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vivida bkk Zahnreinigung 2026

Bis 50 Euro im Jahr.
Dein Zuschuss zur Zahnreinigung.

Die vivida bkk beteiligt sich an Deiner professionellen Zahnreinigung mit einem Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr (Paragraph 12 Absatz V Nummer 4 der Satzung). Du gehst zur PZR, reichst die Rechnung ein und bekommst den Zuschuss zurück. Wichtig: Reiche die Rechnung bis zum 31. März des Folgejahres ein.

bis 50 € Zuschuss zur PZR
pro Kalenderjahr
bis 31.03. Rechnung einreichen
(im Folgejahr)
§ 12 V 4 Satzung der
vivida bkk
bundesweit vivida bkk
nimmt überall auf
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Stand: 16. Juni 2026 Quelle: Vivida-Satzung § 12 V 4 IHK-Nr. D-4YKP-487AL-84

Aktualisiert: 16. Juni 2026
vivida bkk Zahnreinigung: 50 Euro Zuschuss und wie Du ihn bekommst

Du willst wissen, wie viel die vivida bkk für Deine professionelle Zahnreinigung (PZR) zahlt und wie Du an das Geld kommst. Die kurze Antwort: bis zu 50 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr aus der Satzung. Wichtig ist die Frist, denn die Rechnung muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der Kasse sein. Auf dieser Seite erfährst Du Schritt für Schritt, wie der Zuschuss funktioniert und wie Du ihn mit dem Vorsorge-Bonus kombinierst. Den vollständigen vivida-Überblick findest Du auf der Seite vivida bkk im Gesamt-Profil.

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Wie viel zahlt die vivida bkk für die professionelle Zahnreinigung?

Die vivida bkk beteiligt sich an den Kosten Deiner professionellen Zahnreinigung mit einem Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr. Das steht in Paragraph 12 Absatz V Nummer 4 der vivida-Satzung.

Wichtig zu verstehen: Das ist ein Zuschuss, kein Sachleistungs-Modell. Du gehst zur PZR, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst sie danach bei der vivida bkk ein. Die Kasse erstattet Dir den Betrag, höchstens aber 50 Euro pro Kalenderjahr. Reiche die Rechnung bis zum 31. März des Folgejahres ein, sonst verfällt der Anspruch für das jeweilige Jahr.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wie viel: Bis zu 50 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr

Rechtsgrundlage: Paragraph 12 Absatz V Nummer 4 der vivida-Satzung

Frist: Rechnung bis 31. März des Folgejahres einreichen

Wo: Professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt, Rechnung als Beleg

Wo die vivida bkk ihren Sitz hat, fragen viele auch. Die Kasse hat ihren Sitz in Villingen-Schwenningen (Paragraph 1 Absatz II der Satzung). Für Deinen PZR-Zuschuss spielt der Sitz aber keine Rolle, denn die vivida bkk ist bundesweit geöffnet.

Wer hat Anspruch auf den vivida-Zuschuss zur Zahnreinigung?

Der Zuschuss aus Paragraph 12 Absatz V Nummer 4 gilt für Versicherte der vivida bkk. Die Satzung knüpft die Erstattung an eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt und an die vorgelegte Rechnung. Maßgeblich ist der Jahres-Höchstbetrag von 50 Euro, eine bestimmte Zahl an Sitzungen nennt die Satzung nicht.

Die vivida bkk ist bundesweit geöffnet und nimmt in allen 16 Bundesländern auf (Paragraph 1 Absatz III der Satzung). Egal in welchem Bundesland Du wohnst, Du kannst der vivida beitreten und den PZR-Zuschuss nutzen. An Deine Region ist der Zuschuss nicht gebunden.

Zuschuss ist nicht gleich kostenlos

Der PZR-Zuschuss der vivida bkk ist ein Teilzuschuss und wird aus Deinen Beiträgen finanziert. Er deckt bis zu 50 Euro pro Jahr ab. Liegt Deine PZR-Rechnung darüber, bleibt der Rest bei Dir. Die Zahnreinigung ist also nicht kostenlos, aber die vivida übernimmt einen festen Teil davon.

