HDI Sportversicherung Individual · Sportinvaliditätsversicherung
Wenn ein Unfall oder eine Krankheit die Karriere
beendet.
Dein Schutz fängt Dich auf.
Die HDI Sportversicherung Individual ist eine Sportinvaliditätsversicherung für Profisportler. Sie leistet bei dauernder Sportinvalidität, bei Verletzungspausen und im Todesfall, ausgelöst durch Unfall oder Krankheit, nicht nur durch einen Unfall. Sie verbindet drei Leistungsarten in einem Tarif.
versichert
und Todesfall
maximal 730 Tage
Sportunfähigkeit
HDI Sportversicherung Individual 2026: der Sportinvaliditäts-Tarif im Detail
Diese Seite erklärt Dir die HDI Sportversicherung Individual Schritt für Schritt: was der Tarif genau ist, für wen er gedacht ist, welche Leistungen er bietet, was er kostet und wann er sinnvoll ist. So kannst Du einschätzen, ob dieser Schutz zu Deiner Situation passt, bevor wir gemeinsam in die Tiefe gehen. Jede Zahl auf dieser Seite ist gegen das Bedingungswerk und die Primärquellen geprüft.
Was ist die HDI Sportversicherung Individual?
Die HDI Sportversicherung Individual ist eine Sportinvaliditätsversicherung für Profisportler. Sie schützt Dich, wenn Du Deinen Sport nicht mehr ausüben kannst, und zwar bei Unfall oder Krankheit. Der zweite Auslöser ist der Kern: Eine reine Unfallversicherung greift nur beim Unfall, dieser Tarif auch bei einer akut auftretenden Erkrankung.
Der Tarif verbindet drei Leistungsarten in einem Vertrag. Im Bedingungswerk heißen sie PTD, TTD und AD. Was sich dahinter verbirgt, ist einfacher als die Kürzel klingen:
Die drei Leistungsarten auf einen Blick
Das ist wichtig, weil viele Karrieren nicht durch einen einzelnen Sturz enden, sondern durch eine akut auftretende Erkrankung. Der Tarif deckt beide Wege ins Karriere-Aus ab.
Definition (Bedingungswerk-Wortlaut, Ziffer 2.1.1)
"Dauernde Sportinvalidität liegt vor, wenn die versicherte Person infolge eines versicherten Unfalls oder durch eine akut und erstmals auftretende Krankheit auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte sportliche Tätigkeit in dem im Versicherungsschein genannten Rahmen aktiv auszuüben."
Wichtig zur Einordnung
Die HDI Sportversicherung Individual ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie knüpft an die im Versicherungsschein genannte sportliche Tätigkeit an, nicht an Deine berufliche Erwerbsfähigkeit allgemein. Beide sichern unterschiedliche Risiken ab und ersetzen sich nicht gegenseitig.
Wer steckt hinter dem Tarif? Der Versicherer, also der Risikoträger, ist die HDI Global Specialty SE mit Sitz in Hannover (Industrie- und Spezialrisiken-Sparte, Amtsgericht Hannover HRB 211924). Das ist nicht zu verwechseln mit der HDI SE als Holding oder der HDI Versicherung AG für Privatkunden. Bei diesem Spezial-Tarif trägt also ein etablierter deutscher Versicherer das Risiko.
Bei sehr hohen Versicherungssummen kann das Risiko auf mehrere Versicherer aufgeteilt werden, das ist in dieser Spezial-Nische üblich (Mitversicherer-Pool, Ziffer 17). Wichtig dabei: Eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitversicherer ist ausgeschlossen. Jeder Versicherer haftet nur für den Anteil, den er gezeichnet hat. Was das für die Wahl Deiner Versicherungssumme bedeutet, ordnen wir im Beratungsgespräch ein.
Eine Abgrenzung vorab: Die HDI Sportversicherung Individual zahlt bei 100 Prozent dauerhafter Sportunfähigkeit die volle vereinbarte Summe. Eine klassische Unfallversicherung mit Gliedertaxe arbeitet anders, sie zahlt anteilig nach dem Grad der Körperschädigung. Beide Produkte ergänzen sich und sind keine Konkurrenz. Mehr dazu in der Vergleichs-Sektion weiter unten.
Für wen ist der Tarif gedacht?
Die HDI Sportversicherung Individual ist ein Produkt für Profi- und Leistungssportler. Der Schutz knüpft an die im Versicherungsschein genannte sportliche Tätigkeit "in dem im Versicherungsschein genannten Rahmen" an. Das wird also für jeden Athleten einzeln definiert, passend zu seiner Sportart und seinem Niveau.
Die Aufnahme erfolgt nach einer Risikoprüfung (Ziffer 3.3.3). HDI behält sich vor, einen Antrag abzulehnen oder von individuellen Risikoausschlüssen abhängig zu machen. Diese Ausschlüsse stehen dann genau bezeichnet im Versicherungsschein. Eine garantierte Aufnahme gibt es also nicht. Der Vorteil dieser Prüfung: Statt eines pauschalen Ja oder Nein lässt sich der Schutz an Deine konkrete Situation anpassen.
Meine Einschätzung als Dein Makler
Nach meiner Einschätzung als Dein Makler ist die HDI Sportversicherung Individual ein solider Standard-Profi-Tarif. Er passt typisch bis ins mittlere Profi-Niveau, etwa bei Bundesliga-Profis. Für Topverdiener mit sehr hohem Absicherungsbedarf schaue ich mir ergänzend andere Lösungen am Markt an. Das ist meine fachliche Bewertung, kein neutraler Marktstandard.
Ob der Tarif für Dich der richtige ist, hängt nicht an einer pauschalen Einkommensgrenze. Es kommt auf Deine Sportart, Deine Karrierephase und Deine Gesundheitshistorie an. Genau das schauen wir uns gemeinsam an.
Du bist Profi- oder Leistungssportler und willst wissen, ob der Tarif zu Deiner Situation passt?
Kostenloses Erstgespräch buchen Wir klären gemeinsam, ob er für Dich sinnvoll istDie Leistungen im Detail
Der Schutz besteht aus drei Bausteinen, die unterschiedliche Phasen abdecken. Baustein eins für das endgültige Karriere-Aus, Baustein zwei für die lange Verletzungspause, dazu die Todesfallleistung. Hier sind die Mechaniken im Detail.
Baustein 1: Was zahlt die Versicherung beim Karriere-Aus?
Das Herzstück ist die dauernde Sportinvalidität (in den Bedingungen "PTD", Ziffer 2.1.1 und 2.1.2). Sie liegt vor, wenn Du durch Unfall oder eine akut und erstmals auftretende Krankheit auf Dauer vollständig außerstande bist, Deine im Versicherungsschein genannte sportliche Tätigkeit auszuüben. Dann zahlt HDI die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalzahlung.
Was "dauerhaft" genau heißt (Ziffer 2.1.1)
"Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als 36 Monate bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht zu erwarten ist." Es geht also um das endgültige Aus für Deinen Sport, nicht um eine vorübergehende Pause.
Die zwei Fristen beim Karriere-Aus (Ziffer 2.1.1)
Hier gibt es Fristen, die Du kennen musst. Die Sportinvalidität muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Unfall oder dem Krankheitsbeginn eintreten. Die ärztliche schriftliche Feststellung und die schriftliche Geltendmachung beim Versicherer müssen innerhalb von 21 Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der 18-Monats-Frist um einen weiteren Monat ist möglich, aber kein Automatismus. Du musst sie vor Ablauf der Frist schriftlich beantragen, und HDI muss schriftlich zustimmen.
Nimmst Du Deine Tätigkeit als Berufssportler vor Ablauf der Frist wieder auf, endet die Frist zu diesem Zeitpunkt (Ziffer 2.1.1).
Baustein 2: Wie überbrückt das Tagegeld die Verletzungspause?
Der zweite Baustein ist die temporäre Sportinvalidität (in den Bedingungen "TTD", Ziffer 2.2). Er bietet Schutz gegen Verdienstausfall infolge von Unfall oder Krankheit, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Das Tagegeld läuft für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, beginnend ab dem Ende der Lohnfortzahlung Deines Arbeitgebers.
Voraussetzung ist, dass Du vorübergehend vollständig außerstande bist, Deinen Sport auszuüben, dass ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt und dass Dein Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist (Ziffer 2.2.1).
