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Wie hoch sollte die Grundfähigkeitsrente sein?

Die Zahl im Vertrag ist nur der Anfang.
Entscheidend ist, was netto bei Dir ankommt.

Als Faustregel sollte Deine Grundfähigkeitsrente rund 80 Prozent Deines Nettoeinkommens absichern, so wie bei der BU-Rente. Doch von der vereinbarten Rente gehen bei freiwillig Versicherten Krankenkasse und Pflege wieder ab, und ein Teil ist steuerpflichtig. Deshalb muss die Zahl im Vertrag höher liegen als Dein Netto-Ziel.

~80 % vom Netto als Faustregel
21,1 % KV/PV auf die Rente (freiwillig, 2026)
1.183 € vor Steuer aus 1.500 € Beispiel-Rente
28 % steuerpflichtiger Ertragsanteil (Beispiel)
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Stand: 07/2026 Quellen: SGB V, SGB XI, EStG, DRV IHK-Nr. D-4YKP-487AL-84

Aktualisiert: 8. Juli 2026
Wie hoch sollte die Grundfähigkeitsrente sein?

Du willst wissen, welche Zahl in Deinen Grundfähigkeitsvertrag gehört. Die ehrliche Antwort: Die Höhe der Rente allein sagt noch nichts darüber aus, wie viel Dir im Ernstfall bleibt. Von der vereinbarten Rente gehen bei freiwillig Versicherten Kranken- und Pflegeversicherung ab, und ein Teil ist steuerpflichtig. Diese Seite rechnet Dir das einmal komplett durch, damit Du die richtige Zahl findest. Die gleiche Netto-Logik kennst Du vielleicht schon von der BU-Rente, hier gilt sie sinngemäß.

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Die kurze Antwort: rund 80 Prozent vom Netto

Als Faustregel sollte Deine Grundfähigkeitsrente rund 80 Prozent Deines heutigen Nettoeinkommens absichern, genau wie bei der Berufsunfähigkeitsrente. Das ist kein Gesetz, sondern die Angemessenheitsgrenze der Versicherer und ein Marktstandard. Die Versicherer behandeln die Grundfähigkeitsrente bei dieser Prüfung wie die BU-Rente. Wichtiger als die genaue Prozentzahl ist ein anderer Punkt: Die Rente muss die realen Mehrkosten im Ernstfall mittragen, nicht nur Dein altes Netto ersetzen.

Warum überhaupt eine Faustregel und nicht einfach 100 Prozent? Weil von der vereinbarten Rente im Leistungsfall noch etwas abgeht, das viele nicht auf dem Schirm haben. Am Ende bleibt weniger übrig, als die reine Rentenzahl vermuten lässt. Genau das schauen wir uns jetzt Schritt für Schritt an.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Zielgröße (Faustregel, Marktstandard): rund 80 Prozent Deines Nettoeinkommens, wie bei der BU-Rente

KV/PV auf die Rente (freiwillig gesetzlich Versichert, 2026): 21,1 Prozent (kinderlos 21,7 Prozent)

Steuer: nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig, nicht die ganze Rente

Besonderheit gegenüber der BU: Rentenpunkte fehlen nur dann, wenn der Fähigkeitsverlust Dich tatsächlich aus dem Beruf drängt. Wer weiterarbeitet, sammelt weiter Punkte (1 Punkt entspricht ab 01.07.2026 einer Monatsrente von 42,52 Euro)

Was die Grundfähigkeitsversicherung absichert

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Du unabhängig von Deinem Beruf eine definierte Grundfähigkeit verlierst. Gemeint sind alltägliche Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Heben und Bücken, Autofahren oder das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel, bei manchen Tarifen auch das Bedienen eines Smartphones. Anders als bei der BU spielt es keine Rolle, ob und wie stark Dich das in Deinem Job einschränkt.

Wichtig zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Definition davon, was eine Grundfähigkeit ist. Welche Fähigkeiten versichert sind und ab welchem Grad der Versicherer zahlt, legt jeder Anbieter in seinen Bedingungen selbst fest. Deshalb lohnt sich der genaue Blick ins Bedingungswerk. Auch Hilfsmittel werden angerechnet: Wer eine Fähigkeit mit einem Hilfsmittel noch ausüben kann, bekommt keine Leistung. Ein einfaches Beispiel ist die Brille. Wer mit Sehhilfe wieder gut sieht, gilt nicht als sehbehindert im Sinne der Bedingungen.

