Aktualisiert: 15. Juni 2026
Securvita Zahnreinigung: 52 Euro Zuschuss im Jahr
Du willst wissen, wie viel die SECURVITA BKK zur professionellen Zahnreinigung zahlt und was Du dabei beachten musst. Die kurze Antwort: bis zu 52 Euro pro Jahr, zweimal pro Kalenderjahr bis zu 26 Euro je Sitzung, aus der Satzung direkt. Das ist ein solider Grundschutz. Und Du weißt, was Du davon zu erwarten hast. Das vollständige SECURVITA-Profil findest Du auf der SECURVITA BKK im Gesamt-Profil.
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Die SECURVITA BKK beteiligt sich an den Kosten Deiner professionellen Zahnreinigung mit einem Zuschuss von bis zu 26 Euro je Sitzung, zweimal im Kalenderjahr. Das ergibt ein Jahresmaximum von maximal 52 Euro. Das steht in Paragraph 18a Absatz 5 der SECURVITA-Satzung in Verbindung mit Paragraph 28 Absatz 2 SGB V.
Wichtig zu verstehen: Das ist ein Zuschuss, kein Sachleistungsmodell. Du gehst zur PZR, zahlst beim Zahnarzt und reichst die Rechnung danach bei der SECURVITA ein. Die Kasse erstattet Dir bis zu 26 Euro je Sitzung, höchstens aber die tatsächlich entstandenen nachgewiesenen Aufwendungen.
Der Zuschuss aus Paragraph 18a Absatz 5 gilt für Versicherte der SECURVITA BKK. Die Satzung verknüpft die Erstattung mit einer professionellen Zahnreinigung beim Zahnarzt und der eingereichten Rechnung als Beleg. Ein bestimmtes Mindestalter oder eine Mindest-Mitgliedschaftsdauer nennt die Satzung an dieser Stelle nicht.
Außerdem beachten: Die SECURVITA BKK ist in 14 von 16 Bundesländern geöffnet. Wenn Du in Bremen oder dem Saarland wohnst, kannst Du der SECURVITA nicht beitreten.
Eine professionelle Zahnreinigung kostet beim Zahnarzt je nach Aufwand und Region unterschiedlich viel. Die SECURVITA übernimmt davon bis zu 26 Euro je Sitzung, maximal zweimal pro Jahr. Den genauen Preis nennt Dir Deine Praxis vor der Behandlung.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Sagen wir, Deine PZR kostet 90 Euro. Die SECURVITA erstattet davon bis zu 26 Euro. 64 Euro bleiben Dein Eigenanteil. Kostet Deine PZR genau 26 Euro oder weniger, übernimmt die SECURVITA die vollen tatsächlichen Kosten.
Hinweis: Die 90 Euro sind ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Die tatsächlichen PZR-Kosten hängen von der Praxis und dem Behandlungsaufwand ab. Die SECURVITA erstattet höchstens die durch die Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten, maximal 26 Euro je Sitzung.
Wenn Du beide Sitzungen im Jahr nutzt, addieren sich die Zuschüsse: zweimal bis zu 26 Euro ergibt die Jahreshöchsterstattung von 52 Euro. Das bedeutet: Gehst Du nur einmal zur PZR, bekommst Du bis zu 26 Euro erstattet. Gehst Du zweimal, sind es zusammen bis zu 52 Euro. Kein Übertrag auf das nächste Kalenderjahr, kein Ansparen des Betrags.
Wie Du die Erstattung bekommst: Nach dem Zahnarztbesuch reichst Du die Rechnung bei der SECURVITA ein. Für die Online-Einreichung nutzt Du die SECURVITA-App oder das Mitgliederportal. Die SECURVITA prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und überweist den Zuschuss auf Dein Konto.
Wie steht die SECURVITA im PZR-Vergleich da?
Hier ist eine ehrliche Einschätzung, die Du auf anderen Seiten so selten findest: 52 Euro im Jahr sind im GKV-Markt unteres Mittelfeld. Laut Vergleichsquellen erstatten manche Kassen deutlich mehr zur PZR. Wenn PZR-Leistung für Dich das entscheidende Kriterium ist, solltest Du das wissen.