Antrag bei der vivida bkk: Wie reichst Du die Rechnung ein?

Anders als bei einem Sachleistungs-Modell zahlst Du die PZR zuerst selbst und holst Dir den Zuschuss danach zurück. Der Weg ist einfach: Du brauchst die Rechnung Deiner Zahnarztpraxis über die professionelle Zahnreinigung und reichst diese als Beleg bei der vivida bkk ein.

Den genauen Einreichungsweg, also ob über die vivida-App, das Online-Portal oder per Post, erfährst Du direkt bei der vivida bkk. Das Kundencenter erreichst Du unter 07720 9727-0 oder per E-Mail an info@vividabkk.de. Diese Auskunft gibt Dir die Kasse verbindlich.

1

PZR-Termin wahrnehmen

Vereinbare die professionelle Zahnreinigung bei der Zahnarztpraxis Deiner Wahl und lass sie durchführen.

2

Rechnung sichern

Die Praxis stellt Dir eine Rechnung über die PZR aus. Sie ist Dein Nachweis für die tatsächlichen Kosten. Heb das Original auf.

3

Rechnung einreichen

Reiche die Rechnung bei der vivida bkk ein. Den passenden Weg (App, Online-Portal oder Post) nennt Dir das Kundencenter. Wichtig: bis zum 31. März des Folgejahres einreichen.

4

Zuschuss erhalten

Die vivida bkk erstattet Dir den Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr. Halte Deine Bankverbindung bereit, damit die Erstattung schnell bei Dir ankommt.

Zahnvorsorge mit der vivida bkk absichern

Wenn die vivida bkk für Dich passt, sicherst Du Dir den PZR-Zuschuss als Mitglied. Den Antrag füllst Du direkt online aus.

Jetzt zur vivida bkk wechseln Online-Antrag in 3 Minuten

Was kostet eine Zahnreinigung und was bleibt für Dich?

Eine professionelle Zahnreinigung kostet beim Zahnarzt je nach Aufwand und Region unterschiedlich viel. Die vivida bkk übernimmt davon bis zu 50 Euro im Kalenderjahr. Den genauen Preis nennt Dir Deine Praxis vor der Behandlung.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Sagen wir, Deine PZR kostet 90 Euro. Dann erstattet Dir die vivida bkk 50 Euro, und 40 Euro bleiben Dein Eigenanteil. Kostet Deine PZR genau 50 Euro oder weniger, übernimmt die vivida den Rechnungsbetrag bis zur 50-Euro-Grenze.

So rechnet der Zuschuss

PZR über 50 Euro: vivida zahlt 50 Euro, der Rest bleibt Dein Eigenanteil

PZR genau 50 Euro: vivida übernimmt die vollen 50 Euro

PZR unter 50 Euro: vivida erstattet den tatsächlichen Rechnungsbetrag

Beispiel oben (90 Euro PZR): 50 Euro von der vivida, 40 Euro Eigenanteil

Die vivida bkk bietet über die PZR hinaus weitere Satzungsleistungen, zum Beispiel Osteopathie mit bis zu 160 Euro pro Jahr (Paragraph 12 Absatz V Nummer 2). Wie sich der Beitrag durch solche Leistungen einordnet, zeigt die Seite Beitrag vs. Leistungen im Vergleich. Welche Kasse insgesamt zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab, nicht allein von der PZR. Den vollständigen Vergleich findest Du im GKV-Vergleichsrechner.

Zuschuss plus Vorsorge-Bonus: So kombinierst Du beide Wege

Hier kommt der zweite Vorteil ins Spiel. Dein Zahnarztbesuch zur Vorsorge bringt Dir nicht nur den PZR-Zuschuss, sondern kann zusätzlich als Vorsorge-Maßnahme im vivida-Bonusprogramm zählen. Beide Wege laufen getrennt voneinander und sind nicht dasselbe. Damit Du sie nicht verwechselst, hier die saubere Trennung.

