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BIG direkt Bonusprogramm 2026: BIGtionär erklärt

BIGtionär:
10 € je Maßnahme, plus Starter- und Babybonus im Erstjahr.

Das BIGtionär ist das Bonusprogramm der BIG direkt gesund nach § 18 ihrer Satzung in Verbindung mit § 65a SGB V. Für jede anerkannte Gesundheitsmaßnahme gibt es einheitlich 10 Euro. Im Erstjahr kommen einmalige Boni dazu (Starterbonus, Babybonus), in den Folgejahren bleibt der realistische Wert niedriger. Hier zeige ich Dir die Maßnahmen, das Einreichen, die PAYBACK-Option und was Du wirklich bekommst.

100 € Starterbonus
einmalig (neue Mitglieder)
ca. 100 € Cash je Folgejahr
aus Maßnahmen
31. Jan. Einreichfrist
des Folgejahres
PAYBACK Bonus wahlweise
als Punkte (Bedingungen prüfen)
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Stand: 15. Juni 2026 Quellen: Satzung BIG 16. Nachtrag, § 18, Maßnahmenbogen 2026, § 65a SGB V Reg.-Nr. D-4YKP-487AL-84 Zurück zur BIG-Gesamtübersicht

Aktualisiert: 15. Juni 2026
BIG direkt Bonusprogramm 2026: BIGtionär im Detail

Du suchst eine ehrliche Antwort: Wie funktioniert das BIGtionär-Bonusprogramm der BIG direkt gesund, und was bekommst Du realistisch heraus? Auf dieser Seite zeige ich Dir, welche Maßnahme wie viel bringt, wie Du Deinen Bonus einreichst, wie die PAYBACK-Option funktioniert und was am Ende des Jahres wirklich auf dem Konto landet. Den vollständigen Überblick über die BIG mit allen Leistungen findest Du im BIG direkt gesund im Gesamt-Profil.

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Wie viel Bonus zahlt die BIG wirklich?

Das Bonusprogramm der BIG direkt gesund heißt BIGtionär. Es belohnt Dich, wenn Du etwas für Deine Gesundheit tust: Vorsorge, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen, Sport im Verein oder Präventionskurse zählen alle. Rechtsgrundlage ist § 18 der BIG-Satzung in Verbindung mit § 65a SGB V. Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen, gesundheitsbewusstes Verhalten zu belohnen.

Das System der BIG ist bewusst einfach: Für jede anerkannte Maßnahme gibt es einheitlich 10 Euro. Kein Punkte-Umrechnen, kein Multiplikator. Am Ende des Jahres lässt Du Dir das Geld aufs Konto überweisen, wählst einen Gutschein oder wandelst den Betrag wahlweise in PAYBACK-Punkte um. Welcher Weg für Dich passt, erkläre ich Dir gleich.

Und jetzt die ehrliche Antwort auf die wichtigste Frage, weil im Netz viele zu hohe Zahlen kursieren. Du musst zwischen dem Erstjahr und den Folgejahren unterscheiden. Im Erstjahr kommst Du auf bis zu rund 500 Euro, aber nur, weil dann einmalige Boni dazukommen: der Starterbonus und, wenn ein Kind dazugehört, der Babybonus. In den Folgejahren bleibt der realistische Wert deutlich niedriger, etwa 100 bis 200 Euro, weil diese Einmaleffekte wegfallen und nur die wiederholbaren Maßnahmen plus der Plus-Bonus übrig bleiben.

Die wichtigsten BIGtionär-Werte auf einen Blick

Programmname: BIGtionär, das Bonusprogramm der BIG direkt gesund nach § 18 Satzung in Verbindung mit § 65a SGB V

Auszahlungsarten: Geld aufs Konto, Gutschein oder wahlweise Umwandlung in PAYBACK-Punkte (PAYBACK-Bedingungen auf der BIG-Website prüfen)

Realistisches Folgejahr-Potenzial: rund 100 Euro Cash aus Maßnahmen plus bis zu 100 Euro Plus-Bonus als Gesundheitsguthaben, zusammen also etwa 200 Euro

Erstjahr-Potenzial: bis zu rund 500 Euro, aber nur inklusive der einmaligen Boni (Starterbonus und Babybonus)


Was wird beim BIGtionär belohnt? Die Maßnahmen-Tabelle

Hier siehst Du alle belegten Bonus-Maßnahmen mit ihrem Betrag. Wichtig vorweg: Jede einzelne Maßnahme bringt einheitlich 10 Euro. Es gibt keine Maßnahme, die mehr oder weniger zählt. Achte auf die Spalte ganz rechts, dort stehen die Limits, die im Netz oft übersehen werden.

