Aktualisiert: 23.07.2026
DAK Zusatzbeitrag 2026 im Detail
Du suchst eine klare Antwort:
Wie hoch ist der DAK Zusatzbeitrag 2026, und was bedeutet er für Dein Gehalt? Auf dieser
Seite bekommst Du den genauen Wert, eine Kostentabelle nach Gehaltsstufen, die ehrliche Einordnung gegen den
GKV-Schnitt und die Antwort auf die wichtigste Folgefrage: Lohnt sich ein Wechsel? Wenn Du danach den
vollständigen DAK-Überblick mit allen Leistungen sehen willst, führt der Weg ins DAK-Gesundheit im Gesamt-Profil.
Springe direkt zu dem Abschnitt, der Dich am meisten interessiert:
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Der DAK Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 3,2 Prozent. Das ist der
kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der DAK-Gesundheit, einer Ersatzkasse mit Sitz in Hamburg, die
bundesweit in allen 16 Bundesländern geöffnet ist. Der Wert gilt nach der Satzung der DAK-Gesundheit (64.
Nachtrag) und dem aktuellen Beitragssatz-Stand auf dak.de. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von
14,6 Prozent liegt der DAK-Gesamtbeitrag bei 17,8 Prozent. Was das in Euro heißt, zeigt ein Beispiel: Bei
3.000 Euro Brutto zahlst Du als Angestellter 267,00 Euro Krankenversicherungs-Anteil pro Monat. Davon
entfallen 48,00 Euro auf den Zusatzbeitrag. Beide Werte sind Deine Arbeitnehmer-Hälfte. Die andere Hälfte
trägt Dein Arbeitgeber. Zur Einordnung: Der amtliche GKV-Durchschnitts-Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9
Prozent (festgelegt vom BMG nach Paragraph 242a SGB V). Die DAK liegt also 0,3 Prozentpunkte über diesem
Schnitt. Ob sich der Beitrag für Dich lohnt, hängt von den Leistungen ab, die Du dafür bekommst.
Damit liegt die DAK über dem GKV-Schnitt. Gegenüber dem amtlichen
Durchschnittssatz von 2,9 Prozent (Referenzwert laut BMG nach Paragraph 242a SGB V) sind das 0,3
Prozentpunkte mehr. Gegenüber dem gewichteten IW-Marktschnitt von 3,1 Prozent (IW-Kurzbericht Nr. 33/2026,
Pimpertz, 11.05.2026) sind es 0,1 Prozentpunkte. Was das in Euro bedeutet, zeigt die Kostentabelle weiter unten.
In einem Satz: 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz plus 3,2 Prozent DAK
Zusatzbeitrag ergeben 17,8 Prozent Gesamtbeitrag, und mit diesen 3,2 Prozent liegt die DAK 0,3 Prozentpunkte
über dem amtlichen Durchschnitts-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
Den vollständigen DAK-Überblick mit Leistungen, AktivBonus und Entscheidungsmatrix
findest Du im DAK-Gesundheit im Gesamt-Profil. Wie sich
der DAK-Beitrag in den Markt aller Kassen einordnet, zeigt der Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick. Diese Seite konzentriert
sich ganz auf den Zusatzbeitrag und was er für Dich bedeutet.
Ein Beitragssatz in Prozent sagt Dir wenig, solange Du nicht weißt, was er in Euro
bedeutet. Hier ist die Beispielrechnung nach Gehaltsstufen. Wichtig vorab: Den Zusatzbeitrag trägst Du nicht
allein.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen den gesamten Krankenkassenbeitrag je zur Hälfte (Paragraph 249 Abs. 1 SGB V), seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz 2019 gilt das auch für den Zusatzbeitrag.
Dein Arbeitnehmer-Anteil am DAK-Zusatzbeitrag entspricht also dem halben
Zusatzbeitragssatz: Brutto-Monatsgehalt mal 1,6 Prozent (die Hälfte von 3,2 Prozent). Dazu
kommt Dein Anteil am allgemeinen Beitragssatz. Der gesamte Arbeitnehmer-Anteil am Krankenkassenbeitrag liegt
bei 8,9 Prozent (die Hälfte von 17,8 Prozent). Gerechnet wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von
5.812,50 Euro pro Monat. Verdienst Du mehr, wird nur bis zu dieser Grenze gerechnet.
Den GKV-Vergleichsrechner nutzen, um Deinen
persönlichen Beitrag inklusive Pflegeversicherung mit anderen Kassen zu vergleichen.
