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Erklärung zum Beratungsverzicht nach § 61 Abs. 2 VVG
Ausdrücklicher Wunsch nach Vermittlung ohne Beratung („Execution Only“) Ich wünsche ausdrücklich den Abschluss des von mir ausgewählten Versicherungsvertrages (Nettopolice) ohne vorherige Beratung durch den Versicherungsmakler „Der Finanzsportler“ (Enrico Fischer).
Eigenverantwortliche Entscheidung Mir ist bekannt, dass sich der Versicherungsmakler bei dieser Vermittlung auf die Ausführung meines Auftrages beschränkt. Die Auswahl des Tarifs, des Versicherers sowie die Festlegung der Versicherungssummen und – falls relevant – die Auswahl der Kapitalanlage (Fonds/Anlagestrategie) beruhen ausschließlich auf meiner eigenen Entscheidung und Recherche.
Verzicht auf Marktuntersuchung Ich verzichte für diesen konkreten Abschluss ausdrücklich auf die dem Makler ansonsten obliegende Pflicht, eine ausgewogene Marktuntersuchung durchzuführen und mir hierauf basierend einen Rat zu erteilen. Ich erkenne an, dass der Makler nicht geprüft hat, ob das gewählte Produkt meinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Rechtlicher Hinweis zu Haftungsansprüchen (Warnhinweis) Ich bin mir bewusst, dass dieser Verzicht auf Beratung negative Folgen für mich haben kann. Mir ist bekannt, dass sich dieser Verzicht nachteilig auf meine Möglichkeit auswirkt, gegen den Versicherungsmakler einen Schadensersatzanspruch wegen Beratungsfehlern nach § 63 VVG geltend zu machen, sollte sich das gewählte Produkt später als ungeeignet erweisen.
Der Finanzsportler Enrico Fischer Jesuitenstraße 26 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler