Aktualisiert: 08.06.2026
VIACTIV Bonusprogramm 2026: 110 Euro Herzenssache erklärt
Du willst genau wissen, wie viel Bonus die VIACTIV 2026 wirklich auszahlt, wie sich die 110 Euro
Herzenssache zusammensetzen und unter welcher Bedingung der
Wegbegleiter-Bonus bis 510 Euro für Neukunden greift. Diese Seite ist die Tiefen-Antwort
auf das VIACTIV-Bonusprogramm Herzenssache. Den vollständigen VIACTIV-Markenüberblick findest Du auf der VIACTIV-Übersichtsseite, die Beitragsdetails auf der Seite zum VIACTIV Zusatzbeitrag 2026.
Springe direkt zu dem Abschnitt, der Dich am meisten interessiert:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Du hast es vielleicht im VIACTIV-Flyer gelesen:
bis zu 110 Euro Herzenssache pro Jahr. Das ist die Cash-Prämie aus dem Hauptbonus für
Erwachsene ab 15 Jahren. Bevor ich Dir die Mechanik erkläre, eine wichtige Disambiguierung gleich vorab.
Das Bonusprogramm heisst offiziell Herzenssache und wird von der
VIACTIV BKK mit Sitz in Bochum angeboten. Die VIACTIV ist eine bundesweit geöffnete
Betriebskrankenkasse, nicht zu verwechseln mit anderen BKKen. Wenn Du also den Long-Tail "BKK VIACTIV
Bonusprogramm" gesucht hast, bist Du hier richtig.
Die Rechtsgrundlage ist
Paragraph 14 der VIACTIV-Satzung (18. Nachtrag, gültig ab 01.01.2026) in Verbindung mit
Paragraph 65a SGB V (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten). Wichtig für die Erwartung: Herzenssache ist
kein Punkte-System. Jeder Baustein hat einen festen Euro-Betrag, der direkt in den
Bonuspass abgestempelt wird.
Ehrlich eingeordnet:
110 Euro Herzenssache sind im GKV-Markt Mittelfeld, nicht Spitze. Die HKK bonusaktiv erreicht im Fitness-Tracker-Sonderbonus bis 280 Euro
einmalig, die HEK Bonus Vorsorge plus bis 300 Euro Zuschuss-Modus im
Erstjahr. VIACTIV gewinnt nicht durch die höchste Cash-Prämie, sondern durch
vier USP-Hebel: schnelle Auszahlung in wenigen Tagen, keine Einreichefrist (4 Jahre
rückwirkend), den separaten SportCheck als Vertragsleistung (siehe Abschnitt unten) und den
Wegbegleiter-Bonus für Neukunden mit KV-Zusatz über einen Vermittler.
Zur Steuer-Einordnung gleich vorab:
Bonus-Auszahlungen bis 150 Euro pro Jahr und Versicherten sind steuerfrei (BMF-Schreiben
vom 16.12.2021). Die Herzenssache-Prämie von 110 Euro liegt deutlich unter dieser Grenze. Du musst sie nicht
in der Steuererklärung angeben.
Wer die 110 Euro Herzenssache richtig planen will, muss die
zwei Bausteine verstehen. Die Werte sind nicht zufällig gewählt, sondern stehen jeweils
unter eigenem Satzungsparagraphen mit eigenen Bedingungen. Hier ist die saubere Aufschlüsselung.
Der erste Baustein ist der
Vorsorge-Baustein nach Paragraph 14 Absatz I Nummer 1. Er bringt Dir
50 Euro im Kalenderjahr, wenn Du Dir Deine altersspezifischen Vorsorgeuntersuchungen und
die Zahnvorsorge in der Praxis im Bonuspass abstempeln lässt. Eine kunden-freundliche Sonderregel: Sollte
für Dein Alter im Jahr keine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen sein, gilt der Punkt automatisch als erfüllt.
Der zweite Baustein ist der
Aktiv-Baustein nach Paragraph 14 Absatz II. Er bringt Dir
60 Euro im Kalenderjahr, wenn Du mindestens 3 von 4 Massnahmen erfüllst.
Wichtig: nicht alle 4 sind Pflicht. 3 von 4 reichen.