Weg 1: Der PZR-Zuschuss (Paragraph 12 Absatz V Nummer 4)

Das ist der direkte Erstattungsweg, den Du oben schon kennst. Du reichst die PZR-Rechnung ein und bekommst bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr zurück. Dieser Zuschuss hat nichts mit dem Bonusprogramm zu tun, er kommt direkt aus der Satzung.

Weg 2: Der Vorsorge-Bonus (Paragraph 14 Absatz II)

Wer eine Vorsorge-Maßnahme nachweist, bekommt dafür 10 Euro pro Maßnahme aus dem Vorsorge-Bonus (Paragraph 14 Absatz II der Satzung, auf Basis von Paragraph 65a Absatz 1 SGB V). Dazu zählt unter anderem die Zahnvorsorge-Früherkennung. Auch hier gilt die Frist: bis zum 31. März des Folgejahres einreichen.

Zusammengefasst: Der PZR-Zuschuss und der Vorsorge-Bonus sind zwei verschiedene Töpfe mit eigenen Voraussetzungen. Sie ersetzen sich nicht, sondern ergänzen sich. Wie das vivida-Bonusprogramm im Detail funktioniert und welche Maßnahmen sonst noch Geld bringen, zeigt Dir die Seite Vorsorge-Bonus mit der PZR kombinieren.

Keine Cent-Rechnung im Voraus

Sei vorsichtig mit pauschalen Summen. Der PZR-Zuschuss ist auf 50 Euro pro Kalenderjahr begrenzt, der Vorsorge-Bonus hat eigene Bedingungen und einen eigenen Nachweis. Dass beide Wege existieren, ist der Vorteil. Die genaue Summe hängt von Deiner Rechnung und Deinen nachgewiesenen Maßnahmen ab.

Kinder-Zähne: Was die vivida bei der Fissurenversiegelung zahlt

Eltern fragen oft, was die vivida bkk für die Zähne ihrer Kinder zahlt. Neben dem PZR-Zuschuss gibt es eine eigene Satzungsleistung für junge Zähne: die Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne (Prämolaren).

Die vivida bkk bezuschusst die Versiegelung der Prämolaren mit bis zu 15 Euro je Zahn für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zum 18. Lebensjahr. Rechtsgrundlage ist Paragraph 12 Absatz V Nummer 7 der Satzung.

Fissurenversiegelung kurz gefasst

Was: Versiegelung der kleinen Backenzähne (Prämolaren)

Wie viel: Bis zu 15 Euro je Zahn

Für wen: Kinder und Jugendliche vom 7. bis 18. Lebensjahr

Rechtsgrundlage: Paragraph 12 Absatz V Nummer 7 der vivida-Satzung

Wichtig zur Einordnung: Die Versiegelung der großen Backenzähne ist für Kinder ohnehin eine gesetzliche Leistung jeder Krankenkasse. Der vivida-Zuschuss für die Prämolaren kommt als eigene Satzungsleistung obendrauf. So sind auch die kleineren Backenzähne Deiner Kinder besser geschützt.

Premium-Komplettpaket: vivida plus Barmenia Zahnvorsorge

Mein Komplettpaket-Vorschlag

vivida-Zuschuss mit einer Barmenia Zahnvorsorge aufstocken

Die vivida bkk übernimmt bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr. Eine typische PZR kostet aber mehr. Wer den vollen Prophylaxe-Schutz will, stockt den GKV-Zuschuss mit dem Tarif Barmenia Mehr Zahnvorsorge D auf. Dieser Tarif ist auf die Zahnvorsorge ausgerichtet und ohne Wartezeit ab dem vereinbarten Beginn.

Das bekommst Du mit Barmenia Mehr Zahnvorsorge D:

  • 100 Prozent PZR-Erstattung bis 150 Euro pro Kalenderjahr für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen
  • Eigenständig abschließbar, ohne Zahnersatztarif als Voraussetzung
  • Keine Wartezeit ab dem vertraglich vereinbarten Beginn
  • Kein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme

Der Beitrag für Erwachsene ab 21 Jahren liegt bei 12,50 Euro pro Monat. Die Mindesttarifdauer beträgt 12 Monate.

