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DAK AktivBonus 2026: Bonusprogramm erklärt

DAK AktivBonus:
1 Punkt = 1 € Cash oder bis 500 € Zuschuss pro Jahr.

Der DAK AktivBonus ist das Bonusprogramm der DAK-Gesundheit nach § 25 ihrer Satzung in Verbindung mit § 65a SGB V. Du sammelst für nachgewiesene Vorsorge- und Sportmaßnahmen Bonuspunkte. Ein Punkt entspricht 1 Euro als Geldprämie aufs Konto oder mehr Wert als zweckgebundener Zuschuss (bis zu 500 Euro pro Jahr). Hier erkläre ich Dir, welche Maßnahme wie viele Punkte bringt, wie Du sie einlöst und was sie in Euro wert sind.

1 € je Bonuspunkt
als Geldprämie (Cash)
500 € Zuschuss max.
zweckgebunden pro Jahr
1.650 € AktivBonus Junior
bis 18 (laut DAK)
24 Monate Zeit
für den Bonus-Antrag
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Stand: 14.06.2026 Quellen: Satzung DAK 07.02.2026, Anlage zu § 25, § 65a SGB V Reg.-Nr. D-4YKP-487AL-84 DAK-Gesundheit im Gesamt-Profil

Aktualisiert: 14. Juni 2026
DAK Bonusprogramm 2026: AktivBonus im Detail

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Der DAK AktivBonus belohnt Dich mit Bonuspunkten, wenn Du etwas für Deine Gesundheit tust. Vorsorgetermine, Sport im Verein, Schutzimpfungen oder die professionelle Zahnreinigung zählen alle. Jeder Punkt ist 1 Euro wert, wenn Du Dir das Geld auszahlen lässt. Oder Du tauschst die Punkte in einen zweckgebundenen Zuschuss um und bekommst pro Punkt mehr. Auf dieser Seite erkläre ich Dir, welche Maßnahme wie viele Punkte bringt, wie Du sie einlöst und wie Du den Bonus gegen den DAK-Zusatzbeitrag rechnen kannst. Das DAK-Gesundheit im Gesamt-Profil findest Du auf der Übersichtsseite.


DAK AktivBonus direkt erklärt: Punkte, Cash und Zuschuss

Der DAK AktivBonus ist das Bonusprogramm der DAK-Gesundheit nach § 25 ihrer Satzung in Verbindung mit § 65a SGB V. Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen, Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten zu belohnen. Die DAK setzt das mit einem Punkte-System um: für jede anerkannte Maßnahme gibt es eine feste Punktzahl. Diese Punkte tauschst Du am Ende gegen Geld oder gegen einen Zuschuss.

Das Besondere am DAK-System ist der Multiplikator. Ein Bonuspunkt ist genau 1 Euro wert, wenn Du Dir den Bonus als Geldprämie aufs Konto auszahlen lässt. Wählst Du stattdessen einen zweckgebundenen Zuschuss, steigt der Wert: in Kategorie A auf 1,20 Euro pro Punkt, in Kategorie B sogar auf 2 Euro pro Punkt. Den Geldweg und den Zuschussweg erkläre ich Dir gleich im Detail.

Die wichtigsten AktivBonus-Werte auf einen Blick

Punktwert Geldprämie (Cash): 1 Bonuspunkt = 1,00 Euro, ausgezahlt aufs Konto (Bonuspunktekatalog DAK)

Punktwert Zuschuss: 1 Punkt = 1,20 Euro in Kategorie A (Faktor 1,2) oder 2,00 Euro in Kategorie B (Faktor 2,0, nur Sport- und Fitnessausrüstung plus Körpermessgeräte)

Zuschuss-Maximum: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr für den zweckgebundenen Zuschuss (§ 25 Satzung DAK, Anlage)

AktivBonus Junior: für Kinder bis 18 Jahre, bis zu 1.650 Euro im Wert bis zum 18. Geburtstag sammelbar (laut DAK-Angabe)

Die DAK führt das Bonusprogramm in drei Varianten: den DAK AktivBonus für Erwachsene, den DAK AktivBonus Junior für Kinder bis 18 Jahre und einen Babybonus speziell für Babys im ersten Lebensjahr. Diese Seite beschreibt vor allem den AktivBonus für Erwachsene. Den Junior-Bonus erkläre ich weiter unten in einem eigenen Abschnitt.


Wofür gibt es Bonuspunkte? Die Maßnahmen-Tabelle

Die DAK teilt die Bonus-Maßnahmen in zwei Gruppen, die im Gesetz unterschiedlich geregelt sind. Die erste Gruppe (§ 65a Abs. 1 SGB V) belohnt Vorsorge, Früherkennung und Impfungen. Die zweite Gruppe (§ 65a Abs. 1a SGB V) belohnt aktive Prävention wie Sport, Präventionskurse oder die Schritte-Challenge. Die folgende Tabelle zeigt Dir alle belegten Maßnahmen mit ihrer Punktzahl.

← Tabelle zur Seite wischen, um alle drei Spalten zu sehen →

Maßnahme Punkte Hinweis / Limit
Vorsorge und Früherkennung nach § 25 SGB V (Check-Up, Hautkrebs-Früherkennung u.a.) 10 Punkte § 65a Abs. 1 SGB V
Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge (§ 24d SGB V) 15 Punkte vollständige Durchführung
Krebsfrüherkennung (§ 25a SGB V) 10 Punkte organisierte Früherkennungsprogramme
Kinderuntersuchungen U1 bis U11, J1, J2 (§ 26 SGB V) 50 Punkte pro Untersuchung
Schutzimpfungen (§ 20i SGB V) 10 Punkte STIKO-konforme Impfungen
Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung (§§ 21, 22, 55 SGB V) 5 Punkte Zahngesundheit
Präventionskurse (§ 20 Abs. 5 SGB V) 10 Punkte max. 2 Kurse pro Jahr (§ 65a Abs. 1a)
Sportverein, zertifiziertes Fitnessstudio oder DOSB-Leistungsabzeichen 50 Punkte 1 mal pro Jahr, Studio muss zertifiziert sein
Sportveranstaltungen, Wettkämpfe oder Rückbildungsgymnastik 10 Punkte 2 mal pro Jahr, unter qualifizierter Leitung
10.000-Schritte-Challenge (digital) 10 Punkte 2 mal pro Jahr, ab vollendetem 15. Lebensjahr

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Mindestens zwei Maßnahmen

Für die aktive Prävention nach § 65a Abs. 1a SGB V (Sport, Kurse, Schritte-Challenge) musst Du mindestens zwei Maßnahmen aus dem Katalog nachweisen, damit Dein Bonusanspruch erfüllt ist. Eine einzelne Maßnahme reicht hier nicht.

Zusätzlich gibt es einen Erfolgsbonus für gute Gesundheitswerte. Wenn Du mindestens zwei Maßnahmen aus dem Präventions-Katalog nachgewiesen hast und ab dem 16. Lebensjahr Werte wie Blutdruck, Body-Mass-Index, Cholesterin oder Blutzucker im altersgerechten Normbereich hältst (oder Nichtraucher seit mehr als 6 Monaten bist), bekommst Du je nachgewiesenem Erfolg 35 Bonuspunkte. Maximal werden 4 Erfolge belohnt, also bis zu 140 Punkte. Diesen Erfolgsbonus kannst Du einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch nehmen.

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Bonuspunkte einlösen: Cash aufs Konto oder Zuschuss

Wenn Du Deine Punkte gesammelt hast, entscheidest Du, wie Du sie einlöst. Es gibt zwei Wege, und sie bringen unterschiedlich viel. Der Geldweg ist einfach und frei verwendbar. Der Zuschussweg bringt mehr Wert pro Punkt, ist aber an einen Zweck gebunden.

Geldprämie oder Zuschuss: was ist der Unterschied?

  • Geldprämie (Cash): Jeder Punkt ist 1 Euro wert und wird Dir direkt aufs Konto überwiesen. Du kannst das Geld frei verwenden, kein Nachweis nötig.
  • Zuschuss Kategorie A (Faktor 1,2): Jeder Punkt ist 1,20 Euro wert. Der Zuschuss ist zweckgebunden für Gesundheitsleistungen wie Naturheilverfahren, Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Sehhilfen oder eine Sportverein-Mitgliedschaft.
  • Zuschuss Kategorie B (Faktor 2,0): Jeder Punkt ist 2 Euro wert. Diese Verdopplung gilt nur für Sport- und Fitnessausrüstung (Sportkleidung, Schuhe, Sportgeräte) und Körpermessgeräte. Helme und Protektoren gehören nicht dazu, die fallen in Kategorie A.