Warum netto weniger bleibt

Das ist der Moment, der viele in der Beratung überrascht. Du vereinbarst eine Rente und denkst, im Ernstfall kommt genau dieser Betrag an. So ist es aber nicht. Zwei Dinge knabbern an der Zahl, und keins davon steht groß im Vertrag. Ein dritter Punkt, die Rentenpunkte, kommt nur unter einer bestimmten Bedingung dazu. Dazu gleich mehr.

1. Kranken- und Pflegeversicherung zahlst Du dann selbst

Wer als freiwillig gesetzlich Versicherter eine private Grundfähigkeitsrente bezieht, zahlt darauf den Kranken- und Pflegebeitrag in der Regel selbst, ohne Arbeitgeberanteil (§ 250 Abs. 2 SGB V). Grundlage ist die allgemeine Beitragspflicht privater Risikoversicherungs-Renten. Die Grundfähigkeitsrente fällt typischerweise unter diese Kategorie (§ 240 SGB V in Verbindung mit dem Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands).

Konkret sind das 2026 auf die Rente: der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent (§ 241 SGB V), der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent (ein amtlicher Durchschnitt, Deine Kasse kann darüber oder darunter liegen) und die Pflege mit 3,6 Prozent. Zusammen sind das 21,1 Prozent, bei Kinderlosen ab 23 kommen 0,6 Prozentpunkte dazu, also 21,7 Prozent.

Gilt für freiwillig Versicherte

Dieser Beitrags-Punkt betrifft freiwillig gesetzlich Versicherte. Bist Du als Rentner über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, sind private Renten dieser Art dort beitragsfrei. Im Erwerbsalter, also genau dann, wenn eine Grundfähigkeitsrente läuft, ist das aber selten der Fall. Für die Planung Deiner Rentenhöhe rechne daher mit dem vollen Beitragssatz.

2. Steuer: die Rente wird anteilig besteuert

Eine oft gehörte Behauptung lautet, so eine Rente sei steuerfrei oder die Steuer sei vernachlässigbar. Das stimmt nicht. Eine private Grundfähigkeitsrente gilt wie die private BU-Rente als abgekürzte Leibrente und wird mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 55 EStDV).

Der Ertragsanteil richtet sich nach der Restlaufzeit der Rente. Läuft sie noch 27 Jahre bis zum Endalter, sind 28 Prozent der Rente steuerpflichtig. Nur dieser Anteil zählt zum steuerpflichtigen Einkommen. Ob und wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt von Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag ab. Bei der Rente als einzigem Einkommen bleibt die Steuer oft gering, weg ist sie aber nicht automatisch.

3. Rentenpunkte: nur bedingt eine Lücke

Hier liegt der große Unterschied zur BU. Die Grundfähigkeitsversicherung prüft nicht, ob Du noch arbeiten kannst, sondern nur, ob Du eine Grundfähigkeit verloren hast. Kannst Du trotz des Verlusts weiterarbeiten, zahlst Du weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sammelst weiter Entgeltpunkte. Die Grundfähigkeitsrente kommt dann einfach obendrauf.

Verhindert der Fähigkeitsverlust dagegen faktisch jede Erwerbstätigkeit, entsteht dieselbe Altersvorsorge-Lücke wie bei der BU: keine neuen Entgeltpunkte, und ein Entgeltpunkt entspricht ab dem 01.07.2026 einer monatlichen Rente von 42,52 Euro (aktueller Rentenwert, Deutsche Rentenversicherung). Anders als bei der BU ist diese Lücke bei der Grundfähigkeit also nicht automatisch da. Sie hängt an Deiner konkreten Situation.

Rechenbeispiel: aus 1.500 Euro werden 1.183 Euro

Rechnen wir das an einem Beispiel durch. Nimm eine Person, freiwillig gesetzlich versichert, ein Kind (also kein Kinderlosen-Zuschlag), mit einer vereinbarten Grundfähigkeitsrente von 1.500 Euro im Monat. Diese 1.500 Euro sind ein reines Rechenbeispiel, keine Empfehlung. Welche Höhe für Dich passt, ergibt sich aus Deinem Netto und der 80-Prozent-Faustregel.

Von der vereinbarten Rente zum verfügbaren Betrag (Beispiel 2026)

Vereinbarte Grundfähigkeitsrente 1.500 €
minus KV/PV 21,1 % (freiwillig, kein Arbeitgeberanteil) -317 €
= vor Steuer verfügbar 1.183 €

Aus den 1.500 Euro auf dem Papier werden real rund 1.183 Euro, bevor überhaupt Steuer ins Spiel kommt. Für die Steuer gilt: Vom verfügbaren Betrag ist bei 27 Jahren Restlaufzeit ein Ertragsanteil von 28 Prozent steuerpflichtig. Wie viel davon als Steuer wirklich abgeht, hängt von Deinem gesamten Einkommen und dem Grundfreibetrag ab. Bei nur dieser Rente ist es meist wenig, einzuplanen ist es trotzdem.

Und dann ist da die Sache mit den Rentenpunkten, die je nach Situation ganz unterschiedlich ausfällt. Kannst Du trotz des Fähigkeitsverlusts weiterarbeiten, sammelst Du weiter Punkte und die Rente kommt on top. Kannst Du es nicht, reißt die fehlende Altersvorsorge über die Jahre eine zusätzliche Lücke. Deshalb sollte die vereinbarte Rente nicht knapp am reinen Netto-Ziel liegen, sondern höher, um KV/PV, Steuer und im ungünstigen Fall die Altersvorsorge-Lücke mitzutragen.

Grundfähigkeit ist nicht Berufsunfähigkeit

Grundfähigkeit und Berufsunfähigkeit werden oft in einen Topf geworfen, dabei sind es zwei verschiedene Produkte mit einem ganz anderen Auslöser. Die BU fragt: Kannst Du Deinen Beruf noch ausüben? Die Grundfähigkeitsversicherung fragt: Hast Du eine bestimmte körperliche Grundfähigkeit verloren? Sie kennt keine Verweisung auf einen anderen Beruf, keine 50-Prozent-Schwelle und keine Prüfung, ob Du Deinen Betrieb umorganisieren könntest.

Das macht die Grundfähigkeit nicht zur schlechteren BU und auch nicht zu einer Notlösung. Sie deckt schlicht etwas anderes ab. Für Menschen in körperlich fordernden Berufen kann sie je nach Situation sogar die passendere Wahl sein. Umgekehrt ist sie aber auch kein vollwertiger Ersatz für die BU: Was die eine absichert, sichert die andere nicht automatisch mit. Eine Lücke solltest Du offen kennen: Rein psychische Erkrankungen ohne körperlichen Fähigkeitsverlust lösen bei der Grundfähigkeit typischerweise keine Leistung aus. Genau solche Fälle deckt eine gute BU ab.

Es gibt außerdem eine rechtliche Feinheit. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die BU-Spezialregeln des Versicherungsvertragsgesetzes für die Grundfähigkeit nicht gelten. Ob das die Bestandsfestigkeit der Grundfähigkeitsversicherung schwächen kann, ist unter Juristen umstritten. Manche Tarife enthalten deshalb einen ausdrücklichen Kündigungsverzicht des Versicherers. Ein genauer Blick in die Bedingungen lohnt sich also. Die Netto-Logik oben gilt übrigens für beide Produkte gleich, mehr dazu findest Du im Ratgeber zur Höhe der BU-Rente.

Die Lösung: hoch ansetzen und mit Dynamik nachlegen

Die Konsequenz aus allem bisher: Setze die Rente von Anfang an hoch an, näher an Dein volles Netto als an die 80-Prozent-Faustregel, und kombiniere sie mit einer Dynamik. Es gibt zwei Arten von Dynamik, und beide erfüllen einen anderen Zweck.

Beitragsdynamik: die Rente wächst schon in der Ansparphase

Die Beitragsdynamik erhöht Rente und Beitrag jedes Jahr automatisch, schon bevor überhaupt ein Leistungsfall eintritt, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. So wächst Deine abgesicherte Rente mit Deinem Einkommen und mit der Inflation mit. Das ist wichtig, weil eine Rente, die Du heute abschließt, in fünfzehn Jahren sonst schlicht zu niedrig wäre.

Leistungsdynamik: die Rente wächst auch im Leistungsfall

Die Leistungsdynamik setzt an einer anderen Stelle an. Sie erhöht die Rente jedes Jahr, während Du sie bereits beziehst, und hält so die Kaufkraft stabil. Bei der Grundfähigkeit gibt es dabei zwei Fallstricke, die Du kennen solltest: Die Leistungsdynamik lässt sich später oft nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung nachträglich aufnehmen. Und bei einer Grundfähigkeitsversicherung für Kinder können je nach Anbieter Renten-Deckel greifen. Beides gehört in die Bedingungen geschaut.

Zusammen ergeben eine von Anfang an hoch angesetzte Rente und beide Dynamik-Arten den Weg, Deine Grundfähigkeitsrente möglichst nah an Dein Nettogehalt zu bringen und sie über die gesamte Laufzeit dort zu halten. Welche Kombination für Dich passt, hängt von Deinem Einkommen, Deinem Alter und Deinem Budget ab. Das schauen wir uns am besten gemeinsam an.

Lass uns Deine richtige Rentenhöhe zusammen bestimmen

Statt einer Pauschalzahl rechnen wir Deine tatsächliche Nettolücke aus: KV/PV, Steuer, die Rentenpunkte-Frage und die passende Dynamik. Du weißt danach genau, welche Rente in Deinen Vertrag gehört und warum.

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Häufige Fragen zur Höhe der Grundfähigkeitsrente

Wie hoch sollte die Grundfähigkeitsrente sein?

Als Faustregel sollte die Grundfähigkeitsrente rund 80 Prozent Deines Nettoeinkommens absichern, so wie bei der BU-Rente. Das ist die Angemessenheitsgrenze der Versicherer und ein Marktstandard, kein Gesetz. Wichtiger als die genaue Prozentzahl ist, dass die Rente die Mehrkosten im Leistungsfall mitträgt: Kranken- und Pflegeversicherung, die Du als freiwillig Versicherter dann selbst zahlst, und die anteilige Steuer. Deshalb sollte die vereinbarte Rente eher höher liegen als das reine Netto-Ziel.

Wird die Grundfähigkeitsrente besteuert?

Ja, aber nur anteilig. Eine private Grundfähigkeitsrente gilt als abgekürzte Leibrente und wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 55 EStDV). Der Ertragsanteil richtet sich nach der Restlaufzeit der Rente, bei 27 Jahren bis zum Endalter sind es zum Beispiel 28 Prozent. Nur dieser Anteil zählt zum steuerpflichtigen Einkommen. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag ab. Steuerfrei ist die Rente nicht.

Zahle ich Krankenversicherung auf die Grundfähigkeitsrente?

Als freiwillig gesetzlich Versicherter in der Regel ja. Die Grundfähigkeitsrente fällt typischerweise unter die beitragspflichtigen privaten Risikoversicherungs-Renten (§ 240 SGB V in Verbindung mit dem Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands). Du zahlst darauf den vollen Kranken- und Pflegebeitrag selbst, 2026 sind das 21,1 Prozent (kinderlos 21,7 Prozent), ohne Arbeitgeberanteil. Bist Du dagegen als Rentner über die Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, sind solche Renten beitragsfrei. Im Erwerbsalter greift aber meist der volle Beitragssatz.

Ist die Grundfähigkeitsversicherung ein Ersatz für die BU?

Nein, es sind zwei verschiedene Produkte mit einem anderen Auslöser. Die BU fragt, ob Du Deinen Beruf noch ausüben kannst. Die Grundfähigkeitsversicherung fragt, ob Du eine körperliche Grundfähigkeit wie Sehen, Gehen oder Heben verloren hast, unabhängig von Deinem Beruf. Für körperlich fordernde Berufe kann die Grundfähigkeit je nach Situation die passendere Wahl sein, ein vollwertiger BU-Ersatz ist sie aber nicht. Rein psychische Erkrankungen ohne Fähigkeitsverlust lösen bei der Grundfähigkeit typischerweise keine Leistung aus, eine gute BU deckt solche Fälle ab.

Sammle ich bei Bezug der Grundfähigkeitsrente weiter Rentenpunkte?

Das hängt davon ab, ob Du weiterarbeiten kannst. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet unabhängig vom Beruf. Kannst Du trotz des Fähigkeitsverlusts weiter erwerbstätig sein, zahlst Du weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sammelst weiter Entgeltpunkte, die Grundfähigkeitsrente kommt obendrauf. Verhindert der Fähigkeitsverlust dagegen jede Erwerbstätigkeit, entstehen keine neuen Punkte und es reißt eine Lücke in Deine Altersrente. Ein Entgeltpunkt entspricht ab dem 01.07.2026 einer Monatsrente von 42,52 Euro.

