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KKH Bonusprogramm 2026: realistisch erklärt

KKH-Bonus:
Geldprämie oder das doppelte Gesundheitsbudget.

Der KKH-Bonus hat zwei Teile: den Vorsorge-Bonus und den Aktiv-Bonus. Pro nachgewiesener Maßnahme entscheidest Du, ob Du eine Geldprämie willst oder ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget. Ein festes Gesamt-Maximum gibt es nicht, der Aktiv-Bonus ist aber klar gedeckelt. Hier erkläre ich Dir ehrlich, wie viel realistisch drin ist und wie Du den Bonusbogen einreichst.

Geld oder 2x Geldprämie oder
doppeltes Budget
30 / 60 € Aktiv-Bonus pro Jahr
(Geld / Budget)
bis 300 € Erstteilnahme, als Zuschuss
zur Zusatzversicherung
bis 31.03. Bonusbogen einreichen
(im Folgejahr)
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Stand: 15. Juni 2026 Quellen: KKH-Satzung Mai 2026, § 24a Satzung, § 65a SGB V Reg.-Nr. D-4YKP-487AL-84 Alle KKH-Leistungen im Profil

Aktualisiert: 15. Juni 2026
KKH Bonusprogramm 2026: der KKH-Bonus realistisch erklärt

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Der KKH-Bonus belohnt Dich, wenn Du etwas für Deine Gesundheit tust. Sport im Verein, ein Präventionskurs, der Zahn-Check oder die Vorsorgeuntersuchung zählen. Das Programm hat zwei Teile: den Vorsorge-Bonus und den Aktiv-Bonus. Pro nachgewiesener Maßnahme entscheidest Du, ob Du eine Geldprämie willst oder ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget. Auf dieser Seite erkläre ich Dir ehrlich, wie viel realistisch drin ist, wo die Stolperfallen liegen und wie Du den Bonusbogen einreichst. Alle KKH-Leistungen findest Du im KKH-Gesamt-Profil.

Nicht verwechseln: KKH ist nicht HKK

Diese Seite geht um die KKH, die Kaufmännische Krankenkasse mit Sitz in Hannover. Sie wird oft mit der HKK (Handelskrankenkasse aus Bremen) verwechselt, weil die Kürzel so ähnlich aussehen. Beide Kassen haben eigene Bonusprogramme mit ganz anderen Werten. Hier geht es nur um die KKH.


Wie funktioniert der KKH-Bonus?

Der KKH-Bonus ist das Bonusprogramm der KKH nach Paragraph 24a ihrer Satzung in Verbindung mit Paragraph 65a SGB V. Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen, gesundheitsbewusstes Verhalten zu belohnen. Die KKH teilt das in zwei Kategorien: den Vorsorge-Bonus für Vorsorge- und Früherkennungstermine und den Aktiv-Bonus für sportliche und präventive Aktivitäten.

Für jede nachgewiesene Maßnahme hast Du eine Wahl. Entweder Du bekommst eine Geldprämie ausgezahlt, oder Du nimmst ein Gesundheitsbudget, das doppelt so hoch ist. Pro Bonusjahr triffst Du diese Wahl, Geld oder Budget. Eine Mischung aus beidem ist nicht vorgesehen.

Die wichtigsten KKH-Bonus-Werte auf einen Blick

Programm: KKH-Bonus mit zwei Kategorien (Vorsorge-Bonus und Aktiv-Bonus), Rechtsgrundlage Paragraph 24a Satzung KKH in Verbindung mit Paragraph 65a SGB V

Deine Wahl je Bonusjahr: Geldprämie oder ein doppelt so hohes, zweckgebundenes Gesundheitsbudget

Aktiv-Bonus: harter Deckel, maximal 30 Euro Geld oder 60 Euro Budget pro Jahr (zwei Maßnahmen anrechenbar)

Gesamt-Maximum: die Satzung nennt keinen festen Höchstbetrag für den gesamten KKH-Bonus. Aktiv-Bonus und Vorsorge-Bonus werden getrennt gerechnet

Wichtig ist diese Trennung: Aktiv-Bonus und Vorsorge-Bonus laufen unabhängig voneinander. Der Aktiv-Bonus hat einen harten Deckel, der Vorsorge-Bonus wächst kumulativ. Schauen wir uns beide einzeln an, denn genau hier liegen die Stolperfallen, die die Werbung gern überspringt.