Wichtig: Der zweckgebundene Zuschuss ist auf 500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt (§ 25 Satzung DAK, Anlage). Für die Geldprämie ist in der Satzung kein fester Höchstbetrag belegt.

So läuft das Einlösen in der Praxis ab: Du reichst Deine Nachweise über die DAK-App oder das Online-Kundencenter ein, zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung, eine Teilnahmebestätigung des Sportvereins oder die Quittung der Zahnreinigung. Dein Anspruch entsteht durch den Antrag und die Vorlage der Nachweise. Wichtig: Das Datum der Maßnahme oder der Rechnung darf bei der Beantragung nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.

Gegenwert in Euro: ein Rechenbeispiel

Nehmen wir an, Du sammelst in einem Jahr 100 Bonuspunkte: 50 für eine Sportverein-Mitgliedschaft, 10 für eine Vorsorgeuntersuchung, 10 für eine Schutzimpfung, 10 für die Zahnreinigung-Gruppe und zweimal 10 für die Schritte-Challenge. So viel sind diese 100 Punkte je nach Einlöseweg wert:

  • Geldprämie (Cash): 100 Punkte mal 1,00 Euro = 100 Euro aufs Konto
  • Zuschuss Kategorie A (Faktor 1,2): 100 Punkte mal 1,20 Euro = 120 Euro zweckgebunden
  • Zuschuss Kategorie B (Faktor 2,0): 100 Punkte mal 2,00 Euro = 200 Euro für Sportausrüstung

Vereinfachtes Beispiel. Welche Maßnahmen Du tatsächlich erreichst und welcher Einlöseweg für Dich passt, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Der Zuschuss bleibt in jedem Fall auf 500 Euro pro Jahr begrenzt.

Den Erfolgsbonus oben kannst Du genauso umrechnen. Die maximal 140 Punkte sind 140 Euro als Geldprämie wert, 168 Euro als Zuschuss in Kategorie A oder 280 Euro als Zuschuss in Kategorie B. Auch hier gilt: Der Gegenwert hängt davon ab, welchen Einlöseweg Du wählst.


AktivBonus Junior: was Familien mit Kindern wissen sollten

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gibt es den DAK AktivBonus Junior. Das Programm belohnt zum Beispiel die Teilnahme an den Kinderuntersuchungen (U-Untersuchungen). Laut DAK-Angabe können Kinder bis zum 18. Geburtstag Punkte im Wert von bis zu 1.650 Euro sammeln. Wichtig zur Einordnung: Diese 1.650 Euro sind ein kumulierter Gesamtwert über die ganze Kindheit, kein Jahresbetrag.

Quellen-Hinweis zum Junior-Betrag

Der Wert von 1.650 Euro stammt aus den Angaben der DAK auf ihrer Webseite (Stand Mai 2026), nicht aus dem Satzungs-Wortlaut. Den genauen Junior-Maßnahmenkatalog und aktuelle Werte solltest Du direkt bei der DAK erfragen, bevor Du planst.

Besonders ergiebig sind die Kinderuntersuchungen. Für jede der Vorsorge-Untersuchungen U1 bis U11 sowie die Jugenduntersuchungen J1 und J2 gibt es 50 Bonuspunkte (§ 26 SGB V, Anlage zu § 25). Wer alle Termine wahrnimmt, sammelt also über die Jahre einen ordentlichen Stapel an Punkten, ganz nebenbei beim normalen Kinderarztbesuch.

Ein praktischer Vorteil für Familien: Bonuspunkte, die ein minderjähriges Kind sammelt, verfallen nicht so schnell wie bei Erwachsenen. Sie bleiben bis zwei Jahre nach dem 18. Geburtstag erhalten, auch wenn zwischendurch keine neuen Nachweise eingereicht werden. So geht der über Jahre angesammelte Wert nicht verloren, wenn das Kind heranwächst.

Für die ganz Kleinen bietet die DAK zusätzlich einen Babybonus für Babys im ersten Lebensjahr an. Die genauen Maßnahmen und Werte dieses Babybonus liegen mir nicht aus einer Primärquelle vor, deshalb verzichte ich hier bewusst auf konkrete Zahlen. Frage die Details bei der DAK nach, wenn Du ein Baby in der Familie hast.


