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BKK firmus Zusatzbeitrag 2026: 2,18 % im GKV-Vergleich

2,18 Prozent.
So niedrig ist Dein Zusatzbeitrag bei der BKK firmus 2026.

Die BKK firmus (Betriebskrankenkasse mit Sitz in Bremen) liegt 2026 mit 2,18 % Zusatzbeitrag ganze 0,92 Prozentpunkte unter dem amtlichen GKV-Schnitt von 3,1 % (IW-Q1-2026). Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz ergibt sich ein BKK-firmus-Gesamtbeitrag von 16,78 %. Was das konkret für Dein Brutto bedeutet, mit Beispielrechnung, BBG-Grenze und Sonderfällen, zeige ich Dir auf dieser Seite.

2,18 % BKK firmus Zusatzbeitrag
2026
16,78 % 14,6 % allgemein
+ 2,18 % Zusatz
0,92 % unter IW-Schnitt
3,1 % (Q1 2026)
5.812,50 € BBG KV pro Monat
69.750 € pro Jahr
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Stand: 10.06.2026 Quellen: Satzung 35. Nachtrag 05/2026, BMG, IW-Kurzbericht 33/2026, SGB V IHK-Nr. D-4YKP-487AL-84

Aktualisiert: 10.06.2026
BKK firmus Zusatzbeitrag 2026 im Detail

Du suchst eine klare Antwort auf eine sehr konkrete Frage: Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der BKK firmus 2026, und was bedeutet das für Deinen Geldbeutel? Diese Seite ist die Tiefen-Antwort. Hier findest Du den genauen Wert, die Aufschlüsselung, eine Beispielrechnung sowie alle Sonderfälle. Wenn Du danach den BKK-firmus-Gesamtüberblick sehen willst, führt der Weg in die BKK-firmus-Übersicht.

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Direkt-Antwort: Wie hoch ist der BKK firmus Zusatzbeitrag 2026?

Der BKK firmus Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 2,18 Prozent. Das ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der BKK firmus, also der Betriebskrankenkasse firmus mit Sitz in Bremen. Er gilt seit dem 01.01.2026 auf Basis des 35. Nachtrags zur Satzung mit Stand 01.05.2026.

Damit liegt die BKK firmus 0,92 Prozentpunkte unter dem amtlichen GKV-Schnitt von 3,1 Prozent, den das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im IW-Kurzbericht Nr. 33/2026 (Pimpertz, 11.05.2026) als Q1-2026-Ist-Wert ausgewiesen hat. Gegenüber der BMG-Prognose von 2,9 Prozent (Bekanntmachung 10/2025 nach Paragraph 242a SGB V) sind es immer noch 0,72 Prozentpunkte Abstand. Beide Werte sind unabhängig voneinander bestätigt.

BKK firmus ist nicht BKK24, nicht BKK Pfaff

Die Marke BKK firmus ist eine eigenständige Betriebskrankenkasse aus Bremen. Sie ist nicht die BKK24 (Obernkirchen) und auch nicht die BKK Pfaff (Kaiserslautern). Verschiedene Kassen, verschiedene Beitragssätze, verschiedene Leistungen. Diese Seite behandelt ausschließlich die BKK firmus.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Allgemeiner Beitragssatz GKV (Paragraph 241 SGB V): 14,6 Prozent

BKK firmus Zusatzbeitrag 2026: 2,18 Prozent

BKK firmus Gesamtbeitragssatz 2026 (Angestellte): 16,78 Prozent (14,6 plus 2,18)

GKV-Durchschnitt 2026 (BMG-Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V): 2,9 Prozent

GKV-Durchschnitt 2026 (IW-Ist Q1-2026): 3,1 Prozent

Wichtig für Dich: Den Zusatzbeitrag trägst Du nicht allein. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 teilen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bist Du also sozialversicherungspflichtig angestellt, gehen vom BKK-firmus-Gesamtsatz von 16,78 Prozent nur 8,39 Prozent als Arbeitnehmer-Anteil direkt von Deinem Brutto ab. Wie sich das konkret in Euro umrechnet, zeigt Dir die Beispielrechnung weiter unten.

Hinweis zur regionalen Aufnahme: Die BKK firmus ist 2026 in 10 von 16 Bundesländern aufnahmebereit (BAS-Entscheidung 04/2026). In welchen Bundesländern Du die BKK firmus konkret wählen kannst, findest Du auf der Seite in welchen Bundesländern aufnahmebereit.

Beitrag berechnen: Wie setzt sich der BKK firmus Krankenkassenbeitrag zusammen?

