Aktualisiert: 10.06.2026
BKK firmus Zusatzbeitrag 2026 im Detail
Du suchst eine klare Antwort auf eine sehr konkrete Frage:
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der BKK firmus 2026, und was bedeutet das für Deinen Geldbeutel?
Diese Seite ist die Tiefen-Antwort. Hier findest Du den genauen Wert, die Aufschlüsselung, eine
Beispielrechnung sowie alle Sonderfälle. Wenn Du danach den BKK-firmus-Gesamtüberblick sehen willst, führt
der Weg in die BKK-firmus-Übersicht.
Springe direkt zu dem Abschnitt, der Dich am meisten interessiert:
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Der BKK firmus Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 2,18 Prozent. Das
ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der BKK firmus, also der
Betriebskrankenkasse firmus mit Sitz in Bremen. Er gilt seit dem 01.01.2026 auf Basis des
35. Nachtrags zur Satzung mit Stand 01.05.2026.
Damit liegt die BKK firmus
0,92 Prozentpunkte unter dem amtlichen GKV-Schnitt von 3,1 Prozent, den das Institut der
deutschen Wirtschaft (IW) im IW-Kurzbericht Nr. 33/2026 (Pimpertz, 11.05.2026) als Q1-2026-Ist-Wert
ausgewiesen hat. Gegenüber der BMG-Prognose von 2,9 Prozent (Bekanntmachung 10/2025 nach Paragraph 242a SGB
V) sind es immer noch 0,72 Prozentpunkte Abstand. Beide Werte sind unabhängig voneinander bestätigt.
Wichtig für Dich: Den Zusatzbeitrag trägst Du nicht allein. Seit dem
GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 teilen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag
hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bist Du also sozialversicherungspflichtig
angestellt, gehen vom BKK-firmus-Gesamtsatz von 16,78 Prozent nur
8,39 Prozent als Arbeitnehmer-Anteil direkt von Deinem Brutto ab. Wie sich das konkret in
Euro umrechnet, zeigt Dir die Beispielrechnung weiter unten.
Du siehst auf Deiner Gehaltsabrechnung einen Posten "Krankenversicherung" und fragst
Dich, wie der entsteht. Völlig nachvollziehbar, denn der Beitrag besteht aus mehreren Bausteinen, die
nirgendwo zusammen ausgewiesen werden. Hier ist die saubere Aufschlüsselung für die BKK firmus 2026, damit
Du jeden Euro nachvollziehen kannst.
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich fixiert auf 14,6 Prozent
des beitragspflichtigen Bruttogehalts. Er steht in Paragraph 241 SGB V und gilt für jede gesetzliche
Krankenkasse in Deutschland. Egal ob BKK firmus, TK, Barmer oder AOK, dieser Anteil ist identisch.
Der Zusatzbeitrag ist der Hebel, mit dem jede Kasse ihre eigene Finanzlage steuert.
Bei der BKK firmus liegt er 2026 bei 2,18 Prozent. Rechtsgrundlage ist Paragraph 242 SGB V,
der den Kassen erlaubt, einen kassenindividuellen Satz festzulegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag
aller Kassen wird einmal jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit als Referenzwert nach Paragraph 242a
SGB V veröffentlicht. Für 2026 beträgt dieser Durchschnitt 2,9 Prozent (BMG-Prognose) bzw. 3,1 Prozent
(IW-Q1-2026-Ist). Die BKK firmus liegt damit klar unter dem Marktdurchschnitt.
Beide Bausteine zusammen ergeben den BKK-firmus-Gesamtbeitrag 2026 für Angestellte:
14,6 plus 2,18 ergibt 16,78 Prozent. Das ist der Satz, den die BKK firmus auf Dein
beitragspflichtiges Brutto anwendet, solange Du Anspruch auf Krankengeld hast (also für fast alle
sozialversicherungspflichtig Angestellten).
Und jetzt kommt der Teil, der oft vergessen wird:
Den Gesamtbeitrag für Angestellte trägst Du nicht allein. Bist Du
sozialversicherungspflichtig angestellt, zahlt Dein Arbeitgeber die Hälfte. Das gilt seit dem
GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 nicht nur für den allgemeinen Satz, sondern auch für den
Zusatzbeitrag (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bis Ende 2018 lag der Zusatzbeitrag komplett bei Dir. Heute
ist er paritätisch.
