Aktualisiert: 06.07.2026
HKK Zusatzbeitrag 2026 im Detail
Du suchst eine klare Antwort auf eine sehr konkrete Frage: Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der HKK 2026, und was bedeutet das für Deinen Geldbeutel? Diese Seite ist die Tiefen-Antwort. Hier findest Du den genauen Wert, die Aufschlüsselung, eine Beispielrechnung und die Historie der letzten Jahre. Wenn Du danach den HKK-Gesamtüberblick sehen willst, führt der Weg in die HKK-Übersicht.
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Der HKK Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 2,59 Prozent. Das ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der HKK, also der Handelskrankenkasse mit Sitz in Bremen. Er gilt seit dem 01.01.2026 und ist im allgemeinen GKV-Beitrag inbegriffen.
Damit liegt die HKK 0,31 Prozentpunkte unter dem amtlichen GKV-Durchschnitt von 2,9 Prozent, den das Bundesministerium für Gesundheit für 2026 als Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V bekannt gegeben hat. Diese Position unter dem Durchschnitt ist kein Einzeljahr, sondern ein durchgängiges Muster der letzten Jahre. Mehr dazu in der Historie-Sektion.
Wichtig für Dich: Den Zusatzbeitrag trägst Du nicht alleine. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz von 2019 teilen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Wer also den vollen HKK-Beitrag 17,19 Prozent gerechnet hat, kommt am Ende auf seinen tatsächlichen Eigenanteil von 8,595 Prozent auf das Bruttogehalt. Wie sich das konkret in Euro umrechnet, zeigt Dir die Beispielrechnung weiter unten.
Du siehst auf Deiner Gehaltsabrechnung einen Posten "Krankenversicherung" und fragst Dich, wie der entsteht. Völlig nachvollziehbar, denn der Beitrag besteht aus mehreren Bausteinen, die nirgendwo zusammen ausgewiesen werden. Hier ist die saubere Aufschlüsselung für die HKK 2026, damit Du jeden Euro nachvollziehen kannst.
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich fixiert auf 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts. Er steht in Paragraph 241 SGB V und gilt für jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Egal ob HKK, TK, Barmer oder AOK, dieser Anteil ist identisch.
Der Zusatzbeitrag ist der Hebel, mit dem jede Kasse ihre eigene Finanzlage steuert. Bei der HKK liegt er 2026 bei 2,59 Prozent. Rechtsgrundlage ist Paragraph 242 SGB V, der den Kassen erlaubt, einen kassenindividuellen Satz festzulegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen wird einmal jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit als Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V veröffentlicht. Für 2026 beträgt dieser Durchschnitt 2,9 Prozent. Die HKK liegt damit deutlich unter dem Marktdurchschnitt.
Beide Bausteine zusammen ergeben den HKK-Gesamtbeitrag 2026 für Angestellte: 14,6 plus 2,59 ergibt 17,19 Prozent. Das ist der Satz, den die HKK auf Dein beitragspflichtiges Brutto anwendet, solange Du Anspruch auf Krankengeld hast (also für fast alle sozialversicherungspflichtig Angestellten).
Hast Du keinen Anspruch auf Krankengeld (zum Beispiel als hauptberuflich Selbstständiger ohne Wahltarif Krankengeld), gilt für Dich der ermäßigte Beitragssatz. Bei der HKK sind das 2026 16,19 Prozent. Für Renten und Versorgungsbezüge gilt ein eigener Bruttosatz von 16,79 Prozent, weil der allgemeine Beitragssatz hier auf 14,6 Prozent paritätisch und der Zusatzbeitrag nach Paragraph 249a SGB V zwischen Versichertem und Rentenversicherungsträger geteilt wird.
Und jetzt kommt der Teil, der oft vergessen wird: Den Gesamtbeitrag für Angestellte trägst Du nicht allein. Bist Du sozialversicherungspflichtig angestellt, zahlt Dein Arbeitgeber die Hälfte. Das gilt seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 nicht nur für den allgemeinen Satz, sondern auch für den Zusatzbeitrag (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bis Ende 2018 lag der Zusatzbeitrag komplett bei Dir. Heute ist er paritätisch.
