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HEK Zusatzbeitrag 2026: 2,89 % im GKV-Vergleich

2,89 Prozent.
So hoch ist Dein Zusatzbeitrag bei der HEK 2026.

Die HEK (Hanseatische Krankenkasse) liegt 2026 mit 2,89 % Zusatzbeitrag nur 0,01 Prozentpunkte unter dem amtlichen GKV-Durchschnitt von 2,9 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz ergibt sich ein HEK-Gesamtbeitrag von 17,49 %. Was das konkret für Dein Brutto bedeutet, mit Beispielrechnung, BBG-Grenze und Historie ab 2021, zeige ich Dir auf dieser Seite.

2,89 % HEK Zusatzbeitrag
2026
17,49 % 14,6 % allgemein
+ 2,89 % Zusatz
2,90 % GKV-Durchschnitt
BMG-Festlegung
5.812,50 € BBG KV pro Monat
69.750 € pro Jahr
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Werte Stand: 04.06.2026 Quellen: HEK-Beitragsübersicht 01-2026, BMG, BMAS, SGB V IHK-Nr. D-4YKP-487AL-84

Aktualisiert: 04.06.2026
HEK Zusatzbeitrag 2026 im Detail

Du suchst eine klare Antwort auf eine sehr konkrete Frage: Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der HEK 2026, und was bedeutet das für Deinen Geldbeutel? Diese Seite ist die Tiefen-Antwort. Hier findest Du den genauen Wert, die Aufschlüsselung, eine Beispielrechnung und die Historie der letzten Jahre. Wenn Du danach den HEK-Gesamtüberblick sehen willst, führt der Weg in die HEK-Übersicht.

Springe direkt zu dem Abschnitt, der Dich am meisten interessiert:

Direkt-Antwort: Wie hoch ist der HEK Zusatzbeitrag 2026?

Der HEK Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 2,89 Prozent. Das ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der HEK, also der Hanseatischen Krankenkasse. Er gilt seit dem 01.01.2026 und ist im allgemeinen GKV-Beitrag inbegriffen.

Damit liegt die HEK 0,01 Prozentpunkte unter dem amtlichen GKV-Durchschnitt von 2,9 Prozent, den das Bundesministerium für Gesundheit für 2026 als Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V bekannt gegeben hat. In den Vorjahren lag die HEK teilweise deutlicher unter dem Durchschnitt, mehr dazu in der Historie-Sektion.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Allgemeiner Beitragssatz GKV (Paragraph 241 SGB V): 14,6 Prozent

HEK Zusatzbeitrag 2026: 2,89 Prozent

HEK Gesamtbeitrag 2026: 17,49 Prozent (14,6 plus 2,89)

GKV-Durchschnitt 2026 (BMG-Referenzwert): 2,9 Prozent

Wichtig für Dich: Den Zusatzbeitrag trägst Du nicht alleine. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz von 2019 teilen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Wer also den vollen HEK-Beitrag 17,49 Prozent gerechnet hat, kommt am Ende auf seinen tatsächlichen Eigenanteil von 8,745 Prozent auf das Bruttogehalt. Wie sich das konkret in Euro umrechnet, zeigt Dir die Beispielrechnung weiter unten.

Wie setzt sich der HEK-Krankenkassenbeitrag zusammen?

Du siehst auf Deiner Gehaltsabrechnung einen Posten "Krankenversicherung" und fragst Dich, wie der entsteht. Völlig nachvollziehbar, denn der Beitrag besteht aus mehreren Bausteinen, die nirgendwo zusammen ausgewiesen werden. Hier ist die saubere Aufschlüsselung für die HEK 2026, damit Du jeden Euro nachvollziehen kannst.

Baustein 1: Der allgemeine Beitragssatz (gleich bei allen Kassen)

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich fixiert auf 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts. Er steht in Paragraph 241 SGB V und gilt für jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Egal ob HEK, TK, Barmer oder AOK, dieser Anteil ist identisch.

Baustein 2: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (HEK-spezifisch)

Der Zusatzbeitrag ist der Hebel, mit dem jede Kasse ihre eigene Finanzlage steuert. Bei der HEK liegt er 2026 bei 2,89 Prozent. Rechtsgrundlage ist Paragraph 242 SGB V, der den Kassen erlaubt, einen kassenindividuellen Satz festzulegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen wird einmal jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit als Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V veröffentlicht. Für 2026 beträgt dieser Durchschnitt 2,9 Prozent.

