Aktualisiert: 31. Juli 2026
Securvita Naturheilkunde: Was die Kasse wirklich erstattet
Die SECURVITA BKK setzt ihren Schwerpunkt auf Naturheilkunde und geht dabei einen eigenen Weg. Die
Leistungen laufen über Vertragsärzte mit entsprechender Zusatzbezeichnung,
nicht über Heilpraktiker. Eine eigene Heilpraktiker-Erstattung gibt es nicht, das ist der
wichtigste Punkt zur Abgrenzung. Abgedeckt sind unter anderem Homöopathie, Anthroposophie und
Phytotherapie, geregelt in § 18a der Satzung. Erstattet werden dabei auch nicht
verschreibungspflichtige naturheilkundliche Arzneimittel, sofern sie ärztlich verordnet sind.
Für Sportler ist zusätzlich die Osteopathie interessant: bis zu 50 Euro je Sitzung,
gedeckelt auf sechs Sitzungen im Kalenderjahr. Wer diese Richtung tatsächlich nutzt, findet hier
eines der breitesten Angebote im GKV-Markt. Wer klassisch schulmedizinisch unterwegs ist, zahlt den
höheren Beitrag ohne Gegenwert. Praktisch heißt das: Suche vor einem Wechsel gezielt nach
Ärzten in Deiner Nähe, die die passende Zusatzbezeichnung führen. Findest Du keine,
läuft die Stärke dieser Kasse ins Leere, egal wie gut die Satzung ist. Die SECURVITA nimmt
außerdem in Bremen und im Saarland keine neuen Mitglieder auf.
Du willst wissen, was die SECURVITA BKK bei Naturheilkunde zahlt. Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur,
Anthroposophie: Das läuft bei SECURVITA über mehrere getrennte Wege, mit eigenen Beträgen, Sitzungsgrenzen
und Antragswegen. Auf dieser Seite findest Du alle Verfahren in einer einzigen Tabelle, mit dem Betrag, den
Sitzungen und dem Weg zum Geld. Den vollständigen SECURVITA-Überblick findest Du auf der SECURVITA Krankenkasse im Gesamt-Profil.
Springe direkt zum Abschnitt, der Dich interessiert:
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Die SECURVITA BKK erstattet Naturheilkunde nicht aus einem einzigen
Topf, sondern über mehrere getrennte Leistungswege. Das ist wichtig zu verstehen, weil jeder Weg eigene
Regeln hat. Bei Osteopathie und Chiropraktik bekommst Du 50 Euro pro Sitzung, beide
Verfahren teilen sich aber einen gemeinsamen Jahresdeckel.
Daneben gibt es einen Arzneimittel-Topf von bis zu 100 Euro im Jahr
für naturheilkundliche Arzneimittel, anthroposophische Therapien mit eigenem Sitzungs-Deckel und die
Homöopathie-Behandlung über die Gesundheitskarte, die ohne festen Euro-Betrag läuft. Die
einzelnen Werte stehen direkt unten in der Tabelle.
Die folgende Tabelle zeigt alle sechs Naturheilkunde-Verfahren der SECURVITA mit dem
Betrag, der Zahl der Sitzungen, der wichtigsten Voraussetzung und dem Antragsweg. So siehst Du auf einen
Blick, was Du bekommst und wie Du drankommst. Die Details zu den heiklen Stellen erklären wir direkt unter
der Tabelle.
Für Osteopathie und Chiropraktik erstattet SECURVITA
50 Euro pro Sitzung bei Erwachsenen. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres sind es 60 Euro pro Sitzung. Das steht in Paragraph 18a Absatz 3 und 4 der
Satzung.
Jetzt kommt die Stelle, an der die meisten falsch rechnen. Der Jahresdeckel von
6 Sitzungen gilt für beide Verfahren gemeinsam. Du hast also nicht 6 Sitzungen Osteopathie
und zusätzlich 6 Sitzungen Chiropraktik, sondern insgesamt 6, egal wie Du sie aufteilst. Dazu kommt eine
Quartals-Grenze: höchstens 3 Sitzungen pro Quartal und Verordnung.
Ein Punkt, der bei der Rechnung leicht untergeht:
Begleitbehandlungen innerhalb der Sitzung, zum Beispiel Akupressur, Neuraltherapie oder
Massagen, sind nicht erstattungsfähig. Wenn Dein Therapeut solche Leistungen mit abrechnet, solltest Du sie
getrennt ausweisen lassen, sonst gibt es bei der Erstattung Rückfragen.
Die Homöopathie-Behandlung beim Arzt funktioniert bei SECURVITA
anders als die anderen Verfahren. Sie läuft über einen eigenen Vertrag und wird
direkt über Deine Gesundheitskarte abgerechnet. Du legst beim Arzt die Karte vor, der Arzt
rechnet direkt mit SECURVITA ab. Du musst keine Rechnung einreichen und keinen Antrag stellen.
Das Besondere: Für diese Behandlung gibt es
keinen festen Euro-Deckel. Voraussetzung ist, dass Dein Arzt die Zusatzbezeichnung
Homöopathie führt und am SECURVITA-Homöopathievertrag teilnimmt. Damit ist die Behandlung beim passenden
Arzt für Dich ohne Zuzahlung abgedeckt.
Der Arzneimittel-Topf ist die einzige 100-Euro-Zahl auf dieser Seite, und er gehört
ausschließlich zu naturheilkundlichen Arzneimitteln. SECURVITA erstattet hier
100 Prozent der Kosten, höchstens aber 100 Euro pro Kalenderjahr (Paragraph 18a Absatz 6
der Satzung). In diesen Topf fallen homöopathische, pflanzliche (phytotherapeutische) und anthroposophische
Arzneimittel.
Zwei Bedingungen sind wichtig: Der Topf gilt
ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, und das Arzneimittel muss
binnen 28 Tagen nach der Verordnung in der Apotheke eingelöst werden. Verpasst Du die 28
Tage, ist die Verordnung für die Erstattung verbraucht.
Bei den anthroposophischen Therapien erstattet SECURVITA bis zu
20 Sitzungen im Jahr, und zwar für alle anthroposophischen Methoden zusammen, höchstens 10
pro Verordnung. Für drei Methoden sind feste Erstattungssätze hinterlegt: Heileurythmie mit 35 Euro,
Kunsttherapie und Maltherapie mit 40 Euro und Rhythmische Massage mit 30 Euro je Sitzung bei Erwachsenen.
SECURVITA erstattet insgesamt sechs anthroposophische Methoden. Für Heileurythmie,
Kunsttherapie/Maltherapie und Rhythmische Massage sind konkrete Erstattungssätze hinterlegt. Für die
weiteren Methoden liegen uns keine einzelnen Euro-Sätze vor, die fragst Du am besten direkt bei SECURVITA
ab.
Akupunktur bietet SECURVITA ebenfalls an, hier gilt aber eine
wichtige Einordnung. Akupunktur ist eine Leistung des gesetzlichen Standards bei chronischen Kreuzschmerzen
oder Knieschmerzen (Gonarthrose) und läuft über die Gesundheitskarte. SECURVITA zahlt dafür
keinen zusätzlichen Euro-Betrag über diesen Standard hinaus. Akupunktur ist also kein
Naturheilkunde-Zusatz der Kasse, sondern eine gesetzliche Pflichtleistung.
Der Weg zum Geld hängt vom Verfahren ab. Es gibt zwei Grund-Wege: Bei
Homöopathie-Behandlung und Akupunktur läuft alles direkt über die Gesundheitskarte, da
musst Du nichts einreichen. Bei Osteopathie, Chiropraktik, Anthroposophie und den Arzneimitteln zahlst Du
zuerst selbst und reichst die Rechnung per Post bei SECURVITA ein.
