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Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?

Die Zahl im Vertrag sagt noch nichts.
Entscheidend ist, was netto bei Dir ankommt.

Als Faustregel sollte Deine BU-Rente rund 80 Prozent Deines Nettoeinkommens absichern. Doch von der vereinbarten Rente gehen Krankenkasse und Pflege wieder ab, ein Teil ist steuerpflichtig, und Deine Altersrente wächst nicht weiter. Deshalb muss die Zahl im Vertrag höher liegen als Dein Netto-Ziel.

~80 % vom Netto als Faustregel
21,1 % KV/PV auf die BU-Rente (freiwillig, 2026)
1.578 € netto aus 2.000 € Beispiel-Rente
42,52 € 1 Rentenpunkt/Monat ab 07/2026
Enrico Fischer, Versicherungsmakler (IHK) Stand: 07/2026 Quellen: SGB V, SGB XI, EStG, DRV IHK-Nr. D-4YKP-487AL-84

Aktualisiert: 5. Juli 2026
Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?

Du willst wissen, welche Zahl in Deinen BU-Vertrag gehört. Die ehrliche Antwort: Die Höhe der Rente allein sagt noch nichts darüber aus, wie viel Dir im Ernstfall bleibt. Von der vereinbarten Rente gehen im Leistungsfall Kranken- und Pflegeversicherung ab, ein Teil ist steuerpflichtig, und Deine gesetzliche Altersrente wächst nicht weiter. Diese Seite rechnet Dir das einmal komplett durch, damit Du die richtige Zahl findest.

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Die kurze Antwort: rund 80 Prozent vom Netto

Als Faustregel sollte Deine BU-Rente rund 80 Prozent Deines heutigen Nettoeinkommens absichern. Das ist kein Gesetz, sondern ein Marktstandard, an dem sich Versicherer und Berater orientieren. Wichtiger als die genaue Prozentzahl ist ein anderer Punkt: Die Rente muss die realen Mehrkosten im Leistungsfall mittragen, nicht nur Dein altes Netto ersetzen.

Warum überhaupt eine Faustregel und nicht einfach 100 Prozent? Weil im Leistungsfall Beiträge und Ausgaben wegfallen, die Du heute noch aus dem Gehalt zahlst. Trotzdem bleibt am Ende weniger übrig, als die reine Rentenzahl vermuten lässt. Genau das schauen wir uns jetzt Schritt für Schritt an.

Die wichtigsten Werte auf einen Blick

Zielgröße (Faustregel, Marktstandard): rund 80 Prozent Deines Nettoeinkommens

KV/PV auf die BU-Rente (freiwillig gesetzlich Versichert, 2026): 21,1 Prozent (kinderlos 21,7 Prozent)

Steuer: nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig, nicht die ganze Rente

Nebenwirkung: keine neuen Rentenpunkte (offiziell Entgeltpunkte), 1 Punkt entspricht ab 01.07.2026 einer Monatsrente von 42,52 Euro

Warum netto weniger bleibt: die versteckten Mehrkosten

Das ist der Moment, der viele in der Beratung überrascht. Du vereinbarst eine BU-Rente von 2.000 Euro und denkst, im Ernstfall kommen 2.000 Euro an. So ist es aber nicht. Drei Dinge knabbern an der Zahl, und keins davon steht groß im Vertrag.

1. Kranken- und Pflegeversicherung zahlst Du jetzt selbst

Solange Du angestellt bist, teilst Du Dir den Kranken- und Pflegebeitrag mit Deinem Arbeitgeber. Er trägt die Hälfte (§ 249 SGB V). Im BU-Fall fällt dieser Zuschuss weg. Wer als freiwillig gesetzlich Versicherter eine private BU-Rente bezieht, trägt den Beitrag darauf allein (§ 250 Abs. 2 SGB V).

Konkret sind das 2026 auf die BU-Rente: der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent (§ 241 SGB V), der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent (ein amtlicher Durchschnitt, Deine Kasse kann darüber oder darunter liegen) und die Pflege mit 3,6 Prozent. Zusammen sind das 21,1 Prozent, bei Kinderlosen ab 23 kommen 0,6 Prozentpunkte dazu, also 21,7 Prozent.

Gilt für freiwillig Versicherte

Dieser Beitrags-Punkt betrifft freiwillig gesetzlich Versicherte. Bist Du als Rentner über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, sind private BU-Renten dort beitragsfrei. Im Erwerbsalter, also genau dann, wenn eine BU-Rente läuft, ist das aber selten der Fall. Für die Planung Deiner BU-Höhe gilt daher der volle Beitragssatz.

2. Keine neuen Rentenpunkte, Deine Altersrente sinkt

Wer berufsunfähig ist und nicht mehr arbeitet, zahlt aus der privaten BU-Rente keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und sammelt deshalb keine neuen Entgeltpunkte mehr. Ein Entgeltpunkt entspricht ab dem 01.07.2026 einer monatlichen Rente von 42,52 Euro (aktueller Rentenwert, Deutsche Rentenversicherung). Über viele BU-Jahre reißt das eine spürbare Lücke in Deine spätere Altersrente, und die muss die BU-Rente mit abfedern.

Das ist die zweite, unsichtbare Lücke: Es fehlt Dir nicht nur heute Geld, sondern auch im Alter. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann diese Lücke teils auffangen, sie ist aber ein eigenes Thema mit eigenen Regeln und hier bewusst nicht vertieft. Hier geht es um die reine private BU-Situation.

3. Steuer: die BU-Rente wird anteilig besteuert

Eine oft gehörte Behauptung lautet, die BU-Rente sei steuerfrei oder die Steuer sei vernachlässigbar. Das stimmt nicht. Eine private BU-Rente gilt als abgekürzte Leibrente und wird mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 55 EStDV).

Der Ertragsanteil richtet sich nach der Restlaufzeit der Rente. Läuft sie noch 27 Jahre bis zum Endalter, sind 28 Prozent der Rente steuerpflichtig, bei 20 Jahren 21 Prozent, bei 10 Jahren 12 Prozent. Nur dieser Anteil zählt zum steuerpflichtigen Einkommen. Ob und wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt von Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag ab. Bei einer BU-Rente als einzigem Einkommen bleibt die Steuer oft gering, weg ist sie aber nicht automatisch.

Rechenbeispiel: aus 2.000 Euro werden 1.578 Euro

Rechnen wir das an einem echten Fall durch. Nimm eine Person, 40 Jahre alt, freiwillig gesetzlich versichert, ein Kind (also kein Kinderlosen-Zuschlag), mit einer vereinbarten BU-Rente von 2.000 Euro im Monat und einem Endalter von 67, das sind noch 27 Jahre Restlaufzeit.

Von der vereinbarten Rente zum verfügbaren Betrag (Beispiel 2026)

Vereinbarte BU-Rente 2.000 €
minus KV/PV 21,1 % (freiwillig, kein Arbeitgeberanteil) -422 €
= vor Steuer verfügbar 1.578 €

Aus den 2.000 Euro auf dem Papier werden real rund 1.578 Euro, bevor überhaupt Steuer ins Spiel kommt. Für die Steuer gilt: Vom Jahresbetrag von 24.000 Euro sind bei 27 Jahren Restlaufzeit 28 Prozent steuerpflichtig, also 6.720 Euro im Jahr. Wie viel davon als Steuer wirklich abgeht, hängt von Deinem gesamten Einkommen und dem Grundfreibetrag ab. Bei nur dieser Rente ist es meist wenig, einzuplanen ist es trotzdem.

Und dann ist da noch die stille Lücke, die in keiner Monatsabrechnung auftaucht: In diesen 27 BU-Jahren sammelst Du keine neuen Rentenpunkte. Deine spätere Altersrente fällt dadurch deutlich niedriger aus, als wenn Du weitergearbeitet hättest. Genau deshalb darf die vereinbarte Rente nicht knapp am reinen Netto-Ziel liegen. Sie muss höher sein, um KV/PV, Steuer und die Altersvorsorge-Lücke mitzutragen.

Warum Versicherer meist nur rund 80 Prozent zulassen

Vielleicht denkst Du jetzt: Dann versichere ich eben 120 Prozent und bin auf der sicheren Seite. Das lassen die Versicherer aber nicht zu. Aus Gründen der Angemessenheit zeichnen sie in der Regel maximal rund 80 Prozent des Nettoeinkommens. Das ist eine Annahmegrenze der Versicherer und Marktstandard, kein Gesetz.

Der Gedanke dahinter: Wer im Leistungsfall mehr Geld bekommt als vorher netto, hätte einen finanziellen Anreiz, berufsunfähig zu bleiben. Das wollen Versicherer vermeiden. Für Dich heißt das: Dein volles Netto lässt sich nie eins zu eins absichern. Genau deshalb ist die Dynamik, die wir gleich besprechen, der entscheidende Hebel, um über die Jahre näher an Dein Netto heranzukommen.

Die Lösung: hoch ansetzen und mit Dynamik nachlegen

Die Konsequenz aus allem bisher: Setze die Rente von Anfang an hoch an, näher an Dein volles Netto als an die 80-Prozent-Faustregel, und kombiniere sie mit einer Dynamik. Es gibt zwei Arten von Dynamik, und beide erfüllen einen anderen Zweck.

