BIG direkt Zahnreinigung 2026
Bis 150 Euro im Jahr.
Dein Zuschuss zur Zahnreinigung bei der BIG.
Die BIG direkt gesund erstattet seit April 2025 75 Euro je Kalenderhalbjahr für Deine professionelle Zahnreinigung (PZR), also bis zu 150 Euro im Jahr. Sie übernimmt 100 Prozent der Kosten bis zu diesem Höchstbetrag. Du gehst zur PZR, reichst die Rechnung ein und bekommst den Zuschuss zurück. Wie das Schritt für Schritt läuft, zeige ich Dir hier.
pro Jahr
(2 x im Jahr)
erstattungsfähig
nimmt überall auf
Aktualisiert: 15. Juni 2026
BIG Zahnreinigung 2026: 150 Euro Zuschuss pro Jahr
Du willst wissen, wie viel die BIG direkt gesund für Deine professionelle Zahnreinigung (PZR) zahlt und wie Du an das Geld kommst. Die kurze Antwort: 75 Euro je Kalenderhalbjahr, also bis zu 150 Euro im Jahr. Diesen Wert hat die BIG seit April 2025 deutlich erhöht. Auf dieser Seite erfährst Du, wer Anspruch hat, wie Du die Rechnung einreichst und worauf Du achten musst. Den vollständigen Überblick über die BIG findest Du im BIG direkt gesund im Gesamt-Profil.
Springe direkt zum Abschnitt, der Dich interessiert:
Wie viel zahlt die BIG für die professionelle Zahnreinigung?
Die BIG direkt gesund erstattet Dir die Kosten Deiner professionellen Zahnreinigung mit 100 Prozent der Kosten, höchstens 75 Euro je Kalenderhalbjahr. Pro Jahr sind das zwei Halbjahre, also bis zu 150 Euro. Das steht in Paragraph 26 Absatz 7 der BIG-Satzung in Verbindung mit Paragraph 11 Absatz 6 SGB V.
Wichtig: Das ist ein Erstattungsmodell. Du gehst zur PZR, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst sie danach bei der BIG ein. Die BIG erstattet Dir dann die Kosten, höchstens aber 75 Euro pro Kalenderhalbjahr. Liegt Deine Rechnung darüber, bleibt der Rest Dein Eigenanteil. Liegt sie darunter, bekommst Du den vollen Rechnungsbetrag bis zur Grenze zurück.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wie viel pro Jahr: Bis zu 150 Euro Zuschuss (2 x 75 Euro)
Pro Kalenderhalbjahr: 100 Prozent der Kosten, höchstens 75 Euro
Wie oft: Einmal je Kalenderhalbjahr, also bis zu zweimal im Jahr
Rechtsgrundlage: Paragraph 26 Absatz 7 der BIG-Satzung in Verbindung mit Paragraph 11 Absatz 6 SGB V
Ein kurzer Hinweis zum Wert, weil das oft veraltet kursiert: Die BIG hat ihre PZR-Erstattung zum April 2025 deutlich angehoben. Manche Vergleichsseiten zeigen noch ältere, niedrigere Beträge. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung, und die nennt 75 Euro je Kalenderhalbjahr (16. Nachtrag, Stand 01.01.2026).
Wer hat Anspruch auf die BIG-Erstattung zur Zahnreinigung?
Der Anspruch gilt für alle Versicherten der BIG direkt gesund. Die Satzung knüpft die Erstattung an eine professionelle Zahnreinigung, die von einem Zahnarzt durchgeführt oder veranlasst wurde, und an die vorgelegte Rechnung. Der Höchstbetrag von 75 Euro gilt je versicherter Person und Kalenderhalbjahr.
Ein Punkt, den viele falsch einordnen: Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum gesetzlichen Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen. Die BIG hat sie als Satzungs-Mehrleistung nach Paragraph 11 Absatz 6 SGB V eingeschlossen. Die Erstattung kommt also zusätzlich zu Deinen gesetzlichen Ansprüchen nach Paragraph 28 Absatz 2 SGB V. Das ist eine freiwillige Leistung der BIG, kein bundesweit garantierter Standard jeder Kasse.
Die BIG direkt gesund ist bundesweit geöffnet. Egal in welchem Bundesland Du wohnst, Du kannst der BIG beitreten und die PZR-Erstattung nutzen. An Deine Region ist die Leistung nicht gebunden.
Erstattung ist nicht gleich kostenlos
Die PZR-Erstattung der BIG ist ein Zuschuss und wird aus Deinen Beiträgen finanziert. Sie deckt 100 Prozent der Kosten ab, aber gedeckelt auf 75 Euro je Kalenderhalbjahr. Kostet Deine PZR mehr, bleibt der Rest bei Dir. Die Zahnreinigung ist also nicht kostenlos, aber die BIG übernimmt einen klar definierten Teil davon.
