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TK Techniker Bonusprogramm 2026: Punkte sammeln, Geld zurückbekommen

Gesund leben zahlt sich aus.
So holst Du das Maximum aus dem Bonus der Techniker Krankenkasse (TK).

Beim TK-Bonusprogramm sammelst Du für Vorsorge und Sport Punkte. 100 Punkte sind 1,00 Euro wert. Du entscheidest: Geld aufs Konto oder Gesundheitsdividende mit doppeltem Wert. Pro Aktivität gibt es 1.000 Punkte. Hier siehst Du, wie Du clever sammelst und einlöst.

100 = 1 € Punkte
als Cash
doppelt Wert als
Dividende
1.000 Punkte je
Aktivität
bis 200 € Cash laut
Programm
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Stand: 14. Juni 2026 Quellen: TK-Satzung, TK-Bonusflyer IHK-Nr. D-4YKP-487AL-84

Aktualisiert: 14. Juni 2026
TK-Bonusprogramm 2026: Punkte sammeln und einlösen

Das TK-Bonusprogramm belohnt Dich dafür, dass Du etwas für Deine Gesundheit tust. Du sammelst Punkte für Vorsorge, Sport und Prävention. Diese Punkte werden zu Geld, entweder direkt aufs Konto oder mit doppeltem Wert als Gesundheitsdividende. Hier erfährst Du, wie Du clever sammelst und am meisten herausholst.

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TK-Bonusprogramm: das Wichtigste vorab

Du willst wissen, was Dir das TK-Bonusprogramm konkret bringt. Hier kommt die kurze Antwort, bevor wir ins Detail gehen.

Das TK-Bonusprogramm ist in § 26 der TK-Satzung geregelt. Du sammelst für jede anerkannte Aktivität Punkte. 100 Punkte sind 1,00 Euro wert. Wählst Du die Gesundheitsdividende statt Bargeld, zählt der doppelte Wert. Pro Aktivität gibt es typischerweise 1.000 Punkte.

Auf einen Blick

Punktewert (Cash): 100 Punkte = 1,00 Euro auf Dein Konto

Punktewert (Dividende): 100 Punkte = 2,00 Euro, doppelter Wert, aber zweckgebunden

Pro Aktivität: 1.000 Punkte (also 10 Euro Cash oder 20 Euro Dividende)

Höchstbetrag laut Programm: bis zu 200 Euro Cash oder bis zu 400 Euro Dividende, nur bei voller Ausschöpfung von 20 Aktivitäten

Wichtig zur Einordnung: Die 200 Euro Cash und 400 Euro Dividende sind Höchstbeträge laut Programm, kein garantierter Anspruch. Sie setzen voraus, dass Du im Jahr 20 Aktivitäten zu je 1.000 Punkten zusammenbekommst. Realistisch holen die meisten weniger, weil nicht jeder 20 Vorsorge- und Sport-Nachweise im Jahr erbringt.

Wie Du Punkte sammelst

Punkte bekommst Du nicht fürs Nichtstun, sondern für konkrete Nachweise. Jede anerkannte Aktivität bringt Dir 1.000 Punkte. Für die vollständige Mutterschaftsvorsorge gibt es eine Sonderregelung mit 5.000 Punkten.

Die folgende Tabelle zeigt Dir die wichtigsten Aktivitäten und ihren Punktewert. Sie stammen aus Anlage 3 der TK-Satzung und dem TK-Bonusflyer.

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Aktivität Punkte
Fitness-Studio (Mitgliedschaft) 1.000 Punkte
Sportverein oder Hochschulsport 1.000 Punkte
Sportabzeichen (z.B. DOSB, DLRG) 1.000 Punkte
Gesundheits-Check-up 1.000 Punkte
Zahnvorsorge 1.000 Punkte (max. 2x)
Schutzimpfungen 1.000 Punkte je Immunisierung
Präventionskurs (Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht) 1.000 Punkte je Maßnahme
Krebsfrüherkennung 1.000 Punkte je Maßnahme
Vollständige Mutterschaftsvorsorge 5.000 Punkte

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Werte aus Anlage 3 der TK-Satzung (Stand 2025/2026) und dem TK-Bonusflyer (Juli 2025). Aktivitäten mit Sternchen im Bonusflyer können mehrfach pro Jahr gesammelt werden.

Den Nachweis erbringst Du je nach Aktivität unterschiedlich. Für eine Sportveranstaltung mit Anleitung genügt ein Stempel der Kursleitung. Bei einem Volkslauf reicht die Finisher-Urkunde. Den genauen Nachweis für Deine Aktivität fragst Du am besten direkt bei der TK ab oder reichst ihn über die TK-App ein.

Passt die TK mit ihrem Bonus zu Dir?

