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Securvita Osteopathie & Naturheilkunde 2026

Naturheilkunde, die zahlt.
Von Osteopathie bis Homöopathie.

Die SECURVITA BKK erstattet Naturheilkunde über mehrere getrennte Wege. Für Osteopathie und Chiropraktik bekommst Du 50 Euro pro Sitzung, beide Verfahren teilen sich einen gemeinsamen Jahresdeckel von 6 Sitzungen. Dazu kommen ein Arzneimittel-Topf von bis zu 100 Euro im Jahr, anthroposophische Therapien und die Homöopathie-Behandlung über die Gesundheitskarte.

6 Sitzungen pro Jahr für Osteopathie
und Chiropraktik zusammen
50 € pro Sitzung Osteopathie
oder Chiropraktik (Erwachsene)
100 € pro Jahr für Arzneimittel
der Naturheilverfahren
20 Sitzungen pro Jahr für anthroposophische
Therapien
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Stand: 15. Juni 2026 Quellen: SECURVITA-Satzung § 18a, Infoblätter IHK-Nr. D-4YKP-487AL-84

Aktualisiert: 15. Juni 2026
Securvita Naturheilkunde: Was die Kasse wirklich erstattet

Du willst wissen, was die SECURVITA BKK bei Naturheilkunde zahlt. Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur, Anthroposophie: Das läuft bei SECURVITA über mehrere getrennte Wege, mit eigenen Beträgen, Sitzungsgrenzen und Antragswegen. Auf dieser Seite findest Du alle Verfahren in einer einzigen Tabelle, mit dem Betrag, den Sitzungen und dem Weg zum Geld. Den vollständigen SECURVITA-Überblick findest Du auf der SECURVITA Krankenkasse im Gesamt-Profil.

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Was zahlt SECURVITA bei Naturheilkunde?

Die SECURVITA BKK erstattet Naturheilkunde nicht aus einem einzigen Topf, sondern über mehrere getrennte Leistungswege. Das ist wichtig zu verstehen, weil jeder Weg eigene Regeln hat. Bei Osteopathie und Chiropraktik bekommst Du 50 Euro pro Sitzung, beide Verfahren teilen sich aber einen gemeinsamen Jahresdeckel.

Daneben gibt es einen Arzneimittel-Topf von bis zu 100 Euro im Jahr für naturheilkundliche Arzneimittel, anthroposophische Therapien mit eigenem Sitzungs-Deckel und die Homöopathie-Behandlung über die Gesundheitskarte, die ohne festen Euro-Betrag läuft. Die einzelnen Werte stehen direkt unten in der Tabelle.

Das Wichtigste auf einen Blick

Osteopathie + Chiropraktik: 50 Euro pro Sitzung, zusammen bis zu 6 Sitzungen im Jahr

Arzneimittel-Naturheilverfahren: 100 Prozent, höchstens 100 Euro pro Kalenderjahr

Anthroposophie: bis zu 20 Sitzungen im Jahr für alle anthroposophischen Methoden zusammen

Homöopathie-Behandlung: läuft über die Gesundheitskarte, ohne festen Euro-Deckel

Die Erstattungs-Tabelle: alle Verfahren auf einen Blick

Die folgende Tabelle zeigt alle sechs Naturheilkunde-Verfahren der SECURVITA mit dem Betrag, der Zahl der Sitzungen, der wichtigsten Voraussetzung und dem Antragsweg. So siehst Du auf einen Blick, was Du bekommst und wie Du drankommst. Die Details zu den heiklen Stellen erklären wir direkt unter der Tabelle.