Aktiv-Bonus: der Deckel und die 2-Maßnahmen-Falle

Der Aktiv-Bonus belohnt sportliche und präventive Aktivitäten, zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein, ein Fitnessstudio, einen Präventionskurs, das Sportabzeichen oder einen BMI im Normbereich. Hier gilt ein harter Deckel: Pro Kalenderjahr sind maximal zwei Maßnahmen anrechenbar. Mehr zählt nicht.

Jede anrechenbare Maßnahme bringt 15 Euro Geldprämie oder 30 Euro Gesundheitsbudget. Mit den zwei Maßnahmen kommst Du also auf maximal 30 Euro Geld oder 60 Euro Budget pro Jahr. Die folgende Tabelle zeigt Dir, wie sich der Deckel zusammensetzt.

← Tabelle zur Seite wischen, um alle drei Spalten zu sehen →

Aktiv-Bonus pro Kalenderjahr Geldprämie Gesundheitsbudget
1. Maßnahme (z.B. Sportverein, Fitnessstudio, Präventionskurs) 15 Euro 30 Euro
2. Maßnahme (weitere Aktivität oder Statuswert) 15 Euro 30 Euro
Maximum pro Jahr (zwei Maßnahmen) 30 Euro 60 Euro

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Der Aktiv-Bonus ist mit 30 Euro Geld oder 60 Euro Budget hart gedeckelt. Das hat nichts mit dem einmaligen Erstteilnahme-Bonus zu tun, den ich Dir weiter unten erkläre.

Die 2-Maßnahmen-Falle

Jetzt der Punkt, der oft schiefgeht. Die vollen 30 Euro Geld oder 60 Euro Budget bekommst Du nur, wenn mindestens eine echte Basis-Aktivität dabei ist, also Sportverein, Fitnessstudio oder ein Präventionskurs. Weist Du dagegen zwei reine Zusatz-Maßnahmen nach, zum Beispiel nur das Sportabzeichen und einen BMI im Normbereich, ohne eine Basis-Aktivität, dann zählt nur eine. Dann bleiben Dir 15 Euro Geld oder 30 Euro Budget. Mein Rat: Plane immer eine echte Basis-Aktivität ein, dann ist der Deckel sicher voll.


Vorsorge-Bonus: kumulativ ohne Marketing-Aufrundung

Der Vorsorge-Bonus funktioniert anders als der Aktiv-Bonus. Hier zählst Du Vorsorge- und Früherkennungstermine, zum Beispiel den Gesundheits-Check-up, die Zahnvorsorge oder die Krebsfrüherkennung. Anders als beim Aktiv-Bonus gibt es keinen harten Deckel. Der Bonus wächst mit jeder weiteren Maßnahme, allerdings nach einer abnehmenden Staffel.

Die erste und die zweite Maßnahme bringen je 10 Euro Geld oder 20 Euro Budget. Jede weitere Maßnahme bringt 5 Euro Geld oder 10 Euro Budget. Die folgende Tabelle zeigt Dir die Staffel.

← Tabelle zur Seite wischen, um alle drei Spalten zu sehen →

Vorsorge-Bonus je Maßnahme Geldprämie Gesundheitsbudget
1. Maßnahme 10 Euro 20 Euro
2. Maßnahme 10 Euro 20 Euro
jede weitere Maßnahme 5 Euro 10 Euro

← Tabelle zur Seite wischen, um alle drei Spalten zu sehen →

Die Satzung nennt für den Vorsorge-Bonus keinen festen Höchstbetrag. Der Bonus richtet sich nach der Zahl Deiner nachgewiesenen Maßnahmen.

Was realistisch zusammenkommt

Ein Rechenbeispiel, damit Du ein Gefühl bekommst. Nimm an, Du weist als Erwachsener fünf Vorsorge-Maßnahmen nach. Nach der Staffel ergibt das rechnerisch:

  • 1. und 2. Maßnahme: je 10 Euro Geld, also 20 Euro
  • 3., 4. und 5. Maßnahme: je 5 Euro Geld, also 15 Euro

In Summe sind das rechnerisch rund 35 Euro Geldprämie oder rund 70 Euro Gesundheitsbudget für fünf Vorsorge-Maßnahmen. Das ist ein rechnerisches Potenzial zur Orientierung, kein offizielles Maximum. Wie viel am Ende zusammenkommt, hängt allein von der Zahl Deiner nachgewiesenen Maßnahmen ab.

