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PKV-Rechner: Kosten und Beitrag der privaten Krankenversicherung berechnen

Was Du heute sparst und was es Dich mit 70 kostet: beide Seiten in einer Rechnung

Vier Angaben genügen. Danach siehst Du Deinen Beitrag Jahr für Jahr bis 85: gesetzlich gegen privat, mit Arbeitgeberzuschuss, Pflegeversicherung und Deinen Zusatzversicherungen. Auch die Jahre nach dem Renteneintritt, die sonst gern wegfallen.

Das erwartet Dich:
Beide Lebensphasen: Erwerbszeit und Ruhestand getrennt ausgewiesen, Jahr für Jahr bis Alter 85
Mit den echten Werten 2026: Beitragsbemessungsgrenze, Zusatzbeitrag, Pflege und Arbeitgeberzuschuss, jeder Wert belegt
Ohne Anmeldung: keine Mailadresse, kein Formular vorweg. Das Ergebnis steht sofort da
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IHK-registrierter Versicherungsmakler
gem. § 34d Abs. 1 GewO
D-4YKP-487AL-84

Die private Krankenversicherung ist eine Vollversicherung, die an die Stelle der gesetzlichen Krankenkasse tritt. Ihr Beitrag richtet sich nicht nach Deinem Einkommen, sondern nach Deinem Eintrittsalter, Deinem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Als Angestellter darfst Du erst wechseln, wenn Dein Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt: 2026 sind das 6.450 Euro im Monat (§ 6 Abs. 6 SGB V). Selbstständige und Beamte mit Beihilfeanspruch dürfen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens wechseln. Dein Arbeitgeber zahlt auch privat die Hälfte Deines Beitrags, höchstens jedoch so viel, wie er für die gesetzliche Kasse aufwenden müsste (§ 257 SGB V). Dazu kommt die private Pflegepflichtversicherung, die für privat Versicherte gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 23 SGB XI). Bis zum Alter von 60 zahlst Du außerdem einen gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent, der die Beiträge im Alter dämpfen soll (§ 149 VAG). Zum Vergleich: In der gesetzlichen Kasse zahlst Du 2026 auf Dein Einkommen bis 5.812,50 Euro im Monat 14,6 Prozent Beitragssatz, im Schnitt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung. Was der Unterschied über ein ganzes Leben ausmacht, rechnet Dir der Rechner auf dieser Seite aus.

PKV-Rechner

So legst Du los: Trage einfach Deine Werte ein und probiere Dich aus. Nichts ist in Stein gemeißelt.
Tipp: Falls Du mal bei einem Feld kurz nicht weiterweißt, nutze das kleine „Fragezeichen“ daneben.

Deine Situation

Vier Angaben reichen für die erste Rechnung. Zusatzversicherungen kannst Du ergänzen.

Grenze 2026: 6.450 Euro im Monat
Euro im Monat.
Euro im Monat. Ohne Angabe endet die Rechnung mit 67.

Dann schätzen wir sie grob. Zwei Angaben genügen.

Das Gehalt ist mit Deiner Angabe oben vorbelegt. Wer früher deutlich weniger verdient hat, setzt hier seinen Schnitt über das Berufsleben ein. Der Einstieg ist das Alter, ab dem Du in die Rentenkasse einzahlst.

Das ist eine grobe Näherung, keine Rentenauskunft. Sie rechnet Dein heutiges Gehalt auf alle Beitragsjahre hoch und lässt weg: Lücken durch Studium, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten und Abschläge bei früherem Rentenbeginn. Gerechnet wird bis 67, wie im ganzen Rechner. Wer es genauer will, rechnet mit dem Rentenlückenrechner weiter. Verbindlich ist allein Deine Renteninformation.

Prozent pro Jahr
Prozentpunkte pro Jahr
Prozent pro Jahr
Prozent pro Jahr, zusätzlich zum Alterssprung
Euro im Monat, brutto
Euro im Monat, brutto
Prozent pro Jahr, vor Kosten
Prozent

Dein Beitrag heute, privat ?
Dein Beitrag heute, gesetzlich ?
Willst Du es genauer wissen?

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Kein Verkaufsgespräch. Erst wird geprüft, ob ein Wechsel für Dich überhaupt sinnvoll ist.

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Was kostet eine private Krankenversicherung?

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich nicht nach Deinem Einkommen, sondern nach Deinem Eintrittsalter, Deinem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Ein am Markt angebotener Volltarif mit Pflegepflichtversicherung kostet bei Eintritt mit 35 Jahren rund 761 Euro im Monat. Als Angestellter zahlst Du davon etwa die Hälfte, den Rest zahlt Dein Arbeitgeber.

Das ist der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Kasse: Dort wird ein Prozentsatz Deines Einkommens fällig. Privat kaufst Du einen Leistungsumfang, und der kostet, was er kostet. Wer viel verdient, zahlt privat nicht mehr. Wer wenig verdient, zahlt privat nicht weniger.

Wie stark das Eintrittsalter durchschlägt, zeigt diese Staffel für denselben Tarif:

EintrittsalterGesamtbeitrag im Monatdavon Pflegepflichtversicherung
25 Jahre649,39 €51,22 €
35 Jahre761,10 €66,03 €
45 Jahre934,90 €87,90 €
55 Jahre1.168,10 €123,88 €

Beispieltarif eines am Markt angebotenen Volltarifs, Stand Versicherungsbeginn 01.08.2026, Werte ohne Gesundheitszuschläge. Enthalten sind der gesetzliche Beitragszuschlag von zehn Prozent (§ 149 VAG) und die private Pflegepflichtversicherung (§ 23 SGB XI).

Der Punkt, den die meisten übersehen: Das Eintrittsalter bleibt Dein Leben lang im Beitrag. Wer mit 45 statt mit 35 einsteigt, zahlt nicht zehn Jahre länger, sondern dauerhaft mehr. Im Beispiel oben sind das rund 23 Prozent Aufschlag, und zwar in jedem einzelnen Jahr danach.

Was den Beitrag noch bestimmt

  • Dein Gesundheitszustand beim Antrag. Vorerkrankungen können einen Zuschlag auslösen, einen Leistungsausschluss oder eine Ablehnung. Der Rechner auf dieser Seite rechnet ohne Gesundheitsprüfung, Dein persönliches Angebot kann also abweichen.
  • Der Leistungsumfang. Selbstbehalt, Erstattungssätze beim Zahnersatz, Ein- oder Zweibettzimmer: jede Stellschraube verändert den Beitrag deutlich.
  • Kinder zahlen einen eigenen Beitrag. Rund 211 Euro bis zum 14. Lebensjahr, danach mehr. Die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Kasse gibt es privat nicht. Dafür entfällt für Kinder die Pflegeversicherung.
  • Ein gesetzlicher Zuschlag von zehn Prozent läuft bis zum Alter von 60 mit (§ 149 VAG). Er wird angespart und soll die Beiträge im Alter dämpfen.

Ab wann darfst Du in die private Krankenversicherung wechseln?

Als Angestellter darfst Du wechseln, sobald Dein regelmäßiges Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 6.450 Euro im Monat, also 77.400 Euro im Jahr (§ 6 Abs. 6 SGB V). Selbstständige, Freiberufler und Beamte mit Beihilfeanspruch dürfen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens wechseln.

Diese Grenze wird jedes Jahr angehoben, und sie ist nicht dasselbe wie die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat, mit der die gesetzliche Kasse Deinen Beitrag deckelt. Maßgeblich ist Dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, nicht ein einzelner guter Monat. Der Rechner oben prüft das als Erstes und sagt Dir, wie viel Dir noch fehlt, statt eine Ersparnis auszuweisen, die Du gar nicht realisieren darfst.

Quelle: Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026, § 1 und § 2. Die Versicherungspflichtgrenze steht in § 6 Abs. 6 SGB V. Der Wert 5.812,50 Euro ist die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V; zur Beitragsbemessungsgrenze wird sie erst über § 223 Abs. 3 SGB V.

Wer außer gut verdienenden Angestellten noch wechseln darf und welche Voraussetzungen sonst gelten, steht ausführlich auf der Seite zum Wechsel in die private Krankenversicherung.

Wie läuft der Wechsel in die private Krankenversicherung ab?

Der Wechsel läuft in vier Schritten: Zulässigkeit prüfen, Gesundheitsfragen klären, Antrag stellen, die gesetzliche Kasse verlassen. Der zweite Schritt entscheidet über alles Weitere und wird am häufigsten unterschätzt. Die gesetzliche Kasse verlässt Du erst, wenn die Annahme schriftlich vorliegt, nie vorher.

