Aktualisiert: 8. Juli 2026
Wie hoch sollte die Grundfähigkeitsrente sein?
Du willst wissen, welche Zahl in Deinen Grundfähigkeitsvertrag gehört. Die ehrliche Antwort: Die Höhe der
Rente allein sagt noch nichts darüber aus, wie viel Dir im Ernstfall bleibt.
Von der vereinbarten Rente gehen bei freiwillig Versicherten Kranken- und Pflegeversicherung ab, und ein Teil ist steuerpflichtig.
Diese Seite rechnet Dir das einmal komplett durch, damit Du die richtige Zahl findest. Die gleiche
Netto-Logik kennst Du vielleicht schon von der BU-Rente, hier gilt sie sinngemäß.
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Als Faustregel sollte Deine Grundfähigkeitsrente rund
80 Prozent Deines heutigen Nettoeinkommens absichern, genau wie bei der
Berufsunfähigkeitsrente. Das ist kein Gesetz, sondern die Angemessenheitsgrenze der Versicherer und ein
Marktstandard. Die Versicherer behandeln die Grundfähigkeitsrente bei dieser Prüfung wie die BU-Rente.
Wichtiger als die genaue Prozentzahl ist ein anderer Punkt: Die Rente muss die realen Mehrkosten im
Ernstfall mittragen, nicht nur Dein altes Netto ersetzen.
Warum überhaupt eine Faustregel und nicht schlicht das volle Netto? Weil zwei Dinge
zusammenkommen: Von der vereinbarten Rente bleibt netto weniger übrig, als die Zahl vermuten lässt, und
gleichzeitig kann Dein Bedarf im Ernstfall sogar steigen. Beides schauen wir uns jetzt an, zuerst die Frage,
wie viel Du überhaupt brauchst.
Die 80 Prozent sind ein guter Startpunkt, aber sie sind vor allem die
Grenze, bis zu der die Versicherer überhaupt zeichnen, nicht automatisch das, was Du
brauchst. Die richtige Höhe ergibt sich aus Deiner persönlichen Situation, also aus dem echten Geldbedarf im
Ernstfall. Und der ist bei jedem anders.
Rechne deshalb von Deinem tatsächlichen Bedarf her, nicht nur von der Miete. Neben
den laufenden Lebenshaltungskosten können im Leistungsfall
neue Kosten dazukommen, die es vorher nicht gab: Behandlungen und Therapien, Fahrten zu
Ärzten, Hilfsmittel, im Zweifel auch der Verdienstausfall von Angehörigen, die sich um Dich kümmern und
dafür beruflich kürzertreten. Genau wie bei der BU gehört all das in die Rechnung.
Eine Pauschalzahl gibt es deshalb nicht. Wer gut verdient und finanziell Luft hat,
kommt im Ernstfall oft mit deutlich weniger als dem alten Netto aus. Wer knapp kalkuliert, dessen Bedarf
reicht schnell an das volle Netto heran oder darüber hinaus. Weil die Versicherer beim Abschluss aber nur
bis rund 80 Prozent gehen, heißt das für Dich: die Rente so hoch wie möglich ansetzen und über eine Dynamik
mitwachsen lassen.
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Du
unabhängig von Deinem Beruf eine definierte Grundfähigkeit verlierst. Gemeint sind
alltägliche Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Heben und Bücken, Autofahren oder das Nutzen
öffentlicher Verkehrsmittel, bei manchen Tarifen auch das Bedienen eines Smartphones. Anders als bei der BU
spielt es keine Rolle, ob und wie stark Dich das in Deinem Job einschränkt.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Definition davon, was
eine Grundfähigkeit ist. Welche Fähigkeiten versichert sind und ab welchem Grad der Versicherer zahlt, legt
jeder Anbieter in seinen Bedingungen selbst fest. Deshalb lohnt sich der genaue Blick ins Bedingungswerk.
Auch Hilfsmittel werden angerechnet: Wer eine Fähigkeit mit einem Hilfsmittel noch ausüben kann, bekommt
keine Leistung. Ein einfaches Beispiel ist die Brille. Wer mit Sehhilfe wieder gut sieht, gilt nicht als
sehbehindert im Sinne der Bedingungen.
Das ist der Moment, der viele in der Beratung überrascht. Du vereinbarst eine Rente
und denkst, im Ernstfall kommt genau dieser Betrag an. So ist es aber nicht. Zwei Dinge knabbern an der
Zahl, und keins davon steht groß im Vertrag. Ein dritter Punkt, die Rentenpunkte, kommt nur unter einer
bestimmten Bedingung dazu. Dazu gleich mehr.