Beitragsdynamik: die Rente wächst schon in der Ansparphase

Die Beitragsdynamik erhöht Rente und Beitrag jedes Jahr automatisch, schon bevor überhaupt ein Leistungsfall eintritt, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. So wächst Deine abgesicherte Rente mit Deinem Einkommen und mit der Inflation mit. Das ist wichtig, weil eine Rente, die Du mit 30 abschließt, mit 45 sonst schlicht zu niedrig wäre.

Leistungsdynamik: die Rente wächst auch im Leistungsfall

Die Leistungsdynamik setzt an einer anderen Stelle an. Sie erhöht die Rente jedes Jahr, während Du sie bereits beziehst. Eine BU kann Jahrzehnte dauern. Ohne Leistungsdynamik würde eine Rente von 1.578 Euro nach 20 Jahren durch die Inflation deutlich weniger wert sein. Die Leistungsdynamik hält die Kaufkraft stabil.

Zusammen ergeben eine von Anfang an hoch angesetzte Rente und beide Dynamik-Arten den Weg, Deine BU-Rente möglichst nah an Dein Nettogehalt zu bringen und sie über die gesamte Laufzeit dort zu halten. Welche Kombination für Dich passt, hängt von Deinem Einkommen, Deinem Alter und Deinem Budget ab. Das schauen wir uns am besten gemeinsam an.

Lass uns Deine richtige BU-Höhe zusammen bestimmen

Statt einer Pauschalzahl rechnen wir Deine tatsächliche Nettolücke aus: KV/PV, Steuer, Rentenpunkte und die passende Dynamik. Du weißt danach genau, welche Rente in Deinen Vertrag gehört und warum.

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Sonderfall Studenten und Berufseinsteiger

Wenn Du noch studierst oder gerade ins Berufsleben startest, hast Du meist noch kein volles Einkommen, an dem sich die 80-Prozent-Regel festmachen ließe. Dafür gibt es besondere Zeichnungsgrenzen der Versicherer. Üblich sind Pauschalen von rund 1.000 bis 2.000 Euro Monatsrente, je nach Ausbildung oder Studiengang. Diese Angaben sind Marktstandard, keine feste Regel, und unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.

Der wichtigste Punkt für Berufseinsteiger ist die Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit kannst Du Deine Rente später an Dein steigendes Einkommen anpassen, ohne dass Deine Gesundheit noch einmal geprüft wird. Wer jung und gesund einsteigt, sichert sich so die niedrigen Beiträge und die Möglichkeit, später aufzustocken.

Häufige Fragen zur Höhe der BU-Rente

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?

Als Faustregel sollte die BU-Rente rund 80 Prozent Deines Nettoeinkommens absichern. Diese Prozentzahl ist ein Marktstandard, kein Gesetz. Wichtiger ist, dass die Rente die Mehrkosten im Leistungsfall mitträgt: Kranken- und Pflegeversicherung, die Du dann selbst zahlst, die anteilige Steuer und die Lücke, die durch fehlende Rentenpunkte in Deiner Altersrente entsteht. Deshalb sollte die vereinbarte Rente eher höher liegen als das reine Netto-Ziel.

Wird die BU-Rente versteuert?

Ja, aber nur anteilig. Eine private BU-Rente gilt als abgekürzte Leibrente und wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 55 EStDV). Der Ertragsanteil richtet sich nach der Restlaufzeit der Rente, bei 27 Jahren bis zum Endalter sind es zum Beispiel 28 Prozent. Nur dieser Anteil zählt zum steuerpflichtigen Einkommen. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen und dem Grundfreibetrag ab. Steuerfrei ist die BU-Rente nicht.

Warum bleibt von der BU-Rente netto weniger übrig?

Weil im Leistungsfall Kosten auf Dich zukommen, die heute noch Dein Arbeitgeber oder gar niemand trägt. Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlst Du auf die BU-Rente den vollen Kranken- und Pflegebeitrag selbst, 2026 sind das 21,1 Prozent (kinderlos 21,7 Prozent). Ein Arbeitgeberanteil fällt weg. Dazu kommt die anteilige Steuer auf den Ertragsanteil. Aus einer vereinbarten Rente von 2.000 Euro werden so vor Steuer rund 1.578 Euro.

Beeinflusst eine BU meine spätere Altersrente?

Ja. Wer berufsunfähig ist und nicht mehr arbeitet, zahlt aus der privaten BU-Rente keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und sammelt daher keine neuen Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt entspricht ab dem 01.07.2026 einer Monatsrente von 42,52 Euro. Über viele BU-Jahre entsteht dadurch eine zusätzliche Lücke in Deiner Altersrente. Deine BU-Rente sollte hoch genug sein, um auch diesen Effekt mit abzufedern.