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Geldprämie oder doppeltes Gesundheitsbudget?

Jetzt zur wichtigsten Entscheidung. Pro Bonusjahr wählst Du, ob Du Deinen Bonus als Geldprämie oder als Gesundheitsbudget bekommst. Das Budget ist dabei immer doppelt so hoch wie die Geldprämie. Aus 30 Euro Geld werden also 60 Euro Budget, aus 35 Euro Geld werden 70 Euro Budget.

Der Unterschied liegt in der Verwendung. Die Geldprämie wird Dir ausgezahlt, Du kannst frei darüber verfügen. Das Gesundheitsbudget ist doppelt so hoch, aber zweckgebunden: Es gilt für bestimmte Gesundheitsleistungen aus der Anlage 3 der Satzung. Dabei zahlst Du zuerst selbst und reichst die Rechnung zusammen mit dem Bonusbogen ein. Die KKH erstattet Dir dann bis zur Höhe Deines Budgets.

Geld oder Budget, nicht beides gemischt

Wichtig zu wissen: Du entscheidest Dich für einen Weg, Geld oder Budget. Eine Mischung aus beidem, also teils Geld und teils Budget, ist nicht vorgesehen. Auf dem Bonusbogen kreuzt Du eine Option an. Wenn Du echte Gesundheitsausgaben hast, lohnt sich oft das doppelte Budget. Hast Du keine passenden Ausgaben, ist die Geldprämie der einfachere Weg.


Erstteilnahme-Bonus: 100 Euro Bar oder bis 300 Euro Zuschuss

Wenn Du zum ersten Mal an einem KKH-Bonusprogramm teilnimmst und das 16. Lebensjahr vollendet hast, gibt es einen besonderen Anreiz. Voraussetzung ist, dass Du im Kalenderjahr mindestens drei bonusbegründende Maßnahmen nachweist. Dann erhöht sich Deine Bonusleistung einmalig im ersten Teilnahmejahr.

Konkret hast Du dann zwei Möglichkeiten. Entweder Du bekommst einmalig 100 Euro als Geldprämie ausgezahlt. Oder Du nutzt den Betrag als Zuschuss zu einer privaten Kranken- oder Pflegezusatzversicherung aus der Anlage 3 Ziffer 14 der Satzung. In dieser Variante sind es einmalig bis zu 300 Euro, allerdings nie mehr als die tatsächlichen Kosten Deiner Zusatzversicherung.

So funktioniert der Erstteilnahme-Bonus

Voraussetzung: erstmalige Teilnahme, mindestens 16 Jahre alt, mindestens drei nachgewiesene Maßnahmen im Kalenderjahr, einmalig im ersten Teilnahmejahr

Variante 1, Geldprämie: einmalig 100 Euro Bar, frei verfügbar

Variante 2, Zuschuss zur Zusatzversicherung: einmalig bis zu 300 Euro als Zuschuss zu einer privaten Kranken- oder Pflegezusatzversicherung, höchstens bis zur Höhe Deiner Kosten

Die 300-Euro-Variante setzt voraus, dass Du eine passende Zusatzversicherung abschließt und über einen an die KKH angebundenen Vermittler einreichst. Genau hier komme ich als Dein Makler ins Spiel. Wenn eine Kranken- oder Pflegezusatzversicherung ohnehin für Dich sinnvoll ist, lässt sich der Erstteilnahme-Bonus so direkt in echten Schutz umwandeln. Ob das in Deinem Fall passt, klären wir vorher in einer Bedarfsanalyse.


Wofür Du das Gesundheitsbudget einsetzt

Wenn Du das doppelte Gesundheitsbudget wählst, gilt es für eine feste Liste von Leistungen aus der Anlage 3 der Satzung. Du zahlst die Leistung zuerst selbst und reichst die Rechnung mit dem Bonusbogen ein. Hier sind die wichtigsten Beispiele aus der Liste.