Was die SECURVITA stattdessen leistet: Sie ist eine der wenigen Kassen mit einem echten Naturheilkunde-Profil. Für Versicherte, die regelmäßig Osteopathie, Chiropraktik oder Homöopathie nutzen, kann dieser Vorteil die PZR-Differenz mehr als ausgleichen. Die Stärken der SECURVITA liegen also woanders, nicht beim PZR-Zuschuss.
Was das für Dich bedeutet: Wenn Du bei der SECURVITA bist, nutzt Du den PZR-Zuschuss als das, was er ist: ein solider Grundschutz aus der Satzung. Für eine vollständigere PZR-Absicherung gibt es eine weitere Option, dazu mehr im letzten Abschnitt.
Das bedeutet in der Praxis: Wer die SECURVITA primär wegen ihres Naturheilkunde- und Sportzusatz-Profils wählt, für den ist der PZR-Zuschuss ein nützliches Extra, nicht der Hauptgrund. Wer dagegen PZR als oberstes Auswahlkriterium hat, sollte Kassen mit höherem Erstattungsrahmen in den Vergleich einbeziehen. Die ehrlichste Antwort ist oft auch die hilfreichste.
Für die SECURVITA gilt ein zweiter Vorteil neben dem direkten Zuschuss: Die professionelle Zahnreinigung zählt im HealthMiles-Bonusprogramm als Maßnahme der Kategorie Zahnvorsorge. Wenn Du am Bonusprogramm teilnimmst, bringt Dir der Zahnarztbesuch also zusätzliche Punkte.
Beide Wege laufen getrennt voneinander. Der Satzungs-Zuschuss aus Paragraph 18a Absatz 5 ist unabhängig vom Bonusprogramm und gilt für jeden SECURVITA-Versicherten. Die HealthMiles-Punkte kommen oben drauf, wenn Du an dem Programm teilnimmst. Wie das HealthMiles-Programm im Detail funktioniert und welche Maßnahmen sonst Punkte bringen, zeigt Dir die Seite zum SECURVITA-Bonusprogramm.
Wichtig: Das HealthMiles-Bonusprogramm der SECURVITA ist ein freiwilliges Angebot. Die Teilnahme setzt eine separate Anmeldung voraus. Wenn Du noch nicht angemeldet bist, lohnt es sich, das beim nächsten Zahnarztbesuch nachzuholen, damit Deine PZR auch Bonuspunkte einbringt.
Neben dem PZR-Zuschuss enthält die SECURVITA-Satzung noch einige weitere Zahnleistungen. Diese sind an bestimmte Indikationen gebunden und für die breite Mehrheit der Versicherten weniger relevant. Trotzdem der Vollständigkeit halber:
Diese Leistungen sind relevant, wenn Du eine laufende Kieferorthopädie-Behandlung, einen bevorstehenden Weisheitszahn-Eingriff oder eine Parodontose-Behandlung hast. Für die Mehrheit der PZR-Suchenden sind sie Hintergrundwissen, kein zentrales Argument.
Alle erweiterten Zahnleistungen werden wie der PZR-Zuschuss per Nachweis abgerechnet: Du reichst die Rechnung ein, die SECURVITA prüft die Voraussetzungen. Für die meisten Leistungen aus § 18a Absatz 5a gilt, dass sie an konkrete Behandlungsindikationen geknüpft sind. Ohne entsprechenden Befund werden sie nicht erstattet.
Der SECURVITA-Zuschuss deckt bis zu 52 Euro pro Jahr ab. Eine typische PZR kostet oft mehr. Wer die verbleibende PZR-Lücke vollständig schließen möchte, kann die GKV-Leistung mit einer privaten Zahnzusatzversicherung kombinieren. Das ist ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag, der zusätzliche Leistungen absichert.
Eine Zahnzusatzversicherung ist nicht für jeden das Richtige. Es kommt darauf an, wie oft Du zur PZR gehst, welche Zahnleistungen Du sonst nutzt und welchen Eigenanteil Du bereit bist zu tragen. Das ist eine individuelle Frage.
