Kündigen oder Tarif wechseln: Was ist für Dich der bessere Weg?
Die PKV zu verlassen ist deutlich komplexer als ein Kassenwechsel in der GKV. 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres ist die ordentliche Frist. Dazu kommen ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung, die Frage nach Altersrückstellungen und die Voraussetzungen für eine Rückkehr in die GKV. Hier erfährst Du Deine Optionen auf einen Blick.
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · April 2026
Private Krankenversicherung kündigen 2026:
Fristen, Tarifwechsel, Rückkehr in die GKV
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) · Zuletzt aktualisiert:
April 2026
Die ordentliche Kündigungsfrist der PKV beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
(§ 205 Abs. 1 VVG). Bei einer Beitragserhöhung hast Du ein Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten ab
Zugang der Mitteilung. Ein Tarifwechsel innerhalb Deines PKV-Unternehmens ist jederzeit möglich –
ohne Altersrückstellungen zu verlieren (§ 204 VVG).
Die PKV zu verlassen ist kein einfacher Vorgang. Anders als beim Kassenwechsel in der
GKV, wo die neue Kasse die Kündigung automatisch abwickelt, musst Du bei der PKV aktiv werden. Dazu kommen
vertragliche Besonderheiten: ein Versicherungsjahr ist nicht immer das Kalenderjahr, Altersrückstellungen
können verloren gehen, und die Rückkehr in die GKV ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Bevor Du kündigst, solltest Du prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb Deiner
PKV nicht die bessere Lösung ist. Der Grund: Deine bereits angesparten Altersrückstellungen bleiben
dabei vollständig erhalten – bei einer Kündigung und einem Neuvertrag gehen sie in der Regel zum
größten Teil verloren. Auf dieser Seite findest Du alle Fristen, Optionen und die Punkte, die Du
prüfen solltest, bevor Du einen Schritt machst.
📅 Ordentliche Kündigung der PKV: 3 Monate zum
Versicherungsjahresende
Die ordentliche Kündigungsfrist für Deine Krankheitskostenvollversicherung
beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres (§ 205 Abs. 1 VVG). Das ist die
gesetzlich geregelte Standardfrist, die für praktisch jeden PKV-Vertrag gilt.
Wichtig
Das Versicherungsjahr ist in Deinen Versicherungsbedingungen festgelegt und dauert 12
Monate. Bei vielen Versicherern beginnt es ab dem Monat des Vertragsabschlusses, bei anderen ist es das
Kalenderjahr. Hättest Du Deinen Vertrag zum Beispiel am 1. Juli 2020 abgeschlossen und läuft Dein
Versicherungsjahr damit ab diesem Datum, endet es jedes Jahr am 30. Juni. Eine ordentliche Kündigung
wäre dann spätestens zum 31. März zu erklären, wirksam zum 30. Juni. Im Zweifel: in
Deinen AVB nachschauen oder beim Versicherer erfragen.
Dein Versicherungsjahr findest Du im Versicherungsschein oder im
Beitragsanpassungsschreiben. Wenn Du unsicher bist, ruf Deine PKV an und lass Dir das Versicherungsjahr
bestätigen. Eine verspätet eingereichte Kündigung verlängert Deinen Vertrag um ein weiteres
Jahr.
⚠ Nachweis der Anschlussversicherung ist Pflicht
Seit Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht 2009 darfst Du Deine
Krankheitskostenvollversicherung nur dann kündigen, wenn Du eine Anschlussversicherung
nachweist (§ 205 Abs. 6 VVG). Das kann eine neue PKV sein, die gesetzliche Krankenversicherung oder ein
anderer anerkannter Krankenversicherungsschutz.
Ohne diesen Nachweis wird Deine Kündigung unwirksam. Der Gesetzgeber will damit
verhindern, dass Menschen ohne Krankenversicherung dastehen.
Die Kündigung selbst muss schriftlich erfolgen. Ein Brief oder Fax mit Deiner
Unterschrift reicht aus, eine E-Mail akzeptieren die meisten PKV-Gesellschaften ebenfalls. Wichtig ist, dass die
Kündigung fristgerecht zugeht. Sende sie am besten per Einschreiben mit Rückschein.
⚡ Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Wenn Deine PKV die Beiträge erhöht, hast Du ein
Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG. Die Frist beträgt 2 Monate ab
Zugang der Erhöhungsmitteilung. Die Kündigung wird dann zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem die
Erhöhung greifen würde.
Konkret bedeutet das: Deine PKV schickt Dir im November 2026 eine Mitteilung, dass der
Beitrag zum 1. Januar 2027 steigt. Ab dem Tag, an dem Du diesen Brief erhältst, hast Du zwei Monate Zeit,
zu kündigen. Deine Kündigung wird dann zum 31. Dezember 2026 wirksam – also bevor die
Erhöhung überhaupt greift.
Gilt bei: Beitragserhöhungen über die normale Beitragsanpassung hinaus
Gilt auch bei: Leistungskürzungen durch den Versicherer (§ 205 Abs. 4 VVG)
Gilt NICHT bei: Vertraglich bereits vorausberechneten Beitragssprüngen durch
Altersstufen-Wechsel. Eine echte Beitragsanpassung nach § 203 VVG löst das
Sonderkündigungsrecht dagegen auch dann aus, wenn sie zeitlich mit einem Altersstufen-Wechsel
zusammenfällt
Form: Schriftlich, plus Nachweis einer Anschlussversicherung
Auch bei der Sonderkündigung brauchst Du einen Nachweis einer
Anschlussversicherung. Du kannst also nicht einfach ohne Plan raus.
🔒 Mindestvertragslaufzeit und Bindungen
Anders als bei der GKV gibt es in der PKV
keine generelle 12-Monats-Bindungsfrist. Die ordentliche Kündigung ist zum Ende jedes
Versicherungsjahres möglich, also bereits nach dem ersten Jahr.
Manche PKV-Verträge enthalten jedoch eine
vertragliche Mindestlaufzeit (in der Praxis meist bis zu 2 Jahren). Das ist keine feste
gesetzliche Vorgabe, sondern eine vertragliche Vereinbarung auf Basis von § 205 Abs. 1 VVG. Schau in Deinen
Versicherungsschein oder Deine Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), ob bei Dir eine solche Klausel
vorliegt.
Für Zusatzversicherungen (etwa Zahnzusatz, Pflegezusatz) gelten oft eigene Regeln
mit eigenen Fristen. Diese Verträge laufen meist separat von der Vollversicherung und können
eigenständig gekündigt werden.
🔄 Tarifwechsel in der PKV: Die oft bessere Alternative
zur Kündigung
Bevor Du Deine PKV kündigst, solltest Du eine wichtige Alternative kennen: den
Tarifwechsel nach § 204 VVG. Dabei bleibst Du bei Deinem bisherigen Versicherer, wechselst
aber in einen anderen Tarif. Dieser Wechsel ist ein gesetzliches Recht, keine Kulanz – Dein Versicherer
muss Dich in einen gleichartigen Tarif wechseln lassen. Für Tarife mit Mehrleistungen kann er eine
Gesundheitsprüfung oder einen Risikozuschlag verlangen, aber nur für den Mehrleistungsanteil.
Der große Vorteil: Deine
Altersrückstellungen bleiben erhalten. Das sind die Beträge, die Du über die
Jahre zusätzlich zu Deinem laufenden Beitrag eingezahlt hast, damit Dein Beitrag im Alter nicht explodiert.
Bei einer Kündigung und einem kompletten Neuabschluss bei einem anderen Versicherer gehen diese
Rückstellungen zum größten Teil verloren.
Was sind Altersrückstellungen?
Altersrückstellungen sind ein Teil Deines monatlichen PKV-Beitrags, den der Versicherer auf ein Konto
für Dich zurücklegt. Ziel: den späteren Beitragsanstieg im Alter abzufedern. Mit jedem Jahr,
das Du bei Deinem Versicherer bleibst, wächst dieses Guthaben. Bei einem Wechsel zum Wettbewerber
mitnehmen kannst Du davon nur einen kleinen Anteil – den sogenannten Übertragungswert (§ 204
Abs. 1 Nr. 2 VVG).
Damit Du selbst abwägen kannst, was für Dich besser ist, stelle ich Dir die
Vor- und Nachteile beider Wege gegenüber.
