Aktualisiert: 15. Juni 2026
BIG Zusatzbeitrag 2026 im Detail
Du suchst eine klare Antwort: Wie hoch ist der BIG Zusatzbeitrag 2026, und was bedeutet er für Dein Gehalt? Auf dieser Seite bekommst Du den genauen Wert, eine Kostentabelle nach Gehaltsstufen, die ehrliche Einordnung gegen den GKV-Schnitt und die Antwort auf die wichtigste Folgefrage: Lohnt sich ein Wechsel? Wenn Du danach den vollständigen Überblick über die BIG direkt gesund mit allen Leistungen sehen willst, führt der Weg ins BIG direkt gesund im Gesamt-Profil.
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Der BIG Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 3,69 Prozent. Das ist der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der BIG direkt gesund, einer bundesweit geöffneten Krankenkasse, die in allen 16 Bundesländern wählbar ist. Der Wert gilt nach der Satzung der BIG (16. Nachtrag, Stand 01.01.2026) und dem aktuellen Beitragssatz-Stand auf big-direkt.de.
Damit liegt die BIG über dem GKV-Schnitt, und zwar über beiden gängigen Vergleichswerten. Gegenüber dem gewichteten IW-Marktschnitt von 3,1 Prozent (IW-Kurzbericht Nr. 33/2026, Pimpertz, 11.05.2026) sind das 0,59 Prozentpunkte mehr. Gegenüber der Schätzerkreis-Prognose von 2,9 Prozent für 2026 sind es sogar 0,79 Prozentpunkte. Was das in Euro bedeutet, zeigt die Kostentabelle weiter unten.
Den vollständigen Überblick über die BIG direkt gesund mit Leistungen, Bonusprogramm und Entscheidungsmatrix findest Du im BIG direkt gesund im Gesamt-Profil. Wie sich der BIG-Beitrag in den Markt aller Kassen einordnet, zeigt der Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick. Diese Seite konzentriert sich ganz auf den Zusatzbeitrag und was er für Dich bedeutet.
Ein Beitragssatz in Prozent sagt Dir wenig, solange Du nicht weißt, was er in Euro bedeutet. Hier ist die Beispielrechnung nach Gehaltsstufen. Wichtig vorab: Den Zusatzbeitrag trägst Du nicht allein. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen den gesamten Krankenkassenbeitrag je zur Hälfte (Paragraph 249 Abs. 1 SGB V), seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz 2019 gilt das auch für den Zusatzbeitrag.
Dein Arbeitnehmer-Anteil am BIG-Zusatzbeitrag entspricht also dem halben Zusatzbeitragssatz: Brutto-Monatsgehalt mal 1,845 Prozent (die Hälfte von 3,69 Prozent). Dazu kommt Dein Anteil am allgemeinen Beitragssatz. Der gesamte Arbeitnehmer-Anteil am Krankenkassenbeitrag liegt bei 9,145 Prozent (die Hälfte von 18,29 Prozent). Gerechnet wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 5.812,50 Euro pro Monat. Verdienst Du mehr, wird nur bis zu dieser Grenze gerechnet.
Den GKV-Vergleichsrechner nutzen, um Deinen persönlichen Beitrag inklusive Pflegeversicherung mit anderen Kassen zu vergleichen.
Das ist die wichtigste Folgefrage. Die ehrliche Antwort beginnt mit dem Mehraufwand in Euro. Wie viel zahlst Du bei der BIG mehr als bei einer Kasse, die genau auf dem GKV-Schnitt liegt? Hier sind beide Vergleichsmethodiken nebeneinander.
Je nach Vergleichsmethodik liegt der Mehraufwand also zwischen rund 71 und 95 Euro pro Jahr im unteren Einkommensbereich und bis ca. 209 bis 279 Euro pro Jahr im BBG-Bereich (Arbeitnehmer-Anteil). Das ist Dein Geld, und die Frage bleibt berechtigt: Bekommst Du für diesen Mehraufwand einen Gegenwert?
Hier lohnt der Blick auf die Leistungsseite. Die BIG bietet Programme, mit denen sich der Mehraufwand teilweise zurückholen lässt. Wie das BIG-Bonusprogramm gegen den Beitrag gerechnet werden kann und welche Leistungen wie die Erstattung für professionelle Zahnreinigung die BIG übernimmt, zeige ich Dir auf den verlinkten Seiten. Ob sich das für Dich summiert, hängt von Deiner tatsächlichen Teilnahme ab.