Praktisch heißt das: Von den 16,78 Prozent gehen
8,39 Prozent als Arbeitnehmer-Anteil direkt von Deinem Brutto ab und
8,39 Prozent zahlt Dein Arbeitgeber obendrauf. Du siehst auf Deiner Abrechnung nur den
Arbeitnehmer-Anteil.
Theorie ist gut, eine Rechnung ist besser. Wir nehmen ein realistisches Beispiel: Du
arbeitest als Angestellter und verdienst 4.500 Euro brutto im Monat. Bist Du Mitglied der
BKK firmus, ergibt sich Dein Beitrag in vier Schritten.
- Beitragspflichtiges Brutto bestimmen. Das ist Dein Monatsbrutto bis zur
Beitragsbemessungsgrenze (mehr dazu im nächsten Abschnitt). 4.500 Euro
liegen deutlich unter der Grenze, also voll beitragspflichtig.
- Gesamtbeitragssatz anwenden. 16,78 Prozent von 4.500 Euro ergibt den vollen
GKV-Beitrag.
- Arbeitnehmer-Anteil ermitteln. Davon trägst Du als Angestellter die Hälfte (Paragraph
249 Absatz 1 SGB V), Dein Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte.
- Auf der Gehaltsabrechnung sichtbar. Nur Dein Arbeitnehmer-Anteil wird vom Brutto
abgezogen.
Heißt konkret: Bei 4.500 Euro Brutto siehst Du auf Deiner Abrechnung knapp
378 Euro Krankenversicherungsbeitrag. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung, die über
einen eigenen Beitragssatz läuft und nicht zum BKK-firmus-Beitrag gehört.
Seit dem
Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) vom 01.01.2025 sind die
Pflegeversicherungs-Beitragssätze nach Kinderzahl gestaffelt. Das ist neu im Vergleich zu den früher
pauschalen 3,4 bzw. 4,0 Prozent. Hier sind die aktuell gültigen Sätze 2026:
Wichtig: Die Abschläge ab dem zweiten Kind gelten
nur, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist. Ist das älteste Kind über 25, fällt
der zugehörige Abschlag weg und Dein PV-Beitrag steigt entsprechend. Der Basissatz von 3,6 Prozent für
Eltern mit mindestens einem Kind bleibt dagegen lebenslang.
Die BKK-firmus-Beitragsberechnung kennt zwei Grenzen:
eine Obergrenze, ab der kein zusätzliches Einkommen mehr verbeitragt wird, und
eine Untergrenze, die für Freiwillig-Versicherte und Selbstständige gilt. Dazu kommt die
JAEG, die Schwelle zwischen GKV-Pflicht und PKV-Wechselrecht.
Die
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat, das sind
69.750 Euro im Jahr. Das ist die Obergrenze für die Beitragsberechnung. Verdienst Du mehr, wird der Anteil
über dieser Grenze nicht mehr verbeitragt. Die Werte stammen aus der
Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026 (BMAS).
Konkret: Wer 8.000 Euro Brutto verdient, zahlt seinen BKK-firmus-Beitrag nur auf die
ersten 5.812,50 Euro. Der maximale BKK-firmus-Gesamtbeitrag pro Monat liegt damit bei
5.812,50 mal 16,78 Prozent gleich 975,14 Euro, davon fällt für Angestellte die Hälfte
(487,57 Euro) als Eigenanteil an.
Die
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, das sind 6.450 Euro
pro Monat. Erst wenn Dein Jahresbrutto diese Grenze überschreitet, kannst Du als Angestellter überhaupt in
die private Krankenversicherung wechseln (Paragraph 6 Absatz 1 SGB V). Die JAEG ist NICHT mit der BBG zu
verwechseln: Die JAEG ist die Wechselschwelle Richtung PKV, die BBG ist die Beitragsobergrenze für die
Berechnung in der GKV.
Bist Du freiwillig in der BKK firmus versichert (zum Beispiel als hauptberuflich
Selbstständiger oder als Mitglied mit Einkommen über der JAEG), gilt ein
Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat. Das entspricht einem Drittel der Bezugsgröße
2026 von 3.955 Euro im Monat (47.460 Euro im Jahr). Auch wenn Dein tatsächliches Einkommen niedriger liegt,
wird der Beitrag mindestens auf diesen Wert berechnet.