Tarifwechsel innerhalb Deiner PKV
✓ Vorteile
Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten
Keine neue Gesundheitsprüfung für gleiche oder geringere Leistungen
Keine neuen Wartezeiten
Oft deutlich günstiger (bis zu mehrere Hundert Euro pro Monat möglich)
Gesetzlicher Anspruch auf gleichartige Tarife
Schnell umsetzbar
✕ Nachteile
Du bleibst beim gleichen Versicherer gebunden
Leistungsniveau kann geringer sein als im aktuellen Tarif
Für Mehrleistungen ist eine Gesundheitsprüfung möglich (nur für den Mehrteil)
Nicht alle Tarife sind für Dich „gleichartig“ offen
Wenn Dein Versicherer strukturell teuer ist, rettet Dich auch der beste Tarif nur begrenzt
Kündigung und Neuabschluss bei einem anderen
Versicherer
✓ Vorteile
Freie Wahl unter allen Anbietern am Markt
Zugang zu neuen, modernen Tarifen
Ggf. spürbare Beitragsersparnis bei jüngeren Versicherten
Chance auf bessere Leistungen
✕ Nachteile
Großteil der Altersrückstellungen geht verloren
Neue Gesundheitsprüfung mit Risikozuschlägen oder Ablehnung möglich
Neue Wartezeiten (bis zu 8 Monate für Zahnersatz)
Im höheren Alter oft schwer bis unmöglich (kein Versicherer nimmt Dich)
Langfristig kann der neue Vertrag teurer werden als der alte, weil die Altersrückstellungen
fehlen
Die Entscheidung ist individuell. Als Faustregel: Je
länger Du bereits in der PKV bist und je älter Du bist, desto eher lohnt sich der Tarifwechsel
gegenüber einer Kündigung. Bei jüngeren Versicherten mit kurzer PKV-Laufzeit kann ein kompletter
Wechsel wirtschaftlich sinnvoll sein.
🔙 Rückkehr von PKV in GKV: Wann geht das?
Viele PKV-Versicherte überlegen später, in die GKV zurückzukehren. Das
ist gesetzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und hängt von Deinem Status ab.
Angestellte unter der JAEG
Sinkt Dein Bruttojahresgehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von
77.400 EUR (2026), kehrst Du in die GKV-Pflichtversicherung zurück (§ 6 Abs. 1 Nr. 1
SGB V). Wichtig: Bist Du älter als 55 Jahre, greift das nicht mehr – ab diesem Alter ist die
Rückkehr in die GKV-Pflicht praktisch ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Arbeitslosigkeit
Wirst Du arbeitslos und beziehst Arbeitslosengeld I, bist Du in der Regel wieder
pflichtversichert in der GKV. Auch hier gilt die 55-Jahres-Grenze: Ältere PKV-Versicherte bleiben auch bei
ALG-I-Bezug in der PKV.
Familienversicherung
Du kannst in die beitragsfreie Familienversicherung Deines Ehepartners wechseln, wenn
Dein Einkommen unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt (§ 10 SGB V). Auch hier ist die
Altersgrenze von 55 Jahren entscheidend.
⚠ Neu seit 2026: Teilrenten-Schlupfloch geschlossen
Seit dem 1. Januar 2026 ist der Wechsel von der PKV in die kostenlose Familienversicherung über eine
kleine Teilrente nicht mehr möglich. Das sogenannte „Teilrenten-Schlupfloch“ wurde mit dem
BEEP-Gesetz geschlossen (in Kraft seit 1. Januar 2026).
Wer vor dem Stichtag bereits diesen Weg genutzt hat, genießt Bestandsschutz.
Selbstständige
Als Selbstständiger hast Du es besonders schwer: Du bist nicht
versicherungspflichtig – eine Rückkehr in die GKV ist nur über Umwege möglich, etwa indem
Du wieder eine sozialversicherungspflichtige Anstellung annimmst.
👔 Wechsel von GKV zu PKV: Kündigungsfristen und
Voraussetzungen
Du bist aktuell gesetzlich versichert und willst in die PKV wechseln? Die
Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Status.
Definition: JAEG
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist die Einkommensgrenze, ab der Angestellte von der
gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden. Im Jahr 2026 liegt sie bei
77.400 EUR brutto pro Jahr (das sind 6.450 EUR pro Monat). Dein Einkommen muss die JAEG
sowohl im laufenden als auch im Folgejahr überschreiten (§ 6 Abs. 4 SGB V). Erst dann endet die
Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres.
Angestellte
Als pflichtversicherter Angestellter kannst Du erst in die PKV wechseln, wenn Dein
Einkommen die JAEG überschreitet. Wichtig ist der formale Ablauf: Du musst nicht Deine Krankenkasse
„kündigen“, sondern Deinen
Austritt aus der Versicherungspflicht erklären. Das ist rechtlich etwas Anderes.
⚠ Austritt, nicht Kündigung
Pflichtversicherte, die durch JAEG-Überschreitung versicherungsfrei werden, müssen den Austritt
innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweisschreiben der Kasse erklären. Verpasst Du diese Frist, bleibst
Du freiwillig gesetzlich versichert.
Außerdem: Ohne gültigen PKV-Vertrag zum Austrittszeitpunkt wärst Du
ohne Krankenversicherung – deshalb muss der PKV-Vertrag nahtlos anschließen.
Freiwillig Versicherte
Bist Du bereits freiwillig in der GKV, gilt die normale Kündigungsfrist von
2 Monaten zum Monatsende (§ 175 Abs. 4 SGB V). Alle Details dazu findest Du auf unserer
Seite Kündigungsfrist Krankenkasse 2026. Die
12-Monats-Bindungsfrist aus der GKV entfällt beim Systemwechsel zur PKV.
Selbstständige
Für hauptberuflich Selbstständige gibt es keine JAEG-Voraussetzung. Der
Wechsel in die PKV ist ohne Einkommensgrenze möglich. Die Einstufung als hauptberuflich selbstständig
erfolgt nach dem Stufenmodell des GKV-Spitzenverbands – sowohl Arbeitszeit als auch Einkommen werden
bewertet.
⚠ Gesundheitsprüfung und Aufnahme
Die PKV prüft Deinen Gesundheitszustand vor der Aufnahme. Anders als in der GKV gibt es
keine automatische Aufnahmepflicht. Die PKV kann Dich ablehnen oder Risikozuschläge
auf Deinen Beitrag erheben.
Ausnahme: Im Basistarif besteht eine Aufnahmepflicht (§ 152
VAG). Dort darf die PKV Dich nicht ablehnen, die Leistungen sind aber auf GKV-Niveau begrenzt und der
Beitrag auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt.
Du überlegst, in die PKV zu wechseln?
Der Wechsel von GKV zu PKV ist eine Lebensentscheidung. Er hängt nicht nur von Deinem heutigen Einkommen
ab, sondern auch von Gesundheit, Lebensplanung und Familiensituation. Lass uns gemeinsam prüfen, ob und
welcher Tarif wirklich zu Dir passt.
Wenn Du die Rückkehr in die GKV in Erwägung ziehst, hilft Dir unser Rechner
bei einer ersten Einschätzung. Er simuliert, welchen Beitrag Du bei einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen
würdest. Bitte wähle bei Versicherungsstatus die Option
„Gesetzlich krankenversichert“, auch wenn Du aktuell noch privat versichert bist
– nur so rechnet das Tool mit den richtigen GKV-Konditionen.
Deine GKV-Beitragssimulation
In 3 Minuten siehst Du, welchen Beitrag Du als GKV-Mitglied zahlen würdest.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni etc.
Nur für Selbstständige. Mit Krankengeld gilt der allgemeine Beitragssatz (14,6 %), ohne der ermäßigte (14,0 %).
Bitte fülle alle Pflichtfelder (*) aus.
Du wirst zum Vergleich weitergeleitet.
Alle PKV-Fristen 2026 auf einen Blick
Situation
Frist
Rechtsgrundlage
Ordentliche Kündigung Vollversicherung
3 Monate zum Versicherungsjahresende
§ 205 Abs. 1 VVG
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
2 Monate ab Zugang der Mitteilung
§ 205 Abs. 4 VVG
Sonderkündigung bei Leistungskürzung
2 Monate ab Zugang der Mitteilung
§ 205 Abs. 4 VVG
Tarifwechsel innerhalb der PKV
Keine Frist, jederzeit möglich
§ 204 VVG
Austritt aus GKV-Pflicht bei JAEG-Überschreitung
2 Wochen nach Hinweisschreiben
§ 6 Abs. 4 SGB V
Kündigung freiwillige GKV zum Wechsel in PKV
2 Monate zum Monatsende
§ 175 Abs. 4 SGB V
Die konkreten Fristen in Deinem
Vertrag können abweichen (z.B. vertragliche Mindestlaufzeit). Schau in Deine Versicherungsbedingungen.
