Aktualisiert: 6. Juli 2026
DAK Bonusprogramm 2026: AktivBonus im Detail
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Der DAK AktivBonus belohnt Dich mit Bonuspunkten, wenn Du etwas für Deine Gesundheit
tust. Vorsorgetermine, Sport im Verein, Schutzimpfungen oder die professionelle Zahnreinigung zählen alle.
Jeder Punkt ist 1 Euro wert, wenn Du Dir das Geld auszahlen lässt. Oder Du tauschst die Punkte in einen
zweckgebundenen Zuschuss um und bekommst pro Punkt mehr. Auf dieser Seite erkläre ich Dir, welche Maßnahme
wie viele Punkte bringt, wie Du sie einlöst und wie Du den Bonus gegen den DAK-Zusatzbeitrag rechnen kannst.
Das DAK-Gesundheit im Gesamt-Profil findest Du auf der
Übersichtsseite.
Der DAK AktivBonus ist das Bonusprogramm der DAK-Gesundheit nach §
25 ihrer Satzung in Verbindung mit § 65a SGB V. Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen, Versicherte für
gesundheitsbewusstes Verhalten zu belohnen. Die DAK setzt das mit einem Punkte-System um: für jede
anerkannte Maßnahme gibt es eine feste Punktzahl. Diese Punkte tauschst Du am Ende gegen Geld oder gegen
einen Zuschuss.
Das Besondere am DAK-System ist der Multiplikator. Ein Bonuspunkt ist genau 1 Euro
wert, wenn Du Dir den Bonus als Geldprämie aufs Konto auszahlen lässt. Wählst Du stattdessen einen
zweckgebundenen Zuschuss, steigt der Wert: in Kategorie A auf 1,20 Euro pro Punkt, in Kategorie B sogar auf
2 Euro pro Punkt. Den Geldweg und den Zuschussweg erkläre ich Dir gleich im Detail.
Die DAK führt das Bonusprogramm in drei Varianten: den DAK AktivBonus für
Erwachsene, den DAK AktivBonus Junior für Kinder bis 18 Jahre und einen Babybonus speziell für Babys im
ersten Lebensjahr. Diese Seite beschreibt vor allem den AktivBonus für Erwachsene. Den Junior-Bonus erkläre
ich weiter unten in einem eigenen Abschnitt.
Die DAK teilt die Bonus-Maßnahmen in zwei Gruppen, die im Gesetz unterschiedlich
geregelt sind. Die erste Gruppe (§ 65a Abs. 1 SGB V) belohnt Vorsorge, Früherkennung und Impfungen. Die
zweite Gruppe (§ 65a Abs. 1a SGB V) belohnt aktive Prävention wie Sport, Präventionskurse oder die
Schritte-Challenge. Die folgende Tabelle zeigt Dir alle belegten Maßnahmen mit ihrer Punktzahl.
Zusätzlich gibt es einen Erfolgsbonus für gute Gesundheitswerte.
Wenn Du mindestens zwei Maßnahmen aus dem Präventions-Katalog nachgewiesen hast und ab dem 16. Lebensjahr
Werte wie Blutdruck, Body-Mass-Index, Cholesterin oder Blutzucker im altersgerechten Normbereich hältst
(oder Nichtraucher seit mehr als 6 Monaten bist), bekommst Du je nachgewiesenem Erfolg 35 Bonuspunkte.
Maximal werden 4 Erfolge belohnt, also bis zu 140 Punkte. Diesen Erfolgsbonus kannst Du einmal innerhalb von
drei Jahren in Anspruch nehmen.
Wenn Du Deine Punkte gesammelt hast, entscheidest Du, wie Du sie einlöst. Es gibt
zwei Wege, und sie bringen unterschiedlich viel. Der Geldweg ist einfach und frei verwendbar. Der
Zuschussweg bringt mehr Wert pro Punkt, ist aber an einen Zweck gebunden.
So läuft das Einlösen in der Praxis ab: Du reichst Deine Nachweise über die DAK-App
oder das Online-Kundencenter ein, zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung, eine Teilnahmebestätigung des
Sportvereins oder die Quittung der Zahnreinigung. Dein Anspruch entsteht durch den Antrag und die Vorlage
der Nachweise. Wichtig: Das Datum der Maßnahme oder der Rechnung darf bei der Beantragung nicht mehr als 24
Monate zurückliegen.
Den Erfolgsbonus oben kannst Du genauso umrechnen. Die maximal 140 Punkte sind 140
Euro als Geldprämie wert, 168 Euro als Zuschuss in Kategorie A oder 280 Euro als Zuschuss in Kategorie B.
Auch hier gilt: Der Gegenwert hängt davon ab, welchen Einlöseweg Du wählst.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt es den
DAK AktivBonus Junior. Das Programm belohnt zum Beispiel die Teilnahme an den
Kinderuntersuchungen (U-Untersuchungen). Laut DAK-Angabe können Kinder bis zum 18. Geburtstag Punkte im Wert
von bis zu 1.650 Euro sammeln. Wichtig zur Einordnung: Diese 1.650 Euro sind ein kumulierter Gesamtwert über
die ganze Kindheit, kein Jahresbetrag.