Was das für Dich heißt: Der Satzungs-Zuschuss der SECURVITA ist Dein Ausgangspunkt. Eine zusätzliche Zahnversicherung wäre die Ergänzung für mehr Abdeckung. Was dabei am besten zu Dir passt, bespreche ich gerne mit Dir.
Wie viel zahlt die SECURVITA für die professionelle Zahnreinigung?
Die SECURVITA BKK zahlt einen Zuschuss von bis zu 26 Euro je Sitzung, bis zu zweimal im Kalenderjahr. Das Jahresmaximum beträgt damit max. 52 Euro. Das steht in Paragraph 18a Absatz 5 der SECURVITA-Satzung in Verbindung mit Paragraph 28 Absatz 2 SGB V. Der Zuschuss ist auf die tatsächlich entstandenen nachgewiesenen Aufwendungen begrenzt.
Wie oft zahlt die SECURVITA den Zuschuss zur Zahnreinigung?
Die SECURVITA BKK erstattet den PZR-Zuschuss bis zu zweimal im Kalenderjahr, jeweils bis zu 26 Euro je Sitzung. Insgesamt also maximal 52 Euro pro Kalenderjahr. Mehr Sitzungen als zwei werden über diesen Satzungs-Zuschuss nicht bezuschusst.
Wie beantrage ich den SECURVITA-Zuschuss für die Zahnreinigung?
Du gehst zur professionellen Zahnreinigung, bezahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst diese Rechnung als Beleg bei der SECURVITA BKK ein. Die Kasse erstattet Dir dann den Zuschuss von bis zu 26 Euro je Sitzung, höchstens die tatsächlich entstandenen nachgewiesenen Aufwendungen. Den genauen Einreichungsweg, ob über die SECURVITA-App, Online-Portal oder Post, und die Bearbeitungsdauer erfährst Du direkt bei der SECURVITA BKK.
Ist die professionelle Zahnreinigung bei der SECURVITA kostenlos?
Nein. Die SECURVITA zahlt einen Teilzuschuss von bis zu 26 Euro je Sitzung, kein Vollersatz. Der Zuschuss ist beitragsfinanziert und auf die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten begrenzt. Liegt Deine PZR-Rechnung über 26 Euro, bleibt der darüber liegende Betrag Dein Eigenanteil. Kostet die PZR 26 Euro oder weniger, übernimmt die SECURVITA die tatsächlichen Kosten.
Was ist die Rechtsgrundlage für den PZR-Zuschuss bei der SECURVITA?
Der PZR-Zuschuss der SECURVITA basiert auf Paragraph 18a Absatz 5 der Satzung der SECURVITA BKK in Verbindung mit Paragraph 28 Absatz 2 SGB V. Es handelt sich um eine Satzungs-Mehrleistung nach Paragraph 11 Absatz 6 SGB V. Die Satzung gilt nach dem Stand Januar 2026.
Zählt die Zahnreinigung im SECURVITA HealthMiles-Bonusprogramm?
Ja. Die professionelle Zahnreinigung zählt im HealthMiles-Bonusprogramm der SECURVITA als Maßnahme der Kategorie Zahnvorsorge. Wenn Du am Bonusprogramm teilnimmst, bringt Dir der Zahnarztbesuch also zusätzliche Punkte neben dem direkten Satzungs-Zuschuss. Beide Wege laufen getrennt voneinander.
Wie steht die SECURVITA beim PZR-Zuschuss im Vergleich zu anderen Kassen?
Die SECURVITA BKK erstattet bis zu 52 Euro pro Jahr zur PZR. Laut Vergleichsquellen erstatten manche gesetzliche Kassen deutlich mehr. SECURVITA liegt damit im unteren Mittelfeld beim PZR-Zuschuss. Wer PZR-Leistung priorisiert, sollte das wissen. Wer stattdessen Naturheilkunde, Osteopathie oder Chiropraktik nutzt, findet bei SECURVITA starke Satzungsleistungen, die den Unterschied ausgleichen können.