Naturheilkunde ist nicht die einzige Stärke der SECURVITA-Satzung. Welche weiteren
Satzungsleistungen die Kasse stark machen, zeigt Dir die Seite zur SECURVITA Zahnreinigung und ihrem Zuschuss. Und welche Kasse
insgesamt zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab, nicht allein von der Naturheilkunde. Den
vollständigen Vergleich findest Du im GKV-Vergleichsrechner.
Wie viele Osteopathie-Sitzungen zahlt SECURVITA pro Jahr?
SECURVITA erstattet bis zu 6 Sitzungen im Kalenderjahr, höchstens 3 pro Quartal und Verordnung.
Wichtig: Dieser Deckel gilt für Osteopathie und Chiropraktik gemeinsam, nicht je 6. Pro Sitzung
bekommst Du 50 Euro als Erwachsener und 60 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Begleitbehandlungen innerhalb der Sitzung wie Akupressur oder Massagen werden nicht extra erstattet.
Erstattet SECURVITA Homöopathie bis 100 Euro?
Nein, das ist eine häufige Verwechslung. Die Homöopathie-Behandlung beim Arzt läuft über die
Gesundheitskarte und hat keinen festen Euro-Deckel. Die 100 Euro pro Jahr gelten ausschließlich für
naturheilkundliche Arzneimittel aus der Apotheke, dazu zählen auch homöopathische Mittel. Behandlung
und Arzneimittel sind also zwei getrennte Leistungswege.
Was zahlt SECURVITA für naturheilkundliche Arzneimittel?
SECURVITA erstattet 100 Prozent der Kosten, höchstens 100 Euro pro Kalenderjahr. Das steht in
Paragraph 18a Absatz 6 der Satzung. In diesen Topf fallen homöopathische, pflanzliche und
anthroposophische Arzneimittel. Die Leistung gilt ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Das
Arzneimittel muss binnen 28 Tagen nach der Verordnung in der Apotheke eingelöst werden.
Übernimmt SECURVITA die Kosten für Akupunktur?
Akupunktur ist bei SECURVITA eine Leistung des gesetzlichen Standards. Sie wird bei chronischen
Kreuzschmerzen oder Knieschmerzen (Gonarthrose) über die Gesundheitskarte abgerechnet. Einen
zusätzlichen Euro-Betrag über diesen Standard hinaus zahlt SECURVITA hier nicht. Akupunktur ist also
kein Naturheilkunde-Zusatz der Kasse, sondern eine gesetzliche Pflichtleistung.
Wie reiche ich die Naturheilkunde-Rechnung bei SECURVITA ein?
Bei Osteopathie, Chiropraktik, Anthroposophie und Arzneimitteln zahlst Du zuerst selbst und reichst
die Rechnung per Post bei SECURVITA ein. Die Frist beträgt 6 Monate nach Rechnungsstellung,
entscheidend ist der Posteingang bei der Kasse. Bei der Homöopathie-Behandlung und der Akupunktur
läuft die Abrechnung direkt über die Gesundheitskarte, da musst Du nichts einreichen.
Wie viele anthroposophische Therapien zahlt SECURVITA?
SECURVITA erstattet bis zu 20 Sitzungen im Jahr für alle anthroposophischen Methoden zusammen,
höchstens 10 pro Verordnung. Für drei Methoden sind feste Sätze hinterlegt: Heileurythmie 35 Euro,
Kunsttherapie und Maltherapie 40 Euro und Rhythmische Massage 30 Euro je Sitzung bei Erwachsenen.
Für die weiteren Methoden liegen keine einzelnen Euro-Sätze vor, diese erfragst Du direkt bei
SECURVITA.
Erstattet SECURVITA Heilpraktiker-Behandlungen?
In diesem Naturheilkunde-Portfolio der SECURVITA ist keine eigene Heilpraktiker-Erstattung als
Geldleistung hinterlegt. Die erstatteten Verfahren laufen über ärztliche Verordnung oder über die
Gesundheitskarte beim Arzt. Wenn Du eine Heilpraktiker-Behandlung planst, klär vorab direkt mit
SECURVITA, ob und über welchen Weg sie abgedeckt ist.