Wer als freiwillig gesetzlich Versicherter eine private
Grundfähigkeitsrente bezieht, zahlt darauf den Kranken- und Pflegebeitrag in der Regel selbst, ohne
Arbeitgeberanteil (§ 250 Abs. 2 SGB V). Grundlage ist die allgemeine Beitragspflicht privater
Risikoversicherungs-Renten. Die Grundfähigkeitsrente fällt typischerweise unter diese Kategorie (§ 240 SGB V
in Verbindung mit dem Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands).
Konkret sind das 2026 auf die Rente: der allgemeine Beitragssatz von
14,6 Prozent (§ 241 SGB V), der durchschnittliche Zusatzbeitrag von
2,9 Prozent (ein amtlicher Durchschnitt, Deine Kasse kann darüber oder darunter liegen) und
die Pflege mit 3,6 Prozent. Zusammen sind das 21,1 Prozent, bei
Kinderlosen ab 23 kommen 0,6 Prozentpunkte dazu, also 21,7 Prozent.
Eine oft gehörte Behauptung lautet, so eine Rente sei steuerfrei oder die Steuer sei
vernachlässigbar. Das stimmt nicht. Eine private Grundfähigkeitsrente gilt wie die private
BU-Rente als abgekürzte Leibrente und wird mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert (§
22 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 55 EStDV).
Der Ertragsanteil richtet sich nach der Restlaufzeit der Rente. Läuft sie noch 27
Jahre bis zum Endalter, sind 28 Prozent der Rente steuerpflichtig, bei 20 Jahren 21 Prozent, bei 10 Jahren
12 Prozent. Nur dieser Anteil zählt zum steuerpflichtigen Einkommen.
Ob und wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt von Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag ab.
Bei der Rente als einzigem Einkommen bleibt die Steuer oft gering, weg ist sie aber nicht automatisch.
So kannst Du für Dich nachsehen, wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist.
Entscheidend ist die Restlaufzeit, also die Jahre von heute bis zu Deinem Endalter, nicht
Dein Alter direkt. Die Alters-Spalte gilt für ein Endalter von 67:
Je jünger Du beim Leistungsfall bist, desto länger läuft die Rente und desto höher
ist der steuerpflichtige Anteil. Die Werte stammen aus der amtlichen Tabelle zu § 55 EStDV und gelten für
die Grundfähigkeitsrente wie für die BU-Rente, weil beide abgekürzte Leibrenten sind. Eine Sonderregel
greift nur, wenn Du bei Rentenbeginn schon recht alt bist, für den Leistungsfall im Erwerbsleben spielt sie
keine Rolle.
Hier liegt der große Unterschied zur BU. Die Grundfähigkeitsversicherung prüft
nicht, ob Du noch arbeiten kannst, sondern nur, ob Du eine Grundfähigkeit verloren hast.
Kannst Du trotz des Verlusts weiterarbeiten, zahlst Du weiter in die gesetzliche
Rentenversicherung ein und sammelst weiter Entgeltpunkte. Die Grundfähigkeitsrente kommt dann einfach
obendrauf.
Verhindert der Fähigkeitsverlust dagegen faktisch jede Erwerbstätigkeit, entsteht dieselbe
Altersvorsorge-Lücke wie bei der BU: keine neuen Entgeltpunkte, und ein Entgeltpunkt entspricht ab dem
01.07.2026 einer monatlichen Rente von 42,52 Euro (aktueller Rentenwert, Deutsche
Rentenversicherung). Anders als bei der BU ist diese Lücke bei der Grundfähigkeit also nicht automatisch da.
Sie hängt an Deiner konkreten Situation.
Nur in diesem Fall, wenn Dich der Fähigkeitsverlust also ganz aus dem Beruf drängt,
kommt ein weiterer Posten dazu: Dann musst Du Deine Altersvorsorge selbst weiterführen, also monatlich
privat weitersparen, und dieser Sparbeitrag muss aus der Grundfähigkeitsrente kommen.
Kannst Du dagegen weiterarbeiten, sammelst Du ohnehin weiter Rentenpunkte und brauchst diesen Posten nicht.
Ob Dir daneben der Staat mit einer Erwerbsminderungsrente hilft, ist eine eigene, wichtige Frage. Und die
ist bei der Grundfähigkeit besonders knifflig, weil die Erwerbsminderungsrente an etwas ganz anderes
anknüpft. Das rechnen wir uns gleich in zwei Beispielen durch.