← Tabelle zur Seite wischen, um alle Spalten zu sehen →

Maßnahme Betrag Häufigkeit Hinweis / Limit
Zahnvorsorge (1. und 2. Untersuchung) 10 Euro 2x jährlich keine Einschränkung
Krebsfrüherkennung 10 Euro 1x jährlich Frauen ab 20, Männer ab 45; zählt zur Krebsvorsorge-Gruppe (max. 1)
Mammographie-Screening 10 Euro alle 2 Jahre Frauen 50 bis 75 Jahre; gehört zur Krebsvorsorge-Gruppe (nicht zusätzlich zur Krebsfrüherkennung)
Schutzimpfungen (nach STIKO-Richtlinie) 10 Euro 1x jährlich keine Einschränkung
Check-up 35 (Gesundheitscheck) 10 Euro alle 3 Jahre ab 35 Jahren
Hautkrebsscreening 10 Euro alle 2 Jahre keine Einschränkung
Sport-Gruppe: Fitnessstudio ODER Sportverein ODER Sportveranstaltung ODER Sportabzeichen 10 Euro 1x jährlich maximal 1 Maßnahme aus dieser Gruppe je Bonuszeitraum (die vier Optionen sind nicht addierbar)
Präventionskurse nach § 20 SGB V (z.B. Yoga, Rückenschule, Stressmanagement) 10 Euro 2x jährlich wird automatisch im Bonuskonto gutgeschrieben; die Kurserstattung aus § 17 Satzung läuft separat
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF-Maßnahme) 50 Euro max. 2x jährlich nur erreichbar, wenn Dein Arbeitgeber aktiv BGF-Maßnahmen anbietet; kein allgemeines Potenzial

← Tabelle zur Seite wischen, um alle Spalten zu sehen →

Die Sport-Gruppe zählt nur einmal

Das wird oft falsch gerechnet: In der Sport-Gruppe stehen vier Optionen (Fitnessstudio, aktive Vereinsmitgliedschaft, Sportveranstaltung, Sportabzeichen), aber nur eine davon wird je Bonuszeitraum gutgeschrieben. Du bekommst also nicht viermal 10 Euro, sondern einmal 10 Euro, egal wie viele dieser Nachweise Du einreichst. Wer ohnehin im Verein und im Studio ist, sollte das wissen, bevor er sich verrechnet.

Wenn Du die regulären Maßnahmen in einem Folgejahr ausschöpfst, kommst Du beim Cash-Bonus auf rund 100 Euro. Das ist das realistische Maßnahmen-Maximum ohne die einmaligen Boni und ohne den BGF-Bonus, der nur über den Arbeitgeber läuft. Den BGF-Bonus solltest Du nicht in Deine Jahresrechnung einplanen, wenn Dein Arbeitgeber keine entsprechenden Maßnahmen anbietet.

Gleich zur BIG wechseln und BIGtionär-Bonus sichern

Du überlegst, zur BIG direkt gesund zu wechseln? Der Antrag läuft direkt online, ohne Papierkram. Den Starterbonus gibt es nur für neue Mitglieder.

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So reichst Du Deinen BIGtionär-Bonus ein

Damit Dein Bonus auch ankommt, brauchst Du die richtige Reihenfolge und vor allem die Frist im Kopf. Die BIG ist eine digitale Direktkasse, also läuft alles über die meineBIG-App oder das Online-Portal. Hier ist der Ablauf in fünf Schritten.

BIGtionär-Bonus einreichen: die fünf Schritte

  1. Nachweise sammeln: Im Laufe des Jahres alle Belege aufheben, also ärztliche Bestätigungen, den Trainingsnachweis vom Sportverein oder Fitnessstudio, den Impfnachweis und die Teilnahmebestätigung vom Präventionskurs.
  2. Bonusbogen ausfüllen: Den BIGtionär-Maßnahmenbogen über die meineBIG-App oder das Online-Portal aufrufen und Deine Maßnahmen eintragen.
  3. Einreichen bis 31. Januar: Den ausgefüllten Bogen bis spätestens 31. Januar des Folgejahres in meineBIG hochladen. Das ist die harte Frist.
  4. Auszahlung abwarten: Die Auszahlung erfolgt spätestens zum 31.12. des Folgejahres, in der Praxis meist im März oder April.
  5. Beanstandungsfrist beachten: Ab der Bonus-Gutschrift hast Du 2 Wochen Zeit, eine Beanstandung schriftlich zu melden. Wer diese Frist verstreichen lässt, kann später nicht mehr nachträglich korrigieren.