← Tabelle zur Seite wischen, um alle fünf Spalten zu sehen →

Verfahren Betrag Sitzungen pro Jahr Voraussetzung Antragsweg
Osteopathie 50 Euro je Sitzung (Erwachsene), 60 Euro (bis 18 Jahre) Gemeinsam mit Chiropraktik: max. 6, max. 3 pro Quartal Verordnung, Behandlung binnen 6 Monaten nach Verordnung Rechnung per Post einreichen (nicht über die Gesundheitskarte)
Chiropraktik 50 Euro je Sitzung (Erwachsene), 60 Euro (bis 18 Jahre) Gemeinsamer Deckel mit Osteopathie: max. 6, max. 3 pro Quartal Verordnung, Behandlung binnen 6 Monaten nach Verordnung Rechnung per Post einreichen
Anthroposophie je nach Methode, z.B. Heileurythmie 35 Euro, Kunsttherapie 40 Euro, Rhythmische Massage 30 Euro (Erwachsene) Max. 20 für alle Methoden zusammen, max. 10 pro Verordnung Verordnung, Verordnungsfrist 6 Monate Rechnung per Post einreichen
Homöopathie (Behandlung) kein fester Euro-Deckel, Direktabrechnung ohne Zuzahlung nicht gesondert begrenzt Arzt mit Homöopathie-Zusatzbezeichnung am SECURVITA-Vertrag Gesundheitskarte beim Arzt vorlegen (kein eigener Antrag)
Arzneimittel-Naturheilverfahren 100 Prozent, höchstens 100 Euro pro Kalenderjahr nicht sitzungsbasiert (Arzneimittel) ab dem 12. Lebensjahr, Verordnung, Einlösung in der Apotheke binnen 28 Tagen Unterlagen per Post einreichen
Akupunktur kein Euro-Zusatz über den gesetzlichen Standard hinaus 12 Sitzungen (gesetzlicher Standard) chronische Kreuzschmerzen oder Knieschmerzen (Gonarthrose) Direktabrechnung über die Gesundheitskarte

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Stand Januar 2026. Beträge und Fristen nach SECURVITA-Satzung Paragraph 18a und den zugehörigen Infoblättern. Die Euro-Sätze für drei weitere anthroposophische Methoden sind in den uns vorliegenden Unterlagen nicht einzeln beziffert, diese erfragst Du direkt bei SECURVITA.

Drei Stellen, an denen sich viele verrechnen

1. Osteopathie und Chiropraktik sind nicht additiv. Die 6 Sitzungen gelten für beide Verfahren zusammen, nicht 6 plus 6. Egal wie Du sie aufteilst, mehr als 6 im Jahr und mehr als 3 pro Quartal gibt es nicht.

2. Die 100 Euro gehören nur zum Arzneimittel-Topf. Die Homöopathie-Behandlung beim Arzt läuft getrennt über die Gesundheitskarte und hat keinen Euro-Deckel. Die 100 Euro sind ausschließlich für naturheilkundliche Arzneimittel aus der Apotheke.

3. Bei Akupunktur gibt es keinen Extra-Euro. Akupunktur ist eine Leistung des gesetzlichen Standards bei bestimmten Schmerzen. SECURVITA legt hier keinen zusätzlichen Geldbetrag obendrauf.

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Osteopathie und Chiropraktik: der gemeinsame Deckel

Für Osteopathie und Chiropraktik erstattet SECURVITA 50 Euro pro Sitzung bei Erwachsenen. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind es 60 Euro pro Sitzung. Das steht in Paragraph 18a Absatz 3 und 4 der Satzung.

Jetzt kommt die Stelle, an der die meisten falsch rechnen. Der Jahresdeckel von 6 Sitzungen gilt für beide Verfahren gemeinsam. Du hast also nicht 6 Sitzungen Osteopathie und zusätzlich 6 Sitzungen Chiropraktik, sondern insgesamt 6, egal wie Du sie aufteilst. Dazu kommt eine Quartals-Grenze: höchstens 3 Sitzungen pro Quartal und Verordnung.

