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Bergische Krankenkasse Zusatzbeitrag 2025: 3,79 % im Vergleich

3,79 Prozent.
Das ist der Bergische Zusatzbeitrag 2026. Hier ist die ehrliche Einordnung.

Die Bergische Krankenkasse (BKK mit Sitz in Solingen) liegt 2026 mit 3,79 % Zusatzbeitrag deutlich über dem GKV-Marktschnitt von 3,1 % (IW-Kurzbericht Nr. 33/2026, Q1 2026). Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 18,39 %. Was das für Dein Gehalt bedeutet, was der Unterschied zum Schnitt kostet, und wann sich die Bergische trotzdem rechnen kann, zeige ich Dir auf dieser Seite.

3,79 % Zusatzbeitrag
2026
18,39 % 14,6 % allgemein
+ 3,79 % Zusatz
3 BL offen: NRW,
Hessen, Hamburg
430 € FlexiBonus2 max.*
*mit Voraussetzungen
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Stand: 11.06.2026 Quellen: Satzung BERGISCHE 01.01.2026, GKV-SV 2026, IW-Kurzbericht Nr. 33/2026, SGB V IHK-Nr. D-4YKP-487AL-84

Aktualisiert: 11.06.2026
Bergische Krankenkasse Zusatzbeitrag 2026 im Detail

Du suchst eine klare Antwort: Wie hoch ist der Bergische Zusatzbeitrag 2026, und was bedeutet er für Dein Gehalt? Auf dieser Seite bekommst Du den genauen Wert, eine Beispielrechnung für 4.500 Euro Brutto, den ehrlichen Vergleich mit dem GKV-Marktschnitt und die Antwort auf die wichtigste Folgefrage: Wann lohnt sich die Bergische trotzdem? Wenn Du danach den vollständigen Bergische-Überblick sehen willst, führt der Weg ins Bergische-Profil.

Springe direkt zu dem Abschnitt, der Dich am meisten interessiert:

Direkt-Antwort: Wie hoch ist der Bergische Zusatzbeitrag 2026?

Der Bergische Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 3,79 Prozent. Das ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Bergischen Krankenkasse, einer Betriebskrankenkasse mit Sitz in Solingen (Nordrhein-Westfalen), errichtet am 1. Januar 2022. Er gilt seit dem 1. Januar 2026 gemäß Satzung Stand 01.01.2026.

Damit liegt die Bergische über dem GKV-Marktschnitt. Je nach Vergleichsmethodik beträgt der Abstand 0,69 Prozentpunkte gegenüber dem gewichteten IW-Marktschnitt von 3,1 % (IW-Kurzbericht Nr. 33/2026, Pimpertz, 11.05.2026) oder 0,89 Prozentpunkte gegenüber dem amtlichen Durchschnittssatz von 2,9 % (GKV-Spitzenverband 2026, § 242a SGB V). Was das in Euro bedeutet, zeigt die Beispielrechnung weiter unten.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Allgemeiner Beitragssatz GKV (§ 241 SGB V): 14,6 Prozent

Bergische Zusatzbeitrag 2026: 3,79 Prozent (Satzung 01.01.2026)

Bergische Gesamtbeitrag 2026: 18,39 Prozent

GKV-Schnitt amtlich 2026 (§ 242a SGB V, GKV-SV): 2,9 Prozent

GKV-Schnitt IW-Marktschnitt Q1 2026: 3,1 Prozent (IW-Kurzbericht Nr. 33/2026)

Abstand Bergische zum Schnitt: +0,89 PP (amtlich) / +0,69 PP (IW-Marktschnitt)

Stand: 01.01.2026. Verfügbar in: NRW, Hessen, Hamburg (3 von 16 Bundesländern).

Den vollständigen Bergische-Überblick mit Leistungen, Bonusprogramm und Entscheidungsmatrix findest Du im Bergische-Profil. Diese Seite konzentriert sich ausschließlich auf den Zusatzbeitrag und was er für Dich bedeutet.

Was kostet mich die Bergische konkret? Beispielrechnung 4.500 Euro Brutto

Ein Bruttolohn ist nur dann aussagekräftig, wenn Du weißt, wie viel die Krankenkasse davon nimmt. Hier ist die genaue Rechnung für 4.500 Euro Brutto im Monat, das häufigste Beispielgehalt in diesem Vergleich.