Beispiele aus dem Gesundheitsbudget (Anlage 3)

  • Osteopathie: über das Budget bezuschussbar. Wie die KKH Osteopathie regulär bezuschusst, liest Du auf der Seite Osteopathie über das Gesundheitsbudget.
  • Professionelle Zahnreinigung: über das Budget abrechenbar. Mehr dazu auf der Seite PZR über das Gesundheitsbudget.
  • Brillengläser und Kontaktlinsen: Zuschuss zu Sehhilfen.
  • Körpermessgeräte und Fitness-Tracker: Geräte zum Messen des eigenen Gesundheitsstatus.
  • Sport- und Fitnessausrüstung: je nach Liste der Anlage 3.
  • Heilpraktiker und Homöopathie: ausschließlich über das zweckgebundene Gesundheitsbudget bezuschussbar, nicht als reguläre Satzungsleistung.
  • Kranken- und Pflegezusatzversicherung: Jahresbeitrag bezuschussbar (Anlage 3 Ziffer 14, Paragraph 194 Absatz 1a SGB V).

Die vollständige Liste umfasst rund zwei Dutzend Leistungen und steht in der Anlage 3 der Satzung. Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen gehören nicht dazu, dafür ist das Budget nicht gedacht.

Mein Tipp aus der Praxis: Das doppelte Budget lohnt sich vor allem dann, wenn Du ohnehin eine dieser Leistungen nutzt. Wer zum Beispiel sowieso zur professionellen Zahnreinigung geht oder eine Zusatzversicherung zahlt, holt mit dem Budget den doppelten Wert raus. Hast Du dagegen keine passenden Ausgaben, ist die Geldprämie der einfachere Weg, weil Du keine Rechnung einreichen musst. Du entscheidest Dich je Bonusjahr für einen der beiden Wege.


Bonusbogen und Antrag: so reichst Du ein

Die Grundlage für den Antrag ist der KKH-Bonusbogen, der umgangssprachlich auch Bonusheft genannt wird. Darin sammelst Du Deine Nachweise mit Stempel oder Unterschrift der jeweiligen Stelle, zum Beispiel vom Sportverein, vom Arzt oder vom Kursanbieter. Auf dem Bogen kreuzt Du an, ob Du die Geldprämie oder das Gesundheitsbudget willst.

Für die Anmeldung und Einreichung hast Du mehrere Wege:

  • KKH-App: Bonusprogramm anmelden und Nachweise digital einreichen.
  • Per E-Mail: an Bonus@kkh.de.
  • Per Post: Bonusbogen an die KKH, 30125 Hannover.

Wenn Du das Gesundheitsbudget gewählt hast, reichst Du die passenden Quittungen zeitgleich mit dem Bonusbogen ein, denn das Budget erstattet Deine nachgewiesenen Kosten. Bei der Geldprämie reicht der Bonusbogen mit den Nachweisen.

Frist beachten: 31. März des Folgejahres

Dein Bonusbogen muss spätestens bis zum 31. März des Folgejahres bei der KKH vorliegen. Wichtig beim Gesundheitsbudget: Nicht eingesetztes Budget verfällt zum 31. März des Folgejahres. Es gibt keinen Übertrag ins nächste Jahr. Setze das Budget also rechtzeitig ein.

Ein praktischer Tipp zum Schluss: Manche Ärzte verlangen für den Stempel auf dem Bonusbogen eine kleine Gebühr. Diese fällt pro Quartal nur einmal an. Wenn Du Deinen Bonusbogen also direkt bei einem ohnehin geplanten Arztbesuch abstempeln lässt, sparst Du Dir den Extra-Gang.


Für wen lohnt sich der KKH-Bonus?

Ehrlich gesagt lohnt sich der KKH-Bonus nicht für jeden gleich stark. Er belohnt das, was Du ohnehin für Deine Gesundheit tust. Wer aktiv ist, regelmäßig zur Vorsorge geht und Nachweise sammelt, holt am meisten raus. Wer das Programm vergisst, hat nichts davon. Hier ist meine Einordnung als Dein Makler, ohne Dir eine Kasse vorzuschreiben.