Karenz, Leistungsdauer und Bezugsgröße
- Karenzzeit (zeitlicher Selbstbehalt): in Deutschland setzt das Tagegeld ab dem 43. Tag ein, oder ab dem Ende einer längeren individualvertraglichen Lohnfortzahlung, je nachdem welcher Zeitraum länger ist. Im Ausland gilt das Ende der dort geltenden gesetzlichen Lohnfortzahlung (Ziffer 2.2.2).
- Leistungsdauer: maximal 730 Tage. Dieser Wert ist Standard, sofern im Vertrag keine abweichende Dauer vereinbart ist (Ziffer 2.2.2).
- Höhe des Tagegelds: maßgeblich ist das arbeitsvertragliche jährliche Bruttofixgehalt, bis zur vereinbarten Absicherungssumme (Ziffer 2.2.3). Das Tagegeld ist also an Dein aktuelles Brutto-Fixgehalt gekoppelt.
Die Leistungsdauer endet, wenn nach medizinischem Befund keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht, mit dem Tag der Aufnahme des Mannschaftstrainings, mit dem Eintritt dauernder Sportunfähigkeit oder mit dem Tod (Ziffer 2.2.2). Schon die Rückkehr ins Mannschaftstraining beendet also das Tagegeld.
Folgeerkrankung: wann der Selbstbehalt erneut greift (Ziffer 2.2.1)
Liegen zwischen Deiner Rückkehr und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Beschwerden mindestens 30 Tage, beginnt der Selbstbehalt (die Karenz) erneut. Bei weniger als 30 Tagen Pause gilt die erneute Arbeitsunfähigkeit als Fortsetzung, dann fällt kein neuer Selbstbehalt an.
Ändert sich Dein Gehalt, ändert sich das Tagegeld mit. Bei einer Absenkung Deines jährlichen Bruttofixgehalts wird das Tagegeld entsprechend angepasst, und Du musst die Absenkung unverzüglich anzeigen. Steigt Dein Gehalt nachweislich, kannst Du binnen zwei Monaten eine Erhöhung beantragen. Eine Erhöhung ist allerdings ausgeschlossen, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits eine Arbeitsunfähigkeit besteht (Ziffer 2.2.3).
Wichtig zu wissen: Das Tagegeld und die Einmalzahlung werden nicht zusätzlich nebeneinander gezahlt. Sobald die Versicherungssumme für die dauernde Sportinvalidität (PTD) gezahlt wurde, gibt es kein Tagegeld mehr. Das Tagegeld ist die Brücke bis zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, ob es ein dauerhaftes Karriere-Aus ist.
Baustein 3: die Todesfallleistung bei Unfall
Der dritte Baustein ist die Todesfallleistung (in den Bedingungen "AD", Ziffer 2.3.1). Sie greift, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall verstirbt. HDI zahlt dann die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen.
Eine Besonderheit beim Todesfall
Als unfallbedingter Tod gilt bei HDI auch der plötzliche Tod bei der Sportausübung durch Herzinfarkt oder Schlaganfall (Ziffer 2.3.1). Das ist eine Erweiterung gegenüber Standard-Unfalltarifen, bei denen solche Fälle als Krankheit ausgeschlossen wären.
Auch hier gilt eine Konkurrenz-Regel: Die Todesfallleistung wird nicht zusätzlich gezahlt, wenn bereits die Versicherungssumme für die dauernde Sportinvalidität ausgezahlt wurde (Ziffer 2.3.2).
Was zählt als Unfall, was als Krankheit?
Der klassische Unfallbegriff (Ziffer 1.3) ist Standard: Ein Unfall liegt vor, wenn Du durch ein plötzlich von außen auf Deinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine körperliche Gesundheitsschädigung erleidest.
Darüber hinaus fasst HDI den Unfallbegriff weit (Ziffer 1.4.1). Als Unfall gilt auch eine Gesundheitsschädigung durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder andere typische Bewegungen eines Berufssportlers. Ausdrücklich genannt sind unter anderem Verrenkungen, Verstauchungen und Prellungen, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Menisken, Gefäßen, Nerven und Weichteilen, dazu Knorpelverletzungen, Knochenbrüche, Verletzungen des zentralen Nervensystems sowie Verletzungen innerer Organe, Sinnesorgane, Zähne und Geschlechtsorgane.