Wichtig zur Mechanik:
Die beiden Bausteine sind unabhängig voneinander einreichbar. Du kannst nur den
Vorsorge-Baustein einreichen (50 Euro), nur den Aktiv-Baustein (60 Euro) oder beide zusammen (110 Euro). Wer
eines der beiden Ziele nicht erreicht, bekommt trotzdem den anderen Baustein. Die Maxima addieren sich nur,
wenn Du beide vollständig erfüllst.
Realistisch eingeordnet: Viele Versicherte erreichen den Vorsorge-Baustein leichter
als den Aktiv-Baustein, weil die Aktiv-Bedingungen (Prävention plus Sport plus Nichtraucher plus
Normalgewicht) anspruchsvoller sind. Wer also nur die Vorsorge schafft, bekommt 50 Euro. Wer beides schafft,
bekommt 110 Euro.
Es gibt noch eine Alternative innerhalb des Vorsorge-Bausteins:
Statt der altersspezifischen Vorsorge nach Nummer 1 kannst Du auch
einzelne Massnahmen nach Paragraph 14 I Nummer 2 oder 3 einreichen (einmalige
Gesundheitsuntersuchungen oder Impfungen). Pro Massnahme bekommst Du dann 10 Euro im Kalenderjahr,
alternativ zu den 50 Euro Pauschal. Das ist als Oder-Verknüpfung gestaltet, nicht additiv. Die Rechnung "110
plus 30 gleich 140 Euro", die in manchen Marketingmaterialien auftaucht, ist nicht satzungsbelegt.
Du hast vielleicht schon eine private Zusatzversicherung wie Zahnzusatz,
Krankenzusatz oder Pflegezusatz und willst Deinen Bonus lieber in die ZV-Beiträge stecken statt aufs Konto
zu bekommen. Genau dafür gibt es bei VIACTIV den ZV-Zuschuss nach Paragraph 14 III. Hier
ist die Logik dahinter.
Statt der Cash-Prämie kannst Du als Alternative
85 Euro als Zuschuss zu Deiner privaten Zusatzversicherung bekommen (Paragraph 14 III
Satzung). Voraussetzung: Du erfüllst die Bedingungen aus Paragraph 14 I Nummer 1 (Vorsorge-Baustein) oder
Paragraph 14 II (Aktiv-Baustein) und hast eine bestehende private Zusatzversicherung. Anerkannt sind
Krankenzusatzversicherung ambulant oder stationär, Zahnzusatzversicherung oder Pflegezusatzversicherung.
Praktische Folge: Wer keine ZV hat, nimmt automatisch die Cash-Prämie und fährt mit
110 Euro besser. Wer eine ZV hat, sollte rechnen: 85 Euro ZV-Zuschuss vs. 110 Euro Cash-Prämie, die ich frei
nutzen kann. Der ZV-Zuschuss lohnt sich vor allem dann, wenn der Jahresbeitrag der ZV genau in der Nähe von
85 Euro liegt.
Du fragst Dich, wie Du Deine Aktivitäten überhaupt nachweist und welche
Untersuchungen am Ende wirklich zählen. Hier ist die saubere Antwort auf die häufigste Frage zur
VIACTIV-Bonus-Mechanik.
Anerkannt sind die altersspezifischen Vorsorgeuntersuchungen nach
den gesetzlichen Vorgaben. Konkret heisst das: alle Untersuchungen, die für Dein Alter und Geschlecht vom
Gesetzgeber vorgesehen sind. Frauen ab 20 Jahren erwartet z.B. die Krebsvorsorge, Männer ab 45 die
Krebsvorsorge der Prostata, alle Erwachsenen den Gesundheits-Check-up ab 35 (alle 3 Jahre). Plus die
Zahnvorsorge mindestens einmal pro Kalenderjahr. Wenn für Dein Alter im Jahr keine Vorsorge vorgesehen ist,
gilt der Punkt automatisch als erfüllt.