Wenn der Beitrag steigt, willst Du wissen, warum. Die DAK-Gesundheit begründet die
Anpassung mit einem unerwartet starken Ausgabenanstieg für die gesetzliche
Krankenversicherung. Als Kostentreiber nennt die Kasse vor allem drei Bereiche: Krankenhausbehandlungen,
Arzneimittel und die ambulante Versorgung.
Das ist kein DAK-Sonderfall, sondern ein Muster im gesamten GKV-System. Die Ausgaben
steigen schneller als die Einnahmen, und jede Kasse muss diese Lücke über ihren Zusatzbeitrag ausgleichen.
Genau deshalb ist der gesamte Marktschnitt 2026 gestiegen: Der IW-Kurzbericht Nr. 33/2026 misst bereits nach
dem ersten Quartal 2026 einen gewichteten Durchschnitt von 3,1 Prozent.
Den Zusatzbeitrag legt nicht der Vorstand allein fest. Nach
Paragraph 242 Abs. 1 SGB V bestimmt der Verwaltungsrat der Krankenkasse
den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Das geschieht im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung. Der
Verwaltungsrat ist das Selbstverwaltungsorgan der Kasse, in dem Versicherte und Arbeitgeber vertreten sind.
Wichtig für Dich: Ehrlich gesagt ist eine Beitragserhöhung nie schön, aber sie ist
auch kein Grund zur Panik. Ein höherer Zusatzbeitrag bedeutet nicht automatisch, dass eine Kasse schlechter
wirtschaftet. Entscheidend ist das Verhältnis aus Beitrag und Leistung, und genau das schauen wir uns in der
Wechsel-Kalkulation an.
Das ist die wichtigste Folgefrage. Die ehrliche Antwort beginnt mit dem Mehraufwand
in Euro. Wie viel zahlst Du bei der DAK mehr als bei einer Kasse, die genau auf dem GKV-Schnitt liegt? Hier
sind beide Vergleichsmethodiken nebeneinander.
Der Mehraufwand ist also überschaubar: bei einem mittleren Gehalt liegt er je nach
Methodik zwischen rund 18 und 54 Euro pro Jahr (Arbeitnehmer-Anteil). Das ist weniger als viele erwarten.
Trotzdem ist es Dein Geld, und die Frage bleibt berechtigt: Bekommst Du für diesen Mehraufwand einen
Gegenwert?
Hier lohnt der Blick auf die Leistungsseite. Die DAK bietet Programme, mit denen
sich der Mehraufwand teilweise zurückholen lässt. Wie der AktivBonus gegen den
Beitrag gerechnet werden kann und welche Leistungen wie die
PZR-Erstattung die DAK übernimmt, zeige ich Dir auf den verlinkten Seiten. Ob sich das für Dich
summiert, hängt von Deiner tatsächlichen Teilnahme ab.
Bist Du sportlich aktiv? Dann lohnt der Blick darauf, welche Gesundheits- und
Bonusleistungen die DAK für Sportler bietet. Solche Leistungen
können den etwas höheren Beitrag ein Stück weit ausgleichen, wenn Du sie regelmäßig nutzt.
Wenn die DAK den Zusatzbeitrag erhöht, bist Du nicht gefangen. Du hast ein
gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Hier sind die Details.
Nach Paragraph 175 Abs. 4 SGB V kannst Du Deine Krankenkasse bei
einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kündigen, und zwar
bis zum Ablauf des Monats, für den der erhöhte Zusatzbeitragssatz erstmals gilt. Die
normale Bindungsfrist von 12 Monaten spielt dann keine Rolle. Die Kasse ist außerdem verpflichtet, Dich
rechtzeitig auf die Erhöhung und auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Eingang wirksam.
Du hast also in der Regel gut zwei Monate Zeit, eine neue Kasse zu wählen und den Wechsel anzustoßen. Den
Wechsel selbst musst Du übrigens nicht bei der alten Kasse abmelden: Die neue Kasse übernimmt das für Dich.
Ohne Beitragserhöhung gilt die reguläre Mindestbindung von 12 Monaten ab Aufnahme in
eine Kasse. Danach ist eine ordentliche Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Mehr
dazu im Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick.
Wie viel des DAK-Beitrags Du tatsächlich selbst trägst, hängt davon ab, ob Du
angestellt oder selbstständig bist. Der Unterschied ist groß, deshalb hier beide Fälle klar getrennt.