Dass die Menisken ausdrücklich genannt sind, ist gerade für Mannschaftssportler relevant. Meniskus-Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung sind hier mitversichert.
⚠ Die Grenze des erweiterten Unfallbegriffs
Die Erweiterung ist nicht unbegrenzt. Auf den Ausschluss von Degenerationsprozessen wird verwiesen (Ziffer 1.4.1 in Verbindung mit Ziffer 3.2.2). Degenerative Vorschäden werden also anteilig mitgewertet. Genau deshalb ist die saubere Vorab-Aufarbeitung Deiner Verletzungshistorie so wichtig.
Beim Krankheitsbegriff (Ziffer 1.5) gilt: Eine Krankheit ist ein anormaler Zustand mit einer Störung einer körperlichen Funktion, der nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist. Sie muss akut und erstmals auftreten. Das heißt: Beschwerden und Symptome treten erstmals während der Vertragslaufzeit auf, und die Krankheit wird auch erstmals in dieser Zeit diagnostiziert. Vorerkrankungen und vorbestehende Symptome sind ausgeschlossen.
Was kostet die HDI Sportversicherung Individual?
Ehrliche Antwort vorweg: Das Bedingungswerk nennt keine festen Beiträge und keine pauschalen Versicherungssummen. Der Tarif wird individuell kalkuliert. Was Du konkret zahlst, steht erst in Deinem persönlichen Versicherungsschein. Was sich aber erklären lässt, ist die Logik dahinter, also was den Beitrag überhaupt treibt.
Der Beitrag wird jährlich neu berechnet (Beitragsregulierung, Ziffer 11). HDI ermittelt auf Basis Deiner Angaben den Beitrag für das neue Versicherungsjahr und stellt Dir dafür eine Rechnung. Der Vertrag läuft jeweils 12 Monate, der Beitrag passt sich also Jahr für Jahr an Deine Situation an.
Was den Beitrag bestimmt
Der konkrete Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab, die wir gemeinsam festlegen:
- Deine Sportart und Dein Niveau: Risiko und Belastung unterscheiden sich stark je nach Disziplin.
- Die gewählten Versicherungssummen: für die Einmalzahlung (PTD) und die Todesfallleistung (AD).
- Die Höhe des Tagegelds: sie richtet sich nach Deinem jährlichen Bruttofixgehalt.
- Die Karenzzeit und die Leistungsdauer: beim Tagegeld-Baustein.
- Das Ergebnis der Risikoprüfung: etwa individuelle Risikoausschlüsse.
Ein angenehmer Punkt: Für die Antragsaufnahme erhebt HDI keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten (Ziffer 8.1). Die Versicherungssteuer ist im Beitrag enthalten, sofern sie anwendbar ist. Bei Verträgen, bei denen zum Beispiel ein Verein der Versicherungsnehmer ist, kann das anders aussehen.
Die konkrete Zahl für Deinen Fall hole ich beim HDI-Maklerbetreuer ein, passend zu Deiner Sportart, Deinen gewünschten Summen und Deiner Karrierephase. So bekommst Du eine belastbare Größenordnung statt einer aus der Luft gegriffenen Pauschale.
Du willst wissen, welcher Beitrag bei Deiner Sportart und Versicherungssumme herauskommt?
Kostenloses Erstgespräch buchen Persönlich, ehrlich, ohne VerkaufsdruckLohnt sich das? Wann HDI passt
Sinnvoll ist die HDI Sportversicherung Individual vor allem aus einem Grund: Sie zahlt bei Unfall und Krankheit. Damit deckt sie auch ein krankheitsbedingtes Karriere-Ende ab, das eine reine Unfallversicherung gar nicht erfasst.
Wo HDI nach meiner Erfahrung stark ist
Nach meiner Einschätzung als Dein Makler spielt der Tarif seine Stärken in diesen Situationen aus:
- Bei Meniskus-Verletzungen ohne klassisches Unfallereignis, wie sie im Fußball, Eishockey, Handball oder Basketball typisch sind. HDI versichert sie über den erweiterten Unfallbegriff.
- Beim Karriere-Ende durch eine akute, erstmals diagnostizierte Krankheit.
- Beim Tagegeld während der Verletzungspause, das den Verdienstausfall überbrückt.
