BIG direkt Sportmedizin und Osteopathie 2026: Leistungen für Sportler
Aktiv im Sport?
Die BIG zieht mit.
Die BIG direkt gesund bündelt die Leistungen, die für aktive Versicherte zählen: Sportmedizin mit 100 Prozent Kostenübernahme bis 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren, Osteopathie bis 160 Euro im Jahr, einen Zuschuss zu Präventionskursen bis 240 Euro im Jahr und Rehasport als gesetzliche Leistung. Hier zeige ich Dir, was die BIG für Sportler zahlt, mit welchen Bedingungen und wie Du drankommst.
je 2 Kalenderjahre
pro Jahr
pro Jahr
oder Lizenz
Aktualisiert: 15. Juni 2026
BIG direkt Sportmedizin und Osteopathie: Leistungen für aktive Versicherte
Du treibst regelmäßig Sport und willst wissen, was die BIG direkt gesund für Dich konkret zahlt: Sportmedizin, Osteopathie, Rehasport und den Zuschuss zu Präventionskursen. Auf dieser Seite bekommst Du jeden Wert mit Bedingung und Rechtsgrundlage, ehrlich eingeordnet, ohne Schönfärberei. Den vollständigen Überblick über die BIG mit Beitrag, Bonusprogramm und Entscheidungshilfe findest Du im BIG direkt gesund im Gesamt-Profil.
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Welche Sport-Leistungen zahlt die BIG direkt gesund?
Die BIG direkt gesund bündelt vier Leistungen, die für aktive Versicherte zählen. Die Kurzfassung: Sportmedizin mit 100 Prozent Kostenübernahme bis 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren, Osteopathie mit bis zu 160 Euro im Jahr, einen Zuschuss zu zertifizierten Präventionskursen von bis zu 240 Euro im Jahr und Rehasport als gesetzliche Leistung. Jeder Wert ist durch die Satzung der BIG belegt (16. Nachtrag, Stand 01.01.2026).
Wichtig gleich vorweg, damit Du nicht in die häufigste Falle tappst: Die 300 Euro für die Sportmedizin gelten innerhalb von zwei Kalenderjahren zusammen, nicht pro Jahr. Annualisiert sind das 150 Euro pro Jahr. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn Du Deinen Vorteil über mehrere Jahre planst.
Die vier Sport-Leistungen auf einen Blick
Sportmedizin: 100 Prozent Kostenübernahme, maximal 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren (annualisiert 150 Euro pro Jahr)
Osteopathie: bis zu 4 Sitzungen pro Jahr, 40 Euro je Sitzung, zusammen bis zu 160 Euro pro Jahr
Fitness-Zuschuss (Präventionskurse): bis zu 120 Euro je Kurs, maximal 2 Kurse pro Jahr, zusammen bis zu 240 Euro pro Jahr
Rehasport: als gesetzliche Krankenkasse übernimmt die BIG Rehasport nach Paragraph 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX
Den vollständigen Überblick über die BIG direkt gesund mit Beitrag, Bonusprogramm und Entscheidungshilfe findest Du im BIG direkt gesund im Gesamt-Profil. Auf dieser Seite gehe ich jede der vier Sport-Leistungen einzeln durch, mit Bedingung und Rechtsgrundlage.
Sportmedizin: 300 Euro je zwei Kalenderjahre und die Bedingungen
Die sportmedizinische Untersuchung ist die stärkste Einzelleistung im Sport-Bündel der BIG. Die BIG übernimmt 100 Prozent der Kosten, maximal aber 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. Das steht in Paragraph 26 Absatz 6 der BIG-Satzung. Rechnest Du den Wert auf ein Jahr herunter, sind es 150 Euro pro Jahr.
Die wichtigste Zahl richtig lesen
Der Deckel von 300 Euro gilt für zwei Kalenderjahre zusammen, nicht pro Jahr. Wer das verwechselt, plant mit dem doppelten Betrag. Die BIG rechnet den Zuschuss über den Zwei-Jahres-Zeitraum, annualisiert sind das 150 Euro pro Jahr. Plane Deine Untersuchungen entsprechend.
Eine Bedingung ist zentral und wird oft übersehen: Die Sportmedizin der BIG setzt eine ärztliche Bescheinigung voraus. Die Untersuchung muss nach ärztlicher Bescheinigung geeignet und notwendig sein, um kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten und ihre Verschlimmerung zu vermeiden. Ohne diesen ärztlichen Nachweis gibt es keinen Zuschuss.
