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PKV-Rechner: Kosten und Beitrag der privaten Krankenversicherung berechnen

Was Du heute sparst und was es Dich mit 70 kostet: beide Seiten in einer Rechnung

Fünf Angaben genügen. Danach siehst Du Deinen Beitrag Jahr für Jahr bis 85: gesetzlich gegen privat, mit Arbeitgeberzuschuss, Pflegeversicherung und Deinen Zusatzversicherungen. Auch die Jahre nach dem Renteneintritt, die sonst gern wegfallen.

Das erwartet Dich:
Beide Lebensphasen: Erwerbszeit und Ruhestand getrennt ausgewiesen, Jahr für Jahr bis Alter 85
Mit den echten Werten 2026: Beitragsbemessungsgrenze, Zusatzbeitrag, Pflege und Arbeitgeberzuschuss, jeder Wert belegt
Ohne Anmeldung: keine Mailadresse, kein Formular vorweg. Das Ergebnis steht sofort da
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IHK-registrierter Versicherungsmakler
gem. § 34d Abs. 1 GewO
D-4YKP-487AL-84

Die private Krankenversicherung ist eine Vollversicherung, die an die Stelle der gesetzlichen Krankenkasse tritt. Ihr Beitrag richtet sich nicht nach Deinem Einkommen, sondern nach Deinem Eintrittsalter, Deinem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Als Angestellter darfst Du erst wechseln, wenn Dein Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt: 2026 sind das 6.450 Euro im Monat (§ 6 Abs. 6 SGB V). Selbstständige und Beamte mit Beihilfeanspruch dürfen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens wechseln. Dein Arbeitgeber zahlt auch privat die Hälfte Deines Beitrags, höchstens jedoch so viel, wie er für die gesetzliche Kasse aufwenden müsste (§ 257 SGB V). Dazu kommt die private Pflegepflichtversicherung, die für privat Versicherte gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 23 SGB XI). Bis zum Alter von 60 zahlst Du außerdem einen gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent, der die Beiträge im Alter dämpfen soll (§ 149 VAG). Zum Vergleich: In der gesetzlichen Kasse zahlst Du 2026 auf Dein Einkommen bis 5.812,50 Euro im Monat 14,6 Prozent Beitragssatz, im Schnitt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung. Was der Unterschied über ein ganzes Leben ausmacht, rechnet Dir der Rechner auf dieser Seite aus.