- Beim plötzlichen Tod durch Herzinfarkt bei der Sportausübung, der hier ausdrücklich gedeckt ist.
- Bei der maßgeschneiderten Aufnahme mit individuellen Risikoausschlüssen, statt eines pauschalen Ja oder Nein.
⚠ Wo der Tarif Grenzen hat
Zur Ehrlichkeit gehören auch die Grenzen, so wie ich sie als Dein Makler sehe. Die Einmalzahlung greift erst bei 100 Prozent dauerhafter Sportunfähigkeit (voraussichtlich länger als 36 Monate). Eine Teil-Invalidität deckt sie nicht ab. Dafür gibt es andere Produkte, etwa eine Unfallversicherung mit Gliedertaxe.
Außerdem macht HDI eine jährliche Beitragsregulierung, der Beitrag kann sich also Jahr für Jahr ändern. Welche Lösung am besten zu Dir passt, ist eine individuelle Frage und hängt nicht an einer pauschalen Einkommensgrenze.
⚠ Damit Du es vorher weißt
Drei Punkte gehören zur sauberen Einordnung. Erstens: Eine Risikoprüfung ist nötig, eine garantierte Aufnahme gibt es nicht. Zweitens: Einmalzahlung und Tagegeld sowie Einmalzahlung und Todesfallleistung sind im selben Schaden nicht kumulierbar.
Drittens: Psychische Krankheiten sind ausgeschlossen (auch wenn sie unfallbedingt sind), ebenso die Schwangerschaft. Diese Ausschlüsse besprechen wir vorab, damit es im Ernstfall keine Überraschung gibt.
Die HDI Sportversicherung Individual im Vergleich
Wo steht der Tarif im Markt? Die HDI Sportversicherung Individual ist eine reine Sportinvaliditäts-Lösung mit drei Bausteinen (Einmalzahlung, Tagegeld und Todesfall), ohne Krankenhaustagegeld und ohne Schadenfreiheitsrabatt. Im selben Spezial-Segment bietet die WCS Sport SUB 2024 eine Sportinvaliditäts-Lösung, die zusätzlich Krankenhaustagegeld, eine Anwartschaft und einen Schadenfreiheitsrabatt umfasst.
Tabelle zur Seite wischen, um beide Spalten zu sehen
| Merkmal | HDI Sportversicherung Individual | WCS Sport SUB 2024 |
|---|---|---|
| Maximale Versicherungssumme | individuell, nicht im Bedingungswerk festgelegt | bis 5 Mio. Euro (5-faches Jahreseinkommen, höher auf Anfrage) |
| Tagegeld-Leistungsdauer | max. 730 Tage (Standard, individuell abweichbar) | bis 1.095 Tage (3 Jahre, mit Aufpreis) |
| Folgeerkrankungs-Pause | mindestens 30 Tage | 180 Tage |
| Psychische Folgen | ausgeschlossen (Ziffer 3.2.1) | mitversichert, wenn durch versicherten Unfall oder Krankheit verursacht |
| Krankenhaustagegeld | nicht vorhanden | 100 Euro pro 4 Nächte, max. 1.000 Euro |
| Vertragslaufzeit | 12 Monate, endet ohne Kündigung automatisch | 1, 2 oder 3 Jahre, automatische Verlängerung wenn nicht 60 Tage vorher gekündigt |
| Aufnahme | mit Risikoprüfung | mit Risikoprüfung |
Tabelle zur Seite wischen, um beide Spalten zu sehen
Ein Unterschied im Kleingedruckten: HDI hat eine ausdrückliche Doping-Klausel (Ziffer 3.2.4). Bei der WCS Sport SUB findet sich keine eigene Doping-Klausel, dort sind nur Drogenabhängigkeit und Medikamenten-Missbrauch ausgeschlossen.
Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu einer ganz anderen Produktklasse, der Unfall-Gliedertaxe (zum Beispiel ein Profisportler-Unfalltarif von ERGO). Eine Gliedertaxe zahlt anteilig bei der Beschädigung eines Körperteils, auch wenn Du Deinen Sport noch teilweise ausüben kannst. Die HDI Sportversicherung Individual zahlt erst bei 100 Prozent dauerhafter Sportunfähigkeit, dann aber die volle Versicherungssumme. Beide sind keine Konkurrenz, sondern ergänzen sich.
Welcher Tarif für Dich passt, klären wir gemeinsam
HDI und WCS setzen ihre Schwerpunkte unterschiedlich. Welcher Anbieter passt, hängt von Deiner Sportart, Deiner Gesundheitshistorie und Deiner Karrierephase ab, nicht von einer pauschalen Regel. Den Tarif der Schwester-Lösung findest Du in der Detailseite zur WCS Sport SUB, den Gesamt-Überblick mit dem Anbieter-Vergleich liefert die Übersicht zur Sportunfähigkeitsversicherung. Ich vergleiche die Bedingungswerke für Dich und sage Dir ehrlich, welche Lösung passt.
Wichtige Bedingungen und Fristen
Hier sind die Bedingungen, die im Ernstfall den Unterschied machen. Wer sie kennt, vermeidet böse Überraschungen.
Die Fristen beim Karriere-Aus
Die Sportinvalidität muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Unfall oder Krankheitsbeginn eintreten. Die ärztliche schriftliche Feststellung und die Geltendmachung beim Versicherer müssen innerhalb von 21 Monaten erfolgen. Eine Verlängerung um einen Monat ist auf schriftlichen Antrag und mit schriftlicher Zustimmung von HDI möglich.
Zur Vertragsdauer: Das Versicherungsjahr dauert 12 Monate. Der Vertrag endet automatisch zum Ablauf des Versicherungsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Ziffer 7.2 und 7.5). Es gibt also keine stillschweigende Verlängerung wie bei einem Standard-Unfalltarif. Diese Verlängerung musst Du jedes Jahr bewusst neu entscheiden.
Beim Tagegeld gilt eine Anzeigefrist: Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit musst Du HDI unverzüglich melden, spätestens jedoch zwei Wochen nach dem Leistungsbeginn (Ziffer 2.2.1).
⚠ Die wichtigste Pflicht: vollständige Angaben vor Vertragsschluss
Vor Vertragsschluss musst Du HDI alle gefragten Umstände vollständig und wahrheitsgemäß angeben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Bei einer Verletzung dieser Pflicht kann HDI zurücktreten, kündigen, den Vertrag ändern oder bei arglistiger Täuschung anfechten. Bei Arglist entfällt die Leistungspflicht. Genau deshalb arbeite ich Deine Gesundheits- und Verletzungshistorie vorab sauber auf.
Umgekehrt schützt Dich ein Sonderkündigungsrecht (Ziffer 10.2.3): Erhöht HDI im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt einen nicht angezeigten Umstand aus, kannst Du binnen eines Monats fristlos kündigen. HDI muss seine Rechte binnen eines Monats ab Kenntnis ausüben, sie erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss (bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre).
Im Schadenfall gelten Obliegenheiten (Ziffer 5.2): Nach einem Unfall oder einer akuten Krankheit musst Du unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen und HDI unterrichten. Erscheinen die Folgen zunächst nur geringfügig oder sind sie nicht erkennbar, liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn Arzt und Versicherer erst bei erkennbarem Umfang hinzugezogen werden. Den Tod der versicherten Person musst Du innerhalb von 48 Stunden anzeigen (Ziffer 5.2.4).
Eine weitere Anzeigepflicht betrifft den Umzug ins Ausland (Ziffer 4.1). Änderst Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt durch Umzug in ein anderes Land, musst Du das HDI unverzüglich anzeigen. Bei vorsätzlicher Verletzung besteht keine Leistungspflicht, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Beides aber nur, wenn HDI in Textform auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Wie schnell HDI leistet und was zu Deinen Gunsten gilt
HDI erklärt die Leistungspflicht innerhalb eines Monats, bei der Sportinvalidität innerhalb von drei Monaten, ab Zugang der nötigen Unterlagen. Die Leistung ist zwei Wochen nach der Anerkennung fällig (Ziffer 6.1 und 6.2).
Zwei Punkte zu Deinen Gunsten: Die ärztlichen Gebühren, die zur Begründung des Anspruchs nötig sind, übernimmt HDI in voller Höhe (Ziffer 6.1). Und steht die Leistungspflicht dem Grunde nach fest, zahlt HDI auf Wunsch angemessene Vorschüsse (Ziffer 6.3).