Den aktuellen BIGtionär-Maßnahmenbogen als Formular oder PDF findest Du jederzeit in meineBIG, dem Online-Portal der BIG. Die BIG ist eine digital-first aufgestellte Direktkasse mit zusätzlichem BIGshop-Netz, der schnellste Weg läuft aber online. Wichtig für die Praxis: Prüfe nach der Auszahlung aktiv, ob alles korrekt gutgeschrieben wurde, denn die 2-Wochen-Beanstandungsfrist beginnt ab der Gutschrift.

Noch ein Punkt, den viele unterschätzen: Nach der Auszahlung im Folgejahr wird Dein Bonuskonto auf Null gesetzt. Es gibt keinen Übertrag in das nächste Jahr. Was Du nicht rechtzeitig einreichst, ist verfallen. Plane das Einreichen also fest in Deinen Januar ein.


PAYBACK-Punkte mit dem BIGtionär-Bonus

Eine Besonderheit bei der BIG: Statt Dir den Bonus aufs Konto auszahlen zu lassen oder einen Gutschein zu wählen, kannst Du ihn wahlweise in PAYBACK-Punkte umwandeln. Damit Du die Wahl sauber treffen kannst, hier die drei Auszahlungswege im Überblick.

Deine drei Wege, den BIGtionär-Bonus einzulösen

  • Geld aufs Konto: Der einfachste Weg. Der Bonus wird Dir per Banküberweisung gutgeschrieben und ist frei verwendbar, ohne weiteren Nachweis.
  • Gutschein: Statt Bargeld wählst Du einen Gutschein als Gegenwert für Deinen Bonus.
  • PAYBACK-Punkte: Du wandelst den Bonus wahlweise in PAYBACK-Punkte um und sammelst sie auf Deinem PAYBACK-Konto. Wer das Punktesammeln ohnehin nutzt, holt den Gegenwert so direkt ins eigene Konto.

Cash und Gutschein sind über die Satzung der BIG abgesichert. Die PAYBACK-Umwandlung ist ein zusätzlicher Web-Service der BIG, ihre genauen Bedingungen prüfst Du am besten direkt bei der Kasse.

PAYBACK-Bedingungen vor der Wahl prüfen

Ehrlich und wichtig: Ob und ab welcher Punktegrenze die Umwandlung in PAYBACK-Punkte aktuell möglich ist, gibt die BIG auf ihrer Website an. Diese Angabe stammt aus einem Web-Snapshot und kann sich ändern. Bevor Du diesen Weg fest einplanst, prüfe also die aktuelle Mindestgrenze direkt bei der BIG. Ich nenne hier bewusst keine feste Punktzahl, weil sie nicht über die Satzung abgesichert ist.

Wenn Du es einfach halten willst, bleibt der klassische Weg: Du lässt Dir das Geld aufs Konto überweisen und verwendest es frei. Die PAYBACK-Option ist ein Extra für alle, die das Programm ohnehin nutzen, kein Muss. Welcher Weg sich für Dich rechnet, hängt davon ab, ob Du PAYBACK aktiv einsetzt.

Egal, für welchen Weg Du Dich entscheidest: Den Bonus gibt es immer erst nachträglich, nachdem Du Deine Maßnahmen eingereicht hast. Einen Vorschuss auf noch nicht erbrachte Maßnahmen zahlt die BIG nicht. Du gehst also zuerst zu Vorsorge und Sport, reichst die Nachweise ein, und danach kommt die Auszahlung oder die Punktegutschrift.


Starterbonus, Babybonus und Plus-Bonus im Detail

Über die regulären 10-Euro-Maßnahmen hinaus gibt es bei der BIG drei Sonder-Boni, die das Erstjahr deutlich aufwerten. Sie sind der Grund, warum die 500-Euro-Zahl überhaupt zustande kommt. Genau deshalb ist die saubere Einordnung so wichtig.

Starterbonus: 100 Euro einmalig

Wenn Du Dich erstmalig im Teilbereich "gesundheitsbewusstes Verhalten" des Bonusprogramms registrierst, bekommst Du einen Starterbonus von 100 Euro. Den gibt es nur einmal und nur bei der ersten Registrierung, er ist nicht wiederholbar. Genau dieser Einmaleffekt macht das Erstjahr so attraktiv und fällt in den Folgejahren weg.

Babybonus: 200 Euro je Kind

Für Familien gibt es den Babybonus von 200 Euro je Kind, ebenfalls einmalig. Voraussetzung ist die vollständige Schwangerenvorsorge nach § 24d SGB V durch die Kindsmutter, die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U6 und die Schutzimpfungen im ersten Lebensjahr. Auch das ist ein Einmaleffekt, der das Erstjahr stark macht, aber kein dauerhafter Jahreswert.

Plus-Bonus: bis 100 Euro als Gesundheitsguthaben

Der Plus-Bonus ist anders als der reguläre Cash-Bonus, und genau hier liegt eine wichtige Stolperfalle. Voraussetzung ist die nachweislich erfolgreiche Teilnahme am Online-Gesundheitscoaching der BIG und das Erreichen eines individuellen Gesundheitsziels. Je erreichtem Ziel gibt es 50 Euro, maximal sind zwei Ziele möglich, also bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr.

Plus-Bonus ist kein Bargeld

Der Plus-Bonus wird nicht aufs Konto ausgezahlt. Du bekommst ihn ausschließlich als zweckgebundenes Gesundheitsguthaben und musst eine Rechnung einreichen, bevor er erstattet wird. Verwenden kannst Du ihn für Geräte zur Messung Deines Fitness- und Gesundheitsstatus, für private Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit, Unfall oder Pflege und für selbst gezahlte Gesundheitsleistungen. Ein Übertrag ins nächste Jahr ist nicht möglich.

Wie die 500 Euro im Erstjahr zustande kommen

Damit Du die viel zitierte Zahl einordnen kannst, hier die Herleitung für ein Erstjahr mit Kind:

  • Reguläre Maßnahmen (Cash): rund 100 Euro
  • Starterbonus (einmalig): 100 Euro
  • Plus-Bonus (Gesundheitsguthaben, zweckgebunden): bis 100 Euro
  • Babybonus (einmalig, nur mit Kind): 200 Euro

Vereinfachte Maximalrechnung. Diese rund 500 Euro erreichst Du nur einmal und nur, wenn alle Bausteine zusammenkommen, also Starterbonus, ein Kind im Haushalt und der voll ausgeschöpfte Plus-Bonus. In den Folgejahren bleibt der realistische Wert bei etwa 100 bis 200 Euro. Der BGF-Bonus ist hier nicht enthalten, weil er nur über den Arbeitgeber läuft.

Zwei Rahmenbedingungen solltest Du noch kennen, bevor Du planst. Erstens: Die Teilnahme am Bonusprogramm kannst Du zum 31. Dezember eines Jahres kündigen, sie ist also freiwillig und nicht auf Dauer bindend. Zweitens, und das ist die ehrliche Seite: Hast Du offene Beitragsrückstände bei der BIG, darf die Kasse Deinen Bonus mit diesen Forderungen verrechnen (Anhang 3 zur Satzung). Wer seine Beiträge regelmäßig zahlt, muss sich darum keine Gedanken machen, aber gesagt haben will ich es.


Für wen lohnt sich das BIGtionär-Programm?

Ehrlich gesagt: Das BIGtionär-Programm lohnt sich nicht für jeden gleich stark. Es belohnt das, was Du sowieso für Deine Gesundheit tust. Hier ist meine Einordnung als Dein Makler, ohne Dir eine Kasse vorzuschreiben.

Das Programm passt gut zu Dir, wenn Du in eine dieser Gruppen gehörst:

  • Aktive Menschen: Wer im Sportverein oder im Fitnessstudio ist, nimmt die Sport-Gruppen-Maßnahme mit (10 Euro) und kann mit Präventionskursen leicht aufstocken.
  • Vorsorgebewusste: Wer regelmäßig zu Zahnvorsorge, Check-up und Krebsfrüherkennung geht, sammelt die Maßnahmen fast nebenbei.
  • Neueinsteiger und Familien: Im Erstjahr machen Starterbonus und, mit Kind, der Babybonus den größten Unterschied.

Wichtig: Fitness-Bonus ist nicht der Fitness-Zuschuss

Das verwechseln viele. Der Fitnessstudio-Bonus auf dieser Seite ist die 10-Euro-Belohnung im BIGtionär-Programm für Deinen Studio-Nachweis. Etwas ganz anderes ist der Zuschuss zu Präventionskursen (Satzungsleistung nach § 17, separat zum Bonusprogramm). Wie die Sportmedizin und der Fitness-Zuschuss bei der BIG funktionieren, erkläre ich Dir auf der Seite Fitness-Zuschuss und Sportmedizin bei der BIG.

Eine weitere Leistung, mit der Du bei der BIG Geld zurückbekommst, ist die professionelle Zahnreinigung. Achtung: Die PZR ist keine BIGtionär-Bonus-Maßnahme, sondern eine eigene Satzungsleistung nach § 26 Abs. 7 (75 Euro je Halbjahr, also bis 150 Euro im Jahr). Wie das genau funktioniert, steht auf der Seite zur PZR-Erstattung bei der BIG (separat zum Bonus).

Und der ehrlichste Punkt zum Schluss: Der Bonus ist nur die eine Seite. Die BIG hat 2026 einen Zusatzbeitrag von 3,69 Prozent und liegt damit über dem GKV-Durchschnitt. Wer aktiv ist und das Bonusprogramm ausnutzt, kann einen Teil dieses höheren Beitrags wieder hereinholen, aber eben nur einen Teil. Wie sich der Bonus gegen den höheren Beitrag rechnet, zeige ich Dir auf der Seite Was der Zusatzbeitrag bei der BIG kostet.

Welche Kasse am Ende zu Dir passt, hängt nicht nur am Bonusprogramm. Der Zusatzbeitrag, die Satzungsleistungen und der Service zählen genauso. Ob die BIG für Dich die richtige Wahl ist, klärst Du am besten in einer Bedarfsanalyse. Ich bin als Dein Versicherungsmakler dabei an Deiner Seite und schaue mir Deine Situation gemeinsam mit Dir an.

Bereit für die BIG?

Der Online-Antrag läuft in 3 Minuten durch. Über den GKV-Vergleichsrechner kannst Du vorher auch andere Kassen vergleichen.

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Häufige Fragen zum BIGtionär-Programm

Wie funktioniert das BIGtionär-Bonusprogramm?

Das BIGtionär ist das Bonusprogramm der BIG direkt gesund nach § 18 ihrer Satzung in Verbindung mit § 65a SGB V. Für jede anerkannte Gesundheitsmaßnahme bekommst Du einheitlich 10 Euro, zum Beispiel für Zahnvorsorge, Schutzimpfungen, einen Sport-Nachweis oder Präventionskurse. Am Ende des Jahres lässt Du Dir den Bonus aufs Konto überweisen, wählst einen Gutschein oder wandelst ihn wahlweise in PAYBACK-Punkte um. Reichst Du Deine Maßnahmen bis zum 31. Januar des Folgejahres ein.

Wie viel Bonus kann ich bei der BIG wirklich bekommen?

Das hängt stark davon ab, ob es Dein Erstjahr ist. Im Erstjahr kommst Du auf bis zu rund 500 Euro, aber nur, weil dann einmalige Boni dazukommen: der Starterbonus von 100 Euro und, mit Kind, der Babybonus von 200 Euro. In den Folgejahren bleibt der realistische Wert deutlich niedriger, etwa 100 bis 200 Euro: rund 100 Euro Cash aus den regulären Maßnahmen plus bis zu 100 Euro Plus-Bonus als zweckgebundenes Gesundheitsguthaben. Die 500 Euro sind also kein Jahreswert, den Du dauerhaft erreichst.

Wie reiche ich meinen BIGtionär-Bonus ein?

Du sammelst im Laufe des Jahres Deine Nachweise, also ärztliche Bestätigungen, den Trainingsnachweis oder den Impfnachweis. Den BIGtionär-Maßnahmenbogen füllst Du über die meineBIG-App oder das Online-Portal aus und lädst ihn bis spätestens 31. Januar des Folgejahres hoch. Die Auszahlung erfolgt spätestens zum 31.12. des Folgejahres, in der Praxis meist im März oder April. Wichtig: Ab der Bonus-Gutschrift hast Du 2 Wochen Zeit, eine Beanstandung schriftlich zu melden.