PKV-Rechner

So legst Du los: Trage einfach Deine Werte ein und probiere Dich aus. Nichts ist in Stein gemeißelt.
Tipp: Falls Du mal bei einem Feld kurz nicht weiterweißt, nutze das kleine „Fragezeichen“ daneben.
1 Eingabe
Hast Du schon eine private Krankenversicherung?
Nein, noch nicht
Der Rechner vergleicht gesetzlich und privat
Ja, sie läuft schon
Der Rechner rechnet mit Deinem echten Beitrag weiter
Dein beruflicher Status
Angestellt
Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte
Selbstständig
Du zahlst den Beitrag allein
Ehepartner ohne eigenes Einkommen
Heute beitragsfrei mitversichert
Dein Bruttoeinkommen im Monat
8.000
Euro im Monat. Grenze 2026: 6.450 Euro.
Dein Geburtsjahr
1991
Du bist 35 Jahre alt
Woher kommt Deine Rentenzahl?
Ich kenne meine Rente
Zahl aus der Renteninformation
Schätz sie für mich
Zwei Angaben genügen
Deine erwartete Bruttorente
3.700
Euro im Monat. Steht Deine Renteninformation daneben, trag Deine Zahl ein.
Willst Du es genauer?
Kinder, Zusatzversicherungen, Dein Geld im Ruhestand und die Annahmen zur Anlage.
Genauer rechnen
2 Heute
Was zahlst Du heute?
Ersparnis pro Monat
267,54 €
Dein Eigenanteil im Monat, privat 380,55 €
Gesetzlich heute, Dein Eigenanteil 648,09 €
Ja, Du darfst wechseln: Dein Gehalt liegt über der Versicherungspflichtgrenze, damit bist Du versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
3 Im Alter
Dein Leben in zwei Phasen
Was Dein Beitrag im Monat macht
Links steht der Betrag in Euro, unten Dein Alter.
0 1.000 2.000 3.000 4.000 35 45 55 65 75 85 Ruhestand bis 67 gespart 142.353 € ab 67 mehr 271.071 € Dein Kapital reicht bis 85
GKV
PKV
Unser Konzept
Anteil der Ersparnis, den Du anlegst
40 %
Legst Du die ganze Ersparnis an, zahlst Du ab 67 jeden Monat weniger.
Alles anlegen Hier klicken
4 Was jetzt
Was heißt das für Dich?
Die Rechnung geht auf. Legst Du die Ersparnis der Erwerbsjahre an, deckt das Kapital die höheren Beiträge im Ruhestand vollständig ab.
Ab 55 ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse gesperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Befreiung von der Versicherungspflicht lässt sich nicht widerrufen (§ 8 Abs. 2 Satz 3 SGB V).
Deine Zahlen besprechen
Termin buchen
Buche ein unverbindliches Gespräch über Deine Zahlen.
Modellrechnung auf Basis der gesetzlichen Werte 2026 und eines Beispieltarifs, ohne Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen kann ein Zuschlag dazukommen oder ein Antrag abgelehnt werden. Keine Empfehlung für oder gegen einen Wechsel.
Für Genaue
Was kostet es, noch zu warten? Beitrag und Kapital bei einem Start sofort, in fünf und in zehn Jahren
Wie sich der Beitrag zusammensetzt Der private Monatsbeitrag zerlegt in seine Posten bis zur Summe
Wie gerechnet wird, mit allen Quellen Alle Rechengrößen mit Paragraph und die Annahmen zur Fortschreibung
Bevor Du unterschreibst Was an einem eigenen Angebot geprüft wird, bevor Du es unterschreibst
Alle Jahre im Detail Jedes Jahr mit gesetzlich, privat, Unterschied und Kapital
Der Ruhestand im Detail Mehrkosten ab Rentenbeginn, Kapital und warum der gesetzliche Beitrag mit der Rente sinkt
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Hast Du schon eine private Krankenversicherung?
Nein, noch nicht
Der Rechner vergleicht gesetzlich und privat
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Der Rechner rechnet mit Deinem echten Beitrag weiter
Dein beruflicher Status
Angestellt
Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte
Selbstständig
Du zahlst den Beitrag allein
Ehepartner ohne eigenes Einkommen
Heute beitragsfrei mitversichert
Dein Bruttoeinkommen im Monat
8.000
Euro im Monat. Grenze 2026: 6.450 Euro.
Dein Geburtsjahr
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3.700
Euro im Monat. Steht Deine Renteninformation daneben, trag Deine Zahl ein.
Willst Du es genauer?
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Genauer rechnen
2 Heute
Was zahlst Du heute?
Ersparnis pro Monat
267,54 €
Dein Eigenanteil im Monat, privat 380,55 €
Gesetzlich heute, Dein Eigenanteil 648,09 €
Ja, Du darfst wechseln: Dein Gehalt liegt über der Versicherungspflichtgrenze, damit bist Du versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
3 Im Alter
Dein Leben in zwei Phasen
Was Dein Beitrag im Monat macht
Links steht der Betrag in Euro, unten Dein Alter.
0 2.000 4.000 35 55 75 85 Ruhestand bis 67 gespart 142.353 € ab 67 mehr 271.071 € Dein Kapital reicht bis 85
GKV
PKV
Unser Konzept
Anteil der Ersparnis, den Du anlegst
40 %
Legst Du die ganze Ersparnis an, zahlst Du ab 67 jeden Monat weniger.
Alles anlegen Hier klicken
4 Was jetzt
Was heißt das für Dich?
Die Rechnung geht auf. Legst Du die Ersparnis der Erwerbsjahre an, deckt das Kapital die höheren Beiträge im Ruhestand vollständig ab.
Ab 55 ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse gesperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Befreiung von der Versicherungspflicht lässt sich nicht widerrufen (§ 8 Abs. 2 Satz 3 SGB V).
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Modellrechnung auf Basis der gesetzlichen Werte 2026 und eines Beispieltarifs, ohne Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen kann ein Zuschlag dazukommen oder ein Antrag abgelehnt werden. Keine Empfehlung für oder gegen einen Wechsel.
Für Genaue
Was kostet es, noch zu warten? Beitrag und Kapital bei einem Start sofort, in fünf und in zehn Jahren
Wie sich der Beitrag zusammensetzt Der private Monatsbeitrag zerlegt in seine Posten bis zur Summe
Wie gerechnet wird, mit allen Quellen Alle Rechengrößen mit Paragraph und die Annahmen zur Fortschreibung
Bevor Du unterschreibst Was an einem eigenen Angebot geprüft wird, bevor Du es unterschreibst
Alle Jahre im Detail Jedes Jahr mit gesetzlich, privat, Unterschied und Kapital
Der Ruhestand im Detail Mehrkosten ab Rentenbeginn, Kapital und warum der gesetzliche Beitrag mit der Rente sinkt

Was kostet eine private Krankenversicherung?

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich nicht nach Deinem Einkommen, sondern nach Deinem Eintrittsalter, Deinem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Ein am Markt angebotener Volltarif mit Pflegepflichtversicherung kostet bei Eintritt mit 35 Jahren rund 761 Euro im Monat. Als Angestellter zahlst Du davon etwa die Hälfte, den Rest zahlt Dein Arbeitgeber.

Das ist der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Kasse: Dort wird ein Prozentsatz Deines Einkommens fällig. Privat kaufst Du einen Leistungsumfang, und der kostet, was er kostet. Wer viel verdient, zahlt privat nicht mehr. Wer wenig verdient, zahlt privat nicht weniger.

Wie stark das Eintrittsalter durchschlägt, zeigt diese Staffel für denselben Tarif:

EintrittsalterGesamtbeitrag im Monatdavon Pflegepflichtversicherung
25 Jahre649,39 €51,22 €
35 Jahre761,10 €66,03 €
45 Jahre934,90 €87,90 €
55 Jahre1.168,10 €123,88 €

Beispieltarif eines am Markt angebotenen Volltarifs, Stand Versicherungsbeginn 01.08.2026, Werte ohne Gesundheitszuschläge. Enthalten sind der gesetzliche Beitragszuschlag von zehn Prozent (§ 149 VAG) und die private Pflegepflichtversicherung (§ 23 SGB XI).

Der Punkt, den die meisten übersehen: Das Eintrittsalter bleibt Dein Leben lang im Beitrag. Wer mit 45 statt mit 35 einsteigt, zahlt nicht zehn Jahre länger, sondern dauerhaft mehr. Im Beispiel oben sind das rund 23 Prozent Aufschlag, und zwar in jedem einzelnen Jahr danach.

Was den Beitrag noch bestimmt

  • Dein Gesundheitszustand beim Antrag. Vorerkrankungen können einen Zuschlag auslösen, einen Leistungsausschluss oder eine Ablehnung. Der Rechner auf dieser Seite rechnet ohne Gesundheitsprüfung, Dein persönliches Angebot kann also abweichen.
  • Der Leistungsumfang. Selbstbehalt, Erstattungssätze beim Zahnersatz, Ein- oder Zweibettzimmer: jede Stellschraube verändert den Beitrag deutlich.
  • Kinder zahlen einen eigenen Beitrag. Rund 211 Euro bis zum 14. Lebensjahr, danach mehr. Die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Kasse gibt es privat nicht. Dafür entfällt für Kinder die Pflegeversicherung.
  • Ein gesetzlicher Zuschlag von zehn Prozent läuft bis zum Alter von 60 mit (§ 149 VAG). Er wird angespart und soll die Beiträge im Alter dämpfen.

Ab wann darfst Du in die private Krankenversicherung wechseln?

Als Angestellter darfst Du wechseln, sobald Dein regelmäßiges Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 6.450 Euro im Monat, also 77.400 Euro im Jahr (§ 6 Abs. 6 SGB V). Selbstständige, Freiberufler und Beamte mit Beihilfeanspruch dürfen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens wechseln.

Diese Grenze wird jedes Jahr angehoben, und sie ist nicht dasselbe wie die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat, mit der die gesetzliche Kasse Deinen Beitrag deckelt. Maßgeblich ist Dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, nicht ein einzelner guter Monat. Der Rechner oben prüft das als Erstes und sagt Dir, wie viel Dir noch fehlt, statt eine Ersparnis auszuweisen, die Du gar nicht realisieren darfst.

Quelle: Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026, § 1 und § 2. Die Versicherungspflichtgrenze steht in § 6 Abs. 6 SGB V. Der Wert 5.812,50 Euro ist die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V; zur Beitragsbemessungsgrenze wird sie erst über § 223 Abs. 3 SGB V.

Wer außer gut verdienenden Angestellten noch wechseln darf und welche Voraussetzungen sonst gelten, steht ausführlich auf der Seite zum Wechsel in die private Krankenversicherung.

Wie läuft der Wechsel in die private Krankenversicherung ab?

Der Wechsel läuft in vier Schritten: Zulässigkeit prüfen, Gesundheitsfragen klären, Antrag stellen, die gesetzliche Kasse verlassen. Der zweite Schritt entscheidet über alles Weitere und wird am häufigsten unterschätzt. Die gesetzliche Kasse verlässt Du erst, wenn die Annahme schriftlich vorliegt, nie vorher.

Die Reihenfolge ist keine Formalie: erst die eigene Gesundheitsakte anfordern und lesen, dann die Bedingungen klären, danach der Antrag, und erst ganz zum Schluss der Weg aus der gesetzlichen Kasse. Als Angestellter kündigst Du sie dabei nicht: Wenn Du die Versicherungspflichtgrenze überschreitest, endet Deine Pflichtmitgliedschaft von allein und läuft danach automatisch als freiwillige Mitgliedschaft weiter. Du erklärst deshalb den Austritt, innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweisschreiben Deiner Kasse und nur mit Nachweis des neuen privaten Vertrags (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Wie Du Schritt für Schritt in die private Krankenversicherung wechseln kannst, welche Fristen dabei gelten und was Du in der gesetzlichen Kasse zurücklässt, steht auf der eigenen Seite dazu.

Was die gesetzliche Krankenkasse 2026 kostet

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 14,6 Prozent Deines Einkommens, dazu kommen im Schnitt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung. Gerechnet wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Als Angestellter zahlst Du etwa die Hälfte, Dein Arbeitgeber die andere.

Daraus folgt eine Eigenschaft, die viele erst spät bemerken: Ab der Bemessungsgrenze zahlst Du den Höchstbeitrag, egal wie viel Du darüber verdienst. Steigt die Grenze im nächsten Jahr, steigt Dein Beitrag mit, auch wenn Dein Gehalt gleich bleibt. Der Rechner bildet das ab, indem er die Grenze und den Zusatzbeitrag als getrennte Größen fortschreibt.

Wer keine Kinder hat, zahlt mehr

Ab dem 23. Lebensjahr kommt für Kinderlose ein Zuschlag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung dazu, den Du allein zahlst. Umgekehrt sinkt der Beitrag ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozentpunkte je Kind, solange die Kinder unter 25 sind. Höchstens vier Abschläge sind möglich.

Zusatzversicherungen gehören in die Rechnung

Viele gesetzlich Versicherte zahlen zusätzlich für Zahnersatz, ambulante Leistungen oder ein Krankenhauszimmer. Diese Beiträge sind Teil der Kosten der gesetzlichen Lösung. Sie im Vergleich wegzulassen wäre einseitig, deshalb hat der Rechner ein eigenes Feld dafür.

Entscheidend ist dabei weniger die Höhe heute als die Mechanik: Solche Policen bilden keine Rückstellung für das Alter. Ihr Beitrag richtet sich nach dem erreichten Alter und springt automatisch in die nächste Altersgruppe, mit 21, 31, 41, 51 und 61. Aus zwei belegten Tarifstaffeln ergibt sich: Dieselbe Absicherung kostet ab 61 rund das 2,7-Fache dessen, was sie mit 35 kostet. Und zwar genau dann, wenn das Einkommen sinkt.

Grundlage sind zwei belegte Tarifstaffeln (ein Zahnersatz- und ein Ambulanttarif, Beitragsstand 2026), gemittelt und auf die Altersgruppe 31 bis 40 bezogen. Das ist eine Beispielrechnung aus zwei Tarifen, kein Marktdurchschnitt.

Wie stark steigen die Beiträge wirklich?

In sechs dokumentierten Bestandsverläufen über 28 bis 40 Jahre stieg der private Beitrag um 3,5 bis 5,8 Prozent pro Jahr, im Mittel um 4,35 Prozent. Der Beitrag der gesetzlichen Kasse stieg im selben Zeitraum um 2,86 bis 3,43 Prozent, im Mittel um 2,96 Prozent. Die private Seite legte also in jedem einzelnen dieser Verläufe prozentual stärker zu.

Das ist die wichtigste Zahl auf dieser Seite, und sie widerspricht dem, was viele Rechner unterstellen. Die Voreinstellung des Rechners oben liegt deshalb bei 4,0 Prozent für die private Seite. Wer eine andere Annahme für richtig hält, kann sie einstellen und sieht sofort, wie stark das Ergebnis daran hängt.

BeispielverlaufZeitraumprivat pro Jahrgesetzlich pro Jahr
Eintritt 1985, Alter 3440 Jahre3,55 %3,43 %
Eintritt 1997, Alter 3028 Jahre4,63 %2,86 %
Eintritt 1997, Alter 3028 Jahre5,83 %2,86 %
Eintritt 1997, Alter 3028 Jahre3,53 %2,86 %
Eintritt 1997, Alter 3028 Jahre4,67 %2,86 %
Eintritt 1997, Alter 3028 Jahre3,89 %2,86 %
Mittelwert4,35 %2,96 %

Sechs Bestandskundenverläufe eines Versicherers, veröffentlicht auf dessen Ratgeberseite, abgerufen am 29.07.2026. Steigerungsrate aus Anfangs- und Endwert berechnet. Einordnung zur Ehrlichkeit: Ein Anbieter veröffentlicht Verläufe, die ihn gut aussehen lassen. Die Zahlen sind belastbar, die Auswahl ist es nicht. Genau deshalb steht die Rate im Rechner als Regler und nicht als Gesetz.

Was es kostet, noch zu warten

In der privaten Krankenversicherung bleibt Dein Eintrittsalter lebenslang im Beitrag. Wer fünf Jahre wartet, zahlt allein dafür rund 10 Prozent mehr, nach zehn Jahren 23 Prozent, nach fünfzehn Jahren 37 Prozent. Diese Aufschläge sind der reine Alterseffekt, verglichen zum selben Zeitpunkt. Die allgemeine Beitragsentwicklung trifft beide Seiten gleich und ist herausgerechnet.

EinstiegAlter bei EintrittMonatsbeitrag bei Eintritt, heutiges PreisniveauAufschlag nur durch das Alter
sofort35761,10 €Ausgangswert
in 5 Jahren40840,42 €+10,4 %
in 10 Jahren45934,90 €+22,8 %
in 15 Jahren501.043,32 €+37,1 %

Beispieltarif mit Pflegepflichtversicherung, Versicherungsbeginn 01.08.2026, Werte ohne Gesundheitszuschläge. Alle vier Beträge sind Startbeiträge desselben Tarifs auf heutigem Preisniveau, abgelesen an der Altersstaffel des Anbieters. Eine künftige Beitragsentwicklung ist bewusst nicht eingerechnet, weil sich ihre Höhe nicht belegen lässt. Der Rechner oben rechnet sie unter "Was kostet es, noch zu warten?" mit, dort stellst Du die Steigerungsrate selbst ein.

Warten kostet doppelt. Der höhere Einstiegsbeitrag ist der eine Teil. Der andere ist die Zeit, die Deinem Kapital fehlt: Wer fünf Jahre später anfängt, legt fünf Jahre weniger an, und diese Jahre sind wegen des Zinseszinses die wertvollsten. Und ein dritter Punkt kommt hinzu, der sich nicht beziffern lässt: Mit jedem Jahr wächst Deine Gesundheitsakte.

Warum die Rechnung im Ruhestand kippt

In der Erwerbsphase ist die private Krankenversicherung für Gutverdiener oft günstiger, im Ruhestand dreht sich das häufig um. Der Grund ist einfach: Dein gesetzlicher Beitrag sinkt mit dem Einkommen, Dein privater Beitrag nicht. Er ist vom Einkommen unabhängig und läuft weiter.

Als Rentner zahlst Du in der gesetzlichen Kasse auf Deine gesetzliche Rente nur den halben Krankenbeitrag, die Rentenversicherung zahlt die andere Hälfte. Privat bekommst Du zwar auch einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger (§ 106 SGB VI), aber Dein Beitrag bemisst sich weiter nach dem Tarif und nicht nach der Rente.

Die meisten Rechner zeigen diese Phase nicht. Der Rechner auf dieser Seite weist sie getrennt aus, weil sonst die Hälfte der Wahrheit fehlt.

Der Punkt, den fast alle Vergleiche auslassen

In der gesetzlichen Kasse zahlst Du im Ruhestand nicht nur auf die gesetzliche Rente. Betriebsrenten und Direktversicherungen sind Versorgungsbezüge nach Paragraph 229 SGB V: darauf wird der volle Beitragssatz fällig, nicht der halbe, und die Rentenversicherung zahlt nichts dazu. Es gibt lediglich einen Freibetrag von 197,75 Euro im Monat (Stand 2026), und der gilt nur in der Kranken-, nicht in der Pflegeversicherung.

Wer die Neun-Zehntel-Regelung nicht erfüllt, also in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens nicht lange genug gesetzlich versichert war, wird im Alter nicht pflicht-, sondern freiwillig versichert. Dann zählen zusätzlich private Renten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge zur Beitragsgrundlage (Paragraph 240 SGB V).

