VIACTIV Bonusprogramm 2026: 110 € Herzenssache erklärt
Bis zu 110 € Herzenssache-Prämie.
Plus 510 € Wegbegleiter-Bonus für Neukunden.
Das VIACTIV-Bonusprogramm Herzenssache zahlt bis zu 110 € pro Bonusjahr (50 € Vorsorge nach Paragraph 14 Abs. I + 60 € Aktiv nach Paragraph 14 Abs. II). Alternativ gibt es 85 € Zuschuss zu einer privaten Zusatzversicherung. Plus der Wegbegleiter-Bonus mit bis zu 510 € für Neukunden mit KV-Zusatz. Hier erkläre ich Dir alle Hebel transparent.
(Paragraph 14 Abs. I+II Satzung)
(Paragraph 14 Abs. III)
(Neukunden mit KV-Zusatz)
18. Nachtrag
Aktualisiert: 08.06.2026
VIACTIV Bonusprogramm 2026: 110 Euro Herzenssache erklärt
Du willst genau wissen, wie viel Bonus die VIACTIV 2026 wirklich auszahlt, wie sich die 110 Euro Herzenssache zusammensetzen und unter welcher Bedingung der Wegbegleiter-Bonus bis 510 Euro für Neukunden greift. Diese Seite ist die Tiefen-Antwort auf das VIACTIV-Bonusprogramm Herzenssache. Den vollständigen VIACTIV-Markenüberblick findest Du auf der VIACTIV-Übersichtsseite, die Beitragsdetails auf der Seite zum VIACTIV Zusatzbeitrag 2026.
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VIACTIV Herzenssache 2026: bis 110 Euro Jahresprämie
Du hast es vielleicht im VIACTIV-Flyer gelesen: bis zu 110 Euro Herzenssache pro Jahr. Das ist die Cash-Prämie aus dem Hauptbonus für Erwachsene ab 15 Jahren. Bevor ich Dir die Mechanik erkläre, eine wichtige Disambiguierung gleich vorab.
Das Bonusprogramm heisst offiziell Herzenssache und wird von der VIACTIV BKK mit Sitz in Bochum angeboten. Die VIACTIV ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse, nicht zu verwechseln mit anderen BKKen. Wenn Du also den Long-Tail "BKK VIACTIV Bonusprogramm" gesucht hast, bist Du hier richtig.
Die Rechtsgrundlage ist Paragraph 14 der VIACTIV-Satzung (18. Nachtrag, gültig ab 01.01.2026) in Verbindung mit Paragraph 65a SGB V (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten). Wichtig für die Erwartung: Herzenssache ist kein Punkte-System. Jeder Baustein hat einen festen Euro-Betrag, der direkt in den Bonuspass abgestempelt wird.
Die wichtigsten Bonus-Werte 2026 (Erwachsene ab 15 Jahre)
Herzenssache Maximum Cash: bis 110 Euro pro Bonusjahr (50 Euro Vorsorge plus 60 Euro Aktiv, Paragraph 14 I Nr. 1 plus Paragraph 14 II)
Alternative ZV-Zuschuss: 85 Euro statt Cash-Prämie als Zuschuss zu einer privaten Zusatzversicherung (Paragraph 14 III, alternativ, nicht additiv)
Wegbegleiter-Bonus für Neukunden: 170 Euro pro Jahr über 3 Kalenderjahre = bis zu 510 Euro Gesamt (an Bedingungen geknüpft, siehe Abschnitt unten)
Auszahlung: wenige Tage nach Einreichung des Bonuspasses, keine Einreichefrist (4 Jahre rückwirkend möglich)
Ehrlich eingeordnet: 110 Euro Herzenssache sind im GKV-Markt Mittelfeld, nicht Spitze. Die HKK bonusaktiv erreicht im Fitness-Tracker-Sonderbonus bis 280 Euro einmalig, die HEK Bonus Vorsorge plus bis 300 Euro Zuschuss-Modus im Erstjahr. VIACTIV gewinnt nicht durch die höchste Cash-Prämie, sondern durch vier USP-Hebel: schnelle Auszahlung in wenigen Tagen, keine Einreichefrist (4 Jahre rückwirkend), den separaten SportCheck als Vertragsleistung (siehe Abschnitt unten) und den Wegbegleiter-Bonus für Neukunden mit KV-Zusatz über einen Vermittler.
Zur Steuer-Einordnung gleich vorab: Bonus-Auszahlungen bis 150 Euro pro Jahr und Versicherten sind steuerfrei (BMF-Schreiben vom 16.12.2021). Die Herzenssache-Prämie von 110 Euro liegt deutlich unter dieser Grenze. Du musst sie nicht in der Steuererklärung angeben.
Aufschlüsselung: 50 Euro Vorsorge plus 60 Euro Aktiv
Wer die 110 Euro Herzenssache richtig planen will, muss die zwei Bausteine verstehen. Die Werte sind nicht zufällig gewählt, sondern stehen jeweils unter eigenem Satzungsparagraphen mit eigenen Bedingungen. Hier ist die saubere Aufschlüsselung.
Der erste Baustein ist der Vorsorge-Baustein nach Paragraph 14 Absatz I Nummer 1. Er bringt Dir 50 Euro im Kalenderjahr, wenn Du Dir Deine altersspezifischen Vorsorgeuntersuchungen und die Zahnvorsorge in der Praxis im Bonuspass abstempeln lässt. Eine kunden-freundliche Sonderregel: Sollte für Dein Alter im Jahr keine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen sein, gilt der Punkt automatisch als erfüllt.
Der zweite Baustein ist der Aktiv-Baustein nach Paragraph 14 Absatz II. Er bringt Dir 60 Euro im Kalenderjahr, wenn Du mindestens 3 von 4 Massnahmen erfüllst. Wichtig: nicht alle 4 sind Pflicht. 3 von 4 reichen.