Praktisch heißt das: Von den 17,19 Prozent gehen 8,595 Prozent als Arbeitnehmer-Anteil direkt von Deinem Brutto ab und 8,595 Prozent zahlt Dein Arbeitgeber obendrauf. Du siehst auf Deiner Abrechnung nur den Arbeitnehmer-Anteil.
Theorie ist gut, eine Rechnung ist besser. Wir nehmen ein realistisches Beispiel: Du arbeitest als Angestellter und verdienst 4.500 Euro brutto im Monat. Bist Du Mitglied der HKK, ergibt sich Dein Beitrag in vier Schritten.
- Beitragspflichtiges Brutto bestimmen. Das ist Dein Monatsbrutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze (mehr dazu im nächsten Abschnitt). 4.500 Euro liegen deutlich unter der Grenze, also voll beitragspflichtig.
- Gesamtbeitragssatz anwenden. 17,19 Prozent von 4.500 Euro ergibt den vollen GKV-Beitrag.
- Arbeitnehmer-Anteil ermitteln. Davon trägst Du als Angestellter die Hälfte (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V), Dein Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte.
- Auf der Gehaltsabrechnung sichtbar. Nur Dein Arbeitnehmer-Anteil wird vom Brutto abgezogen.
Heißt konkret: Bei 4.500 Euro Brutto siehst Du auf Deiner Abrechnung knapp 387 Euro Krankenversicherungsbeitrag. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung, die über einen eigenen Beitragssatz läuft und nicht zum HKK-Beitrag gehört. Mehr dazu im Abschnitt Pflegeversicherung als Sonderfall.
Diese Beispielrechnung ist eine Größenordnung. Die tatsächlichen Werte hängen von Deiner Lohnsteuerklasse, etwaigen geldwerten Vorteilen und der konkreten Beitragsberechnung Deines Arbeitgebers ab. Bei voller Beitragspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze stimmt die obige Rechnung jedoch fast aufs Komma.
Spannender als der Absolutwert ist der Vergleich. Eine Durchschnittskasse 2026 würde nicht 2,59 Prozent Zusatzbeitrag erheben, sondern 2,9 Prozent. Das sind 0,31 Prozentpunkte mehr. Auf 4.500 Euro Brutto und unter Beachtung der paritätischen Tragung ergibt sich daraus eine monatliche Ersparnis von rund 6,98 Euro Arbeitnehmer-Anteil gegenüber einer Durchschnittskasse (4.500 x 0,31 % / 2 = 6,975 Euro). Aufs Jahr gerechnet sind das rund 84 Euro Eigenanteil weniger im Geldbeutel. Je höher Dein Einkommen, desto größer der Effekt.
Die HKK-Beitragsberechnung kennt zwei Grenzen: eine Obergrenze, ab der kein zusätzliches Einkommen mehr verbeitragt wird, und eine Untergrenze, die für Freiwillig-Versicherte und Selbstständige gilt. Dazu kommt die JAEG, die Schwelle zwischen GKV-Pflicht und PKV-Wechselrecht.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat, das sind 69.750 Euro im Jahr. Das ist die Obergrenze für die Beitragsberechnung. Verdienst Du mehr, wird der Anteil über dieser Grenze nicht mehr verbeitragt. Die Werte stammen aus der Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026 (BMAS).
Konkret: Wer 8.000 Euro Brutto verdient, zahlt seinen HKK-Beitrag nur auf die ersten 5.812,50 Euro. Der maximale HKK-Gesamtbeitrag pro Monat liegt damit bei 5.812,50 mal 17,19 Prozent gleich 999,17 Euro, davon fällt für Angestellte die Hälfte (499,59 Euro) als Eigenanteil an.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, das sind 6.450 Euro pro Monat. Erst wenn Dein Jahresbrutto diese Grenze überschreitet, kannst Du als Angestellter überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln (Paragraph 6 Absatz 1 SGB V). Die JAEG ist NICHT mit der BBG zu verwechseln: Die JAEG ist die Wechselschwelle Richtung PKV, die BBG ist die Beitragsobergrenze für die Berechnung in der GKV.