Zählt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zur BU-Rente dazu?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist eine eigene Leistung mit eigenen Voraussetzungen und wird hier nicht vertieft, sie hat einen eigenen Ratgeber. Wichtig für die Planung Deiner BU-Höhe: Verlasse Dich für die Bedarfsrechnung nicht auf die gesetzliche Leistung. Sie ist an strenge Bedingungen geknüpft und in vielen Fällen niedrig. Die private BU-Rente sollte für sich allein tragfähig sein.

Wie hoch kann ich die BU-Rente maximal versichern?

Versicherer zeichnen in der Regel maximal rund 80 Prozent des Nettoeinkommens. Das ist eine Angemessenheitsgrenze der Versicherer und Marktstandard, kein Gesetz. Der Grund: Wer im Leistungsfall mehr Geld bekäme als vorher netto, hätte einen finanziellen Anreiz, berufsunfähig zu bleiben. Über eine Beitragsdynamik und, für Berufseinsteiger, eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung lässt sich die Rente über die Jahre trotzdem anheben.

Die gleiche Netto-Logik gilt übrigens für die Grundfähigkeitsrente: Auch dort entscheidet nicht die Zahl im Vertrag, sondern was nach Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer übrig bleibt. Und wenn Du wissen willst, wie sich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der privaten BU-Rente unterscheidet, lohnt sich ein eigener Blick auf dieses Thema, denn beide werden oft verwechselt.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Stand dieser Seite: 5. Juli 2026. Alle Beitragssätze, der Rentenwert und die Ertragsanteil-Werte wurden gegen Primärquellen verifiziert: SGB V, SGB XI und EStG (gesetze-im-internet.de), die Beitragsverfahrensgrundsätze und den Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands sowie den aktuellen Rentenwert der Deutschen Rentenversicherung. Jährlich anzupassende Werte werden zum Jahreswechsel erneut geprüft.

Gesetzliche Grundlagen: Kranken- und Pflegeversicherung auf die BU-Rente

  • SGB V: § 240 (Beitragsbemessung freiwillige Mitglieder), § 241 (allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent), § 242a (durchschnittlicher Zusatzbeitrag), § 249 (Beitragstragung, Arbeitgeberanteil), § 250 (alleinige Beitragstragung freiwilliger Mitglieder)
  • SGB XI: § 55 (Pflege-Beitragssatz, Zuschlag für Kinderlose, Abschlag je Kind)
  • Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 (PBAV 2025): fortgeltend für 2026, Grundlage des angewendeten Pflegesatzes von 3,6 Prozent
  • GKV-Spitzenverband: Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler und Einnahmenkatalog (Beitragspflicht privater Berufsunfähigkeitsrenten bei freiwillig Versicherten, gestützt auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts)

Gesetzliche Grundlagen: Besteuerung und Altersrente

  • EStG: § 22 Nr. 1 (Besteuerung von Renten mit dem Ertragsanteil)
  • EStDV: § 55 (Ertragsanteil-Tabelle für abgekürzte Leibrenten nach Restlaufzeit)
  • Aktueller Rentenwert: 42,52 Euro je Entgeltpunkt ab 01.07.2026 (Deutsche Rentenversicherung, Rentenwertbestimmungsverordnung)

Behördliche und gesetzliche Verweise

Gesetzliche Wortlaute: gesetze-im-internet.de/sgb_5 (SGB V), gesetze-im-internet.de/sgb_11 (SGB XI), gesetze-im-internet.de/estg (EStG). Beitragssätze und Beitragsverfahren: gkv-spitzenverband.de und bundesgesundheitsministerium.de (BMG). Aktueller Rentenwert und individuelle Auskunft: Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de). Steuerliche Detailauskunft: Steuerberater oder Finanzamt.

Hinweis zu diesem Artikel

Information, keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert nach bestem Wissen und nach Stand der Rechtslage Juli 2026. Er stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung dar.

Verbindliche Auskunft zu Deinem konkreten Vertrag erteilt Dein Versicherer. Bei Streitfragen im Leistungsfall hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht oder eine Verbraucherzentrale. Für die steuerliche Behandlung Deiner konkreten Situation ist Dein Steuerberater oder das Finanzamt zuständig. Beim BU-Neuabschluss und der Vertragsprüfung bin ich Dein Ansprechpartner.

Bei Fragen zur privaten Vorsorge (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Altersvorsorge) bin ich als Versicherungsmakler nach § 34d GewO Dein Ansprechpartner. Registriernummer D-4YKP-487AL-84, Sitz Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ich arbeite für Dich, nicht ausschließlich für einen einzelnen Versicherer.