Baustein 3: Der HEK-Gesamtbeitragssatz

Beide Bausteine zusammen ergeben den HEK-Gesamtbeitrag 2026: 14,6 plus 2,89 ergibt 17,49 Prozent. Das ist der Satz, den die HEK auf Dein beitragspflichtiges Brutto anwendet.

HEK Beitragssatz 2026 zusammengefasst

Allgemeiner Beitragssatz (Paragraph 241 SGB V) 14,60 %
HEK Zusatzbeitrag 2026 (Paragraph 242 SGB V) 2,89 %
HEK Gesamtbeitragssatz 2026 17,49 %

Und jetzt kommt der Teil, der oft vergessen wird: Diesen Gesamtbeitrag trägst Du nicht allein. Bist Du sozialversicherungspflichtig angestellt, zahlt Dein Arbeitgeber die Hälfte. Das gilt seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 nicht nur für den allgemeinen Satz, sondern auch für den Zusatzbeitrag (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bis Ende 2018 lag der Zusatzbeitrag komplett bei Dir. Heute ist er paritätisch.

Praktisch heißt das: Von den 17,49 Prozent gehen 8,745 Prozent als Arbeitnehmer-Anteil direkt von Deinem Brutto ab und 8,745 Prozent zahlt Dein Arbeitgeber obendrauf. Du siehst auf Deiner Abrechnung nur den Arbeitnehmer-Anteil.

Wie berechnest Du Deinen HEK-Beitrag konkret?

Theorie ist gut, eine Rechnung ist besser. Wir nehmen ein realistisches Beispiel: Du arbeitest als Angestellter und verdienst 4.500 Euro brutto im Monat. Bist Du Mitglied der HEK, ergibt sich Dein Beitrag in vier Schritten.

  1. Beitragspflichtiges Brutto bestimmen. Das ist Dein Monatsbrutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze (mehr dazu im nächsten Abschnitt). 4.500 Euro liegen deutlich unter der Grenze, also voll beitragspflichtig.
  2. Gesamtbeitragssatz anwenden. 17,49 Prozent von 4.500 Euro ergibt den vollen GKV-Beitrag.
  3. Arbeitnehmer-Anteil ermitteln. Davon trägst Du als Angestellter die Hälfte (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V), Dein Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte.
  4. Auf der Gehaltsabrechnung sichtbar. Nur Dein Arbeitnehmer-Anteil wird vom Brutto abgezogen.

Beispielrechnung HEK 2026 (Angestellter, 4.500 Euro Brutto)

Beitragspflichtiges Brutto pro Monat 4.500,00 EUR
HEK Gesamtbeitragssatz 17,49 %
Gesamtbeitrag pro Monat (4.500 x 17,49 %) 787,05 EUR
Davon Arbeitnehmer-Anteil (hälftig) 393,53 EUR
Davon Arbeitgeber-Anteil (hälftig) 393,53 EUR
Dein Eigenanteil pro Monat 393,53 EUR

Heißt konkret: Bei 4.500 Euro Brutto siehst Du auf Deiner Abrechnung knapp 394 Euro Krankenversicherungsbeitrag. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung, die über einen eigenen Beitragssatz läuft und nicht zum HEK-Beitrag gehört. Mehr dazu im Abschnitt Pflegeversicherung als Sonderfall.

Diese Beispielrechnung ist eine Größenordnung. Die tatsächlichen Werte hängen von Deiner Lohnsteuerklasse, etwaigen geldwerten Vorteilen und der konkreten Beitragsberechnung Deines Arbeitgebers ab. Bei voller Beitragspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze stimmt die obige Rechnung jedoch fast aufs Komma.

Du willst sehen, wie sich Dein Beitrag bei einer anderen Kasse verändert? Im GKV-Vergleichsrechner kannst Du Deinen HEK-Beitrag direkt gegen 72 andere Kassen 2026 stellen.

BBG, JAEG und Mindesteinkommen 2026

Die HEK-Beitragsberechnung kennt zwei Grenzen: eine Obergrenze, ab der kein zusätzliches Einkommen mehr verbeitragt wird, und eine Untergrenze, die für Freiwillig-Versicherte und Selbstständige gilt. Dazu kommt die JAEG, die Schwelle zwischen GKV-Pflicht und PKV-Wechselrecht.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Krankenversicherung 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat, das sind 69.750 Euro im Jahr. Das ist die Obergrenze für die Beitragsberechnung. Verdienst Du mehr, wird der Anteil über dieser Grenze nicht mehr verbeitragt. Die Werte stammen aus der Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026 (BMAS).

