DAK Zahnreinigung 2026
Bis 60 Euro im Jahr.
Dein Zuschuss zur Zahnreinigung.
Die DAK-Gesundheit beteiligt sich an Deiner professionellen Zahnreinigung mit einem Zuschuss von bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr (Paragraph 19 Absatz 6 der Satzung). Du gehst zur PZR, reichst die Rechnung ein und bekommst den Zuschuss zurück. Zusätzlich bringt Dir der Zahnarztbesuch 5 Bonuspunkte im DAK AktivBonus.
pro Kalenderjahr
DAK-Gesundheit
(je Kalenderhalbjahr)
nimmt überall auf
Aktualisiert: Februar 2026
DAK Zahnreinigung: 60 Euro Zuschuss plus Bonuspunkte
Du willst wissen, wie viel die DAK-Gesundheit für Deine professionelle Zahnreinigung (PZR) zahlt und wie Du an das Geld kommst. Die kurze Antwort: bis zu 60 Euro Zuschuss pro Jahr aus der Satzung, dazu Bonuspunkte für den Zahnarztbesuch. Auf dieser Seite erfährst Du genau, wie beide Wege funktionieren und wie Du sie kombinierst. Den vollständigen DAK-Überblick findest Du auf der DAK-Gesundheit im Gesamt-Profil.
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Wie viel zahlt die DAK für die professionelle Zahnreinigung?
Die DAK-Gesundheit beteiligt sich an den Kosten Deiner professionellen Zahnreinigung mit einem Zuschuss von bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr. Das steht wörtlich in Paragraph 19 Absatz 6 der DAK-Satzung.
Wichtig zu verstehen: Das ist ein Zuschuss, kein Sachleistungs-Modell. Du gehst zur PZR, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst sie danach bei der DAK ein. Die DAK erstattet Dir den Betrag, höchstens aber die durch die Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten und maximal 60 Euro im Kalenderjahr.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wie viel: Bis zu 60 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr
Rechtsgrundlage: Paragraph 19 Absatz 6 der DAK-Satzung
Grenze: Höchstens die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten
So kommst Du dran: PZR-Rechnung bei der DAK einreichen
Wer hat Anspruch auf den DAK-Zuschuss zur Zahnreinigung?
Der Zuschuss aus Paragraph 19 Absatz 6 gilt für Versicherte der DAK-Gesundheit. Die Satzung knüpft die Erstattung an eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt und an die vorgelegte Rechnung. Eine bestimmte Mindest-Mitgliedschaftsdauer nennt die Satzung an dieser Stelle nicht.
Die DAK-Gesundheit ist bundesweit geöffnet. Egal in welchem Bundesland Du wohnst, Du kannst der DAK beitreten und den PZR-Zuschuss nutzen. An Deine Region ist der Zuschuss nicht gebunden.
Zuschuss ist nicht gleich kostenlos
Der PZR-Zuschuss der DAK ist ein Teilzuschuss und wird aus Deinen Beiträgen finanziert. Er deckt bis zu 60 Euro pro Jahr ab. Liegt Deine PZR-Rechnung darüber, bleibt der Rest bei Dir. Die Zahnreinigung ist also nicht kostenlos, aber die DAK übernimmt einen festen Teil davon.
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Antrag bei der DAK: Wie reichst Du die Rechnung ein?
Anders als bei einem Sachleistungs-Modell zahlst Du die PZR zuerst selbst und holst Dir den Zuschuss danach zurück. Der Weg ist einfach: Du brauchst die Rechnung Deiner Zahnarztpraxis über die professionelle Zahnreinigung und reichst diese als Beleg bei der DAK-Gesundheit ein.
Den genauen Einreichungsweg, also ob über die DAK-App, das Online-Portal oder per Post, und wie lange die Bearbeitung dauert, erfährst Du direkt bei der DAK-Gesundheit auf dak.de. Diese Details legt die Satzung nicht fest, deshalb gibt Dir die DAK hier die verbindliche Auskunft.