⚠ Wichtig, wenn ein Verein der Versicherungsnehmer ist
Ist ein Verein der Versicherungsnehmer, zahlt HDI im Leistungsfall an den Verein aus, nicht direkt an den Spieler (Ziffer 9.1.1). Die Ausübung der Rechte steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu, auch wenn Du als Spieler die versicherte Person bist.
Und es gibt eine Beitrags-Falle: Zahlt der Verein einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, besteht nach Fristablauf bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Für Schäden in dieser Lücke leistet HDI nicht, selbst wenn der Vertrag später fortgeführt wird (Ziffer 8.3.2 bis 8.3.4). Bei Vereinsverträgen lohnt sich also ein Blick darauf, ob die Beiträge zuverlässig fließen.
Zur rechtlichen Einordnung: Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren (Ziffer 12.1). Machst Du einen Anspruch bei HDI geltend, ist die Verjährung gehemmt, bis Dir die Entscheidung in Textform zugeht (Ziffer 12.2). Als Gerichtsstand für Klagen gegen HDI gilt neben den allgemeinen Gerichtsständen auch das Gericht am Unternehmenssitz in Hannover (Ziffer 13).
Häufige Fragen zur HDI Sportversicherung Individual
Die wichtigsten Fragen kompakt beantwortet.
Ist eine Gesundheitsprüfung nötig?
Ja. HDI behält sich bei der Antragsannahme eine Risikoprüfung vor (Ziffer 3.3.3) und kann ablehnen oder von individuellen Risikoausschlüssen abhängig machen. Eine garantierte Aufnahme gibt es nicht. Der Vorteil: Statt eines pauschalen Ja oder Nein wird der Schutz an Deine konkrete Situation angepasst.
Zahlt die Versicherung bei Unfall und bei Krankheit?
Ja, beides löst die Leistung aus. Sowohl die dauernde Sportinvalidität (PTD) als auch die temporäre Sportinvalidität (TTD) knüpfen an einen Unfall oder eine akut und erstmals auftretende Krankheit an. Das unterscheidet den Tarif von einer reinen Unfallversicherung.
Was kostet die HDI Sportversicherung Individual?
Das Bedingungswerk nennt keine festen Beiträge. Der Beitrag wird individuell kalkuliert und jährlich neu reguliert (Ziffer 11). Die konkreten Werte stehen in Deinem persönlichen Versicherungsschein. Zusätzliche Antragsgebühren fallen nicht an (Ziffer 8.1). Eine belastbare Größenordnung für Deinen Fall hole ich beim HDI-Maklerbetreuer ein.
Wann endet der Vertrag?
Der Vertrag läuft 12 Monate und endet automatisch zum Ablauf des Versicherungsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Ziffer 7.2 und 7.5). Es gibt keine stillschweigende Verlängerung. Die Fortführung entscheidest Du jedes Jahr bewusst neu.
Ist die Versicherung steuerlich absetzbar?
Das hängt von Deiner individuellen Situation ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Bedingungswerk sagt zur steuerlichen Behandlung nichts aus, es erwähnt nur, dass die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten ist, sofern anwendbar. Ob und wie sich die Beiträge steuerlich geltend machen lassen und wie eine spätere Auszahlung behandelt wird, klärt verbindlich Dein Steuerberater. Eine steuerliche Beratung darf und will ich als Versicherungsmakler nicht ersetzen. Diesen Punkt nehmen wir im Beratungsgespräch gemeinsam auf.
Lass uns Deinen Schutz gemeinsam aufbauen
Du willst wissen, ob die HDI Sportversicherung Individual zu Dir passt, welche Versicherungssumme sinnvoll ist und wie der Tarif zu Deiner Sportart und Karrierephase greift? Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Deine Situation genau an. Ehrlich, auf Augenhöhe, ohne Verkaufsdruck.