Wichtig zuerst: Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) 2019 trägt nicht mehr allein der Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen ihn je zur Hälfte (§ 249 Abs. 1 SGB V). Der Gesamtbeitrag von 18,39 Prozent wird also paritätisch aufgeteilt.

Bergische Beitragsrechnung: 4.500 Euro Brutto (Monat)

Alle Werte gerundet. Basis: Gesamtbeitragssatz 18,39 % (14,6 % allgemein + 3,79 % Zusatz), paritätische Tragung nach § 249 Abs. 1 SGB V.

Bruttogehalt (Beispiel) 4.500,00 Euro
Gesamtbeitrag KV (18,39 % auf 4.500 Euro) 827,55 Euro/Monat
Davon Arbeitnehmer-Anteil (827,55 / 2) 413,78 Euro/Monat
Davon Arbeitgeber-Anteil (827,55 / 2) 413,78 Euro/Monat
Dein KV-Jahresbeitrag (413,78 Euro x 12) 4.965,36 Euro/Jahr

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat (69.750 Euro im Jahr) (SV-Rechengrößen-VO 2026). Liegt Dein Bruttolohn über dieser Grenze, werden nur 5.812,50 Euro je Monat für die Berechnung herangezogen. Der Maximal-Beitrag pro Monat wäre dann 4.500 Euro x 18,39 % = 827,55 Euro an der BBG-Grenze. Bei höherem Gehalt deckelt die BBG.

Den GKV-Vergleichsrechner mit 72 Kassen nutzen, um Deinen persönlichen Beitrag mit anderen Kassen zu vergleichen.

Vereinfachte Beispielrechnung. Tatsächliche Werte können bei Sonderfällen (Mehrfachbeschäftigung, Minijob, freiwillige Versicherung) abweichen. Der GKV-Vergleichsrechner oben berechnet exakte Sätze für Deine Situation.

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Gesamtbeitrag 2026: Wie setzen sich 18,39 Prozent zusammen?

Die 18,39 Prozent sind nur der KV-Anteil. Zu Deinem tatsächlichen Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung kommt noch die Pflegeversicherung (PV) hinzu. Hier ist die vollständige Aufschlüsselung.

Der allgemeine Beitragssatz der GKV beträgt bundeseinheitlich 14,6 Prozent (§ 241 SGB V). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Bergischen von 3,79 Prozent, festgelegt durch den Verwaltungsrat nach § 242 SGB V. Zusammen ergibt das den Bergische-Gesamtbeitrag KV von 18,39 Prozent.

Der ermäßigte Beitragssatz (für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld, z.B. bei bestimmten hauptberuflich selbstständigen Mitgliedern) beträgt 14,0 Prozent (§ 243 SGB V). Zusammen mit dem Bergische-Zusatzbeitrag wären das 17,79 Prozent.

Zur Pflegeversicherung (PV) nach § 55 SGB XI gilt seit dem PUEG (01.01.2025) eine Staffelung nach Kinderzahl:

  • 1 Kind (Basis): 3,6 Prozent PV-Gesamtbeitrag
  • Kinderlose ab 23 Jahren: 4,2 Prozent (Kinderlosenzuschlag +0,6 PP)
  • 2 Kinder: 3,35 Prozent
  • 3 Kinder: 3,10 Prozent
  • 4 Kinder: 2,85 Prozent
  • Ab 5 Kinder: 2,60 Prozent

Der Bergische-Gesamtbeitrag KV+PV für ein Beispiel mit 1 Kind beträgt damit 18,39 Prozent KV plus 3,6 Prozent PV = 21,99 Prozent vom Brutto (paritätisch je zur Hälfte).

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026 beachten

Die BBG für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat (69.750 Euro im Jahr). Oberhalb dieses Wertes steigt Dein KV/PV-Beitrag nicht weiter, egal wie hoch das Gehalt ist. Über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 Euro kannst Du in die private Krankenversicherung wechseln.

Bergische vs. GKV-Schnitt 2026: Wie groß ist der Abstand wirklich?

