Aktualisiert: Februar 2026
DAK Zahnreinigung: 60 Euro Zuschuss plus Bonuspunkte
Du willst wissen, wie viel die DAK-Gesundheit für Deine professionelle Zahnreinigung (PZR) zahlt und wie Du an das Geld kommst. Die kurze Antwort: bis zu 60 Euro Zuschuss pro Jahr aus der Satzung, dazu Bonuspunkte für den Zahnarztbesuch. Auf dieser Seite erfährst Du genau, wie beide Wege funktionieren und wie Du sie kombinierst. Den vollständigen DAK-Überblick findest Du auf der DAK-Gesundheit im Gesamt-Profil.
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Die DAK-Gesundheit beteiligt sich an den Kosten Deiner professionellen Zahnreinigung mit einem Zuschuss von bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr. Das steht wörtlich in Paragraph 19 Absatz 6 der DAK-Satzung.
Wichtig zu verstehen: Das ist ein Zuschuss, kein Sachleistungs-Modell. Du gehst zur PZR, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst sie danach bei der DAK ein. Die DAK erstattet Dir den Betrag, höchstens aber die durch die Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten und maximal 60 Euro im Kalenderjahr.
Der Zuschuss aus Paragraph 19 Absatz 6 gilt für Versicherte der DAK-Gesundheit. Die Satzung knüpft die Erstattung an eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt und an die vorgelegte Rechnung. Eine bestimmte Mindest-Mitgliedschaftsdauer nennt die Satzung an dieser Stelle nicht.
Die DAK-Gesundheit ist bundesweit geöffnet. Egal in welchem Bundesland Du wohnst, Du kannst der DAK beitreten und den PZR-Zuschuss nutzen. An Deine Region ist der Zuschuss nicht gebunden.
Anders als bei einem Sachleistungs-Modell zahlst Du die PZR zuerst selbst und holst Dir den Zuschuss danach zurück. Der Weg ist einfach: Du brauchst die Rechnung Deiner Zahnarztpraxis über die professionelle Zahnreinigung und reichst diese als Beleg bei der DAK-Gesundheit ein.
Den genauen Einreichungsweg, also ob über die DAK-App, das Online-Portal oder per Post, und wie lange die Bearbeitung dauert, erfährst Du direkt bei der DAK-Gesundheit auf dak.de. Diese Details legt die Satzung nicht fest, deshalb gibt Dir die DAK hier die verbindliche Auskunft.
Eine professionelle Zahnreinigung kostet beim Zahnarzt je nach Aufwand und Region unterschiedlich viel. Die DAK übernimmt davon bis zu 60 Euro im Kalenderjahr. Den genauen Preis nennt Dir Deine Praxis vor der Behandlung.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Sagen wir, Deine PZR kostet 90 Euro. Dann erstattet Dir die DAK 60 Euro, und 30 Euro bleiben Dein Eigenanteil. Kostet Deine PZR genau 60 Euro oder weniger, übernimmt die DAK den vollen Rechnungsbetrag, weil der Zuschuss höchstens die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten abdeckt.
Wie hoch der DAK-Zuschuss im Vergleich zu anderen Kassen ist, hängt von der jeweiligen Satzung ab. Manche Kassen rechnen die PZR direkt über ein Partnernetzwerk ab, andere zahlen einen festen Jahres-Zuschuss wie die DAK. Welche Kasse insgesamt zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab, nicht allein von der PZR. Den vollständigen Vergleich findest Du im GKV-Vergleichsrechner.
In der Schwangerschaft gilt eine eigene Regelung. Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten der professionellen Zahnreinigung für werdende Mütter als Plusleistung nach Paragraph 19a Absatz 10 der Satzung. Hintergrund: Eine gesunde Mundflora schützt in der Schwangerschaft vor Zahnfleischentzündungen, die sonst die Gesundheit von Mutter und Kind belasten können.
Wichtig: Die genauen Konditionen dieser Schwangerschafts-Regelung legt die Satzung in Paragraph 19a Absatz 10 fest, ohne im uns vorliegenden Wortlaut eine feste Euro-Grenze zu nennen. Die verbindlichen Details für Deine Situation erfährst Du direkt bei der DAK-Gesundheit auf dak.de.
Der praktische Unterschied zum normalen Zuschuss: In der Schwangerschaft greift die Regelung als eigene Plusleistung nach Paragraph 19a Absatz 10, nicht als der Standard-Zuschuss nach Paragraph 19 Absatz 6. Wenn Du schwanger bist, lohnt sich daher die kurze Nachfrage bei der DAK, nach welcher Regelung Deine PZR abgerechnet wird. So weißt Du vorher, was die DAK übernimmt und was Du beim Einreichen beachten musst.
Hier kommt der zweite Vorteil ins Spiel. Dein Zahnarztbesuch zur Vorsorge oder PZR bringt Dir nicht nur den Zuschuss, sondern auch Bonuspunkte im DAK AktivBonus. Beide Wege laufen getrennt voneinander und sind nicht dasselbe. Damit Du sie nicht verwechselst, hier die saubere Trennung.
Zusammengefasst: Der Satzungs-Zuschuss und die Bonuspunkte sind zwei verschiedene Töpfe mit eigenen Voraussetzungen und eigenen Anträgen. Sie ersetzen sich nicht, sondern ergänzen sich. Welcher Topf in Deinem Fall wie viel bringt, klärst Du am besten direkt mit der DAK.