Als Alternative kannst Du einzelne Massnahmen einreichen: 10 Euro
je einmaliger Gesundheitsuntersuchung (Paragraph 14 I Nr. 2) oder 10 Euro je Impfung (Paragraph 14 I Nr. 3,
z.B. Grippeschutz oder Reise-Impfung). Diese Pro-Massnahme-Prämie ist die Alternative zum Pauschal-Wert von
50 Euro, nicht additiv.
Du brauchst 3 von 4 Bausteinen. Regelmässiger Sport heisst:
Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio, oder das deutsche Sportabzeichen.
Prävention heisst: ein anerkannter Präventionskurs nach Paragraph 20 Absatz 5 SGB V
(Online-Kurs gleichwertig). Nichtraucher heisst: seit mindestens 6 Monaten rauchfrei, mit
Eigenerklärung. Gewicht im gesunden Bereich heisst: BMI im Normalbereich, mit
Hausarzt-Bescheinigung.
Du lässt Dir die einzelnen Aktivitäten beim Arzt, im Fitnessstudio oder beim
Präventionskurs im Bonuspass abstempeln. Am Ende des Kalenderjahres reichst Du den Pass auf einem von drei
Wegen ein: per Post, per E-Mail oder über die VIACTIV Service-App. Die Auszahlung erfolgt
zeitnah, in der Regel innerhalb weniger Tage nach Einreichung auf Dein Konto.
Praktischer Effekt: Wenn Du Deinen Pass 2026 versehentlich liegen lässt, kannst Du
ihn noch bis ins Jahr 2030 nachreichen. Das ist im GKV-Markt eine Ausnahme und einer der Trust-Hebel der
VIACTIV gegenüber anderen Bonus-Programmen, die hartnäckig auf den 31.03.-Stichtag pochen.
Das ist die juristisch heikelste Stelle im VIACTIV-Bonusprogramm.
Wer sie nicht kennt, verliert im Extremfall die gesamte Wahltarif-Prämie oder den gesamten Bonus. Beides hat
seinen Preis, je nachdem in welche Richtung Du falsch lagst.
Die VIACTIV bietet neben dem Bonusprogramm Herzenssache auch
Wahltarife mit Prämienzahlung nach Paragraph 8b der Satzung an (z.B. Selbstbehalt-Tarife
oder Prämie für Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen). Was viele übersehen: Diese beiden Programme
schliessen sich gegenseitig aus.
Hintergrund zur Generalität:
Paragraph 53 SGB V definiert Wahltarife als ein bewusst gewähltes Modell mit eigener Logik.
Sobald Du im Wahltarif bist, gelten besondere Bedingungen für die parallele Inanspruchnahme von
Satzungsleistungen. Das ist nicht VIACTIV-spezifisch, sondern eine gesetzliche Vorgabe, die jede Kasse
umsetzen muss. Aber jede Kasse setzt die Trennlinien anders.
Praktische Empfehlung: Wenn Du regelmässig Satzungsleistungen wie PZR (60 Euro pro
Jahr) oder Osteopathie nutzt und parallel den Bonus Herzenssache mitnimmst, sind das schnell 150 bis 200
Euro Mehrwert pro Jahr. Der Wahltarif Prämienzahlung kann zusätzlich attraktiv sein, blockiert aber den
Bonus. Vor Entscheidung kurz durchrechnen.
Jetzt kommt der stärkste finanzielle Hebel der VIACTIV, den Du im offiziellen
Marketingmaterial nicht direkt findest, weil er über den Vertriebspartner-Workflow läuft. Der
Wegbegleiter-Bonus ist ein Neukunden-Bonus von
170 Euro pro Kalenderjahr für 3 aufeinanderfolgende Jahre, also bis zu 510 Euro Gesamt.
Hinweis zur Beleglage: Diese 510-Euro-Höchstsumme stammt aus aktuellen
VIACTIV-Vermittler-Unterlagen (Vorteilsflyer 04/2025 + Maklerbetreuer-Auskunft 28.05.2026) und ist in der
Satzung selbst nicht so explizit verankert. Eine schriftliche Bestätigung der VIACTIV vor Abschluss ist
empfehlenswert.
Wichtig zur Mechanik:
Der Wegbegleiter-Bonus ist eine Alternative zum Standard-Herzenssache, NICHT zusätzlich.