Die Reihenfolge ist keine Formalie: erst die eigene Gesundheitsakte anfordern und lesen, dann die Bedingungen klären, danach der Antrag, und erst ganz zum Schluss der Weg aus der gesetzlichen Kasse. Als Angestellter kündigst Du sie dabei nicht: Wenn Du die Versicherungspflichtgrenze überschreitest, endet Deine Pflichtmitgliedschaft von allein und läuft danach automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter. Du erklärst deshalb den Austritt, innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweisschreiben Deiner Kasse und nur mit Nachweis des neuen privaten Vertrags (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Wie Du Schritt für Schritt in die private Krankenversicherung wechseln kannst, welche Fristen dabei gelten und was Du in der gesetzlichen Kasse zurücklässt, steht auf der eigenen Seite dazu.

Was die gesetzliche Krankenkasse 2026 kostet

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 14,6 Prozent Deines Einkommens, dazu kommen im Schnitt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung. Gerechnet wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Als Angestellter zahlst Du etwa die Hälfte, Dein Arbeitgeber die andere.

Daraus folgt eine Eigenschaft, die viele erst spät bemerken: Ab der Bemessungsgrenze zahlst Du den Höchstbeitrag, egal wie viel Du darüber verdienst. Steigt die Grenze im nächsten Jahr, steigt Dein Beitrag mit, auch wenn Dein Gehalt gleich bleibt. Der Rechner bildet das ab, indem er die Grenze und den Zusatzbeitrag als getrennte Größen fortschreibt.

Wer keine Kinder hat, zahlt mehr

Ab dem 23. Lebensjahr kommt für Kinderlose ein Zuschlag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung dazu, den Du allein zahlst. Umgekehrt sinkt der Beitrag ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozentpunkte je Kind, solange die Kinder unter 25 sind. Höchstens vier Abschläge sind möglich.

Zusatzversicherungen gehören in die Rechnung

Viele gesetzlich Versicherte zahlen zusätzlich für Zahnersatz, ambulante Leistungen oder ein Krankenhauszimmer. Diese Beiträge sind Teil der Kosten der gesetzlichen Lösung. Sie im Vergleich wegzulassen wäre einseitig, deshalb hat der Rechner ein eigenes Feld dafür.

Entscheidend ist dabei weniger die Höhe heute als die Mechanik: Solche Policen bilden keine Rückstellung für das Alter. Ihr Beitrag richtet sich nach dem erreichten Alter und springt automatisch in die nächste Altersgruppe, mit 21, 31, 41, 51 und 61. Aus zwei belegten Tarifstaffeln ergibt sich: Dieselbe Absicherung kostet ab 61 rund das 2,7-Fache dessen, was sie mit 35 kostet. Und zwar genau dann, wenn das Einkommen sinkt.

Grundlage sind zwei belegte Tarifstaffeln (ein Zahnersatz- und ein Ambulanttarif, Beitragsstand 2026), gemittelt und auf die Altersgruppe 31 bis 40 bezogen. Das ist eine Beispielrechnung aus zwei Tarifen, kein Marktdurchschnitt.

Wie stark steigen die Beiträge wirklich?

In sechs dokumentierten Bestandsverläufen über 28 bis 40 Jahre stieg der private Beitrag um 3,5 bis 5,8 Prozent pro Jahr, im Mittel um 4,35 Prozent. Der Beitrag der gesetzlichen Kasse stieg im selben Zeitraum um 2,86 bis 3,43 Prozent, im Mittel um 2,96 Prozent. Die private Seite legte also in jedem einzelnen dieser Verläufe prozentual stärker zu.

Das ist die wichtigste Zahl auf dieser Seite, und sie widerspricht dem, was viele Rechner unterstellen. Die Voreinstellung des Rechners oben liegt deshalb bei 4,0 Prozent für die private Seite. Wer eine andere Annahme für richtig hält, kann sie einstellen und sieht sofort, wie stark das Ergebnis daran hängt.

BeispielverlaufZeitraumprivat pro Jahrgesetzlich pro Jahr
Eintritt 1985, Alter 3440 Jahre3,55 %3,43 %
Eintritt 1997, Alter 3028 Jahre4,63 %2,86 %
Eintritt 1997, Alter 3028 Jahre5,83 %2,86 %
Eintritt 1997, Alter 3028 Jahre3,53 %2,86 %
Eintritt 1997, Alter 3028 Jahre4,67 %2,86 %
Eintritt 1997, Alter 3028 Jahre3,89 %2,86 %
Mittelwert4,35 %2,96 %

Sechs Bestandskundenverläufe eines Versicherers, veröffentlicht auf dessen Ratgeberseite, abgerufen am 29.07.2026. Steigerungsrate aus Anfangs- und Endwert berechnet. Einordnung zur Ehrlichkeit: Ein Anbieter veröffentlicht Verläufe, die ihn gut aussehen lassen. Die Zahlen sind belastbar, die Auswahl ist es nicht. Genau deshalb steht die Rate im Rechner als Regler und nicht als Gesetz.