Antrag bei der BIG: Wie reichst Du die Rechnung ein?
Anders als bei einem Sachleistungs-Modell zahlst Du die PZR zuerst selbst und holst Dir die Erstattung danach zurück. Die Satzung spricht von der Vorlage spezifizierter Rechnungen. Du brauchst also die Rechnung Deiner Zahnarztpraxis über die professionelle Zahnreinigung und reichst diese als Beleg bei der BIG ein.
Die BIG ist eine digital ausgerichtete Direktkasse. Sie hat zusätzlich ein BIGshop-Netz mit Kundencentern vor Ort, vor allem in Nordrhein-Westfalen. Den schnellsten Weg gehst Du in der Regel über meineBIG, die App und das Online-Portal der BIG. Den genauen Ablauf für die PZR-Rechnung, also welche Angaben die Rechnung enthalten muss und wie Du sie hochlädst, findest Du in meineBIG oder direkt auf big-direkt.de.
So reichst Du die Rechnung ein
1. Termin und PZR: Du vereinbarst die professionelle Zahnreinigung bei Deiner Zahnarztpraxis und zahlst die Rechnung zunächst selbst.
2. Rechnung sichern: Deine Praxis stellt Dir eine Rechnung über die PZR aus. Sie ist der Nachweis für die tatsächlichen Kosten.
3. In meineBIG hochladen: Du lädst die Rechnung über die meineBIG-App oder das Online-Portal hoch. Den genauen Weg zeigt Dir die BIG direkt in der App.
4. Erstattung erhalten: Die BIG erstattet Dir 100 Prozent der Kosten bis zu 75 Euro je Kalenderhalbjahr auf Dein Konto.
Beanstandungsfrist beachten
Wenn die BIG Dir einen Betrag gutschreibt und Du mit der Höhe nicht einverstanden bist, hast Du eine Frist: Beanstandungen sind innerhalb von zwei Wochen nach der Gutschrift schriftlich mitzuteilen (BIG-Satzung, Anhang 3). Prüfe die Abrechnung also kurz, sobald sie da ist.
Die BIG direkt gesund passt zu Dir?
Du hast gesehen, wie einfach der Antrag läuft. Wenn die Leistungen für Dich passen, geht der Wechsel direkt online. Ohne Papierkram, ohne Wechsel-Stress.
Antrag bei der BIG in 3 Minuten ausfüllen Online-Antrag, kein PapierkramWas kostet eine Zahnreinigung und was bleibt für Dich?
Eine professionelle Zahnreinigung kostet beim Zahnarzt je nach Aufwand, Praxis und Region unterschiedlich viel. Einen festen Preis nennt Dir Deine Praxis vor der Behandlung. Was nach der BIG-Erstattung für Dich übrig bleibt, hängt deshalb von dieser Rechnung ab. Klar ist nur die Erstattungsseite: Die BIG übernimmt 100 Prozent der Kosten bis 75 Euro je Kalenderhalbjahr.
So liest Du das praktisch: Liegt Deine PZR bei 75 Euro oder darunter, übernimmt die BIG die kompletten Kosten dieser Sitzung. Liegt sie darüber, zahlt die BIG 75 Euro und der Rest ist Dein Eigenanteil. Weil das je Kalenderhalbjahr gilt, kannst Du den Zuschuss zweimal im Jahr nutzen, wenn Du zweimal zur PZR gehst.
So rechnet die Erstattung je Sitzung
PZR über 75 Euro: BIG zahlt 75 Euro, der Rest bleibt Dein Eigenanteil
PZR genau 75 Euro: BIG übernimmt die vollen 75 Euro
PZR unter 75 Euro: BIG erstattet 100 Prozent der tatsächlichen Rechnung
Zweimal im Jahr: Je Kalenderhalbjahr ein Zuschuss, zusammen bis zu 150 Euro
Damit Du ein Gefühl dafür bekommst, hier ein Rechenbeispiel zur Einordnung. Wichtig vorab: Der Preis Deiner PZR ist keine Angabe der BIG, sondern hängt von Deiner Praxis ab. Der angesetzte Betrag ist also nur illustrativ. Belegt und fest ist allein die Erstattungsseite, also 100 Prozent der Kosten bis 75 Euro je Kalenderhalbjahr.