Damit ist klar, worum es geht: Diese Leistung ist eine sportmedizinische Vorsorge-Untersuchung im Rahmen Deiner gesetzlichen Krankenversicherung, kein Ersatz für eine Leistungsdiagnostik im Profisport. Sie richtet sich an gesundheitsbewusste, aktive Versicherte, die ihren Körper vor Belastung sicher checken lassen wollen.
Sportmedizin bei der BIG: die Eckdaten
Höhe: 100 Prozent der Kosten, maximal 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren (annualisiert 150 Euro pro Jahr)
Voraussetzung: ärztliche Bescheinigung, dass die Untersuchung geeignet und notwendig ist (kardiale oder orthopädische Risikoverhütung)
Wer untersucht: zugelassener Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" oder nach Paragraph 13 Absatz 4 SGB V berechtigt
Nicht nötig: weder eine Vereinsmitgliedschaft noch eine Wettkampflizenz
Rechtsgrundlage: Paragraph 11 Absatz 6 SGB V in Verbindung mit Paragraph 26 Absatz 6 der BIG-Satzung
Ein Pluspunkt, den nicht jede Kasse bietet: Bei der BIG-Sportmedizin brauchst Du weder eine Vereinsmitgliedschaft noch eine Wettkampflizenz. Du musst also kein Vereinssportler sein, um den Zuschuss zu nutzen. Das macht die Leistung gerade für Breitensportler und Freizeitathleten gut zugänglich.
Sport aktiv und eine Kasse, die mitzieht?
Wenn die Sport-Leistungen der BIG zu Deinem Alltag passen, geht der Wechsel direkt online. Ohne Papierkram, ohne Wechsel-Stress.
Antrag bei der BIG in 3 Minuten Online-Antrag, kein PapierkramOsteopathie bei der BIG direkt gesund: was wird gezahlt?
Osteopathie ist die zweite Säule im Sport-Bündel. Die BIG direkt gesund übernimmt die Kosten für maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr, erstattet werden 40 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Daraus ergibt sich ein Jahresmaximum von bis zu 160 Euro. Die Rechtsgrundlage ist Paragraph 11 Absatz 6 SGB V in Verbindung mit Paragraph 26 Absatz 2 der BIG-Satzung.
Anders als bei einem Sachleistungs-Modell zahlst Du die Behandlung zunächst selbst und reichst die Belege danach bei der BIG ein. Wichtig: Erstattet werden 40 Euro pro Sitzung, höchstens aber die tatsächlichen Rechnungskosten. Kostet eine Sitzung weniger als 40 Euro, erstattet die BIG den tatsächlichen Betrag.
So setzt sich die Osteopathie-Erstattung zusammen
Bei den Behandlern bist Du flexibel. Die BIG-Satzung nennt drei zugelassene Erbringer-Kategorien: einen Heilpraktiker mit Zusatzausbildung Osteopathie, einen Physiotherapeuten mit osteopathischer Vollausbildung oder einen Arzt. Es gibt also keine geschlossene Liste, an die Du gebunden bist.
Osteopathie bei der BIG: die Eckdaten
Höhe: 40 Euro je Sitzung, maximal 4 Sitzungen pro Kalenderjahr, zusammen bis zu 160 Euro pro Jahr
Behandler: Heilpraktiker mit Zusatzausbildung Osteopathie, Physiotherapeut mit osteopathischer Vollausbildung oder Arzt
Rechtsgrundlage: Paragraph 11 Absatz 6 SGB V in Verbindung mit Paragraph 26 Absatz 2 der BIG-Satzung
Vor der ersten Sitzung: ob für die Erstattung eine ärztliche Veranlassung nötig ist, klärst Du vorab kurz mit der BIG auf big-direkt.de
Rehasport bei der BIG: Kosten und Ablauf
Rehabilitationssport, kurz Rehasport, hilft Dir, nach einer Verletzung oder bei einer chronischen Beschwerde wieder in Bewegung zu kommen, in der Gruppe und unter fachlicher Anleitung. Als gesetzliche Krankenkasse übernimmt die BIG direkt gesund die Kosten für Rehasport nach Paragraph 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX. Das ist eine gesetzliche Leistung, die jede GKV erbringt.
Den Rehasport verordnet Dir Dein Arzt, danach bewilligt die Krankenkasse die Maßnahme. Die konkreten Bewilligungsvoraussetzungen, der Umfang der Übungseinheiten und der Bewilligungszeitraum richten sich nach Deiner ärztlichen Verordnung und der aktuellen Praxis der BIG.
Für Sportler ist Rehasport vor allem nach einer Verletzung interessant, etwa beim Wiederaufbau nach einer Operation am Knie oder an der Schulter, oder bei wiederkehrenden Beschwerden, die Dich beim Training ausbremsen. Du trainierst dann in einer angeleiteten Gruppe, oft mit Schwerpunkt auf Beweglichkeit, Kraft und Koordination. Typische Anlässe für eine Rehasport-Verordnung sind:
- Wiederaufbau nach einer Sportverletzung oder Operation
- chronische Rückenbeschwerden oder Gelenkprobleme
- Wiedereingliederung in Bewegung nach längerer Pause
Rehasport bei der BIG: das Wichtigste
Grundlage: gesetzliche Leistung nach Paragraph 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX, die die BIG als GKV erbringt
Weg: ärztliche Verordnung, danach Bewilligung durch die BIG
Aktuelle Konditionen: Umfang und Bewilligungsvoraussetzungen erfährst Du beim BIG-Direktservice unter 0800 54565456 (24 Stunden, kostenlos)
Weil sich Umfang und Konditionen beim Rehasport im Lauf der Zeit ändern können, nenne ich Dir hier bewusst keinen festen Stundenwert, sondern verweise Dich für den aktuellen Stand direkt an die BIG. So bekommst Du die verbindliche Auskunft für Deine Situation.
Fitness-Zuschuss und Fitness-Bonus: der Unterschied
Hier wird es oft verwechselt, deshalb trenne ich die beiden Wege sauber. Die BIG hat zwei verschiedene Mechanismen rund um Fitness: einen Zuschuss zu Präventionskursen und einen Bonus im Bonusprogramm. Beide existieren, sie sind aber nicht dasselbe.
Weg 1: Der Fitness-Zuschuss (Präventionskurse, Paragraph 17 Satzung)
Die BIG bezuschusst zertifizierte Präventionskurse mit bis zu 120 Euro je Kurs, maximal zwei Kurse pro Jahr, zusammen also bis zu 240 Euro pro Jahr. Bedingung: Du nimmst an mindestens 70 Prozent der Kurseinheiten teil und legst eine Teilnahmebestätigung vor. Förderfähig sind Kurse wie Yoga, Rückenschule, Bewegung, Ernährung, Stressmanagement oder Suchtprävention. Rechtsgrundlage ist Paragraph 17 der BIG-Satzung.
Weg 2: Der Fitness-Bonus (Fitnessstudio-Mitgliedschaft im BIGtionär)
Im BIGtionär-Bonusprogramm gibt es eine Sport-Gruppe. Eine Mitgliedschaft im qualitätsgesicherten Fitnessstudio wird hier mit 10 Euro je Maßnahme belohnt. Aus der Sport-Gruppe (Fitnessstudio, Sportverein, Sportveranstaltung oder Sportabzeichen) wird maximal eine Maßnahme pro Jahr gutgeschrieben. Das ist ein Bonus, kein Kurs-Zuschuss, und läuft über das Bonusprogramm.
Zuschuss ist nicht gleich Bonus
Der Fitness-Zuschuss kommt aus der Satzung und belohnt Deine Teilnahme an zertifizierten Kursen mit bis zu 240 Euro pro Jahr. Der Fitness-Bonus belohnt eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft mit 10 Euro im Bonusprogramm. Verwechsle die beiden nicht. Wie der Studio-Bonus im Detail funktioniert, liest Du auf der Seite zur Fitnessstudio-Mitgliedschaft im BIG-Bonusprogramm belohnt.
Fitness bei der BIG: zwei Töpfe
Zuschuss (Präventionskurse): bis 120 Euro je Kurs, max. 2 Kurse pro Jahr, mindestens 70 Prozent Teilnahme, bis zu 240 Euro pro Jahr (Paragraph 17 Satzung)
Bonus (Fitnessstudio): 10 Euro je Maßnahme im BIGtionär, aus der Sport-Gruppe maximal 1 Maßnahme pro Jahr
Praktisch gedacht: Den Fitness-Zuschuss sicherst Du Dir, indem Du an einem zertifizierten Präventionskurs teilnimmst und am Ende eine Teilnahmebestätigung einreichst, die mindestens 70 Prozent der Kurseinheiten nachweist. Achte schon bei der Kurswahl darauf, dass der Kurs nach Paragraph 20 SGB V zertifiziert ist, sonst greift der Zuschuss nicht. Welche Kurse aktuell anerkannt sind und wie Du die Bestätigung einreichst, erfährst Du direkt bei der BIG auf big-direkt.de.
Für wen passt die BIG als Sportler-Kasse?
Ehrlich eingeordnet: Die Sport-Leistungen der BIG richten sich vor allem an gesundheitsbewusste Hobby- und Breitensportler. Wer regelmäßig läuft, ins Fitnessstudio geht, im Verein spielt oder einfach fit bleiben will, holt aus dem Sport-Bündel den meisten Nutzen. Die Sportmedizin ist eine Vorsorge-Untersuchung mit kardialem und orthopädischem Fokus, kein Ersatz für eine Leistungsdiagnostik im Profisport.
Ein Punkt zur Erreichbarkeit, den Du kennen solltest: Die BIG ist eine digital ausgerichtete Direktkasse. Vieles läuft online und telefonisch, der Direktservice ist unter 0800 54565456 rund um die Uhr und kostenlos erreichbar. Für Versicherte im Raum Aachen, Dortmund, Düsseldorf, Köln und München gibt es zusätzlich BIGshops als Anlaufstellen vor Ort. Wenn Du Deine Anliegen gern digital regelst, passt dieser Zuschnitt gut.
Was diese Seite nicht behauptet
Kein Satz hier sagt, die BIG sei eine günstige Kasse oder eine Profisportler-Kasse. Der Zusatzbeitrag der BIG liegt über dem GKV-Schnitt, die Sport-Leistungen sind auf Hobby- und Breitensportler ausgelegt. Ob sich die BIG für Dich rechnet, hängt davon ab, wie stark Du die Leistungen nutzt. Wie sich der Beitrag einordnet, liest Du im BIG direkt gesund im Gesamt-Profil.
Sportbonus im BIGtionär
Neben den Satzungsleistungen belohnt die BIG sportliches Verhalten im BIGtionär-Bonusprogramm. Wer Mitglied in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio ist, im Sportverein aktiv ist, an einer Sportveranstaltung teilnimmt oder das Sportabzeichen ablegt, bekommt dafür Bonus-Punkte. Aus dieser Sport-Gruppe wird allerdings maximal eine Maßnahme pro Jahr gutgeschrieben.
Das gehört thematisch zum Bonusprogramm, nicht zu den Satzungsleistungen. Welche Sport-Maßnahmen wie viele Punkte bringen und wie Du den Bonus auszahlen lässt, liest Du auf der Seite zur welche Sport-Maßnahmen Punkte bringen.
Für Dich als Sportler sinnvoll?
Der Online-Antrag läuft in 3 Minuten durch. Die neue Kasse kümmert sich um die Abmeldung bei der alten.
Direkt zur BIG direkt gesund wechseln Online-Antrag in 3 MinutenHäufige Fragen zu den BIG-Sportleistungen
Wie viel zahlt die BIG für die sportmedizinische Untersuchung?
Die BIG direkt gesund übernimmt 100 Prozent der Kosten einer sportmedizinischen Untersuchung, maximal aber 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. Das steht in Paragraph 26 Absatz 6 der BIG-Satzung. Wichtig: Der Deckel gilt für zwei Kalenderjahre zusammen, nicht pro Jahr. Annualisiert sind das 150 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, dass die Untersuchung geeignet und notwendig ist.
Übernimmt die BIG die Kosten für Osteopathie?
Ja. Die BIG direkt gesund übernimmt die Kosten für maximal vier Osteopathie-Sitzungen je Kalenderjahr. Erstattet werden 40 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten, zusammen also bis zu 160 Euro pro Jahr. Rechtsgrundlage ist Paragraph 26 Absatz 2 der BIG-Satzung. Behandeln darf ein Heilpraktiker mit Zusatzausbildung Osteopathie, ein Physiotherapeut mit osteopathischer Vollausbildung oder ein Arzt.
Wie oft kann ich die sportmedizinische Untersuchung nutzen?
Der Zuschuss von bis zu 300 Euro gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren zusammen, nicht pro Jahr. Du planst die Untersuchung also über diesen Zwei-Jahres-Zeitraum. Annualisiert entspricht das 150 Euro pro Jahr. Maßgeblich ist immer der Höchstbetrag von 300 Euro innerhalb der zwei Kalenderjahre.
Zahlt die BIG einen Zuschuss zum Fitnessstudio?
Hier gibt es zwei Wege. Erstens den Fitness-Zuschuss: Die BIG bezuschusst zertifizierte Präventionskurse mit bis zu 120 Euro je Kurs, maximal zwei Kurse pro Jahr, zusammen bis zu 240 Euro pro Jahr (Paragraph 17 Satzung). Zweitens den Fitness-Bonus: Eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft wird im BIGtionär-Bonusprogramm mit 10 Euro je Maßnahme belohnt. Beide sind getrennte Mechanismen. Den Studio-Bonus erkläre ich auf der Seite zum BIG-Bonusprogramm.