Wie wandle ich meinen BIG-Bonus in PAYBACK-Punkte um?

Bei der BIG kannst Du Deinen BIGtionär-Bonus wahlweise in PAYBACK-Punkte umwandeln, statt ihn Dir aufs Konto auszahlen zu lassen oder einen Gutschein zu wählen. Ob und ab welcher Punktegrenze das aktuell möglich ist, gibt die BIG auf ihrer Website an. Diese Angabe stammt aus einem Web-Snapshot und kann sich ändern. Prüfe deshalb die aktuelle Mindestgrenze direkt bei der BIG, bevor Du diesen Weg fest einplanst.

Gibt es beim BIGtionär-Programm auch etwas für Kinder?

Ja. Für Familien gibt es den Babybonus von 200 Euro je Kind, einmalig. Voraussetzung ist die vollständige Schwangerenvorsorge nach § 24d SGB V durch die Kindsmutter, die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U6 und die Schutzimpfungen im ersten Lebensjahr. Dieser Babybonus ist ein einmaliger Einmaleffekt, kein regulärer 10-Euro-Maßnahmen-Bonus, und macht vor allem das Erstjahr mit Kind wertvoll.

Muss ich mich für das BIGtionär-Programm anmelden?

Die Teilnahme ist freiwillig und steht allen BIG-Versicherten offen. Du brauchst mindestens eine Leistung aus dem Maßnahmenkatalog im Bonusjahr. Versicherte unter 15 Jahren nehmen mit Einwilligung der gesetzlichen Vertretung teil. Für den einmaligen Starterbonus von 100 Euro ist die erstmalige Registrierung im Teilbereich "gesundheitsbewusstes Verhalten" nötig. Anmelden und einreichen läuft komplett digital über die meineBIG-App oder das Online-Portal.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 15. Juni 2026. Alle kassenspezifischen Werte wurden gegen die Satzung der BIG direkt gesund (16. Nachtrag, Stand 01.01.2026) und den BIGtionär-Maßnahmenbogen 2026 geprüft. Die PAYBACK-Option und ihre Mindestgrenze stammen aus einem Web-Snapshot der BIG-Website (Abruf Mai 2026) und sind nicht über die Satzung abgesichert. Jährlich anzupassende Werte (Maßnahmen-Tabelle, Boni, PAYBACK-Konditionen) werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

Kassenspezifische Quellen BIG direkt gesund

  • BIG Satzung § 18: Bonusprogramm BIGtionär für gesundheitsbewusstes Verhalten, einheitlich 10 Euro je Maßnahme, Starterbonus 100 Euro, Babybonus 200 Euro, Plus-Bonus bis 100 Euro, Verfalls- und Fristenregeln, 16. Nachtrag (Stand 01.01.2026), verfügbar unter big-direkt.de
  • Anhänge 3 bis 5 zur Satzung: Maßnahmenkatalog, Beanstandungsfrist (2 Wochen ab Gutschrift), Plus-Bonus-Verwendungszwecke (Gesundheitsguthaben, zweckgebunden)
  • BIGtionär-Maßnahmenbogen 2026: Einreichfrist 31. Januar des Folgejahres über meineBIG, einzelne Maßnahmen-Werte (big-direkt.de)
  • BIGtionär-Übersicht (Web-Snapshot, Abruf Mai 2026): PAYBACK-Umwandlungs-Option. Mindestgrenze nicht satzungsbelegt, Änderungsvorbehalt.

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB V: § 65a (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten, Rechtsgrundlage der Bonusprogramme), § 20 (Präventionskurse), § 24d (Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge), § 25 / § 26 (Vorsorge und Früherkennung), § 20i (Schutzimpfungen)
  • § 18 BIG-Satzung in Verbindung mit § 65a SGB V: Rechtsgrundlage des BIGtionär-Programms

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (§ 65a SGB V, Bonusprogramme). Aktuelle Beitragssätze und Rechengrößen: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. Kassen-Satzung direkt: big-direkt.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.

Verbindliche Auskunft zu Deinem BIGtionär-Bonusanspruch, zur aktuellen Maßnahmen-Tabelle oder zur PAYBACK-Option erteilt die BIG direkt gesund selbst oder die Verbraucherzentrale. Die Bonus-Werte ändern sich jährlich, prüfe vor einer Entscheidung den aktuellen Stand. Welche Kasse zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.