Du siehst auf Deiner Gehaltsabrechnung einen Posten "Krankenversicherung" und fragst Dich, wie der entsteht. Völlig nachvollziehbar, denn der Beitrag besteht aus mehreren Bausteinen, die nirgendwo zusammen ausgewiesen werden. Hier ist die saubere Aufschlüsselung für die BKK firmus 2026, damit Du jeden Euro nachvollziehen kannst.

Baustein 1: Der allgemeine Beitragssatz (gleich bei allen Kassen)

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich fixiert auf 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts. Er steht in Paragraph 241 SGB V und gilt für jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Egal ob BKK firmus, TK, Barmer oder AOK, dieser Anteil ist identisch.

Baustein 2: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (BKK-firmus-spezifisch)

Der Zusatzbeitrag ist der Hebel, mit dem jede Kasse ihre eigene Finanzlage steuert. Bei der BKK firmus liegt er 2026 bei 2,18 Prozent. Rechtsgrundlage ist Paragraph 242 SGB V, der den Kassen erlaubt, einen kassenindividuellen Satz festzulegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen wird einmal jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit als Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V veröffentlicht. Für 2026 beträgt dieser Durchschnitt 2,9 Prozent (BMG-Prognose) bzw. 3,1 Prozent (IW-Q1-2026-Ist). Die BKK firmus liegt damit klar unter dem Marktdurchschnitt.

Baustein 3: Der BKK-firmus-Gesamtbeitragssatz

Beide Bausteine zusammen ergeben den BKK-firmus-Gesamtbeitrag 2026 für Angestellte: 14,6 plus 2,18 ergibt 16,78 Prozent. Das ist der Satz, den die BKK firmus auf Dein beitragspflichtiges Brutto anwendet, solange Du Anspruch auf Krankengeld hast (also für fast alle sozialversicherungspflichtig Angestellten).

BKK firmus Beitragssatz 2026 zusammengefasst

Allgemeiner Beitragssatz (Paragraph 241 SGB V) 14,60 %
BKK firmus Zusatzbeitrag 2026 (Paragraph 242 SGB V) 2,18 %
BKK firmus Gesamtbeitragssatz 2026 (Angestellte) 16,78 %

Und jetzt kommt der Teil, der oft vergessen wird: Den Gesamtbeitrag für Angestellte trägst Du nicht allein. Bist Du sozialversicherungspflichtig angestellt, zahlt Dein Arbeitgeber die Hälfte. Das gilt seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 nicht nur für den allgemeinen Satz, sondern auch für den Zusatzbeitrag (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bis Ende 2018 lag der Zusatzbeitrag komplett bei Dir. Heute ist er paritätisch.

Praktisch heißt das: Von den 16,78 Prozent gehen 8,39 Prozent als Arbeitnehmer-Anteil direkt von Deinem Brutto ab und 8,39 Prozent zahlt Dein Arbeitgeber obendrauf. Du siehst auf Deiner Abrechnung nur den Arbeitnehmer-Anteil.

Beispielrechnung Schritt für Schritt

Theorie ist gut, eine Rechnung ist besser. Wir nehmen ein realistisches Beispiel: Du arbeitest als Angestellter und verdienst 4.500 Euro brutto im Monat. Bist Du Mitglied der BKK firmus, ergibt sich Dein Beitrag in vier Schritten.

  1. Beitragspflichtiges Brutto bestimmen. Das ist Dein Monatsbrutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze (mehr dazu im nächsten Abschnitt). 4.500 Euro liegen deutlich unter der Grenze, also voll beitragspflichtig.
  2. Gesamtbeitragssatz anwenden. 16,78 Prozent von 4.500 Euro ergibt den vollen GKV-Beitrag.
  3. Arbeitnehmer-Anteil ermitteln. Davon trägst Du als Angestellter die Hälfte (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V), Dein Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte.
  4. Auf der Gehaltsabrechnung sichtbar. Nur Dein Arbeitnehmer-Anteil wird vom Brutto abgezogen.

Beispielrechnung BKK firmus 2026 (Angestellter, 4.500 Euro Brutto)

Beitragspflichtiges Brutto pro Monat 4.500,00 EUR
BKK firmus Gesamtbeitragssatz 16,78 %
Gesamtbeitrag pro Monat (4.500 x 16,78 %) 755,10 EUR
Davon Arbeitnehmer-Anteil (hälftig) 377,55 EUR
Davon Arbeitgeber-Anteil (hälftig) 377,55 EUR
Dein Eigenanteil pro Monat 377,55 EUR

Heißt konkret: Bei 4.500 Euro Brutto siehst Du auf Deiner Abrechnung knapp 378 Euro Krankenversicherungsbeitrag. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung, die über einen eigenen Beitragssatz läuft und nicht zum BKK-firmus-Beitrag gehört.