Welche Sportleistungen bietet die BIG insgesamt?
Die BIG direkt gesund bündelt vier Sport-Leistungen: Sportmedizin mit 100 Prozent Kostenübernahme bis 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren, Osteopathie mit bis zu 160 Euro pro Jahr, einen Zuschuss zu zertifizierten Präventionskursen bis zu 240 Euro pro Jahr und Rehasport als gesetzliche Leistung nach Paragraph 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX. Alle Satzungswerte stammen aus dem 16. Nachtrag der BIG-Satzung, Stand 01.01.2026.
Muss ich Vereinsmitglied sein, um den Sportmedizin-Zuschuss zu bekommen?
Nein. Für den Sportmedizin-Zuschuss der BIG brauchst Du weder eine Vereinsmitgliedschaft noch eine Wettkampflizenz. Das macht die Leistung gerade für Hobby- und Breitensportler gut zugänglich. Voraussetzung ist allein eine ärztliche Bescheinigung, dass die Untersuchung geeignet und notwendig ist, um kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten.
Was ist der Unterschied zwischen Fitness-Zuschuss und Fitness-Bonus bei der BIG?
Der Fitness-Zuschuss ist eine Satzungsleistung: Die BIG bezuschusst zertifizierte Präventionskurse mit bis zu 240 Euro pro Jahr (zwei Kurse zu je 120 Euro, mindestens 70 Prozent Teilnahme). Der Fitness-Bonus ist Teil des BIGtionär-Bonusprogramms: Eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft wird mit 10 Euro je Maßnahme belohnt, aus der Sport-Gruppe wird maximal eine Maßnahme pro Jahr gutgeschrieben. Zuschuss und Bonus sind zwei verschiedene Töpfe mit eigenen Bedingungen.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Stand dieser Seite: 15. Juni 2026. Alle kassenspezifischen Werte (Sportmedizin, Osteopathie, Präventionskurse, Fitness-Bonus) wurden gegen die Satzung der BIG direkt gesund (16. Nachtrag, Stand 01.01.2026) geprüft. Beim Rehasport wird nur die gesetzliche Grundlage nach Paragraph 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX genannt, da für konkrete Konditionen keine aktuelle Primärquelle vorliegt. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.
Gesetzliche und satzungsrechtliche Grundlagen
- SGB V: Paragraph 11 Absatz 6 (satzungsgemäße Mehrleistungen), Paragraph 13 Absatz 4 (Leistungserbringung), Paragraph 20 (Primärprävention), Paragraph 26 (Gesundheitsuntersuchungen)
- SGB IX: Paragraph 64 Absatz 1 Nummer 3 (Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation)
- BIG direkt gesund Satzung: 16. Nachtrag, Stand 01.01.2026. Paragraph 26 Absatz 6 (Sportmedizin), Paragraph 26 Absatz 2 (Osteopathie), Paragraph 17 (Präventionskurse), aufrufbar auf big-direkt.de
Werte und Konditionen
- Sportmedizin: 100 Prozent Kostenübernahme, maximal 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren, ärztliche Bescheinigung erforderlich (Paragraph 26 Absatz 6 BIG-Satzung)
- Osteopathie: 40 Euro je Sitzung, maximal 4 Sitzungen pro Kalenderjahr, bis zu 160 Euro pro Jahr (Paragraph 26 Absatz 2 BIG-Satzung)
- Präventionskurse: bis zu 120 Euro je Kurs, maximal 2 Kurse pro Jahr, mindestens 70 Prozent Teilnahme, bis zu 240 Euro pro Jahr (Paragraph 17 BIG-Satzung)
- Fitness-Bonus BIGtionär: 10 Euro je Maßnahme, aus der Sport-Gruppe maximal 1 Maßnahme pro Jahr (BIG-Satzung)
Behördliche und gesetzliche Verweise
Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V) und gesetze-im-internet.de/sgb_9 (SGB IX, Rehasport nach Paragraph 64 Absatz 1 Nummer 3). Leistungskatalog der GKV: g-ba.de (Gemeinsamer Bundesausschuss). Die Satzung direkt auf der BIG-Webseite. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.
Information, keine Rechtsberatung
Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.
Verbindliche Auskunft zu den Sport-Leistungen, zur Bewilligung von Rehasport oder zur Erstattung erteilt Dir die BIG direkt gesund selbst (Direktservice 0800 54565456) oder die Verbraucherzentrale. Welche Kasse zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab. Den passenden Tarif vermittle ich Dir gern. Deinen persönlichen Beitrag berechnet der GKV-Vergleichsrechner.
Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.