Konkret heißt das: Der Mindestbeitrag eines freiwillig in der BKK firmus
Versicherten 2026 liegt bei 1.318,33 mal 16,78 Prozent gleich rund 221,21 Euro pro Monat
für Kranken- und Zusatzbeitrag zusammen, ohne Pflegeversicherung. Selbstständige zahlen ebenfalls auf das
Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat (1/3 der Bezugsgröße). Eine pauschale
Existenzgründer-Ermäßigung existiert in der GKV nicht. Bist Du Selbstständiger ohne Arbeitgeberzuschuss,
trägst Du diesen Betrag in voller Höhe selbst (Paragraph 250 Absatz 2 SGB V).
Mit 2,18 Prozent Zusatzbeitrag liegt die BKK firmus 2026 deutlich unter dem
GKV-Markt. Damit Du den Abstand richtig einordnen kannst, hier die beiden offiziellen Vergleichswerte für
2026:
Im breiten Marktvergleich der aktuell 93 gesetzlichen Krankenkassen ist die BKK
firmus damit auf der klar günstigeren Seite. Trotzdem ist sie nicht automatisch für jeden die richtige Wahl,
denn der Beitragssatz ist nur eine von mehreren Dimensionen. Satzungsleistungen, Cash-Sportbonus 30 EUR und Servicequalität
entscheiden mit. Genau dafür gibt es den GKV-Vergleichsrechner, der Dir
Deinen aktuellen Beitrag in zwei Minuten gegen 72 Kassen 2026 stellt.
Wenn Du Dich speziell für den Direktvergleich mit einer anderen Top-Beitragskasse
interessierst, hilft Dir der Blick auf eine bundesweit offene Kasse: Die HKK
Zusatzbeitrag 2026 liegt mit 2,59 Prozent etwas höher als die BKK firmus, ist aber bundesweit
aufnahmebereit. Solche Querverbindungen helfen Dir, Deine Entscheidung nicht nur auf einen einzelnen Wert zu
stützen.
In ihrem Beitragsvorteils-Flyer 2026 rechnet die BKK firmus selbst vor, wie viel Du
jährlich gegenüber einer teureren Vergleichskasse sparen kannst. Die BKK-firmus-Beispielrechnung kommt auf
einen Beitragsvorteil von bis zu 770 Euro pro Jahr gegenüber einer Kasse mit 4,39 Prozent
Zusatzbeitrag.
Was den Beitragsvorteil in Deinem Geldbeutel zusätzlich verstärkt, sind
echte Geld-Leistungen aus dem BKK-firmus-Bonusprogramm. Der Cash-Sportbonus 30 EUR wird per Überweisung
ausgezahlt, sobald Du die Voraussetzungen erfüllst (3 Punkte aus 6 Maßnahmen, eine davon Sport oder Kurs).
Auch die PZR-Erstattung 100 EUR NEU 2026 aus Paragraph
12 XII der Satzung ist ein konkreter Euro-Hebel, der den Effekt des niedrigen Beitragssatzes verstärkt.
Die Antwort steht im Gesetz: Den Zusatzbeitrag setzt der
Verwaltungsrat der Kasse fest. Die Rechtsgrundlage ist Paragraph 242 SGB V. Bei der BKK
firmus heißt das: der dortige Verwaltungsrat entscheidet jährlich auf Basis der Haushaltslage über
Beibehaltung, Senkung oder Anhebung des Zusatzbeitrags.
Die Anpassungs-Frequenz ist in der Regel
einmal jährlich, in der Praxis zum 01. Januar. Eine unterjährige Anpassung ist gesetzlich
möglich (Paragraph 242 SGB V), kommt aber selten vor. Aktuell beträgt der BKK firmus Zusatzbeitrag 2,18
Prozent (Stand 01.05.2026 nach 35. Nachtrag zur Satzung). Der nächste Anpassungstermin wäre demnach
01.01.2027.
Wichtig zu wissen: Der BMG-Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V
(für 2026 = 2,9 Prozent) ist kein Beitragsbefehl an die Kassen, sondern ein einheitlicher
Bezugswert für Sonderkündigungsrecht und Zuschuss-Berechnungen. Jede Kasse darf darüber oder darunter
liegen.
Im Spätsommer und Herbst legen die Krankenkassen ihre Haushaltsprognose für das
Folgejahr fest. Reicht der bisherige Zusatzbeitrag aus, bleibt er. Reicht er nicht, beschließt der
Verwaltungsrat eine Anpassung (meistens zum 01. Januar). Der neue Wert wird dann an den GKV-Spitzenverband
und das BMG übermittelt und in der Beitragssatzdatei der Kassen veröffentlicht. Genau dort sind die Werte
für alle 93 gesetzlichen Krankenkassen einsehbar (siehe Zusatzbeitrag
aller Kassen im Überblick).
Was die BKK firmus für Dich angreifbar macht: Die Kasse hat in den letzten Jahren
bei jeder Anpassung sauber kommuniziert und liegt durchgängig unter dem GKV-Schnitt. Ob das auch 2027 so
bleibt, hängt von der Marktentwicklung und der Versorgungslage in den 10 offenen Bundesländern ab. Klar ist:
Erhöht die BKK firmus den Zusatzbeitrag, gilt für Dich als Mitglied automatisch das Sonderkündigungsrecht
(siehe nächster Abschnitt).
Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, muss sie Dich nach Paragraph 175 Absatz
4 Satz 7 SGB V
mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung schriftlich informieren und Dich
gleichzeitig auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Versäumt die Kasse diese Hinweispflicht, schützt Dich
Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V: Eine später erklärte Sonderkündigung gilt trotzdem als rechtzeitig.
Erhöht Deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag, bekommst Du ein
Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die
12-Monats-Bindung entfällt (Paragraph 175 Absatz 4 SGB V), die
2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Praktisch heißt das: Erklärst Du die Sonderkündigung bis
zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals gilt, wechselst Du zwei Monate später zur neuen Kasse.
Beispiel: Erhöht Deine Kasse den Beitrag zum 01.01., muss Deine Sonderkündigung bis
31.01. erklärt sein, der Wechsel wirkt zum 31.03. Informiert Deine Kasse Dich verspätet (Hinweispflicht:
mindestens einen Monat vorher), schützt Dich Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V: Auch eine später erklärte
Sonderkündigung gilt dann als rechtzeitig. Du wirst durch die Verspätung Deiner Kasse nicht benachteiligt.
Mehr Detail zu Bindungs- und Kündigungsfristen findest Du auf der Seite Kündigungsfristen erklärt. Wenn Dein bisheriger Anbieter den
Beitrag erhöht und Du zur BKK firmus wechseln möchtest, gilt zusätzlich: Die BKK firmus ist in 10 von 16
Bundesländern aufnahmebereit. Welche Bundesländer das sind, zeigt die Seite in welchen Bundesländern aufnahmebereit.
Wer aus dem Sonderkündigungsrecht zur BKK firmus wechseln will, geht in der Praxis
so vor: Antrag auf Mitgliedschaft direkt bei der BKK firmus stellen (kein Antrag bei der alten Kasse, das
übernimmt die neue), Sonderkündigung gegenüber der alten Kasse erklären unter Verweis auf die
Beitragserhöhung und Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V, alte Kasse bestätigt die Beendigung, BKK firmus
bestätigt die neue Mitgliedschaft. Während des Wechsels besteht durchgängig Versicherungsschutz, es entsteht
keine Lücke.
Wichtig zur Reihenfolge: Erst die neue Mitgliedschaft beantragen, dann die
Sonderkündigung erklären. Nur so ist sicher, dass die BKK firmus Dich überhaupt aufnimmt, bevor Du die alte
Kasse verlässt. Für den Antrag selbst brauchst Du keinen Berg an Unterlagen: Personalien, Anschrift,
bisherige Kasse, der Rest läuft elektronisch zwischen den Kassen. Den Online-Antrag findest Du unten am Ende
dieser Seite, und ich helfe Dir gern, wenn unterwegs Fragen aufkommen.
Ein letzter Hinweis zum Timing: Die meisten Beitragserhöhungen werden zum
Jahreswechsel kommuniziert. Wer schnell prüft, hat den Wechsel noch im selben Quartal fertig. Wer wartet,
verschenkt jedes Monat den Beitrags-Differenzbetrag, der auf das Jahr gerechnet schnell dreistellig wird.
Nicht jeder zahlt seinen BKK-firmus-Beitrag auf das volle Bruttogehalt. Wer in einem
dieser Sonderfälle steckt, für den gelten eigene Regeln.
Studierende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) nach
Paragraph 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V pflichtversichert. Der BKK firmus Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent gilt
auch hier, wird aber nicht auf das tatsächliche Einkommen, sondern auf eine bundeseinheitlich festgelegte
pauschale Bemessungsgrundlage berechnet (Paragraph 245 SGB V, BAföG-Bedarfssatz 855 Euro).