So spielt das zusammen:

Die vivida bkk bezuschusst Deine PZR mit bis zu 50 Euro aus der Satzungsleistung. Wer auch den Restbetrag absichern will, erhält mit Barmenia Mehr Zahnvorsorge D zusätzlich bis zu 150 Euro Erstattungsdach für die Prophylaxe. So deckst Du Deine professionelle Zahnreinigung deutlich umfassender ab.

Die Beiträge der Barmenia können sich ändern (Paragraph 8b MB/KK 09). Aktuelle Konditionen erfährst Du im persönlichen Gespräch.

PZR und Zahnzusatzversicherung: Wo ist der Unterschied?

Der vivida-Zuschuss zur PZR ist eine Leistung Deiner gesetzlichen Krankenkasse. Eine private Zahnzusatzversicherung ist etwas anderes: Sie greift bei Leistungen, die über die professionelle Zahnreinigung hinausgehen, zum Beispiel bei Zahnersatz, Implantaten oder hochwertigen Füllungen.

Für die professionelle Zahnreinigung selbst brauchst Du also keine Zusatzversicherung, dafür hast Du den vivida-Zuschuss und den Vorsorge-Bonus. Ob eine Zahnzusatzversicherung darüber hinaus für Dich sinnvoll ist, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Den Aufstockungs-Weg über Barmenia Mehr Zahnvorsorge D findest Du im Abschnitt zum Premium-Komplettpaket weiter oben.

Bereit, Mitglied der vivida bkk zu werden?

Den PZR-Zuschuss und die weiteren Leistungen bekommst Du als Mitglied. Den Antrag füllst Du in wenigen Minuten online aus.

Jetzt Mitglied der vivida bkk werden Online-Antrag in 3 Minuten

Häufige Fragen zur vivida bkk professionellen Zahnreinigung

Wie viel zahlt die vivida bkk für die professionelle Zahnreinigung?

Die vivida bkk zahlt einen Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr zur professionellen Zahnreinigung. Das steht in Paragraph 12 Absatz V Nummer 4 der vivida-Satzung. Der Zuschuss ist ein Teilzuschuss, kein Vollersatz. Liegt Deine PZR-Rechnung über 50 Euro, bleibt der Rest Dein Eigenanteil.

Wie reiche ich die Rechnung für die PZR bei der vivida bkk ein?

Du gehst zur professionellen Zahnreinigung, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst diese Rechnung als Beleg bei der vivida bkk ein. Die Kasse erstattet Dir dann den Zuschuss von bis zu 50 Euro. Den genauen Einreichungsweg, also über die vivida-App, das Online-Portal oder per Post, erfährst Du beim vivida-Kundencenter unter 07720 9727-0 oder per E-Mail an info@vividabkk.de. Wichtig: Reiche die Rechnung bis zum 31. März des Folgejahres ein.

Bis wann muss ich die Rechnung einreichen?

Die Rechnung für die professionelle Zahnreinigung muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der vivida bkk eingereicht werden. Reichst Du sie später ein, verfällt der Anspruch auf den Zuschuss für das jeweilige Kalenderjahr. Dieselbe Frist gilt auch für den Vorsorge-Bonus.

Kann ich die PZR mit dem Vorsorge-Bonus kombinieren?

Ja. Der PZR-Zuschuss nach Paragraph 12 Absatz V Nummer 4 und der Vorsorge-Bonus nach Paragraph 14 Absatz II sind zwei verschiedene Rechtswege und parallel nutzbar. Für eine nachgewiesene Vorsorge-Maßnahme gibt es 10 Euro aus dem Vorsorge-Bonus. Beide Töpfe haben eigene Voraussetzungen und einen eigenen Nachweis. Wie das Bonusprogramm im Detail funktioniert, zeigt die Seite zum vivida-Bonusprogramm.