Als Arbeitnehmer trägst Du den Krankenkassenbeitrag nicht allein. Nach
Paragraph 249 Abs. 1 SGB V teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den gesamten Beitrag
je zur Hälfte. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz 2019 gilt das ausdrücklich auch
für den Zusatzbeitrag. Vom DAK-Gesamtbeitrag von 17,8 Prozent trägst Du also 8,9 Prozent, die anderen 8,9
Prozent zahlt Dein Arbeitgeber.
Bist Du hauptberuflich selbstständig und freiwillig in der DAK versichert, gibt es
keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt.
Du trägst den vollen Beitragssatz von 17,8 Prozent allein, also auch den vollen
Zusatzbeitrag von 3,2 Prozent. Berechnet wird der Beitrag nach den allgemeinen Beitragsgrundsätzen für
freiwillig Versicherte (Paragraph 240 SGB V) auf Basis Deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
mindestens jedoch auf eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage.
Das ist ein wichtiger Punkt, der oft falsch eingeschätzt wird: Für Selbstständige
fällt ein höherer Zusatzbeitrag doppelt ins Gewicht, weil sie ihn ohne Arbeitgeber-Zuschuss tragen. Wenn Du
selbstständig bist, lohnt der Beitragsvergleich daher umso mehr.
Viele suchen nach dem DAK-Zusatzbeitrag für einzelne Vorjahre. Ehrlich gesagt: Für
die genaue Beitragshistorie der DAK lagen uns zum Redaktionsstand keine primärquellen-verifizierten
Vorjahreswerte vor, deshalb nennen wir hier keine konkreten Jahreszahlen, die wir nicht belegen können.
Was sich klar sagen lässt: Der DAK-Zusatzbeitrag ist 2026 auf
3,2 Prozent gestiegen, im Zuge des marktweiten Ausgabenanstiegs. Der gesamte GKV-Markt hat
2026 nach oben korrigiert. Der amtliche Durchschnittssatz liegt bei 2,9 Prozent (Referenzwert laut BMG nach
Paragraph 242a SGB V), der gewichtete IW-Marktschnitt nach dem ersten Quartal 2026 sogar bei 3,1 Prozent.
Der DAK-Wert liegt knapp über beiden.
Für die verlässliche Beitragshistorie einzelner Jahre empfiehlt sich eine direkte
Anfrage bei der DAK oder ein Blick in die Kassenstatistiken des GKV-Spitzenverbandes. Insgesamt sind im
GKV-Markt 2026 noch 93 Krankenkassen aktiv (Stand 01.01.2026, GKV-Spitzenverband), die Du
miteinander vergleichen kannst.
Wenn Dir der Beitragssatz wichtig ist, lohnt der Blick auf andere bundesweit
geöffnete Kassen. Hier ist der ehrliche Zahlenvergleich. Wichtig: Ein niedrigerer Zusatzbeitrag allein macht
keine Kasse zur besseren Wahl. Welche Kasse zu Dir passt, hängt von Deinen Leistungspräferenzen ab, nicht
nur vom Beitrag.
HKK, HEK und BKK firmus liegen unter dem DAK-Beitrag, VIACTIV darüber.
Ob sich ein Wechsel rechnet, klärst Du am besten im direkten Leistungsvergleich. Den
vollständigen Marktvergleich aller Kassen findest Du im Zusatzbeitrag
aller Kassen im Überblick, Deinen persönlichen Beitrag berechnet der GKV-Vergleichsrechner.
Wie hoch ist der DAK Zusatzbeitrag 2026?
Der DAK Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 3,2 Prozent (Satzung der DAK-Gesundheit,
64. Nachtrag). Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent nach Paragraph 241 SGB V
ergibt das einen Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung von 17,8 Prozent. Dazu kommt noch der
Pflegeversicherungsbeitrag, der separat berechnet wird.
Warum hat die DAK den Zusatzbeitrag erhöht?
Die DAK-Gesundheit begründet die Erhöhung mit einem unerwartet starken Ausgabenanstieg für die
gesetzliche Krankenversicherung. Als Kostentreiber nennt die Kasse Krankenhausbehandlungen,
Arzneimittel und die ambulante Versorgung. Das betrifft den gesamten GKV-Markt: Der IW-Marktschnitt
ist 2026 nach dem ersten Quartal auf 3,1 Prozent gestiegen. Den Zusatzbeitrag legt der
Verwaltungsrat der Kasse nach Paragraph 242 Abs. 1 SGB V fest.