Besonders ergiebig sind die Kinderuntersuchungen. Für jede der
Vorsorge-Untersuchungen U1 bis U11 sowie die Jugenduntersuchungen J1 und J2 gibt es 50 Bonuspunkte (§ 26 SGB
V, Anlage zu § 25). Wer alle Termine wahrnimmt, sammelt also über die Jahre einen ordentlichen Stapel an
Punkten, ganz nebenbei beim normalen Kinderarztbesuch.
Ein praktischer Vorteil für Familien: Bonuspunkte, die ein minderjähriges Kind
sammelt, verfallen nicht so schnell wie bei Erwachsenen. Sie bleiben bis zwei Jahre nach dem 18. Geburtstag
erhalten, auch wenn zwischendurch keine neuen Nachweise eingereicht werden. So geht der über Jahre
angesammelte Wert nicht verloren, wenn das Kind heranwächst.
Für die ganz Kleinen bietet die DAK zusätzlich einen Babybonus für Babys im ersten
Lebensjahr an. Die genauen Maßnahmen und Werte dieses Babybonus liegen mir nicht aus einer Primärquelle vor,
deshalb verzichte ich hier bewusst auf konkrete Zahlen. Frage die Details bei der DAK nach, wenn Du ein Baby
in der Familie hast.
Die Teilnahme am AktivBonus ist freiwillig. Du erklärst sie einmal, und Du kannst
sie jederzeit wieder beenden. Niemand zwingt Dich, dabei zu bleiben. Aber es gibt zwei Fristen-Regeln, die
Du kennen solltest, damit Deine gesammelten Punkte nicht verloren gehen.
Gut zu wissen für den Start: Dein Teilnahmezeitraum beginnt zum ersten Tag des
Kalenderjahres, in dem Du die Teilnahmeerklärung abgibst, frühestens mit Beginn Deiner Mitgliedschaft.
Maßnahmen, die Du in diesem Jahr nachweist, zählen also rückwirkend ab dem 1. Januar, auch wenn Du Dich erst
später im Jahr angemeldet hast.
Erste Regel: Wenn Du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Nachweise einreichst,
endet Deine Teilnahme automatisch. Mit dem Ende der Teilnahme verfallen Deine gesammelten Bonuspunkte,
sofern Du nicht vorher einen Antrag auf Auszahlung oder Umtausch in einen Zuschuss gestellt hast. Also:
stell Deinen Antrag rechtzeitig, bevor die Teilnahme ausläuft.
Der AktivBonus ist nicht die einzige Leistung der DAK, mit der Du Geld
zurückbekommst. Die DAK erstattet zusätzlich bis zu 60 Euro pro Jahr für die professionelle Zahnreinigung
(PZR). Das ist eine eigene Leistung aus der Satzung, getrennt vom Bonusprogramm. Beides lässt sich
kombinieren: Du bekommst für die Zahnreinigung Bonuspunkte und obendrauf die PZR-Erstattung. Wie die
PZR-Erstattung genau funktioniert, erkläre ich Dir auf der Seite Vorsorge-Bonuspunkte und PZR-Erstattung kombinieren.
Noch ein Punkt, der oft für Verwirrung sorgt: Das Bonusprogramm nach § 25 und ein
Wahltarif der DAK lassen sich kombinieren. Die Auszahlung Deines Bonus gilt nicht als leistungsschädliche
Inanspruchnahme, die einen Wahltarif gefährden würde. Du kannst also beide Bausteine parallel nutzen, ohne
dass einer den anderen blockiert.
Wer den AktivBonus aktiv nutzt, kann den Zusatzbeitrag der DAK zu einem erheblichen
Teil ausgleichen. Das macht das Programm besonders für aktive Versicherte interessant, die Sport treiben und
regelmäßig zur Vorsorge gehen. Wie der DAK-Zusatzbeitrag im Marktvergleich einzuordnen ist, erkläre ich Dir
auf der Seite Bonus gegen den höheren Beitrag gerechnet.
Ehrlich gesagt: Der AktivBonus lohnt sich nicht für jeden gleich stark. Er belohnt
das, was Du sowieso für Deine Gesundheit tust. Wer aktiv ist, holt am meisten raus. Wer das Programm
vergisst, hat nichts davon. Hier ist meine Einordnung als Dein Makler, ohne Dir eine Kasse vorzuschreiben.
Der AktivBonus passt gut zu Dir, wenn Du in eine dieser Gruppen gehörst:
Welche Kasse am Ende zu Dir passt, hängt aber nicht nur am Bonusprogramm. Der
Zusatzbeitrag, die Satzungsleistungen und der Service zählen genauso. Ob die DAK für Dich die richtige Wahl
ist, klärst Du am besten in einer Bedarfsanalyse. Ich bin als Dein Versicherungsmakler dabei an Deiner Seite
und schaue mir Deine Situation gemeinsam mit Dir an.