Bist Du freiwillig in der HKK versichert (zum Beispiel als hauptberuflich Selbstständiger oder als Mitglied mit Einkommen über der JAEG), gilt ein Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat. Das entspricht einem Drittel der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro im Monat (47.460 Euro im Jahr). Auch wenn Dein tatsächliches Einkommen niedriger liegt, wird der Beitrag mindestens auf diesen Wert berechnet.
Konkret heißt das: Der Mindestbeitrag eines freiwillig in der HKK Versicherten 2026 liegt bei 1.318,33 mal 17,19 Prozent gleich rund 226,62 Euro pro Monat für Kranken- und Zusatzbeitrag zusammen, ohne Pflegeversicherung. Selbstständige zahlen ebenfalls auf das Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat (1/3 der Bezugsgröße). Eine pauschale Existenzgründer-Ermäßigung existiert in der GKV nicht. Bist Du Selbstständiger ohne Arbeitgeberzuschuss, trägst Du diesen Betrag in voller Höhe selbst (Paragraph 250 Absatz 2 SGB V).
Du fragst Dich vielleicht, warum Deine Gehaltsabrechnung neben dem KV-Posten noch eine "PV"-Zeile zeigt. Die Pflegeversicherung ist ein eigener Sozialversicherungszweig, organisatorisch oft an die Krankenkasse angedockt (bei der HKK ist es die HKK-Pflegekasse), aber rechtlich und finanziell separat. Sie ist kein Bestandteil des HKK Zusatzbeitrags.
Seit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) vom 01.01.2025 sind die Pflegeversicherungs-Beitragssätze nach Kinderzahl gestaffelt. Das ist neu im Vergleich zu den früher pauschalen 3,4 Prozent und 4,0 Prozent. Hier sind die aktuell gültigen Sätze 2026:
Wichtig für Deine Planung: Die Abschläge ab dem zweiten Kind gelten nur, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist. Ist das älteste Kind über 25, fällt der zugehörige Abschlag weg und Dein PV-Beitrag steigt entsprechend. Der Basissatz von 3,6 Prozent für Eltern mit mindestens einem Kind bleibt dagegen lebenslang.
Bei einem Bruttoeinkommen von 4.500 Euro und einem Kind kommen also zusätzlich zum HKK-Krankenkassenbeitrag noch 4.500 mal 3,6 Prozent gleich 162 Euro pro Monat für die Pflegeversicherung dazu, davon wird der Arbeitnehmer-Anteil je nach Bundesland anteilig getragen (Sonderregelung Sachsen nach Paragraph 55 Absatz 3 SGB XI: Arbeitnehmer trägt einen halben Beitragspunkt mehr).
Wenn Du wissen willst, ob die HKK eher stabil ist oder oft an der Beitragsschraube dreht, hilft ein Blick zurück. Hier ist die Beitragshistorie der HKK von 2021 bis 2026 im Vergleich zum amtlichen GKV-Durchschnitt. Beide Werte beziehen sich auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, nicht auf den Gesamtbeitrag.
Was Du aus dieser Tabelle ablesen kannst: Die HKK lag in allen sechs Jahren durchgängig unter dem GKV-Durchschnitt. Der Abstand war 2021 mit 0,91 Prozentpunkten am größten und ist auf aktuell 0,31 Prozentpunkte zusammengewachsen. Wer also die Frage stellt "war die HKK schon immer günstig?", bekommt aus dieser Tabelle eine klare Antwort: Sie war über den gesamten Sechs-Jahres-Zeitraum günstiger als der Marktdurchschnitt.