Verfallsregeln: Fristen und die Kassenwechsel-Falle

Die Teilnahme am AktivBonus ist freiwillig. Du erklärst sie einmal, und Du kannst sie jederzeit wieder beenden. Niemand zwingt Dich, dabei zu bleiben. Aber es gibt zwei Fristen-Regeln, die Du kennen solltest, damit Deine gesammelten Punkte nicht verloren gehen.

Gut zu wissen für den Start: Dein Teilnahmezeitraum beginnt zum ersten Tag des Kalenderjahres, in dem Du die Teilnahmeerklärung abgibst, frühestens mit Beginn Deiner Mitgliedschaft. Maßnahmen, die Du in diesem Jahr nachweist, zählen also rückwirkend ab dem 1. Januar, auch wenn Du Dich erst später im Jahr angemeldet hast.

Erste Regel: Wenn Du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Nachweise einreichst, endet Deine Teilnahme automatisch. Mit dem Ende der Teilnahme verfallen Deine gesammelten Bonuspunkte, sofern Du nicht vorher einen Antrag auf Auszahlung oder Umtausch in einen Zuschuss gestellt hast. Also: stell Deinen Antrag rechtzeitig, bevor die Teilnahme ausläuft.

Stolperfalle beim Kassenwechsel

Ehrlich und wichtig: Mit dem Ende Deiner Versicherung bei der DAK-Gesundheit verfallen alle Bonusansprüche (§ 25 Satzung DAK). Wenn Du also die Kasse wechselst, sind die gesammelten Punkte weg. Mein Tipp: Stelle vor jedem Kassenwechsel rechtzeitig einen Antrag auf Barauszahlung oder Umtausch in einen Zuschuss. So sicherst Du Dir den Gegenwert, bevor Deine Mitgliedschaft endet.

Denk dabei an die Antragsfrist: Das Datum der Maßnahme darf bei der Beantragung nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Wer zu lange wartet, kann ältere Nachweise nicht mehr einreichen, auch ohne Kassenwechsel.


Bonus, PZR und Zusatzbeitrag zusammen gerechnet

Der AktivBonus ist nicht die einzige Leistung der DAK, mit der Du Geld zurückbekommst. Die DAK erstattet zusätzlich bis zu 60 Euro pro Jahr für die professionelle Zahnreinigung (PZR). Das ist eine eigene Leistung aus der Satzung, getrennt vom Bonusprogramm. Beides lässt sich kombinieren: Du bekommst für die Zahnreinigung Bonuspunkte und obendrauf die PZR-Erstattung. Wie die PZR-Erstattung genau funktioniert, erkläre ich Dir auf der Seite Vorsorge-Bonuspunkte und PZR-Erstattung kombinieren.

Beispielrechnung: Bonus gegen den Zusatzbeitrag (vereinfacht)

Die DAK hat 2026 einen Zusatzbeitrag von 3,2 Prozent. Den teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro im Monat sieht die Rechnung so aus:

  • Dein Arbeitnehmer-Anteil am Zusatzbeitrag: rund 48 Euro pro Monat
  • Auf das Jahr gerechnet: rund 576 Euro
  • Maximaler AktivBonus-Zuschuss: 500 Euro pro Jahr
  • Kompensation durch den vollen Zuschuss (500 von 576 Euro): rund 87 Prozent des Zusatzbeitrags

Vereinfachte Beispielrechnung. Die tatsächlichen Werte hängen von Deinem Einkommen und Deiner Maßnahmen-Ausschöpfung ab. Den vollen Zuschuss von 500 Euro erreichst Du nur, wenn Du viele Maßnahmen nachweist.

Noch ein Punkt, der oft für Verwirrung sorgt: Das Bonusprogramm nach § 25 und ein Wahltarif der DAK lassen sich kombinieren. Die Auszahlung Deines Bonus gilt nicht als leistungsschädliche Inanspruchnahme, die einen Wahltarif gefährden würde. Du kannst also beide Bausteine parallel nutzen, ohne dass einer den anderen blockiert.

Wer den AktivBonus aktiv nutzt, kann den Zusatzbeitrag der DAK zu einem erheblichen Teil ausgleichen. Das macht das Programm besonders für aktive Versicherte interessant, die Sport treiben und regelmäßig zur Vorsorge gehen. Wie der DAK-Zusatzbeitrag im Marktvergleich einzuordnen ist, erkläre ich Dir auf der Seite Bonus gegen den höheren Beitrag gerechnet.


Für wen lohnt sich der DAK AktivBonus?

Ehrlich gesagt: Der AktivBonus lohnt sich nicht für jeden gleich stark. Er belohnt das, was Du sowieso für Deine Gesundheit tust. Wer aktiv ist, holt am meisten raus. Wer das Programm vergisst, hat nichts davon. Hier ist meine Einordnung als Dein Makler, ohne Dir eine Kasse vorzuschreiben.

Der AktivBonus passt gut zu Dir, wenn Du in eine dieser Gruppen gehörst:

  • Aktive Menschen: Wenn Du im Sportverein bist oder ein zertifiziertes Fitnessstudio nutzt, bringt allein das 50 Punkte im Jahr. Die Schritte-Challenge und Präventionskurse kommen leicht dazu.
  • Familien mit Kindern: Die Kinderuntersuchungen bringen 50 Punkte pro Termin, und der AktivBonus Junior lässt den Wert über Jahre wachsen, ohne dass er schnell verfällt.
  • Vorsorgebewusste: Wenn Du regelmäßig zu Check-Up, Krebsfrüherkennung und Zahnreinigung gehst, sammelst Du die Punkte fast nebenbei.

Welche Kasse am Ende zu Dir passt, hängt aber nicht nur am Bonusprogramm. Der Zusatzbeitrag, die Satzungsleistungen und der Service zählen genauso. Ob die DAK für Dich die richtige Wahl ist, klärst Du am besten in einer Bedarfsanalyse. Ich bin als Dein Versicherungsmakler dabei an Deiner Seite und schaue mir Deine Situation gemeinsam mit Dir an.

Du hast genug gesehen und willst direkt wechseln? Der Antrag bei der DAK läuft online in drei Minuten, über den GKV-Vergleichsrechner kannst Du auch andere Kassen vergleichen.

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Häufige Fragen zum DAK AktivBonus

Wie funktioniert der DAK AktivBonus?

Der DAK AktivBonus ist ein Punkte-System. Für jede anerkannte Gesundheitsmaßnahme bekommst Du eine feste Punktzahl, zum Beispiel 50 Punkte für eine Sportverein-Mitgliedschaft oder 10 Punkte für eine Vorsorgeuntersuchung. Am Ende tauschst Du die Punkte ein: Ein Punkt ist 1 Euro wert als Geldprämie aufs Konto oder mehr Wert als zweckgebundener Zuschuss (1,20 Euro in Kategorie A, 2 Euro in Kategorie B). Rechtsgrundlage ist § 25 der DAK-Satzung in Verbindung mit § 65a SGB V.

Wie viel Geld kann ich mit dem DAK Bonusprogramm bekommen?

Das hängt davon ab, wie Du Deine Punkte einlöst und wie viele Maßnahmen Du nachweist. Beim zweckgebundenen Zuschuss ist die Grenze klar: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr (§ 25 Satzung DAK, Anlage). Lässt Du Dir den Bonus als Geldprämie aufs Konto auszahlen, ist jeder Punkt 1 Euro wert. Für die Geldprämie nennt die Satzung keinen festen Höchstbetrag. Wie viel am Ende zusammenkommt, richtet sich nach Deinen tatsächlich nachgewiesenen Maßnahmen.

Wie löse ich meine DAK Bonuspunkte ein?

Du reichst Deine Nachweise über die DAK-App oder das Online-Kundencenter ein, zum Beispiel eine ärztliche Bescheinigung oder die Quittung der Zahnreinigung. Dann wählst Du den Einlöseweg: Geldprämie (1 Euro pro Punkt aufs Konto) oder zweckgebundener Zuschuss (1,20 Euro pro Punkt in Kategorie A, 2 Euro in Kategorie B). Wichtig: Das Datum der Maßnahme oder Rechnung darf bei der Beantragung nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.

Verfallen DAK Bonuspunkte?