Wie viel zahle ich als Arbeitnehmer bei der DAK pro Monat?
Dein Arbeitnehmer-Anteil am Krankenkassenbeitrag liegt bei 8,9 Prozent des Bruttogehalts (die Hälfte
von 17,8 Prozent, paritätische Tragung nach Paragraph 249 Abs. 1 SGB V). Bei 3.000 Euro Brutto sind
das rund 267 Euro pro Monat, bei 4.000 Euro rund 356 Euro. Gerechnet wird bis zur
Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat. Die genauen Werte nach Gehaltsstufe stehen in
der Kostentabelle weiter oben. Das ist eine Beispielrechnung ohne
Pflegeversicherung.
Ist der DAK-Beitrag höher als der Durchschnitt?
Ja. Der DAK Zusatzbeitrag von 3,2 Prozent liegt über dem GKV-Schnitt. Gegenüber dem amtlichen
Durchschnittssatz von 2,9 Prozent (Referenzwert laut BMG nach Paragraph 242a SGB V) beträgt der
Abstand 0,3 Prozentpunkte. Gegenüber dem gewichteten IW-Marktschnitt von 3,1 Prozent (IW-Kurzbericht
Nr. 33/2026, Q1 2026) sind es 0,1 Prozentpunkte. Beide Vergleichswerte messen unterschiedliche
Dinge: Der amtliche Wert ist die gesetzliche Kennzahl, der IW-Wert der tatsächliche
Marktdurchschnitt.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Nach Paragraph 175 Abs. 4 SGB V kannst Du Deine Kasse bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags
kündigen, bis zum Ablauf des Monats, für den der erhöhte Zusatzbeitragssatz erstmals gilt. Die
normale Bindungsfrist von 12 Monaten spielt dann keine Rolle. Die Kasse muss Dich auf die Erhöhung
und das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten
Kalendermonats wirksam.
Wie wird der Beitrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den gesamten Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag je
zur Hälfte (Paragraph 249 Abs. 1 SGB V). Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz 2019 gilt die
paritätische Tragung ausdrücklich auch für den Zusatzbeitrag. Vom DAK-Gesamtbeitrag von 17,8 Prozent
trägst Du als Angestellter also 8,9 Prozent. Selbstständige und freiwillig Versicherte tragen den
vollen Satz allein, ohne Arbeitgeber-Anteil.
Was zahlen Selbstständige bei der DAK?
Hauptberuflich Selbstständige und freiwillig Versicherte tragen den vollen DAK-Beitragssatz von 17,8
Prozent allein, also auch den vollen Zusatzbeitrag von 3,2 Prozent. Es gibt keinen Arbeitgeber, der
die Hälfte übernimmt. Berechnet wird der Beitrag nach Paragraph 240 SGB V auf Basis der gesamten
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mindestens auf eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage. Für
Selbstständige fällt ein höherer Zusatzbeitrag deshalb stärker ins Gewicht.
Lohnt sich ein Wechsel wegen des höheren DAK-Beitrags?
Der Mehraufwand gegenüber einer Kasse auf dem GKV-Schnitt ist überschaubar: je nach
Vergleichsmethodik rund 12 bis 36 Euro pro Jahr im unteren Einkommensbereich und bis ca. 38 bis 108
Euro im BBG-Bereich (Arbeitnehmer-Anteil). Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Deinen
Leistungspräferenzen ab. Die DAK bietet Programme wie den AktivBonus
gegen den Beitrag gerechnet und Leistungen wie die
PZR-Erstattung, mit denen sich ein Teil des Mehraufwands zurückholen lässt. Eine
Beitragsersparnis lässt sich nicht garantieren, da jede Kasse ihren Zusatzbeitrag jährlich neu
festlegt.
Was ist der Unterschied zwischen DAK Beitragssatz und Zusatzbeitrag?
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent nach Paragraph 241 SGB V ist gesetzlich festgelegt und
bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gleich. Der Zusatzbeitrag ist der Teil, den jede Kasse selbst
festlegt. Bei der DAK-Gesundheit sind das 2026 genau 3,2 Prozent. Beide zusammen ergeben den
Gesamtbeitragssatz von 17,8 Prozent. Wenn Du nach dem DAK Beitragssatz 2026 suchst, ist meist dieser
Gesamtbeitrag von 17,8 Prozent gemeint. Beim Vergleich verschiedener Kassen zählt vor allem der
Zusatzbeitrag, denn nur er unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Der allgemeine Beitragssatz ist
überall identisch.