- Einordnung des Tarifs passend zu Deiner Sportart und Karrierephase
- Vergleich der Bedingungswerke für Deinen konkreten Fall
- Saubere Vorab-Aufarbeitung Deiner Gesundheitsgeschichte vor dem Antrag
- Klare Worte, wenn ich finde, dass eine Lösung nicht zu Dir passt
Quellen und rechtliche Grundlagen
Stand dieser Seite: Juni 2026. Alle Tarif-Aussagen wurden gegen das aktuelle HDI-Bedingungswerk Sportversicherung Individual (Fassung 03/2022, Stand 02/2026) geprüft. Die Vergleichswerte zum zweiten Anbieter stammen aus dem Bedingungswerk WCS Sport SUB 2024. Jährlich anzupassende Werte (zum Beispiel die individuellen Beiträge) werden zur nächsten Bedingungs-Herausgabe erneut geprüft.
Tarif-Bedingungen
- HDI Sportversicherung Individual: Bedingungswerk Fassung 03/2022 (Stand 02/2026), Versicherer und Risikoträger HDI Global Specialty SE, Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 211924). Werte zur Definition der dauernden Sportinvalidität (Ziffer 2.1.1), zu den Fristen (18 und 21 Monate, Ziffer 2.1.1), zum Tagegeld und zur Karenz (Ziffer 2.2.1 bis 2.2.3), zur Leistungsdauer (max. 730 Tage), zur Todesfallleistung (Ziffer 2.3.1, 2.3.2), zum Unfall- und Krankheitsbegriff (Ziffer 1.3 bis 1.5), zur Risikoprüfung (Ziffer 3.3.3), zur Beitragslogik und jährlichen Regulierung (Ziffer 8.1, 11), zur Vertragsdauer (Ziffer 7.2, 7.5), zur vorvertraglichen Anzeigepflicht (Ziffer 10) sowie zur Mitversicherer-Pool-Klausel (Ziffer 17) stammen daraus.
- WCS Sport SUB 2024 (nur als Vergleich): Bedingungswerk SUB 2024, Vermittler/CoverHolder Wunderlich Cover Solutions GmbH, Pfullingen, Risikoträger Lloyd's-typischer Mitversicherer-Pool. Herangezogen für die Gegenüberstellung in der Vergleichs-Sektion (Versicherungssumme, Tagegeld-Leistungsdauer, Folgeerkrankungs-Pause, psychische Folgen, Krankenhaustagegeld, Vertragslaufzeit, Aufnahme).
Gesetzliche Grundlagen
- Versicherungsvertragsrecht: Maßgeblich ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vorvertragliche Anzeigepflicht (Ziffer 10 des Bedingungswerks) sowie die Anzeige- und Kündigungsregeln knüpfen an die Vorschriften des VVG an, unter anderem Paragraph 28 Abs. 1 VVG bei Obliegenheitsverletzungen.
- Verjährung: Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren (Ziffer 12.1 des Bedingungswerks, im Einklang mit dem VVG).
Behördliche und gesetzliche Verweise
Gesetzliche Wortlaute zum Versicherungsvertragsrecht: gesetze-im-internet.de/vvg_2008 (VVG). Aufsicht über Versicherer und Marktdaten: bafin.de (BaFin) und gdv.de (GDV).
Information, keine Rechts- oder Steuerberatung
Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juni 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar. Die genannten Werte (Versicherungssummen, Beiträge, Fristen, Leistungsdauern) gelten zum genannten Stand und können sich durch Bedingungs-Updates oder die jährliche Beitragsregulierung ändern. Versicherungssummen und Beiträge werden individuell kalkuliert und stehen in Deinem persönlichen Versicherungsschein.
Die HDI Sportversicherung Individual ist eine Sportinvaliditätsversicherung und keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ersetzt keine BU, und eine BU ersetzt sie nicht. Ob der Tarif für Dich passt, welche Versicherungssumme sinnvoll ist und unter welchen Bedingungen Du aufgenommen wirst, hängt von Deiner Sportart, Deiner Karrierephase und Deiner Gesundheitsgeschichte ab. Verbindliche Auskunft zu steuerlichen Auswirkungen erteilt Dein Steuerberater.
Bei Fragen zur Absicherung Deiner sportlichen Karriere bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84. Ich bin nicht ausschließlich für einen Versicherer tätig und arbeite für Dich. Eine individuelle Rechts- oder Steuerberatung darf ich aus rechtlichen Gründen (Rechtsdienstleistungsgesetz) nicht erbringen. Für solche Fragen wende Dich an einen Anwalt oder Steuerberater.