Aktiv-Baustein: 3 von 4 Massnahmen (Paragraph 14 II Satzung)
1. Qualitätsgesicherte Prävention nach Paragraph 20 Absatz 5 SGB V (anerkannter Präventionskurs, z.B. Yoga, Rückenschule, Stressbewältigung)
2. Regelmässiger Sport (Mitgliedschaft im Sportverein, Fitnessstudio oder Sportabzeichen)
3. Nichtraucher seit mindestens 6 Monaten
4. Gewicht im gesunden Bereich (BMI im Normalbereich, Hausarzt-Bescheinigung)
Du brauchst nur 3 dieser 4 Massnahmen, um den vollen 60-Euro-Aktiv-Baustein zu bekommen.
So setzt sich die Herzenssache-Vollausschöpfung zusammen
Wichtig zur Mechanik: Die beiden Bausteine sind unabhängig voneinander einreichbar. Du kannst nur den Vorsorge-Baustein einreichen (50 Euro), nur den Aktiv-Baustein (60 Euro) oder beide zusammen (110 Euro). Wer eines der beiden Ziele nicht erreicht, bekommt trotzdem den anderen Baustein. Die Maxima addieren sich nur, wenn Du beide vollständig erfüllst.
Realistisch eingeordnet: Viele Versicherte erreichen den Vorsorge-Baustein leichter als den Aktiv-Baustein, weil die Aktiv-Bedingungen (Prävention plus Sport plus Nichtraucher plus Normalgewicht) anspruchsvoller sind. Wer also nur die Vorsorge schafft, bekommt 50 Euro. Wer beides schafft, bekommt 110 Euro.
Es gibt noch eine Alternative innerhalb des Vorsorge-Bausteins: Statt der altersspezifischen Vorsorge nach Nummer 1 kannst Du auch einzelne Massnahmen nach Paragraph 14 I Nummer 2 oder 3 einreichen (einmalige Gesundheitsuntersuchungen oder Impfungen). Pro Massnahme bekommst Du dann 10 Euro im Kalenderjahr, alternativ zu den 50 Euro Pauschal. Das ist als Oder-Verknüpfung gestaltet, nicht additiv. Die Rechnung "110 plus 30 gleich 140 Euro", die in manchen Marketingmaterialien auftaucht, ist nicht satzungsbelegt.
Alternativ-Hebel: 85 Euro ZV-Zuschuss statt Cash-Prämie
Du hast vielleicht schon eine private Zusatzversicherung wie Zahnzusatz, Krankenzusatz oder Pflegezusatz und willst Deinen Bonus lieber in die ZV-Beiträge stecken statt aufs Konto zu bekommen. Genau dafür gibt es bei VIACTIV den ZV-Zuschuss nach Paragraph 14 III. Hier ist die Logik dahinter.
Statt der Cash-Prämie kannst Du als Alternative 85 Euro als Zuschuss zu Deiner privaten Zusatzversicherung bekommen (Paragraph 14 III Satzung). Voraussetzung: Du erfüllst die Bedingungen aus Paragraph 14 I Nummer 1 (Vorsorge-Baustein) oder Paragraph 14 II (Aktiv-Baustein) und hast eine bestehende private Zusatzversicherung. Anerkannt sind Krankenzusatzversicherung ambulant oder stationär, Zahnzusatzversicherung oder Pflegezusatzversicherung.
ZV-Zuschuss 85 Euro (Paragraph 14 III VIACTIV-Satzung)
Höhe: 85 Euro Zuschuss zu Deinen Beiträgen für eine private Zusatzversicherung
Voraussetzung: Du erfüllst die Bedingungen aus Paragraph 14 I Nr. 1 (Vorsorge) ODER Paragraph 14 II (Aktiv-Baustein)
Anerkannte Zusatzversicherungen: Krankenzusatz ambulant oder stationär, Zahnzusatz, Pflegezusatz
Wichtig: Alternativ zur Cash-Prämie, NICHT zusätzlich. Wer den ZV-Zuschuss nimmt, verzichtet auf den 50- oder 60-Euro-Cash-Baustein.
Auslegungsfrage zu den 85 Euro: einmalig oder je Baustein
Der Satzungswortlaut ("alternativ zu dem jeweiligen Bonus") lässt eine Frage offen: Sind die 85 Euro einmalig pro Bonusjahr oder 85 Euro je erfülltem Baustein (also bis 170 Euro bei Erfüllung beider Bausteine). Die naheliegende Lesart ist: einmalig 85 Euro pro Bonusjahr. Ein expliziter Satzungsbeleg für eine Deckelung auf 85 Euro gesamt fehlt. Wer beide Bausteine erfüllt und eine ZV hat, sollte vor der Einreichung kurz bei der VIACTIV nachfragen oder direkt die 110 Euro Cash-Prämie nehmen, weil das oft mehr ist.
Bei Unsicherheit lieber die Cash-Variante wählen, dann ist die Höhe eindeutig. Wenn Du die 85 Euro für Deine ZV einsetzen willst, hilft Dir oft schon ein kurzer Anruf bei der VIACTIV oder Du sprichst mit Deinem Vermittler.
Praktische Folge: Wer keine ZV hat, nimmt automatisch die Cash-Prämie und fährt mit 110 Euro besser. Wer eine ZV hat, sollte rechnen: 85 Euro ZV-Zuschuss vs. 110 Euro Cash-Prämie, die ich frei nutzen kann. Der ZV-Zuschuss lohnt sich vor allem dann, wenn der Jahresbeitrag der ZV genau in der Nähe von 85 Euro liegt.
Erfüll-Mechanik: welche Vorsorge zählt, welche Aktiv-Massnahme und der Bonuspass-Workflow
Du fragst Dich, wie Du Deine Aktivitäten überhaupt nachweist und welche Untersuchungen am Ende wirklich zählen. Hier ist die saubere Antwort auf die häufigste Frage zur VIACTIV-Bonus-Mechanik.
Welche Vorsorge zählt für den 50-Euro-Baustein?