Wenn die BIG den Zusatzbeitrag erhöht, bist Du nicht gefangen. Du hast ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Wichtig vorab: Dieses Recht greift nur bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags, nicht ohne Anlass und nicht jederzeit. Hier sind die Details.
Nach Paragraph 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V kannst Du Deine Krankenkasse bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kündigen, und zwar bis zum Ablauf des Monats, für den der erhöhte Zusatzbeitragssatz erstmals gilt. Die normale Bindungsfrist von 12 Monaten spielt dann keine Rolle. Die Kasse ist außerdem verpflichtet, Dich rechtzeitig auf die Erhöhung und auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Eingang wirksam. Du hast also in der Regel gut zwei Monate Zeit, eine neue Kasse zu wählen und den Wechsel anzustoßen. Den Wechsel selbst musst Du übrigens nicht bei der alten Kasse abmelden: Die neue Kasse übernimmt das für Dich.
Ohne Beitragserhöhung gilt die reguläre Mindestbindung von 12 Monaten ab Aufnahme in eine Kasse. Danach ist eine ordentliche Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Mehr dazu im Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick.
Wie viel des BIG-Beitrags Du tatsächlich selbst trägst, hängt davon ab, ob Du angestellt oder selbstständig bist. Der Unterschied ist groß, deshalb hier beide Fälle klar getrennt.
Als Arbeitnehmer trägst Du den Krankenkassenbeitrag nicht allein. Nach Paragraph 249 Abs. 1 SGB V teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den gesamten Beitrag je zur Hälfte. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz 2019 gilt das ausdrücklich auch für den Zusatzbeitrag. Vom BIG-Gesamtbeitrag von 18,29 Prozent trägst Du also 9,145 Prozent, die anderen 9,145 Prozent zahlt Dein Arbeitgeber.
Bist Du hauptberuflich selbstständig und freiwillig in der BIG versichert, gibt es keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Du trägst den vollen Beitragssatz von 18,29 Prozent allein, also auch den vollen Zusatzbeitrag von 3,69 Prozent. Berechnet wird der Beitrag nach den allgemeinen Beitragsgrundsätzen für freiwillig Versicherte (Paragraph 240 SGB V) auf Basis Deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mindestens jedoch auf eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage.
Das ist ein wichtiger Punkt, der oft falsch eingeschätzt wird: Für Selbstständige fällt ein höherer Zusatzbeitrag doppelt ins Gewicht, weil sie ihn ohne Arbeitgeber-Zuschuss tragen. Bei 3.000 Euro beitragspflichtigem Einkommen zahlt ein Selbstständiger rund 548,70 Euro pro Monat, ein Angestellter mit 3.000 Euro Brutto dagegen nur 274,35 Euro (die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber). Wenn Du selbstständig bist, lohnt der Beitragsvergleich daher umso mehr.
Auch nach unten gibt es eine Grenze: Selbstständige zahlen mindestens auf eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage Beitrag, selbst wenn das tatsächliche Einkommen darunter liegt (Paragraph 240 SGB V). Der Zusatzbeitragssatz von 3,69 Prozent gilt dabei auf den gesamten beitragspflichtigen Betrag genauso wie der allgemeine Beitragssatz. Eine verbindliche Einstufung nimmt immer die Krankenkasse selbst vor.
Wenn Dir der Beitragssatz wichtig ist, lohnt der Blick auf andere bundesweit geöffnete Kassen. Hier ist der ehrliche Zahlenvergleich. Wichtig: Ein niedrigerer Zusatzbeitrag allein macht keine Kasse zur besseren Wahl. Welche Kasse zu Dir passt, hängt von Deinen Leistungspräferenzen ab, nicht nur vom Beitrag.
BIG zahlt beim Beitrag mehr als hkk, HEK oder BKK firmus. Dafür bekommst Du bei der BIG Leistungen wie Sportmedizin (100 Prozent bis 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren), die Erstattung für professionelle Zahnreinigung (bis 150 Euro pro Jahr) und ein Bonusprogramm (bis 500 Euro im Erstjahr). Ob sich das rechnet, hängt von Deiner Nutzungsintensität ab. Den vollständigen Marktvergleich aller Kassen findest Du im Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick, Deinen persönlichen Beitrag berechnet der GKV-Vergleichsrechner.
Wie hoch ist der BIG Zusatzbeitrag 2026?
Der BIG Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 3,69 Prozent (Satzung der BIG direkt gesund, 16. Nachtrag). Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent nach Paragraph 241 SGB V ergibt das einen Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung von 18,29 Prozent. Dazu kommt noch der Pflegeversicherungsbeitrag, der separat berechnet wird.
Ist der BIG-Beitrag höher als der Durchschnitt?
Ja. Der BIG Zusatzbeitrag von 3,69 Prozent liegt über dem GKV-Schnitt, und zwar über beiden gängigen Vergleichswerten. Gegenüber dem gewichteten IW-Marktschnitt von 3,1 Prozent (IW-Kurzbericht Nr. 33/2026, Q1 2026) beträgt der Abstand 0,59 Prozentpunkte. Gegenüber der Schätzerkreis-Prognose von 2,9 Prozent für 2026 sind es sogar 0,79 Prozentpunkte. Beide Werte messen unterschiedliche Dinge: eine tatsächliche Markterhebung gegenüber einer vorherigen Prognose.
Wie viel zahle ich als Arbeitnehmer bei der BIG pro Monat?
Dein Arbeitnehmer-Anteil am Krankenkassenbeitrag liegt bei 9,145 Prozent des Bruttogehalts (die Hälfte von 18,29 Prozent, paritätische Tragung nach Paragraph 249 Abs. 1 SGB V). Bei 3.000 Euro Brutto sind das rund 274 Euro pro Monat, bei 4.000 Euro rund 366 Euro. Gerechnet wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat. Die genauen Werte nach Gehaltsstufe stehen in der Kostentabelle weiter oben. Das ist eine Beispielrechnung ohne Pflegeversicherung.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Nach Paragraph 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V kannst Du Deine Kasse bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kündigen, bis zum Ablauf des Monats, für den der erhöhte Zusatzbeitragssatz erstmals gilt. Die normale Bindungsfrist von 12 Monaten spielt dann keine Rolle. Die Kasse muss Dich auf die Erhöhung und das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Wichtig: Dieses Recht gilt nur bei einer Beitragserhöhung, nicht ohne Anlass.
Wie wird der Beitrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den gesamten Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag je zur Hälfte (Paragraph 249 Abs. 1 SGB V). Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz 2019 gilt die paritätische Tragung ausdrücklich auch für den Zusatzbeitrag. Vom BIG-Gesamtbeitrag von 18,29 Prozent trägst Du als Angestellter also 9,145 Prozent. Selbstständige und freiwillig Versicherte tragen den vollen Satz allein, ohne Arbeitgeber-Anteil.
Was zahlen Selbstständige bei der BIG?
Hauptberuflich Selbstständige und freiwillig Versicherte tragen den vollen BIG-Beitragssatz von 18,29 Prozent allein, also auch den vollen Zusatzbeitrag von 3,69 Prozent. Es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Berechnet wird der Beitrag nach Paragraph 240 SGB V auf Basis der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mindestens auf eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage. Für Selbstständige fällt ein höherer Zusatzbeitrag deshalb stärker ins Gewicht.
Lohnt sich ein Wechsel wegen des höheren BIG-Beitrags?
Der Mehraufwand gegenüber einer Kasse auf dem GKV-Schnitt liegt je nach Vergleichsmethodik bei rund 71 bis 95 Euro pro Jahr im unteren Einkommensbereich und bis ca. 209 bis 279 Euro im BBG-Bereich (Arbeitnehmer-Anteil). Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Deinen Leistungspräferenzen ab. Die BIG bietet Programme wie das BIG-Bonusprogramm gegen den Beitrag gerechnet und Leistungen wie die Erstattung für professionelle Zahnreinigung, mit denen sich ein Teil des Mehraufwands zurückholen lässt. Eine Beitragsersparnis lässt sich nicht garantieren, da jede Kasse ihren Zusatzbeitrag jährlich neu festlegt.