Drei Dinge, die Du parat haben solltest
1. Die Rechnung: Deine Zahnarztpraxis stellt Dir eine Rechnung über die PZR aus. Sie ist der Nachweis für die tatsächlichen Kosten.
2. Dein Kalenderjahr im Blick: Der Zuschuss von bis zu 60 Euro gilt pro Kalenderjahr. Reichst Du im selben Jahr eine weitere PZR ein, zählt der Jahres-Höchstbetrag.
3. Deine Kontoverbindung: Die DAK überweist Dir den Zuschuss. Halte Deine Bankverbindung bereit, damit die Erstattung schnell bei Dir ankommt.
Was kostet eine Zahnreinigung und was bleibt für Dich?
Eine professionelle Zahnreinigung kostet beim Zahnarzt je nach Aufwand und Region unterschiedlich viel. Die DAK übernimmt davon bis zu 60 Euro im Kalenderjahr. Den genauen Preis nennt Dir Deine Praxis vor der Behandlung.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Sagen wir, Deine PZR kostet 90 Euro. Dann erstattet Dir die DAK 60 Euro, und 30 Euro bleiben Dein Eigenanteil. Kostet Deine PZR genau 60 Euro oder weniger, übernimmt die DAK den vollen Rechnungsbetrag, weil der Zuschuss höchstens die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten abdeckt.
So rechnet der Zuschuss
PZR über 60 Euro: DAK zahlt 60 Euro, der Rest bleibt Dein Eigenanteil
PZR genau 60 Euro: DAK übernimmt die vollen 60 Euro
PZR unter 60 Euro: DAK erstattet die tatsächlichen Kosten der Rechnung
Beispiel oben (90 Euro PZR): 60 Euro von der DAK, 30 Euro Eigenanteil
Wie hoch der DAK-Zuschuss im Vergleich zu anderen Kassen ist, hängt von der jeweiligen Satzung ab. Manche Kassen rechnen die PZR direkt über ein Partnernetzwerk ab, andere zahlen einen festen Jahres-Zuschuss wie die DAK. Welche Kasse insgesamt zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab, nicht allein von der PZR. Den vollständigen Vergleich findest Du im GKV-Vergleichsrechner.
Zahnreinigung in der Schwangerschaft: Was übernimmt die DAK?
In der Schwangerschaft gilt eine eigene Regelung. Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten der professionellen Zahnreinigung für werdende Mütter als Plusleistung nach Paragraph 19a Absatz 10 der Satzung. Hintergrund: Eine gesunde Mundflora schützt in der Schwangerschaft vor Zahnfleischentzündungen, die sonst die Gesundheit von Mutter und Kind belasten können.
Wichtig: Die genauen Konditionen dieser Schwangerschafts-Regelung legt die Satzung in Paragraph 19a Absatz 10 fest, ohne im uns vorliegenden Wortlaut eine feste Euro-Grenze zu nennen. Die verbindlichen Details für Deine Situation erfährst Du direkt bei der DAK-Gesundheit auf dak.de.
Der praktische Unterschied zum normalen Zuschuss: In der Schwangerschaft greift die Regelung als eigene Plusleistung nach Paragraph 19a Absatz 10, nicht als der Standard-Zuschuss nach Paragraph 19 Absatz 6. Wenn Du schwanger bist, lohnt sich daher die kurze Nachfrage bei der DAK, nach welcher Regelung Deine PZR abgerechnet wird. So weißt Du vorher, was die DAK übernimmt und was Du beim Einreichen beachten musst.
Schwangerschaft und Zahnreinigung kurz gefasst
Was: Die DAK übernimmt die Kosten der PZR für werdende Mütter
Rechtsgrundlage: Paragraph 19a Absatz 10 der DAK-Satzung (Plusleistung Schwangerschaft)
Konditionen: Details direkt bei der DAK auf dak.de erfragen
Zuschuss plus Bonuspunkte: So kombinierst Du beide Wege
Hier kommt der zweite Vorteil ins Spiel. Dein Zahnarztbesuch zur Vorsorge oder PZR bringt Dir nicht nur den Zuschuss, sondern auch Bonuspunkte im DAK AktivBonus. Beide Wege laufen getrennt voneinander und sind nicht dasselbe. Damit Du sie nicht verwechselst, hier die saubere Trennung.