Du hast gesehen, wie leicht Punkte zusammenkommen, von der Vorsorge bis zum Sportverein. Wenn die TK zu Dir passt, wechselst Du direkt online. Deine alte Kasse musst Du nicht selbst kündigen, das übernimmt die TK für Dich.

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Cash oder Gesundheitsdividende: Was lohnt sich?

Hier triffst Du die wichtigste Entscheidung im Programm. Beim Einlösen wählst Du zwischen zwei Wegen, und der Unterschied ist groß.

Bei Cash bekommst Du Dein Geld direkt aufs Konto. 1.000 Punkte ergeben 10 Euro Bargeld. Bei der Gesundheitsdividende zählt der doppelte Wert, also 20 Euro für dieselben 1.000 Punkte. Klingt erstmal besser. Aber die Dividende hat einen Haken: Sie ist zweckgebunden.

← Tabelle zur Seite wischen, um alle drei Spalten zu sehen →

Merkmal Cash Gesundheitsdividende
Wert je 1.000 Punkte 10 Euro 20 Euro (doppelt)
Verwendung frei, Auszahlung aufs Konto zweckgebunden für Gesundheitsausgaben
Restbeträge werden ausgezahlt kein Bargeld, verfallen bei Nicht-Nutzung
Verfall entfällt (Auszahlung) 3 Jahre nach Erwerb

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Quelle: Anlage 2 § 26 Ziff. 2 und Ziff. 4 der TK-Satzung sowie TK-Bonusflyer (Juli 2025).

Die Dividende kannst Du nur für Leistungen aus einem festen Katalog der TK einsetzen, zum Beispiel für Sportausrüstung, Fitnesskurse, Sehhilfen oder Vorsorge. Restbeträge dürfen nicht ausgezahlt werden, und nicht genutzte Dividende verfällt 3 Jahre nach dem Erwerb. Wer also unsicher ist, ob er die Dividende rechtzeitig sinnvoll ausgibt, fährt mit dem Cash-Weg planbarer.

Achtung: keine Doppelerstattung

Das ist die häufigste Stolperfalle im Programm, und sie betrifft genau die Versicherten, die schon TK-Satzungsleistungen nutzen. Die Regel lohnt sich zu kennen, bevor Du Dividende für etwas einplanst, das die TK ohnehin zahlt.

Erst den Satzungs-Topf nutzen, dann die Dividende

Wer Osteopathie oder die professionelle Zahnreinigung (PZR) bereits über die TK-Satzung erstattet bekommen hat, kann dieselbe Leistung nicht zusätzlich aus der Gesundheitsdividende fordern. Bei der PZR prüft die TK zum Beispiel zuerst, ob Dir die bis zu 40 Euro pro Jahr aus der Satzung schon erstattet wurden.

Das Prinzip: erst den Satzungs-Topf ausschöpfen, danach die Dividende. Geregelt ist das über die Satzungs-Leistungen für Osteopathie (§ 27b) und PZR (§ 27o) sowie die Generalklausel der Bonus-Anlage.

Für Sportler ist die gute Nachricht: Diese Einschränkung gilt nur für Leistungen, für die auch eine Satzungs-Erstattungspflicht besteht. Sportveranstaltungs-Gebühren, Fitnesskurse oder Sportzubehör kannst Du über die Dividende abrechnen, selbst wenn Du Deine Sportmedizin-Leistung schon genutzt hast.

Fristen, Verfall und nachträgliche Anmeldung

Beim TK-Bonusprogramm laufen mehrere Fristen parallel. Wer sie kennt, verschenkt keine Punkte.

Dein Teilnahmejahr dauert 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate. Deine Nachweise reichst Du bis zu 3 Monate nach Ablauf des Teilnahmejahres ein. Verpasst Du diese Frist, sind die Punkte für das Jahr weg.

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

Teilnahmejahr: 12 Monate, verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate

Nachweise einreichen: bis zu 3 Monate nach Ablauf des Teilnahmejahres

Verfall Gesundheitsdividende: 3 Jahre nach dem Erwerb

Sonderregel Minderjährige: Verfall erst 3 Jahre nach dem 18. Geburtstag

Wählst Du die Gesundheitsdividende, gilt also zusätzlich eine Verfallfrist von 3 Jahren nach dem Erwerb. Bei Minderjährigen verfällt die Dividende erst 3 Jahre nach dem 18. Geburtstag. Restbeträge werden nicht in Bargeld umgewandelt.