Beispielrechnung über ein ganzes Jahr (keine BIG-Angabe)
Was Du selbst trägst, ist die Differenz zwischen dem Praxispreis und dem Zuschuss. Liegt eine Sitzung bei 75 Euro oder darunter, bleibt für dieses Halbjahr nichts bei Dir hängen. Liegt sie darüber, zahlst Du die Differenz selbst. Den genauen Preis fragst Du am besten vor dem Termin in Deiner Praxis ab, dann weißt Du vorher, was übrig bleibt.
Wie hoch der BIG-Zuschuss im Vergleich zu anderen Kassen ist, hängt von der jeweiligen Satzung ab. Manche Kassen zahlen einen niedrigeren Jahres-Zuschuss, manche rechnen über ein Partnernetzwerk ab. Welche Kasse insgesamt zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab, nicht allein von der PZR. Den vollständigen Vergleich findest Du im GKV-Vergleichsrechner.
Bei welchem Zahnarzt gilt die BIG-Erstattung?
Die Satzung schreibt vor, dass die professionelle Zahnreinigung von einem Zahnarzt durchgeführt oder veranlasst sein muss. Innerhalb dieser Bedingung bist Du bei der Praxiswahl flexibel: Du kannst jeden Zahnarzt aufsuchen, der die PZR durchführt oder veranlasst. Die Satzung bindet die Erstattung nicht an ein bestimmtes Partnernetzwerk.
Der Satzungs-Wortlaut sagt zwei Dinge: durchgeführt oder veranlasst. Das bedeutet, die Leistung muss zahnärztlich abgesichert sein. In der Praxis wird die PZR oft von speziell geschulten Fachkräften in der Praxis durchgeführt, aber unter zahnärztlicher Verantwortung. Genau diese Konstellation deckt das Wort "veranlasst" ab. Für Dich heißt das: Solange die PZR aus Deiner Zahnarztpraxis kommt und auf der Rechnung steht, ist die Voraussetzung erfüllt.
Damit es bei der Erstattung keine Rückfragen gibt, kläre vorher kurz mit der BIG, welche Angaben die Rechnung enthalten muss. So ist sichergestellt, dass Dein Beleg als Nachweis anerkannt wird. Die verbindliche Auskunft dazu gibt Dir die BIG in meineBIG oder auf big-direkt.de.
Bevor Du zur PZR gehst
Termin machen: PZR bei der Zahnarztpraxis Deiner Wahl vereinbaren
Rechnung sichern: Beleg über die professionelle Zahnreinigung aufheben
Einreichen: Rechnung über meineBIG einreichen, bis zu 75 Euro je Halbjahr erhalten
PZR plus Bonus: So kombinierst Du beide Wege
Hier kommt ein zweiter Vorteil ins Spiel, den Du sauber von der PZR-Erstattung trennen solltest. Neben dem Zuschuss zur Zahnreinigung belohnt die BIG im BIGtionaer-Bonusprogramm Deine Zahnvorsorge. Beide Wege sind nicht dasselbe, deshalb hier die klare Trennung.
Weg 1: Die PZR-Erstattung (Satzungs-Mehrleistung)
Das ist der direkte Erstattungsweg, den Du oben schon kennst. Du reichst die PZR-Rechnung ein und bekommst 100 Prozent der Kosten bis 75 Euro je Kalenderhalbjahr zurück, also bis zu 150 Euro im Jahr. Diese Leistung hat nichts mit Bonuspunkten zu tun, sie kommt direkt aus der Satzung.
Weg 2: Der Zahnvorsorge-Bonus im BIGtionaer
Wer zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung geht, bekommt dafür im BIGtionaer-Bonusprogramm 10 Euro je Untersuchung, maximal zweimal im Kalenderjahr, also bis zu 20 Euro pro Jahr. Wichtig: Dieser Bonus gilt für die Vorsorge-Untersuchung, nicht für die professionelle Zahnreinigung selbst.
Beide Wege lassen sich kombinieren. Die PZR-Erstattung und der Zahnvorsorge-Bonus schließen sich nicht aus, im Sub-Katalog ist kein gegenseitiger Ausschluss belegt. Praktisch heißt das: Du nutzt die PZR-Erstattung über die Rechnung und sammelst zusätzlich den Bonus für Deine Vorsorge-Untersuchung. Den Bonus reichst Du im BIGtionaer ein, hier gilt die Einreichungsfrist bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Die zwei Wege im direkten Vergleich
PZR-Erstattung: 100 Prozent der Kosten bis 75 Euro je Halbjahr, über die Rechnung, gilt für die professionelle Zahnreinigung
Zahnvorsorge-Bonus: 10 Euro je Vorsorge-Untersuchung, maximal zweimal im Jahr, über das BIGtionaer-Programm, gilt für die Vorsorge-Untersuchung
Zusammen: Beide laufen getrennt, schließen sich aber nicht aus, eigene Belege, eigene Wege
Wie das BIGtionaer-Bonusprogramm im Detail funktioniert und welche Maßnahmen sonst noch Bonus bringen, zeigt Dir die Seite BIGtionaer-Bonusprogramm: Zahnvorsorge bringt 2 x 10 Euro Bonus. Auf dieser Seite hier geht es um die PZR-Erstattung, das ist der direkte und einfache Weg zum Zuschuss.
