Aktualisiert: 15. Juni 2026
Securvita Naturheilkunde: Was die Kasse wirklich erstattet
Du willst wissen, was die SECURVITA BKK bei Naturheilkunde zahlt. Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur, Anthroposophie: Das läuft bei SECURVITA über mehrere getrennte Wege, mit eigenen Beträgen, Sitzungsgrenzen und Antragswegen. Auf dieser Seite findest Du alle Verfahren in einer einzigen Tabelle, mit dem Betrag, den Sitzungen und dem Weg zum Geld. Den vollständigen SECURVITA-Überblick findest Du auf der SECURVITA Krankenkasse im Gesamt-Profil.
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Die SECURVITA BKK erstattet Naturheilkunde nicht aus einem einzigen Topf, sondern über mehrere getrennte Leistungswege. Das ist wichtig zu verstehen, weil jeder Weg eigene Regeln hat. Bei Osteopathie und Chiropraktik bekommst Du 50 Euro pro Sitzung, beide Verfahren teilen sich aber einen gemeinsamen Jahresdeckel.
Daneben gibt es einen Arzneimittel-Topf von bis zu 100 Euro im Jahr für naturheilkundliche Arzneimittel, anthroposophische Therapien mit eigenem Sitzungs-Deckel und die Homöopathie-Behandlung über die Gesundheitskarte, die ohne festen Euro-Betrag läuft. Die einzelnen Werte stehen direkt unten in der Tabelle.
Die folgende Tabelle zeigt alle sechs Naturheilkunde-Verfahren der SECURVITA mit dem Betrag, der Zahl der Sitzungen, der wichtigsten Voraussetzung und dem Antragsweg. So siehst Du auf einen Blick, was Du bekommst und wie Du drankommst. Die Details zu den heiklen Stellen erklären wir direkt unter der Tabelle.
Für Osteopathie und Chiropraktik erstattet SECURVITA 50 Euro pro Sitzung bei Erwachsenen. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind es 60 Euro pro Sitzung. Das steht in Paragraph 18a Absatz 3 und 4 der Satzung.
Jetzt kommt die Stelle, an der die meisten falsch rechnen. Der Jahresdeckel von 6 Sitzungen gilt für beide Verfahren gemeinsam. Du hast also nicht 6 Sitzungen Osteopathie und zusätzlich 6 Sitzungen Chiropraktik, sondern insgesamt 6, egal wie Du sie aufteilst. Dazu kommt eine Quartals-Grenze: höchstens 3 Sitzungen pro Quartal und Verordnung.
Ein Punkt, der bei der Rechnung leicht untergeht: Begleitbehandlungen innerhalb der Sitzung, zum Beispiel Akupressur, Neuraltherapie oder Massagen, sind nicht erstattungsfähig. Wenn Dein Therapeut solche Leistungen mit abrechnet, solltest Du sie getrennt ausweisen lassen, sonst gibt es bei der Erstattung Rückfragen.
Die Homöopathie-Behandlung beim Arzt funktioniert bei SECURVITA anders als die anderen Verfahren. Sie läuft über einen eigenen Vertrag und wird direkt über Deine Gesundheitskarte abgerechnet. Du legst beim Arzt die Karte vor, der Arzt rechnet direkt mit SECURVITA ab. Du musst keine Rechnung einreichen und keinen Antrag stellen.
Das Besondere: Für diese Behandlung gibt es keinen festen Euro-Deckel. Voraussetzung ist, dass Dein Arzt die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt und am SECURVITA-Homöopathievertrag teilnimmt. Damit ist die Behandlung beim passenden Arzt für Dich ohne Zuzahlung abgedeckt.
Der Arzneimittel-Topf ist die einzige 100-Euro-Zahl auf dieser Seite, und er gehört ausschließlich zu naturheilkundlichen Arzneimitteln. SECURVITA erstattet hier 100 Prozent der Kosten, höchstens aber 100 Euro pro Kalenderjahr (Paragraph 18a Absatz 6 der Satzung). In diesen Topf fallen homöopathische, pflanzliche (phytotherapeutische) und anthroposophische Arzneimittel.
Zwei Bedingungen sind wichtig: Der Topf gilt ab dem vollendeten 12. Lebensjahr, und das Arzneimittel muss binnen 28 Tagen nach der Verordnung in der Apotheke eingelöst werden. Verpasst Du die 28 Tage, ist die Verordnung für die Erstattung verbraucht.
Bei den anthroposophischen Therapien erstattet SECURVITA bis zu 20 Sitzungen im Jahr, und zwar für alle anthroposophischen Methoden zusammen, höchstens 10 pro Verordnung. Für drei Methoden sind feste Erstattungssätze hinterlegt: Heileurythmie mit 35 Euro, Kunsttherapie und Maltherapie mit 40 Euro und Rhythmische Massage mit 30 Euro je Sitzung bei Erwachsenen.
SECURVITA erstattet insgesamt sechs anthroposophische Methoden. Für Heileurythmie, Kunsttherapie/Maltherapie und Rhythmische Massage sind konkrete Erstattungssätze hinterlegt. Für die weiteren Methoden liegen uns keine einzelnen Euro-Sätze vor, die fragst Du am besten direkt bei SECURVITA ab.