Osteopathie und Chiropraktik kurz gefasst

Betrag: 50 Euro je Sitzung (Erwachsene), 60 Euro (bis 18 Jahre)

Jahresgrenze: 6 Sitzungen für Osteopathie und Chiropraktik zusammen

Quartalsgrenze: höchstens 3 Sitzungen pro Quartal und Verordnung

Wichtig: Begleitbehandlungen in der Sitzung werden nicht extra erstattet

Ein Punkt, der bei der Rechnung leicht untergeht: Begleitbehandlungen innerhalb der Sitzung, zum Beispiel Akupressur, Neuraltherapie oder Massagen, sind nicht erstattungsfähig. Wenn Dein Therapeut solche Leistungen mit abrechnet, solltest Du sie getrennt ausweisen lassen, sonst gibt es bei der Erstattung Rückfragen.

Homöopathie: Behandlung über die Gesundheitskarte

Die Homöopathie-Behandlung beim Arzt funktioniert bei SECURVITA anders als die anderen Verfahren. Sie läuft über einen eigenen Vertrag und wird direkt über Deine Gesundheitskarte abgerechnet. Du legst beim Arzt die Karte vor, der Arzt rechnet direkt mit SECURVITA ab. Du musst keine Rechnung einreichen und keinen Antrag stellen.

Das Besondere: Für diese Behandlung gibt es keinen festen Euro-Deckel. Voraussetzung ist, dass Dein Arzt die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt und am SECURVITA-Homöopathievertrag teilnimmt. Damit ist die Behandlung beim passenden Arzt für Dich ohne Zuzahlung abgedeckt.

Homöopathie-Behandlung und der 100-Euro-Topf sind zwei verschiedene Dinge

Verwechsle die Homöopathie-Behandlung beim Arzt nicht mit dem 100-Euro-Topf für Arzneimittel. Die Behandlung läuft über die Gesundheitskarte und hat keinen Euro-Deckel. Der 100-Euro-Topf gilt nur für naturheilkundliche Arzneimittel aus der Apotheke, dazu gehören auch homöopathische Mittel. Es ist also falsch zu sagen, SECURVITA erstatte Homöopathie bis 100 Euro. Das eine ist die Behandlung, das andere das Medikament.

Der 100-Euro-Topf für Arzneimittel

Der Arzneimittel-Topf ist die einzige 100-Euro-Zahl auf dieser Seite, und er gehört ausschließlich zu naturheilkundlichen Arzneimitteln. SECURVITA erstattet hier 100 Prozent der Kosten, höchstens aber 100 Euro pro Kalenderjahr (Paragraph 18a Absatz 6 der Satzung). In diesen Topf fallen homöopathische, pflanzliche (phytotherapeutische) und anthroposophische Arzneimittel.

Zwei Bedingungen sind wichtig: Der Topf gilt ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, und das Arzneimittel muss binnen 28 Tagen nach der Verordnung in der Apotheke eingelöst werden. Verpasst Du die 28 Tage, ist die Verordnung für die Erstattung verbraucht.

Der Arzneimittel-Topf in Kürze

Erstattung: 100 Prozent der Kosten, höchstens 100 Euro pro Kalenderjahr

Wofür: homöopathische, pflanzliche und anthroposophische Arzneimittel

Ab wann: ab dem vollendeten 12. Lebensjahr

Frist: Einlösung in der Apotheke binnen 28 Tagen nach der Verordnung

Anthroposophie und Akupunktur

Bei den anthroposophischen Therapien erstattet SECURVITA bis zu 20 Sitzungen im Jahr, und zwar für alle anthroposophischen Methoden zusammen, höchstens 10 pro Verordnung. Für drei Methoden sind feste Erstattungssätze hinterlegt: Heileurythmie mit 35 Euro, Kunsttherapie und Maltherapie mit 40 Euro und Rhythmische Massage mit 30 Euro je Sitzung bei Erwachsenen.