Pflegeversicherung 2026 nach PUEG (gestaffelt nach Kinderzahl)

Seit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) vom 01.01.2025 sind die Pflegeversicherungs-Beitragssätze nach Kinderzahl gestaffelt. Das ist neu im Vergleich zu den früher pauschalen 3,4 bzw. 4,0 Prozent. Hier sind die aktuell gültigen Sätze 2026:

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Situation Beitragssatz 2026 Rechtsgrundlage
Kinderlos ab 23 Jahren 4,2 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 1 Kind (Basissatz) 3,6 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 2 Kindern (unter 25) 3,35 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 3 Kindern (unter 25) 3,10 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 4 Kindern (unter 25) 2,85 % SGB XI, PUEG 2025
Mit 5 oder mehr Kindern (unter 25) 2,60 % SGB XI, PUEG 2025

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Wichtig: Die Abschläge ab dem zweiten Kind gelten nur, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist. Ist das älteste Kind über 25, fällt der zugehörige Abschlag weg und Dein PV-Beitrag steigt entsprechend. Der Basissatz von 3,6 Prozent für Eltern mit mindestens einem Kind bleibt dagegen lebenslang.

BBG, JAEG und Mindesteinkommen 2026

Die BKK-firmus-Beitragsberechnung kennt zwei Grenzen: eine Obergrenze, ab der kein zusätzliches Einkommen mehr verbeitragt wird, und eine Untergrenze, die für Freiwillig-Versicherte und Selbstständige gilt. Dazu kommt die JAEG, die Schwelle zwischen GKV-Pflicht und PKV-Wechselrecht.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Krankenversicherung 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV liegt 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat, das sind 69.750 Euro im Jahr. Das ist die Obergrenze für die Beitragsberechnung. Verdienst Du mehr, wird der Anteil über dieser Grenze nicht mehr verbeitragt. Die Werte stammen aus der Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026 (BMAS).

Konkret: Wer 8.000 Euro Brutto verdient, zahlt seinen BKK-firmus-Beitrag nur auf die ersten 5.812,50 Euro. Der maximale BKK-firmus-Gesamtbeitrag pro Monat liegt damit bei 5.812,50 mal 16,78 Prozent gleich 975,14 Euro, davon fällt für Angestellte die Hälfte (487,57 Euro) als Eigenanteil an.

Versicherungspflichtgrenze (JAEG) 2026

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, das sind 6.450 Euro pro Monat. Erst wenn Dein Jahresbrutto diese Grenze überschreitet, kannst Du als Angestellter überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln (Paragraph 6 Absatz 1 SGB V). Die JAEG ist NICHT mit der BBG zu verwechseln: Die JAEG ist die Wechselschwelle Richtung PKV, die BBG ist die Beitragsobergrenze für die Berechnung in der GKV.

Mindesteinkommen für freiwillig Versicherte 2026

Bist Du freiwillig in der BKK firmus versichert (zum Beispiel als hauptberuflich Selbstständiger oder als Mitglied mit Einkommen über der JAEG), gilt ein Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat. Das entspricht einem Drittel der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro im Monat (47.460 Euro im Jahr). Auch wenn Dein tatsächliches Einkommen niedriger liegt, wird der Beitrag mindestens auf diesen Wert berechnet.

Konkret heißt das: Der Mindestbeitrag eines freiwillig in der BKK firmus Versicherten 2026 liegt bei 1.318,33 mal 16,78 Prozent gleich rund 221,21 Euro pro Monat für Kranken- und Zusatzbeitrag zusammen, ohne Pflegeversicherung. Selbstständige zahlen ebenfalls auf das Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat (1/3 der Bezugsgröße). Eine pauschale Existenzgründer-Ermäßigung existiert in der GKV nicht. Bist Du Selbstständiger ohne Arbeitgeberzuschuss, trägst Du diesen Betrag in voller Höhe selbst (Paragraph 250 Absatz 2 SGB V).

BBG und besondere JAEG nicht verwechseln

Die BBG KV (5.812,50 Euro pro Monat) ist zahlenmäßig zufällig identisch mit der besonderen JAEG für PKV-Bestandsfälle (gilt nur für Personen, die am 31.12.2002 versicherungsfrei und privat versichert waren, Paragraph 6 Absatz 7 SGB V). Beide Werte sind zahlenmäßig gleich, regeln aber völlig unterschiedliche Sachverhalte. Lass Dich davon nicht verwirren, für die allermeisten ist nur die allgemeine JAEG von 77.400 Euro relevant.