Was es kostet, noch zu warten

In der privaten Krankenversicherung bleibt Dein Eintrittsalter lebenslang im Beitrag. Wer fünf Jahre wartet, zahlt allein dafür rund 10 Prozent mehr, nach zehn Jahren 23 Prozent, nach fünfzehn Jahren 37 Prozent. Diese Aufschläge sind der reine Alterseffekt, verglichen zum selben Zeitpunkt. Die allgemeine Beitragsentwicklung trifft beide Seiten gleich und ist herausgerechnet.

EinstiegAlter bei EintrittMonatsbeitrag bei Eintritt, heutiges PreisniveauAufschlag nur durch das Alter
sofort35761,10 €Ausgangswert
in 5 Jahren40840,42 €+10,4 %
in 10 Jahren45934,90 €+22,8 %
in 15 Jahren501.043,32 €+37,1 %

Beispieltarif mit Pflegepflichtversicherung, Versicherungsbeginn 01.08.2026, Werte ohne Gesundheitszuschläge. Alle vier Beträge sind Startbeiträge desselben Tarifs auf heutigem Preisniveau, abgelesen an der Altersstaffel des Anbieters. Eine künftige Beitragsentwicklung ist bewusst nicht eingerechnet, weil sich ihre Höhe nicht belegen lässt. Der Rechner oben rechnet sie unter "Was kostet es, noch zu warten?" mit, dort stellst Du die Steigerungsrate selbst ein.

Warten kostet doppelt. Der höhere Einstiegsbeitrag ist der eine Teil. Der andere ist die Zeit, die Deinem Kapital fehlt: Wer fünf Jahre später anfängt, legt fünf Jahre weniger an, und diese Jahre sind wegen des Zinseszinses die wertvollsten. Und ein dritter Punkt kommt hinzu, der sich nicht beziffern lässt: Mit jedem Jahr wächst Deine Gesundheitsakte.

Warum die Rechnung im Ruhestand kippt

In der Erwerbsphase ist die private Krankenversicherung für Gutverdiener oft günstiger, im Ruhestand dreht sich das häufig um. Der Grund ist einfach: Dein gesetzlicher Beitrag sinkt mit dem Einkommen, Dein privater Beitrag nicht. Er ist vom Einkommen unabhängig und läuft weiter.

Als Rentner zahlst Du in der gesetzlichen Kasse auf Deine gesetzliche Rente nur den halben Krankenbeitrag, die Rentenversicherung zahlt die andere Hälfte. Privat bekommst Du zwar auch einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger (§ 106 SGB VI), aber Dein Beitrag bemisst sich weiter nach dem Tarif und nicht nach der Rente.

Die meisten Rechner zeigen diese Phase nicht. Der Rechner auf dieser Seite weist sie getrennt aus, weil sonst die Hälfte der Wahrheit fehlt.

Der Punkt, den fast alle Vergleiche auslassen

In der gesetzlichen Kasse zahlst Du im Ruhestand nicht nur auf die gesetzliche Rente. Betriebsrenten und Direktversicherungen sind Versorgungsbezüge nach Paragraph 229 SGB V: darauf wird der volle Beitragssatz fällig, nicht der halbe, und die Rentenversicherung zahlt nichts dazu. Es gibt lediglich einen Freibetrag von 197,75 Euro im Monat (Stand 2026), und der gilt nur in der Kranken-, nicht in der Pflegeversicherung.

Wer die Neun-Zehntel-Regelung nicht erfüllt, also in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens nicht lange genug gesetzlich versichert war, wird im Alter nicht pflicht-, sondern freiwillig versichert. Dann zählen zusätzlich private Renten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge zur Beitragsgrundlage (Paragraph 240 SGB V).

In der privaten Krankenversicherung ist das alles ohne Wirkung. Dein Beitrag hängt am Tarif, nicht an Deinen Einkommensquellen. Wer neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen erwartet, sollte das im Rechner unter "Annahmen anpassen" eintragen. Der Unterschied fällt deutlich aus.