Weg 1: Der Satzungs-Zuschuss (Paragraph 19 Absatz 6)
Das ist der direkte Erstattungsweg, den Du oben schon kennst. Du reichst die PZR-Rechnung ein und bekommst bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr zurück. Dieser Zuschuss hat nichts mit Bonuspunkten zu tun, er kommt direkt aus der Satzung.
Weg 2: Die Bonus-Maßnahme im AktivBonus
Wer zur Zahnvorsorge nach den Paragraphen 21, 22 und 55 SGB V oder zur professionellen Zahnreinigung geht, bekommt dafür 5 Bonuspunkte im DAK AktivBonus. Diese Maßnahme kannst Du einmal im Kalenderhalbjahr nutzen.
Weg 3: Bonuspunkte für die PZR einlösen (Kategorie A)
Gesammelte Bonuspunkte kannst Du als Zweckzuschuss einlösen, unter anderem für eine professionelle Zahnreinigung. Die PZR steht dafür in der Kategorie A. Hier erhöht sich der Punktwert um den Faktor 1,2, ein Punkt ist also 1,20 Euro Zweckzuschuss wert statt 1 Euro Barauszahlung.
Zusammengefasst: Der Satzungs-Zuschuss und die Bonuspunkte sind zwei verschiedene Töpfe mit eigenen Voraussetzungen und eigenen Anträgen. Sie ersetzen sich nicht, sondern ergänzen sich. Welcher Topf in Deinem Fall wie viel bringt, klärst Du am besten direkt mit der DAK.
Praktisch heißt das: Den Satzungs-Zuschuss nutzt jeder, der eine PZR-Rechnung einreicht, ganz ohne Bonusprogramm. Die Bonuspunkte lohnen sich zusätzlich für alle, die ohnehin am AktivBonus teilnehmen und regelmäßig Vorsorge-Maßnahmen sammeln. Wenn Du das Bonusprogramm noch nicht nutzt, ist der Zuschuss aus Paragraph 19 Absatz 6 Dein direkter und einfacher Weg zum Geld. Wie das DAK-Bonusprogramm im Detail funktioniert und welche Maßnahmen sonst noch Punkte bringen, zeigt Dir die Seite Bonuspunkte für die Vorsorgeuntersuchung beim DAK AktivBonus.
Keine Cent-Rechnung im Voraus
Sei vorsichtig mit pauschalen Summen wie "60 Euro plus X Euro extra". Der Satzungs-Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten begrenzt, und die Einlösung der Bonuspunkte hat eigene Bedingungen und einen eigenen Antrag. Dass beide Wege existieren, ist der Vorteil. Die genaue Summe hängt von Deiner Rechnung und Deinem Punktestand ab.
Bei welchem Zahnarzt gilt der DAK-Zuschuss?
Die Satzung beschreibt den Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt, ohne ihn an eine bestimmte Praxis oder ein Partnernetzwerk zu binden. Anders als bei Sachleistungs-Modellen, die nur in Vertragspraxen funktionieren, reichst Du bei der DAK die Rechnung Deines Zahnarztes ein.
Damit es bei der Erstattung keine Rückfragen gibt, kläre vorher kurz mit der DAK, welche Angaben die Rechnung enthalten muss. So ist sichergestellt, dass Dein Beleg als Nachweis für die tatsächlichen Kosten anerkannt wird. Die verbindliche Auskunft dazu gibt Dir die DAK auf dak.de.