Rechnen wir das an einem Beispiel durch. Nimm eine Person,
freiwillig gesetzlich versichert, ein Kind (also kein Kinderlosen-Zuschlag), mit einer
vereinbarten Grundfähigkeitsrente von 1.500 Euro im Monat. Diese 1.500 Euro sind ein reines
Rechenbeispiel, keine Empfehlung. Welche Höhe für Dich passt, ergibt sich aus Deinem Netto und der
80-Prozent-Faustregel.
Aus den 1.500 Euro auf dem Papier werden real rund 1.183 Euro,
bevor überhaupt Steuer ins Spiel kommt. Für die Steuer gilt: Vom verfügbaren Betrag ist bei 27 Jahren
Restlaufzeit ein Ertragsanteil von 28 Prozent steuerpflichtig. Wie viel davon als Steuer wirklich abgeht,
hängt von Deinem gesamten Einkommen und dem Grundfreibetrag ab. Bei nur dieser Rente ist es meist wenig,
einzuplanen ist es trotzdem.
Und dann ist da die Sache mit den Rentenpunkten, die je nach Situation ganz
unterschiedlich ausfällt. Kannst Du trotz des Fähigkeitsverlusts weiterarbeiten, sammelst Du weiter Punkte
und die Rente kommt on top. Kannst Du es nicht, reißt die fehlende Altersvorsorge über die Jahre eine
zusätzliche Lücke. Deshalb sollte die vereinbarte Rente nicht knapp am reinen Netto-Ziel liegen, sondern
höher, um KV/PV, Steuer und im ungünstigen Fall die Altersvorsorge-Lücke mitzutragen.
Angenommen, der Fähigkeitsverlust zwingt Dich ganz aus dem Beruf.
Nur in diesem Fall gilt die volle Bedarfsrechnung, denn dann fällt die private Altersvorsorge mit an. Nehmen
wir für dieses Szenario einen Bedarf von rund 2.100 Euro netto an: etwa 1.800 Euro für die
laufenden Kosten plus 300 Euro, die weiter in die private Altersvorsorge fließen müssen, weil in diesem Fall
keine Rentenpunkte mehr dazukommen. Kannst Du trotz des Fähigkeitsverlusts weiterarbeiten, ist Dein Bedarf
kleiner. Diese Zahlen sind ein Beispiel, Dein Bedarf ist individuell. Jetzt kommt die entscheidende Frage:
Hilft der Staat mit?
Wer zusätzlich eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt, hat einen
großen Puffer. Im Schnitt liegt sie bei rund 1.099 Euro (Durchschnitt Neuzugang 2024,
Deutsche Rentenversicherung). Gut die Hälfte des Bedarfs wäre damit gedeckt, und die private
Grundfähigkeitsrente müsste nur die Restlücke tragen. Wichtig: Die beiden Renten rechnen sich
nicht gegenseitig an, sie addieren sich. Klingt gut, hat bei der Grundfähigkeit aber einen
doppelten Haken.
Deshalb rechnest Du besser so, als käme vom Staat nichts. Dann muss Deine private
Grundfähigkeitsrente die vollen 2.100 Euro netto allein tragen. Und hier passiert der häufigste Denkfehler:
Wer einfach 2.100 Euro Rente vereinbart, bekommt nach Abzug der 21,1 Prozent für Kranken- und
Pflegeversicherung nur rund 1.657 Euro heraus und verfehlt seinen Bedarf um über 400 Euro.
Erst mit rund 2.700 Euro vereinbarter Rente bleibt nach Kranken-
und Pflegeversicherung genug übrig, um nach der anteiligen Steuer noch etwa Deinen Netto-Bedarf zu treffen.
Genau deshalb musst Du für den Worst Case hoch ansetzen. Wie hoch die Versicherer Dich zeichnen, ist dabei
durch die 80-Prozent-Obergrenze begrenzt; über die Jahre legst Du mit der Dynamik nach. Kommt die
Erwerbsminderungsrente doch, hast Du einen Puffer. Kommt sie nicht, bist Du trotzdem abgesichert. So hast Du
alles richtig gemacht. Wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Detail funktioniert und was sie in
Deinem Fall bringen würde, kannst Du im Erwerbsminderungsrechner nachrechnen.