Vor einem Kassenwechsel ist der Vergleich mit dem Markt entscheidend. Hier ist der ehrliche Zahlenvergleich, beide Methoden nebeneinander.

Es gibt zwei legitime Vergleichsgrößen für den GKV-Schnitt. Sie messen unterschiedliche Dinge, beide sind korrekt:

  • Amtlicher Durchschnittssatz 2,9 % (§ 242a SGB V): Das BMG legt diesen Wert jährlich bis zum 1. November fest. Er ist die gesetzliche Kennzahl, dient als Referenz für Fördergrenzen und SGB-V-Berechnungen (GKV-Spitzenverband 2026).
  • IW-Marktschnitt 3,1 % (Q1 2026): Der gewichtete Durchschnitt der tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeiträge aller 93 Kassen nach Mitglieder-Verteilung. Berechnet aus 71 Kassen via kasseninfo.de. Quelle: IW-Kurzbericht Nr. 33/2026 (Pimpertz, 11.05.2026).

Bergische liegt mit 3,79 % gegenüber dem amtlichen Schnitt 0,89 Prozentpunkte darüber, gegenüber dem IW-Marktschnitt 0,69 Prozentpunkte.

← Tabelle zur Seite wischen, um alle 5 Spalten zu sehen →

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2026 Abstand zu 3,1 % Verfügbarkeit Spoke
Bergische Krankenkasse 3,79 % +0,69 PP NRW, HE, HH (diese Seite)
HKK 2,59 % -0,51 PP bundesweit hkk Zusatzbeitrag 2,59 %
HEK 2,89 % -0,21 PP bundesweit HEK Zusatzbeitrag 2,89 %
VIACTIV 4,19 % +1,09 PP bundesweit VIACTIV Zusatzbeitrag 4,19 %
BKK firmus 2,18 % -0,92 PP eingeschränkt* BKK firmus Zusatzbeitrag 2,18 %
GKV-Schnitt amtlich (§ 242a SGB V) 2,9 % Referenz A Kennzahl Alle Kassen im Überblick
GKV-Schnitt IW Q1 2026 3,1 % Referenz B Kennzahl IW-Kurzbericht Nr. 33/2026

← Tabelle zur Seite wischen, um alle 5 Spalten zu sehen →

* BKK firmus: bundesweit bekannt, aber nicht in allen Bundesländern für Neukunden offen. Die Bergische ist auf NRW, Hessen und Hamburg begrenzt. VIACTIV liegt mit 4,19 % über der Bergischen, ist aber bundesweit verfügbar und ohne regionale Einschränkung. Quellen: jeweilige Satzungen + GKV-Spitzenverband + IW-Kurzbericht Nr. 33/2026.

Kann der FlexiBonus2 den Mehraufwand ausgleichen?

Das ist die wichtigste Folgefrage zum Bergische-Zusatzbeitrag. Die ehrliche Antwort: Es kommt auf Deine Teilnahme an.

Zuerst der Mehraufwand in Euro. Je nach Vergleichsmethodik zahlst Du bei 4.500 Euro Brutto als Arbeitnehmer-Anteil folgendes mehr als bei einer Kasse mit GKV-Schnittbeitrag:

Mehraufwand-Bandbreite 2026 (Arbeitnehmer, 4.500 Euro Brutto)

Gegenüber IW-Marktschnitt 3,1 % (Variante B): ca. 186 Euro/Jahr (15,53 Euro/Monat)

Gegenüber amtlichem Schnitt 2,9 % nach § 242a SGB V (Variante A): ca. 240 Euro/Jahr (20,03 Euro/Monat)

Methodik: Der IW-Wert misst den gewichteten Marktdurchschnitt (kassenindividuell). Der amtliche Wert ist die gesetzliche Kennzahl (BMG, jährlich bis 01.11.). Beide korrekt, unterschiedliche Bezugsgrößen (IW-Kurzbericht Nr. 33/2026 + GKV-Spitzenverband 2026).