Keine Pauschal-Rechnung im Voraus
Sei vorsichtig mit pauschalen Summen wie "150 Euro plus X extra". Die PZR-Erstattung ist auf 75 Euro je Halbjahr begrenzt, der Zahnvorsorge-Bonus hat eigene Bedingungen und einen eigenen Einreichungsweg im BIGtionaer. Dass beide Wege existieren, ist der Vorteil. Die genaue Summe hängt von Deiner Rechnung und Deiner Bonus-Teilnahme ab.
PZR und Zahnzusatzversicherung: Wo ist der Unterschied?
Die PZR-Erstattung der BIG ist eine Leistung Deiner gesetzlichen Krankenkasse. Eine private Zahnzusatzversicherung ist etwas anderes: Sie ist ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag und greift bei Leistungen, die über die PZR hinausgehen, zum Beispiel bei Zahnersatz, Implantaten oder hochwertigen Füllungen.
Für die professionelle Zahnreinigung selbst brauchst Du also keine Zusatzversicherung, dafür hast Du die BIG-Erstattung. Wer darüber hinaus Zahnarzt-Mehrkosten wie Kronen oder Implantate absichern will, schaut sich eine private Zahnzusatzversicherung an. Das ist eine eigene Frage, die von Deiner persönlichen Situation abhängt und nicht auf diese Seite gehört.
Kurz zur Einordnung, damit nichts durcheinandergerät: Die BIG-Erstattung kommt aus der Satzung Deiner gesetzlichen Krankenkasse und kostet Dich keinen extra Beitrag, sie ist über Deinen GKV-Beitrag abgedeckt.
Eine private Zahnzusatzversicherung ist dagegen ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag, der zusätzliche Leistungen absichert. Beide Wege schließen sich nicht aus, sie decken nur unterschiedliche Bereiche ab.
Bereit für den Wechsel zur BIG direkt gesund?
Die PZR-Erstattung läuft zweimal im Jahr. Der Online-Antrag dauert deutlich weniger. Die neue Kasse kümmert sich um die Abmeldung bei der alten.
Direkt zur BIG direkt gesund wechseln Online-Antrag in 3 MinutenHäufige Fragen zur BIG professionellen Zahnreinigung
Wie viel zahlt die BIG für die professionelle Zahnreinigung?
Die BIG direkt gesund erstattet 100 Prozent der Kosten Deiner professionellen Zahnreinigung, höchstens 75 Euro je Kalenderhalbjahr. Pro Jahr sind das bis zu 150 Euro. Das steht in Paragraph 26 Absatz 7 der BIG-Satzung in Verbindung mit Paragraph 11 Absatz 6 SGB V. Liegt Deine Rechnung über 75 Euro je Halbjahr, bleibt der Rest Dein Eigenanteil.
Wie oft im Jahr übernimmt die BIG die Zahnreinigung?
Die BIG erstattet die professionelle Zahnreinigung einmal je Kalenderhalbjahr, also bis zu zweimal im Jahr. Je Halbjahr übernimmt sie 100 Prozent der Kosten bis höchstens 75 Euro. Über das ganze Jahr ergibt das bis zu 150 Euro. Maßgeblich ist der Höchstbetrag je Kalenderhalbjahr.
Wie reiche ich die Zahnreinigung bei der BIG ein?
Du gehst zur professionellen Zahnreinigung, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst sie als Beleg bei der BIG ein. Die Satzung spricht von der Vorlage spezifizierter Rechnungen. Den schnellsten Weg gehst Du über meineBIG, die App und das Online-Portal der BIG. Den genauen Ablauf für die PZR-Rechnung findest Du in meineBIG oder auf big-direkt.de.
Gehört die professionelle Zahnreinigung zu den Pflichtleistungen der Krankenkasse?
Nein. Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum gesetzlichen Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen. Die BIG direkt gesund hat sie als Satzungs-Mehrleistung nach Paragraph 11 Absatz 6 SGB V eingeschlossen, zusätzlich zu Deinen gesetzlichen Ansprüchen nach Paragraph 28 Absatz 2 SGB V. Es handelt sich also um eine freiwillige Leistung der BIG.
