Aktualisiert: 16. Juni 2026
vivida bkk Zahnreinigung: 50 Euro Zuschuss und wie Du ihn bekommst
Du willst wissen, wie viel die vivida bkk für Deine professionelle Zahnreinigung (PZR) zahlt und wie Du an
das Geld kommst. Die kurze Antwort: bis zu 50 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr aus der Satzung. Wichtig ist
die Frist, denn die Rechnung muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der Kasse sein. Auf dieser Seite
erfährst Du Schritt für Schritt, wie der Zuschuss funktioniert und wie Du ihn mit dem Vorsorge-Bonus
kombinierst. Den vollständigen vivida-Überblick findest Du auf der Seite vivida bkk im Gesamt-Profil.
Springe direkt zum Abschnitt, der Dich interessiert:
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Die vivida bkk beteiligt sich an den Kosten Deiner professionellen
Zahnreinigung mit einem Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr. Das steht in
Paragraph 12 Absatz V Nummer 4 der vivida-Satzung.
Wichtig zu verstehen: Das ist ein Zuschuss, kein
Sachleistungs-Modell. Du gehst zur PZR, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst sie danach bei der
vivida bkk ein. Die Kasse erstattet Dir den Betrag, höchstens aber 50 Euro pro Kalenderjahr. Reiche die
Rechnung bis zum 31. März des Folgejahres ein, sonst verfällt der Anspruch für das
jeweilige Jahr.
Wo die vivida bkk ihren Sitz hat, fragen viele auch. Die Kasse hat ihren Sitz in
Villingen-Schwenningen (Paragraph 1 Absatz II der Satzung). Für Deinen PZR-Zuschuss spielt
der Sitz aber keine Rolle, denn die vivida bkk ist bundesweit geöffnet.
Der Zuschuss aus Paragraph 12 Absatz V Nummer 4 gilt für Versicherte der vivida bkk.
Die Satzung knüpft die Erstattung an eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt und an die vorgelegte
Rechnung. Maßgeblich ist der Jahres-Höchstbetrag von 50 Euro, eine bestimmte Zahl an Sitzungen nennt die
Satzung nicht.
Die vivida bkk ist bundesweit geöffnet und nimmt in allen 16
Bundesländern auf (Paragraph 1 Absatz III der Satzung). Egal in welchem Bundesland Du wohnst, Du kannst der
vivida beitreten und den PZR-Zuschuss nutzen. An Deine Region ist der Zuschuss nicht gebunden.
Anders als bei einem Sachleistungs-Modell zahlst Du die PZR zuerst selbst und holst
Dir den Zuschuss danach zurück. Der Weg ist einfach: Du brauchst die
Rechnung Deiner Zahnarztpraxis über die professionelle Zahnreinigung und reichst diese als
Beleg bei der vivida bkk ein.
Den genauen Einreichungsweg, also ob über die vivida-App, das Online-Portal oder per
Post, erfährst Du direkt bei der vivida bkk. Das Kundencenter erreichst Du unter
07720 9727-0 oder per E-Mail an info@vividabkk.de. Diese Auskunft gibt Dir
die Kasse verbindlich.
Eine professionelle Zahnreinigung kostet beim Zahnarzt je nach Aufwand und Region
unterschiedlich viel. Die vivida bkk übernimmt davon bis zu 50 Euro im Kalenderjahr. Den genauen Preis nennt
Dir Deine Praxis vor der Behandlung.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Sagen wir, Deine PZR kostet 90 Euro. Dann
erstattet Dir die vivida bkk 50 Euro, und 40 Euro bleiben Dein Eigenanteil. Kostet Deine PZR genau 50 Euro
oder weniger, übernimmt die vivida den Rechnungsbetrag bis zur 50-Euro-Grenze.
Die vivida bkk bietet über die PZR hinaus weitere Satzungsleistungen, zum Beispiel
Osteopathie mit bis zu 160 Euro pro Jahr (Paragraph 12 Absatz V Nummer 2). Wie sich der Beitrag durch solche
Leistungen einordnet, zeigt die Seite Beitrag vs. Leistungen im
Vergleich. Welche Kasse insgesamt zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab, nicht allein von
der PZR. Den vollständigen Vergleich findest Du im GKV-Vergleichsrechner.
Hier kommt der zweite Vorteil ins Spiel. Dein Zahnarztbesuch zur Vorsorge bringt Dir
nicht nur den PZR-Zuschuss, sondern kann zusätzlich als Vorsorge-Maßnahme im vivida-Bonusprogramm zählen.
Beide Wege laufen getrennt voneinander und sind nicht dasselbe. Damit Du sie nicht verwechselst, hier die
saubere Trennung.
Zusammengefasst: Der PZR-Zuschuss und der Vorsorge-Bonus sind zwei verschiedene
Töpfe mit eigenen Voraussetzungen. Sie ersetzen sich nicht, sondern ergänzen sich. Wie das
vivida-Bonusprogramm im Detail funktioniert und welche Maßnahmen sonst noch Geld bringen, zeigt Dir die
Seite Vorsorge-Bonus mit der PZR kombinieren.
Eltern fragen oft, was die vivida bkk für die Zähne ihrer Kinder zahlt. Neben dem
PZR-Zuschuss gibt es eine eigene Satzungsleistung für junge Zähne: die
Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne (Prämolaren).
Die vivida bkk bezuschusst die Versiegelung der Prämolaren mit
bis zu 15 Euro je Zahn für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zum 18. Lebensjahr.
Rechtsgrundlage ist Paragraph 12 Absatz V Nummer 7 der Satzung.
Wichtig zur Einordnung: Die Versiegelung der großen Backenzähne ist für Kinder
ohnehin eine gesetzliche Leistung jeder Krankenkasse. Der vivida-Zuschuss für die Prämolaren kommt als
eigene Satzungsleistung obendrauf. So sind auch die kleineren Backenzähne Deiner Kinder besser geschützt.
Der vivida-Zuschuss zur PZR ist eine Leistung Deiner gesetzlichen Krankenkasse. Eine
private Zahnzusatzversicherung ist etwas anderes: Sie greift bei Leistungen, die über die professionelle
Zahnreinigung hinausgehen, zum Beispiel bei Zahnersatz, Implantaten oder hochwertigen Füllungen.
Für die professionelle Zahnreinigung selbst brauchst Du also keine
Zusatzversicherung, dafür hast Du den vivida-Zuschuss und den Vorsorge-Bonus. Ob eine Zahnzusatzversicherung
darüber hinaus für Dich sinnvoll ist, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Den Aufstockungs-Weg über
Barmenia Mehr Zahnvorsorge D findest Du im Abschnitt zum Premium-Komplettpaket weiter oben.
Wie viel zahlt die vivida bkk für die professionelle Zahnreinigung?
Die vivida bkk zahlt einen Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr zur professionellen
Zahnreinigung. Das steht in Paragraph 12 Absatz V Nummer 4 der vivida-Satzung. Der Zuschuss ist ein
Teilzuschuss, kein Vollersatz. Liegt Deine PZR-Rechnung über 50 Euro, bleibt der Rest Dein
Eigenanteil.
Wie reiche ich die Rechnung für die PZR bei der vivida bkk ein?
Du gehst zur professionellen Zahnreinigung, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst diese
Rechnung als Beleg bei der vivida bkk ein. Die Kasse erstattet Dir dann den Zuschuss von bis zu 50
Euro. Den genauen Einreichungsweg, also über die vivida-App, das Online-Portal oder per Post,
erfährst Du beim vivida-Kundencenter unter 07720 9727-0 oder per E-Mail an info@vividabkk.de.
Wichtig: Reiche die Rechnung bis zum 31. März des Folgejahres ein.
Bis wann muss ich die Rechnung einreichen?
Die Rechnung für die professionelle Zahnreinigung muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der
vivida bkk eingereicht werden. Reichst Du sie später ein, verfällt der Anspruch auf den Zuschuss für
das jeweilige Kalenderjahr. Dieselbe Frist gilt auch für den Vorsorge-Bonus.
Kann ich die PZR mit dem Vorsorge-Bonus kombinieren?
Ja. Der PZR-Zuschuss nach Paragraph 12 Absatz V Nummer 4 und der Vorsorge-Bonus nach Paragraph 14
Absatz II sind zwei verschiedene Rechtswege und parallel nutzbar. Für eine nachgewiesene
Vorsorge-Maßnahme gibt es 10 Euro aus dem Vorsorge-Bonus. Beide Töpfe haben eigene Voraussetzungen
und einen eigenen Nachweis. Wie das Bonusprogramm im Detail funktioniert, zeigt die Seite zum
vivida-Bonusprogramm.
Zahlt die vivida bkk die Zahnreinigung auch für Kinder?
Der PZR-Zuschuss von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr gilt für Versicherte der vivida bkk. Speziell
für Kinder und Jugendliche vom 7. bis 18. Lebensjahr bezuschusst die vivida zusätzlich die
Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne (Prämolaren) mit bis zu 15 Euro je Zahn nach Paragraph
12 Absatz V Nummer 7 der Satzung. Die Versiegelung der großen Backenzähne ist ohnehin gesetzliche
Leistung jeder Kasse.
Ist die Zahnreinigung bei der vivida bkk kostenlos?
Nein, die vivida bkk zahlt einen Teilzuschuss von bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr, kein Vollersatz.
Der Zuschuss ist beitragsfinanziert. Liegt Deine PZR-Rechnung über 50 Euro, bleibt der darüber
liegende Betrag Dein Eigenanteil. Wer den vollen Prophylaxe-Schutz möchte, kann den Zuschuss mit
einer privaten Zahnvorsorge wie Barmenia Mehr Zahnvorsorge D aufstocken.