Anerkannt sind die altersspezifischen Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlichen Vorgaben. Konkret heisst das: alle Untersuchungen, die für Dein Alter und Geschlecht vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Frauen ab 20 Jahren erwartet z.B. die Krebsvorsorge, Männer ab 45 die Krebsvorsorge der Prostata, alle Erwachsenen den Gesundheits-Check-up ab 35 (alle 3 Jahre). Plus die Zahnvorsorge mindestens einmal pro Kalenderjahr. Wenn für Dein Alter im Jahr keine Vorsorge vorgesehen ist, gilt der Punkt automatisch als erfüllt.
Als Alternative kannst Du einzelne Massnahmen einreichen: 10 Euro je einmaliger Gesundheitsuntersuchung (Paragraph 14 I Nr. 2) oder 10 Euro je Impfung (Paragraph 14 I Nr. 3, z.B. Grippeschutz oder Reise-Impfung). Diese Pro-Massnahme-Prämie ist die Alternative zum Pauschal-Wert von 50 Euro, nicht additiv.
Welche Aktiv-Massnahme zählt für den 60-Euro-Baustein?
Du brauchst 3 von 4 Bausteinen. Regelmässiger Sport heisst: Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio, oder das deutsche Sportabzeichen. Prävention heisst: ein anerkannter Präventionskurs nach Paragraph 20 Absatz 5 SGB V (Online-Kurs gleichwertig). Nichtraucher heisst: seit mindestens 6 Monaten rauchfrei, mit Eigenerklärung. Gewicht im gesunden Bereich heisst: BMI im Normalbereich, mit Hausarzt-Bescheinigung.
Wie reichst Du den Bonuspass ein?
Du lässt Dir die einzelnen Aktivitäten beim Arzt, im Fitnessstudio oder beim Präventionskurs im Bonuspass abstempeln. Am Ende des Kalenderjahres reichst Du den Pass auf einem von drei Wegen ein: per Post, per E-Mail oder über die VIACTIV Service-App. Die Auszahlung erfolgt zeitnah, in der Regel innerhalb weniger Tage nach Einreichung auf Dein Konto.
Bonuspass-Einreichung: keine Frist, 4 Jahre rückwirkend
Sammelzeitraum: 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres
Einreichefrist: Es gibt KEINE explizite Einreichefrist
Rückwirkend: Bis zu 4 Kalenderjahre rückwirkend möglich, danach Verjährung
Wege: Post, E-Mail oder VIACTIV Service-App
Das ist kunden-freundlicher als z.B. HEK (Frist 31.03. des Folgejahres) oder HKK (Frist 31.03. des Folgejahres).
Praktischer Effekt: Wenn Du Deinen Pass 2026 versehentlich liegen lässt, kannst Du ihn noch bis ins Jahr 2030 nachreichen. Das ist im GKV-Markt eine Ausnahme und einer der Trust-Hebel der VIACTIV gegenüber anderen Bonus-Programmen, die hartnäckig auf den 31.03.-Stichtag pochen.
Wahltarif-Falle: Herzenssache und Prämienzahlung schliessen sich aus
Das ist die juristisch heikelste Stelle im VIACTIV-Bonusprogramm. Wer sie nicht kennt, verliert im Extremfall die gesamte Wahltarif-Prämie oder den gesamten Bonus. Beides hat seinen Preis, je nachdem in welche Richtung Du falsch lagst.
Die VIACTIV bietet neben dem Bonusprogramm Herzenssache auch Wahltarife mit Prämienzahlung nach Paragraph 8b der Satzung an (z.B. Selbstbehalt-Tarife oder Prämie für Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen). Was viele übersehen: Diese beiden Programme schliessen sich gegenseitig aus.
Bonus Herzenssache und Wahltarif Prämienzahlung sind NICHT kombinierbar
Wer eine Cash-Prämie aus einem Wahltarif Paragraph 8b wählt UND gleichzeitig Satzungsleistungen wie Osteopathie (Paragraph 12e), professionelle Zahnreinigung (Paragraph 12f) oder Prävention (Paragraph 12b) abrechnet, verliert die Wahltarif-Prämie vollständig. Diese Regel steht aus juristischen Gründen so in der Satzung, weil Paragraph 53 SGB V Wahltarife eine eindeutige Trennung zwischen Prämien- und Leistungsabrechnung verlangt.
Umgekehrt heisst das: Wer den vollen Bonus Herzenssache nehmen will, sollte den Wahltarif Prämienzahlung NICHT abschliessen, weil die beiden sich gegenseitig blockieren. Pro Bonusjahr ist eine Entscheidung fällig.
Hintergrund zur Generalität: Paragraph 53 SGB V definiert Wahltarife als ein bewusst gewähltes Modell mit eigener Logik. Sobald Du im Wahltarif bist, gelten besondere Bedingungen für die parallele Inanspruchnahme von Satzungsleistungen. Das ist nicht VIACTIV-spezifisch, sondern eine gesetzliche Vorgabe, die jede Kasse umsetzen muss. Aber jede Kasse setzt die Trennlinien anders.
Praktische Empfehlung: Wenn Du regelmässig Satzungsleistungen wie PZR (60 Euro pro Jahr) oder Osteopathie nutzt und parallel den Bonus Herzenssache mitnimmst, sind das schnell 150 bis 200 Euro Mehrwert pro Jahr. Der Wahltarif Prämienzahlung kann zusätzlich attraktiv sein, blockiert aber den Bonus. Vor Entscheidung kurz durchrechnen.
Wegbegleiter-Bonus: 510 Euro über 3 Jahre für Neukunden mit KV-Zusatz
Jetzt kommt der stärkste finanzielle Hebel der VIACTIV, den Du im offiziellen Marketingmaterial nicht direkt findest, weil er über den Vertriebspartner-Workflow läuft. Der Wegbegleiter-Bonus ist ein Neukunden-Bonus von 170 Euro pro Kalenderjahr für 3 aufeinanderfolgende Jahre, also bis zu 510 Euro Gesamt.
Hinweis zur Beleglage: Diese 510-Euro-Höchstsumme stammt aus aktuellen VIACTIV-Vermittler-Unterlagen (Vorteilsflyer 04/2025 + Maklerbetreuer-Auskunft 28.05.2026) und ist in der Satzung selbst nicht so explizit verankert. Eine schriftliche Bestätigung der VIACTIV vor Abschluss ist empfehlenswert.
Wegbegleiter-Bonus: 510 Euro über 3 Jahre
Höhe pro Jahr: 170 Euro
Dauer: 3 aufeinanderfolgende Kalenderjahre (NEU ab 2026)
Gesamt: bis 510 Euro
Auszahlung Erstjahr: innerhalb des 1. Quartals nach Mitgliedschaftsbeginn direkt aufs Konto
Wichtig zur Mechanik: Der Wegbegleiter-Bonus ist eine Alternative zum Standard-Herzenssache, NICHT zusätzlich. Wer den Wegbegleiter nimmt, kann den normalen Bonus Herzenssache (110 Euro Cash) im selben Jahr nicht zusätzlich beantragen. Wirtschaftlich gerechnet bist Du mit dem Wegbegleiter aber besser dran: 170 Euro Wegbegleiter pro Jahr sind 60 Euro mehr als 110 Euro Standard-Herzenssache.
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein
Damit Du den Wegbegleiter-Bonus bekommst, müssen drei Bedingungen kumulativ erfüllt sein. Das ist die wichtigste Stelle dieses Abschnitts, weil ein falsches Verständnis bedeutet, dass Du 510 Euro auf der Strasse liegen lässt.
Bedingungen Wegbegleiter-Bonus
1. Neukundenstatus oder Mitgliedschaft direkt geschlossen: Du musst bei der VIACTIV neu eingetreten sein. Die Mitgliedschaft selbst kann auch direkt ohne Vermittler abgeschlossen worden sein.
2. KV-Zusatzversicherung über einen angebundenen Vermittler: Du musst eine private Krankenzusatzversicherung über denselben Vermittler abgeschlossen haben, der Deinen Bonuspass einreicht. Auch bestehende ZV-Verträge über diesen Vermittler zählen, nicht nur neu abgeschlossene.
3. Bonuspass-Einreichung über denselben Vermittler: Der Vermittler leitet Deinen Bonuspass an den VIACTIV-Maklerbetreuer weiter. Du kannst den Wegbegleiter nicht selbst direkt einreichen.
Heisst praktisch: Wenn Du Deine VIACTIV-Mitgliedschaft über einen Vermittler abschliesst (z.B. über meinen Wechselantrag) UND parallel eine private KV-Zusatzversicherung (Zahnzusatz, ambulant-stationär-Schutz, Heilpraktiker oder Brille) über denselben Vermittler aufbaust, bekommst Du im 1. Quartal nach Mitgliedschaft die ersten 170 Euro direkt auf Dein Konto. Im zweiten und dritten Kalenderjahr jeweils nochmal 170 Euro.
Zur Steuer-Einordnung: Die 170 Euro liegen oberhalb der 150-Euro-Steuerfreigrenze (BMF-Schreiben vom 16.12.2021). Der überschiessende Teil von 20 Euro pro Jahr ist als beitragspflichtige Einnahme zu behandeln und kann ggf. den Sonderausgabenabzug für die Krankenversicherungsbeiträge mindern. Im Zweifel kurz mit dem Steuerberater sprechen.
Den Wegbegleiter-Bonus reichst Du nicht selbst direkt ein, die Einreichung läuft über den angebundenen Vertriebspartner. Wer die VIACTIV als Hauptkasse nutzt und einen passenden KV-Zusatztarif sucht, findet den Direktabschluss-Button am Seitenende.
SportCheck als Sportler-Hebel: 90 Prozent bis 140 Euro alle 2 Jahre (Vertragsleistung)
Hier kommt der zweite USP der VIACTIV, den Du auf keiner anderen Bonus-Seite findest, weil er kein Bonus ist, sondern eine VIACTIV-Vertragsleistung. Diese klare Trennung ist wichtig, damit Du sie nicht verwechselst.
SportCheck ist kein Bonus, sondern Vertragsleistung
Der VIACTIV SportCheck ist eine eigenständige Vertragsleistung der VIACTIV, NICHT Teil des Bonusprogramms Herzenssache. Du bekommst SportCheck UND Herzenssache parallel, ohne dass das eine das andere ausschliesst. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Wahltarif-Prämien (siehe Wahltarif-Falle oben). SportCheck ist als Vertragsleistung in den VIACTIV-Konditionen verankert, allerdings nicht in der Satzung Paragraph 12a bis 12p, sondern als ausserhalb-Satzung-Vertragsleistung.
Die SportCheck-Erstattung ist eine satzungsrechtliche Mehrleistung der VIACTIV (Paragraph 23 SGB V in Verbindung mit Satzung), kein Bonus, und kann von der Kasse jährlich angepasst werden. In den aktuellen Vorteilsflyern (Stand 2025-2026) wird die Leistung konstant gewährt.
Der SportCheck ist eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die orthopädische und internistische Tests sowie eine sportmedizinische Beratung kombiniert. Die VIACTIV erstattet 90 Prozent der Kosten, maximal 140 Euro, alle 2 Jahre. Das ist im GKV-Markt eine der stark profilierten Sportmedizin-Leistungen.
VIACTIV SportCheck im Detail
Erstattung: 90 Prozent der Kosten, maximal 140 Euro
Intervall: alle 2 Jahre
Inhalt: Orthopädische und internistische Untersuchung plus sportmedizinische Beratung
Voraussetzung: Untersuchung beim qualifizierten Sportmediziner
Wichtig: KEIN Bonus, sondern eigenständige Vertragsleistung. Bonus Herzenssache läuft unabhängig parallel.
140-Euro-Cap richtig verstehen
Die 140 Euro sind die Höchstgrenze der Erstattung, nicht der pauschale Erstattungsbetrag. Bei Kosten von 100 Euro bekommst Du 90 Prozent davon, also 90 Euro. Die 140-Euro-Grenze greift erst ab Kosten von etwa 156 Euro (140 geteilt durch 0,9). Wenn Dein Sportmediziner z.B. 200 Euro abrechnet, bekommst Du 140 Euro erstattet und trägst 60 Euro selbst.
