Aktualisiert: 8. Juli 2026
Wie hoch sollte die Grundfähigkeitsrente sein?
Du willst wissen, welche Zahl in Deinen Grundfähigkeitsvertrag gehört. Die ehrliche Antwort: Die Höhe der Rente allein sagt noch nichts darüber aus, wie viel Dir im Ernstfall bleibt. Von der vereinbarten Rente gehen bei freiwillig Versicherten Kranken- und Pflegeversicherung ab, und ein Teil ist steuerpflichtig. Diese Seite rechnet Dir das einmal komplett durch, damit Du die richtige Zahl findest. Die gleiche Netto-Logik kennst Du vielleicht schon von der BU-Rente, hier gilt sie sinngemäß.
Springe direkt zu dem Abschnitt, der Dich am meisten interessiert:
Als Faustregel sollte Deine Grundfähigkeitsrente rund 80 Prozent Deines heutigen Nettoeinkommens absichern, genau wie bei der Berufsunfähigkeitsrente. Das ist kein Gesetz, sondern die Angemessenheitsgrenze der Versicherer und ein Marktstandard. Die Versicherer behandeln die Grundfähigkeitsrente bei dieser Prüfung wie die BU-Rente. Wichtiger als die genaue Prozentzahl ist ein anderer Punkt: Die Rente muss die realen Mehrkosten im Ernstfall mittragen, nicht nur Dein altes Netto ersetzen.
Warum überhaupt eine Faustregel und nicht einfach 100 Prozent? Weil von der vereinbarten Rente im Leistungsfall noch etwas abgeht, das viele nicht auf dem Schirm haben. Am Ende bleibt weniger übrig, als die reine Rentenzahl vermuten lässt. Genau das schauen wir uns jetzt Schritt für Schritt an.
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Du unabhängig von Deinem Beruf eine definierte Grundfähigkeit verlierst. Gemeint sind alltägliche Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Heben und Bücken, Autofahren oder das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel, bei manchen Tarifen auch das Bedienen eines Smartphones. Anders als bei der BU spielt es keine Rolle, ob und wie stark Dich das in Deinem Job einschränkt.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Definition davon, was eine Grundfähigkeit ist. Welche Fähigkeiten versichert sind und ab welchem Grad der Versicherer zahlt, legt jeder Anbieter in seinen Bedingungen selbst fest. Deshalb lohnt sich der genaue Blick ins Bedingungswerk. Auch Hilfsmittel werden angerechnet: Wer eine Fähigkeit mit einem Hilfsmittel noch ausüben kann, bekommt keine Leistung. Ein einfaches Beispiel ist die Brille. Wer mit Sehhilfe wieder gut sieht, gilt nicht als sehbehindert im Sinne der Bedingungen.
Das ist der Moment, der viele in der Beratung überrascht. Du vereinbarst eine Rente und denkst, im Ernstfall kommt genau dieser Betrag an. So ist es aber nicht. Zwei Dinge knabbern an der Zahl, und keins davon steht groß im Vertrag. Ein dritter Punkt, die Rentenpunkte, kommt nur unter einer bestimmten Bedingung dazu. Dazu gleich mehr.
Wer als freiwillig gesetzlich Versicherter eine private Grundfähigkeitsrente bezieht, zahlt darauf den Kranken- und Pflegebeitrag in der Regel selbst, ohne Arbeitgeberanteil (§ 250 Abs. 2 SGB V). Grundlage ist die allgemeine Beitragspflicht privater Risikoversicherungs-Renten. Die Grundfähigkeitsrente fällt typischerweise unter diese Kategorie (§ 240 SGB V in Verbindung mit dem Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands).
Konkret sind das 2026 auf die Rente: der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent (§ 241 SGB V), der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent (ein amtlicher Durchschnitt, Deine Kasse kann darüber oder darunter liegen) und die Pflege mit 3,6 Prozent. Zusammen sind das 21,1 Prozent, bei Kinderlosen ab 23 kommen 0,6 Prozentpunkte dazu, also 21,7 Prozent.
Eine oft gehörte Behauptung lautet, so eine Rente sei steuerfrei oder die Steuer sei vernachlässigbar. Das stimmt nicht. Eine private Grundfähigkeitsrente gilt wie die private BU-Rente als abgekürzte Leibrente und wird mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 55 EStDV).
Der Ertragsanteil richtet sich nach der Restlaufzeit der Rente. Läuft sie noch 27 Jahre bis zum Endalter, sind 28 Prozent der Rente steuerpflichtig. Nur dieser Anteil zählt zum steuerpflichtigen Einkommen. Ob und wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt von Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag ab. Bei der Rente als einzigem Einkommen bleibt die Steuer oft gering, weg ist sie aber nicht automatisch.
Hier liegt der große Unterschied zur BU. Die Grundfähigkeitsversicherung prüft nicht, ob Du noch arbeiten kannst, sondern nur, ob Du eine Grundfähigkeit verloren hast. Kannst Du trotz des Verlusts weiterarbeiten, zahlst Du weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sammelst weiter Entgeltpunkte. Die Grundfähigkeitsrente kommt dann einfach obendrauf.
Verhindert der Fähigkeitsverlust dagegen faktisch jede Erwerbstätigkeit, entsteht dieselbe Altersvorsorge-Lücke wie bei der BU: keine neuen Entgeltpunkte, und ein Entgeltpunkt entspricht ab dem 01.07.2026 einer monatlichen Rente von 42,52 Euro (aktueller Rentenwert, Deutsche Rentenversicherung). Anders als bei der BU ist diese Lücke bei der Grundfähigkeit also nicht automatisch da. Sie hängt an Deiner konkreten Situation.
Rechnen wir das an einem Beispiel durch. Nimm eine Person, freiwillig gesetzlich versichert, ein Kind (also kein Kinderlosen-Zuschlag), mit einer vereinbarten Grundfähigkeitsrente von 1.500 Euro im Monat. Diese 1.500 Euro sind ein reines Rechenbeispiel, keine Empfehlung. Welche Höhe für Dich passt, ergibt sich aus Deinem Netto und der 80-Prozent-Faustregel.
Aus den 1.500 Euro auf dem Papier werden real rund 1.183 Euro, bevor überhaupt Steuer ins Spiel kommt. Für die Steuer gilt: Vom verfügbaren Betrag ist bei 27 Jahren Restlaufzeit ein Ertragsanteil von 28 Prozent steuerpflichtig. Wie viel davon als Steuer wirklich abgeht, hängt von Deinem gesamten Einkommen und dem Grundfreibetrag ab. Bei nur dieser Rente ist es meist wenig, einzuplanen ist es trotzdem.
Und dann ist da die Sache mit den Rentenpunkten, die je nach Situation ganz unterschiedlich ausfällt. Kannst Du trotz des Fähigkeitsverlusts weiterarbeiten, sammelst Du weiter Punkte und die Rente kommt on top. Kannst Du es nicht, reißt die fehlende Altersvorsorge über die Jahre eine zusätzliche Lücke. Deshalb sollte die vereinbarte Rente nicht knapp am reinen Netto-Ziel liegen, sondern höher, um KV/PV, Steuer und im ungünstigen Fall die Altersvorsorge-Lücke mitzutragen.
Grundfähigkeit und Berufsunfähigkeit werden oft in einen Topf geworfen, dabei sind es zwei verschiedene Produkte mit einem ganz anderen Auslöser. Die BU fragt: Kannst Du Deinen Beruf noch ausüben? Die Grundfähigkeitsversicherung fragt: Hast Du eine bestimmte körperliche Grundfähigkeit verloren? Sie kennt keine Verweisung auf einen anderen Beruf, keine 50-Prozent-Schwelle und keine Prüfung, ob Du Deinen Betrieb umorganisieren könntest.
Das macht die Grundfähigkeit nicht zur schlechteren BU und auch nicht zu einer Notlösung. Sie deckt schlicht etwas anderes ab. Für Menschen in körperlich fordernden Berufen kann sie je nach Situation sogar die passendere Wahl sein. Umgekehrt ist sie aber auch kein vollwertiger Ersatz für die BU: Was die eine absichert, sichert die andere nicht automatisch mit. Eine Lücke solltest Du offen kennen: Rein psychische Erkrankungen ohne körperlichen Fähigkeitsverlust lösen bei der Grundfähigkeit typischerweise keine Leistung aus. Genau solche Fälle deckt eine gute BU ab.
Es gibt außerdem eine rechtliche Feinheit. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die BU-Spezialregeln des Versicherungsvertragsgesetzes für die Grundfähigkeit nicht gelten. Ob das die Bestandsfestigkeit der Grundfähigkeitsversicherung schwächen kann, ist unter Juristen umstritten. Manche Tarife enthalten deshalb einen ausdrücklichen Kündigungsverzicht des Versicherers. Ein genauer Blick in die Bedingungen lohnt sich also. Die Netto-Logik oben gilt übrigens für beide Produkte gleich, mehr dazu findest Du im Ratgeber zur Höhe der BU-Rente.
Die Konsequenz aus allem bisher: Setze die Rente von Anfang an hoch an, näher an Dein volles Netto als an die 80-Prozent-Faustregel, und kombiniere sie mit einer Dynamik. Es gibt zwei Arten von Dynamik, und beide erfüllen einen anderen Zweck.
Die Beitragsdynamik erhöht Rente und Beitrag jedes Jahr automatisch, schon bevor überhaupt ein Leistungsfall eintritt, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. So wächst Deine abgesicherte Rente mit Deinem Einkommen und mit der Inflation mit. Das ist wichtig, weil eine Rente, die Du heute abschließt, in fünfzehn Jahren sonst schlicht zu niedrig wäre.
Die Leistungsdynamik setzt an einer anderen Stelle an. Sie erhöht die Rente jedes Jahr, während Du sie bereits beziehst, und hält so die Kaufkraft stabil. Bei der Grundfähigkeit gibt es dabei zwei Fallstricke, die Du kennen solltest: Die Leistungsdynamik lässt sich später oft nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung nachträglich aufnehmen. Und bei einer Grundfähigkeitsversicherung für Kinder können je nach Anbieter Renten-Deckel greifen. Beides gehört in die Bedingungen geschaut.
Zusammen ergeben eine von Anfang an hoch angesetzte Rente und beide Dynamik-Arten den Weg, Deine Grundfähigkeitsrente möglichst nah an Dein Nettogehalt zu bringen und sie über die gesamte Laufzeit dort zu halten. Welche Kombination für Dich passt, hängt von Deinem Einkommen, Deinem Alter und Deinem Budget ab. Das schauen wir uns am besten gemeinsam an.
Wie hoch sollte die Grundfähigkeitsrente sein?
Als Faustregel sollte die Grundfähigkeitsrente rund 80 Prozent Deines Nettoeinkommens absichern, so wie bei der BU-Rente. Das ist die Angemessenheitsgrenze der Versicherer und ein Marktstandard, kein Gesetz. Wichtiger als die genaue Prozentzahl ist, dass die Rente die Mehrkosten im Leistungsfall mitträgt: Kranken- und Pflegeversicherung, die Du als freiwillig Versicherter dann selbst zahlst, und die anteilige Steuer. Deshalb sollte die vereinbarte Rente eher höher liegen als das reine Netto-Ziel.
Wird die Grundfähigkeitsrente besteuert?
Ja, aber nur anteilig. Eine private Grundfähigkeitsrente gilt als abgekürzte Leibrente und wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 55 EStDV). Der Ertragsanteil richtet sich nach der Restlaufzeit der Rente, bei 27 Jahren bis zum Endalter sind es zum Beispiel 28 Prozent. Nur dieser Anteil zählt zum steuerpflichtigen Einkommen. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag ab. Steuerfrei ist die Rente nicht.
Zahle ich Krankenversicherung auf die Grundfähigkeitsrente?
Als freiwillig gesetzlich Versicherter in der Regel ja. Die Grundfähigkeitsrente fällt typischerweise unter die beitragspflichtigen privaten Risikoversicherungs-Renten (§ 240 SGB V in Verbindung mit dem Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands). Du zahlst darauf den vollen Kranken- und Pflegebeitrag selbst, 2026 sind das 21,1 Prozent (kinderlos 21,7 Prozent), ohne Arbeitgeberanteil. Bist Du dagegen als Rentner über die Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, sind solche Renten beitragsfrei. Im Erwerbsalter greift aber meist der volle Beitragssatz.
Ist die Grundfähigkeitsversicherung ein Ersatz für die BU?
Nein, es sind zwei verschiedene Produkte mit einem anderen Auslöser. Die BU fragt, ob Du Deinen Beruf noch ausüben kannst. Die Grundfähigkeitsversicherung fragt, ob Du eine körperliche Grundfähigkeit wie Sehen, Gehen oder Heben verloren hast, unabhängig von Deinem Beruf. Für körperlich fordernde Berufe kann die Grundfähigkeit je nach Situation die passendere Wahl sein, ein vollwertiger BU-Ersatz ist sie aber nicht. Rein psychische Erkrankungen ohne Fähigkeitsverlust lösen bei der Grundfähigkeit typischerweise keine Leistung aus, eine gute BU deckt solche Fälle ab.
Sammle ich bei Bezug der Grundfähigkeitsrente weiter Rentenpunkte?
Das hängt davon ab, ob Du weiterarbeiten kannst. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet unabhängig vom Beruf. Kannst Du trotz des Fähigkeitsverlusts weiter erwerbstätig sein, zahlst Du weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sammelst weiter Entgeltpunkte, die Grundfähigkeitsrente kommt obendrauf. Verhindert der Fähigkeitsverlust dagegen jede Erwerbstätigkeit, entstehen keine neuen Punkte und es reißt eine Lücke in Deine Altersrente. Ein Entgeltpunkt entspricht ab dem 01.07.2026 einer Monatsrente von 42,52 Euro.
Warum bleibt von der Grundfähigkeitsrente netto weniger übrig?
Weil im Leistungsfall Kosten auf Dich zukommen, die die reine Rentenzahl nicht zeigt. Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlst Du auf die Rente den vollen Kranken- und Pflegebeitrag selbst, 2026 sind das 21,1 Prozent (kinderlos 21,7 Prozent), ohne Arbeitgeberanteil. Dazu kommt die anteilige Steuer auf den Ertragsanteil. Aus einer vereinbarten Rente von 1.500 Euro werden so vor Steuer rund 1.183 Euro. Deshalb sollte die vereinbarte Rente höher liegen als Dein reines Netto-Ziel.