Konkret 2026: Der KVdS-Studi-Satz auf BKK-firmus-Niveau ergibt einen monatlichen
Studi-Beitrag von rund 106,02 Euro (BAföG-Satz 855 Euro mal 12,40 Prozent Studi-Satz),
darin enthalten 18,64 Euro BKK-firmus-Zusatzbeitragsanteil. Dazu kommt die
Pflegeversicherung separat. Wenn Du die genaue Höhe für Dein aktuelles Semester wissen möchtest, schau auf
der BKK-firmus-Webseite nach oder schreib mir, dann rechne ich es Dir konkret durch.
Als Minijobber bist Du
nicht GKV-pflichtversichert über den Minijob. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit
01.01.2026 bei 603 Euro pro Monat, dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Den
Krankenversicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber pauschal an die Minijob-Zentrale (13 Prozent für
gewerbliche Minijobs, 5 Prozent für Privathaushalte). Du selbst zahlst aus dem Minijob keinen eigenen
BKK-firmus-Beitrag. Deine Versicherung läuft entweder über eine Familienversicherung, über eine
Hauptbeschäftigung oder als freiwillige Mitgliedschaft.
Bist Du als Rentner Mitglied der BKK firmus, gilt auf Deine Rente und
Versorgungsbezüge der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent plus der BKK-firmus-Zusatzbeitrag 2,18 Prozent.
Den Krankenversicherungsbeitrag auf die gesetzliche Rente teilst Du Dir mit dem Rentenversicherungsträger
(Paragraph 249a SGB V), den Beitrag auf Betriebsrenten und private Versorgungsbezüge trägst Du oft selbst,
abhängig von Freibeträgen nach Paragraph 226 Absatz 2 SGB V.
Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder
als Kind eines BKK-firmus-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Beitrag. Du bist
beitragsfrei mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen die
Einkommensgrenze von 565 Euro pro Monat nicht überschreitet (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5
SGB V, das entspricht einem Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 Euro pro Monat). Hast Du einen Minijob, gilt
stattdessen die höhere Minijob-Sondergrenze von 603 Euro pro Monat (an die
Minijob-Verdienstgrenze gekoppelt, Stand 2026).
Liegst Du über dieser Grenze, fällst Du aus der Familienversicherung heraus und
musst Dich selbst gesetzlich oder privat versichern. Genau dann wird der BKK firmus Zusatzbeitrag für Dich
relevant.
Wie hoch ist der BKK firmus Zusatzbeitrag 2026?
Der BKK firmus Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 2,18 Prozent. Zusammen mit dem
allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt das einen
BKK firmus Gesamtbeitragssatz von 16,78 Prozent für Angestellte. Damit liegt die
BKK firmus 0,92 Prozentpunkte unter dem IW-Q1-2026-Schnitt von 3,1 Prozent und 0,72 Prozentpunkte
unter der BMG-Prognose von 2,9 Prozent. Stand: 01.05.2026 (35. Nachtrag zur Satzung).
Wer trägt den BKK firmus Zusatzbeitrag, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Beide. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 teilen sich Arbeitnehmer und
Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bis Ende 2018
lag der Zusatzbeitrag komplett beim Arbeitnehmer. Heute gilt: Bei 2,18 Prozent BKK firmus
Zusatzbeitrag zahlst Du 1,09 Prozent, Dein Arbeitgeber die anderen 1,09 Prozent. Bei freiwillig
Versicherten ohne Arbeitgeber (zum Beispiel Selbstständigen) trägt das Mitglied den vollen Beitrag
allein.
Wann ändert sich der BKK firmus Zusatzbeitrag?
Den Zusatzbeitrag setzt der Verwaltungsrat der BKK firmus in der Regel einmal
jährlich selbst fest, üblicherweise zum 01. Januar. Eine unterjährige Anpassung ist nach Paragraph
242 SGB V gesetzlich möglich, kommt aber selten vor. Aktuell beträgt der Zusatzbeitrag 2,18 Prozent
(Stand 01.05.2026 nach 35. Nachtrag zur Satzung). Der nächste Anpassungstermin wäre demnach
01.01.2027.
Was passiert, wenn die BKK firmus den Zusatzbeitrag erhöht?
Erhöht die BKK firmus den Zusatzbeitrag, hast Du ein
Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die
12-Monats-Bindung entfällt, die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Die Sonderkündigung musst Du bis
zum Ende des Monats erklären, in dem die Erhöhung erstmals wirkt. Der Wechsel zu einer anderen Kasse
wird dann zwei Monate später wirksam. Informiert die BKK firmus Dich verspätet (Hinweispflicht:
mindestens einen Monat vorher), verlängert sich Deine Frist entsprechend (Paragraph 175 Absatz 4
Satz 8 SGB V).