Warum bleibt von der Grundfähigkeitsrente netto weniger übrig?

Weil im Leistungsfall Kosten auf Dich zukommen, die die reine Rentenzahl nicht zeigt. Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlst Du auf die Rente den vollen Kranken- und Pflegebeitrag selbst, 2026 sind das 21,1 Prozent (kinderlos 21,7 Prozent), ohne Arbeitgeberanteil. Dazu kommt die anteilige Steuer auf den Ertragsanteil. Aus einer vereinbarten Rente von 1.500 Euro werden so vor Steuer rund 1.183 Euro. Deshalb sollte die vereinbarte Rente höher liegen als Dein reines Netto-Ziel.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 8. Juli 2026. Alle Beitragssätze, der Rentenwert und die Ertragsanteil-Werte wurden gegen Primärquellen verifiziert: SGB V, SGB XI und EStG (gesetze-im-internet.de), die Beitragsverfahrensgrundsätze und den Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands sowie den aktuellen Rentenwert der Deutschen Rentenversicherung. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

Gesetzliche Grundlagen: Kranken- und Pflegeversicherung auf die Rente

  • SGB V: § 240 (Beitragsbemessung freiwillige Mitglieder), § 241 (allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent), § 242a (durchschnittlicher Zusatzbeitrag), § 250 (alleinige Beitragstragung freiwilliger Mitglieder)
  • SGB XI: § 55 (Pflege-Beitragssatz, Zuschlag für Kinderlose, Abschlag je Kind)
  • Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (PBAV 2025): fortgeltend für 2026, Grundlage des angewendeten Pflegesatzes von 3,6 Prozent
  • GKV-Spitzenverband: Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler und Einnahmenkatalog (Beitragspflicht privater Risikoversicherungs-Renten bei freiwillig Versicherten). Die Grundfähigkeitsrente ist dort nicht namentlich genannt, fällt aber unter die offene Oberkategorie der privaten Risikoversicherungs-Renten.

Gesetzliche Grundlagen: Besteuerung und Altersrente

  • EStG: § 22 Nr. 1 (Besteuerung von Renten mit dem Ertragsanteil)
  • EStDV: § 55 (Ertragsanteil-Tabelle für abgekürzte Leibrenten nach Restlaufzeit)
  • Aktueller Rentenwert: 42,52 Euro je Entgeltpunkt ab 01.07.2026 (Deutsche Rentenversicherung, Rentenwertbestimmungsverordnung)

Grundfähigkeit: Produkt und Rechtsprechung

  • Verbraucherzentrale: zur Grundfähigkeitsversicherung (keine einheitlichen Standards, anbieterspezifische Fähigkeiten-Definitionen, Anrechnung von Hilfsmitteln wie einer Brille, Lücke bei rein psychischen Erkrankungen)
  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2024, Az. IV ZR 498/21: die BU-Spezialnormen der §§ 172 bis 177 VVG gelten für die Grundfähigkeitsversicherung nicht. Ob daraus Folgen für die Bestandsfestigkeit (mögliche ordentliche Kündbarkeit ohne vertraglichen Kündigungsverzicht) entstehen, ist rechtlich umstritten.

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V), gesetze-im-internet.de/sgb_11 (SGB XI), gesetze-im-internet.de/estg (EStG). Beitragssätze und Beitragsverfahren: gkv-spitzenverband.de und bundesgesundheitsministerium.de (BMG). Aktueller Rentenwert und individuelle Auskunft: Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de). Steuerliche Detailauskunft: Steuerberater oder Finanzamt.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juli 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.

Verbindliche Auskunft zu Deinem konkreten Vertrag erteilt Dein Versicherer. Welche Grundfähigkeiten in welchem Umfang versichert sind, steht allein in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Bei Streitfragen im Leistungsfall hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht oder eine Verbraucherzentrale. Für die steuerliche Behandlung Deiner konkreten Situation ist Dein Steuerberater oder das Finanzamt zuständig. Beim Neuabschluss und der Vertragsprüfung bin ich Dein Ansprechpartner.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Grundfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht ausschließlich für einen einzelnen Versicherer.