Bei welchem Zahnarzt kann ich die BIG-Erstattung nutzen?
Die BIG-Satzung schreibt vor, dass die professionelle Zahnreinigung von einem Zahnarzt durchgeführt oder veranlasst wird. Innerhalb dieser Bedingung bist Du bei der Praxiswahl flexibel und nicht an ein bestimmtes Partnernetzwerk gebunden. Du reichst die Rechnung Deines Zahnarztes als Beleg ein. Kläre vorher kurz mit der BIG, welche Angaben die Rechnung enthalten muss.
Ist die Zahnreinigung bei der BIG kostenlos?
Nein, die BIG zahlt einen beitragsfinanzierten Zuschuss von bis zu 75 Euro je Kalenderhalbjahr, kein unbegrenzter Vollersatz. Innerhalb dieser Grenze übernimmt sie 100 Prozent der Kosten. Liegt Deine PZR-Rechnung über 75 Euro je Halbjahr, bleibt der darüber liegende Betrag Dein Eigenanteil. Kostet die PZR 75 Euro oder weniger, übernimmt die BIG die vollen tatsächlichen Kosten.
Bekomme ich für die Zahnreinigung auch Bonus bei der BIG?
Die BIG belohnt im BIGtionaer-Bonusprogramm die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung mit 10 Euro je Untersuchung, maximal zweimal im Jahr. Dieser Bonus gilt für die Vorsorge-Untersuchung, nicht für die professionelle Zahnreinigung selbst. Beide Wege lassen sich kombinieren: Die PZR-Erstattung läuft über die Rechnung, der Zahnvorsorge-Bonus über das BIGtionaer-Programm.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Stand dieser Seite: 15. Juni 2026. Alle Angaben zur BIG direkt gesund wurden gegen die Satzung der BIG direkt gesund (16. Nachtrag, Stand 01.01.2026) geprüft. Die PZR-Erstattung ist über Paragraph 26 Absatz 7 der Satzung in Verbindung mit Paragraph 11 Absatz 6 SGB V wortlaut-belegt, der Zahnvorsorge-Bonus über das BIGtionaer-Bonusprogramm. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.
Primärquellen BIG direkt gesund
- Satzung BIG direkt gesund, Paragraph 26 Absatz 7 (S01): Wortlaut zur PZR-Erstattung: Versicherte können je Kalenderhalbjahr eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen, soweit die Leistung von einem Zahnarzt durchgeführt oder veranlasst wurde. Die BIG übernimmt nach Vorlage spezifizierter Rechnungen 100 Prozent der Kosten, höchstens aber je versicherter Person und Kalenderhalbjahr 75 Euro. (16. Nachtrag, Stand 01.01.2026)
- Satzung BIG direkt gesund, BIGtionaer-Bonusprogramm (S01, Anhang 3 und Anhang 4): Zahnvorsorge-Untersuchung 10 Euro je Untersuchung, maximal zweimal pro Kalenderjahr. Beanstandungsfrist für Gutschriften: zwei Wochen schriftlich.
- BIGtionaer-Massnahmenbogen 2026 (S03): Einreichungsweg über meineBIG, Einreichungsfrist bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Gesetzliche Grundlagen
- SGB V, Paragraph 11 Absatz 6: Rechtsgrundlage für Satzungs-Mehrleistungen gesetzlicher Krankenkassen. Auf dieser Basis hat die BIG die PZR-Erstattung in Paragraph 26 Absatz 7 ihrer Satzung geregelt.
- SGB V, Paragraph 28 Absatz 2: Zahnärztliche Behandlung, auf die die BIG-Erstattung als zusätzliche Leistung Bezug nimmt.
- Satzung BIG direkt gesund: Aufrufbar auf der BIG-Webseite unter big-direkt.de. Maßgeblich für Leistungsansprüche ist die jeweils aktuelle Satzungsfassung.
Behördliche und gesetzliche Verweise
Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V). Aktuelle Beitragssätze und Rechengrößen: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. BIG-Satzung und Antragsdetails direkt auf big-direkt.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.
Information, keine Rechtsberatung
Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.
Verbindliche Auskunft zu Deinem BIG-Leistungsanspruch, zur PZR-Erstattung oder einem Kassenwechsel erteilt die BIG direkt gesund oder die Verbraucherzentrale. Leistungsansprüche richten sich nach der jeweils aktuellen BIG-Satzung. Welche Kasse zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab. Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung.
Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Zahnzusatzversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach Paragraph 34d Absatz 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht ausschließlich für einen einzelnen Versicherer.