Wie hoch ist der Mindestbeitrag bei freiwilliger BKK-firmus-Versicherung 2026?
Bei freiwilliger Versicherung gilt ein Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat
(ein Drittel der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro). Auf diesen Mindestbetrag werden 16,78 Prozent
BKK-firmus-Gesamtbeitrag berechnet, was einen monatlichen
Mindestbeitrag von rund 221,21 Euro ergibt, ohne Pflegeversicherung. Verdienst Du
mehr, wird der Beitrag auf Dein tatsächliches Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von
5.812,50 Euro pro Monat berechnet.
Wie hoch ist der Studi-Beitrag bei der BKK firmus 2026?
Studierende in der KVdS-Pflichtversicherung zahlen 2026 auf BKK-firmus-Niveau
rund 106,02 Euro pro Monat Krankenversicherungsbeitrag (BAföG-Bedarfssatz 855 Euro
mal 12,40 Prozent Studi-Satz), darin enthalten
rund 18,64 Euro BKK-firmus-Zusatzbeitragsanteil. Die Pflegeversicherung kommt
separat dazu. Berechnet wird der Beitrag nicht auf Dein tatsächliches Einkommen, sondern auf den
bundeseinheitlich festgelegten BAföG-Bedarfssatz (Paragraph 245 SGB V).
Wie wird der BKK firmus Zusatzbeitrag bei Minijobbern berechnet?
Als Minijobber bist Du nicht über den Minijob in der GKV pflichtversichert. Die Verdienstgrenze liegt
seit 01.01.2026 bei 603 Euro pro Monat (dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt). Der Arbeitgeber
zahlt einen pauschalen Beitrag an die Minijob-Zentrale, Du selbst zahlst aus dem Minijob keinen
eigenen BKK-firmus-Zusatzbeitrag. Deine Krankenversicherung läuft entweder über eine
Familienversicherung, über eine Hauptbeschäftigung oder als freiwillige Mitgliedschaft. Erst dort
wird der BKK firmus Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent relevant.
Gilt der BKK firmus Zusatzbeitrag auch für Familienversicherte?
Nein. Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder als Kind
eines BKK-firmus-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Zusatzbeitrag. Du bist
beitragsfrei mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen unter 565 Euro liegt
(Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB V). Bei Minijob-Einkommen gilt die Grenze von 603 Euro pro
Monat. Liegst Du darüber, fällst Du aus der Familienversicherung und der BKK firmus Zusatzbeitrag
von 2,18 Prozent gilt für Dich auf Dein dann eigenes beitragspflichtiges Einkommen.
Kann ich überall in die BKK firmus wechseln?
Nicht in jedem Bundesland. Die BKK firmus ist 2026 in
10 von 16 Bundesländern aufnahmebereit: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt (Stand
BAS-Entscheidung 04/2026, Paragraph 173 SGB V). In sechs Bundesländern (Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen) ist sie für
Neuanmeldungen geschlossen. Bestehende Mitglieder bleiben in allen Bundesländern. Welche
Bundesländer offen sind, zeigt die Seite in welchen
Bundesländern aufnahmebereit.
Diese Seite vertieft den Beitrags-Aspekt der BKK firmus. Den vollständigen
BKK-firmus-Markenüberblick mit Leistungen, Bonusprogramm und Wechselweg findest Du auf der BKK-firmus-Übersichtsseite. Wenn Du sehen willst, wo der
Zusatzbeitrag aller anderen Kassen liegt, hilft Dir der Zusatzbeitrag
aller Kassen im Überblick. Konkrete BKK-firmus-Leistungen im Detail zeigen Dir die BKK firmus Zahnreinigung mit PZR-Erstattung 100 EUR NEU
2026 und das BKK firmus Bonusprogramm mit
Cash-Sportbonus 30 EUR. Und wenn Du regional eingeschränkt bist und eine bundesweit offene
Alternative suchst: HKK Zusatzbeitrag im Vergleich (2,59 Prozent,
bundesweit aufnahmebereit) oder HEK Zusatzbeitrag im Vergleich (2,89
Prozent, ebenfalls bundesweit geöffnet).
Ein Beispiel für das obere Ende der Beitrags-Spanne ist die Bergische Zusatzbeitrag 3,79 % (Gesamtbeitrag 18,39 Prozent), die
über dem GKV-Durchschnitt liegt und ebenfalls regional ist, geöffnet nur in NRW, Hessen und Hamburg.