Der Hebel, der daraus ein Konzept macht

Die Ersparnis der Erwerbsjahre ist kein Geschenk, sondern das Geld, mit dem Du die späteren Jahre bezahlst. Wer sie anlegt, statt sie auszugeben, baut genau das Kapital auf, das im Ruhestand die Mehrkosten deckt. Der Rechner rechnet Dir vor, bis zu welchem Alter das angelegte Kapital reicht, und was passiert, wenn Du nur die Hälfte anlegst oder gar nichts.

Zwei Wege, dasselbe Ziel, ein Unterschied: Eine Beitragsentlastung im Tarif senkt später genau diesen einen Beitrag, mehr nicht. Angelegtes Kapital steht Dir frei zur Verfügung, für den Beitrag oder für alles andere. Der Rechner zeigt beide Wege nebeneinander, damit Du selbst entscheidest. Die Beitragsentlastung ist dafür vertraglich zugesagt, die Wertentwicklung einer Anlage nicht. Beides gehört zur Wahrheit.

Was dieser PKV-Rechner anders macht

Er rechnet beide Lebensphasen, arbeitet mit belegten Werten und prüft zuerst, ob Du überhaupt wechseln darfst. Jede Zahl im Rechner ist auf ihre Quelle zurückführbar: Gesetze, Verordnungen und ein konkretes Tarifangebot.

  • Zulassungsprüfung vor dem Ergebnis. Liegst Du als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze, zeigt der Rechner keine Ersparnis, sondern sagt Dir, wie viel Dir fehlt.
  • Beide Phasen getrennt. Erwerbszeit und Ruhestand, Jahr für Jahr bis Alter 85.
  • Die private Pflegepflichtversicherung ist enthalten. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und fehlt in vielen Vergleichen.
  • Bemessungsgrenze und Zusatzbeitrag laufen getrennt. Nur so wird sichtbar, dass ein steigender Grenzwert Deinen Beitrag erhöht, ohne dass Du mehr verdienst.
  • Alle Annahmen sind einstellbar. Du kannst jede Steigerungsrate ändern und sofort sehen, wie stark das Ergebnis daran hängt.
  • Die Obergrenze ist eingebaut. Der Beitrag im Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse gedeckelt (§ 152 VAG). Der Rechner lässt die Kurve deshalb nicht ins Unendliche laufen.

Was er nicht kann: Er ersetzt keine Gesundheitsprüfung und kein persönliches Angebot. Er ist eine Modellrechnung und keine Empfehlung für oder gegen einen Wechsel.

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Was kostet eine private Krankenversicherung im Monat?

Das hängt vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand und vom Leistungsumfang ab, nicht vom Einkommen. Ein am Markt angebotener Volltarif mit Pflegepflichtversicherung kostet bei Eintritt mit 35 Jahren rund 761 Euro im Monat, mit 45 Jahren rund 935 Euro. Als Angestellter zahlst Du davon etwa die Hälfte, Dein Arbeitgeber zahlt den Rest bis zu einer gesetzlichen Obergrenze (§ 257 SGB V).

Ab wann darf ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Als Angestellter, sobald Dein regelmäßiges Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 6.450 Euro im Monat oder 77.400 Euro im Jahr (§ 6 Abs. 6 SGB V). Ein einzelner guter Monat genügt nicht, maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Selbstständige, Freiberufler und Beamte mit Beihilfeanspruch dürfen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens wechseln.

Zahlt mein Arbeitgeber auch bei der privaten Krankenversicherung mit?

Ja. Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte Deines Beitrags, höchstens jedoch so viel, wie er für die gesetzliche Kasse aufwenden müsste (§ 257 SGB V). Für die private Pflegepflichtversicherung gibt es einen eigenen Zuschuss (§ 61 SGB XI). Im Ruhestand tritt an diese Stelle ein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers (§ 106 SGB VI).

Wird die private Krankenversicherung im Alter teuer?

Der Beitrag bleibt vom Einkommen unabhängig, deshalb fällt er im Ruhestand ins Gewicht, wenn die Rente niedriger ist als das frühere Gehalt. Es gibt aber mehrere Entlastungen: Der gesetzliche Zuschlag von zehn Prozent entfällt mit 60 und dämpft ab 65 die Anpassungen (§ 149 VAG). Ein Tarifwechsel im eigenen Unternehmen ist unter Anrechnung der gesamten Alterungsrückstellung möglich (§ 204 VVG). Und der Basistarif deckelt den Beitrag auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse (§ 152 VAG).