Ja, unter zwei Bedingungen. Wenn Du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Nachweise einreichst, endet Deine Teilnahme und die Punkte verfallen, sofern Du nicht vorher einen Antrag auf Auszahlung oder Umtausch gestellt hast. Und ganz wichtig: Mit dem Ende Deiner Mitgliedschaft bei der DAK verfallen alle Bonusansprüche (§ 25 Satzung DAK). Vor einem Kassenwechsel solltest Du also unbedingt einen Antrag auf Auszahlung stellen, damit Dein Guthaben nicht verloren geht. Für Punkte minderjähriger Kinder gilt eine Ausnahme: Sie verfallen erst zwei Jahre nach dem 18. Geburtstag.

Gibt es beim DAK Bonusprogramm auch etwas für Kinder?

Ja. Der DAK AktivBonus Junior gilt für Kinder bis 18 Jahre und belohnt zum Beispiel die Teilnahme an den Kinderuntersuchungen. Laut DAK-Angabe können Kinder bis zum 18. Geburtstag Punkte im Wert von bis zu 1.650 Euro sammeln. Das ist ein kumulierter Gesamtwert über die ganze Kindheit, kein Jahresbetrag. Zusätzlich gibt es einen Babybonus für das erste Lebensjahr. Die genauen Junior- und Baby-Werte solltest Du direkt bei der DAK erfragen, weil sie nicht im Satzungs-Wortlaut belegt sind.

Wie melde ich mich für das DAK Bonusprogramm an?

Die Teilnahme ist freiwillig und Du erklärst sie selbst, am einfachsten über die DAK-App oder das Online-Kundencenter. Bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gibt der gesetzliche Vertreter die Erklärung ab. Der Teilnahmezeitraum beginnt zum ersten Tag des Kalenderjahres, in dem Du die Erklärung abgibst, frühestens mit Beginn Deiner Mitgliedschaft. Beenden kannst Du die Teilnahme jederzeit wieder.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 14. Juni 2026. Alle kassenspezifischen Werte wurden gegen die Satzung der DAK-Gesundheit (64. Nachtrag, Stand 07.02.2026) und die Anlage zu § 25 (Stand 18.10.2025) geprüft. Der Junior-Höchstbetrag von 1.650 Euro stammt aus der DAK-Webseite (Stand Mai 2026), nicht aus dem Satzungs-Wortlaut. Der Zusatzbeitrag wurde gegen den DAK-Web-Snapshot (Stand 23.04.2026) verifiziert. Jährlich anzupassende Werte (Beitragssatz, Bonus-Tabelle) werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

Kassenspezifische Quellen DAK-Gesundheit

  • DAK Satzung § 25: Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten inkl. Teilnahme- und Verfallsregeln, 64. Nachtrag (Stand 07.02.2026), verfügbar unter dak.de
  • Anlage zu § 25 (Maßnahmen-Katalog): Punktwerte je Maßnahme, Multiplikatoren Kategorie A (Faktor 1,2) und Kategorie B (Faktor 2,0), Zuschuss-Cap 500 Euro pro Jahr (60. Nachtrag, Stand 18.10.2025)
  • DAK Bonuspunktekatalog (Web) und AktivBonus-Übersicht: Punktwert Geldprämie 1 Euro, AktivBonus Junior bis 1.650 Euro (dak.de, Abruf Mai 2026)

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB V: § 65a Abs. 1 und Abs. 1a (Bonusprogramme), § 25 / § 25a / § 26 (Vorsorge und Früherkennung), § 20i (Schutzimpfungen), § 175 (Wahlrecht, Sonderkündigungsrecht), § 242 (Zusatzbeitrag)
  • § 24d SGB V: Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge
  • § 20 Abs. 5 SGB V: verhaltensbezogene Prävention (Präventionskurse)

Statistik und behördliche Datenquellen

  • DAK Zusatzbeitrag 2026: 3,2 Prozent, Gesamtbeitrag 17,8 Prozent (DAK-Web-Snapshot, Stand 23.04.2026)
  • Allgemeiner Beitragssatz GKV: 14,6 Prozent (§ 241 SGB V)

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V, § 65a Bonusprogramme). Aktuelle Beitragssätze und Rechengrößen: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. Kassen-Satzung direkt: dak.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.

Verbindliche Auskunft zu Deinem DAK-Bonusanspruch, zur aktuellen Maßnahmen-Tabelle oder zu Deinem Kassenwechsel erteilt die DAK-Gesundheit selbst oder die Verbraucherzentrale. Die Bonus-Werte ändern sich jährlich, prüfe vor einer Entscheidung den aktuellen Stand.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.