Was das für Dich heißt: Du bist bei der Praxiswahl flexibel. Du musst keine spezielle Vertragspraxis ansteuern, sondern reichst die Rechnung Deiner gewohnten Zahnarztpraxis ein. Das ist der praktische Unterschied zwischen einem Erstattungs-Zuschuss wie bei der DAK und einem Sachleistungs-Modell, das an ein festes Praxen-Netzwerk gebunden ist.
Bevor Du zur PZR gehst
Termin machen: PZR bei der Zahnarztpraxis Deiner Wahl vereinbaren
Rechnung sichern: Beleg über die professionelle Zahnreinigung aufheben
Einreichen: Rechnung bei der DAK einreichen, Zuschuss von bis zu 60 Euro erhalten
PZR und Zahnzusatzversicherung: Wo ist der Unterschied?
Der DAK-Zuschuss zur PZR ist eine Leistung Deiner gesetzlichen Krankenkasse. Eine private Zahnzusatzversicherung ist etwas anderes: Sie greift bei Leistungen, die über die PZR hinausgehen, zum Beispiel bei Zahnersatz, Implantaten oder hochwertigen Füllungen.
Für die professionelle Zahnreinigung selbst brauchst Du also keine Zusatzversicherung, dafür hast Du den DAK-Zuschuss und die Bonuspunkte. Ob eine Zahnzusatzversicherung darüber hinaus für Dich sinnvoll ist, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Das ist eine individuelle Frage, die nicht auf diese Seite gehört.
Kurz zur Einordnung: Der PZR-Zuschuss kommt aus der DAK-Satzung und ist Teil Deiner gesetzlichen Versicherung. Er kostet Dich keinen extra Beitrag, sondern ist über Deinen GKV-Beitrag abgedeckt.
Eine private Zahnzusatzversicherung ist dagegen ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag, der zusätzliche Leistungen absichert. Beide Wege schließen sich nicht aus, sie decken nur unterschiedliche Bereiche ab.
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Häufige Fragen zur DAK professionellen Zahnreinigung
Wie viel zahlt die DAK für die professionelle Zahnreinigung?
Die DAK-Gesundheit zahlt einen Zuschuss von bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr zur professionellen Zahnreinigung. Das steht in Paragraph 19 Absatz 6 der DAK-Satzung. Der Zuschuss ist auf die durch die Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten begrenzt. Liegt Deine PZR-Rechnung über 60 Euro, bleibt der Rest Dein Eigenanteil.
Wie oft im Jahr übernimmt die DAK die Zahnreinigung?
Die DAK-Satzung begrenzt den Zuschuss auf bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr. Eine bestimmte Anzahl an Sitzungen schreibt die Satzung nicht vor. Maßgeblich ist der Jahres-Höchstbetrag von 60 Euro. Sind die nachgewiesenen Kosten niedriger, erstattet die DAK die tatsächlichen Kosten.
Wie stelle ich den Antrag bei der DAK für die Zahnreinigung?
Du gehst zur professionellen Zahnreinigung, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst diese Rechnung als Beleg bei der DAK-Gesundheit ein. Die DAK erstattet Dir dann den Zuschuss von bis zu 60 Euro. Den genauen Einreichungsweg, also über DAK-App, Online-Portal oder Post, und die Bearbeitungsdauer erfährst Du direkt bei der DAK auf dak.de.
Zahlt die DAK die Zahnreinigung auch in der Schwangerschaft?
Ja. In der Schwangerschaft übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten der professionellen Zahnreinigung als Plusleistung nach Paragraph 19a Absatz 10 der Satzung. Eine gesunde Mundflora schützt in der Schwangerschaft vor Zahnfleischentzündungen. Die genauen Konditionen dieser Sonderregelung erfährst Du direkt bei der DAK auf dak.de.
Bekomme ich für die Zahnreinigung auch Bonuspunkte bei der DAK?
Ja. Wer zur Zahnvorsorge nach den Paragraphen 21, 22 und 55 SGB V oder zur professionellen Zahnreinigung geht, erhält 5 Bonuspunkte im DAK AktivBonus. Diese Maßnahme kannst Du einmal im Kalenderhalbjahr nutzen. Die Bonuspunkte laufen getrennt vom Satzungs-Zuschuss aus Paragraph 19 Absatz 6 und haben einen eigenen Antrag.