Wer den Wegbegleiter nimmt, kann den normalen Bonus Herzenssache (110 Euro Cash) im selben Jahr nicht
zusätzlich beantragen. Wirtschaftlich gerechnet bist Du mit dem Wegbegleiter aber besser dran: 170 Euro
Wegbegleiter pro Jahr sind 60 Euro mehr als 110 Euro Standard-Herzenssache.
Damit Du den Wegbegleiter-Bonus bekommst, müssen drei Bedingungen kumulativ erfüllt
sein. Das ist die wichtigste Stelle dieses Abschnitts, weil ein falsches Verständnis bedeutet, dass Du 510
Euro auf der Strasse liegen lässt.
Heisst praktisch: Wenn Du Deine VIACTIV-Mitgliedschaft über einen Vermittler
abschliesst (z.B. über meinen Wechselantrag) UND parallel eine private KV-Zusatzversicherung (Zahnzusatz,
ambulant-stationär-Schutz, Heilpraktiker oder Brille) über denselben Vermittler aufbaust, bekommst Du
im 1. Quartal nach Mitgliedschaft die ersten 170 Euro direkt auf Dein Konto. Im zweiten und
dritten Kalenderjahr jeweils nochmal 170 Euro.
Zur Steuer-Einordnung: Die 170 Euro liegen oberhalb der 150-Euro-Steuerfreigrenze
(BMF-Schreiben vom 16.12.2021). Der überschiessende Teil von 20 Euro pro Jahr ist als beitragspflichtige
Einnahme zu behandeln und kann ggf. den Sonderausgabenabzug für die Krankenversicherungsbeiträge mindern. Im
Zweifel kurz mit dem Steuerberater sprechen.
Den Wegbegleiter-Bonus reichst Du nicht selbst direkt ein, die Einreichung läuft
über den angebundenen Vertriebspartner. Wer die VIACTIV als Hauptkasse nutzt und einen passenden
KV-Zusatztarif sucht, findet den Direktabschluss-Button am Seitenende.
Hier kommt der zweite USP der VIACTIV, den Du auf keiner anderen Bonus-Seite
findest, weil er kein Bonus ist, sondern eine VIACTIV-Vertragsleistung. Diese klare
Trennung ist wichtig, damit Du sie nicht verwechselst.
Der SportCheck ist eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die
orthopädische und internistische Tests sowie eine sportmedizinische Beratung kombiniert. Die VIACTIV
erstattet 90 Prozent der Kosten, maximal 140 Euro, alle 2 Jahre. Das ist im GKV-Markt eine
der stark profilierten Sportmedizin-Leistungen.
Der SportCheck ist für aktive Sportler ein wertvoller Hebel, der über das
hinausgeht, was die Pflichtleistungen der GKV abdecken. Eine vergleichbare sportmedizinische Vorsorge
müsstest Du sonst privat zahlen oder über den Verein abrechnen.
Eltern fragen oft:
Gibt es bei der VIACTIV einen eigenen Kinderbonus oder Babybonus? Antwort: ja, gleich drei.
Die VIACTIV staffelt das Bonusprogramm nach Lebensphasen, mit eigenen Programm-Namen und eigenen Werten je
Altersgruppe. Jedes versicherte Familienmitglied sammelt seinen eigenen Bonus.
Der Schutzengel-Bonus nach Paragraph 14a Absatz I Nummer 1 bringt
Eltern 200 Euro für die vollständige Früherkennungs-Inanspruchnahme im 1. Lebensjahr des
Babys. Voraussetzung: alle regelmässigen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U6, je nach Zeitraum) im
Bonuspass abstempeln lassen.
Zusätzlich gibt es eine
Zugabe von 10 Euro je einmaliger Massnahme nach Paragraph 14a I Nr. 2 oder Nr. 3 (einmalige
Gesundheitsuntersuchungen nach Paragraph 26 SGB V oder Schutzimpfungen nach Paragraph 20i SGB V). Diese
Zugabe ist im Schutzengel-Programm additiv zum 200-Euro-Hauptwert, nicht alternativ.
Sobald Dein Kind das 1. Lebensjahr vollendet hat, wechselt es vom Schutzengel zu
Kinderlachen nach Paragraph 14b Satzung. Hier gibt es zwei Bausteine, analog zur
Erwachsenen-Herzenssache, aber mit anderen Werten:
Wie bei Erwachsenen gibt es auch für Kinder einen
ZV-Zuschuss als Alternative. Statt der 25-Euro-Cash-Bausteine kannst Du
55 Euro Zuschuss zu einer privaten Zusatzversicherung für Kinder bekommen (Paragraph 14b
III). Voraussetzung: Du erfüllst die Bedingungen aus dem Vorsorge- oder Aktiv-Baustein und hast eine ZV für
das Kind (Krankenzusatz ambulant oder stationär, Zahnzusatz oder Pflegezusatz).
Wichtig zur Altersgrenze:
Der Kinderlachen-ZV-Zuschuss gilt für Kinder 1 bis 14 Jahre (genauer: ab Vollendung 1.
Lebensjahr bis vor Vollendung 15. Lebensjahr). Mit Vollendung des 15. Lebensjahres wechselt das Kind in die
Herzenssache für Erwachsene mit 85 Euro ZV-Zuschuss.
Für schwangere Versicherte gibt es zusätzlich den
Mutterliebe-Bonus nach Paragraph 14 IV:
50 Euro für den vollständigen Nachweis aller Früherkennungsmassnahmen nach der
Mutterschaftsrichtlinie. Das ist ein einmaliger Bonus pro Schwangerschaft.
Wichtig: Jedes Familienmitglied sammelt für sich, es gibt keinen Übertrag zwischen
den Mitgliedern. Wenn Dein älteres Kind seinen Kinderlachen-Bonus nicht ausschöpft, kannst Du den Restbetrag
nicht für Dich oder ein anderes Kind verbuchen.
Damit Du Dir ein ehrliches Bild von der VIACTIV im Bonus-Markt machen kannst, hier
der direkte Vergleich zu zwei anderen starken GKV-Bonusprogrammen (HKK bonusaktiv und
HEK Bonus Vorsorge plus). Beide habe ich auf eigenen Detail-Seiten ausführlich
aufgearbeitet. Die Tabelle zeigt: jede Kasse hat ihren Schwerpunkt, "die beste" gibt es nicht.
Wie Du siehst:
Die VIACTIV gewinnt nicht durch den höchsten Cash-Wert. HKK kann mit dem
Fitness-Tracker-Sonderbonus einmalig auf 280 Euro kommen, HEK im Standard-Szenario Erstjahr auf 300 Euro.
VIACTIV liegt bei 110 Euro Herzenssache, also im Mittelfeld.
Was die VIACTIV stark macht, ist die
Kombination aus vier USP-Hebeln: (1) der SportCheck als Vertragsleistung (90 Prozent bis
140 Euro alle 2 Jahre, oben erklärt), (2) der Wegbegleiter-Bonus für Neukunden mit KV-Zusatz (510 Euro über
3 Jahre, oben erklärt), (3) die schnelle Auszahlung in wenigen Tagen und (4) die kunden-freundliche
4-Jahres-Rückwirkungs-Regel ohne Einreichefrist. Wer als Sportler oder Wechselkunde mit Vermittler-Anschluss
vorgeht, kommt am Ende oft besser raus als beim reinen Cash-Vergleich.
Die gesetzliche Rahmensetzung ist bei allen Bonusprogrammen gleich:
Rechtsgrundlage ist Paragraph 65a SGB V (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten). Aufsicht über die
bundesweiten Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung. Steuerlich sind Bonus-Auszahlungen bis 150
Euro pro Jahr und Versicherten steuerfrei (BMF-Schreiben vom 16.12.2021).
Wie hoch ist der VIACTIV-Bonus 2026?