Dem gegenüber steht der FlexiBonus2 der Bergischen Krankenkasse. Das Bonusprogramm hat zwei Tracks:

  • Cash-Track: bis zu 130 Euro pro Person und Jahr als Barprämie (S01 Satzung BERGISCHE)
  • Zweck-Track: bis zu 300 Euro pro Person und Jahr zweckgebunden (Sport, Prävention, Hilfsmittel, Zahnarzt u.a.) (S01 Satzung BERGISCHE)
  • Kombiniertes Cap: maximal 430 Euro pro Person und Jahr (Cash 130 + Zweck 300)

Hier ist die Wenn-dann-Rechnung:

Wenn Du alle FlexiBonus2-Maßnahmen vollständig ausschöpfst (maximale Teilnahme an beiden Tracks, alle Voraussetzungen erfüllt), beträgt Dein Bonus bis zu 430 Euro pro Jahr. Das übersteigt den AN-seitigen Mehraufwand von 186 Euro (IW) bzw. 240 Euro (amtlich) rechnerisch in beiden Varianten. Der nominale Beitrags-Mehraufwand wäre damit mehr als ausgeglichen.

Wenn Du die Bonus-Voraussetzungen nicht vollständig erfüllst, bleibt ein Teil des Mehraufwands ungedeckt. Ohne Teilnahme am FlexiBonus2 bleibt der Beitrag schlicht 186 bis 240 Euro pro Jahr über dem Marktschnitt.

Für die vollständige Mechanik des FlexiBonus2 (8-Maßnahmen-Stack, Cash vs. Zweck, Verdopplungsregel) empfehle ich den Refinanzierungs-Rechnung im Bonus-Spoke. Dort ist die genaue Hebel-Story aufgeschlüsselt.

GKV-Anwalts-Prüfung: Was dieser Abschnitt NICHT sagt

Kein Satz auf dieser Seite behauptet, die Bergische sei eine günstige Kasse. Der Zusatzbeitrag liegt faktisch über dem Marktschnitt. Die FlexiBonus2-Rechnung ist eine Wenn-dann-Logik, keine Erfolgsgarantie. Ob sich die Bergische für Dich lohnt, hängt von Deiner tatsächlichen Bonus-Teilnahme und Deinen Leistungspräferenzen ab.

Warum haben regionale Kassen tendenziell höhere Zusatzbeiträge?

Die Bergische liegt mit 3,79 % über dem Schnitt. Das ist keine Anomalie, sondern ein strukturelles Muster bei regionalen Betriebskrankenkassen. Hier ist der Hintergrund.

Risiko-Pooling: Größere, bundesweite Kassen verteilen das Versicherungsrisiko auf eine breitere Mitgliederbasis. Regionale Kassen mit kleinerem Pool tragen regionale Gesundheitsversorgungskosten konzentrierter. Bei höherem Morbiditätsniveau in einem Ballungsraum wie dem Bergischen Land spiegelt sich das im Beitrag.

Aufsicht MAGS NRW: Die Bergische untersteht dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW), nicht dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Das zeigt: Die Bergische agiert regional, nicht bundesweit.

Der Vergleichspunkt ist interessant. Die BKK firmus (mit 2,18 % ebenfalls eine regionale Kasse) beweist, dass regional nicht automatisch teuer bedeutet. Dort greifen andere Größeneffekte. Regional ist also kein Automatismus in eine Richtung.

Was die Bergische für ihren höheren Beitrag bietet, ist ein ausgeprägtes regionales Leistungsprofil: FlexiBonus2, lokale Kundenservice-Standorte in Solingen, Wuppertal und Köln sowie eine NRW-Verwurzelung, die für bestimmte Mitglieder Wert hat. Den vollständigen Leistungsüberblick gibt es im Bergische-Profil.

Wer kann den Bergische Zusatzbeitrag erhöhen? § 242 SGB V erklärt

Der Bergische Zusatzbeitrag ist nicht unveränderlich. Wer ihn festlegt und wann er sich ändert, ist im Gesetz klar geregelt.

Nach § 242 Abs. 1 SGB V legt der Verwaltungsrat der Krankenkasse den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz fest. Das geschieht in der Regel jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung, üblicherweise im Herbst mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres. Der aktuelle Satz von 3,79 % gilt seit dem 1. Januar 2026.

Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags kann jederzeit beschlossen werden, wenn es die Finanzlage der Kasse erfordert. Die Kasse muss Mitglieder über eine Erhöhung informieren und dabei auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Der amtliche Durchschnittssatz (2,9 % für 2026) ist die gesetzliche Vergleichsgröße nach § 242a SGB V. Das BMG legt ihn jährlich bis zum 1. November für das Folgejahr fest. Der Bergische Satz von 3,79 % liegt deutlich über diesem Referenzwert.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Was Du wissen musst

Wenn die Bergische den Zusatzbeitrag erhöht, hast Du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Hier sind die Details.

Nach § 175 Abs. 4 S. 6 SGB V haben Mitglieder bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags das Recht, die Krankenkasse bis zum Ende des Monats zu kündigen, für den der erhöhte Zusatzbeitragssatz erstmals gilt. Die Kasse ist verpflichtet, Mitglieder über die Erhöhung und dieses Sonderkündigungsrecht zu informieren.

Die Kündigung wird dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der Kündigung wirksam. Du hast also in der Regel gut zwei Monate Zeit, eine neue Kasse zu wählen und den Wechsel zu vollziehen.

Ohne Beitragserhöhung gilt die reguläre Mindestbindung: 12 Monate ab Aufnahme in die Bergische. Danach ist eine ordentliche Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich (S01 Satzung BERGISCHE 01.01.2026).

Bestandsschutz bei Wegzug aus NRW, Hessen oder Hamburg

Wer bei Mitgliedschaftsbeginn in NRW, Hessen oder Hamburg lebte, bleibt auch nach einem Umzug ins restliche Bundesgebiet Bergische-Mitglied. Neue Adresse melden genügt. Ein Neuabschluss bei der Bergischen ist nur möglich, wenn Wohn- oder Arbeitssitz in NRW, Hessen oder Hamburg liegt.

Quelle: Auskunft Bergische-Maklerbetreuer, Stand: 15.05.2026. Keine gesetzliche Garantie, Satzungsverifikation ausstehend. Bei rechtsverbindlicher Auskunft bitte direkt bei der Bergischen anfragen.

Weitere Details zu Kündigungsfristen in der GKV: Kündigungsfristen erklärt.

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Sonderfälle: Studenten, Minijob und Familienversicherung

Der Beitrag von 3,79 % gilt nicht für alle Mitglieder gleich. Für bestimmte Gruppen gelten eigene Berechnungsgrundlagen.

Studenten und Hochschüler

Als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich Dein Beitrag nach § 236 SGB V. Die Bemessungsgrundlage ist der BAföG-Bedarf nach § 13 BAFöG, aktuell 855 Euro pro Monat (seit WS 2022/23).

Bergische Beitrag: Student 2026 (ca.-Werte, Stand 2026)

BAföG-Bedarf (§ 13 BAFöG, Bemessungsgrundlage KV) 855 Euro/Monat
KV-Grundbeitrag (14,6 %, § 241 SGB V) ca. 124,83 Euro/Monat
Zusatzbeitrag Bergische auf KV-Anteil ca. 32,40 Euro/Monat
KV gesamt (inkl. Bergische-Zusatzbeitrag) ca. 157,23 Euro/Monat
+ PV 1 Kind (3,6 % auf 855 Euro) ca. 30,78 Euro/Monat
+ PV kinderlos ab 23 J. (4,2 % auf 855 Euro) ca. 35,91 Euro/Monat
Gesamtbeitrag Student, 1 Kind (KV + PV) ca. 188 Euro/Monat
Gesamtbeitrag Student, kinderlos (KV + PV) ca. 193 Euro/Monat

(Stand 2026, § 236 SGB V, § 13 BAFöG, § 55 Abs. 3 SGB XI. Vereinfachte Beispielrechnung. Tatsächliche Werte können bei Stipendien, Nebenjobs oder Elternteilen, die bereits versichert sind, abweichen. Der BAföG-Bedarfssatz gilt seit WS 2022/23.)

Minijob (450-Euro- bzw. 520-Euro-Job)

Wer ausschließlich einen Minijob ausübt und nicht anderweitig versicherungspflichtig ist, ist in der Regel nicht Mitglied der GKV. Minijobber werden über den Arbeitgeber pauschalbeitragspflichtig, ohne eigenen GKV-Beitrag zu zahlen. Für den Zusatzbeitrag der Bergischen ist dies nur relevant, wenn ein weiteres Beschäftigungsverhältnis besteht oder ein freiwilliges Mitglied vorliegt.