Der SportCheck ist für aktive Sportler ein wertvoller Hebel, der über das hinausgeht, was die Pflichtleistungen der GKV abdecken. Eine vergleichbare sportmedizinische Vorsorge müsstest Du sonst privat zahlen oder über den Verein abrechnen.
Kinder und Familie: Schutzengel, Kinderlachen, Mutterliebe
Eltern fragen oft: Gibt es bei der VIACTIV einen eigenen Kinderbonus oder Babybonus? Antwort: ja, gleich drei. Die VIACTIV staffelt das Bonusprogramm nach Lebensphasen, mit eigenen Programm-Namen und eigenen Werten je Altersgruppe. Jedes versicherte Familienmitglied sammelt seinen eigenen Bonus.
Schutzengel: 200 Euro für das 1. Lebensjahr
Der Schutzengel-Bonus nach Paragraph 14a Absatz I Nummer 1 bringt Eltern 200 Euro für die vollständige Früherkennungs-Inanspruchnahme im 1. Lebensjahr des Babys. Voraussetzung: alle regelmässigen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U6, je nach Zeitraum) im Bonuspass abstempeln lassen.
Zusätzlich gibt es eine Zugabe von 10 Euro je einmaliger Massnahme nach Paragraph 14a I Nr. 2 oder Nr. 3 (einmalige Gesundheitsuntersuchungen nach Paragraph 26 SGB V oder Schutzimpfungen nach Paragraph 20i SGB V). Diese Zugabe ist im Schutzengel-Programm additiv zum 200-Euro-Hauptwert, nicht alternativ.
Kinderlachen: 25 plus 25 Euro für Kinder 1 bis 14 Jahre
Sobald Dein Kind das 1. Lebensjahr vollendet hat, wechselt es vom Schutzengel zu Kinderlachen nach Paragraph 14b Satzung. Hier gibt es zwei Bausteine, analog zur Erwachsenen-Herzenssache, aber mit anderen Werten:
Kinderlachen-Bonus 1 bis 14 Jahre (Paragraph 14b VIACTIV-Satzung)
Vorsorge-Baustein (Paragraph 14b I Nr. 1): 25 Euro für alle regelmässigen Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen)
Alternative zum Vorsorge-Baustein: 5 Euro je einmaliger Massnahme nach Paragraph 14b I Nr. 2 oder Nr. 3 (einmalige Untersuchungen oder Impfungen) statt der 25 Euro Pauschal. Oder-Verknüpfung, nicht additiv.
Aktiv-Baustein (Paragraph 14b II): 25 Euro für mindestens 2 von 3 Aktiv-Massnahmen
Maximum Cash: Kinderlachen ist 25 + 25 = 50 Euro Maximum. Die 5-Euro-Zugaben sind ALTERNATIV zur Cash-Prämie pro Massnahme, NICHT additiv.
Kinderlachen ZV-Zuschuss: 55 Euro alternativ
Wie bei Erwachsenen gibt es auch für Kinder einen ZV-Zuschuss als Alternative. Statt der 25-Euro-Cash-Bausteine kannst Du 55 Euro Zuschuss zu einer privaten Zusatzversicherung für Kinder bekommen (Paragraph 14b III). Voraussetzung: Du erfüllst die Bedingungen aus dem Vorsorge- oder Aktiv-Baustein und hast eine ZV für das Kind (Krankenzusatz ambulant oder stationär, Zahnzusatz oder Pflegezusatz).
Wichtig zur Altersgrenze: Der Kinderlachen-ZV-Zuschuss gilt für Kinder 1 bis 14 Jahre (genauer: ab Vollendung 1. Lebensjahr bis vor Vollendung 15. Lebensjahr). Mit Vollendung des 15. Lebensjahres wechselt das Kind in die Herzenssache für Erwachsene mit 85 Euro ZV-Zuschuss.
Mutterliebe: 50 Euro Schwangerschaftsbonus
Für schwangere Versicherte gibt es zusätzlich den Mutterliebe-Bonus nach Paragraph 14 IV: 50 Euro für den vollständigen Nachweis aller Früherkennungsmassnahmen nach der Mutterschaftsrichtlinie. Das ist ein einmaliger Bonus pro Schwangerschaft.
Familie mit Schutzengel-Baby plus 2 Kinderlachen-Kindern plus 2 Erwachsenen
Wichtig: Jedes Familienmitglied sammelt für sich, es gibt keinen Übertrag zwischen den Mitgliedern. Wenn Dein älteres Kind seinen Kinderlachen-Bonus nicht ausschöpft, kannst Du den Restbetrag nicht für Dich oder ein anderes Kind verbuchen.
Marktvergleich: VIACTIV, HKK und HEK im Bonus-Direktvergleich
Damit Du Dir ein ehrliches Bild von der VIACTIV im Bonus-Markt machen kannst, hier der direkte Vergleich zu zwei anderen starken GKV-Bonusprogrammen (HKK bonusaktiv und HEK Bonus Vorsorge plus). Beide habe ich auf eigenen Detail-Seiten ausführlich aufgearbeitet. Die Tabelle zeigt: jede Kasse hat ihren Schwerpunkt, "die beste" gibt es nicht.
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| Kasse | Programm | Cash-Maximum 2026 | Besonderheit | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| VIACTIV | Herzenssache | 110 EUR Cash oder 85 EUR ZV-Zuschuss | Schnelle Auszahlung (wenige Tage), keine Einreichefrist (4 Jahre rückwirkend), plus Wegbegleiter-Bonus bis 510 EUR über 3 Jahre für Neukunden mit KV-Zusatz | Paragraph 14 Satzung VIACTIV BKK |
| HKK | hkk bonusaktiv | bis 90 EUR Sofortbonus oder 112,50 EUR Gesundheitszuschuss; einmaliger Fitness-Tracker-Sonderbonus bis 280 EUR | Höchster einmaliger Maximalwert im Markt (280 EUR, nur für Fitness-Tracker, an 2 plus 3 Aktivitäten gekoppelt); Pass-Einreichung bis 31.03. | Paragraph 37 hkk-Satzung |
| HEK | Bonus Vorsorge plus | bis 300 EUR Zuschuss-Modus Erstjahr (Standard) oder 136 EUR Cash; Folgejahre 144 EUR Zuschuss | Höchster Standard-Wert im Erstjahr (300 EUR), aber Folgejahres-Werte deutlich niedriger; Pass-Einreichung bis 31.03. | Paragraphen 25a + 25b HEK-Satzung |
| TK | TK-Bonusprogramm Plus | ca. 350 EUR pro Jahr laut TK-Eigenangaben | Sekundärquelle, höherer Cash-Wert möglich; Details und Bedingungen direkt bei TK prüfen | TK-Webseite (Stand 2026) |
| BARMER | BARMER-Vorteilskonto | ca. 200 EUR pro Jahr laut BARMER-Eigenangaben | Sekundärquelle; Cash-Konto-Logik mit zusätzlichem Punktesystem | BARMER-Webseite (Stand 2026) |
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Wie Du siehst: Die VIACTIV gewinnt nicht durch den höchsten Cash-Wert. HKK kann mit dem Fitness-Tracker-Sonderbonus einmalig auf 280 Euro kommen, HEK im Standard-Szenario Erstjahr auf 300 Euro. VIACTIV liegt bei 110 Euro Herzenssache, also im Mittelfeld.
Was die VIACTIV stark macht, ist die Kombination aus vier USP-Hebeln: (1) der SportCheck als Vertragsleistung (90 Prozent bis 140 Euro alle 2 Jahre, oben erklärt), (2) der Wegbegleiter-Bonus für Neukunden mit KV-Zusatz (510 Euro über 3 Jahre, oben erklärt), (3) die schnelle Auszahlung in wenigen Tagen und (4) die kunden-freundliche 4-Jahres-Rückwirkungs-Regel ohne Einreichefrist. Wer als Sportler oder Wechselkunde mit Vermittler-Anschluss vorgeht, kommt am Ende oft besser raus als beim reinen Cash-Vergleich.
Die gesetzliche Rahmensetzung ist bei allen Bonusprogrammen gleich: Rechtsgrundlage ist Paragraph 65a SGB V (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten). Aufsicht über die bundesweiten Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung. Steuerlich sind Bonus-Auszahlungen bis 150 Euro pro Jahr und Versicherten steuerfrei (BMF-Schreiben vom 16.12.2021).
Häufige Fragen zum VIACTIV Bonusprogramm
Wie hoch ist der VIACTIV-Bonus 2026?
Mit dem VIACTIV-Bonusprogramm Herzenssache kannst Du als Erwachsener ab 15 Jahre pro Bonusjahr bis zu 110 Euro Cash-Prämie bekommen. Aufgeteilt in 50 Euro Vorsorge-Baustein nach Paragraph 14 Absatz 1 Nr. 1 der Satzung VIACTIV BKK und 60 Euro Aktiv-Baustein nach Paragraph 14 Absatz 2. Alternativ kannst Du 85 Euro als Zuschuss zu einer bestehenden privaten Zusatzversicherung wählen (Paragraph 14 Absatz 3). Für Neukunden mit privater Krankenzusatzversicherung über einen angebundenen Vermittler gibt es zusätzlich den Wegbegleiter-Bonus von 170 Euro pro Jahr für 3 Kalenderjahre, also bis zu 510 Euro gesamt. Wegbegleiter ist alternativ zur Standard-Prämie, nicht additiv. Rechtsgrundlage: Paragraph 14 Satzung VIACTIV BKK in Verbindung mit Paragraph 65a SGB V.
Wie setzt sich die 110-Euro-Herzenssache-Prämie zusammen?
Die 110 Euro setzen sich aus zwei Bausteinen zusammen, die Du unabhängig voneinander einreichen kannst. Erster Baustein: 50 Euro Vorsorge-Pauschale für die altersspezifischen Vorsorgeuntersuchungen und die zahnärztliche Vorsorge im Bonuspass (Paragraph 14 Absatz 1 Nr. 1 Satzung VIACTIV BKK). Wenn in Deinem Jahr keine Vorsorge vorgesehen ist, gilt der Baustein automatisch als erfüllt. Zweiter Baustein: 60 Euro Aktiv-Pauschale, wenn Du mindestens 3 von 4 Massnahmen erfüllst, also qualitätsgesicherte Prävention nach Paragraph 20 Absatz 5 SGB V, regelmässigen Sport, mindestens 6 Monate Nichtraucher oder Gewicht im gesunden Bereich (Paragraph 14 Absatz 2). Die Bausteine sind unabhängig einreichbar: Du kannst nur Vorsorge oder nur Aktiv oder beide einreichen. Vollausschöpfung ergibt 50 plus 60 gleich 110 Euro. Die manchmal kursierende Rechnung 110 plus 30 gleich 140 Euro ist nicht satzungsbelegt.
Bekomme ich den Bonus alternativ als ZV-Zuschuss?
Ja. Statt der Cash-Prämie kannst Du 85 Euro als Zuschuss zu einer bestehenden privaten Zusatzversicherung wählen (Paragraph 14 Absatz 3 Satzung VIACTIV BKK). Voraussetzung ist eine bestehende private Krankenzusatzversicherung ambulant oder stationär, eine Zahnzusatzversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung. Wichtig: Der Satzungs-Wortlaut "alternativ zu dem jeweiligen Bonus" lässt offen, ob der ZV-Zuschuss einmalig 85 Euro beträgt oder ob er pro erfülltem Baustein gilt. Worst-Case-Lesart: einmalig 85 Euro. Wenn Du beide Bausteine erfüllst und auf die Cash-Prämie verzichten möchtest, lohnt sich eine kurze Klärungsanfrage bei der VIACTIV vor der Einreichung. Der ZV-Zuschuss ist nicht additiv zur Cash-Prämie, sondern eine Alternative.
Was ist der Wegbegleiter-Bonus von 510 Euro?
Der Wegbegleiter-Bonus ist eine Sonderprämie der VIACTIV BKK für Neukunden mit privater Krankenversicherungs-Zusatz: 170 Euro pro Kalenderjahr für insgesamt 3 Jahre, also bis zu 510 Euro gesamt (Stand 2026, Vertriebspartner-Information VIACTIV). Drei Bedingungen müssen erfüllt sein. Erstens: Du bist Neumitglied der VIACTIV (Mitgliedschaft kann direkt zur VIACTIV laufen oder über den Vermittler). Zweitens: Die Bonus-Einreichung läuft über einen angebundenen Vermittler, zum Beispiel über mich als Versicherungsmakler. Drittens: Du hast eine private Krankenversicherungs-Zusatzversicherung über denselben Vermittler abgeschlossen, wobei auch bestehende Verträge zählen. Wichtig: Wegbegleiter ist alternativ zur Standard-Herzenssache-Prämie von 110 Euro, nicht additiv. Du musst Dich also für einen der beiden Wege entscheiden. Neu ab 2026: Der Wegbegleiter-Bonus wird für 3 Kalenderjahre bescheinigt, vorher gab es nur die Erstausstellung.
Kann ich Herzenssache mit dem Prämienzahlungs-Wahltarif kombinieren?
Nein, das geht nicht. Die VIACTIV-Satzung schliesst die gleichzeitige Inanspruchnahme von Herzenssache nach Paragraph 14 und dem Wahltarif Prämienzahlung nach Paragraph 8b aus. Das ist eine harte Falle: Wer den Wahltarif Prämienzahlung gewählt hat und die Jahresprämie von einem Monatsbeitrag kassiert, darf gleichzeitig keine Satzungsleistungen wie Osteopathie nach Paragraph 12e, professionelle Zahnreinigung nach Paragraph 12f oder Präventionskurse nach Paragraph 12b abrechnen. Sonst verlierst Du die Prämienzahlung vollständig. Diese Sperre gilt grundsätzlich für alle gesetzlichen Krankenkassen mit Prämienzahlungs-Wahltarif nach Paragraph 53 Absatz 4 SGB V, nicht nur für die VIACTIV. Die VIACTIV setzt sie in Paragraph 8b in Verbindung mit den Satzungsleistungen-Paragraphen um. Für aktive Sportler, die diese Leistungen regelmässig nutzen, ist Herzenssache plus Satzungsleistungen meist der bessere Weg als der Wahltarif Prämienzahlung. Diese Entscheidung gehört in eine individuelle Beratung.
Welchen Bonus gibt es für Kinder bei der VIACTIV?
Jedes versicherte Familienmitglied sammelt seinen eigenen Bonus. Im 1. Lebensjahr greift Schutzengel nach Paragraph 14a: 200 Euro für vollständige Früherkennungs-Inanspruchnahme, plus 10 Euro je einmaliger Massnahme nach Paragraph 26 SGB V oder Paragraph 20i SGB V. Im Alter 1 bis 14 Jahre greift Kinderlachen nach Paragraph 14b: 25 Euro Vorsorge-Baustein nach Paragraph 14b Absatz 1 plus 25 Euro Aktiv-Baustein nach Paragraph 14b Absatz 2 (2 von 3 Massnahmen erfüllt), plus 5 Euro je einmaliger Massnahme. Alternativ zu den Bausteinen können Eltern 55 Euro ZV-Zuschuss nach Paragraph 14b Absatz 3 für eine bestehende private Zusatzversicherung des Kindes wählen (ambulant, stationär, zahnzusatz oder Pflegezusatz). In der Schwangerschaft greift Mutterliebe nach Paragraph 14 Absatz 4: 50 Euro Schwangerschaftsbonus. Ab dem 15. Lebensjahr läuft das Kind in die Erwachsenen-Herzenssache und kann die volle 110-Euro-Prämie sammeln.
Muss ich die Bonus-Auszahlung versteuern?
Bonus-Zahlungen aus GKV-Bonusprogrammen bis 150 Euro pro Jahr je Versicherten sind steuerfrei (BMF-Schreiben vom 16.12.2021). Die Herzenssache-Prämie von 110 Euro liegt unter dieser Schwelle und ist damit steuerfrei. Der Wegbegleiter-Bonus von 170 Euro pro Jahr liegt knapp über der 150-Euro-Schwelle, sodass der überschiessende 20-Euro-Anteil als beitragspflichtige Einnahme zu behandeln wäre. Wenn Du Wegbegleiter parallel mit anderen Bonus-Zahlungen aus anderen GKV-Programmen kombinierst und die 150-Euro-Schwelle gesamt überschreitest, ist der überschiessende Teil ebenfalls beitragspflichtig. Detailfragen zur Steuerbehandlung im Einzelfall klärt eine Steuerberatung. Diese Information ersetzt keine Steuerberatung.
Diese Seite vertieft das VIACTIV-Bonusprogramm Herzenssache. Den vollständigen VIACTIV-Markenüberblick findest Du auf der VIACTIV-Übersichtsseite. Den Beitragssatz im Detail erklärt die Seite VIACTIV Zusatzbeitrag 2026, die Zahnreinigung die Seite VIACTIV Zahnreinigung 2026.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Stand dieser Seite: 08.06.2026. Stand der Bonus-Werte: 01.01.2026. Alle VIACTIV-spezifischen Bonuswerte wurden gegen die VIACTIV-Satzung (18. Nachtrag, gültig ab 01.01.2026), die Herzenssache-Webseite (Snapshot 10.05.2026), die SportCheck-Webseite (Snapshot 10.05.2026), die Mehrwerte-Tabelle "VIACTIV Beste Leistungen 2026", den VIACTIV TOP 10 Vorteilsflyer (Art. 0010150000, Stand 04/2025) und das Telefonat mit dem VIACTIV-Maklerbetreuer Michael Lafleur (28.05.2026) zur Wegbegleiter-Bonus-Mechanik geprüft. Gesetzliche Grundlagen (Paragraph 65a SGB V, Paragraph 20 Absatz 5 SGB V, Paragraph 53 SGB V) wurden gegen den Wortlaut auf gesetze-im-internet.de verifiziert. Cross-Vergleichswerte für HKK und HEK stammen aus den jeweiligen Sub-Spoke-Faktenkatalogen. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.