BKK firmus vs GKV-Durchschnitt 2026

Mit 2,18 Prozent Zusatzbeitrag liegt die BKK firmus 2026 deutlich unter dem GKV-Markt. Damit Du den Abstand richtig einordnen kannst, hier die beiden offiziellen Vergleichswerte für 2026:

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Quelle / Wert Zusatzbeitrag-Schnitt BKK firmus Abstand Beleg
BMG-Prognose 2026 (Paragraph 242a SGB V) 2,9 % 0,72 Prozentpunkte drunter BMG-Bekanntmachung 10/2025
IW-Ist Q1 2026 (gewichtet, mitgliederbasiert) 3,1 % 0,92 Prozentpunkte drunter IW-Kurzbericht Nr. 33/2026 (Pimpertz, 11.05.2026)
BKK firmus 2026 2,18 % Hauptwert dieser Seite Satzung 35. Nachtrag (Stand 01.05.2026)

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Zwei offizielle Vergleichswerte deshalb, weil der BMG-Wert eine prognostizierte Festlegung nach Paragraph 242a SGB V ist und der IW-Wert das tatsächliche Q1-2026-Ist auf Basis der GKV-Spitzenverband-Beitragssatzdatei darstellt. Beide Vergleichsmaßstäbe sind unabhängig voneinander seriös.

Im breiten Marktvergleich der aktuell 93 gesetzlichen Krankenkassen ist die BKK firmus damit auf der klar günstigeren Seite. Trotzdem ist sie nicht automatisch für jeden die richtige Wahl, denn der Beitragssatz ist nur eine von mehreren Dimensionen. Satzungsleistungen, Cash-Sportbonus 30 EUR und Servicequalität entscheiden mit. Genau dafür gibt es den GKV-Vergleichsrechner, der Dir Deinen aktuellen Beitrag in zwei Minuten gegen 72 Kassen 2026 stellt.

Wenn Du Dich speziell für den Direktvergleich mit einer anderen Top-Beitragskasse interessierst, hilft Dir der Blick auf eine bundesweit offene Kasse: Die HKK Zusatzbeitrag 2026 liegt mit 2,59 Prozent etwas höher als die BKK firmus, ist aber bundesweit aufnahmebereit. Solche Querverbindungen helfen Dir, Deine Entscheidung nicht nur auf einen einzelnen Wert zu stützen.

Beitragsvorteil-Story: bis zu 770 Euro im Jahr

In ihrem Beitragsvorteils-Flyer 2026 rechnet die BKK firmus selbst vor, wie viel Du jährlich gegenüber einer teureren Vergleichskasse sparen kannst. Die BKK-firmus-Beispielrechnung kommt auf einen Beitragsvorteil von bis zu 770 Euro pro Jahr gegenüber einer Kasse mit 4,39 Prozent Zusatzbeitrag.

Wichtig zur Einordnung: Vergleichswert, nicht Leistung

Die 770 Euro sind ein Marketing-Vergleichswert der BKK firmus (Differenz Zusatzbeitrag gegenüber einer ausgewählten Hochpreis-Kasse, bezogen auf ein konkretes Brutto-Beispiel). Sie sind keine Leistung der BKK firmus und werden auch nicht ausgezahlt. Wer Deinen aktuellen Vorteil ausrechnen will, vergleicht Deinen eigenen Zusatzbeitrag mit dem der BKK firmus. Genau dafür ist der GKV-Vergleichsrechner da.

Was den Beitragsvorteil in Deinem Geldbeutel zusätzlich verstärkt, sind echte Geld-Leistungen aus dem BKK-firmus-Bonusprogramm. Der Cash-Sportbonus 30 EUR wird per Überweisung ausgezahlt, sobald Du die Voraussetzungen erfüllst (3 Punkte aus 6 Maßnahmen, eine davon Sport oder Kurs). Auch die PZR-Erstattung 100 EUR NEU 2026 aus Paragraph 12 XII der Satzung ist ein konkreter Euro-Hebel, der den Effekt des niedrigen Beitragssatzes verstärkt.

Wer ändert den BKK firmus Zusatzbeitrag?

Die Antwort steht im Gesetz: Den Zusatzbeitrag setzt der Verwaltungsrat der Kasse fest. Die Rechtsgrundlage ist Paragraph 242 SGB V. Bei der BKK firmus heißt das: der dortige Verwaltungsrat entscheidet jährlich auf Basis der Haushaltslage über Beibehaltung, Senkung oder Anhebung des Zusatzbeitrags.

Die Anpassungs-Frequenz ist in der Regel einmal jährlich, in der Praxis zum 01. Januar. Eine unterjährige Anpassung ist gesetzlich möglich (Paragraph 242 SGB V), kommt aber selten vor. Aktuell beträgt der BKK firmus Zusatzbeitrag 2,18 Prozent (Stand 01.05.2026 nach 35. Nachtrag zur Satzung). Der nächste Anpassungstermin wäre demnach 01.01.2027.

Wichtig zu wissen: Der BMG-Referenzwert nach Paragraph 242a SGB V (für 2026 = 2,9 Prozent) ist kein Beitragsbefehl an die Kassen, sondern ein einheitlicher Bezugswert für Sonderkündigungsrecht und Zuschuss-Berechnungen. Jede Kasse darf darüber oder darunter liegen.

Wie läuft eine Beitrags-Anpassung praktisch ab?

Im Spätsommer und Herbst legen die Krankenkassen ihre Haushaltsprognose für das Folgejahr fest. Reicht der bisherige Zusatzbeitrag aus, bleibt er. Reicht er nicht, beschließt der Verwaltungsrat eine Anpassung (meistens zum 01. Januar). Der neue Wert wird dann an den GKV-Spitzenverband und das BMG übermittelt und in der Beitragssatzdatei der Kassen veröffentlicht. Genau dort sind die Werte für alle 93 gesetzlichen Krankenkassen einsehbar (siehe Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick).

Was die BKK firmus für Dich angreifbar macht: Die Kasse hat in den letzten Jahren bei jeder Anpassung sauber kommuniziert und liegt durchgängig unter dem GKV-Schnitt. Ob das auch 2027 so bleibt, hängt von der Marktentwicklung und der Versorgungslage in den 10 offenen Bundesländern ab. Klar ist: Erhöht die BKK firmus den Zusatzbeitrag, gilt für Dich als Mitglied automatisch das Sonderkündigungsrecht (siehe nächster Abschnitt).

Hinweispflicht der Kasse bei Erhöhung

Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, muss sie Dich nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 7 SGB V mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung schriftlich informieren und Dich gleichzeitig auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Versäumt die Kasse diese Hinweispflicht, schützt Dich Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V: Eine später erklärte Sonderkündigung gilt trotzdem als rechtzeitig.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht Deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag, bekommst Du ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die 12-Monats-Bindung entfällt (Paragraph 175 Absatz 4 SGB V), die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Praktisch heißt das: Erklärst Du die Sonderkündigung bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals gilt, wechselst Du zwei Monate später zur neuen Kasse.

Beispiel: Erhöht Deine Kasse den Beitrag zum 01.01., muss Deine Sonderkündigung bis 31.01. erklärt sein, der Wechsel wirkt zum 31.03. Informiert Deine Kasse Dich verspätet (Hinweispflicht: mindestens einen Monat vorher), schützt Dich Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V: Auch eine später erklärte Sonderkündigung gilt dann als rechtzeitig. Du wirst durch die Verspätung Deiner Kasse nicht benachteiligt.

Mehr Detail zu Bindungs- und Kündigungsfristen findest Du auf der Seite Kündigungsfristen erklärt. Wenn Dein bisheriger Anbieter den Beitrag erhöht und Du zur BKK firmus wechseln möchtest, gilt zusätzlich: Die BKK firmus ist in 10 von 16 Bundesländern aufnahmebereit. Welche Bundesländer das sind, zeigt die Seite in welchen Bundesländern aufnahmebereit.

Praktische Schritte beim Wechsel zur BKK firmus

Wer aus dem Sonderkündigungsrecht zur BKK firmus wechseln will, geht in der Praxis so vor: Antrag auf Mitgliedschaft direkt bei der BKK firmus stellen (kein Antrag bei der alten Kasse, das übernimmt die neue), Sonderkündigung gegenüber der alten Kasse erklären unter Verweis auf die Beitragserhöhung und Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V, alte Kasse bestätigt die Beendigung, BKK firmus bestätigt die neue Mitgliedschaft. Während des Wechsels besteht durchgängig Versicherungsschutz, es entsteht keine Lücke.

Wichtig zur Reihenfolge: Erst die neue Mitgliedschaft beantragen, dann die Sonderkündigung erklären. Nur so ist sicher, dass die BKK firmus Dich überhaupt aufnimmt, bevor Du die alte Kasse verlässt. Für den Antrag selbst brauchst Du keinen Berg an Unterlagen: Personalien, Anschrift, bisherige Kasse, der Rest läuft elektronisch zwischen den Kassen. Den Online-Antrag findest Du unten am Ende dieser Seite, und ich helfe Dir gern, wenn unterwegs Fragen aufkommen.

Ein letzter Hinweis zum Timing: Die meisten Beitragserhöhungen werden zum Jahreswechsel kommuniziert. Wer schnell prüft, hat den Wechsel noch im selben Quartal fertig. Wer wartet, verschenkt jedes Monat den Beitrags-Differenzbetrag, der auf das Jahr gerechnet schnell dreistellig wird.

Sonderfälle: Studierende, Minijob, Rentner, Familienversicherung

Nicht jeder zahlt seinen BKK-firmus-Beitrag auf das volle Bruttogehalt. Wer in einem dieser Sonderfälle steckt, für den gelten eigene Regeln.

Studierende (KVdS, ca. 106,02 Euro pro Monat 2026)

Studierende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) nach Paragraph 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V pflichtversichert. Der BKK firmus Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent gilt auch hier, wird aber nicht auf das tatsächliche Einkommen, sondern auf eine bundeseinheitlich festgelegte pauschale Bemessungsgrundlage berechnet (Paragraph 245 SGB V, BAföG-Bedarfssatz 855 Euro).

Konkret 2026: Der KVdS-Studi-Satz auf BKK-firmus-Niveau ergibt einen monatlichen Studi-Beitrag von rund 106,02 Euro (BAföG-Satz 855 Euro mal 12,40 Prozent Studi-Satz), darin enthalten 18,64 Euro BKK-firmus-Zusatzbeitragsanteil. Dazu kommt die Pflegeversicherung separat. Wenn Du die genaue Höhe für Dein aktuelles Semester wissen möchtest, schau auf der BKK-firmus-Webseite nach oder schreib mir, dann rechne ich es Dir konkret durch.

Minijobber (603-Euro-Grenze 2026)

Als Minijobber bist Du nicht GKV-pflichtversichert über den Minijob. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit 01.01.2026 bei 603 Euro pro Monat, dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Den Krankenversicherungsbeitrag zahlt der Arbeitgeber pauschal an die Minijob-Zentrale (13 Prozent für gewerbliche Minijobs, 5 Prozent für Privathaushalte). Du selbst zahlst aus dem Minijob keinen eigenen BKK-firmus-Beitrag. Deine Versicherung läuft entweder über eine Familienversicherung, über eine Hauptbeschäftigung oder als freiwillige Mitgliedschaft.

Rentner und Versorgungsbezüge

Bist Du als Rentner Mitglied der BKK firmus, gilt auf Deine Rente und Versorgungsbezüge der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent plus der BKK-firmus-Zusatzbeitrag 2,18 Prozent. Den Krankenversicherungsbeitrag auf die gesetzliche Rente teilst Du Dir mit dem Rentenversicherungsträger (Paragraph 249a SGB V), den Beitrag auf Betriebsrenten und private Versorgungsbezüge trägst Du oft selbst, abhängig von Freibeträgen nach Paragraph 226 Absatz 2 SGB V.

Familienversicherung

Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder als Kind eines BKK-firmus-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Beitrag. Du bist beitragsfrei mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen die Einkommensgrenze von 565 Euro pro Monat nicht überschreitet (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB V, das entspricht einem Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 Euro pro Monat). Hast Du einen Minijob, gilt stattdessen die höhere Minijob-Sondergrenze von 603 Euro pro Monat (an die Minijob-Verdienstgrenze gekoppelt, Stand 2026).

Liegst Du über dieser Grenze, fällst Du aus der Familienversicherung heraus und musst Dich selbst gesetzlich oder privat versichern. Genau dann wird der BKK firmus Zusatzbeitrag für Dich relevant.

Du möchtest die BKK-firmus-Marke insgesamt einordnen, mit Leistungen, Bonusprogramm und Wechselweg? Den vollständigen BKK-firmus-Markenüberblick findest Du auf der BKK-firmus-Übersichtsseite. Eine breitere Marktsicht zum Zusatzbeitrag aller Kassen liefert die Seite Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick.

Häufige Fragen zum BKK firmus Zusatzbeitrag

Wie hoch ist der BKK firmus Zusatzbeitrag 2026?

Der BKK firmus Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 2,18 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt das einen BKK firmus Gesamtbeitragssatz von 16,78 Prozent für Angestellte. Damit liegt die BKK firmus 0,92 Prozentpunkte unter dem IW-Q1-2026-Schnitt von 3,1 Prozent und 0,72 Prozentpunkte unter der BMG-Prognose von 2,9 Prozent. Stand: 01.05.2026 (35. Nachtrag zur Satzung).

Wer trägt den BKK firmus Zusatzbeitrag, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Beide. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 01.01.2019 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag hälftig (Paragraph 249 Absatz 1 SGB V). Bis Ende 2018 lag der Zusatzbeitrag komplett beim Arbeitnehmer. Heute gilt: Bei 2,18 Prozent BKK firmus Zusatzbeitrag zahlst Du 1,09 Prozent, Dein Arbeitgeber die anderen 1,09 Prozent. Bei freiwillig Versicherten ohne Arbeitgeber (zum Beispiel Selbstständigen) trägt das Mitglied den vollen Beitrag allein.

Wann ändert sich der BKK firmus Zusatzbeitrag?

Den Zusatzbeitrag setzt der Verwaltungsrat der BKK firmus in der Regel einmal jährlich selbst fest, üblicherweise zum 01. Januar. Eine unterjährige Anpassung ist nach Paragraph 242 SGB V gesetzlich möglich, kommt aber selten vor. Aktuell beträgt der Zusatzbeitrag 2,18 Prozent (Stand 01.05.2026 nach 35. Nachtrag zur Satzung). Der nächste Anpassungstermin wäre demnach 01.01.2027.

Was passiert, wenn die BKK firmus den Zusatzbeitrag erhöht?

Erhöht die BKK firmus den Zusatzbeitrag, hast Du ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die 12-Monats-Bindung entfällt, die 2-Monats-Kündigungsfrist bleibt. Die Sonderkündigung musst Du bis zum Ende des Monats erklären, in dem die Erhöhung erstmals wirkt. Der Wechsel zu einer anderen Kasse wird dann zwei Monate später wirksam. Informiert die BKK firmus Dich verspätet (Hinweispflicht: mindestens einen Monat vorher), verlängert sich Deine Frist entsprechend (Paragraph 175 Absatz 4 Satz 8 SGB V).

Wie hoch ist der Mindestbeitrag bei freiwilliger BKK-firmus-Versicherung 2026?

Bei freiwilliger Versicherung gilt ein Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro pro Monat (ein Drittel der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro). Auf diesen Mindestbetrag werden 16,78 Prozent BKK-firmus-Gesamtbeitrag berechnet, was einen monatlichen Mindestbeitrag von rund 221,21 Euro ergibt, ohne Pflegeversicherung. Verdienst Du mehr, wird der Beitrag auf Dein tatsächliches Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat berechnet.

Wie hoch ist der Studi-Beitrag bei der BKK firmus 2026?

Studierende in der KVdS-Pflichtversicherung zahlen 2026 auf BKK-firmus-Niveau rund 106,02 Euro pro Monat Krankenversicherungsbeitrag (BAföG-Bedarfssatz 855 Euro mal 12,40 Prozent Studi-Satz), darin enthalten rund 18,64 Euro BKK-firmus-Zusatzbeitragsanteil. Die Pflegeversicherung kommt separat dazu. Berechnet wird der Beitrag nicht auf Dein tatsächliches Einkommen, sondern auf den bundeseinheitlich festgelegten BAföG-Bedarfssatz (Paragraph 245 SGB V).

Wie wird der BKK firmus Zusatzbeitrag bei Minijobbern berechnet?

Als Minijobber bist Du nicht über den Minijob in der GKV pflichtversichert. Die Verdienstgrenze liegt seit 01.01.2026 bei 603 Euro pro Monat (dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt). Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Beitrag an die Minijob-Zentrale, Du selbst zahlst aus dem Minijob keinen eigenen BKK-firmus-Zusatzbeitrag. Deine Krankenversicherung läuft entweder über eine Familienversicherung, über eine Hauptbeschäftigung oder als freiwillige Mitgliedschaft. Erst dort wird der BKK firmus Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent relevant.

Gilt der BKK firmus Zusatzbeitrag auch für Familienversicherte?

Nein. Bist Du familienversichert (zum Beispiel als nicht-erwerbstätiger Ehepartner oder als Kind eines BKK-firmus-Mitglieds), zahlst Du keinen eigenen Zusatzbeitrag. Du bist beitragsfrei mitversichert, solange Dein eigenes monatliches Einkommen unter 565 Euro liegt (Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB V). Bei Minijob-Einkommen gilt die Grenze von 603 Euro pro Monat. Liegst Du darüber, fällst Du aus der Familienversicherung und der BKK firmus Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent gilt für Dich auf Dein dann eigenes beitragspflichtiges Einkommen.

Kann ich überall in die BKK firmus wechseln?

Nicht in jedem Bundesland. Die BKK firmus ist 2026 in 10 von 16 Bundesländern aufnahmebereit: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt (Stand BAS-Entscheidung 04/2026, Paragraph 173 SGB V). In sechs Bundesländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen) ist sie für Neuanmeldungen geschlossen. Bestehende Mitglieder bleiben in allen Bundesländern. Welche Bundesländer offen sind, zeigt die Seite in welchen Bundesländern aufnahmebereit.

Diese Seite vertieft den Beitrags-Aspekt der BKK firmus. Den vollständigen BKK-firmus-Markenüberblick mit Leistungen, Bonusprogramm und Wechselweg findest Du auf der BKK-firmus-Übersichtsseite. Wenn Du sehen willst, wo der Zusatzbeitrag aller anderen Kassen liegt, hilft Dir der Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick. Konkrete BKK-firmus-Leistungen im Detail zeigen Dir die BKK firmus Zahnreinigung mit PZR-Erstattung 100 EUR NEU 2026 und das BKK firmus Bonusprogramm mit Cash-Sportbonus 30 EUR. Und wenn Du regional eingeschränkt bist und eine bundesweit offene Alternative suchst: HKK Zusatzbeitrag im Vergleich (2,59 Prozent, bundesweit aufnahmebereit).

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 10.06.2026. Stand der Werte: 01.05.2026 (BKK firmus Satzung 35. Nachtrag). Alle BKK-firmus-spezifischen Beitragswerte wurden gegen die offizielle BKK-firmus-Satzung (35. Nachtrag vom 01.05.2026), den BKK-firmus-Flyer 2026 und den BKK-firmus-Webauftritt (Snapshot 11.05.2026) geprüft. Beitragssätze und Rechengrößen wurden gegen die Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026 sowie die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach Paragraph 242a SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit verifiziert. Der GKV-Schnitt-Ist-Wert 3,1 Prozent stammt aus dem unabhängigen IW-Kurzbericht Nr. 33/2026. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

BKK-firmus-spezifische Quellen

  • BKK-firmus-Satzung 35. Nachtrag (Stand 01.05.2026): aufrufbar im offiziellen BKK-firmus-Download-Bereich (enthält Paragraph zum Zusatzbeitragssatz 2,18 v. H. und Gesamtbeitragssatz Angestellte 16,78 Prozent)
  • BKK firmus Flyer 2026: Beitragsvorteils-Beispielrechnung "bis zu 770 EUR pro Jahr" gegenüber einer Kasse mit 4,39 Prozent Zusatzbeitrag (Vergleichswert, nicht Leistung)
  • BKK firmus Web-Snapshot (Stand 11.05.2026): Studierendenbeitrag rund 106,02 EUR pro Monat auf BKK-firmus-Niveau (KVdS, BAföG-Bedarfssatz 855 EUR)
  • Betriebskrankenkasse firmus, Sitz Bremen: offizielle Selbstauskunft der BKK firmus gemäß Satzung

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB V: Paragraph 175 Absatz 4 (Kündigung, Bindungsfrist, Sonderkündigungsrecht), Paragraph 226 (beitragspflichtige Einnahmen, Versorgungsbezüge), Paragraph 240 (Beitragsbemessung freiwillig Versicherte), Paragraph 241 (allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent), Paragraph 242 (kassenindividueller Zusatzbeitrag), Paragraph 242a (Festlegung durchschnittlicher Zusatzbeitrag durch BMG), Paragraph 245 (Beitragsbemessung Studierende), Paragraph 249 Absatz 1 (paritätische Beitragstragung seit GKV-VEG 2019), Paragraph 249a (paritätische KV-Beitragstragung bei Rente), Paragraph 250 Absatz 2 (Beitragstragung Selbstständige), Paragraph 10 (Familienversicherung, Einkommensgrenze), Paragraph 173 (Bundesland-Sperre / BAS-Genehmigung)
  • SV-Rechengrößen-Verordnung 2026: Beitragsbemessungsgrenze KV 5.812,50 EUR pro Monat (69.750 EUR pro Jahr), JAEG 77.400 EUR pro Jahr, Bezugsgröße 47.460 EUR pro Jahr (3.955 EUR pro Monat) (BMAS, BGBl. I 2025)
  • SGB XI, PUEG (Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz vom 01.01.2025): Pflegeversicherungs-Beitragssätze 2026 gestaffelt nach Kinderzahl (4,2 Prozent kinderlos / 3,6 Prozent ab 1 Kind / 3,35 / 3,10 / 2,85 / 2,60 Prozent)

Statistik und behördliche Datenquellen

  • GKV-Spitzenverband Zusatzbeitrag-Übersicht: Zusatzbeitragssätze nach Kasse
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Bekanntmachung 10/2025: Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags 2026 nach Paragraph 242a SGB V auf 2,9 Prozent
  • IW-Kurzbericht Nr. 33/2026 (Institut der deutschen Wirtschaft, Köln): Pimpertz, 11.05.2026, Q1-2026-Ist-Schnitt Zusatzbeitrag 3,1 Prozent (gewichtet, mitgliederbasiert)
  • BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026
  • Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS): Genehmigung der regionalen Aufnahmebereitschaft der BKK firmus nach Paragraph 173 SGB V, Stand 04/2026

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V, insbesondere Paragraph 173, 175, 226, 240, 241, 242, 242a, 245, 249, 249a, 250, 10) und gesetze-im-internet.de/sgb_11 (SGB XI, Pflegeversicherung). Aktuelle Beitragssätze und Rechengrößen: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. SV-Rechengrößen 2026: bmas.de. BKK-firmus-Satzungs- und Beitragsunterlagen direkt auf bkk-firmus.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar und ist keine Rechts- oder Sozialberatung im Sinne des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für rechtliche Beratung wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband (VdK, SoVD).

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