Konkret: Wer 8.000 Euro Brutto verdient, zahlt seinen HEK-Beitrag nur auf die ersten 5.812,50 Euro. Der maximale HEK-Gesamtbeitrag pro Monat liegt damit bei 5.812,50 mal 17,49 Prozent gleich 1.016,61 Euro, davon fällt für Angestellte die Hälfte (508,30 Euro) als Eigenanteil an.

Versicherungspflichtgrenze (JAEG) 2026

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, das sind 6.450 Euro pro Monat. Erst wenn Dein Jahresbrutto diese Grenze überschreitet, kannst Du als Angestellter überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln (Paragraph 6 Absatz 1 SGB V). Die JAEG ist NICHT mit der BBG zu verwechseln: Die JAEG ist die Wechselschwelle Richtung PKV, die BBG ist die Beitragsobergrenze für die Berechnung in der GKV.

Mindesteinkommen für freiwillig Versicherte 2026

Bist Du freiwillig in der HEK versichert (zum Beispiel als hauptberuflich Selbstständiger oder als Mitglied mit Einkommen über der JAEG), gilt ein Mindesteinkommen von rund 1.318,33 Euro pro Monat. Das entspricht einem Drittel der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro im Monat (47.460 Euro im Jahr). Auch wenn Dein tatsächliches Einkommen niedriger liegt, wird der Beitrag mindestens auf diesen Wert berechnet.

Konkret heißt das: Der Mindestbeitrag eines freiwillig in der HEK Versicherten 2026 liegt bei 1.318,33 mal 17,49 Prozent gleich rund 230 Euro pro Monat für Kranken- und Zusatzbeitrag zusammen, ohne Pflegeversicherung. Selbstständige zahlen ebenfalls auf das Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat (1/3 der Bezugsgröße). Eine pauschale Existenzgründer-Ermäßigung existiert in der GKV nicht. Bist Du Selbstständiger ohne Arbeitgeberzuschuss, trägst Du diesen Betrag in voller Höhe selbst (Paragraph 250 Absatz 2 SGB V).

BBG und besondere JAEG nicht verwechseln

Die BBG KV (5.812,50 Euro pro Monat) ist zahlenmäßig zufällig identisch mit der besonderen JAEG für PKV-Bestandsfälle (gilt nur für Personen, die am 31.12.2002 versicherungsfrei und privat versichert waren, Paragraph 6 Absatz 7 SGB V). Beide Werte sind zahlenmäßig gleich, regeln aber völlig unterschiedliche Sachverhalte. Lass Dich davon nicht verwirren, für die allermeisten ist nur die allgemeine JAEG von 77.400 Euro relevant.

Pflegeversicherung als Sonderfall: Was kommt zusätzlich auf Dich zu?

Du fragst Dich vielleicht, warum Deine Gehaltsabrechnung neben dem KV-Posten noch eine "PV"-Zeile zeigt. Die Pflegeversicherung ist ein eigener Sozialversicherungszweig, organisatorisch oft an die Krankenkasse angedockt (bei der HEK ist es die HEK-Pflegekasse), aber rechtlich und finanziell separat. Sie ist kein Bestandteil des HEK Zusatzbeitrags.

Seit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) vom 01.01.2025 sind die Pflegeversicherungs-Beitragssätze nach Kinderzahl gestaffelt. Das ist neu im Vergleich zu den früher pauschalen 3,4 Prozent und 4,0 Prozent. Hier sind die aktuell gültigen Sätze 2026:

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Situation Beitragssatz 2026 Rechtsgrundlage
Kinderlos ab 23 Jahren 4,2 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 1 Kind (Basissatz) 3,6 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 2 Kindern (unter 25) 3,35 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 3 Kindern (unter 25) 3,10 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 4 Kindern (unter 25) 2,85 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 5 oder mehr Kindern (unter 25) 2,60 % SGB XI, PUEG 2025

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Wichtig für Deine Planung: Die Abschläge ab dem zweiten Kind gelten nur, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist. Ist das älteste Kind über 25, fällt der zugehörige Abschlag weg und Dein PV-Beitrag steigt entsprechend. Der Basissatz von 3,6 Prozent für Eltern mit mindestens einem Kind bleibt dagegen lebenslang.

Bei einem Bruttoeinkommen von 4.500 Euro und einem Kind kommen also zusätzlich zum HEK-Krankenkassenbeitrag noch 4.500 mal 3,6 Prozent gleich 162 Euro pro Monat für die Pflegeversicherung dazu, davon wird der Arbeitnehmer-Anteil je nach Bundesland anteilig getragen (Sonderregelung Sachsen nach Paragraph 55 Absatz 3 SGB XI: Arbeitnehmer trägt einen halben Beitragspunkt mehr).

Du möchtest die HEK-Marke insgesamt einordnen, mit Leistungen, Bonusprogramm und Wechselweg? Den vollständigen HEK-Markenüberblick findest Du auf der HEK-Übersichtsseite.

Historie: HEK Zusatzbeitrag 2021 bis 2026

Wenn Du wissen willst, ob die HEK eher stabil ist oder oft an der Beitragsschraube dreht, hilft ein Blick zurück. Hier ist die Beitragshistorie der HEK von 2021 bis 2026 im Vergleich zum amtlichen GKV-Durchschnitt. Beide Werte beziehen sich auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, nicht auf den Gesamtbeitrag.

← Tabelle zur Seite wischen, um alle vier Spalten zu sehen →

Jahr HEK Zusatzbeitrag GKV-Durchschnitt Abweichung
2021 1,30 % 1,30 % 0,00 PP
2022 1,30 % 1,30 % 0,00 PP
2023 1,30 % 1,60 % HEK 0,30 PP unter Durchschnitt
2024 1,30 % 1,70 % HEK 0,40 PP unter Durchschnitt
2025 2,50 % 2,50 % 0,00 PP
2026 2,89 % 2,90 % HEK 0,01 PP unter Durchschnitt

← Tabelle zur Seite wischen, um alle vier Spalten zu sehen →

Was Du aus dieser Tabelle ablesen kannst: Die HEK hat von 2021 bis 2024 vier Jahre in Folge ihren Zusatzbeitrag bei 1,30 Prozent stabil gehalten, während der GKV-Durchschnitt von 1,30 auf 1,70 Prozent gestiegen ist. In dieser Phase lag die HEK durchgehend unter dem Markt.

Zum 01.01.2025 hat die HEK ihren Beitrag deutlich angehoben, ebenso wie der große Teil aller Kassen. Seitdem liegt sie etwa auf Höhe des Durchschnitts. Diese Anhebung war keine HEK-spezifische Entscheidung, sondern eine Reaktion auf die angespannte Finanzlage der gesamten GKV im Jahr 2024/2025, die in fast allen Kassen zu Beitragsanpassungen geführt hat.

Heißt für Deine Einordnung: Die HEK ist keine Niedrigpreis-Kasse, aber auch nicht teuer. Über den Sechs-Jahres-Schnitt liegt sie leicht unter dem GKV-Durchschnitt. Wer 2023 oder 2024 zur HEK gewechselt ist, hat in diesen beiden Jahren spürbar gespart. Ob das auch 2026 noch der Fall ist, hängt von Deiner aktuellen Kasse ab.

Sonderfälle: Minijob, Studierende, Familienversicherung

Nicht jeder zahlt seinen HEK-Beitrag auf das volle Bruttogehalt. Wer in einem dieser Sonderfälle steckt, für den gelten eigene Regeln.

Minijobber (450/520/556-Euro-Beschäftigung)

Als Minijobber bist Du nicht GKV-pflichtversichert über den Minijob. Den Krankenversicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber pauschal an die Minijob-Zentrale (13 Prozent für gewerbliche Minijobs, 5 Prozent für Privathaushalte). Du selbst zahlst aus dem Minijob keinen eigenen GKV-Beitrag. Deine Versicherung läuft entweder über eine Familienversicherung, über eine Hauptbeschäftigung oder als freiwillige Mitgliedschaft.

Studierende

Studierende sind in der GKV über die studentische Krankenversicherung pflichtversichert, mit eigenem reduziertem Beitragssatz. Der HEK Zusatzbeitrag von 2,89 Prozent gilt auch für Studierende, wird aber auf einen pauschalen niedrigen BAföG-Bedarfssatz angewendet, nicht auf das tatsächliche Einkommen. Konkrete Werte für Dein Semester rechne ich Dir auf Anfrage durch, da sich die Sätze fast jährlich ändern.

Familienversicherung

Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder als Kind eines HEK-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Beitrag. Du bist beitragsfrei mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen die Einkommensgrenze von 565 Euro pro Monat nicht überschreitet (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB V, das entspricht einem Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 Euro pro Monat). Bei Minijob-Einkommen gilt eine erhöhte Grenze von 603 Euro pro Monat, da der Mindestlohn 2026 angepasst wurde.

Liegst Du über dieser Grenze, fällst Du aus der Familienversicherung heraus und musst Dich selbst gesetzlich oder privat versichern. Genau dann wird der HEK Zusatzbeitrag für Dich relevant.

Mehr zur HEK-Familienversicherung mit allen Voraussetzungen, Altersgrenzen und Ausnahmen findest Du auf der HEK-Übersichtsseite.

HEK im Vergleich und Deine Wechsel-Möglichkeiten

Mit 2,89 Prozent Zusatzbeitrag liegt die HEK 2026 0,01 Prozentpunkte unter dem GKV-Durchschnitt von 2,9 Prozent. Im breiten Marktvergleich der aktuell 93 gesetzlichen Krankenkassen ist sie damit im Mittelfeld, weder besonders teuer noch besonders günstig. Spannender ist die Frage: Wie steht sie im Verhältnis zu Deiner aktuellen Kasse?

Genau dafür gibt es den GKV-Vergleichsrechner, der Dir Deinen aktuellen Beitrag in zwei Minuten gegen 72 Kassen 2026 stellt. So siehst Du auf Basis Deines tatsächlichen Einkommens, wo Du am meisten sparst und wo zusätzliche Leistungen Dir mehr bringen als der reine Zusatzbeitrags-Unterschied.

Wann darfst Du Deine Krankenkasse wechseln?

Die Grundregel: Bist Du mindestens 12 Monate bei Deiner aktuellen Kasse, kannst Du jederzeit zur HEK wechseln. Das ist die Bindungsfrist nach Paragraph 175 Absatz 4 SGB V. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Heißt: Kündigst Du im Mai, wirst Du zum 31. Juli HEK-Mitglied.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht Deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag, bekommst Du ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die 12-Monats-Bindung entfällt, die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Praktisch heißt das: Erklärst Du die Sonderkündigung bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals gilt, wechselst Du zwei Monate später zur neuen Kasse. Beispiel: Erhöht Deine Kasse den Beitrag zum 01.01., muss Deine Sonderkündigung bis 31.01. erklärt sein, der Wechsel wirkt zum 31.03.

Informiert Deine Kasse Dich verspätet über die Erhöhung (laut Hinweispflicht muss sie das mindestens einen Monat vorher tun), schützt Dich Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V: Auch eine später erklärte Sonderkündigung gilt dann als rechtzeitig. Du wirst durch die Verspätung Deiner Kasse nicht benachteiligt.

Häufige Fragen zum HEK Zusatzbeitrag

Wie hoch ist der HEK Zusatzbeitrag 2026?

Der HEK Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 2,89 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt das einen HEK Gesamtbeitragssatz von 17,49 Prozent. Stand: 01.01.2026.

Wer trägt den HEK Zusatzbeitrag, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Beide. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bis Ende 2018 lag der Zusatzbeitrag komplett beim Arbeitnehmer (vor dem GKV-VEG). Heute gilt: Bei 2,89 Prozent HEK Zusatzbeitrag zahlst Du 1,445 Prozent, Dein Arbeitgeber die anderen 1,445 Prozent. Bei freiwillig Versicherten ohne Arbeitgeber (zum Beispiel Selbstständigen) trägt das Mitglied den vollen Beitrag allein.

Wann ändert sich der HEK Zusatzbeitrag?

Den Zusatzbeitrag setzt die HEK einmal jährlich selbst fest, in der Regel zum 01. Januar. Eine unterjährige Anpassung ist gesetzlich möglich (Paragraph 242 SGB V), die HEK hat in den letzten Jahren aber nur zum Jahreswechsel angepasst. Der nächste Anpassungstermin wäre demnach 01.01.2027. Aktuell beträgt der Zusatzbeitrag 2,89 Prozent (Stand 01.01.2026).

Was passiert, wenn die HEK den Zusatzbeitrag erhöht?

Erhöht die HEK den Zusatzbeitrag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die 12-Monats-Bindung entfällt, die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Die Sonderkündigung musst Du bis zum Ende des Monats erklären, in dem die Erhöhung erstmals wirkt. Der Wechsel zu einer anderen Kasse wird dann zwei Monate später wirksam. Informiert die HEK Dich verspätet (Hinweispflicht: mindestens einen Monat vorher), verlängert sich Deine Frist entsprechend (Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V).

Wie hoch ist der Mindestbeitrag bei freiwilliger HEK-Versicherung 2026?