SECURVITA erstattet insgesamt sechs anthroposophische Methoden. Für Heileurythmie, Kunsttherapie/Maltherapie und Rhythmische Massage sind konkrete Erstattungssätze hinterlegt. Für die weiteren Methoden liegen uns keine einzelnen Euro-Sätze vor, die fragst Du am besten direkt bei SECURVITA ab.

Akupunktur bietet SECURVITA ebenfalls an, hier gilt aber eine wichtige Einordnung. Akupunktur ist eine Leistung des gesetzlichen Standards bei chronischen Kreuzschmerzen oder Knieschmerzen (Gonarthrose) und läuft über die Gesundheitskarte. SECURVITA zahlt dafür keinen zusätzlichen Euro-Betrag über diesen Standard hinaus. Akupunktur ist also kein Naturheilkunde-Zusatz der Kasse, sondern eine gesetzliche Pflichtleistung.

Akupunktur: erneute Behandlung

Nach älterer Quellenlage (Stand 2021) galt eine Wartefrist von 12 Monaten, bevor nach einer abgeschlossenen Akupunktur-Serie eine neue beginnen konnte. In den aktuelleren Unterlagen taucht diese Frist nicht mehr ausdrücklich auf. Wenn Du eine Wiederholungs-Behandlung planst, frag die aktuelle Regelung am besten direkt bei SECURVITA ab.

Wie bekomme ich die Erstattung? Schritt für Schritt

Der Weg zum Geld hängt vom Verfahren ab. Es gibt zwei Grund-Wege: Bei Homöopathie-Behandlung und Akupunktur läuft alles direkt über die Gesundheitskarte, da musst Du nichts einreichen. Bei Osteopathie, Chiropraktik, Anthroposophie und den Arzneimitteln zahlst Du zuerst selbst und reichst die Rechnung per Post bei SECURVITA ein.

Weg 1: Osteopathie, Chiropraktik oder Anthroposophie

1

Verordnung vom Arzt holen

Lass Dir die Behandlung ärztlich verordnen. Die Behandlung muss binnen 6 Monaten nach Ausstellung der Verordnung stattfinden.

2

Behandlung durchführen und Rechnung sichern

Geh zur Behandlung und heb die Original-Rechnung auf. Begleitbehandlungen wie Akupressur oder Massagen werden nicht erstattet, lass sie wenn möglich getrennt ausweisen.

3

Rechnung binnen 6 Monaten einreichen

Schick die Rechnung binnen 6 Monaten nach Rechnungsstellung per Post an SECURVITA. Entscheidend ist der Posteingang bei der Kasse.

4

Jahresgrenzen im Blick behalten

Bei Osteopathie und Chiropraktik gilt der gemeinsame Deckel von 6 Sitzungen, bei Anthroposophie 20 Sitzungen für alle Methoden zusammen.

Weg 2: Naturheilkundliche Arzneimittel aus der Apotheke

1

Verordnung holen und in der Apotheke einlösen

Lass Dir das homöopathische, pflanzliche oder anthroposophische Arzneimittel verordnen und löse die Verordnung binnen 28 Tagen in der Apotheke ein.

2

Kassenbon und Verordnung aufbewahren

Heb Kassenbon und Verordnung auf. Der Arzneimittel-Topf gilt ab dem vollendeten 12. Lebensjahr.

3

Unterlagen binnen 6 Monaten einreichen

Reich die Unterlagen binnen 6 Monaten nach Rechnungsstellung per Post bei SECURVITA ein. Erstattet werden 100 Prozent, höchstens 100 Euro im Kalenderjahr.

Weg 3: Homöopathie-Behandlung und Akupunktur

1

Passenden Arzt aufsuchen

Für die Homöopathie-Behandlung brauchst Du einen Arzt mit Homöopathie-Zusatzbezeichnung am SECURVITA-Vertrag. Akupunktur gibt es bei chronischen Kreuz- oder Knieschmerzen.

2

Gesundheitskarte vorlegen

Leg beim Arzt Deine Gesundheitskarte vor. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Arzt und SECURVITA, Du musst nichts einreichen.