Mit dem VIACTIV-Bonusprogramm Herzenssache kannst Du als Erwachsener ab 15 Jahre pro Bonusjahr bis zu
110 Euro Cash-Prämie bekommen. Aufgeteilt in 50 Euro Vorsorge-Baustein nach Paragraph 14 Absatz 1
Nr. 1 der Satzung VIACTIV BKK und 60 Euro Aktiv-Baustein nach Paragraph 14 Absatz 2. Alternativ
kannst Du 85 Euro als Zuschuss zu einer bestehenden privaten Zusatzversicherung wählen (Paragraph 14
Absatz 3). Für Neukunden mit privater Krankenzusatzversicherung über einen angebundenen Vermittler
gibt es zusätzlich den Wegbegleiter-Bonus von 170 Euro pro Jahr für 3 Kalenderjahre, also bis zu 510
Euro gesamt. Wegbegleiter ist alternativ zur Standard-Prämie, nicht additiv. Rechtsgrundlage:
Paragraph 14 Satzung VIACTIV BKK in Verbindung mit Paragraph 65a SGB V.
Wie setzt sich die 110-Euro-Herzenssache-Prämie zusammen?
Die 110 Euro setzen sich aus zwei Bausteinen zusammen, die Du unabhängig voneinander einreichen
kannst. Erster Baustein: 50 Euro Vorsorge-Pauschale für die altersspezifischen
Vorsorgeuntersuchungen und die zahnärztliche Vorsorge im Bonuspass (Paragraph 14 Absatz 1 Nr. 1
Satzung VIACTIV BKK). Wenn in Deinem Jahr keine Vorsorge vorgesehen ist, gilt der Baustein
automatisch als erfüllt. Zweiter Baustein: 60 Euro Aktiv-Pauschale, wenn Du mindestens 3 von 4
Massnahmen erfüllst, also qualitätsgesicherte Prävention nach Paragraph 20 Absatz 5 SGB V,
regelmässigen Sport, mindestens 6 Monate Nichtraucher oder Gewicht im gesunden Bereich (Paragraph 14
Absatz 2). Die Bausteine sind unabhängig einreichbar: Du kannst nur Vorsorge oder nur Aktiv oder
beide einreichen. Vollausschöpfung ergibt 50 plus 60 gleich 110 Euro. Die manchmal kursierende
Rechnung 110 plus 30 gleich 140 Euro ist nicht satzungsbelegt.
Bekomme ich den Bonus alternativ als ZV-Zuschuss?
Ja. Statt der Cash-Prämie kannst Du 85 Euro als Zuschuss zu einer bestehenden privaten
Zusatzversicherung wählen (Paragraph 14 Absatz 3 Satzung VIACTIV BKK). Voraussetzung ist eine
bestehende private Krankenzusatzversicherung ambulant oder stationär, eine Zahnzusatzversicherung
oder eine Pflegezusatzversicherung. Wichtig: Der Satzungs-Wortlaut "alternativ zu dem jeweiligen
Bonus" lässt offen, ob der ZV-Zuschuss einmalig 85 Euro beträgt oder ob er pro erfülltem Baustein
gilt. Worst-Case-Lesart: einmalig 85 Euro. Wenn Du beide Bausteine erfüllst und auf die Cash-Prämie
verzichten möchtest, lohnt sich eine kurze Klärungsanfrage bei der VIACTIV vor der Einreichung. Der
ZV-Zuschuss ist nicht additiv zur Cash-Prämie, sondern eine Alternative.
Was ist der Wegbegleiter-Bonus von 510 Euro?
Der Wegbegleiter-Bonus ist eine Sonderprämie der VIACTIV BKK für Neukunden mit privater
Krankenversicherungs-Zusatz: 170 Euro pro Kalenderjahr für insgesamt 3 Jahre, also bis zu 510 Euro
gesamt (Stand 2026, Vertriebspartner-Information VIACTIV). Drei Bedingungen müssen erfüllt sein.
Erstens: Du bist Neumitglied der VIACTIV (Mitgliedschaft kann direkt zur VIACTIV laufen oder über
den Vermittler). Zweitens: Die Bonus-Einreichung läuft über einen angebundenen Vermittler, zum
Beispiel über mich als Versicherungsmakler. Drittens: Du hast eine private
Krankenversicherungs-Zusatzversicherung über denselben Vermittler abgeschlossen, wobei auch
bestehende Verträge zählen. Wichtig: Wegbegleiter ist alternativ zur Standard-Herzenssache-Prämie
von 110 Euro, nicht additiv. Du musst Dich also für einen der beiden Wege entscheiden. Neu ab 2026:
Der Wegbegleiter-Bonus wird für 3 Kalenderjahre bescheinigt, vorher gab es nur die Erstausstellung.