Akupunktur bietet SECURVITA ebenfalls an, hier gilt aber eine wichtige Einordnung. Akupunktur ist eine Leistung des gesetzlichen Standards bei chronischen Kreuzschmerzen oder Knieschmerzen (Gonarthrose) und läuft über die Gesundheitskarte. SECURVITA zahlt dafür keinen zusätzlichen Euro-Betrag über diesen Standard hinaus. Akupunktur ist also kein Naturheilkunde-Zusatz der Kasse, sondern eine gesetzliche Pflichtleistung.
Der Weg zum Geld hängt vom Verfahren ab. Es gibt zwei Grund-Wege: Bei Homöopathie-Behandlung und Akupunktur läuft alles direkt über die Gesundheitskarte, da musst Du nichts einreichen. Bei Osteopathie, Chiropraktik, Anthroposophie und den Arzneimitteln zahlst Du zuerst selbst und reichst die Rechnung per Post bei SECURVITA ein.
Naturheilkunde ist nicht die einzige Stärke der SECURVITA-Satzung. Welche weiteren Satzungsleistungen die Kasse stark machen, zeigt Dir die Seite zur SECURVITA Zahnreinigung und ihrem Zuschuss. Und welche Kasse insgesamt zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab, nicht allein von der Naturheilkunde. Den vollständigen Vergleich findest Du im GKV-Vergleichsrechner.
Wie viele Osteopathie-Sitzungen zahlt SECURVITA pro Jahr?
SECURVITA erstattet bis zu 6 Sitzungen im Kalenderjahr, höchstens 3 pro Quartal und Verordnung. Wichtig: Dieser Deckel gilt für Osteopathie und Chiropraktik gemeinsam, nicht je 6. Pro Sitzung bekommst Du 50 Euro als Erwachsener und 60 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Begleitbehandlungen innerhalb der Sitzung wie Akupressur oder Massagen werden nicht extra erstattet.
Erstattet SECURVITA Homöopathie bis 100 Euro?
Nein, das ist eine häufige Verwechslung. Die Homöopathie-Behandlung beim Arzt läuft über die Gesundheitskarte und hat keinen festen Euro-Deckel. Die 100 Euro pro Jahr gelten ausschließlich für naturheilkundliche Arzneimittel aus der Apotheke, dazu zählen auch homöopathische Mittel. Behandlung und Arzneimittel sind also zwei getrennte Leistungswege.
Was zahlt SECURVITA für naturheilkundliche Arzneimittel?
SECURVITA erstattet 100 Prozent der Kosten, höchstens 100 Euro pro Kalenderjahr. Das steht in Paragraph 18a Absatz 6 der Satzung. In diesen Topf fallen homöopathische, pflanzliche und anthroposophische Arzneimittel. Die Leistung gilt ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Das Arzneimittel muss binnen 28 Tagen nach der Verordnung in der Apotheke eingelöst werden.
Übernimmt SECURVITA die Kosten für Akupunktur?
Akupunktur ist bei SECURVITA eine Leistung des gesetzlichen Standards. Sie wird bei chronischen Kreuzschmerzen oder Knieschmerzen (Gonarthrose) über die Gesundheitskarte abgerechnet. Einen zusätzlichen Euro-Betrag über diesen Standard hinaus zahlt SECURVITA hier nicht. Akupunktur ist also kein Naturheilkunde-Zusatz der Kasse, sondern eine gesetzliche Pflichtleistung.
Wie reiche ich die Naturheilkunde-Rechnung bei SECURVITA ein?
Bei Osteopathie, Chiropraktik, Anthroposophie und Arzneimitteln zahlst Du zuerst selbst und reichst die Rechnung per Post bei SECURVITA ein. Die Frist beträgt 6 Monate nach Rechnungsstellung, entscheidend ist der Posteingang bei der Kasse. Bei der Homöopathie-Behandlung und der Akupunktur läuft die Abrechnung direkt über die Gesundheitskarte, da musst Du nichts einreichen.
Wie viele anthroposophische Therapien zahlt SECURVITA?
SECURVITA erstattet bis zu 20 Sitzungen im Jahr für alle anthroposophischen Methoden zusammen, höchstens 10 pro Verordnung. Für drei Methoden sind feste Sätze hinterlegt: Heileurythmie 35 Euro, Kunsttherapie und Maltherapie 40 Euro und Rhythmische Massage 30 Euro je Sitzung bei Erwachsenen. Für die weiteren Methoden liegen keine einzelnen Euro-Sätze vor, diese erfragst Du direkt bei SECURVITA.
Erstattet SECURVITA Heilpraktiker-Behandlungen?
In diesem Naturheilkunde-Portfolio der SECURVITA ist keine eigene Heilpraktiker-Erstattung als Geldleistung hinterlegt. Die erstatteten Verfahren laufen über ärztliche Verordnung oder über die Gesundheitskarte beim Arzt. Wenn Du eine Heilpraktiker-Behandlung planst, klär vorab direkt mit SECURVITA, ob und über welchen Weg sie abgedeckt ist.