In der privaten Krankenversicherung ist das alles ohne Wirkung. Dein Beitrag hängt am Tarif, nicht an Deinen Einkommensquellen. Wer neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen erwartet, sollte das im Rechner unter "Annahmen anpassen" eintragen. Der Unterschied fällt deutlich aus.

Der Hebel, der daraus ein Konzept macht

Die Ersparnis der Erwerbsjahre ist kein Geschenk, sondern das Geld, mit dem Du die späteren Jahre bezahlst. Wer sie anlegt, statt sie auszugeben, baut genau das Kapital auf, das im Ruhestand die Mehrkosten deckt. Der Rechner rechnet Dir vor, bis zu welchem Alter das angelegte Kapital reicht, und was passiert, wenn Du nur die Hälfte anlegst oder gar nichts.

Zwei Wege, dasselbe Ziel, ein Unterschied: Eine Beitragsentlastung im Tarif senkt später genau diesen einen Beitrag, mehr nicht. Angelegtes Kapital steht Dir frei zur Verfügung, für den Beitrag oder für alles andere. Der Rechner zeigt beide Wege nebeneinander, damit Du selbst entscheidest. Die Beitragsentlastung ist dafür vertraglich zugesagt, die Wertentwicklung einer Anlage nicht. Beides gehört zur Wahrheit.

Was dieser PKV-Rechner anders macht

Er rechnet beide Lebensphasen, arbeitet mit belegten Werten und prüft zuerst, ob Du überhaupt wechseln darfst. Jede Zahl im Rechner ist auf ihre Quelle zurückführbar: Gesetze, Verordnungen und ein konkretes Tarifangebot.

  • Zulassungsprüfung vor dem Ergebnis. Liegst Du als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze, zeigt der Rechner keine Ersparnis, sondern sagt Dir, wie viel Dir fehlt.
  • Beide Phasen getrennt. Erwerbszeit und Ruhestand, Jahr für Jahr bis Alter 85.
  • Die private Pflegepflichtversicherung ist enthalten. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und fehlt in vielen Vergleichen.
  • Bemessungsgrenze und Zusatzbeitrag laufen getrennt. Nur so wird sichtbar, dass ein steigender Grenzwert Deinen Beitrag erhöht, ohne dass Du mehr verdienst.
  • Alle Annahmen sind einstellbar. Du kannst jede Steigerungsrate ändern und sofort sehen, wie stark das Ergebnis daran hängt.
  • Die Obergrenze ist eingebaut. Der Beitrag im Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse gedeckelt (§ 152 VAG). Der Rechner lässt die Kurve deshalb nicht ins Unendliche laufen.

Was er nicht kann: Er ersetzt keine Gesundheitsprüfung und kein persönliches Angebot. Er ist eine Modellrechnung und keine Empfehlung für oder gegen einen Wechsel.

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Was kostet eine private Krankenversicherung im Monat?

Das hängt vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand und vom Leistungsumfang ab, nicht vom Einkommen. Ein am Markt angebotener Volltarif mit Pflegepflichtversicherung kostet bei Eintritt mit 35 Jahren rund 761 Euro im Monat, mit 45 Jahren rund 935 Euro. Als Angestellter zahlst Du davon etwa die Hälfte, Dein Arbeitgeber zahlt den Rest bis zu einer gesetzlichen Obergrenze (§ 257 SGB V).

Ab wann darf ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Als Angestellter, sobald Dein regelmäßiges Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 sind das 6.450 Euro im Monat oder 77.400 Euro im Jahr (§ 6 Abs. 6 SGB V). Ein einzelner guter Monat genügt nicht, maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Selbstständige, Freiberufler und Beamte mit Beihilfeanspruch dürfen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens wechseln.

Zahlt mein Arbeitgeber auch bei der privaten Krankenversicherung mit?

Ja. Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte Deines Beitrags, höchstens jedoch so viel, wie er für die gesetzliche Kasse aufwenden müsste (§ 257 SGB V). Für die private Pflegepflichtversicherung gibt es einen eigenen Zuschuss (§ 61 SGB XI). Im Ruhestand tritt an diese Stelle ein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers (§ 106 SGB VI).

Wird die private Krankenversicherung im Alter teuer?

Der Beitrag bleibt vom Einkommen unabhängig, deshalb fällt er im Ruhestand ins Gewicht, wenn die Rente niedriger ist als das frühere Gehalt. Es gibt aber mehrere Entlastungen: Der gesetzliche Zuschlag von zehn Prozent entfällt mit 60 und dämpft ab 65 die Anpassungen (§ 149 VAG). Ein Tarifwechsel im eigenen Unternehmen ist unter Anrechnung der gesamten Alterungsrückstellung möglich (§ 204 VVG). Und der Basistarif deckelt den Beitrag auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse (§ 152 VAG).

Was kostet die gesetzliche Krankenkasse 2026?

Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, dazu kommen im Schnitt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung. Gerechnet wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Kinderlose zahlen ab 23 einen Zuschlag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung, den sie allein zahlen.

Sind Kinder in der privaten Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert?

Nein. Anders als in der gesetzlichen Kasse zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag, im Beispieltarif rund 211 Euro im Monat bis zum 14. Lebensjahr. Dafür entfällt für Kinder die Pflegeversicherung. Für Familien mit mehreren Kindern kann die gesetzliche Lösung deshalb günstiger sein, auch bei hohem Einkommen. Der Rechner bildet das ab.