Ist die Zahnreinigung bei der DAK kostenlos?
Nein, die DAK zahlt einen Teilzuschuss von bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr, kein Vollersatz. Der Zuschuss ist beitragsfinanziert. Liegt Deine PZR-Rechnung über 60 Euro, bleibt der darüber liegende Betrag Dein Eigenanteil. Kostet die PZR 60 Euro oder weniger, übernimmt die DAK die tatsächlichen Kosten.
Bei welchem Zahnarzt kann ich die DAK-Erstattung nutzen?
Die DAK-Satzung beschreibt den Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt und bindet ihn nicht an ein bestimmtes Partnernetzwerk. Du reichst die Rechnung Deines Zahnarztes als Beleg ein. Damit es bei der Erstattung keine Rückfragen gibt, kläre vorher kurz mit der DAK, welche Angaben die Rechnung enthalten muss.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Stand dieser Seite: 07. Februar 2026. Alle Angaben zur DAK-Gesundheit wurden gegen die DAK-Satzung (64. Nachtrag, Stand 07.02.2026) und die Anlage zu Paragraph 25 der Satzung geprüft. Der PZR-Zuschuss ist über Paragraph 19 Absatz 6 wortlaut-belegt, die Schwangerschafts-Regelung über Paragraph 19a Absatz 10, die Bonus-Maßnahme über die Anlage zu Paragraph 25. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.
Primärquellen DAK-Gesundheit
- DAK-Satzung, Paragraph 19 Absatz 6 (S01): Wortlaut zum PZR-Zuschuss: "Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. [...] Der Zuschuss beträgt 60,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten." (64. Nachtrag, Stand 07.02.2026)
- DAK-Satzung, Paragraph 19a Absatz 10 (S01): Plusleistungen bei Schwangerschaft und Geburt, darunter die professionelle Zahnreinigung für werdende Mütter. Eine feste Euro-Höchstgrenze ist im Satzungswortlaut an dieser Stelle nicht benannt.
- Anlage zu Paragraph 25 der DAK-Satzung (S02): Bonus-Maßnahme Zahngesundheit: "Leistungen zur Zahngesundheit: Zahnvorsorge nach Paragraphen 21, 22, 55 SGB V oder professionelle Zahnreinigung, 5 Punkte, einmal im Kalenderhalbjahr." Eintausch der professionellen Zahnreinigung als Kategorie-A-Zuschuss mit Faktor 1,2.
Gesetzliche Grundlagen
- SGB V, Paragraph 65a: Rechtsgrundlage für Bonusprogramme gesetzlicher Krankenkassen. Auf dieser Basis regelt die DAK ihren AktivBonus in der Anlage zu Paragraph 25 der Satzung.
- SGB V, Paragraphen 21, 22, 55: Zahnvorsorge und zahnärztliche Leistungen, auf die die DAK-Bonus-Maßnahme zur Zahngesundheit Bezug nimmt.
- DAK-Satzung: Aufrufbar auf der DAK-Webseite unter dak.de. Maßgeblich für Leistungsansprüche ist die jeweils aktuelle Satzungsfassung.
Behördliche und gesetzliche Verweise
Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V). Aktuelle Beitragssätze und Rechengrößen: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. DAK-Satzung und Antragsdetails direkt auf dak.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.
Information, keine Rechtsberatung
Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Februar 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.
Verbindliche Auskunft zu Deinem DAK-Leistungsanspruch, zum PZR-Zuschuss oder einem Kassenwechsel erteilt die DAK-Gesundheit oder die Verbraucherzentrale. Leistungsansprüche richten sich nach der jeweils aktuellen DAK-Satzung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung.
Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Zahnzusatzversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach Paragraph 34d Absatz 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht ausschließlich für einen einzelnen Versicherer.