Was kostet die gesetzliche Krankenkasse 2026?

Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, dazu kommen im Schnitt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung. Gerechnet wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Kinderlose zahlen ab 23 einen Zuschlag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung, den sie allein zahlen.

Sind Kinder in der privaten Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert?

Nein. Anders als in der gesetzlichen Kasse zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag, im Beispieltarif rund 211 Euro im Monat bis zum 14. Lebensjahr. Dafür entfällt für Kinder die Pflegeversicherung. Für Familien mit mehreren Kindern kann die gesetzliche Lösung deshalb günstiger sein, auch bei hohem Einkommen. Der Rechner bildet das ab.

Gibt es eine Obergrenze für den privaten Beitrag?

Ja. Der Beitrag im Basistarif ist gesetzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt (§ 152 VAG). Der Basistarif bietet einen Leistungsumfang, der dem der gesetzlichen Kasse vergleichbar ist. Er ist damit die faktische Obergrenze jeder privaten Beitragsprognose, auch wenn niemand ihn als Wunschziel plant.

Wie wechsle ich in die private Krankenversicherung?

In vier Schritten. Erstens prüfen, ob Du darfst: als Angestellter brauchst Du über 6.450 Euro Bruttogehalt im Monat, Selbstständige und Beamte mit Beihilfeanspruch sind an diese Grenze nicht gebunden. Zweitens die Gesundheitsfragen klären, das ist der entscheidende Schritt. Drittens den Antrag stellen. Viertens die gesetzliche Kasse verlassen, und zwar erst, wenn die Zusage schriftlich vorliegt. Als Angestellter kündigst Du dabei nicht: Deine Pflichtmitgliedschaft endet von allein, Du erklärst den Austritt innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweisschreiben Deiner Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V). Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gilt für freiwillig Versicherte und für den Wechsel zwischen zwei gesetzlichen Kassen (§ 175 SGB V). Wer die Kasse zu früh verlässt und danach abgelehnt wird, steht ohne Anschluss da.

Wie stark steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung?

In sechs dokumentierten Bestandsverläufen über 28 bis 40 Jahre stieg der private Beitrag um 3,5 bis 5,8 Prozent pro Jahr, im Mittel um 4,35 Prozent. Der Beitrag der gesetzlichen Kasse stieg im selben Zeitraum um 2,86 bis 3,43 Prozent, im Mittel um 2,96 Prozent. Die private Seite legte in jedem dieser Verläufe prozentual stärker zu. Die Verläufe stammen von einem Versicherer und sind daher positiv ausgewählt, die Zahlen selbst sind belastbar. Im Rechner ist die Steigerung deshalb als Regler einstellbar, voreingestellt auf 4,0 Prozent.

Zählen meine Zusatzversicherungen in den Vergleich?

Ja, denn sie sind Teil der Kosten der gesetzlichen Lösung. Zahnersatz-, Ambulant- oder Krankenhauszusatzpolicen bilden keine Rückstellung für das Alter: ihr Beitrag richtet sich nach dem erreichten Alter und springt mit 21, 31, 41, 51 und 61 in die nächste Stufe. Aus zwei belegten Tarifstaffeln ergibt sich, dass dieselbe Absicherung ab 61 rund das 2,7-Fache dessen kostet, was sie mit 35 kostet. Trag im Rechner aber nur ein, was in der privaten Versicherung wirklich entfallen würde.

Deine Situation gemeinsam durchgehen

Der Rechner zeigt Dir die Mechanik. Ob ein Wechsel für Dich sinnvoll ist, hängt an Deiner Gesundheit, Deiner Familienplanung und Deinen Zielen. Genau das schauen wir uns zusammen an, in Ruhe und ohne Verkaufsgespräch.

Termin vereinbaren Erst wird geprüft, ob ein Wechsel für Dich überhaupt sinnvoll ist.
Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juli 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.

Verbindliche Auskunft zu Deinem konkreten Fall erteilt die Deutsche Rentenversicherung (drv.de, kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800), ein registrierter Rentenberater nach RDG oder ein Sozialverband wie VdK oder SoVD. Eine Beratung zu gesetzlichen Sozialleistungen darf ich als Versicherungsmakler aus rechtlichen Gründen (Rechtsdienstleistungsgesetz) nicht erbringen.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.

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Ein professionelles Porträt von Enrico Fischer, einem deutschen Versicherungsmakler, Mitte 40, freundlich und vertrauenswürdig, in einem modernen Geschäftsumfeld.