Zahlt die vivida bkk die Zahnreinigung auch für Kinder?

Der PZR-Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr gilt für Versicherte der vivida bkk. Speziell für Kinder und Jugendliche vom 7. bis 18. Lebensjahr bezuschusst die vivida zusätzlich die Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne (Prämolaren) mit bis zu 15 Euro je Zahn nach Paragraph 12 Absatz V Nummer 7 der Satzung. Die Versiegelung der großen Backenzähne ist ohnehin gesetzliche Leistung jeder Kasse.

Ist die Zahnreinigung bei der vivida bkk kostenlos?

Nein, die vivida bkk zahlt einen Teilzuschuss von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr, kein Vollersatz. Der Zuschuss ist beitragsfinanziert. Liegt Deine PZR-Rechnung über 50 Euro, bleibt der darüber liegende Betrag Dein Eigenanteil. Wer den vollen Prophylaxe-Schutz möchte, kann den Zuschuss mit einer privaten Zahnvorsorge wie Barmenia Mehr Zahnvorsorge D aufstocken.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 16. Juni 2026. Alle Angaben zur vivida bkk wurden gegen die vivida-Satzung (Stand 08.12.2025) geprüft. Der PZR-Zuschuss ist über Paragraph 12 Absatz V Nummer 4 wortlaut-belegt, der Vorsorge-Bonus über Paragraph 14 Absatz II, die Fissurenversiegelung über Paragraph 12 Absatz V Nummer 7. Die Barmenia-Angaben stammen aus dem Tarifwerk Barmenia Mehr Zahnvorsorge D (Stand 01.01.2026). Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

Primärquellen vivida bkk

  • Vivida-Satzung, Paragraph 12 Absatz V Nummer 4: Wortlaut zum PZR-Zuschuss: "bis zu maximal 50,00 Euro kalenderjährlich" für die professionelle Zahnreinigung. Rechnung bis 31. März des Folgejahres einreichen. (Stand 08.12.2025)
  • Vivida-Satzung, Paragraph 14 Absatz II: Vorsorge-Bonus von 10 Euro je nachgewiesener Maßnahme, auf Basis von Paragraph 65a Absatz 1 SGB V. Einreichfrist 31. März des Folgejahres.
  • Vivida-Satzung, Paragraph 12 Absatz V Nummer 7: Fissurenversiegelung der Prämolaren mit bis zu 15 Euro je Zahn für Kinder und Jugendliche vom 7. bis 18. Lebensjahr.
  • Vivida-Satzung, Paragraph 1 Absatz II und III: Sitz der vivida bkk in Villingen-Schwenningen, bundesweit geöffnet in allen 16 Bundesländern.

Zahnzusatz-Tarif (Sekundärquelle für die ZV-Information)

  • Barmenia Mehr Zahnvorsorge D: PZR-Erstattung 100 Prozent bis 150 Euro pro Kalenderjahr, Beitrag 12,50 Euro pro Monat ab 21 Jahren, keine Wartezeit, Mindesttarifdauer 12 Monate (Tarifwerk Stand 01.01.2026). Beiträge nach Paragraph 8b MB/KK 09 anpassbar.

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB V, Paragraph 65a: Rechtsgrundlage für Bonusprogramme gesetzlicher Krankenkassen. Auf dieser Basis regelt die vivida ihren Vorsorge-Bonus in Paragraph 14 Absatz II der Satzung.
  • Vivida-Satzung: Aufrufbar auf der vivida-Webseite. Maßgeblich für Leistungsansprüche ist die jeweils aktuelle Satzungsfassung.

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V). Aktuelle Beitragssätze und Rechengrößen: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.

Verbindliche Auskunft zu Deinem vivida-Leistungsanspruch, zum PZR-Zuschuss oder einem Kassenwechsel erteilt die vivida bkk oder die Verbraucherzentrale. Leistungsansprüche richten sich nach der jeweils aktuellen vivida-Satzung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Zahnzusatzversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach Paragraph 34d Absatz 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht ausschließlich für einen einzelnen Versicherer.