Ein häufiges Missverständnis betrifft das nachträgliche Anmelden. Die Anmeldung selbst wirkt nicht rückwirkend. Deine Teilnahme beginnt am 1. des Monats, in dem die TK Deine Erklärung erhält. Du sammelst also erst ab dem Teilnahmebeginn Punkte. Die 3-Monats-Frist gilt nur für das Einreichen von Nachweisen nach Ablauf des Teilnahmejahres, nicht für eine rückwirkende Erst-Anmeldung. Wenn Du noch nicht teilnimmst, lohnt sich die Anmeldung trotzdem sofort, damit der Zähler endlich läuft.

Was nicht zählt und ein Rechenbeispiel

Nicht jede sportliche Leistung bringt Punkte. Hier ist die wichtigste Einschränkung für ambitionierte Sportler, gefolgt von einer konkreten Beispielrechnung.

Beispiel: 5.000 Punkte einlösen

5.000 Punkte als Cash (5.000 / 100 x 1,00 Euro) 50 Euro
5.000 Punkte als Gesundheitsdividende (doppelter Wert) 100 Euro
Unterschied (zweckgebunden statt Bargeld) 50 Euro mehr

Beispielrechnung auf Basis des Umrechnungskurses (100 Punkte = 1,00 Euro Cash bzw. 2,00 Euro Dividende, Anlage 2 § 26 Ziff. 2 TK-Satzung). 5.000 Punkte entsprechen fünf Standard-Aktivitäten zu je 1.000 Punkten.

Was nicht zählt: Für Leistungssport, zum Beispiel Marathonläufe, gibt es keinen Bonus. Auch privater Sport ohne Qualitätsnachweis wird nicht anerkannt. Einen Erstteilnahme-Bonus gibt es bei der TK ebenfalls nicht.

Die Grenze verläuft zwischen Breiten- und Leistungssport. Volks- und Stadtläufe zählen als Breitensport, dort genügt die Finisher-Urkunde als Nachweis. Ob ein Wettkampf als Leistungs- oder Breitensport gilt, hängt von der Veranstaltungsart ab, nicht von Deiner persönlichen Laufzeit.

Diese drei Dinge bringen keine Punkte

Leistungssport wie Marathonläufe ist ausdrücklich ausgenommen. Freies Training ohne Anleitung zählt ebenfalls nicht, denn es fehlt die Kursstruktur als Qualitätsnachweis. Und privaten Sport ohne Nachweis kann die TK nicht anerkennen.

Praktisch heißt das: Punkte gibt es für strukturierte, nachweisbare Aktivitäten wie Vereinsmitgliedschaft, Kurse mit Anleitung oder eine Finisher-Urkunde, nicht für die reine Trainingsleistung.

Lohnt sich das Bonusprogramm für Dich?

Das Bonusprogramm lohnt sich dann, wenn Du ohnehin Vorsorge nutzt und regelmäßig Sport treibst. Wer Check-up, Zahnvorsorge, einen Präventionskurs und eine Fitnessstudio- oder Vereinsmitgliedschaft zusammenbekommt, sammelt mehrere Tausend Punkte im Jahr, fast nebenbei.

Manche Aktivitäten wie Schutzimpfungen lassen sich sogar mehrfach pro Jahr anrechnen. Wenn Du also schon etwas für Deine Gesundheit tust, holst Du Dir mit dem Bonus einen Teil davon zurück.

Ehrlich eingeordnet: Die Höchstbeträge von 200 Euro Cash oder 400 Euro Dividende erreichen die wenigsten, weil dafür 20 Aktivitäten nötig sind. Realistisch sind für aktive Versicherte einige Dutzend bis über hundert Euro pro Jahr. Das ist Geld, das Du sonst liegen lässt.

Das Bonusprogramm ist aber nur ein Baustein der TK. Ob die Kasse insgesamt zu Dir passt, entscheidet sich auch über Beitrag, Leistungen und Wahltarife. Den vollständigen Überblick findest Du auf der Seite Techniker Krankenkasse im Check.

Bereit, den TK-Bonus für Dich zu nutzen?

Wenn die TK zu Dir passt, starte den Online-Antrag. Er dauert nur wenige Minuten, und die TK kümmert sich um die Kündigung bei Deiner bisherigen Kasse. Das Bonusprogramm meldest Du danach bequem über die TK-App an.

Antrag bei der TK starten Online in 3 Minuten

❓ Häufige Fragen zum TK-Bonusprogramm

Wie viel Geld bringt das TK-Bonusprogramm?

Beim TK-Bonusprogramm sind 100 Punkte 1,00 Euro wert. Pro Aktivität gibt es 1.000 Punkte, also 10 Euro Cash oder 20 Euro Gesundheitsdividende. Der Höchstbetrag laut Programm liegt bei bis zu 200 Euro Cash oder bis zu 400 Euro Gesundheitsdividende pro Jahr, erreichbar nur bei voller Ausschöpfung von 20 Aktivitäten. Realistisch holen aktive Versicherte einige Dutzend bis über hundert Euro im Jahr.

Wie löse ich die Punkte ein?

Du reichst Deine Nachweise über die TK-App, das Portal "Meine TK" oder per Post ein. Dann wählst Du, ob Du Cash aufs Konto oder die Gesundheitsdividende mit doppeltem Wert möchtest. Die Einreichung ist bis zu 3 Monate nach Ablauf des Teilnahmejahres möglich.

Kann ich mich nachträglich anmelden?

Die Anmeldung wirkt nicht rückwirkend. Deine Teilnahme beginnt am 1. des Monats, in dem die TK Deine Erklärung erhält. Du sammelst Punkte also erst ab dem Teilnahmebeginn. Die 3-Monats-Frist gilt nur für das Einreichen von Nachweisen nach Ablauf des Teilnahmejahres, nicht für eine rückwirkende Erst-Anmeldung.

Was sind 5.000 Punkte wert?

5.000 Punkte ergeben 50 Euro als Cash oder 100 Euro als Gesundheitsdividende. Grundlage ist der Umrechnungskurs von 100 Punkten zu 1,00 Euro Cash beziehungsweise 2,00 Euro Dividende. 5.000 Punkte entsprechen fünf Standard-Aktivitäten zu je 1.000 Punkten.

Zählt meine Fitnessstudio-Mitgliedschaft?

Ja. Die Mitgliedschaft im Fitness-Studio, Sportverein oder Hochschulsport bringt Dir 1.000 Punkte. Den genauen Nachweis (zum Beispiel den Mitgliedschaftsnachweis des Studios) fragst Du am besten direkt bei der TK ab oder reichst ihn über die TK-App ein.

Gibt es einen Bonus für Marathon oder Leistungssport?

Nein. Für Leistungssport, zum Beispiel Marathonläufe, gibt es keinen Bonus. Volks- und Stadtläufe zählen dagegen als Breitensport, dort genügt die Finisher-Urkunde als Nachweis. Ob ein Wettkampf als Leistungs- oder Breitensport gilt, hängt von der Veranstaltungsart ab, nicht von Deiner persönlichen Laufzeit.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 14. Juni 2026. Alle Werte zum TK-Bonusprogramm wurden gegen die TK-Satzung (Stand 2025/2026, Anlagen 2 bis 4 zu § 26) und den offiziellen TK-Bonusflyer (Juli 2025) geprüft. Die Höchstbeträge von 200 Euro Cash und 400 Euro Dividende sind Marketing-Angaben der TK und gelten nur bei voller Ausschöpfung aller Aktivitäten, nicht als fester Satzungsanspruch. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

Kassenspezifische Quellen

  • TK-Satzung: § 26 mit Anlage 2 (Bonusprogramm), Anlage 3 (Aktivitäten) und Anlage 4 (Gesundheitsdividende-Katalog), Stand 2025/2026, aufrufbar auf tk.de
  • TK-Bonusflyer: Stand Juli 2025, offizielle Bonusprogramm-Dokumentation mit Aktivitäten und Leistungssport-Ausschluss
  • TK-App und Portal "Meine TK": Anmeldung, Nachweis-Einreichung und Auszahlung

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB V: § 65a (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten), §§ 27b und 27o (Satzungsleistungen Osteopathie und PZR im Kontext der Anti-Doppelerstattung), § 194 Abs. 1a (private Zusatzversicherungen aus der Dividende)
  • TK-Satzung § 26 i.V.m. Anlagen 2 bis 4: Punktewert, Umrechnungskurs, Teilnahmejahr, Einreichungs- und Verfallfristen
  • Umrechnungskurs: 100 Punkte = 1,00 Euro Cash, doppelter Wert als Gesundheitsdividende (Anlage 2 § 26 Ziff. 2)

Statistik und behördliche Datenquellen

  • Bundesgesundheitsministerium (BMG): Rahmen für Bonusprogramme nach § 65a SGB V
  • GKV-Spitzenverband: Kassen-Strukturdaten und Bonusprogramm-Vorgaben

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V, insbesondere § 65a). Rahmen für Bonusprogramme: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. TK-Satzung und Bonusprogramm direkt unter tk.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar und ist keine Rechts- oder Sozialberatung im Sinne des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz). Für rechtliche Beratung wende Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband (VdK, SoVD).

Verbindliche Auskunft zu Deinem TK-Bonusprogramm, Deinem GKV-Beitrag oder einem Kassenwechsel erteilt Deine Krankenkasse oder die Verbraucherzentrale. Für die individuelle PKV-Beratung, Tarifwechsel und Anbieter-Vergleich stehe ich als Versicherungsmakler zur Verfügung.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach Paragraph 34d Absatz 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht ausschließlich für einen einzelnen Versicherer.