Zugleich zeigt die Tabelle einen klaren Trend nach oben. Zwischen 2021 und 2026 stieg der HKK-Zusatzbeitrag von 0,39 auf 2,59 Prozent. Diese Anhebungen sind keine HKK-spezifische Schwäche, sondern eine Reaktion auf die angespannte Finanzlage der gesamten GKV in den letzten Jahren, die in fast allen Kassen zu Beitragsanpassungen geführt hat. Wichtig für Deine Einordnung: Auch wenn der HKK-Zusatzbeitrag absolut gestiegen ist, hat sich seine Position relativ zum GKV-Durchschnitt nicht verschlechtert.
Nicht jeder zahlt seinen HKK-Beitrag auf das volle Bruttogehalt. Wer in einem dieser Sonderfälle steckt, für den gelten eigene Regeln.
Als Minijobber bist Du nicht GKV-pflichtversichert über den Minijob. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit 01.01.2026 bei 603 Euro pro Monat (vorher 556 Euro 2025, 538 Euro 2024, davor 450 bzw. 520 Euro). Die Grenze ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und wurde mit dem Mindestlohn-Anstieg auf 13,90 Euro angehoben. Den Krankenversicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber pauschal an die Minijob-Zentrale (13 Prozent für gewerbliche Minijobs, 5 Prozent für Privathaushalte). Du selbst zahlst aus dem Minijob keinen eigenen HKK-Beitrag. Deine Versicherung läuft entweder über eine Familienversicherung, über eine Hauptbeschäftigung oder als freiwillige Mitgliedschaft.
Bist Du als Rentner Mitglied der HKK, gilt ein eigener Beitragssatz auf Deine Rente und Versorgungsbezüge: 16,79 Prozent (Bruttosatz). Das ergibt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz 14,6 Prozent plus dem HKK-Zusatzbeitrag 2,59 Prozent. Den Krankenversicherungsbeitrag auf die gesetzliche Rente teilst Du Dir mit dem Rentenversicherungsträger (Paragraph 249a SGB V), den Beitrag auf Betriebsrenten und private Versorgungsbezüge trägst Du oft selbst, abhängig von Freibeträgen nach Paragraph 226 Absatz 2 SGB V.
Studierende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) nach Paragraph 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V pflichtversichert. Der HKK Zusatzbeitrag von 2,59 Prozent gilt auch hier, wird aber nicht auf das tatsächliche Einkommen, sondern auf eine bundeseinheitlich festgelegte pauschale Bemessungsgrundlage berechnet (Paragraph 245 SGB V). Diese Pauschale wird jährlich angepasst. Wenn Du die genaue Höhe für Dein aktuelles Semester wissen möchtest, schreib mir, dann rechne ich es Dir konkret durch.
Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder als Kind eines HKK-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Beitrag. Du bist beitragsfrei mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen die Einkommensgrenze von 565 Euro pro Monat nicht überschreitet (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB V, das entspricht einem Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 Euro pro Monat). Hast Du einen Minijob, gilt stattdessen die höhere Minijob-Sondergrenze von 603 Euro pro Monat (an die Minijob-Verdienstgrenze gekoppelt, Stand 2026 nach Mindestlohn-Anpassung auf 13,90 Euro).
Liegst Du über dieser Grenze, fällst Du aus der Familienversicherung heraus und musst Dich selbst gesetzlich oder privat versichern. Genau dann wird der HKK Zusatzbeitrag für Dich relevant.
Mit 2,59 Prozent Zusatzbeitrag liegt die HKK 2026 0,31 Prozentpunkte unter dem GKV-Durchschnitt von 2,9 Prozent. Im breiten Marktvergleich der aktuell 93 gesetzlichen Krankenkassen ist sie damit deutlich auf der günstigeren Seite. Trotzdem ist die HKK nicht automatisch für jeden die richtige Wahl, denn der Beitragssatz ist nur eine von mehreren Dimensionen. Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Servicequalität entscheiden mit. Ein konkretes Beispiel: Die HKK übernimmt die Zahnreinigung (PZR) als Sachleistung ohne Eigenanteil für Dich, was zeigt, dass der günstige Beitrag nicht auf Kosten des Leistungsumfangs geht.