Gesetzliche Grundlagen
- SGB V: Paragraph 65a (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten, Rechtsgrundlage für Bonusprogramme), Paragraph 20 Absatz 5 (anerkannte Präventionskurse), Paragraph 26 (einmalige Gesundheitsuntersuchungen), Paragraph 20i (Schutzimpfungen), Paragraph 22 (zahnärztliche Vorsorge), Paragraph 53 (Wahltarife, Generalität der Trennung), Paragraphen 23 Absatz 2 sowie 24 bis 24b (gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen)
- Gewerbeordnung (GewO): Paragraph 34d Absatz 1 (Erlaubnis als Versicherungsmakler)
VIACTIV-Satzung (18. Nachtrag, gültig ab 01.01.2026)
- Paragraph 14 Absatz I, II und III: Herzenssache für Erwachsene ab 15 Jahren (Vorsorge-Baustein 50 Euro, Aktiv-Baustein 60 Euro, ZV-Zuschuss 85 Euro alternativ)
- Paragraph 14 Absatz IV: Mutterliebe-Bonus in der Schwangerschaft (50 Euro)
- Paragraph 14a Absatz I: Schutzengel-Bonus im 1. Lebensjahr (200 Euro Hauptwert plus 10 Euro je einmaliger Massnahme)
- Paragraph 14b Absatz I, II und III: Kinderlachen für Kinder 1 bis 14 Jahre (Vorsorge-Baustein 25 Euro, Aktiv-Baustein 25 Euro, ZV-Zuschuss 55 Euro alternativ; 5 Euro Zugabe pro einmaliger Massnahme)
- Paragraph 14e: BGF-Bonus für Arbeitnehmer (10 Euro, arbeitgeberabhängig nach Paragraph 14d-Vertrag)
- Paragraph 8b: Wahltarife mit Prämienzahlung (Sperrklausel gegenüber Bonusprogramm Paragraph 14)
VIACTIV-Informationsmaterial
- Herzenssache-Webseite: Snapshot 10.05.2026 (viactiv.de/leistungen/prävention/bonusprogramm/herzenssache-der-viactiv-bonus-für-alle-ab-15-jahre)
- SportCheck-Webseite: Snapshot 10.05.2026 (viactiv.de/leistungen/sport/sportcheck) - 90 Prozent Erstattung, maximal 140 Euro, alle 2 Jahre
- VIACTIV Beste Leistungen 2026: Mehrwerte-Tabelle mit Programm-Übersicht
- VIACTIV TOP 10 Vorteilsflyer: Art. 0010150000, Stand 04/2025
- Maklerbetreuer-Telefonat Michael Lafleur: 28.05.2026, Wegbegleiter-Bonus-Mechanik (170 Euro x 3 Jahre = 510 Euro, Vermittler-Workflow)
Cross-Vergleichs-Quellen (Marktvergleich)
- HKK bonusaktiv: Paragraph 37 hkk-Satzung (88./89. Nachtrag, 24.12.2025) plus bonusaktiv-Flyer 12/2025 plus bonusaktiv-Merkblatt 01/2026 - siehe Sub-Spoke HKK Bonusprogramm 2026
- HEK Bonus Vorsorge plus: Paragraphen 25a und 25b HEK-Satzung (115. Nachtrag) plus HEK-Bonusflyer 2026 - siehe Sub-Spoke HEK Bonusprogramm 2026
- TK und BARMER: Eigenangaben auf den jeweiligen Kassen-Webseiten (Sekundärquellen, mit "ca."-Label kommuniziert)
Steuer-Hintergrund
- BMF-Schreiben vom 16.12.2021: Bonus-Auszahlungen aus GKV-Bonusprogrammen bis 150 Euro pro Jahr und Versicherten sind steuerfrei.
Behördliche und gesetzliche Verweise
Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (Paragraph 65a SGB V) und gesetze-im-internet.de/sgb_5 (Paragraph 53 SGB V, Wahltarife). Allgemeine Informationen zu Bonusprogrammen und Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung: bundesgesundheitsministerium.de (BMG). VIACTIV-Bonus- und Satzungsunterlagen direkt auf viactiv.de. Aufsicht über die bundesweiten Bonusprogramme: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Übersicht der Zusatzbeitragssätze aller Kassen: gkv-spitzenverband.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.
Information, keine Rechtsberatung
Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar und ist keine Rechts- oder Sozialberatung im Sinne des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für rechtliche Beratung wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband (VdK, SoVD). Verbindliche Auskunft zu Deinem konkreten Bonusanspruch und zu Änderungen des VIACTIV-Bonusprogramms im laufenden Jahr erteilt ausschliesslich die VIACTIV selbst. Bonusprogramm-Bedingungen können sich unterjährig durch Satzungsänderung oder Anpassung der Teilnahmebedingungen anpassen. Steuerliche Auswirkungen hängen von Deiner persönlichen Situation ab; frage im Zweifel Deinen Steuerberater (besonders relevant beim Wegbegleiter-Bonus von 170 Euro pro Jahr, der knapp über der 150-Euro-Steuerfreigrenze liegt).
Diese Seite vertieft das Bonusprogramm der VIACTIV. Den vollständigen VIACTIV-Überblick findest Du unter krankenkassenvergleich-viactiv.
Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenzusatzversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach Paragraph 34d Absatz 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vor Vermittlung einer Zusatzversicherung ist eine individuelle Bedarfsanalyse nach Paragraphen 60 bis 63 VVG verpflichtend. Ich arbeite für Dich, nicht ausschliesslich für einen einzelnen Versicherer.