielen in die
angespannte Finanzlage der gesamten GKV im Jahr 2024/2025, die in fast allen Kassen zu
Beitragsanpassungen geführt hat. Allerdings hat die VIACTIV die Erhöhungen früher und steiler vorgenommen
als der Marktschnitt, weshalb sie 2026 mit 4,19 Prozent deutlich über dem GKV-Schnitt von 2,9 Prozent liegt.
Heisst für Deine Einordnung: Die VIACTIV ist
nicht mehr im Niedrigpreis-Segment. Wer 2019 bis 2023 zur VIACTIV gewechselt ist, hat
damals gerechnet, dass er bei einer der stabilen Mittelfeld-Kassen landet. Heute zahlt er deutlich über dem
Marktschnitt. Ob das für Dich okay ist, hängt davon ab, wie wichtig Dir die VIACTIV-Leistungen wie
SportCheck, Bonusprogramm und Wahltarife sind. Den Gesamtüberblick findest Du in der VIACTIV-Übersicht.
Nicht jeder zahlt seinen VIACTIV-Beitrag auf das volle Bruttogehalt. Wer in einem
dieser Sonderfälle steckt, für den gelten eigene Regeln.
Als Minijobber bist Du
nicht GKV-pflichtversichert über den Minijob. Den Krankenversicherungsbeitrag zahlt der
Arbeitgeber pauschal an die Minijob-Zentrale (13 Prozent für gewerbliche Minijobs, 5 Prozent für
Privathaushalte). Du selbst zahlst aus dem Minijob keinen eigenen GKV-Beitrag. Deine Versicherung läuft
entweder über eine Familienversicherung, über eine Hauptbeschäftigung oder als freiwillige Mitgliedschaft.
Studierende sind in der GKV über die studentische Krankenversicherung
pflichtversichert, mit eigenem reduziertem Beitragssatz. Der VIACTIV Zusatzbeitrag von 4,19 Prozent gilt
auch für Studierende, wird aber auf einen pauschalen niedrigen BAföG-Bedarfssatz angewendet, nicht auf das
tatsächliche Einkommen. Konkrete Werte für Dein Semester rechne ich Dir auf Anfrage durch, da sich die Sätze
fast jährlich ändern.
Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder
als Kind eines VIACTIV-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Beitrag. Du bist beitragsfrei
mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen die
Einkommensgrenze von 565 Euro pro Monat nicht überschreitet (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5
SGB V, das entspricht einem Siebtel der Bezugsgrösse von 3.955 Euro pro Monat). Bei reinem Minijob-Einkommen
gilt eine erhöhte Grenze von 603 Euro pro Monat (gekoppelt an den Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro pro
Stunde).
Liegst Du über dieser Grenze, fällst Du aus der Familienversicherung heraus und
musst Dich selbst gesetzlich oder privat versichern. Genau dann wird der VIACTIV Zusatzbeitrag für Dich
relevant.
Bist Du Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), wird der
VIACTIV-Beitrag auf Deine gesetzliche Rente angewendet. Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent trägst
Du paritätisch mit der Deutschen Rentenversicherung. Den VIACTIV Zusatzbeitrag auf die
Rente trugst Du bis Ende 2018 noch allein. Seit dem 01.01.2019 gilt auch hier die paritätische Tragung: die
Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte (Paragraph 249a SGB V). Auf Versorgungsbezüge
(Betriebsrenten) und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zahlst Du den Zusatzbeitrag dagegen weiterhin
allein.
Als Selbstständiger in der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft zahlst Du den vollen
VIACTIV-Gesamtbeitrag (18,79 Prozent) auf Dein nachgewiesenes Einkommen, mindestens aber auf das
Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat (1/3 der Bezugsgrösse). Einen Arbeitgeberanteil bekommst Du
nicht. Du trägst die kompletten 18,79 Prozent selbst. Verdienst Du sehr unregelmässig, kannst Du beim
halbjährlichen Einkommensnachweis eine Korrektur beantragen.
Mit 4,19 Prozent Zusatzbeitrag liegt die VIACTIV 2026
rund 1,29 Prozentpunkte über dem GKV-Durchschnitt von 2,9 Prozent. Im breiten
Marktvergleich der aktuell 93 gesetzlichen Krankenkassen ist sie damit deutlich über dem Marktschnitt
einzuordnen. Spannender als die abstrakte Prozent-Aussage ist die Frage: Was kostet Dich das konkret pro
Monat?
Konkretes Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 4.500 Euro pro Monat und voller
Beitragspflicht zahlst Du als Angestellter hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Die Mehrkosten gegenüber
einer Durchschnittskasse berechnen sich aus
(1,29 Prozentpunkte geteilt durch 2) mal 4.500 Euro gleich rund 29 Euro pro Monat aus
Deiner Tasche. Auf das Jahr gerechnet sind das rund 348 Euro Mehrkosten ggü. einer Kasse mit
Durchschnittsbeitrag. Das ist die ehrliche Einordnung. Ob Dir die VIACTIV-Leistungen wie SportCheck,
Bonusprogramm und Wahltarife diesen Aufpreis wert sind, ist eine persönliche Abwägung.
Genau dafür gibt es den GKV-Vergleichsrechner,
der Dir Deinen aktuellen Beitrag in zwei Minuten gegen 72 Kassen 2026 stellt. So siehst Du auf Basis Deines
tatsächlichen Einkommens, wo Du am meisten sparst und wo zusätzliche Leistungen Dir mehr bringen als der
reine Zusatzbeitrags-Unterschied.
Die Grundregel: Bist Du mindestens
12 Monate bei Deiner aktuellen Kasse, kannst Du jederzeit wechseln, auch zur VIACTIV oder
von der VIACTIV weg. Das ist die Bindungsfrist nach Paragraph 175 Absatz 4 SGB V. Die reguläre
Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Heisst: Kündigst Du im Mai, wirst Du zum 31. Juli neues
Mitglied bei der gewählten Kasse.
Erhöht Deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag, bekommst Du ein
Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die 12-Monats-Bindung
entfällt, die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Praktisch heisst das: Erklärst Du die Sonderkündigung bis zum
Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals gilt, wechselst Du zwei Monate später zur neuen Kasse.
Beispiel: Erhöht Deine Kasse den Beitrag zum 01.01., muss Deine Sonderkündigung bis 31.01. erklärt sein, der
Wechsel wirkt zum 31.03.
Informiert Deine Kasse Dich verspätet über die Erhöhung (laut Hinweispflicht muss
sie das mindestens einen Monat vorher tun), schützt Dich Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V: Auch eine
später erklärte Sonderkündigung gilt dann als rechtzeitig. Du wirst durch die Verspätung Deiner Kasse nicht
benachteiligt.
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob die VIACTIV trotz höherem Beitrag für Dich die
richtige Wahl ist oder ob ein Kassenwechsel sinnvoller wäre, lohnt sich ein Blick in den GKV-Vergleichsrechner. Auf der Beitrags-Achse lohnt sich auch der
Marken-Quervergleich: HEK Zusatzbeitrag im Vergleich liegt bei 2,89 Prozent
(knapp unter Schnitt) und HKK Zusatzbeitrag im Vergleich bei 2,59 Prozent
(deutlich unter Schnitt). Beide Kassen sind ebenfalls bundesweit geöffnet.
Wer den niedrigsten Beitragssatz in der Marken-Strecke sucht: Die
BKK firmus liegt mit 2,18 Prozent 2026 am unteren Ende. Aufnahme in
10 von 16 Bundesländern. Noch über der VIACTIV liegt die Bergische Zusatzbeitrag 3,79 % (Gesamtbeitrag 18,39 Prozent),
ebenfalls über dem GKV-Durchschnitt, allerdings nur in NRW, Hessen und Hamburg geöffnet.
Wie hoch ist der VIACTIV Zusatzbeitrag 2026?
Der VIACTIV Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 4,19 Prozent. Zusammen mit dem
allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt das einen
VIACTIV Gesamtbeitragssatz von 18,79 Prozent. Stand: 01.01.2026, Quelle Satzung
VIACTIV BKK Paragraph 9 (18. Nachtrag).
Wer trägt den VIACTIV Zusatzbeitrag, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Beide. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 teilen sich Arbeitnehmer und
Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bis Ende 2018
lag der Zusatzbeitrag komplett beim Arbeitnehmer (vor dem GKV-VEG). Heute gilt: Bei 4,19 Prozent
VIACTIV Zusatzbeitrag zahlst Du 2,095 Prozent, Dein Arbeitgeber die anderen 2,095 Prozent. Bei
freiwillig Versicherten ohne Arbeitgeber (zum Beispiel Selbstständigen) trägt das Mitglied den
vollen Beitrag allein.
Wann ändert sich der VIACTIV Zusatzbeitrag?
Den Zusatzbeitrag setzt die VIACTIV per Verwaltungsratsbeschluss fest und kann ihn
jährlich oder unterjährig anpassen (Paragraph 242 SGB V). Die VIACTIV hat in den letzten Jahren
mehrfach unterjährig angepasst (2024 sogar zweimal: am 01.04. und 01.11.), zuletzt zum 01.01.2026
von 3,27 auf 4,19 Prozent. Der nächste reguläre Anpassungstermin wäre demnach frühestens 01.01.2027,
eine unterjährige Anpassung ist aber rechtlich möglich.
Was passiert, wenn die VIACTIV den Zusatzbeitrag erhöht?
Erhöht die VIACTIV den Zusatzbeitrag, hast Du grundsätzlich ein
Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die
12-Monats-Bindung entfällt, die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Die Sonderkündigung musst Du bis
zum Ende des Monats erklären, in dem die Erhöhung erstmals wirkt. Der Wechsel zu einer anderen Kasse
wird dann zwei Monate später wirksam. Informiert die VIACTIV Dich verspätet (Hinweispflicht:
mindestens einen Monat vorher), verlängert sich Deine Frist entsprechend (Paragraph 175 Absatz 4
Satz 8 SGB V).
Wichtige Ausnahme bei VIACTIV: Wenn Du den VIACTIV-Wahltarif Paragraph 15
(Krankengeld) abgeschlossen hast, ist das Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen. Mehr dazu in der
nächsten Frage.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag bei freiwilliger Versicherung bei der VIACTIV 2026?
Bei freiwilliger Versicherung gilt ein
Mindesteinkommen von rund 1.318,33 Euro pro Monat (ein Drittel der Bezugsgrösse
2026 von 3.955 Euro). Auf diesen Mindestbetrag werden 18,79 Prozent VIACTIV-Gesamtbeitrag berechnet,
was einen monatlichen Mindestbeitrag von rund 247,72 Euro ergibt, ohne
Pflegeversicherung. Verdienst Du mehr, wird der Beitrag auf Dein tatsächliches Einkommen bis zur
Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat berechnet. Selbstständige tragen den Beitrag in
voller Höhe allein (kein Arbeitgeberanteil).
Habe ich Sonderkündigungsrecht, wenn ich bei VIACTIV einen Wahltarif Krankengeld habe?
Nein, in diesem Fall ist das normale Sonderkündigungsrecht bei
Zusatzbeitragserhöhung ausgeschlossen. Wer den VIACTIV-Wahltarif nach Paragraph 15
(Krankengeld) abgeschlossen hat, fällt unter eine 3-jährige Mindestbindungsfrist (Paragraph 15
Absatz XVI der VIACTIV-Satzung). Diese Bindung schliesst die Anwendung des Sonderkündigungsrechts
nach Paragraph 6 Absatz V (in Verbindung mit Paragraph 6 Absatz II) der Satzung aus. Eine Kündigung
ist erst zum Ablauf der 3-Jahres-Bindung möglich, vorbehaltlich des eigenen Sonderkündigungsrechts
nach Paragraph 15 Absatz XVII der Satzung. Diese Regelung trifft besonders Selbstständige und
KSK-Mitglieder, die den Krankengeld-Wahltarif als Einkommensschutz nutzen. Diese Sperre gilt
grundsätzlich für alle gesetzlichen Krankenkassen mit Wahltarif Krankengeld nach Paragraph 53 Absatz
6 SGB V, nicht nur für VIACTIV. Die VIACTIV setzt sie in Paragraph 6 Absatz V und Paragraph 15
Absatz XVI ihrer Satzung um.
Gilt der VIACTIV Zusatzbeitrag auch für Familienversicherte?
Nein. Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder als Kind
eines VIACTIV-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Zusatzbeitrag. Du bist
beitragsfrei mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen unter 565 Euro liegt
(Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB V). Bei reinem Minijob-Einkommen gilt die Grenze von 603 Euro
pro Monat (gekoppelt an den Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro pro Stunde). Liegst Du darüber, fällst
Du aus der Familienversicherung und der VIACTIV Zusatzbeitrag von 4,19 Prozent gilt für Dich auf
Dein dann eigenes beitragspflichtiges Einkommen.
Diese Seite vertieft den Beitrags-Aspekt der VIACTIV. Den vollständigen
VIACTIV-Markenüberblick mit SportCheck, Bonusprogramm, Wahltarifen und Wechselweg findest Du auf der VIACTIV-Übersichtsseite. Wenn Du Dich speziell für das
VIACTIV-Bonusprogramm interessierst oder den VIACTIV SportCheck nutzen willst, sind die jeweiligen
Detail-Seiten in Vorbereitung. Für den direkten Marken-Vergleich auf der Beitrags-Achse lohnt sich der Blick
auf die HEK: Mit 2,89 Prozent Zusatzbeitrag liegt die HEK
2026 0,01 Prozentpunkte unter dem GKV-Durchschnitt (die VIACTIV 1,29 Prozentpunkte drüber). Und die
HKK mit 2,59 Prozent Zusatzbeitrag liegt 0,31 Prozentpunkte unter Schnitt, mehr dazu auf HKK Zusatzbeitrag 2026. Alle drei Kassen sind bundesweit geöffnet.
Wo der Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Kassen liegt, zeigt Dir der
Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick.
Alle VIACTIV-Details auf einer Seite: zur
VIACTIV-Übersicht.