Der KKH-Bonus passt gut zu Dir, wenn Du in eine dieser Gruppen gehörst:

  • Vorsorge-affine Menschen: Der Vorsorge-Bonus wächst kumulativ. Wer mehrere Vorsorgetermine im Jahr wahrnimmt, sammelt hier verlässlich.
  • Vereins- und Studio-Sportler: Eine echte Basis-Aktivität füllt den Aktiv-Bonus-Deckel sicher auf 30 Euro Geld oder 60 Euro Budget.
  • Wer eine Zusatzversicherung plant: Über den Erstteilnahme-Bonus und das Gesundheitsbudget lässt sich der Bonus in echten Schutz umwandeln.

Weniger geeignet ist das Programm, wenn Du keine regelmäßigen Nachweise sammelst, denn ohne Maßnahmen gibt es keinen Bonus. Und der Bonus ist nur ein Baustein. Der KKH-Zusatzbeitrag liegt mit 3,78 Prozent im Vergleichsfeld eher hoch. Ob der Bonus diesen Mehrbeitrag ausgleicht, rechne ich Dir auf der Seite Bonus gegen den höheren Beitrag gerechnet vor.

Welche Kasse am Ende zu Dir passt, hängt nicht nur am Bonusprogramm, sondern auch am Zusatzbeitrag, an den Satzungsleistungen und am Service. Das klärst Du am besten in einer Bedarfsanalyse. Ich bin als Dein Versicherungsmakler dabei an Deiner Seite, nicht für einen einzelnen Versicherer.

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Häufige Fragen zum KKH-Bonus

Wie funktioniert der KKH-Bonus 2026?

Der KKH-Bonus ist das Bonusprogramm der KKH nach Paragraph 24a ihrer Satzung in Verbindung mit Paragraph 65a SGB V. Er hat zwei Kategorien: den Vorsorge-Bonus für Vorsorge- und Früherkennungstermine und den Aktiv-Bonus für sportliche und präventive Aktivitäten. Pro nachgewiesener Maßnahme wählst Du je Bonusjahr zwischen einer Geldprämie und einem doppelt so hohen Gesundheitsbudget. Im Aktiv-Bonus sind pro Jahr maximal zwei Maßnahmen anrechenbar.

Wie viel Bonus bekomme ich bei der KKH?

Ein festes Gesamt-Maximum nennt die Satzung nicht. Aktiv-Bonus und Vorsorge-Bonus werden getrennt gerechnet. Der Aktiv-Bonus ist hart gedeckelt auf 30 Euro Geld oder 60 Euro Gesundheitsbudget pro Jahr (zwei Maßnahmen). Der Vorsorge-Bonus wächst kumulativ: die ersten beiden Maßnahmen bringen je 10 Euro Geld oder 20 Euro Budget, jede weitere 5 Euro Geld oder 10 Euro Budget. Wie viel am Ende zusammenkommt, richtet sich nach der Zahl Deiner nachgewiesenen Maßnahmen. Pauschale Gesamtsummen sind deshalb nicht seriös.

Was ist der Unterschied zwischen Geldprämie und Gesundheitsbudget?

Die Geldprämie wird Dir ausgezahlt, Du verfügst frei darüber. Das Gesundheitsbudget ist doppelt so hoch, aber zweckgebunden: Es gilt für bestimmte Gesundheitsleistungen aus der Anlage 3 der Satzung, zum Beispiel Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder eine Zusatzversicherung. Dabei zahlst Du zuerst selbst und reichst die Rechnung ein, die KKH erstattet bis zur Höhe des Budgets. Du entscheidest Dich je Bonusjahr für einen Weg, Geld oder Budget. Eine Mischung aus beidem ist nicht vorgesehen.

Wie viel ist der KKH Erstteilnahme-Bonus und wie bekomme ich ihn?

Wenn Du erstmals teilnimmst, mindestens 16 Jahre alt bist und mindestens drei Maßnahmen im Kalenderjahr nachweist, gibt es einmalig im ersten Teilnahmejahr einen erhöhten Bonus. Du hast dann zwei Möglichkeiten: entweder 100 Euro als Geldprämie ausgezahlt, oder bis zu 300 Euro als Zuschuss zu einer privaten Kranken- oder Pflegezusatzversicherung (Anlage 3 Ziffer 14), höchstens bis zur Höhe Deiner Kosten. Die 300-Euro-Variante setzt voraus, dass Du die Zusatzversicherung über einen an die KKH angebundenen Vermittler abschließt. Es gibt also keine 300 Euro Bar, sondern entweder 100 Euro Bar oder bis 300 Euro als Versicherungs-Zuschuss.