Genau dafür gibt es den GKV-Vergleichsrechner, der Dir Deinen aktuellen Beitrag in zwei Minuten gegen 72 Kassen 2026 stellt. So siehst Du auf Basis Deines tatsächlichen Einkommens, wo Du am meisten sparst und wo zusätzliche Leistungen Dir mehr bringen als der reine Zusatzbeitrags-Unterschied.
Wenn Du Dich speziell für den Direktvergleich HKK gegen andere Top-Beitragskassen interessierst, hilft Dir der Blick auf eine andere bundesweit offene Kasse: Die HEK Zusatzbeitrag 2026 liegt mit 2,89 Prozent etwas höher als die HKK, ist aber an anderer Stelle (Leistungen, Bonusprogramm) stärker. Solche Querverbindungen helfen Dir, Deine Entscheidung nicht nur auf einen einzelnen Wert zu stützen.
Die Grundregel: Bist Du mindestens 12 Monate bei Deiner aktuellen Kasse, kannst Du jederzeit zur HKK wechseln. Das ist die Bindungsfrist nach Paragraph 175 Absatz 4 SGB V. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Heißt: Kündigst Du im Mai, wirst Du zum 31. Juli HKK-Mitglied. Mehr Detail dazu auf der Seite Kündigungsfristen erklärt.
Erhöht Deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag, bekommst Du ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die 12-Monats-Bindung entfällt, die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Praktisch heißt das: Erklärst Du die Sonderkündigung bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals gilt, wechselst Du zwei Monate später zur neuen Kasse. Beispiel: Erhöht Deine Kasse den Beitrag zum 01.01., muss Deine Sonderkündigung bis 31.01. erklärt sein, der Wechsel wirkt zum 31.03.
Informiert Deine Kasse Dich verspätet über die Erhöhung (laut Hinweispflicht muss sie das mindestens einen Monat vorher tun), schützt Dich Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V: Auch eine später erklärte Sonderkündigung gilt dann als rechtzeitig. Du wirst durch die Verspätung Deiner Kasse nicht benachteiligt.
Wie hoch ist der HKK Zusatzbeitrag 2026?
Der HKK Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 2,59 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt das einen HKK Gesamtbeitragssatz von 17,19 Prozent für Angestellte. Für Mitglieder ohne Krankengeld-Anspruch gilt ein ermäßigter Satz von 16,19 Prozent, für Rentner und Versorgungsbezüge ein Bruttosatz von 16,79 Prozent. Stand: 01.01.2026.
Wer trägt den HKK Zusatzbeitrag, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Beide. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bis Ende 2018 lag der Zusatzbeitrag komplett beim Arbeitnehmer. Heute gilt: Bei 2,59 Prozent HKK Zusatzbeitrag zahlst Du 1,295 Prozent, Dein Arbeitgeber die anderen 1,295 Prozent. Bei freiwillig Versicherten ohne Arbeitgeber (zum Beispiel Selbstständigen) trägt das Mitglied den vollen Beitrag allein.
Wann ändert sich der HKK Zusatzbeitrag?
Den Zusatzbeitrag setzt die HKK einmal jährlich selbst fest, in der Regel zum 01. Januar. Eine unterjährige Anpassung ist gesetzlich möglich (Paragraph 242 SGB V), die HKK hat in den letzten Jahren aber nur zum Jahreswechsel angepasst. Der nächste Anpassungstermin wäre demnach 01.01.2027. Aktuell beträgt der Zusatzbeitrag 2,59 Prozent (Stand 01.01.2026).
Was passiert, wenn die HKK den Zusatzbeitrag erhöht?
Erhöht die HKK den Zusatzbeitrag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die 12-Monats-Bindung entfällt, die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Die Sonderkündigung musst Du bis zum Ende des Monats erklären, in dem die Erhöhung erstmals wirkt. Der Wechsel zu einer anderen Kasse wird dann zwei Monate später wirksam. Informiert die HKK Dich verspätet (Hinweispflicht: mindestens einen Monat vorher), verlängert sich Deine Frist entsprechend (Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V).
Wie hoch ist der Mindestbeitrag bei freiwilliger HKK-Versicherung 2026?
Bei freiwilliger Versicherung gilt ein Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat (ein Drittel der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro). Auf diesen Mindestbetrag werden 17,19 Prozent HKK-Gesamtbeitrag berechnet, was einen monatlichen Mindestbeitrag von rund 226,62 Euro ergibt, ohne Pflegeversicherung. Verdienst Du mehr, wird der Beitrag auf Dein tatsächliches Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat berechnet.
Wie wird der HKK Zusatzbeitrag bei Minijobbern berechnet?
Als Minijobber bist Du nicht über den Minijob in der GKV pflichtversichert. Die Verdienstgrenze liegt seit 01.01.2026 bei 603 Euro pro Monat (vorher 556 Euro 2025, dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt). Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Beitrag an die Minijob-Zentrale, Du selbst zahlst aus dem Minijob keinen eigenen HKK-Zusatzbeitrag. Deine Krankenversicherung läuft entweder über eine Familienversicherung, über eine Hauptbeschäftigung oder als freiwillige Mitgliedschaft. Erst dort wird der HKK Zusatzbeitrag von 2,59 Prozent relevant.
Gilt der HKK Zusatzbeitrag auch für Familienversicherte?
Nein. Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder als Kind eines HKK-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Zusatzbeitrag. Du bist beitragsfrei mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen unter 565 Euro liegt (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB V). Liegst Du darüber, fällst Du aus der Familienversicherung und der HKK Zusatzbeitrag von 2,59 Prozent gilt für Dich auf Dein dann eigenes beitragspflichtiges Einkommen.
Diese Seite vertieft den Beitrags-Aspekt der HKK. Den vollständigen HKK-Markenüberblick mit Leistungen, Bonusprogramm und Wechselweg findest Du auf der HKK-Übersichtsseite. Wenn Du sehen willst, wo der Zusatzbeitrag aller anderen Kassen liegt, hilft Dir der Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick. Konkrete HKK-Leistungen im Detail zeigen Dir die HKK Zahnreinigung über DentNet (100 Prozent Sachleistung, ohne Eigenanteil) und das HKK Bonusprogramm 2026: bis 280 € mit hkk bonusaktiv (Sofortbonus oder Gesundheitszuschuss, Fitness-Tracker-Sonderbonus). Und für den direkten Geschwister-Vergleich mit einer anderen bundesweit offenen Kasse: HEK Zusatzbeitrag im Vergleich. Eine ganz andere Marktverortung zeigt der VIACTIV Zusatzbeitrag 2026 mit 4,19 Prozent: Er liegt über dem GKV-Durchschnitt von 2,9 Prozent (HKK darunter mit 2,59 Prozent), der Schwerpunkt der VIACTIV liegt nicht auf dem Beitragssatz, sondern auf dem Sportler-Bonusprogramm und dem SportCheck. Als Gegenbeispiel innerhalb der BKK-Familie: Die BKK firmus liegt 2026 bei 2,18 Prozent Zusatzbeitrag und ist damit einer der niedrigsten Beitragssätze im Markt. Aufnahme aktuell in 10 von 16 Bundesländern möglich. Am anderen Ende der Skala steht die Bergische Zusatzbeitrag 3,79 %: Sie liegt 2026 über dem GKV-Durchschnitt (Gesamtbeitrag 18,39 Prozent) und ist nur in NRW, Hessen und Hamburg geöffnet. Der Vergleich zeigt, wie weit die Spanne zwischen den Kassen reicht.