❓ Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der PKV?
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt
3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres (§ 205 Abs. 1 VVG). Das
Versicherungsjahr ist nicht zwingend das Kalenderjahr, sondern beginnt mit Deinem Vertragsabschluss. Bei
einer Beitragserhöhung hast Du zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten ab
Zugang der Mitteilung.
Kann ich meine PKV vorzeitig kündigen?
Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei einer
Beitragserhöhung oder einer Leistungskürzung möglich (§ 205 Abs. 4 und 5 VVG).
Ansonsten bist Du an das Versicherungsjahr gebunden. Wenn Dein Vertrag eine vertragliche Mindestlaufzeit
enthält (bis zu 2 Jahre), gilt diese zusätzlich. Eine Alternative ist der Tarifwechsel
innerhalb Deiner PKV (§ 204 VVG), der jederzeit möglich ist.
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen bei Kündigung?
Das hängt davon ab, wohin Du wechselst. Wechselst Du den Tarif innerhalb Deiner bisherigen PKV
(§ 204 VVG), bleiben Deine Altersrückstellungen vollständig erhalten.
Kündigst Du dagegen komplett und schließt bei einem anderen
Versicherer neu ab, gehen Deine Altersrückstellungen weitgehend verloren. Nur ein kleiner Anteil
– der sogenannte Übertragungswert – kann auf einen neuen substitutiven Tarif beim
Wettbewerber angerechnet werden. Bei jahrelangen PKV-Verträgen geht dabei oft ein
fünfstelliger Betrag verloren.
Kann ich von der PKV zurück in die GKV wechseln?
Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als Angestellter musst Du die
Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 EUR in 2026) unterschreiten. Als Arbeitsloser bist Du automatisch
wieder GKV-pflichtig. Eine kostenlose Familienversicherung ist möglich, wenn Dein Einkommen
entsprechend gering ist.
Die größte Hürde: Ab einem Alter von 55 Jahren ist die
Rückkehr in die GKV-Pflichtversicherung praktisch ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Selbstständige kommen nur über eine neue, sozialversicherungspflichtige Anstellung
zurück.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Tarifwechsel in der PKV?
Bei einer Kündigung beendest Du Deinen Vertrag komplett und suchst Dir einen neuen
Anbieter. Dabei gehen Deine Altersrückstellungen größtenteils verloren, es gibt eine
neue Gesundheitsprüfung und neue Wartezeiten.
Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG bleibst Du bei Deinem
Versicherer, wechselst aber in einen anderen Tarif. Altersrückstellungen bleiben vollständig
erhalten. Für gleichartige oder geringere Leistungen brauchst Du keine neue
Gesundheitsprüfung. Bei älteren PKV-Versicherten ist der Tarifwechsel fast immer die
wirtschaftlich bessere Option.
Brauche ich eine Anschlussversicherung für die PKV-Kündigung?
Ja, seit 2013 ist das Pflicht (§ 205 Abs. 6 VVG). Ohne Nachweis einer neuen
Krankenversicherung wird Deine Kündigung nicht wirksam. Die Anschlussversicherung kann eine neue
PKV, die GKV oder ein anderer anerkannter Krankenversicherungsschutz sein. Der Gesetzgeber will damit
verhindern, dass Menschen ohne Krankenversicherung dastehen.
Hinweis zu diesem Artikel
Information, keine Rechtsberatung
Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Mai 2026. Er
stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.
Verbindliche Auskunft zu Deinem GKV-Beitrag oder Kassenwechsel erteilt Deine Krankenkasse oder die
Verbraucherzentrale. Für die individuelle PKV-Beratung, Tarifwechsel und Anbieter-Vergleich stehe
ich als Versicherungsmakler zur Verfügung.
Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung,
Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d GewO Dein
Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für
Dich, nicht für einen einzelnen Versicherer.
Quellen
§ 205
VVG – Kündigung der Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer