Aktualisiert: 23. August 2026
Jana wusste nicht, dass sie eine Diagnose hat
Vielleicht denkst Du gerade: Bei mir steht da nichts drin. Genau deshalb steht dieser Musterfall hier.
Jana arbeitet als Industriekauffrau und wollte ihre Arbeitskraft absichern. Rund ein Jahr vorher war jemand in ihrem nahen Umfeld plötzlich gestorben. Sie war ein paar Tage nicht arbeitsfähig und ließ sich krankschreiben. Für sie war das Trauer. Nichts, was in eine Krankenakte gehört.
In ihrer Akte stand dafür eine psychische Diagnose, eine Anpassungsstörung. Nicht, weil sie behandelt worden wäre, sondern weil eine Krankschreibung eine Diagnose braucht. Darauf hingewiesen hat sie niemand. Sie erfuhr es erst rund ein Jahr nach der Krankschreibung, aus ihrer eigenen Akte.
Wir haben das gemeinsam aufgearbeitet und eingeordnet: eine einmalige, situative Diagnose nach einem Todesfall, keine Behandlung dahinter. Am Ende fand sich ein Versicherer, der sie damit annahm.
Musterfall, angelehnt an die Praxis. Kein Versprechen für den Einzelfall.
Deine Krankenkasse speichert, was für Dich abgerechnet wurde. Jeder Arztbesuch, jede Krankschreibung, jedes Rezept. Und zu fast jedem Eintrag steht dort eine Diagnose. Drei Sorten davon überraschen die Leute am meisten.
Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Zahnzusatz- oder private Krankenversicherung zählt genau das. Nicht, wie Du Dich fühlst, sondern was dort steht.
Deine Akte anzufordern kostet Dich nichts und Du brauchst dafür niemanden. Auch mich nicht. Der Guide zeigt Dir, wie es geht.
Dann liegt die Akte vor Dir. Zwischen 10 und 140 Seiten, voller Kürzel und Zahlen. Die Arbeit fängt genau hier an.
Am Ende steht Deine Auswertung: eine Ampel je Sparte, die Dir zeigt, wo Du stehst. Diese Ampel bekommst nur Du. Sie geht nie an einen Versicherer, und sie ist nie ein automatisches Nein. Über Annahme, Zuschlag oder Ablehnung entscheidet der Versicherer. So sieht diese Auswertung aus. Die drei Bilder zeigen einen weiteren Musterfall.
Musterfall, angelehnt an die Praxis. Kein Versprechen für den Einzelfall.
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Du forderst Deine Akte an
Deine Kasse hat einen Monat Zeit
Mit dem Guide schickst Du Deiner Krankenkasse Dein Anschreiben. Sie muss Dir innerhalb eines Monats antworten (Artikel 12 Absatz 3 DSGVO). Oft geht es schneller. Bei aufwendigen Fällen darf sie um zwei Monate verlängern.
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Wir sprechen einmal miteinander
Sofort buchbar, kostenlos
Im Erstgespräch klären wir Deine Situation und ob eine Auswertung Dir überhaupt etwas bringt. Sagst Du danach ab, ist das völlig in Ordnung.
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Analysepaket, 299 Euro Festpreis
Ich werte Deine Akte über alle sechs Sparten aus, nicht nur über die eine, wegen der Du gekommen bist. Eine Zeitangabe für Deinen Fall bekommst Du, sobald Deine Akte da ist. Der Umfang schwankt stark, zwischen 10 und 140 Seiten.
Die Unterlagen gehören Dir. Damit gehen wir in die Voranfrage und danach in den Antrag.
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Anonyme Risikovoranfrage
Dein Sachverhalt geht ohne Deinen Namen an die Gesellschaften. So erfährst Du vorher, worauf Du Dich einstellen musst, ohne dass irgendwo ein Antrag von Dir liegt.
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Antrag, und ich bin dabei
Kommen Rückfragen, beantworten wir sie gemeinsam. Über Annahme, Zuschlag oder Ablehnung entscheidet der Versicherer, nicht ich.
Geht es Dir nur um Deine Zähne, gibt es ein kleineres Paket: 149 Euro Festpreis. Für Zähne hat die Kassenakte einen eigenen Abschnitt, das ist weniger Arbeit. Auch hier gehören die Unterlagen Dir, und wir gehen damit in die Voranfrage und danach in den Antrag.
Ein Termin für das Erstgespräch ist frei und schnell gefunden. Daran ändert sich nichts.
Wie lange dauert es, bis meine Kasse die Akte schickt?
Deine Kasse hat einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem Dein Antrag bei ihr ankommt. So steht es in Artikel 12 Absatz 3 DSGVO. Ist der Fall aufwendig, darf sie um zwei Monate verlängern.
In der Praxis geht es oft schneller. Meine Erfahrung: Wer nach rund zwei Wochen einmal anruft und freundlich nachfragt, hat seine Unterlagen häufig früher im Briefkasten.
Kostet mich die Akte etwas?
Die erste Kopie Deiner Daten ist für Dich kostenlos. Das steht in Artikel 15 Absatz 3 der DSGVO. Der Europäische Gerichtshof hat es bestätigt (Rechtssache C-307/22). Warum Du sie haben willst, musst Du dabei nicht begründen.
Für weitere Kopien darf Deine Kasse ein angemessenes Entgelt verlangen. Für den ersten Durchgang zahlst Du nichts.
Erfährt meine Versicherung davon, dass ich meine Akte anfordere?
Nein. Deine Anfrage geht an Deine Krankenkasse. Ein Versicherer ist daran nicht beteiligt und bekommt davon nichts mit.
Die Klärung bei den Gesellschaften kommt später und läuft anonym über die Risikovoranfrage. Dein Name steht da nicht drauf.
Warum kostet die Auswertung Geld, wenn das Anfordern kostenlos ist?
Weil sie Arbeit ist. Ich prüfe Deine Krankenhistorie vollständig, 10 Jahre zurück, über alle Sparten. Das Analysepaket kostet 299 Euro Festpreis, das Zahnzusatz-Paket 149 Euro.
Die Unterlagen gehören danach Dir. Damit gehen wir gemeinsam in die Voranfrage bei den Gesellschaften und danach in den Antrag.
Wird der Festpreis mit einer späteren Courtage verrechnet?
Nein. Die beiden Zahlungsströme bleiben vollständig getrennt. Die Analyse ist bezahlt und damit abgeschlossen.
Kommt später ein Vertrag zustande, vergütet die Gesellschaft die Vermittlung. Was das ist, sage ich Dir vorher.
Muss ich danach etwas bei Dir abschließen?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Die Auswertung ist bezahlt und damit abgeschlossen, egal was danach passiert.
Ob wir zusammen in die Voranfrage und in den Antrag gehen, entscheidest Du.