Familienversicherung

Familienangehörige (Ehepartner, Kinder) können beitragsfrei in der Familienversicherung nach § 10 SGB V mitversichert werden, sofern sie kein eigenes Einkommen über 505 Euro pro Monat haben (Geringverdiener-Grenze 2026) oder kein Minijob mit Pauschalbeitrag vorliegt. Die Familienversicherung ist beitragsfrei für das mitversicherte Mitglied, d.h. der Bergische-Zusatzbeitrag fällt nur für das hauptversicherte Mitglied an.

Kein Wahltarif Beitragsrückerstattung (BRE) bei der Bergischen: Die Bergische bietet nach Satzungsstand 01.01.2026 keinen separaten Wahltarif mit Beitragsrückerstattung. Ein Wahltarif Selbstbehalt existierte, wird aber laut Maklerbetreuer-Auskunft (15.05.2026) nicht weiter angeboten.

Häufige Fragen zum Bergischen Zusatzbeitrag

Wie hoch ist der Bergische Zusatzbeitrag 2025 und 2026?

Der Bergische Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 3,79 Prozent (Satzung Stand 01.01.2026). Für 2025 lagen uns beim Redaktionsstand keine verifizierten Satzungsdaten aus der Bergischen Beitragshistorie vor. Die Long-Tail-Keywords "bergische krankenkasse zusatzbeitrag 2025" und "bergische krankenkasse zusatzbeitrag 2026" adressieren im Wesentlichen dieselbe Frage: den aktuell gültigen Wert, der seit 01.01.2026 bei 3,79 % liegt.

Wie hoch ist der Gesamtbeitrag der Bergischen Krankenkasse 2026?

Der Gesamtbeitragssatz der Bergischen Krankenkasse beträgt 2026 18,39 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz nach § 241 SGB V (14,6 Prozent) und dem Bergische-Zusatzbeitrag (3,79 Prozent). Dazu kommt noch der Pflegeversicherungsbeitrag nach § 55 SGB XI (z.B. 3,6 % für Versicherte mit 1 Kind), der separat berechnet wird.

Liegt der Bergische Zusatzbeitrag über dem GKV-Durchschnitt?

Ja. Der Bergische Zusatzbeitrag von 3,79 % liegt über dem GKV-Schnitt, egal welche Vergleichsmethodik Du verwendest. Gegenüber dem amtlichen Durchschnittssatz von 2,9 % (§ 242a SGB V, GKV-Spitzenverband 2026) beträgt der Abstand 0,89 Prozentpunkte. Gegenüber dem gewichteten IW-Marktschnitt von 3,1 % (IW-Kurzbericht Nr. 33/2026, Q1 2026) sind es 0,69 Prozentpunkte.

Was kostet mich die Bergische bei 3.000 Euro Brutto?

Bei 3.000 Euro Brutto und dem Bergische-Gesamtbeitrag von 18,39 Prozent: Gesamt-KV-Beitrag = 3.000 x 18,39 % = 551,70 Euro/Monat. Davon trägt der Arbeitnehmer die Hälfte: 275,85 Euro/Monat (paritätische Tragung nach § 249 Abs. 1 SGB V). Plus Pflegeversicherungsanteil (z.B. 3,6 % x 3.000 / 2 = 54,00 Euro/Monat bei 1 Kind). Vereinfachte Rechnung, ohne Sonderfälle.

Hat die Bergische eine Beitragsrückerstattung (BRE)?

Nein. Die Bergische Krankenkasse bietet nach Satzungsstand 01.01.2026 keinen separaten Wahltarif mit Beitragsrückerstattung an. Das ist in BERGISCHE.json als explizit negatives Faktum hinterlegt (F17S). Ein Wahltarif Selbstbehalt nach § 26 der Satzung existierte, wird laut Maklerbetreuer-Auskunft (15.05.2026) aber nicht weiter angeboten. Für Cashback-orientierte Versicherte ist der BKK firmus Cash-Sportbonus eine Alternative.

Kann ich die Bergische von Hamburg aus abschließen?