Wie funktioniert der DAK AktivBonus?
Der DAK AktivBonus ist ein Punkte-System. Für jede anerkannte Gesundheitsmaßnahme bekommst Du eine
feste Punktzahl, zum Beispiel 50 Punkte für eine Sportverein-Mitgliedschaft oder 10 Punkte für eine
Vorsorgeuntersuchung. Am Ende tauschst Du die Punkte ein: Ein Punkt ist 1 Euro wert als Geldprämie
aufs Konto oder mehr Wert als zweckgebundener Zuschuss (1,20 Euro in Kategorie A, 2 Euro in
Kategorie B). Rechtsgrundlage ist § 25 der DAK-Satzung in Verbindung mit § 65a SGB V.
Wie viel Geld kann ich mit dem DAK Bonusprogramm bekommen?
Das hängt davon ab, wie Du Deine Punkte einlöst und wie viele Maßnahmen Du nachweist. Beim
zweckgebundenen Zuschuss ist die Grenze klar: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr (§
25 Satzung DAK, Anlage). Lässt Du Dir den Bonus als Geldprämie aufs Konto auszahlen, ist jeder Punkt
1 Euro wert. Für die Geldprämie nennt die Satzung keinen festen Höchstbetrag. Wie viel am Ende
zusammenkommt, richtet sich nach Deinen tatsächlich nachgewiesenen Maßnahmen.
Wie löse ich meine DAK Bonuspunkte ein?
Du reichst Deine Nachweise über die DAK-App oder das Online-Kundencenter ein, zum Beispiel eine
ärztliche Bescheinigung oder die Quittung der Zahnreinigung. Dann wählst Du den Einlöseweg:
Geldprämie (1 Euro pro Punkt aufs Konto) oder zweckgebundener Zuschuss (1,20 Euro pro Punkt in
Kategorie A, 2 Euro in Kategorie B). Wichtig: Das Datum der Maßnahme oder Rechnung darf bei der
Beantragung nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
Verfallen DAK Bonuspunkte?
Ja, unter zwei Bedingungen. Wenn Du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Nachweise einreichst,
endet Deine Teilnahme und die Punkte verfallen, sofern Du nicht vorher einen Antrag auf Auszahlung
oder Umtausch gestellt hast. Und ganz wichtig:
Mit dem Ende Deiner Mitgliedschaft bei der DAK verfallen alle Bonusansprüche (§ 25
Satzung DAK). Vor einem Kassenwechsel solltest Du also unbedingt einen Antrag auf Auszahlung
stellen, damit Dein Guthaben nicht verloren geht. Für Punkte minderjähriger Kinder gilt eine
Ausnahme: Sie verfallen erst zwei Jahre nach dem 18. Geburtstag.
Gibt es beim DAK Bonusprogramm auch etwas für Kinder?
Ja. Der DAK AktivBonus Junior gilt für Kinder bis 18 Jahre und belohnt zum Beispiel
die Teilnahme an den Kinderuntersuchungen. Laut DAK-Angabe können Kinder bis zum 18. Geburtstag
Punkte im Wert von bis zu 1.650 Euro sammeln. Das ist ein kumulierter Gesamtwert über die ganze
Kindheit, kein Jahresbetrag. Zusätzlich gibt es einen Babybonus für das erste Lebensjahr. Die
genauen Junior- und Baby-Werte solltest Du direkt bei der DAK erfragen, weil sie nicht im
Satzungs-Wortlaut belegt sind.
Wie melde ich mich für das DAK Bonusprogramm an?
Die Teilnahme ist freiwillig und Du erklärst sie selbst, am einfachsten über die DAK-App oder das
Online-Kundencenter. Bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gibt der gesetzliche Vertreter
die Erklärung ab. Der Teilnahmezeitraum beginnt zum ersten Tag des Kalenderjahres, in dem Du die
Erklärung abgibst, frühestens mit Beginn Deiner Mitgliedschaft. Beenden kannst Du die Teilnahme
jederzeit wieder.
Gibt es einen DAK-Bonus über den Arbeitgeber?
Ja, aber nur, wenn Dein Arbeitgeber eine passende Maßnahme anbietet. Neben dem AktivBonus nach § 25
gibt es einen eigenen Baustein für die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 26 Abs. 4 der
DAK-Satzung. Nimmst Du an mindestens einer qualitätsgesicherten und zertifizierten Maßnahme zur
betrieblichen Gesundheitsförderung teil, bekommst Du dafür 35 Euro für das Kalenderjahr.
Voraussetzung ist ein Nachweis über eine Teilnahme von mindestens 80 Prozent an der Maßnahme.
Wichtig zur Einordnung: Dieser Bonus ist an Deinen Arbeitgeber gekoppelt und läuft getrennt vom
AktivBonus. Ohne ein entsprechendes Angebot im Betrieb kannst Du ihn nicht erreichen. Er ist deshalb
kein frei planbarer Zusatz, sondern eine mögliche Extra-Chance für alle, deren Arbeitgeber solche
Maßnahmen bereitstellt.