Grundfähigkeit und Berufsunfähigkeit werden oft in einen Topf geworfen, dabei sind
es zwei verschiedene Produkte mit einem ganz anderen Auslöser. Die BU fragt: Kannst Du
Deinen Beruf noch ausüben? Die Grundfähigkeitsversicherung fragt: Hast Du eine bestimmte körperliche
Grundfähigkeit verloren? Sie kennt keine Verweisung auf einen anderen Beruf, keine 50-Prozent-Schwelle und
keine Prüfung, ob Du Deinen Betrieb umorganisieren könntest.
Das macht die Grundfähigkeit nicht zur schlechteren BU und auch nicht zu einer
Notlösung. Sie deckt schlicht etwas anderes ab. Für Menschen in körperlich fordernden Berufen kann sie je
nach Situation sogar die passendere Wahl sein. Umgekehrt ist sie aber auch
kein vollwertiger Ersatz für die BU: Was die eine absichert, sichert die andere nicht
automatisch mit. Eine Lücke solltest Du offen kennen: Rein psychische Erkrankungen ohne
körperlichen Fähigkeitsverlust lösen bei der Grundfähigkeit typischerweise keine Leistung aus. Genau solche
Fälle deckt eine gute BU ab.
Es gibt außerdem eine rechtliche Feinheit. Der Bundesgerichtshof hat entschieden,
dass die BU-Spezialregeln des Versicherungsvertragsgesetzes für die Grundfähigkeit nicht gelten. Ob das die
Bestandsfestigkeit der Grundfähigkeitsversicherung schwächen kann, ist unter Juristen
umstritten. Manche Tarife enthalten deshalb einen ausdrücklichen Kündigungsverzicht des Versicherers. Ein
genauer Blick in die Bedingungen lohnt sich also. Die Netto-Logik oben gilt übrigens für beide Produkte
gleich, mehr dazu findest Du im Ratgeber zur Höhe der
BU-Rente.
Die Konsequenz aus allem bisher: Setze die Rente von Anfang an hoch an, näher an
Dein volles Netto als an die 80-Prozent-Faustregel, und kombiniere sie mit einer Dynamik. Es gibt zwei Arten
von Dynamik, und beide erfüllen einen anderen Zweck.
Die Beitragsdynamik erhöht Rente und Beitrag jedes Jahr
automatisch, schon bevor überhaupt ein Leistungsfall eintritt, und zwar
ohne erneute Gesundheitsprüfung. So wächst Deine abgesicherte Rente mit Deinem Einkommen
und mit der Inflation mit. Das ist wichtig, weil eine Rente, die Du heute abschließt, in fünfzehn Jahren
sonst schlicht zu niedrig wäre.
Die Leistungsdynamik setzt an einer anderen Stelle an. Sie erhöht
die Rente jedes Jahr, während Du sie bereits beziehst, und hält so die Kaufkraft stabil. Bei der
Grundfähigkeit gibt es dabei zwei Fallstricke, die Du kennen solltest: Die Leistungsdynamik lässt sich
später oft nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung nachträglich aufnehmen. Und bei einer
Grundfähigkeitsversicherung für Kinder können je nach Anbieter Renten-Deckel greifen. Beides gehört in die
Bedingungen geschaut.
Zusammen ergeben eine von Anfang an hoch angesetzte Rente und beide Dynamik-Arten
den Weg, Deine Grundfähigkeitsrente möglichst nah an Dein Nettogehalt zu bringen und sie über die gesamte
Laufzeit dort zu halten. Welche Kombination für Dich passt, hängt von Deinem Einkommen, Deinem Alter und
Deinem Budget ab. Das schauen wir uns am besten gemeinsam an.
Wie hoch sollte die Grundfähigkeitsrente sein?
Als grobe Orientierung nennt man rund 80 Prozent des Nettoeinkommens, so wie bei der BU-Rente. Das
ist aber vor allem die Angemessenheitsgrenze der Versicherer, also die Obergrenze beim Abschluss,
und kein Gesetz. Die richtige Höhe ergibt sich aus Deinem persönlichen Bedarf im Leistungsfall:
laufende Lebenshaltung plus mögliche neue Kosten wie Behandlung, Fahrten oder Hilfsmittel. Weil von
der Rente zusätzlich Kranken- und Pflegebeitrag (bei freiwillig Versicherten) und die anteilige
Steuer abgehen, sollte die vereinbarte Rente so hoch wie möglich liegen und über eine Dynamik
mitwachsen.
Wird die Grundfähigkeitsrente besteuert?