Kann ich Herzenssache mit dem Prämienzahlungs-Wahltarif kombinieren?
Nein, das geht nicht. Die VIACTIV-Satzung schliesst die gleichzeitige Inanspruchnahme von
Herzenssache nach Paragraph 14 und dem Wahltarif Prämienzahlung nach Paragraph 8b aus. Das ist eine
harte Falle: Wer den Wahltarif Prämienzahlung gewählt hat und die Jahresprämie von einem
Monatsbeitrag kassiert, darf gleichzeitig keine Satzungsleistungen wie Osteopathie nach Paragraph
12e, professionelle Zahnreinigung nach Paragraph 12f oder Präventionskurse nach Paragraph 12b
abrechnen. Sonst verlierst Du die Prämienzahlung vollständig. Diese Sperre gilt grundsätzlich für
alle gesetzlichen Krankenkassen mit Prämienzahlungs-Wahltarif nach Paragraph 53 Absatz 4 SGB V,
nicht nur für die VIACTIV. Die VIACTIV setzt sie in Paragraph 8b in Verbindung mit den
Satzungsleistungen-Paragraphen um. Für aktive Sportler, die diese Leistungen regelmässig nutzen, ist
Herzenssache plus Satzungsleistungen meist der bessere Weg als der Wahltarif Prämienzahlung. Diese
Entscheidung gehört in eine individuelle Beratung.
Welchen Bonus gibt es für Kinder bei der VIACTIV?
Jedes versicherte Familienmitglied sammelt seinen eigenen Bonus. Im 1. Lebensjahr greift Schutzengel
nach Paragraph 14a: 200 Euro für vollständige Früherkennungs-Inanspruchnahme, plus 10 Euro je
einmaliger Massnahme nach Paragraph 26 SGB V oder Paragraph 20i SGB V. Im Alter 1 bis 14 Jahre
greift Kinderlachen nach Paragraph 14b: 25 Euro Vorsorge-Baustein nach Paragraph 14b Absatz 1 plus
25 Euro Aktiv-Baustein nach Paragraph 14b Absatz 2 (2 von 3 Massnahmen erfüllt), plus 5 Euro je
einmaliger Massnahme. Alternativ zu den Bausteinen können Eltern 55 Euro ZV-Zuschuss nach Paragraph
14b Absatz 3 für eine bestehende private Zusatzversicherung des Kindes wählen (ambulant, stationär,
zahnzusatz oder Pflegezusatz). In der Schwangerschaft greift Mutterliebe nach Paragraph 14 Absatz 4:
50 Euro Schwangerschaftsbonus. Ab dem 15. Lebensjahr läuft das Kind in die Erwachsenen-Herzenssache
und kann die volle 110-Euro-Prämie sammeln.
Muss ich die Bonus-Auszahlung versteuern?
Bonus-Zahlungen aus GKV-Bonusprogrammen bis 150 Euro pro Jahr je Versicherten sind steuerfrei
(BMF-Schreiben vom 16.12.2021). Die Herzenssache-Prämie von 110 Euro liegt unter dieser Schwelle und
ist damit steuerfrei. Der Wegbegleiter-Bonus von 170 Euro pro Jahr liegt knapp über der
150-Euro-Schwelle, sodass der überschiessende 20-Euro-Anteil als beitragspflichtige Einnahme zu
behandeln wäre. Wenn Du Wegbegleiter parallel mit anderen Bonus-Zahlungen aus anderen GKV-Programmen
kombinierst und die 150-Euro-Schwelle gesamt überschreitest, ist der überschiessende Teil ebenfalls
beitragspflichtig. Detailfragen zur Steuerbehandlung im Einzelfall klärt eine Steuerberatung. Diese
Information ersetzt keine Steuerberatung.
Diese Seite vertieft das VIACTIV-Bonusprogramm Herzenssache. Den vollständigen
VIACTIV-Markenüberblick findest Du auf der VIACTIV-Übersichtsseite. Den Beitragssatz im Detail erklärt
die Seite VIACTIV Zusatzbeitrag 2026, die Zahnreinigung die Seite VIACTIV Zahnreinigung 2026.