Gibt es eine Obergrenze für den privaten Beitrag?

Ja. Der Beitrag im Basistarif ist gesetzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt (§ 152 VAG). Der Basistarif bietet einen Leistungsumfang, der dem der gesetzlichen Kasse vergleichbar ist. Er ist damit die faktische Obergrenze jeder privaten Beitragsprognose, auch wenn niemand ihn als Wunschziel plant.

Wie wechsle ich in die private Krankenversicherung?

In vier Schritten. Erstens prüfen, ob Du darfst: als Angestellter brauchst Du über 6.450 Euro Bruttogehalt im Monat, Selbstständige und Beamte mit Beihilfeanspruch sind an diese Grenze nicht gebunden. Zweitens die Gesundheitsfragen klären, das ist der entscheidende Schritt. Drittens den Antrag stellen. Viertens die gesetzliche Kasse verlassen, und zwar erst, wenn die Zusage schriftlich vorliegt. Als Angestellter kündigst Du dabei nicht: Deine Pflichtmitgliedschaft endet von allein, Du erklärst den Austritt innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweisschreiben Deiner Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V). Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gilt für freiwillig Versicherte und für den Wechsel zwischen zwei gesetzlichen Kassen (§ 175 SGB V). Wer die Kasse zu früh verlässt und danach abgelehnt wird, steht ohne Anschluss da.

Wie stark steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung?

In sechs dokumentierten Bestandsverläufen über 28 bis 40 Jahre stieg der private Beitrag um 3,5 bis 5,8 Prozent pro Jahr, im Mittel um 4,35 Prozent. Der Beitrag der gesetzlichen Kasse stieg im selben Zeitraum um 2,86 bis 3,43 Prozent, im Mittel um 2,96 Prozent. Die private Seite legte in jedem dieser Verläufe prozentual stärker zu. Die Verläufe stammen von einem Versicherer und sind daher positiv ausgewählt, die Zahlen selbst sind belastbar. Im Rechner ist die Steigerung deshalb als Regler einstellbar, voreingestellt auf 4,0 Prozent.

Zählen meine Zusatzversicherungen in den Vergleich?

Ja, denn sie sind Teil der Kosten der gesetzlichen Lösung. Zahnersatz-, Ambulant- oder Krankenhauszusatzpolicen bilden keine Rückstellung für das Alter: ihr Beitrag richtet sich nach dem erreichten Alter und springt mit 21, 31, 41, 51 und 61 in die nächste Stufe. Aus zwei belegten Tarifstaffeln ergibt sich, dass dieselbe Absicherung ab 61 rund das 2,7-Fache dessen kostet, was sie mit 35 kostet. Trag im Rechner aber nur ein, was in der privaten Versicherung wirklich entfallen würde.

Hinweis zu diesem Rechner

Information, keine Rechtsberatung

Diese Seite informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage August 2026. Sie stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar und ist keine Rechts- oder Sozialberatung im Sinne des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für rechtliche Beratung wende Dich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder für Sozialrecht.

Das Ergebnis des Rechners ist eine Modellrechnung. Sie beruht auf einem Beispieltarif und kennt Deinen Gesundheitszustand nicht. Was Du später wirklich zahlst, hängt an Deinem Eintrittsalter, an Deinem Gesundheitszustand und am gewählten Leistungsumfang.

Ob ein Vertrag zustande kommt und zu welchem Beitrag, entscheidet der Versicherer im Einzelfall. Ob Du versicherungsfrei bist und damit überhaupt wechseln darfst, sagt Dir verbindlich Deine gesetzliche Krankenkasse. Für den Vergleich der Angebote und die Einordnung Deiner Situation stehe ich als Versicherungsmakler zur Verfügung.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d Absatz 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht ausschließlich für einen einzelnen Versicherer.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 12. August 2026. Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK). Jede Norm, mit der dieser Rechner arbeitet, wurde im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen und als Kopie mit Prüfsumme gesichert. Zitiert wird nur, was dort wirklich steht. Die Rechengrößen gelten für das Kalenderjahr 2026; die Nachfolgewerte erscheinen üblicherweise im November 2026 und werden dann hier nachgezogen.

Rechengrößen und Beitragssätze 2026: die Zahlen, mit denen der Rechner rechnet

  • SVBezGrV 2026 Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026: Versicherungspflichtgrenze 77.400 Euro im Jahr, 6.450 Euro im Monat (§ 2 Abs. 1); besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 69.750 Euro im Jahr, 5.812,50 Euro im Monat (§ 2 Abs. 2); vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro (§ 3 Abs. 2); Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung 101.400 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 241 SGB V Allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung: 14,6 % · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 242a SGB V und die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit: durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 von 2,9 %. Der Paragraph ordnet die Bekanntmachung an, den Wert selbst setzt sie fest, Fundstelle BAnz AT 10.11.2025 B7 · gesetze-im-internet.de und bundesanzeiger.de, beide abgerufen am 1. August 2026
  • § 1 Abs. 1 PBAV 2025 Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung: Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung 3,6 %. Der Wert steht in dieser Verordnung, nicht im Gesetz; § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB XI ist nur die Ermächtigung dazu · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 55 SGB XI Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung: Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozentpunkten, fällig erst nach Ablauf des Monats, in dem das 23. Lebensjahr vollendet wird (Abs. 3 Satz 1) · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 223 SGB V Beitragsbemessungsgrenze: die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wirkt erst über diesen Paragraphen als Obergrenze der beitragspflichtigen Einnahmen (Abs. 3) · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 1 RWBestV 2026 Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: aktueller Rentenwert 42,52 Euro ab 1. Juli 2026. Er geht nur in die grobe Rentenschätzung des Rechners ein · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 9. August 2026