Ja. Hamburg ist eines der drei Bundesländer, in denen die Bergische für Neukunden offen ist (neben NRW und Hessen). Wer mit Wohn- oder Arbeitssitz in NRW, Hessen oder Hamburg wechseln möchte, kann den Antrag direkt online stellen. In den anderen 13 Bundesländern ist die Bergische für Neukunden nicht zugänglich.

Was ist der FlexiBonus2 der Bergischen Krankenkasse?

Der FlexiBonus2 ist das Bonusprogramm der Bergischen Krankenkasse. Er hat zwei Tracks: der Cash-Track zahlt bis zu 130 Euro pro Person und Jahr als Barprämie, der Zweck-Track bis zu 300 Euro pro Person und Jahr für Gesundheitsmaßnahmen (Sport, Prävention, Zahnarzt u.a.). Das kombinierte Maximum liegt bei 430 Euro pro Person und Jahr (alle Voraussetzungen erfüllt). Details und die genaue Refinanzierungs-Rechnung findest Du im Bergische-Bonusprogramm-Spoke.

Was ist der Bergische Zusatzbeitrag 2024, 2023, 2022, 2021?

Für Vorjahre liegen uns aktuell keine verifizierten Satzungs-Archivdaten vor. Fakt ist, dass die Bergische Krankenkasse erst am 01.01.2022 durch Vereinigung dreier BKKen errichtet wurde. Für die Beitragshistorie vor 2024 empfehlen wir eine direkte Anfrage bei der Bergischen oder den GKV-Spitzenverband-Kassenstatistiken.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 11. Juni 2026. Alle kassenspezifischen Werte wurden gegen die Satzung der Bergischen Krankenkasse (Stand 01.01.2026) und den Web-Snapshot 01.01.2026 geprüft. Beitragssätze und Rechengrößen wurden gegen die SV-Rechengrößen-Verordnung 2026 (BGBl) und den GKV-Spitzenverband verifiziert. Der GKV-Marktschnitt entstammt dem IW-Kurzbericht Nr. 33/2026 (Pimpertz, 11.05.2026), primär belegt via lokal vorliegender PDF. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB V: § 175 (Wahlrecht, Sonderkündigungsrecht nach Abs. 4 S. 6), § 242 (Zusatzbeitrag, Festsetzung durch Verwaltungsrat), § 242a (amtlicher Durchschnittssatz), § 241 (allgemeiner Beitragssatz), § 243 (ermäßigter Beitragssatz), § 249 Abs. 1 (paritätische Tragung GKV-VEG 2019), § 236 (Studentenbeitrag), § 10 (Familienversicherung)
  • SGB XI: § 55 (Pflegeversicherungsbeitrag, PUEG-Staffelung ab 01.01.2025)
  • BAföG: § 13 (Bedarfssatz, 855 Euro/Monat seit WS 2022/23)
  • Bergische Krankenkasse Satzung: Stand 01.01.2026 (S01), aufrufbar auf bergische-krankenkasse.de
  • SV-Rechengrößen-Verordnung 2026: BBG 5.812,50 Euro/Monat, JAEG 77.400 Euro/Jahr, Bezugsgröße 3.955 Euro/Monat

Statistik- und Marktquellen

  • GKV-Spitzenverband (2026-06-11): Amtlicher Durchschnittssatz 2,9 % nach § 242a SGB V
  • IW-Kurzbericht Nr. 33/2026 (Pimpertz, 11.05.2026): Gewichteter GKV-Marktschnitt 3,1 % (Q1 2026, 71 Kassen via kasseninfo.de). Primär belegt via lokaler PDF.
  • Bergische-Maklerbetreuer-Telefonat (15.05.2026): Bestandsschutz bei Wegzug, Wahltarif-Status (sekundäre Quelle, keine gesetzliche Garantie)

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V), gesetze-im-internet.de/sgb_11 (SGB XI). Aktuelle Beitragssätze und Rechengrößen: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. Kassen-Satzungen direkt auf der Bergische-Webseite. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.

Verbindliche Auskunft zu Deinem GKV-Beitrag oder Kassenwechsel erteilt Deine Krankenkasse oder die Verbraucherzentrale. Für die individuelle PKV-Beratung, Tarifwechsel und Anbieter-Vergleich stehe ich als Versicherungsmakler zur Verfügung.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.