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Naturheilkunde ist nicht die einzige Stärke der SECURVITA-Satzung. Welche weiteren Satzungsleistungen die Kasse stark machen, zeigt Dir die Seite zur SECURVITA Zahnreinigung und ihrem Zuschuss. Und welche Kasse insgesamt zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab, nicht allein von der Naturheilkunde. Den vollständigen Vergleich findest Du im GKV-Vergleichsrechner.

Häufige Fragen zur SECURVITA Naturheilkunde

Wie viele Osteopathie-Sitzungen zahlt SECURVITA pro Jahr?

SECURVITA erstattet bis zu 6 Sitzungen im Kalenderjahr, höchstens 3 pro Quartal und Verordnung. Wichtig: Dieser Deckel gilt für Osteopathie und Chiropraktik gemeinsam, nicht je 6. Pro Sitzung bekommst Du 50 Euro als Erwachsener und 60 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Begleitbehandlungen innerhalb der Sitzung wie Akupressur oder Massagen werden nicht extra erstattet.

Erstattet SECURVITA Homöopathie bis 100 Euro?

Nein, das ist eine häufige Verwechslung. Die Homöopathie-Behandlung beim Arzt läuft über die Gesundheitskarte und hat keinen festen Euro-Deckel. Die 100 Euro pro Jahr gelten ausschließlich für naturheilkundliche Arzneimittel aus der Apotheke, dazu zählen auch homöopathische Mittel. Behandlung und Arzneimittel sind also zwei getrennte Leistungswege.

Was zahlt SECURVITA für naturheilkundliche Arzneimittel?

SECURVITA erstattet 100 Prozent der Kosten, höchstens 100 Euro pro Kalenderjahr. Das steht in Paragraph 18a Absatz 6 der Satzung. In diesen Topf fallen homöopathische, pflanzliche und anthroposophische Arzneimittel. Die Leistung gilt ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Das Arzneimittel muss binnen 28 Tagen nach der Verordnung in der Apotheke eingelöst werden.

Übernimmt SECURVITA die Kosten für Akupunktur?

Akupunktur ist bei SECURVITA eine Leistung des gesetzlichen Standards. Sie wird bei chronischen Kreuzschmerzen oder Knieschmerzen (Gonarthrose) über die Gesundheitskarte abgerechnet. Einen zusätzlichen Euro-Betrag über diesen Standard hinaus zahlt SECURVITA hier nicht. Akupunktur ist also kein Naturheilkunde-Zusatz der Kasse, sondern eine gesetzliche Pflichtleistung.

Wie reiche ich die Naturheilkunde-Rechnung bei SECURVITA ein?

Bei Osteopathie, Chiropraktik, Anthroposophie und Arzneimitteln zahlst Du zuerst selbst und reichst die Rechnung per Post bei SECURVITA ein. Die Frist beträgt 6 Monate nach Rechnungsstellung, entscheidend ist der Posteingang bei der Kasse. Bei der Homöopathie-Behandlung und der Akupunktur läuft die Abrechnung direkt über die Gesundheitskarte, da musst Du nichts einreichen.

Wie viele anthroposophische Therapien zahlt SECURVITA?

SECURVITA erstattet bis zu 20 Sitzungen im Jahr für alle anthroposophischen Methoden zusammen, höchstens 10 pro Verordnung. Für drei Methoden sind feste Sätze hinterlegt: Heileurythmie 35 Euro, Kunsttherapie und Maltherapie 40 Euro und Rhythmische Massage 30 Euro je Sitzung bei Erwachsenen. Für die weiteren Methoden liegen keine einzelnen Euro-Sätze vor, diese erfragst Du direkt bei SECURVITA.

Erstattet SECURVITA Heilpraktiker-Behandlungen?