Praktisch heißt das: Den Satzungs-Zuschuss nutzt jeder, der eine PZR-Rechnung einreicht, ganz ohne Bonusprogramm. Die Bonuspunkte lohnen sich zusätzlich für alle, die ohnehin am AktivBonus teilnehmen und regelmäßig Vorsorge-Maßnahmen sammeln. Wenn Du das Bonusprogramm noch nicht nutzt, ist der Zuschuss aus Paragraph 19 Absatz 6 Dein direkter und einfacher Weg zum Geld. Wie das DAK-Bonusprogramm im Detail funktioniert und welche Maßnahmen sonst noch Punkte bringen, zeigt Dir die Seite Bonuspunkte für die Vorsorgeuntersuchung beim DAK AktivBonus.
Die Satzung beschreibt den Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt, ohne ihn an eine bestimmte Praxis oder ein Partnernetzwerk zu binden. Anders als bei Sachleistungs-Modellen, die nur in Vertragspraxen funktionieren, reichst Du bei der DAK die Rechnung Deines Zahnarztes ein.
Damit es bei der Erstattung keine Rückfragen gibt, kläre vorher kurz mit der DAK, welche Angaben die Rechnung enthalten muss. So ist sichergestellt, dass Dein Beleg als Nachweis für die tatsächlichen Kosten anerkannt wird. Die verbindliche Auskunft dazu gibt Dir die DAK auf dak.de.
Was das für Dich heißt: Du bist bei der Praxiswahl flexibel. Du musst keine spezielle Vertragspraxis ansteuern, sondern reichst die Rechnung Deiner gewohnten Zahnarztpraxis ein. Das ist der praktische Unterschied zwischen einem Erstattungs-Zuschuss wie bei der DAK und einem Sachleistungs-Modell, das an ein festes Praxen-Netzwerk gebunden ist.
Der DAK-Zuschuss zur PZR ist eine Leistung Deiner gesetzlichen Krankenkasse. Eine private Zahnzusatzversicherung ist etwas anderes: Sie greift bei Leistungen, die über die PZR hinausgehen, zum Beispiel bei Zahnersatz, Implantaten oder hochwertigen Füllungen.
Für die professionelle Zahnreinigung selbst brauchst Du also keine Zusatzversicherung, dafür hast Du den DAK-Zuschuss und die Bonuspunkte. Ob eine Zahnzusatzversicherung darüber hinaus für Dich sinnvoll ist, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Das ist eine individuelle Frage, die nicht auf diese Seite gehört.
Kurz zur Einordnung: Der PZR-Zuschuss kommt aus der DAK-Satzung und ist Teil Deiner gesetzlichen Versicherung. Er kostet Dich keinen extra Beitrag, sondern ist über Deinen GKV-Beitrag abgedeckt.
Eine private Zahnzusatzversicherung ist dagegen ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag, der zusätzliche Leistungen absichert. Beide Wege schließen sich nicht aus, sie decken nur unterschiedliche Bereiche ab.
Wie viel zahlt die DAK für die professionelle Zahnreinigung?
Die DAK-Gesundheit zahlt einen Zuschuss von bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr zur professionellen Zahnreinigung. Das steht in Paragraph 19 Absatz 6 der DAK-Satzung. Der Zuschuss ist auf die durch die Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten begrenzt. Liegt Deine PZR-Rechnung über 60 Euro, bleibt der Rest Dein Eigenanteil.
Wie oft im Jahr übernimmt die DAK die Zahnreinigung?
Die DAK-Satzung begrenzt den Zuschuss auf bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr. Eine bestimmte Anzahl an Sitzungen schreibt die Satzung nicht vor. Maßgeblich ist der Jahres-Höchstbetrag von 60 Euro. Sind die nachgewiesenen Kosten niedriger, erstattet die DAK die tatsächlichen Kosten.
Wie stelle ich den Antrag bei der DAK für die Zahnreinigung?
Du gehst zur professionellen Zahnreinigung, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst diese Rechnung als Beleg bei der DAK-Gesundheit ein. Die DAK erstattet Dir dann den Zuschuss von bis zu 60 Euro. Den genauen Einreichungsweg, also über DAK-App, Online-Portal oder Post, und die Bearbeitungsdauer erfährst Du direkt bei der DAK auf dak.de.
Zahlt die DAK die Zahnreinigung auch in der Schwangerschaft?
Ja. In der Schwangerschaft übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten der professionellen Zahnreinigung als Plusleistung nach Paragraph 19a Absatz 10 der Satzung. Eine gesunde Mundflora schützt in der Schwangerschaft vor Zahnfleischentzündungen. Die genauen Konditionen dieser Sonderregelung erfährst Du direkt bei der DAK auf dak.de.
Bekomme ich für die Zahnreinigung auch Bonuspunkte bei der DAK?
Ja. Wer zur Zahnvorsorge nach den Paragraphen 21, 22 und 55 SGB V oder zur professionellen Zahnreinigung geht, erhält 5 Bonuspunkte im DAK AktivBonus. Diese Maßnahme kannst Du einmal im Kalenderhalbjahr nutzen. Die Bonuspunkte laufen getrennt vom Satzungs-Zuschuss aus Paragraph 19 Absatz 6 und haben einen eigenen Antrag.
Ist die Zahnreinigung bei der DAK kostenlos?
Nein, die DAK zahlt einen Teilzuschuss von bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr, kein Vollersatz. Der Zuschuss ist beitragsfinanziert. Liegt Deine PZR-Rechnung über 60 Euro, bleibt der darüber liegende Betrag Dein Eigenanteil. Kostet die PZR 60 Euro oder weniger, übernimmt die DAK die tatsächlichen Kosten.
Bei welchem Zahnarzt kann ich die DAK-Erstattung nutzen?
Die DAK-Satzung beschreibt den Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt und bindet ihn nicht an ein bestimmtes Partnernetzwerk. Du reichst die Rechnung Deines Zahnarztes als Beleg ein. Damit es bei der Erstattung keine Rückfragen gibt, kläre vorher kurz mit der DAK, welche Angaben die Rechnung enthalten muss.