Sozialgesetzbuch V: wer wechseln darf, wie die Mitgliedschaft endet, was der Arbeitgeber zahlt

  • § 6 SGB V Versicherungsfreiheit: Jahresarbeitsentgeltgrenze (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6), Beamte mit Beihilfeanspruch (Abs. 1 Nr. 2), besondere Grenze für Bestandsversicherte (Abs. 7) · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 188 SGB V Obligatorische Anschlussversicherung: die Mitgliedschaft läuft nach dem Ende der Versicherungspflicht freiwillig weiter; Austritt innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse, wirksam nur mit Nachweis (Abs. 4) · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 175 SGB V Ausübung des Wahlrechts: Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, Zwölf-Monats-Bindung, Kündigungsbestätigung · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 257 SGB V Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung: Hälfte des Betrags aus dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, gedeckelt auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrags · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 10 SGB V Familienversicherung: sie entfällt für Angehörige eines versicherungsfreien Mitglieds (Abs. 1 Nr. 3), und für Kinder endet sie mit den Altersgrenzen des Absatzes 2 · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026

Private Krankenversicherung und Pflege: VVG, VAG und SGB XI

  • § 149 VAG Gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 %: fällig ab dem Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag, endet im Jahr des 60. Geburtstags · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 152 VAG Basistarif: der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt, Halbierung bei Hilfebedürftigkeit. Das ist die Obergrenze, an der die Kurve im Rechner stehen bleibt · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 204 VVG Tarifwechsel im eigenen Unternehmen unter Anrechnung der gesamten Alterungsrückstellung · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 23 SGB XI Private Pflegepflichtversicherung: Pflicht zum Abschluss beim selben Unternehmen, gleichwertige Leistungen. Sie steckt deshalb im privaten Beitrag des Rechners mit drin · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 61 SGB XI Beitragszuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung: eigener Zuschuss des Arbeitgebers, getrennt vom Zuschuss zur Krankenversicherung · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 110 SGB XI Regelungen für die private Pflegeversicherung: Wer fünf Jahre vorversichert ist, zahlt höchstens den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3 Nr. 5). Deshalb läuft die private Pflege im Rechner ab dem sechsten Vertragsjahr in diese Grenze · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. August 2026

Beiträge im Ruhestand und Mindestbemessung: was die gesetzliche Seite im Alter kostet

  • § 237 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner: gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen. Private Renten, Mieten und Kapitalerträge stehen nicht darin · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. August 2026
  • § 238 SGB V Rangfolge der Einnahmearten: Erreicht die Rente die Beitragsbemessungsgrenze nicht, werden nacheinander Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen bis zur Grenze berücksichtigt. Genau in dieser Reihenfolge füllt der Rechner den Raum bis zur Grenze · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. August 2026
  • § 226 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen: Freigrenze von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße (Abs. 2 Satz 1) und Freibetrag in derselben Höhe auf Betriebsrenten (Abs. 2 Satz 2). Aus dieser Vorschrift stammen die 197,75 Euro im Monat · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 1. August 2026
  • § 229 SGB V Versorgungsbezüge: welche Leistungen als Betriebsrente gelten, darunter Renten der betrieblichen Altersversorgung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5) · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. August 2026
  • § 240 SGB V Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder: die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zählt (Abs. 1), es gelten dieselben Beitragssätze und dieselbe Grenze wie bei Pflichtversicherten (Abs. 2 Satz 5), und mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag (Abs. 4 Satz 1). Daraus folgen 1.318,33 Euro im Monat für 2026 · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. August 2026
  • § 247 SGB V Beitragssatz aus der Rente: der allgemeine Beitragssatz nach § 241, also 14,6 % · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. August 2026
  • § 248 SGB V Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen: ebenfalls der allgemeine Beitragssatz · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. August 2026
  • § 249a SGB V Beitragstragung bei Rentenbezug: Mitglied und Rentenversicherungsträger zahlen die nach der Rente bemessenen Beiträge je zur Hälfte. Nur die Rente, nicht die übrigen Einnahmen · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. August 2026
  • § 57 SGB XI Beitragspflichtige Einnahmen in der Pflegeversicherung: der Verweis auf § 226 Abs. 2 nennt Satz 1 und Satz 3, nicht Satz 2. Der Freibetrag auf Betriebsrenten wirkt deshalb nur in der Krankenversicherung. Für freiwillige Mitglieder gilt § 240 SGB V entsprechend (Abs. 4 Satz 1) · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. August 2026
  • § 59 SGB XI Beitragstragung bei anderen Mitgliedern: Den Pflegebeitrag aus der gesetzlichen Rente zahlt das Mitglied allein (Abs. 1 Satz 1), freiwillig Versicherte zahlen ihn ebenfalls allein (Abs. 4 Satz 1), und den Zuschlag für Kinderlose zahlt immer das Mitglied (Abs. 5) · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. August 2026
  • § 58 SGB XI Beitragstragung bei Beschäftigten: Wo kein gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde, zahlen Beschäftigte einen Prozentpunkt allein (Abs. 3 Satz 1). Der Rechner bildet diese Abweichung nicht ab und rechnet bundeseinheitlich · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. August 2026

Sozialgesetzbuch VI: die grobe Rentenschätzung und der Zuschuss im Ruhestand

  • § 64 SGB VI Rentenformel für den Monatsbetrag der Rente · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 9. August 2026
  • § 70 SGB VI Entgeltpunkte: Beitragsbemessungsgrundlage geteilt durch das Durchschnittsentgelt des Jahres · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 9. August 2026
  • § 67 SGB VI Rentenartfaktor: 1,0 für die Altersrente · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 9. August 2026
  • § 77 SGB VI Zugangsfaktor: 1,0 bei Rentenbeginn an der Regelaltersgrenze · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 9. August 2026
  • § 68 SGB VI Aktueller Rentenwert: die Berechnungsvorschrift dazu. Den Betrag selbst setzt die RWBestV 2026 fest · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 9. August 2026
  • § 159 SGB VI Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung: die Ermächtigung, aus der die 101.400 Euro der SVBezGrV 2026 folgen · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 9. August 2026
  • § 106 SGB VI Zuschuss zur Krankenversicherung im Ruhestand: An die Stelle des Arbeitgeberzuschusses tritt ein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers. Er beträgt die Hälfte des Betrags, der sich aus allgemeinem Beitragssatz zuzüglich durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz auf den Zahlbetrag der Rente ergibt, höchstens die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen (Abs. 3) · gesetze-im-internet.de, abgerufen am 10. August 2026

Tarifwerte und Beitragsverläufe

  • Beispieltarif eines am Markt angebotenen Volltarifs mit privater Pflegepflichtversicherung und dem gesetzlichen Zuschlag von 10 %, Versicherungsbeginn 1. August 2026, Werte ohne Gesundheitszuschläge. Abgelesen an der Altersstaffel des Anbieters am 30. Juli 2026 und als Bildschirmkopie gesichert. Ein Beispiel, kein Marktdurchschnitt und keine Empfehlung.
  • Sechs Bestandskundenverläufe eines Versicherers über 28 bis 40 Jahre, veröffentlicht auf dessen Ratgeberseite, abgerufen am 29. Juli 2026. Daraus die Steigerungsraten von 3,5 bis 5,8 % im Jahr. Einordnung: Ein Anbieter veröffentlicht Verläufe, die ihn gut aussehen lassen. Die Zahlen sind belastbar, die Auswahl ist es nicht. Deshalb steht die Rate im Rechner als Regler und nicht als Gesetz.
  • Zwei Tarifstaffeln für Zusatzversicherungen (ein Zahnersatz- und ein Ambulanttarif, Beitragsstand 2026), gemittelt und auf die Altersgruppe 31 bis 40 bezogen. Grundlage für die Aussage, dass dieselbe Absicherung ab 61 rund das 2,7-Fache kostet. Eine Beispielrechnung aus zwei Tarifen, kein Marktdurchschnitt.

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V), gesetze-im-internet.de/sgb_6 (SGB VI), gesetze-im-internet.de/sgb_11 (SGB XI), gesetze-im-internet.de/vvg_2008 (VVG), gesetze-im-internet.de/vag_2016 (VAG). Verbindliche Auskunft darüber, ob Du versicherungsfrei bist und wann Deine Mitgliedschaft endet, gibt Deine gesetzliche Krankenkasse. Verbindlich für Deine spätere Rente ist Deine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung: deutsche-rentenversicherung.de. Rechengrößen der Sozialversicherung: bmas.de. Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung: bundesgesundheitsministerium.de. Verbraucherberatung: verbraucherzentrale.de.

Jetzt weißt Du, was es kostet. Bleibt eine Frage.

Bis eben war der private Beitrag eine Zahl aus dem Bauchgefühl. Jetzt siehst Du beide Seiten nebeneinander, Jahr für Jahr: was Du in der Erwerbsphase sparst, und was davon im Ruhestand übrig bleibt, wenn der Beitrag weiterläuft und die Rente kleiner ist als das Gehalt.
Eine Größe kennt der Rechner nicht: Deine Gesundheitsakte. Genau daran hängt, ob ein Versicherer Dich annimmt, zu welchem Beitrag und mit welchen Ausschlüssen. Du hast jetzt zwei Wege. Du kannst weiter schätzen und hoffen, dass sich nichts ändert. Oder Du lässt prüfen, solange Deine Akte es zulässt. Mit jedem Arztbesuch wächst sie. Wer heute noch angenommen wird, wird es in fünf Jahren vielleicht nicht mehr.

✅ Schluss mit dem Blindflug. Du weißt jetzt, was Dich privat in der Erwerbsphase und im Ruhestand erwartet. ✅ Erst die Frage vor der Frage. Der Rechner zeigt Dir die Mechanik. Ob ein Wechsel für Dich sinnvoll ist, hängt an Deiner Gesundheit, Deiner Familienplanung und Deinen Zielen. ✅ Deine Gesundheitsakte zuerst. Wir sehen sie uns an, bevor irgendein Antrag rausgeht. In Ruhe und ohne Verkaufsdruck.

Ein professionelles Porträt von Enrico Fischer, einem deutschen Versicherungsmakler, Mitte 40, freundlich und vertrauenswürdig, in einem modernen Geschäftsumfeld.

Du willst erst den Ablauf verstehen? Wie ein Wechsel Schritt für Schritt läuft, welche Fristen gelten und warum Du Deine gesetzliche Kasse als Angestellter gar nicht kündigst, steht auf Wechsel in die private Krankenversicherung.

Und was steht in Deiner Akte? Ob ein Versicherer Dich annimmt, hängt an Deiner Gesundheitsakte. Was darin steht, kannst Du vor dem Antrag selbst nachlesen: Deine Gesundheitsakte anfordern, mit kostenlosem Guide.