Bis wann muss ich den Bonusbogen einreichen?

Dein KKH-Bonusbogen, umgangssprachlich auch Bonusheft genannt, muss spätestens bis zum 31. März des Folgejahres bei der KKH vorliegen. Die Anmeldung läuft über die KKH-App oder per E-Mail an Bonus@kkh.de, den Bogen kannst Du auch per Post an die KKH in 30125 Hannover schicken. Wichtig beim Gesundheitsbudget: Nicht eingesetztes Budget verfällt zum 31. März des Folgejahres, es gibt keinen Übertrag ins nächste Jahr.

Für wen lohnt sich der KKH-Bonus?

Der KKH-Bonus lohnt sich am meisten für Menschen, die ohnehin regelmäßig zur Vorsorge gehen oder im Verein oder Studio Sport treiben, denn dann sammeln sie verlässlich Nachweise. Auch wer eine Kranken- oder Pflegezusatzversicherung plant, kann den Erstteilnahme-Bonus und das Gesundheitsbudget sinnvoll nutzen. Weniger lohnt sich das Programm, wenn Du keine regelmäßigen Nachweise hast. Wichtig: Der KKH-Zusatzbeitrag liegt mit 3,78 Prozent eher hoch. Ob der Bonus diesen Mehrbeitrag ausgleicht, hängt von Deiner Situation ab und gehört in eine Bedarfsanalyse.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 15. Juni 2026. Alle kassenspezifischen Werte wurden gegen die Satzung der KKH (Stand Mai 2026, Fassung vom 01.07.2009, zuletzt geändert durch den 99. Nachtrag vom 27.03.2026) geprüft. Die Hinweise zur sinnvollen Aufteilung von Geld und Budget sind eine Beratungs-Einschätzung, kein Satzungs-Wortlaut. Jährlich anzupassende Werte (Bonus-Staffelung, Teilnahmebedingungen) werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

Kassenspezifische Quellen KKH

  • KKH-Satzung Paragraph 24a: Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten im Sinne des Paragraph 65a SGB V, inklusive Vorsorge-Bonus, Aktiv-Bonus, Erstteilnahme-Bonus (Absatz 7), Teilnahme- und Ausschlussregeln (Stand Mai 2026)
  • Anlage 3 der KKH-Satzung: Katalog der über das Gesundheitsbudget bezuschussbaren Leistungen, inklusive Ziffer 14 (private Kranken- und Pflegezusatzversicherung nach Paragraph 194 Absatz 1a SGB V)
  • KKH-Bonusbogen und Teilnahmebedingungen: Antragswege (KKH-App, Bonus@kkh.de, Post 30125 Hannover), Frist 31. März des Folgejahres, Budget-Verfall (Stand 2026)

Gesetzliche Grundlagen

  • SGB V: Paragraph 65a (Bonusprogramme der Krankenkassen), Paragraph 194 Absatz 1a (private Zusatzversicherung über die Satzung)
  • Paragraph 24a Satzung KKH: Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten, in Verbindung mit Paragraph 65a SGB V
  • Paragraph 36 Absatz 7 BMV-Ärzte: Grundlage für die quartalsweise Stempelgebühr beim Arzt

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V, Paragraph 65a Bonusprogramme). Aktuelle Beitragssätze und Rechengrößen: bundesgesundheitsministerium.de (BMG) und gkv-spitzenverband.de. Kassen-Satzung direkt: kkh.de. Verbraucherinformationen: verbraucherzentrale.de.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.

Verbindliche Auskunft zu Deinem KKH-Bonusanspruch, zur aktuellen Maßnahmen-Liste oder zu Deinem Kassenwechsel erteilt die KKH selbst oder die Verbraucherzentrale. Die Bonus-Werte ändern sich jährlich, prüfe vor einer Entscheidung den aktuellen Stand.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach Paragraph 34d Abs. 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.