Ja, aber nur anteilig. Eine private Grundfähigkeitsrente gilt als abgekürzte Leibrente und wird nur
mit dem Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 55 EStDV). Der Ertragsanteil
richtet sich nach der Restlaufzeit der Rente, bei 27 Jahren bis zum Endalter sind es zum Beispiel 28
Prozent. Nur dieser Anteil zählt zum steuerpflichtigen Einkommen. Ob tatsächlich Steuer anfällt,
hängt von Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag ab. Steuerfrei ist die
Rente nicht.
Zahle ich Krankenversicherung auf die Grundfähigkeitsrente?
Als freiwillig gesetzlich Versicherter in der Regel ja. Die Grundfähigkeitsrente fällt typischerweise
unter die beitragspflichtigen privaten Risikoversicherungs-Renten (§ 240 SGB V in Verbindung mit dem
Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands). Du zahlst darauf den vollen Kranken- und Pflegebeitrag
selbst, 2026 sind das 21,1 Prozent (kinderlos 21,7 Prozent), ohne Arbeitgeberanteil. Bist Du dagegen
als Rentner über die Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, sind solche Renten
beitragsfrei. Im Erwerbsalter greift aber meist der volle Beitragssatz.
Ist die Grundfähigkeitsversicherung ein Ersatz für die BU?
Nein, es sind zwei verschiedene Produkte mit einem anderen Auslöser. Die BU fragt, ob Du Deinen Beruf
noch ausüben kannst. Die Grundfähigkeitsversicherung fragt, ob Du eine körperliche Grundfähigkeit
wie Sehen, Gehen oder Heben verloren hast, unabhängig von Deinem Beruf. Für körperlich fordernde
Berufe kann die Grundfähigkeit je nach Situation die passendere Wahl sein, ein vollwertiger
BU-Ersatz ist sie aber nicht. Rein psychische Erkrankungen ohne Fähigkeitsverlust lösen bei der
Grundfähigkeit typischerweise keine Leistung aus, eine gute BU deckt solche Fälle ab.
Sammle ich bei Bezug der Grundfähigkeitsrente weiter Rentenpunkte?
Das hängt davon ab, ob Du weiterarbeiten kannst. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet unabhängig
vom Beruf. Kannst Du trotz des Fähigkeitsverlusts weiter erwerbstätig sein, zahlst Du weiter in die
gesetzliche Rentenversicherung ein und sammelst weiter Entgeltpunkte, die Grundfähigkeitsrente kommt
obendrauf. Verhindert der Fähigkeitsverlust dagegen jede Erwerbstätigkeit, entstehen keine neuen
Punkte und es reißt eine Lücke in Deine Altersrente. Ein Entgeltpunkt entspricht ab dem 01.07.2026
einer Monatsrente von 42,52 Euro.
Zählt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zur Grundfähigkeitsrente dazu?
Beide sind getrennte Systeme und rechnen sich nicht gegenseitig an, sie können sich also addieren.
Wichtig ist aber ein Unterschied im Auslöser: Die Erwerbsminderungsrente zahlt bei Erwerbsminderung,
also wenn Du nicht mehr arbeiten kannst, nicht schon beim Verlust einer Grundfähigkeit. Ein
Leistungsfall in Deiner Grundfähigkeitsversicherung bedeutet also nicht automatisch, dass auch die
gesetzliche EM-Rente zahlt. Dazu ist die Hürde hoch: Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es erst,
wenn Du unter drei Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit arbeiten kannst, und 2024 wurden 47,1
Prozent aller Anträge abgelehnt. Kalkuliere Deine Grundfähigkeitsrente deshalb so, dass sie den
Bedarf allein deckt. Kommt die Erwerbsminderungsrente dazu, ist sie ein zusätzlicher Puffer.
Warum bleibt von der Grundfähigkeitsrente netto weniger übrig?
Weil im Leistungsfall Kosten auf Dich zukommen, die die reine Rentenzahl nicht zeigt. Als freiwillig
gesetzlich Versicherter zahlst Du auf die Rente den vollen Kranken- und Pflegebeitrag selbst, 2026
sind das 21,1 Prozent (kinderlos 21,7 Prozent), ohne Arbeitgeberanteil. Dazu kommt die anteilige
Steuer auf den Ertragsanteil. Aus einer vereinbarten Rente von 1.500 Euro werden so vor Steuer rund
1.183 Euro. Deshalb sollte die vereinbarte Rente höher liegen als Dein reines Netto-Ziel.