In diesem Naturheilkunde-Portfolio der SECURVITA ist keine eigene Heilpraktiker-Erstattung als Geldleistung hinterlegt. Die erstatteten Verfahren laufen über ärztliche Verordnung oder über die Gesundheitskarte beim Arzt. Wenn Du eine Heilpraktiker-Behandlung planst, klär vorab direkt mit SECURVITA, ob und über welchen Weg sie abgedeckt ist.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: Januar 2026. Alle Angaben zur SECURVITA BKK wurden gegen die Satzung der SECURVITA BKK (Stand Januar 2026, Paragraph 18a) und die zugehörigen Infoblätter geprüft. Die Sitzungs-Deckel und Euro-Sätze sind über die Satzung und die Infoblätter 131, 136 und 96 belegt, die Homöopathie-Behandlung über Infoblatt 85 und den Homöopathievertrag. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

Primärquellen SECURVITA BKK

  • SECURVITA-Satzung, Paragraph 18a Absatz 3 und 4: Osteopathie und Chiropraktik, 50 Euro je Sitzung (Erwachsene), 60 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, gemeinsamer Deckel von 6 Sitzungen im Kalenderjahr, höchstens 3 pro Quartal und Verordnung. Belegt zusätzlich über Infoblatt 131 (Osteopathie) und Infoblatt 136 (Chiropraktik), beide Stand 11.09.2025.
  • SECURVITA-Satzung, Paragraph 18a Absatz 6: Arzneimittel-Naturheilverfahren (homöopathische, phytotherapeutische, anthroposophische Arzneimittel), 100 Prozent bis 100 Euro pro Kalenderjahr, ab dem 12. Lebensjahr, Einlösung in der Apotheke binnen 28 Tagen.
  • Infoblatt 96 (Anthroposophische Therapien, Stand 01.01.2025): bis zu 20 Behandlungseinheiten pro Kalenderjahr für alle Methoden zusammen, Erstattungssätze je Methode, Einreichfrist 6 Monate nach Rechnungsstellung (Posteingang).
  • Infoblatt 85 (Homöopathische Behandlungen, Stand 27.03.2018) und Homöopathievertrag: Behandlung über die Gesundheitskarte ohne Zuzahlung, kein separater Euro-Deckel, Arzt mit Homöopathie-Zusatzbezeichnung.
  • Infoblatt 24 (Akupunktur, Stand 27.08.2021): Wiederholungs-Wartefrist von 12 Monaten nach Abschluss einer Behandlungsreihe. Diese Frist ist nur in der älteren Quelle belegt und im aktuelleren Infoblatt 39 (Stand 04.08.2025) nicht mehr ausdrücklich aufgeführt.

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB V, Paragraph 11 Absatz 6: Rechtsgrundlage für Satzungs-Mehrleistungen gesetzlicher Krankenkassen. Auf dieser Basis regelt SECURVITA die Naturheilkunde-Leistungen in Paragraph 18a der Satzung.
  • SGB V, Akupunktur: Akupunktur bei chronischen Kreuz- und Knieschmerzen ist eine Leistung des gesetzlichen Leistungskatalogs, kein kassenindividueller Zusatz.
  • SECURVITA-Satzung: Aufrufbar auf der SECURVITA-Webseite. Maßgeblich für Leistungsansprüche ist die jeweils aktuelle Satzungsfassung.

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V). Aktuelle Beitragssätze und Rechengrößen: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. SECURVITA-Satzung und Antragsdetails direkt auf der SECURVITA-Webseite. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Januar 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.

Verbindliche Auskunft zu Deinem SECURVITA-Leistungsanspruch, zur Naturheilkunde-Erstattung oder einem Kassenwechsel erteilt die SECURVITA BKK oder die Verbraucherzentrale. Leistungsansprüche richten sich nach der jeweils aktuellen SECURVITA-Satzung. Diese Seite ersetzt keine individuelle Prüfung.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Zahnzusatzversicherung, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach Paragraph 34d Absatz 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht ausschließlich für einen einzelnen Versicherer.