Aktualisiert: 15. Juni 2026
KKH Zahnreinigung: bis 120 Euro Zuschuss aus der Satzung
Du willst wissen, wie viel die KKH für Deine professionelle Zahnreinigung (PZR) zahlt und wie Du an das Geld
kommst. Die kurze Antwort: bis zu 120 Euro Zuschuss pro Jahr aus der Satzung, aufgeteilt auf 2 Sitzungen mit
je maximal 60 Euro, gegen Vorlage Deiner Zahnarzt-Rechnung. Auf dieser Seite erfährst Du genau, wie der
Zuschuss funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie Du ihn beantragst. Den vollständigen Überblick
zur Kasse findest Du auf der Seite KKH im Gesamt-Profil.
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Die KKH bezuschusst Deine professionelle Zahnreinigung mit
bis zu 120 Euro je Kalenderjahr. Dieser Zuschuss verteilt sich auf
2 Sitzungen mit je maximal 60 Euro. So steht es in Paragraph 29o der Satzung der KKH.
Wichtig zu verstehen: Das ist ein Zuschuss, kein
Sachleistungs-Modell. Du gehst zur PZR, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst sie danach bei der KKH
ein. Erstattet werden je Sitzung höchstens 60 Euro und
nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Liegt Deine Rechnung
darunter, bekommst Du den niedrigeren Betrag, liegt sie darüber, bleibt der Rest bei Dir.
Hier kommt der Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Die professionelle
Zahnreinigung ist keine gesetzliche Pflichtleistung der Krankenkassen. Das Gesetz sieht die
Zahnkontrolle und den Zahnersatz-Zuschuss vor, die PZR selbst zählt zu den Privatleistungen. Keine Kasse
muss sie also von sich aus zahlen.
Die KKH geht hier freiwillig über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus. In
Paragraph 29o ihrer Satzung steht: über die gesetzlichen Leistungen hinaus beteiligt sich die KKH auf Basis
von Paragraph 11 Absatz 6 und Paragraph 28 Absatz 2 SGB V an den Kosten einer PZR. Genau das ist der Vorteil
gegenüber Kassen, die hier nichts anbieten: Du bekommst einen festen Zuschuss für eine Leistung, die
gesetzlich gar nicht vorgeschrieben ist.
Der Zuschuss ist kein offener Anspruch ohne Bedingungen. Zwei Voraussetzungen musst
Du erfüllen. Erstens muss die PZR bei einer
zugelassenen Zahnärztin oder einem zugelassenen Zahnarzt stattfinden, oder bei einer
Behandlerin oder einem Behandler, der nach Paragraph 13 Absatz 4 SGB V berechtigt ist. Zweitens werden nur
die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten erstattet, je Sitzung höchstens 60
Euro.
Weil die KKH die PZR als Erstattung regelt, zahlst Du zuerst selbst und holst Dir
den Zuschuss danach zurück. Du brauchst die
Rechnung Deiner Zahnarztpraxis über die professionelle Zahnreinigung und reichst diese als
Beleg bei der KKH ein. Den genauen Einreichungsweg, also ob über App, Online-Portal oder Post, und wie lange
die Bearbeitung dauert, erfährst Du direkt bei der KKH. Diese Details legt die Satzung nicht fest.
Eine professionelle Zahnreinigung kostet beim Zahnarzt je nach Aufwand und Region
unterschiedlich viel. Typischerweise liegen die Kosten bei etwa 80 bis 120 Euro pro Sitzung, je nach Praxis.
Die KKH übernimmt davon bis zu 60 Euro pro Sitzung. Den genauen Preis nennt Dir Deine Praxis vor der
Behandlung.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Sagen wir, Deine PZR kostet 90 Euro pro Sitzung.
Dann erstattet Dir die KKH 60 Euro, und 30 Euro bleiben pro Sitzung Dein Eigenanteil. Nutzt Du beide
Sitzungen im Jahr, schöpfst Du den vollen Jahreszuschuss von 120 Euro aus. Kostet eine Sitzung weniger als
60 Euro, übernimmt die KKH nur die tatsächlich entstandenen Kosten, weil der Zuschuss höchstens diese
abdeckt.
Die Satzung deckelt den Zuschuss auf 60 Euro je Sitzung und maximal 2 Sitzungen pro
Kalenderjahr. Maßgeblich ist also beides: der Betrag pro Sitzung und die Zahl der Sitzungen. Mehr als 120
Euro im Jahr gibt es über diesen Weg nicht, selbst wenn Du häufiger zur PZR gehst.
Ehrlich gesagt: hier hat die KKH keinen Vorteil gegenüber anderen Kassen. Das
Zahnvorsorge-Bonusheft, mit dem sich Dein Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht, ist ein
gesetzlicher GKV-Standard nach Paragraph 55 SGB V. Wer fünf Jahre lückenlos zur Vorsorge
geht, bekommt 70 Prozent Festzuschuss statt der regulären 60 Prozent. Bei zehn Jahren lückenloser Vorsorge
sind es 75 Prozent.
Das Entscheidende dabei: Dieser Bonus ist
bundesweit in jeder gesetzlichen Kasse identisch. Er steht so im Gesetz, nicht in einer
einzelnen Kassen-Satzung. Du bekommst die 70 oder 75 Prozent also bei der KKH genauso wie bei jeder anderen
gesetzlichen Krankenkasse. Es ist kein Grund, der für oder gegen die KKH spricht.
Wichtig: Das Bonusheft für den Zahnersatz und das Bonusprogramm der KKH sind zwei
verschiedene Dinge. Das Bonusheft erhöht Deinen Festzuschuss zum Zahnersatz. Das Bonusprogramm der KKH
belohnt Vorsorge-Maßnahmen mit Geld- oder Sachprämien, und über dessen Gesundheitsbudget lässt sich die
professionelle Zahnreinigung zusätzlich gegenfinanzieren. Wie das KKH-Bonusprogramm im Detail funktioniert, liest Du auf der eigenen Seite
dazu.
Über die PZR hinaus hat die KKH noch eine Zahn-Leistung für jüngere Versicherte. Sie
bezuschusst die Fissurenversiegelung mit 80 Euro pro Versiegelung. Eine
Fissurenversiegelung verschließt die feinen Rillen der Backenzähne und schützt so vor Karies. Geregelt ist
das in Paragraph 29v der Satzung.
Dabei gelten klare Voraussetzungen. Der Zuschuss gilt nur
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für maximal 2 Versiegelungen.
Versiegelt werden kariesfreie Prämolaren, also die vorderen Backenzähne im bleibenden Gebiss. Es ist also
keine Leistung für Erwachsene, sondern gezielt für die Zähne von Kindern und Jugendlichen.
Das hängt davon ab, worum es Dir geht. Für die
professionelle Zahnreinigung selbst brauchst Du keine Zahnzusatzversicherung, denn die ist
über Paragraph 29o der KKH-Satzung bereits mit bis zu 120 Euro im Jahr abgedeckt. Eine
Zahnzusatzversicherung wird erst bei anderen Themen interessant.
Sinnvoll kann eine private Zahnzusatzversicherung vor allem beim
Zahnersatz sein, also bei Kronen, Brücken, Implantaten oder Inlays. Dort übernimmt die
gesetzliche Kasse nur einen Festzuschuss, der Rest bleibt schnell ein hoher Eigenanteil. Genau diese Lücke
kann eine Zahnzusatzversicherung schließen. Das ist ein anderes Thema als die Zahnreinigung und eine Frage
Deiner persönlichen Situation.
Zur Einordnung noch ein ehrlicher Hinweis: Die KKH selbst hat keine eigene
Zahnzusatz-Mehrleistung. Sie vermittelt private Zusatzversicherungen nur, auf Basis von
Paragraph 29a ihrer Satzung und Paragraph 194 Absatz 1a SGB V. Das ist also kein KKH-Vorteil, sondern eine
reine Vermittlung. Ob und welche Zahnzusatzversicherung zu Dir passt, hängt von Deinem Bedarf ab. Als Dein
Versicherungsmakler ordne ich Dir das gern ein, wenn das Thema für Dich relevant wird.
Wie viel zahlt die KKH für die professionelle Zahnreinigung?
Die KKH zahlt einen Zuschuss von bis zu 120 Euro je Kalenderjahr zur professionellen Zahnreinigung.
Das sind 2 Sitzungen mit je maximal 60 Euro. Geregelt ist das in Paragraph 29o der Satzung. Der
Zuschuss ist je Sitzung auf die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten begrenzt,
höchstens 60 Euro. Liegt Deine Rechnung darüber, bleibt der Rest Dein Eigenanteil.
Wie oft übernimmt die KKH die Zahnreinigung pro Jahr?
Die KKH bezuschusst 2 professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr mit je maximal 60 Euro. Im Jahr
sind das zusammen bis zu 120 Euro. Mehr als 2 Sitzungen bezuschusst die Satzung über diesen Weg
nicht, selbst wenn Du häufiger zur PZR gehst.
Wie beantrage ich den PZR-Zuschuss bei der KKH?
Du gehst zur professionellen Zahnreinigung bei einer zugelassenen Zahnärztin oder einem zugelassenen
Zahnarzt, zahlst die Rechnung und reichst diese als Beleg bei der KKH ein. Die KKH erstattet Dir
dann je Sitzung bis zu 60 Euro, höchstens die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.
Den genauen Einreichungsweg und die Bearbeitungsdauer erfährst Du direkt bei der KKH.
Ist die Zahnreinigung bei der KKH eine Kassenleistung?
Nein, die professionelle Zahnreinigung ist keine gesetzliche Pflichtleistung der Krankenkassen,
sondern eine Privatleistung. Die KKH bezuschusst sie freiwillig als Satzungs-Mehrleistung nach
Paragraph 29o, mit bis zu 120 Euro je Kalenderjahr für 2 Sitzungen. Es handelt sich um einen
Teilzuschuss, nicht um eine kostenlose Vollerstattung.
Bringt das Zahnvorsorge-Bonusheft bei der KKH mehr?
Das Zahnvorsorge-Bonusheft erhöht Deinen Festzuschuss zum Zahnersatz: nach 5 Jahren lückenloser
Vorsorge auf 70 Prozent, nach 10 Jahren auf 75 Prozent statt regulär 60 Prozent. Dieser Bonus ist
ein gesetzlicher GKV-Standard nach Paragraph 55 SGB V und bundesweit in jeder gesetzlichen Kasse
identisch. Bei der KKH bekommst Du ihn genauso wie bei jeder anderen Kasse, es ist also kein
KKH-Vorteil.
Übernimmt die KKH die Fissurenversiegelung bei Kindern?
Ja. Die KKH bezuschusst die Fissurenversiegelung mit 80 Euro pro Versiegelung, für maximal 2
Versiegelungen. Der Zuschuss gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für kariesfreie
Prämolaren im bleibenden Gebiss. Geregelt ist das in Paragraph 29v der Satzung der KKH.
Brauche ich zusätzlich eine Zahnzusatzversicherung?
Für die professionelle Zahnreinigung selbst brauchst Du keine Zahnzusatzversicherung, denn sie ist
über Paragraph 29o der KKH-Satzung abgedeckt. Sinnvoll kann eine Zahnzusatzversicherung beim
Zahnersatz sein, also bei Kronen, Brücken oder Implantaten, wo der gesetzliche Festzuschuss oft
nicht ausreicht. Die KKH selbst vermittelt private Zusatzversicherungen nur und hat keine eigene
Zahnzusatz-Mehrleistung. Ob sich das für Dich lohnt, hängt von Deinem Bedarf ab.