Bei freiwilliger Versicherung gilt ein Mindesteinkommen von rund 1.318,33 Euro pro Monat (ein Drittel der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro). Auf diesen Mindestbetrag werden 17,49 Prozent HEK-Gesamtbeitrag berechnet, was einen monatlichen Mindestbeitrag von rund 230 Euro ergibt, ohne Pflegeversicherung. Verdienst Du mehr, wird der Beitrag auf Dein tatsächliches Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat berechnet.

Wie wird der HEK Zusatzbeitrag bei Minijobbern berechnet?

Als Minijobber bist Du nicht über den Minijob in der GKV pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Beitrag an die Minijob-Zentrale, Du selbst zahlst aus dem Minijob keinen eigenen HEK-Zusatzbeitrag. Deine Krankenversicherung läuft entweder über eine Familienversicherung, über eine Hauptbeschäftigung oder als freiwillige Mitgliedschaft. Erst dort wird der HEK Zusatzbeitrag von 2,89 Prozent relevant.

Gilt der HEK Zusatzbeitrag auch für Familienversicherte?

Nein. Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder als Kind eines HEK-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Zusatzbeitrag. Du bist beitragsfrei mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen unter 565 Euro liegt (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB V). Bei Minijob-Einkommen gilt die Grenze von 603 Euro pro Monat. Liegst Du darüber, fällst Du aus der Familienversicherung und der HEK Zusatzbeitrag von 2,89 Prozent gilt für Dich auf Dein dann eigenes beitragspflichtiges Einkommen.

Diese Seite vertieft den Beitrags-Aspekt der HEK. Den vollständigen HEK-Markenüberblick mit Leistungen, Bonusprogramm und Wechselweg findest Du auf der HEK-Übersichtsseite.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 04.06.2026. Stand der Werte: 01.01.2026. Alle HEK-spezifischen Beitragswerte wurden gegen die offizielle HEK-Beitragsübersicht 01-2026 und die HEK-Pressemeldungen 2021 bis 2026 geprüft. Beitragssätze und Rechengrößen wurden gegen die Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026 sowie die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach Paragraph 242a SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit verifiziert. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

HEK-spezifische Quellen

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB V: Paragraph 175 (Wahl, Kündigung, Sonderkündigungsrecht), Paragraph 240 (Beitragsbemessung freiwillig Versicherte), Paragraph 241 (allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent), Paragraph 242 (kassenindividueller Zusatzbeitrag), Paragraph 242a (Festlegung durchschnittlicher Zusatzbeitrag durch BMG), Paragraph 249 Absatz 1 (paritätische Beitragstragung seit GKV-VEG 2019), Paragraph 249a (paritätische KV-Beitragstragung bei Rente), Paragraph 10 (Familienversicherung, Einkommensgrenze)
  • SV-Rechengrößen-Verordnung 2026: Beitragsbemessungsgrenze KV 5.812,50 EUR pro Monat (69.750 EUR pro Jahr), JAEG 77.400 EUR pro Jahr, Bezugsgröße 47.460 EUR pro Jahr (3.955 EUR pro Monat) (BMAS, BGBl. I 2025)
  • SGB XI, PUEG (Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz vom 01.01.2025): Pflegeversicherungs-Beitragssätze 2026 gestaffelt nach Kinderzahl

Statistik und behördliche Datenquellen

  • GKV-Spitzenverband Zusatzbeitrag-Übersicht: Zusatzbeitragssätze nach Kasse
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Festlegung durchschnittlicher Zusatzbeitrag nach Paragraph 242a SGB V (2,9 Prozent für 2026), Pressemeldung Anfang Dezember 2025
  • ITSG-Beitragssatzdatei: Beitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen pro Jahr (Branchenstandard für Lohnabrechnungs-Software)
  • BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V, insbesondere Paragraph 175, 240, 241, 242, 242a, 249, 249a, 10) und gesetze-im-internet.de/sgb_11 (SGB XI, Pflegeversicherung). Aktuelle Beitragssätze und Rechengrößen: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. SV-Rechengrößen 2026: bmas.de. HEK-Beitrags- und Satzungsunterlagen direkt auf hek.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar und ist keine Rechts- oder Sozialberatung im Sinne des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für rechtliche Beratung wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband (VdK, SoVD).

Verbindliche Auskunft zu Deinem GKV-Beitrag oder Kassenwechsel erteilt Deine Krankenkasse oder die Verbraucherzentrale. Für die individuelle PKV-Beratung, Tarifwechsel und Anbieter-Vergleich stehe ich als Versicherungsmakler zur Verfügung.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach Paragraph 34d Absatz 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.